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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Saumfthule Mitteilungen -er Zachgruppe Saumschulen -er Unterabteilung Harten -es Reichsnährftan-es Reichssachbearbeiter Ru-olf Tetzner Nummer 2 Gellage zu „Die Gartenbauwirtschaft" 4. Zebruart-Z7 Zur Markmfähtzkeit und Bestandsanerkennung Von Reichssachbearbeiter Baumschulen Tetruer, Berlin jedes Inverkehrbringen von Baum» schulerzeugnissen aus nichtmarkenfähigen Betrieben bzw. nicht als markenfähig anerkannten Beständen den rechtswirksamen Anord nungen über Preis-, Güteklassen- und Liefe rungsbedingungs-Vorschriften selbstverständlich restlos unterworfen ist. LBsch. kin 5cko<^sn, c/st- /s/c/it 2V sntc/sc/cf vvi>c/ Mäuse im Baumschulquartter War vs»-§fs/)f c/sr Asms/nii/n ?c>fac//sL-r,nsst'/c,gs? Wichtige gutachtliche Stellungnahme Tetrner. geliefert werden. bewahren kann. ü. llsnäier, Pillnitz (Elbe). Der Sinin Forderung sprochenen Unterlage. Daß Mäuse im Baumschulquartier auftreten können, ist dem Baumschuler schließlich nichts neues. Als Schädiger in seinen Quartieren kennt sie der Baumschuler zu seinem Glück bisher nicht zu häufig. Ein Blick auf Abb. 1 genügt aber, um den Schaden, den die Mäuse im Quartier anrichten können, in seinem ganzen Ausmaße zu erkennen. Die Abb. zeigt links zwei Apfelwildlinge, die durch Mäusefraß sehr stark, die zweite Pflanze von links sogar fast vollkommen geschält sind. Die dritte und vierte Pflanze von links veranschaulichen denselben Schaden a« Paradies-Unterlagen. In diesem Aus maße waren in einem Quartier ganze Reihen von Okulanten befressen. Besonders interessant war die Tatsache, daß die Mäuse fast ausschließlich am Auge angefangen hatten zu fressen. Ganze Reihen wa ren durch Aussressen des Auges geschädigt. Erst, nachdem das eingesetzte Auge abgenagt war, wurde der Fraß auswärts oder abwärts weitergeführt. Die auf Abb. 1 ganz rechts dargestellte Pflanze läßt die am Auge beginnende Fraßspur auch im Bild noch deutlich erkennen. Durch die Eigenart der Mäuse, mit dem Fressen zumeist am Auge an zusangen, trifft der Schaden den Baumschuler von Anfang an vollkommen; denn die Pflanzen sind, nachdem das Auge ausgefressen ist, wertlos und spätere Veredlungen oftmals nur beschränkt mög lich. Abb. 2 zeigt einen Ausschnitt von einem Apfelwildling, bei dem das Auge und der ganze Stamm stark befressen sind. Die Nagespuren, zum Teil durch den Abstand der Nagezähne in der Mitte einen feinen dunkleren Strich zeigend, sind gut zu erkennen. Mäusefraß in derartiger Stärke im Quartier bedeutet für den Baumschuler den Aus fall einer ganzen Jahresarbeit und ihres Erlöses. Daher ist es Pflicht jeden Baumschulers, sobald er Unternehmer, die mittels einer kleinen Schein baumschule einen großen, volkswirtschaftlich nicht erforderlichen Baumschulpflanzen-Han delsbetrieb zulegen. Eine verständnisvolle Handhabung des Mittels der Beständeanerkennung ist die wirksamer Hebel zur sicheren, reibungslosen und möglichst raschen Ueberleitung des deutschen Baumschulwesens in ausschließlich beruflich genügend vorgebildete Hände. Ich verweise daher nachdrücklichst auf diese Ziel stellung und bitte, zukünftig von der Maßnahme der Beständeanerkennung in weit größerem Aus maße Gebrauch zu machen. Dieselbe bildet neben der Einwirkung auf das Winkel- und Laien- Baumschulwesen bekanntlich auch die Mög lichkeit, auf das S ch ein - B anm s ch ulw es en, also auch auf die Fälle einzuwirken, in denen so wohl Gärtner, deren überwiegende Existenzgrund lage sich aus einem anderweitigen Be rufszweig ergibt oder andersberufliche Baben .... Bayern .... Braunschweig . . Hannover . . . Hessen-Staffan . . Kurheffen . . . Kurmark . . . Mecklenburg . . Oldenburg . . . Ostpreußen . . . Pommern . . . Rheinland . . . Saarysalz . . . Sachsen-Anhalt . Sachsen sFretstaat) Schlesien . . . Schleswig-Holstein Thüringen . . . Westfalen . . . Württemberg . . dieser Fassung ist ausschließlich die der Schwachwüchsigkeit, des ausge- Zwergwuchses der zu verwendenden Dieser Forderung entspricht am weit- der „Gelbe Metzer Paradies". Es ist Im Sommer 1936 haben unsere ehrenamtlichen und amtlichen Mitarbeiter die große Aufgabe der Besichtigung von rund 3009 Baumschulen und Baumanzucht st Ltten erledigt. Hieraus haben sich zur Zeit 1868 markensähige Baumschulen und 149 Beständeanerkennungen ergeben. Zum ersten Male konnte man von einer allgemeinen Besichtigung der deutschen Baumschulen durch nähr ständische Organe sprechen; denn auch die Baum schulen hatten sich der Besichtigung zu unterziehen, denen wegen ihrer Zugehörigkeit zur Fachgruppe Baumschulen am 1. 8. 1933 die Markenfähigkeit ohne vorherige Betriebsbesichtigung verliehen wor den war. Zusammengefaßt läßt sich der bedeutende Nutzen dieser beachtlichen Leistung als eine Gene ralbereinigung und Leistungssteige rung der deutschen Baumschulen bewerten. Für die sehr zeitraubende, aufopferungsvolle Leistung unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter verdienen diese einen herzlichen Dank. Es ist nun meine Aufgabe, rückschauend das Er gebnis zu überprüfen und hieraus die Folgerungen für die weitere Arbeit zu ziehen. Das Ziel der Markenfähigkeit der deutschen Baumschulen ist die Erreichung eines Höchstmaßes baumschulmäßiger Leistung und Verbraucherschutzes. Es ist unzweifelhaft, daß sich ein derartig weit gestecktes Ziel nur mit fachlich gründlich durch gebildeten Baumschulern vollkommen erreichen läßt. Die Entwicklung der Markenfähigkeit soll also be wußt das Berufsbaumschulwesen för dern und das nichtberufliche zurück drängen. Letzteres hat aus verschiedenen Ur sachen eine unerwünscht starke Ausdehnung ange nommen und viele Mißstände waren gerade auf das nichtberusliche Baumschulwesen zurückzusühren. In dem Rundschreiben in Sachen der Marken- fähigkeit II L 9 2425/36 vom 16. Juni 1936 waren in diesem Sinne klare Richtlinien enthalten, die deutlich besagten, daß das eben geschilderte Ziel der Berufsführung und die Bekämpfung festgestellter Auswüchse als richtunggebende Gedanken zur Frage Ler Abgrenzung aufzusasscn sind. Hierin ist klar zum Ausdruck gebracht, daß deshalb der Berufs nachwuchs zu fördern und alles Winkel-, Laien- und nebenberufliche Baumschulwesen möglichst schleunig zu beseitigen sei. Als ein sehr wirksames Mittel zur Staatl. Hauptstelle für gärtnerischen Pflanzenschutz, Pillnitz (Elbe). Förderung unserer Ziele war die Anerkennung von markenfähigen Beständen neu in die „Besonderen Bestimmungen" über die Markenfähigkeit ausge nommen worden. In ganz besonderem Maße war beabsichtigt, mit der Maßnahme der Bestände anerkennung auf die Einschränkung des nicht beruflichen Baumschulwesens in den bedeuten deren Anbaugebieten, z. B. Rosenanzuchtsgebiet in und um Steinfurth (Holstein), Obstbaumanzuchts gebiet im Forchheimer Lande, in Weilheim (Würt temberg), Krotzel in Schlesien und ähnlichen beacht lichen bzw. werdenden größeren Anbaugebieten ein zuwirken. Dieser wichtigen Zielsetzung ist aber leider nur zu einem kleinen Teil gefolgt worden. Die zahlenmäßige Verteilung der Anerkennungen innerhalb der Landesbauernschaften ist zur Zeit folgende Stand (vom 20. 1. 1937): Berufsüblichkeit entsprechend, an den „Gelben Metzer —" zu denken, wenn er in der Praxis nur einfach und allgemein vom „Paradies" spricht. In dem vorliegenden Lieferstreit ist, nach der Bestimmung der Pflanzenphysiologischen Versuchs station in Berlin-Dahlem, statt „Gelber Metzer Paradies EM. IX" der von Hatton als „Nonsuch- Paradies EM. VI" bestimmte Typ geliefert worden. Der letztere ist aber starkwüchsig und besitzt nach keiner Verwendungszweckrichtung hin die Eigen schaften des ersteren. Infolgedessen darf die Type EM. VI keinesfalls als Ersatz für Type EM. IX den geringsten Schaden durch Mäuse bemerkt, ge gen die Nager einzuschreiten. Als erstes empfiehlt es sich in der Baumschule, die beim Zurückschneiden abfallenden Triebspitzen vorläufig gewissermaßen als Warnsignale liegen zu lassen. Sind dann später an diesen liegengelassenen Triebspitzen Fraßspuren von Mäusen zu beobach ten, so müssen sofort Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Für den Baumschuler kommt als Bekämpfungsmittel in der Hauptsache das Aus legen von Giftgetreide in Betracht (s. Merkblatt 8/9 und Flugbl. Nr. 13 der BRA-). Das Quartier wird systematisch nach Mäuselöchern abgesucht und je des Mauseloch mittels einer Legeflinte, die ein sparsames und dabei rasches Arbeiten ermöglicht, mit Giftgetreidekörnern beschickt. Auch die Anwen dung von Räucherpatronen (s. obige Druckschriften) bringt gute Erfolge. Mittels Räucherapparaten wird das von der Räucherpatrone erzeugte Gas zu einem Mauseloch solange in den Bau eingeleitet, bis zu anderen mit dem Bau zusammenhängenden Müuselöchern das Gas, trotzdem es schwerer als Luft ist, wieder austritt. Nach der Begasung ist es vorteilhaft, um das Gas länger wirken zu lassen, die Mäuselöcher etwas mit dem Stiefelabsatz fest zu zutreten. Das Eingießen von Schwefelkohlenstoff ist ebenfalls, wie das Räucherverfahren, eine gute Be kämpfungsmethode. Nur hat Schwefelkohlenstoff neben seiner Feuergefährlichkeit (nicht rauchen) noch den Nachteil, daß er als Mittel zur Mäusebekämp fung zu teuer ist. Schließlich sei noch ein für den Baumschuler brauchbares Bekämpfungsmtttel, die Phosphorlatwerge, erwähnt. Etwa 15 bis 20 cm lange Strohhalme werden an einer Seite in Phos phorlatwerge getaucht und mit dem benetzten Ende in die Mauselöcher eingcschoben. Wesentlich bei allen Bekämpfungsmaßnahmen ist aber, daß sie möglichst in der ganzen Gemeinde oder wenigstens in dem das Baumschulquartier umgebenden Ge lände gleichzeitig durchgeführt werden; denn erst der Generalangriff bringt den vollen Erfolg. Vor allem wird der Erfolg besonders gut sein, wenn die Bekämpfung im schneefreien Quartier Ende des Winters oder im zeitigen Frühjahr durchgeführt wird, da zu der Zeit der größte Teil der Mäuse den Witterungseinflüssen bereits erlegen und der überlebende Teil aus demselben Grunde geschwächt ist. Infolge Nahrungsmangel werden die Gtftköder auch viel besser angenommen als in späterer Zeit bei Nahrungsüberfluß. Jeder Baumschuler, der schon durch Mäusefraß beträchtlichen Schaden erlitten hat, wird gern die durch die Bekümpfungsmaßnahme entstehenden Kosten und auch Arbeiten auf sich nehmen, wenn er dafür seine Kulturen vor den schädlichen Nagern Die laufende Aeberwachung der Markenfähigkeit Es ist angeregt worden, die Bestimmungen über die in dreijähriger Folge zu erledigenden, regel mäßigen Betriebsbesichtigungen so abzuändern, daß in jedem Jahre ein Drittel der Baumschulen besich tigt werden. Ich kann es aus folgenden Gründen nicht empfehlen, dieser Anregung nachzukommen. Für die Auswertung des Verzeichnisses der vom Reichsnährstand als markcnfähig anerkannten Baumschulen ist es notwendig, daß es auf möglichst lange Zeit gültig bleibt, so daß nur die unerläßlich notwendigen Aenderungen in Form von Streichun gen, Aenderungen und Ergänzungen als Nachträge erscheinen. Es kann den regelmäßigen Benutzern des Verzeichnisses, z. B. behördlichen Verbrauchern, nicht zugemutet werden, sich alljährlich ein neues Verzeichnis zu beschaffen. In der Zwischenzeit ver bleibt den Landesbauernschaften auf dem Gebiete der Markenfähigkeit die Aufgabe der laufenden Ueberwachung und der Erledigung der notwendigen Nachbesichtigungen. Vollständige Erfassung der Baumschulen Die Vergleichung zwischen der Zahl der Anträge und des Ergebnisses der Betriebsprüfungen ergibt, daß immer noch eine größere Anzahl von nicht erfaßten Baumschulen bzw. Baumanzuchtsstätten vorhanden sind. Es ist darauf hinzuwirken, daß auch diese Betriebe erfaßt werden, wobei darauf hingewiesen werden kann, daß die amtliche Empfehlung bestimmungsgemäß nur den markenfähigen Erzeugnissen zu gute kommt und andererseits, daß auch Vorgang: Ein Baumschuler hat einen Posten „Paradies" ohne nähere Sortenkennzeichnung bestellt, einjährige Abrisse. Er erhält eine Unterlage, die nach Ansicht einiger Fachleute der „Holsteiner"- oder „Gelbe Doucin"-EM. IV, nach der Bestimmung der Pflanzenphysiologischen Ver suchsanstalt Dahlem der Doucin EM. VI ist. Beide Fachurteile stimmen dahin überein, daß es nicht der „Gelbe Metzer Paradies EM. IX" ist. Für die Stellungnahme zu dem entstandenen Lieferstreit ist die Frage wichtig, ob in solchem Falle eine allge mein, berufsübliche Anschauung über „Paradies" besteht und was sich die Praktiker hierunter ge meinhin vorstellen. Es ist folgendes begutachtet worden: Es wird erklärt, daß es Berufsüblichkeit ist, bis her unter der allgemeinen Unterlagenkennzeichnung „Paradies" den „Gelben Metzer Paradies (EM. IX)" zu verstehen. Diese berufsübliche Auffassung ist von feiten der Praxis und Wissenschaft bestätigt. Der Baumschuler beabsichtigt, bei dem Ankauf und bei der Verwendung von „Paradies" die seit langem verbreitete schwachwachsende Unter lage „Gelber Metzer Paradies" zu erhalten bzw. zu verwenden, die von Hatton als EM- Type IX bestimmt, in deutschen Baumschulen seit vielen Jahrzehnten für kleine Formen verwendet wurde. Es läßt sich auch aus dem Wortlaut der Güte klassen für Baumschulerzeugnisse folgern, daß die Berufsüblichkeit unter „Paradies" den „Gelben Metzer Paradies" versteht, weil sich der Praktiker unter „Paradies" ausschließlich die schwachwach sendste Unterlage dabei vorstellt, und das ist eben unter den bisher verbreiteten Unterlagen der meist verbreitete „Gelbe Metzer Paradies". Zum Beweise dessen sei darauf hingewiesen, daß er sich diese schwächste Apfelunterlage sogar vorzustellen hat, sei auf Güteklassen Zisf. 4e, waagerechte Schnurbäume, hingewiesen. Hier wird als Apfel-Zwergunterlage kategorisch gefordert: „Unterlage nur Paradies ..." Markensähige Markenfähiger Baumschulen Bestand gehendsten also durchaus nicht unberechtigt, aus dieser Fassung zu folgern, daß der Baumschuler nicht nur berech tigt, sondern sogar verpflichtet ist, der allgemeinen Insgesamt I8S8 /.ruLs: /ISS. /: Feste «uck ^merte F/kauss staeL SeuaFte /4/-/e/mMraFe. Oe/tte u/rck mee/e F//aure ?aeaüüe§uulee/aFea, — /^ec^/s: 2: IVaFespue au Xp/e/u-rEruF. Qee /'/er/ rerFt au/ ckas ru ckee F/amuMe Fe/eFeue aus^e/eesseue eluFe. -4SS..- F. //äuÄer;
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