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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Kummer s. 4. kobrusr 1>!7. Vie vartenbauwirtsekaft c/sn K/c^^/n/sn 65vnc/Lfüc/c5V65/cs/?55-66/conntmoc/ivN9 Die neue Bodengewinnung in der Praxis Von Or. breikerr von Nanteukkel, Ministerialrat im Reichs- und Preuß. Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft. /m O/snsls c/sr V/s5/o/>7S5p/c>nsr Die „Grüne Woche 1937 Die im Reichsministerialblatt der Landwirtschaft lichen Verwaltung vom 30. Januar 1937 veröffent lichten Richtlinien zu der vom 1. Februar 1937 an geltenden Grundstücksverkehrsbekanntmachung neh men eingehend zu den einzelnen Paragraphen der Neufassung der Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Grundstücken Stellung. Von besonderer Bedeutung ist die Einleitung, in der festgestellt wird, daß die Grundstückverkehrsbekanntmachung nunmehr von ihrer Zweckbestimmung während der Kriegs- und Nachkriegszeit gelöst und ein bei richtigem Gebrauch geeignetes Mittel zur Durchführung nationalsozia listischer Bodenpolitik geworden ist. Es genügt bei ihrer Anwendung aber nicht, sich auf die Aufstel lung schlagwortartiger allgemeiner Grundsätze der Bestimmungen, die darauf Hinweisen, daß die Art der Auflagen keineswegs in das freie Ermessen der Genehmigungsbehörden gelegt ist. Auflagen dürfen nur der Sicherung der mit, der Grundstücksverkehrs bekanntmachung verfolgten und im 8 ö sestgelegten Grundsätze dienen. Die Richtlinien weisen daraus hin, daß das Gebiet der Auflagen ein besonders schwieriges ist und es sich empfiehlt, bei beabsich tigter Erteilung der Genehmigung unter Auflagen eingehend vorher mit den Beteiligten zu verhandeln und von Auflagen, die nicht im klaren Zusammen hang mit den Grundgedanken des § 5 stehen, abzu sehen. Arbeit ist der Stolz des schaffenden Menschen. Das Ziel des Staates ist aber der Mensch. Das ist ein alter Satz und eine ewige Weisheit, die immer wieder vergeßen wurde, bis der Nationalsozialis mus sie erneut predigte. „Deswegen ist es — wie Kant sagte — unmoralisch, den Menschen als bloßes Werkzeug, als Mittel, Instrument und Ma schine zu gebrauchen ohne Beachtung seiner Individualitäten." Eine Arbeitsgemeinschaft, die keine gemeinsame Gesinnungsgrnndlage hat und von den Teilneh mern nur aus Zweckmäßigkeit mitgemacht wird, mußte bei jeder Belastungsprobe versagen. Zweck der Arbeit ist immer das Gemeinwohl. Es ist selbst verständlich, daß schöpferische Arbeitsfreudigkeit nur dann erzielt werden kann, wenn der Schaffende die Möglichkeit sieht, aus seiner Arbeit eine sichere Zu kunft zu schaffen. Wenn man mit Nahrungssorgen schwer beladen an die Arbeit gehen soll, kann kein vernünftig Denkender erwarten, daß große Leistun Jn einer würdigen Feierstunde wurde in An wesenheit führender Persönlichkeiten aus Bewegung, Staat, Wehrmacht, Luftwaffe, aus dem Arbeits dienst, sowie vor Vertretern des Diplomatischen Korps und geladenen Gästen die „Grüne Woche 1937" eröffnet. Oberbürgermeister und Stadtpräsi dent Lippert begrüßte im Namen der Reichshaupt stadt die Gäste und wies auf die Bedeutung der „Grünen Woche" im Rahmen des großen Ansstel lungsprogrammes der Meße- und Ausstellungsstadt Berlin hin. Die diesjährige Ausstellung bekäme ihr besonderes Gesicht durch die umfangreiche Leistungs schau der deutschen Kleingärtner, die als ein leben diges Zeichen dafür zu werten sei, daß das Problem der Rivalität zwischen Stadt und Land in dieser gemeinschaftlichen Arbeit am Boden gelöst sei. Unter lebhafter Zustimmung stellte darauf der Reichs bauernführer und Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, R. Walther Darre, in seiner Ansprache fest, daß das deutsche Landvolk mit auf richtiger Freude und Herzlichkeit die Beauftragung des Ministerpräsidenten Generaloberst Göring zum Bevollmächtigten des Vierjahresplanes begrüßt hat. Der Reichsbauernführer erinnerte an die ernsten Worte, mit denen Ministerpräsident Göring das deutsche Landvolk zur Mitarbeit am Vierjahresplan aufgerufen hat, und fügte hinzu: „Sie können ver- heutigen Bodenpolitik zu berufen; der einzelne Fall soll vielmehr bis ins einzelne durchdacht und den tatsächlichen, in jedem Fall anders liegenden Ver hältnissen entsprechend entschieden werden. Eine zu starre Handhabung der Grundsätze ohne Rücksicht auf den Einzelsall würde mehr Schaden als Nutzen an richten. Die Richtlinien beschäftigen sich dann mit dem Begriff des land- oder forstwirtschaftlichen Grund stücks und erörtern, daß zu den landwirtschaftlichen Grundstücken auch Grundstücke, die durch Sonder- kulturen, wie Weinbau, Gärtnerei, Teichwirtschaft, genutzt werden, gehören. Die Mindestgröße ist grundsätzlich auf 2 da fest gesetzt. Bei der Veräußerung von Teilstücken ist die Größe des aufzulassenden Grundstücks, nicht die jenige des Stammgrundstücks entscheidend. Jedoch bedürfen Kaufverträge auch dann der Genehmigung, wenn die Teilstücke zwar unter der Mindestgröße der deutschen Wirtschaftskatastrophe in dem Augen blick gelingen wird, in dem man an die Unvergäng lichkeit eines Volkes glaubt und der Wirtschaft die Rolle als Dienerin am Leben des Volkes zuweist, die ihr gebührt" Es gibt nur etwas Unabänderliches und Ewiges, das ist das Volk. Ihm gilt alle Arbeit, ihm gilt die Wirtschaft. Daher umfaßt die nationalsoziali stische Wirtschaft alle Volkskräfte und lenkt sie im Sinne unserer Erstarkung. Das Ziel der Wirtschaft ist Sicherung der Nation. Der hemmungslose In dividualismus, der einst rücksichtslose Konkurrenz kampf in der Wirtschaft, der Trieb zur weitgehen den Ausbeutung der Arbeitskräfte sind endgültig beendet. Der Gemeinschaftsgeist hat die Selbstsucht über wunden. Alle Tätigkeit erfolgt im Einklang mit dem geistigen Leben der Nation. Arbeit ist das wichtigste Kennzeichen eines Volkes. Wir haben sie losgelöst aus den Irrtümern und Falschheiten des Liberalismus. sichert sein, daß das deutsche Landvolk sich der Schwere des Teiles der Verantwortung bewußt ist, die auf seine Schultern gelegt ist. Daher haben wir die größten Anstrengungen gemacht, um an unserem Teile Ihre Sorge zu erleichtern, damit das für den Vierjahresplan gesteckte Ziel erreicht werden kann." Nach einem Ueberblick über die Leistungen und Arbeiten des deutschen Bauerntums und der deutschen Landwirtschaft im vergangenen Jahr be tonte der Reichsbauernführer, daß auch die „Grüne Woche" im Zeichen der Aufgaben für den Bier jahresplan steht. „Sie soll ein Gesamtbild", so führte er aus, „über die deutsche Ernährungslage geben, sie soll den Weg zeigen, den das deutsche Landvolk zu gehen bestrebt ist; sie soll aber auch andererseits dem Verbraucher zeigen, welche Aufgabe ihm im Rahmen dieser großen Arbeit zukommt. Ich habe daher den Wunsch, daß die „Grüne Woche" im stärksten Maße von Stadt und Land besucht wird." Der Retchsbauernführer schloß seine Ausführungen mit der Gewißheit, daß dann die „Grüne Woche" auch dem Beauftragten des Vierjahresplanes, Ministerpräsidenten Göring, seine schwere Aufgabe erleichtern helfen und damit die Voraussetzungen für die große Freiheitspolitik unseres Führers schaf fen wird. In bewegten Worten gab Ministerpräsi dent Göring seiner großen Freude darüber Aus- Außer den in der Grundstücksverkehrsbekannt machung genannten fünf Hauptbetspielen für die Versagung der Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zeigen die Richtlinien noch andere Merkmale auf, bei deren Vorliegen das öffentliche Interesse in der Regel erheblich verletzt sein wird. Z. B. wird dies der Fall sein, wenn das Rechtsgeschäft wesentliche staats- und rassepolitische Gesichtspunkte verletzt, oder wenn durch das Rechtsgeschäft eine bevor stehende Erbhofbildung zerschlagen wird, oder wenn durch den Verkauf eines größeren Grundstücks die für eine Dorfgemeinschaft wesentliche Neubildung von Erbhöfen im Wege der Anliegersiedlung aus lange Sicht unmöglich gemacht wird, oder wenn ein Landwirt, der bereits über mehrere Güter verfügt, weitere land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben beabsichtigt. Der Hinweis, daß eine Ge nehmigung zu versagen ist, wenn durch das Rechts geschäft eine bevorstehende Erbhofbildung zerschla gen wird, ist im Zusammenhang mit der Erfassung sämtlicher Rechtsgeschäfte zwischen Eheleuten und Verwandten, sofern es sich um die Veräußerung eines Grundstücks handelt, von besonderer Bedeu tung. Wie die Richtlinien ausführen, ist keineswegs beabsichtigt, in die sogenannten Uebergabeverträge, d. h. in die Verträge, die im Wege der vorweg genommenen Erbfolge den landwirtschaftlichen Be trieb geschlossen in die Hand des Ehegatten oder eines Verwandten überführen, einzugreifen. Der artige Verträge werden in der Regel ohne große Ermittlungen zu genehmigen sein. Nur dort, wo das Rechtsgeschäft die Grundgedanken des Erbhof rechts verletzt, d. h. — wie in den Erläuterungen zum § 5 ausgeführt wird —, wo eine bevorstehende Erbhofbildung zerschlagen wird, soll auch bei Ueber- gabeverträgen die Genehmigung versagt werden. So geben die Richtlinien eine Reihe von Anwei sungen für die Handhabung der neuen Grundstücks verkehrsbekanntmachung, ohne jedoch zu den ein zelnen Füllen erschöpfend Stellung zu nehmen. Dies ist bewußt vermieden worden, da die Bestimmungen der Grundstücksverlehrsbekanntmachung in gemein samer Arbeit von Genehmigungsbehörden und Reichsnährstand ausgebaut werden sollen und es nicht zweckmäßig erscheint, durch starre Richtlinien den in jedem Falle besonders liegenden Verhält nissen Gewalt anzutun. gen erzielt werden. Freude am Arbeitsplatz hebt noch immer die Arbeitslust. Die wahre Freude an der Arbeit ist aber nur vorhanden in einem Staate, der die Arbeit herausgehoben hat aus der Klein lichkeit der persönlichen Interessen und der ihr den Arbeitsplatz als Sicherung des ewigen Lebens des Volkes gibt. Die Ergebnisse dieser nationalsozialistischen Wirt schaftsauffassung sind jedem bekannt. Darum konnte der Führer mit Stolz erklären: „Ein ungeheurer Schaffensdrang geht durch unser Volk. Ueberall entstehen gewaltige Werke der Produktion und des Verkehrs. Der deutsche Handel ist in einem Auf blühen begriffen wie nie zuvor. Während in an deren Ländern fortgesetzte Streiks oder Aussper rungen die Stetigkeit der nationalen Produktion erschüttern, arbeitet in unserem Volk die Millionen masse aller Schaffenden nach dem höchsten Gesetz, das es für sie auf dieser Welt geben kann, nach dem Gesetz der Vernunft!" Nur eine fachlich und weltanschaulich gut geschulte Gefolgschaft kann ent scheidend am großen Werk der Er- nährungssicherung für unser Volk Mitarbeiten. Darum ist es Pflicht eines jeden Reichsnährstandsangehörigen, an den Schulungstagungen der zusätzlichen Berufsfortbildung teilzunehmen. liegen, die Veräußerung mehrerer derartiger Teile aber eine nach einem einheitlichen Plan angelegte Zerschlagung eines an sich über der Mindestgröße liegenden Grundstücks erkennen läßt. Von allgemeiner Bedeutung sind auch die Aus führungen zum Paragraphen 3 der Grundstücks verkehrsbekanntmachung, in den gesagt wird, daß auch die Stellen, deren Rechtsgeschäfte mit länd lichen Grundstücken an sich von der Genehmigungs pflicht befreit sind, den nationalsozialistischen Zie len der Bekanntmachung Rechnung zu tragen haben. „Die Aufsichtsbehörden werden auf die Erfüllung dieser Pflicht halten und etwaigen Verstößen ent gegentreten." In diesem Zusammenhang sei auch auf einen Erlaß über den Verkehr mit landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Grundstücken vom 26. Ja nuar 1937 hingewiesen, in dem der Reichsernäh rungsminister im Einvernehmen mit sämtlichen beteiligten Ministern darauf hinweist, daß die Be freiung im 8 3 der Grundstücksverkehrsbekannt machung nur erfolgt ist, weil die Berücksichtigung der mit der Grundstücksverkehrsbekanntmachung verfolgten Ziele für die befreiten Stellen selbstver ständlich sein muß. „Diese Stellen haben daher bei der Entscheidung über Billigung oder Durchführung des Rechtsgeschäftes stets auch zu Prüfen, ob aus den Gründen der Grundstücksverkehrsbekannt machung die Genehmigung zu versagen oder von der Durchführung des Rechtsgeschäfts abzusehen ist." Nach eingehenden Ausführungen über die Ver sagungsmöglichkeiten der Grundstücksverkehrs bekanntmachung wird besonders auf den Schutz der dinglichen Gläubiger bei der Veräußerung im Wege der Zwangsversteigerung hingewiesen. Das bedeutet jedoch nach den Richtlinien nicht, daß die Geneh migung zur Abgabe des Gebots einem dinglichen Gläubiger in jedem Falle erteilt werden muß. „Die Genehmigung muß nach besonders gewissenhafter Prüfung auch in diesen Fällen versagt werden, wenn durch die Abgabe des Gebots ein erhebliches öffent liches Interesse verletzt wird". Die Richtlinien wei sen aber die Genehmigungsbehörden an, die Ge nehmigung in jedem Falle zu erteilen, wenn ein unter staatlicher Aufsicht stehendes öffentliches Kre ditinstitut das Grundstück zur Sicherung seiner dinglichen Belastung ersteigern will. Zu der Möglichkeit, die Genehmigung unter Auf lagen zu erteilen, erlassen die Richtlinien nähere Ein Retchsarborttum? Prof. Or. Obert, Berlin Seit längerer Zeit beschäftigt die Fachwelt und andere interessierte Kreise die Frag«, ob ein Reichs arboretum notwendig und wie es zu gestalten sei. Besonders eingehend hat sich hiermit der Präsident der Deutschen Dendrologischen Gesellschaft von Friedrich-Schröter beschäftigt. Es erscheint mir jedoch notwendig, daß sich auch der Er werb s ga rt e nb a u als solcher und insbeson dere die Baumschulen, Gartengestalter und Garten ausführenden mit dieser Frage auseinandersetzen. Als Auftakt hierzu soll einmal ein Gesichtspunkt vorgetragen werden, der besonderer Art ist und die künftigen Arbeiten des Reichsnährstandes und des ihm angeglisderten Reichsverbandes gartenbau licher Pflanzenzüchter stark berührt. Der knappe Raum, der uns Deutschen zur Ver fügung steht, zwingt uns dazu, mit ihm so haus hälterisch wie möglich umzugehen. Von seiner land wirtschaftlich und gartenbaulich nutzbaren Fläche wird ein nicht unerheblicher Teil von den Baum schulen in Anspruch genommen, die in ihrer Ge samtheit, wie die Preisverzeichnisse ausweisen, eine außerordentlich große Zahl von Gehölztypen kenn zeichnen. Es taucht die Frage auf, ob es gerecht fertigt bleibt, diese große Zahl von Gehölzen im mer wieder zu vermehren und ihnen den dazu er forderlichen Platz einzuräumen. Wir müssen an diese Frage um so mehr kommen, als einerseits verhindert werden muß, die Baumschulfläche zu vergrößern, andererseits in den kommenden Jah ren der Bedarf an Gehölzen steigen wird. Beides läßt sich nur vermeiden, wenn die bisher baum schulmäßig genutzten Flächen von überflüssigem Ballast befreit werden, um die so freiwerdenden Flächen für die wertvollen Gehölzanzuchten frei zu bekommen. Das gilt sowohl für Obstgehölze wie für Ziergehölze. Hier kommt es darauf an, die Frage der Ziergehölze zu behandeln, zumal di« Frage der Obstgehölze in diesen Tagen in Goslar zur Be handlung gestellt wird. Erkennt man die Auffassungen von Pros. Seifert-München in der großen Linie als richtig an, daß das große Landschaftsbild von ein heimischen, also bodenständigen Gehölzen beherrscht bleiben muß, so bleiben uns die Gärten für eine Fülle wertvoller, auch fremdländischer Gehölze, aber vor allem auch solcher, die Schöpfungen gärt nerischer Züchter- oder Vermehrerarbeit sind. Wenn aber schon die Vielzahl der Gehölze in den vorwiegend städtischen Anlagen zur Verwendung gelangen soll, dann haben wir allen Anlaß, dafür einzutreten, daß nur das Beste an „Sorten" zur Anpflanzung gelangt und folgerichtig auch nur ver mehrt wird. Tatsächlich liegt es aber so, daß in den Gärten und Anlagen unendlich oft „Sorten" zur Anpflanzung gelangen, di« längst überholt sind. Uns muß es mithin darauf ankommen, so wie es vom Reichsnährstand auf den anderen Gebieten des Gartenbaues begonnen ist, auch auf dem Ge biet der Gehölze zu einer Sortensichtung und -bereinigung zu kommen. Das ist eine Ausgabe, die sowohl dem Baumschuler als auch dem Garten gestalter zugute kommt. Will man zu dieser Sorten bereinigung kommen, dann muß etwa der gleiche Weg eingeschlagen werden, den z. B. jetzt in Ge meinschaft Reichsnährstand, Reichsverband der gartenbaulichen Pflanzenzüchter und Deutsche Gar tenbau-Gesellschaft für das Gesamtgebiet des Blumenbaues eingeschlagen haben. Die große Fülle der Arten und Sorten unter den Gehölzen läßt es unmöglich erscheinen, „ein" Reichsavboretum zu schaffen, das nach von Schröter 12—1500 ira groß sein müßte, wenn man auch ästhetische Gesichtspunkte bei der An pflanzung berücksichtigen wollt«. Ich v«rmag mich aber auch der Vierteilung von Schröters nicht anzuschließen, der ja an ein Castanetum, ein Fage- tum, Picetum und Alpinetum denkt, zumal uns im Augenblick weniger die Baumarten als die Sträucher interessieren. Ich glaube mithin, daß er strebt werden müßte, für einzelne Gehölzarten (z. B. S^rinAa pkilackelpkus usw.) je eine Zen tralstelle zu schassen, in der alles gesammelt, be obachtet und gesichtet wird, was an Typen hiervon vorhanden ist. Ich halte es für möglich, daß die Stadtgartenverwaltungen, aber auch botanisch« Gärten usw. in richtiger Arbeitsteilung hier mit machen könnten und würden, weil dann die Arbeit zu bewältigen ist. Entscheidend ist dann, daß die Beobachtungsgrundlagen und -formulare nach ein heitlichen Gesichtspunkten ausgearbeitet, ausgewer tet und verarbeitet werden. Diese Zentralstellen sind damit gleichzeitig die Erhaltung jener „Sor ten", di« künftig aus der baumschulmäßigen Ver mehrung ausscheiden, weil bei der Aufstellung von „Reichslisten", die sich aus der Sortenregisterarbeit der Zentralstellen ergeben, für die baumschulmäßige Vermehrung nur das jeweils anerkannt Best« be stehen bleiben soll. Wird dabei mein an anderer Stelle bekanntgegebener Vorschlag befolgt, nämlich daß sich die Baumschulen selbst noch jeweils einiger Gshölzarten annehmen, und zwar wieder unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsteilung, dann würde ein großes Ziel in verhältnismäßig kurzer Zeit erreichbar sein. Das Reichsarboretum aber würde aus der Summe aller einzelner Zentralstellen, die für die einzelnen Gehölzarten zu schaffen sind, ge bildet werden, indem diese die ihnen zugewie senen Gehölzartcn sowohl systematisch als auch in ästhetischer Form anzupflanzen vermögen. Der Ausbau der Zentralstellen kann dabei so er folgen, daß kein zusätzlicher Landbedarf erfolgt, weil ihr Einbau in die an sich schon vorhandene Grünfläche durch Umgestaltung der Pflanzung er folgen könnte, soweit der Einbau nicht bei der Neu gestaltung von Grünanlagen erfolgt. Die Staatliche Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau zu Pillnitz lElbe) wird anläßlich ihrer Gartenbautechnikerprüfungen wieder einen Ueberblick über die Jahresarbeit der Studierenden und die Winterarbcit der Werkschülcr geben. Pläne, Schaubilder und schriftliche Ausarbeitungen wer den in einer Ausstellung zusammengefatzt, die für jedermann und ohne Eintrittsgeld geöffnet ist am Sonnabend, dem 13., und Sonntag, dem 14. Fe bruar, von 9—16 Uhr. Dabei wird auch Gelegen heit gegeben, andere Teile der Versuchs- und For schungsanstalt zu besichtigen, z. B. die reichhaltige Schau der Hanptstclle für gärtnerischen Pflanzen schutz. Bei Voranmeldung können für größer« Gruppen Führer gestellt werden.
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