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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 1937 54. Jahrgang Nummer 48 Das Lehrverhäftms ein Vertrauensverhältnis Stut undDoden 2. 3. 4. 5- Als 1. /luMäru/rF über lpHnacHr§ä^/et<Mio/r OrFe-/r/L cksr SaumLc^ukau//?//a/r2e/'^eöll/rA Mkk?r/«UF?/r cker /kau/it c-eretur^u/r^ L?rttnckr?F?k a!?^ /^ccHL/räHrLkauckes /ür cirs im Qarke/rbau l^e/r/rlp'ei^/rav^kLF/'akr/r^akcocr ASM^kk wrrck ^ur iV?u^erk?n/>rü/ll/rF im Ä?r/>/ka/rre/rHall ^u^u/r/kLsorFe/r cker /traiee/ranöall^ L/rr)-Luuk/rem?u-5kauckarck.;orkime/rkL Oie O/ieFe ciee U^ai/rll^i>ä»me k/uker^uc^u/rFr/r über ciie i<aii- uuck 6as- ka^?ruu<- i/r ztmeeiLa OSriSäume oLne O/ä^ie ^/iü/r^e/r? ?>aF^ask?/r /eiri uokmeucki^er O/ia/r^enLc/rllir Or>meu/rac^rkc^ke/r fangs genannten tritt für die Gärtnermeisterprü fung noch das Fach Gartenausführung und Fried hofsgärtnerei hinzu — einen Zweig als Haupt- und mindestens einen Zweig als Nebenfach zu wählen. 6es Instituts iür ?IIütu LüüenbioIoLtL li. Oniv Hauptschriftleitung Äerlin 64 tsorckstraße 71, Fernruf SS, 440S Der Reichsbauernführer hat am I. Oktober die „Grundregel des Reichsnährstandes für die prak tische Ausbildung im Gartenbau" erlassen. Durch sie wird der Ausbildungslehrgang des praktischen Gärtners endgültig auf ständischer Grundlage ge regelt. Die seitherigen Grundbestimmungen des Reichsnährstandes über die praktische Ausbildung der Gärtnerlehrlinge beiderlei Geschlechts sind auf gehoben. An der Ausbildung der Gärtnerlehrlinge, wie sie durch die bisherigen Bestimmungen durchgeführt wurde, ändert sich in den Grundsätzen nichts. Die Grundregel bringt jedoch nicht nur die Lehrlings ausbildung und die Gehilfenprüfung, sie regelt auch die Gehilfenfortbildunq und die Gärtnermeisterprü fung. Die seitherigen Bezeichnungen Gartenmeister prüfung und Gartenmeister sind abgeändert wor den. Außerdem wird durch die Grundregel die Aus bildung der Gärtnerinnen für den hauswirtschaft lichen Gartenbau geregelt. Der Ausbildungsgang Der Aufbau des Ausbildungsweges hat folgen des Aussehen: 1. 3 Jahre Lehrzeit, die mit der Gärtnergehilfen prüfung abgeschlossen wird, 2. 6 Jahre Gehilfenfortbildung, auf die Arbeits und Heeresdienst und der Besuch einer Garten bauschule oder Gartenbaulehranstalt angerech net werden. Sie kann mit der Gärtnermeister prüfung abgeschlossen werden. Die Ausbildung des Gärtnerlehrlings kann in den nachstehenden Zweigen erfolgen: Blumen- und Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Obstbau, Baum schulen und Gärtnerischer Samenbau. Die Lehrzeit darf nur bei einem anerkannten Lehrmeister abgeleistet werden. Dem Lchrvcrhält- nis muß ein Lehrvertrag zugrunde gelegt werden, der auf dem Vordruck des Reichsnährstandes zu schließen ist. Der Lehrvertrag bedarf der Genehmi gung der Landesbauernschaft. Es besteht der Grund satz, daß die volle Lehrzeit bei ein und demselben Lehrmeister abzuleisten ist. Der Wechsel des Lehr meisters bedarf der besonderen Genehmigung der Landesbauernschaft. Wenn der Vater des Lehrlings als Lehrmeister anerkannt ist, kann der Lehrling bei ihm die Hälfte der Lehrzeit zubringen. Bei be sonderer Vorbildung, Begabung und Geschicklichkeit kann die Lehrzeit um ein Jahr abgekürzt werden. Wirtschafkszeitung des deutschen Gartenbaues Amtliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand und Mitteilungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast Dis Prüfung zerfällt in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil erfor dert eine Hausarbeit und eine Klausurarbeit. Im mündlichen Teil werden das Hauptfach, das Neben fach, die allgemeinen Fächer und das politische Wissen geprüft; außerdem ist dem Gehilfen eine praktische Aufgabe zu stellen. Sowohl die Gärtnergehilfen- wie die Gärtner meisterprüfungen können im Falle des Nichtbestehens nur einmal wiederholt werden. Für beide Prüfun gen gilt, daß ein völliges Versagen in einem der Hauptgebiete das Nichtbestehen der gesamten Prü fung nach sich zieht. Dies gilt insbesondere auch für die Prüfung des politischen Wissens. Als solches wird geprüft die Kenntnis und die Begründung der Maßnahmen der nationalsozialistischen Agrarpolitik insbesondere auf gartenbaulichem Gebiet sowie die Kenntnis der Grundlagen der staatlichen und stän dischen Ordnung. Zu der Ausbildung der Gärtnerinnen ist noch ein besonderer Hinweis erforderlich. Soll sie auf dem besonderen Zweig des hauswirtschaftlichen Gar tenbaues erfolgen, so hat der Lehrling das erste Lehrjahr in der Unterklasse einer Gärtnerinnen schule abzuleisten, das zweite Lehrjahr kann an einer Gär' lerinnenschule oder in einem Lehrbetrieb des Erwerbsgartenbnues, das dritte Lehrjahr muß in einem Lehrbetrieb des Erwerbsgartenbaues ab geleistet werden. Die abschließende Gehiliinncn- prüfung geht auf diese Sonderausbildung ein. Es ist zu erwarten, daß die Grundregel als end gültige reichseinheitliche Ausbildungsordnung im Gartenbau die notwendige Gleichmäßigkeit der Ausbildung und eine Höherentwicklung des fach lichen Könnens erbringen wird. Sie wird auf die auch im Gartenbau erforderliche Leistungssteigerung einen nicht unbedeutenden Einfluß ansüben kön nen, da ja in letzter Hinsicht jeder wirtschaftliche Fortschritt auf der Leistungsfähigkeit der Menschen fußt. Diese Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Be rufsangehörigen zu wecken, ihm von vornherein den Weg zur geordneten Berufsausbildung zu wei sen, ist die Aufgabe der getroffenen Regelung der Berufserziehung im Gartenbau. Sie bildet außer dem die Grundlage für die ständische Verbunden heit aller im Gartenbau tätigen Menschen. Or. Hermann Kocli. (Nähere Ausführungen auf Seite 5) Am 4. Dezember 1437: Tag öer Nationalen Solidarität E^.runZÄekrs ti. Der Reichsnährstand legt besonderen Wert darauf, daß der Lehrling in die Familie des Lehr herrn ausgenommen und verpflegt wird. Er soll die Verbindung des Gärtners und seiner Fa milie mit dem Grund und Boden und die Verflech tung des Betriebs mit der Wirtschaft von Grund auf kennenlernen. Das Lehrverhältnis stellt heute ein besonderes Vertrauensverhältnis dar, in dem der Lehrmeister an die Stelle des väterlichen Er ziehers tritt. Der Lehrherr muß der hohen Verant wortung bewußt sein, die ihm mit der Erziehung des Berufsnachwuchses zu tüchtigen Gärtnern in die Hand gegeben wird. Diese Aufgabe verpflichtet ihn nicht nur dem 'Lehrling, sondern dem Berufs stand und dem ganzen Volk gegenüber. Es ist selbstverständlich, daß der Lehrling eine angemessene, saubere Unterkunft und eine gesunde und aus reichende Kgst erhalten muß. Die Anforderungen an den Lehrbetrieb sind im vorherstehenden schon im wesentlichen gekennzeich net. Einzelheiten hierüber werden in einer beson deren Anlage zu der Grundregel als richtung weisend aufgeführt. Als wesentlicher Grundsatz gilt, daß die Lehrlingsausbildung in einem normalen Betrieb des Erwerbsgartenbaues erfolgen soll und daß Betriebe der öffentlichen Hand in der Regel nicht zur Lehrlingsausbildung, sondern für die Fortbildung junger Gehilfen dienen sollen. gewiesen, daß, wer aus nicht ganz stichhaltigen Gründen seine Gefolgschaft entläßt, damit rechnen muß, daß er zum Frühjahr überhaupt keine Ge hilfen und Arbeiter mehr bekommt, weil sich un soziales Verhalten ja heute sehr schnell herumspricht und gute Hilfskräfte sofort wieder eine neue Stel lung finden. Um jedes Mißverständnis auszuschal- tcn, sei einschränkend festgestellt, daß nicht jeder Hilfsarbeiter geeignet oder gewillt ist, den Winter über im Gartenbau tätig zu sein, und daß z. B. viele gärtnerische Kleinbetriebe kaum in der Lage sind, eine im Sommer beschäftigte Hilfskraft den Winter über durchzuhalten. Es soll hier auch von einigen Fällen abgesehen werden, die in der Garten ausführung unvermeidbar sind. Jeder weiß, daß während der Arbeitsspitzen im Gartenbau die Arbeit nur zu schaffen ist, wenn alle Glieder der Betriebsgemeiuschaft ihre ganze Kraft einsetzen. Nin leichtesten werden sie überwunden, wenn die Stamm-Mannschaft in dem Betrieb „zu Hause" ist. Da ist kein Einarbeiten notwendic;, weil eine Arbeit sich auf der anderen aufbaut. Die Vorteile eines mit den Verhältnissen des Betriebes vertrauten Gefolgschaftsmitgliedes steigern sich von Jahr zu Jahr. Und gibt es denn in einem Garten baubetrieb überhaupt eine arbeits arm e Z c i t ? Der einleitend erwähnte Ratschlag, die Betriebe krisenfest zu machen, wäre ohne wei teres geeignet, den Gefolgschaftsmilgliedern in überreichlichem Maße Arbeit zu verschaffen, wenn der Betriebsführer in der Lage ist, zu erkennen, daß etwa unnötig erscheinende Arbeiten im Gegentwl dazu geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Be triebes beträchtlich zu steigern. Es seien nur einige Beispiele erwähnt: Instandsetzung und Pflege der Handgeräte und des Maschineninventars, Ans- bessern von Frühbeetkästen, Streichen und Ver glasen der Frühbeetfenster, Herrichten von Pikier- lästen; Ausbcsscrn von Gespanngeräten, Hand ivagen, Karren, Zäunen; Durcharbeitung der Kompost- und Erdlager usw. Es ist schon wiederholt darauf hingewicscn worden, daß durch derartige Jnstandsetzungs- und Pflegearbeiten außerdem Rohstoffe gespart werden können und daß anderer seits die Einsparungen, die durch sachgemäße Pflege des Inventars erzielt wurden, verbunden mit dem Vorteil einer eingearbeiteten Gefolgschaft, allgemeine Fächer werden geprüft: Gärtnerische Arbeitslehre, einschl. Material- und Gerätekunde, gärtnerische Betriebslehre und Marktlehre, Bodenkunde und Düngerlehre, Pflanzenschutz, Bau und Lebensweise der Pflanzen, Pflanzen- und Gehölzkunde, als besonderes Fach das Politische Wissen. k6/ck56/nks////'cks HvLi-icklunH -um c/s/- /.siLlungLLleiHSfung Neuordnung derBerussausbttdung Endgültige reichseinheitliche Regelung für den praktischen Gartenbau Arbeitsmangel? Auf allen sieben Tagungen der einzelnen Fach gruppen des deutschen Gartenbaus, die in diesem Jahr stattgefunden haben, stand ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung: „Die wirtschaft liche Lag e". Aus den Berichten, die die jeweils zuständigen Landesbeiräte aller Landesbauernschuf ten gaben, ging erfreulicherweise einwandfrei her vor, daß dank der Maßnahmen, die der Reichsnähr stand für die Sicherung des deutschen Gartenbaus als Wirtschafts- und Kulturfaktor von 1933 bis jetzt durchgeführt hat, seine wirtschaftliche Lage sich der art gebessert hat, daß er durchaus in der Lage ist, sich gegen Rückschläge zu sichern. Es wurde in die sem Zusammenhang betont, daß diese Situation von jedem verantwortungsbewußten Betriebsleiter dazu benutzt werden müsse, seinen Betrieb krisenfest zu gestalten, indem alle für die Erzeugung von Qualitätsware notwendigen Betriebseinrichtungen in einen Zustand versetzt würden, der auch für Lre Zukunft ein reibungsloses Arbeiten gestattet. Aber auch eine weniger erfreuliche Tatsache ging aus den Berichten der Landesbeiräte hervor. Mit Besorgnis wurde allgemein der Mangel an Ar beitskräften festgestellt. Es sei deshalb ge rade jetzt, wo der eine oder andere Betriebsführer sich dazu verleiten lassen könnte, wegen „Arbeits mangel" seine Hilfskräfte zu entlassen, darauf hin- welchen Zweigen des Gartenbaues der Lehrling ausgebildet und geprüft worden ist. Ferner erhält er ben Gehilfenbrief. Ea'rtnermeisterprüfung Die Gärtnermeisterprüfunqen finden im Laufe des Sommers nach Bedarf statt. Die Anmeldung hat bis zum 1. Januar zu erfolgen. Die Prüfungs gebühr beträgt Mk 30,—. Der Prüfling hat aus den sechs Zweigen des Gartenbaues — zu den an- Eärlnergehilfenprüfung Die Gärtnergehilfenprüfung findet im wesent lichen nach dem bisher festgelegten Verfahren statt. Die Prüfungen werden im Frühjahr und im Herbst abgehalten. Die Anmeldung muß spätestens zum 15^ Dezember bzw. zum 15. Juni unter Beifügung der vorgeschriebenen Unterlagen erfolgen. Die Prü fungsgebühr beträgt Mk 10,—. Als Hauptgebiete werden das praktische Können, das praktische Wissen, das ein allgemeines und ein besonderes Fachwissen umschließt, sowie das politische Wissen geprüft. Bei der Prüfung wird die Führung der Tagebücher sowie weiterer Unterlagen mitbewertet. Hervorzuheben ist, daß Gehilfen, die besondere Leistungen aufweisen, vom Reichsnährstand durch Gewährung von Freistellen und gegebenenfalls Beihilfen gefördert werden können. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Prüsungszeugnis, in dem vermerkt ist, in Lehrstellen werden durch die Berufsberatungs stellen der Arbeitsämter und durch die Landes- banernschaften nachgewiesen. Die Lehrlingsausbildung wird durch einen Beauf tragten der Landesbauernschaft, der Inhaber oder Leiter einer Gärtnerei sein muß, überwacht. Anerkennung der Lehrmeister Die Anerkennung der Lehrmeister erfolgt durch die Landesbauernschaft auf Antrag. Die Anerken nung setzt voraus, daß der Antragsteller und seine Ehefrau deutschen oder artverwandten Blutes sind; daß der Antragsteller keine Strafe erlitten hat, die mit der Lehrmeistereigenschaft unvereinbar ist; daß er die Gärtnermeisterprüfung bzw. eine höhere Fach prüfung bestanden hat (Gärtner, die vor dem 1. April 1898 geboren sind, können hiervon aus genommen werden), einen zweckmäßig eingerichte ten, möglichst vielseitigen Betrieb güt leitet und die Gewähr dafür bietet, daß er den ihm als Lehr meister obliegenden Erziehungsaufgaben völlig ge wachsen ist. Die Landesbauernschaft kann den Be trieb des Antragstellers durch einen besonderen Ausschuß besichtigen lassen. Mit der Stellung des Antrags ist eine Gebühr von Ml 10,— an die Laudesbauernschaft zu entrichten. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt schrift lich. Mit der Anerkennung wird die Zahl der Lehr linge festgesetzt, die der Lehrmeister in seinem Be trieb gleichzeitig ausbilden darf. Die Höchstzahl sind 3'Lehrlinge. Die Anerkennung wird im Mit teilungsblatt der Landesbauernschaft veröffentlicht. Die Anerkennung wird zurückgenommen, wenn stch herausstellt, daß die Voraussetzungen für die Aner kennung als Lehrmeister nicht gegeben waren oder fortgefallen find. Auch hiergegen besteht die Mög lichkeit der Beschwerde. Die Lehrmeister einer Landesbauernschaft bilden eine Arbeitsgemeinschaft, die regelmäßige Tagungen abhält. Der Sinn dieser Tagungen ist es, die Lehr meister mit den wichtigen Fragen der Berufs erziehung vertraut zu machen. Der Lehrmeister ist verpflichtet, den Lehrling zu allen Arbeiten und besonderen Vorkommnissen im Betrieb heranzuziehen und ihm die nötigen Erklä rungen und Anweisungen zu geben, ferner sich durch regelmäßige Nachprüfung von den Fortschrit ten des Lehrlings zu überzeugen. Er hat auch das vom Lehrling zu führende Tagebuch zu prüfen. //r Lrrün murrt? sm? ckke «//? §k?Ä?n, ck?u Oauck?/ u/rck eor aüvm ckie ü-er ckre /ur ckas Mr ÄrüEvn /1^/e/Lurke» uuck i/rre Orekse au/errrMen Loüks. -4oo.: /. Oro/t
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