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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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f0f(L6/2lvNAO/S ?f6t§S iv> ^VNgp^/onrSN ??3/ Farne k^LruskimIioev: ^äikatum: eiuieLtum, öI«Kau8, kra§raQt1s8iunuQ, Iriumxd, tüneriun (^4.. soütum), lluotum. Rol^stiodum: kalcLt-um, R. RoeüokOrclii. X6pkrölspl8: disvrrLta (— X. acüta, X. oorä-ikülia, X. exuRLta). ktsris: R. orötica, R. L!do Uneilla, 1^. orötiea ^lexLn^rao. R. orotioa milzor, R. m^likicia (— R. sei'ruILta), 1'. muItlkMa erisEa, R. Iröaiuila, R. umdrösa, ferner tliv Lortea vutrii, Oaultdürii, 4Virnsüttii 100 Slok.. RN. 8,50; 1000 Stok. RN. 75,—. ^äisQtum exeölsum, ^Isöpkils »ustrLUs, Llöokvum Alddum (—I^omäria k?1dda). 8. Noüroi (— 8omLria oiliLt»), Nicrolspia spelünene, Rteri8 orötiea RivertoniLua, 8. orötiea RLrk^ri, 8. lonxikülia, 8. biLurita arx^raea, Rolypüüiuiv »ürvuM, 8. klLueopruillütuni, 100 8tek. RN. 10,—; 1000 Stek. RN. 90,—. Xapkrölepis ,,vorn sie Ät" 100 Svok. RN. 13,—; 1000 8tek. RN. 120,—. -4äisn1um ienerurn (— -V. seüium rüseuni) 100 8ielL. RN. 15,—; 1000 Stok. RN. 110,—. ^splünium oiäu8 100 StoL. RN. 25.—. ^unss r»rno rur ^VeiterlruVur mit 1'oprdsHvu: ^äinntum „Natador", t^neruin (— ^4. seütum rüsoom) 10 Siek. RN. 4,—; 100 Siek. RN. 35,—. ^.riisnium „VoMelse" 10 8tok. RN. 6,—; 100 Stek. RN. 50,—. müjor^ R. umbrösa, R. eretica Onuiksrri, R. iremuln 100 Siek. RN. 16,—; 1000 8tek. VN. 150,—. Lofton X^verx. leääx zunior, Nuassi, 10 8tek. VN. 3,50; 100 8tok. RN. 30,—. I'üeta, 10 Siek. RN. 4,—; 100 Siek. RN. 32,—. kolvpüäium Kl^ueopruinntum, 10 81ek. RN. 4.—. ^8plsnium Nilius, 10 Siek. VN 5,—. ^isöpdils austrrllis, 10 8tek. RN. 5,—. LIvednum sivvuni u. L. Noürei 10 Stok. RN. 5,—; 100 Liek. RN. 40,—. Knollen 6snns Orünlaubiss Sorten in Nisodune « Vunkoilanbiss Sorten in NiseLuvx rudenäs Knollen 35,— unxetriedene 40,— mit lopkballen 50,— -rudenäv Knollen 40,— Lnxetriedene 45,— mit lopkvLllen 55,— kür.iv 100 Stüek Die aufgeführten Preise und Güteklassen betref fen gärtnerische Jungpflanzen, also die Pflanzen, die die gärtnerischen Verbraucher zur Heranzucht der Marktware (Topfblumen usw.) benötigen. Für Marktpflanzen, also die Ware, die der Gärtner an Privatverbraucher zum Auspflan zen in Gärten, Balkonkästen u. a. verkauft, kom men einheitliche Preise im Reich nicht in Betracht; die Preisgestaltung dafür ist örtlich vielfach unter schiedlich, eine Bekanntgabe dieser Preise erfolgt durch die Gartenbauwirtschaftsverbände, nachdem diese mit den örtlich zuständigen Preisbildungs- stellen Fühlung genommen haben. Nach der Vere ordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 26. 11. 1936 ist eine Erhöhung der Preise gegenüber dem Niveau, das bis zum 17. Oktober 1936 sestzustellen war, allgemein verboten. Das war von Bedeutung für die Preise für Jungpflan zen, auch für Marktpflanzen kommen daher die Preise von 1936 weiter grundsätzlich in Betracht. Die Gütebestimmungen für MarktpflanMN sollen dagegen gesetzlich verbindlich im ganzen Reich ein heitlich werden. Or. Okristopeit. küc c//s kommsnc/sn /ü/- c//s ösLckoOsnksit von Gütebestimmungen für gärtnerische Marktpfianzen Die Herausgabe von Gütebestimmungen von gärtnerischen Marktpflanzen zeitigte in den letzten Jahren gute Ergebnisse. Bei der Anzucht von gärtnerischen Marktpflanzen wurden im ganzen Reich qualitätsmäßige Fortschritte erzielt. Die Firmen, welche die Gütebestimmungen einhielten, erzielten einen vermehrten Absatz, indem sie den berechtigten Wünschen der Verbraucher, gutes Pflanzenmaterial zu erhalten, Rechnung trugen. Es ist daher verständlich, wenn aus den Kreisen der Berufskameraden der Wunsch ausgesprochen wird, die Gütebestimmungen für gärtnerische Marktpflanzen für das ganze Reich einheitlich als rechtsverbindliche Reichseinheitsvorschriften zu er lassen. Dies ist bis jetzt noch nicht geschehen. Es ist aber zu erwarten, daß im Laufe des Jahres den Forderungen der Erwerbsanbauer in dieser Hin sicht stattgegeben und somit ein weiterer Schritt im Interesse der Qualitätsverbesserung unternommen wird, der sowohl von der Verbraucher- wie von der Erzeugerseite dankbar begrüßt werden wird. In dieser Hinsicht fand zu Anfang dieses Jahres eine Zusammenkunft mit den Vertretern der Er werbsgartenbauer statt, bei der die Gütebestim mungen einer erneuten Ueberarbeitung unterzogen wurden. Die dabei vorgeschlagenen Veränderungen ergeben bei einem Vergleich mit den im vorigen Jahre erlassenen Gütebestimmungen eine wesent liche Verbesserung. Während die vorjährigen Güte bestimmungen noch recht scharf gefaßt waren, sind in diesem Jahre die Maße der handelsüblichen Durchschnittspflanzen zugrundegelegt worden. Da die meisten Aussaaten erst noch vorgenom men werden, ist es zweckmäßig, die nachstehenden Gütebestimmungen den Erwerbsanbauern zu über geben, damit sie bereits jetzt die Richtlinien für die in nächster Zeit zu erwartende Veröffentlichung der Reichsemheitsvorschriften für die Beschaffenheit von gärtnerischen Marktpflanzen besitzen. —n. —s. i. 1. Als gärtnerische Marktpflanzen gelten solche Blu- men und Zierpflanzen sowie mich Gemüsepflanzen, die «n Privatvcrbraucher zur Wciterkultur adgcseyt werden. II. Allgemeine Bestimmungen t. Me znm Verkauf kommenden Pflanzen müssen von frischem, gesundem Aussehen und frei von Ungeziefer und Krankheiten sein. 2. Ter Wuchs muß kurz und gedrungen sein. Pflanzen, denen mau mischen kann, daß sie infolge zu engen Stan des oder infolge falscher Behandlung (wenig Luft und Licht) getl geworden sind, dürfen nicht verkauft werden. 8. Darunter fallen auch überständigc Pflanzen, nämlich solche, die Folgeerscheinungen ungenügender Ernährung, wie sie durch zu langes Verbleiben der Pflanzen im Saat- M>L Ptkierbcet oder Topf entstehen, zeigen. Als Merkmale feien genannt: Gelb- und Langwerden der Blätter und Verhärtung der Triebe. 4. Die Bewurzelung muß der Entwicklung der Pflanze entsprechend reichlich, frisch und gesund sein. Topsbatten müssen durchwnrzelt, dürfen aber nicht versilzt sein. ö. Pflanzen, die im Gewächshaus oder Frühbeet ange zogen wurden und zum Anspslanzcn im Freiland oder auf dem Balkon bestimmt sind, müssen durch reichliches Lüsten so abgehärtet sein, daß sic — normale Witterung vorausgesetzt — ohne Schaden den Standort wechseln können. III. Besondere Bestimmungen 1. Gemüsepflanzen 1. Kohlpslanzen (Kopfkohl, Kohlrabi, Blumenkohl): Mustcrpslanzc: a) Zahl der gut entwickelten Blätter .... 3 Stück bj Zalll der in der Entwicklung befindlichen Blatter 2 Stück v) Durchmesser des Stengels am Wurzelhals 2 mm üj Länge der Pflanze ohne Wurzelballen . . 10 am ej Ouerdurchmesser des Wurzelballens ... 1 om Mindest-Entwtcklnngsznftand: »> Mindestzahl der gut entwickelten Blätter 2 Stück d) Mindestzahl der in der Entwicklung be ¬ findlichen Blätter 1 Stück o) Länge der Pflanze ohne Wurzelballen mindestens 8 vm höchstens 12 mn 2. Tomatenpflanzen mit Topfballen. Die Töpfe müssen einen oberen inneren Durchmesser von mindestens 8 vm haben. Musterpflanze: »j Zahl der gut entwickelten Blätter ... 8 Stück di Länge der Pflanze ohne Wurzelballen . 2ö vm vj Durchmesser des Stengels am Wurzelhals 6 mm ä) Knospenansatz vorhanden. Mindeft-EntwicklungSzustand: a) Mindestzahl der gut entwickelten Blätter . k Stück bj Länge der Pflanze ohne Wurzelballen mindestens 28 ein höchstens 2ö am o) Die Pflanzen müssen sich selbst in auf rechter Haltung tragen. 3. Tomatenpslanzen ohne Topsballen. Musterpflanze: »j Zahl der gut entwickelten Blätter ... 6 Stück bi Länge der Pflanze ohne Wurzelballen . . 28 am vj Durchmesser des Stengels am Wurzelhals 4—S mn> üj Knospenansatz vorhanden. ej Ouerdurchmesser des Wurzclballcns . . . . s vm Minbcst-EntwicklnngSznftanb: a) Mindestzahl der gut entwickelten Blätter . b Stück bi Länge der Pflanze ohne Wurzelballen mindestens 18 om o) Mindestgucrdurchmcsscr des Wurzelballens . 4 sm üj Die Pflanze muß sich selbst in aufrechter Haltung tragen. 4. Sellerie. Musterpflanze: a> Zahl der gut entwickelten Blätter ... 4 Stück di Zahl der in Entwicklung befindlichen Blätter 2 Stück ei Länge der Pflanze ohne Wurzelballen . . 12 vm üj Ouerdurchmesser des Wurzelballens . . . .lein Mindest-EntwickluugSzustand: a> Mindestzahl der gut entwickelten Blätter 3 Stück bi Mindestzahl der in der Entwicklung be ¬ findlichen Blätter 2 Stück e) Länge der Pflanze ohne Wurzelballen mindestens 8 ein höchstens 12 vm 5. Kopfsalat. Musterpflanze: a> Zahl der gilt entwickelten Blätter ... 3 Stück bi Zahl der in der Entwicklung befindlichen Blätter 1 Stück v) Länge Ser Pflanze ohne Wurzelballen . . . 8 em üj Ouerdurchmesser des Wurzelballcns .... 1 em Miudest-Eutwicklungszuftanb: aj Mindestzahl der gut entwickelten Blätter 2 Stück bi Mindestzahl der in der Entwicklung be ¬ findlichen Blätter - . . 1 Stück e) Länge der Pflanze ohne Wurzelballen mindestens 8 em höchstens 8 em 2. Blumenpflanzen I. Nexoaia 8empeik!oiev8. Musterpflanze: »i Ouerdurchmesser der Pflanze ..... 18 vm d) Ouerdurchmesser des Kurzclballens ... 6 vm e) Farbezeigcnde Blütentnospen vorhanden. Mtndeft-Entwicklungszuftanb: a) Ouerdurchmesser der Pflanze mindestens 8 om b) Mindestguerdurchmesser des Wurzelballens 4 om vj Blütentnospen müssen sichtbar sein. 2. Lobelien. Mustcrpslanzc: »> Ouerdurchmesser der Pflanze ..... 6 om bi Länge der Pflanze ohne Wurzelballen . . 8 vm o> Ouerdurchmesser des Wurzclballcns ... Sem Mindest-Entwicklungszuftand: ») Ouerdurchmesser der Pflanze ..... ö om bi Länge der Pflanze ohne Wurzelballen . . 6 om vt Minöestquerdurchmcjser des Wurzclballens 4 om 3. Levkojen. Mustcrpslanzc: u) Zahl der gut entwickelten Blätter. . . . S Stück b) Zahl der noch in der Entwicklung befind ¬ lichen Blätter 2 Stück v) Durchmesser des Stengels am Wurzclhals 1 mm ll> Länge Ler Pflanze ohne Wurzelballen . . 4vm Mindeft-EntwicklungSzustand: n) Zahl der gut entwickelten Blätter ... 3 Stück bi Zahl der in der Entwicklung befindlichen Blätter I Stück v) Länge der Pflanze ohne Wurzelballen mindestens 3 om höchstens ö om 4. Astern. Musterpflanze: u> Zahl der gut entwickelten Blätter ... 4 Stück bi Zahl Ler noch in Ler Entwicklung befind ¬ lichen Blatter 2 Stück v) Durchmesser des Stengels am Wurzclhals 3 mm S) Ouerdurchmesser des Wumelballens ... 1 vm o> Länge der Pslanzc ohne Wurzelballen . . 18 om Mindeft-EntwicklungSzustand: ni Zahl der gut entwickelten Blätter ... 3 Stück b) Zahl der in der Entwicklung befindlichen Blätter 2 Stück v) Länge Ler Pflanze ohne Wurzelballen mindestens 8 om höchstens 18 om 5. Chabaud-Nelken. Mustcrpslanzc: as Länge Ler Pflanze ohne Wurzelballen . . 8 vm b> Durchmesser des Stengels am Wurzclhals 3 mm vj Ouerdurchmesser des Wurzelballens ... 3 vm Mindeft-EntwicklungSzustand: »i Mindestlänge der Pflanze ohne Wurzelballen 6 vm bj Die Pflanze mutz sich selbst in aufrechter Haltung tragen. 6. Antirrhiniim. Mutterpflanze: uj Höhe der Pflanze ohne Wurzelballen . . 12 om bj Durchmesser des Stengels am Wurzclhals 3 mm vj Ouerüurchmesser Les Wurzclballens ... 2 vm Mindeft-EntwicklungSzustand: a> Mindesthöhe der Pflanze ohne Wurzelballen 8 om bj Tie Pslanzc mutz sich selbst in aufrechter Haltung tragen. 7. Zinnien (großblumig). Musterpflanze: uj Zahl der gut entwickelten Blätter (außer 2 in der Entwicklung befindlichen Blätterj 6 Stück b) Durchmesser de« Stengels am Wurzclhals 3 mm v) Höhe Lcr Pflanze ohne Wurzelballen . . 1ö om üj Ouerdurchmesser des Wurzelballens ... 2 om Mindest-Entwicklungszuftand: a> Zahl der gut entwickelten Blätter (außer 2 in der Entwicklung befindlichen Blätter) 4 Stück d) Höhe der Pflanze ohne Wurzelballen . . Iv em 8. Tagetes. Musterpflanze: »j Zahl der gut entwickelten Blätter (außer 2 in der Entwicklung befindlichen Blätter) 6 Stück b) Durchmesser des Stengels am Wurzclhals 4 mm vj Höhe der Pflanze ohne Wurzelballen . . 48 em <i> Ouerdurchmesser Les Wurzelballens ... 2 em Mindest-Entwicklungszuftand: aj Zahl der gut entwickelten Blatter ... 4 Stück bj Durchmesser des Stengels am Wurzclhals 3 mm ej Höhe der Pflanzen ohne Wurzelballen . . 18 em üj Mtndestquerdurchmcsser Les Wurzclballens I em 9. Petunien. Musterpslanzen: »j 1 Pflanze aus einem 8-vm-Topf, . 2 Pflanzen aus einem 11-vm-Topf oder 3 Pflanzen aus einem 13-om-Tops, bj Höhe der Pflanzen 18—1S om, ej Farbe zeigend. Mindeft-EntwicklungSzustand: s) 1 Pflanze aus einem 8-om-Topf, 2 Pflanzen aus einem I1-om-Topf oder 3 Pflanzen aus einem I3-em-Topf, d) Höhe der Pflanzen mindestens 18 vm höchstens 28 em v) mit Knospenansatz. Bei der Feststellung der Blattzahl sind die Keimblätter in keinem Falle mitzuzählen. Bei Tomaten sind als gut entwickelte Blätter diejenigen zu zählen, die bis zum Ansatz der Flicderblättchen mindestens 2 om lang gestielt sind. Die Länge der Pflanze rechnet stets ohne Wurzcl- ballen, also von der Ansatzstelle der obersten Wurzel ab. Für die Länge der Pslanze ist die natürliche Haltung im Zustand des Wachstums maßgebend. Es ist in allen Fällen bis zur Spitze des größten Blattes zu messen, wo der Stengel mit der Oberfläche des Saat- bzw. Ptkter- kastens abschneidet. Die in Absatz 1 aufgesührten Matze gelten als Bpt- sptcle für die Art der Beurteilung der Güte. Für in Ab satz 1 nicht genannte Marktpfianzen gelten die vorstehen den Bestimmungen sinngemäß. IV. Bestimmung über Sortierung, Verpackung und Verkauf 1. Der Verkauf nach Dutzend, Mandel oder Schock wird abgeschafft. An seine Stelle tritt der Verkauf zu 18 ober einem Vielfachen von 18 Stück. Die Zahlung hat genau zu erfolgen; Zugaben sind unzulässig. 2. Alle zum Verkauf kommenden Pflanzen müssen mit deutlich lesbaren Sortennamen versehen sein. Hiervon ausgenommen sind blühende Pflanzen. Es sind die Sor ten zu bevorzugen, die sich örtlich bewährt haben, soweit sie zugclassen sind. 3. Soweit der Verlauf nicht au der Anzuchtstättc, son dern auf dem Markt oder an anderen von der Anzucht stättc entfernten Verkaufsstellen erfolgt, muß für ord nungsmäßigen Schutz -er Wurzeln (mit Erde, feuchtem Moos, Holzwolle ober dgl.) gesorgt werden. An sonnigem oder zugigem Standort müssen auch die oberirdische» Pslanzcntcile entsprechenden Schutz erhalten. 4. Frostempfindliche Pflanzen (Tomaten, Sellerie u. a.) dürfen nicht verkauft werben, ehe die Frostgefahr vor über ist. l^I I k i. dü Ä I4 I4
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