Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5pk-/05iV^«7k steuer kann jedoch von dem Hebesatz für die Ge werbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital abweichen. IV. Fülligkeit Die Lohnsummensteuer für einen Kalendermonat ist am 15. des darauf folgenden Monats fällig. Gleichzeitig mit der Entrichtung der Steuer ist der Gemeindebehörde eine Erklärung über die Be rechnungsgrundlagen abzugeben. Hierbei ist ein besonderes Formular zu verwenden, das bei der Gemeindebehörde bezogen werden kann. V. Festsetzung des Steuermestbetrages Eine Festsetzung des Steuermeßbetrages nach der Lohnsumme erfolgt nur auf besonderen Antrag des Steuerschuldners und auch nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse an der Festsetzung dargetan wird. Die Festsetzung des Steuermeßbetrages er folgt jeweils für ein Rechnungsjahr unter Zu grundelegung der Lohnsumme, die der Unternehmer in dem Rechnungsjahr gezahlt hat. Der Antrag auf Festsetzung des Steuermeßbetrages muß inner halb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Rechnungsjahres gestellt werden. Bürgersteuer mitarbettender Familienmitglieder Die Zahl der täglich bei uns eingehenden An fragen zeigt, daß bei den Betriebsinhabern immer noch Unklarheit darüber besteht, ob und in welchem Umfang eine Heranziehung der mitarbeitenden Fa milienmitglieder zur Bürgersteuer erfolgen darf. Es sollen daher im folgenden die für die Bürger steuer der mitarbeitcnden Familienmitglieder gel tenden Grundsätze erörtert werden. I. Liegt zwischen Betriebsinhaber und dem mitar beitenden Familienmitglied (mitbeschäftigten voll jährigen Sohn) ein echtes Arbeitsverhältnis vor, so bereiten die Bestimmungen über die Heran ziehung zur Bürgersteuer keine besonderen Schwie rigkeiten. Maßgebend für die Einbehaltung der Bürgersteuer sind dünn die Eintragungen auf Seite 4 der Steuerkarte. In der Regel wird jedoch ein solches abhängiges Arbeitsverhältnis nicht be stehen. Wir weisen darauf hin, daß der Reichs finanzhof grundsätzlich das Vorliegen eines Ar beitsverhältnisses zwischen Betriebsinhaber und mitarbeitenden Familienmitgliedern in kleineren bäuerlichen und landwirtschaftlichen Betrieben ab lehnt/weil davon auszugehen sei, daß die Kinder lediglich in Erfüllung ihrer familienrechtlichen Ver pflichtungen im Betrieb arbeiteten, dagegen durch die Mitarbeit kein arbeitsrechtliches Verhältnis (Betrtebsführer und Gcfolgschaftsmitglied) begrün det würde. Aus der Tatsache, daß dem mitarbei tenden Familienmitglied eine Steuerkarte ausge händigt worden ist, kann nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden, daß in Wirklichkeit auch ein Arbcitsverhältnis gegeben ist. Trotz Vorlie gens der Steuerkarte und trotz Anforderung einer Bürgersteuer auf der Steuerkarte ist in jedem Einzel fall zu prüfen-ob etwa mit Rücksicht auf die besonderen Umstände des einzelnen Beschästigungsverhältnisses ein Arbeitsvertrag angenommen werden kann. Wir verweisen auf die in der heutigen Beilage ver öffentlichte Entscheidung des Reichsfinanzhofs vom 31. 10. 1934 — VI F 91/34 —, in der die Bezüge eines mitarbeitenden Schwiegersohnes als Arbeits lohn anerkannt wurden. II. Wenn kein besonderes Arbeitsverhältnis besteht, so kann eine Heranziehung zur Bürgersteuer nur mit dem niedrigsten Reichssatz von 3 Mk erfolgen. Denn die Bezüge, die das mitarbeitende Familienmit glied in solchen Fällen erhält, sind nicht als Ar beitslohn, also nicht als Einkommen, anzusehen. 8 3 Abs. 1 des Büraersteuergesetzes (BürStG.) schreibt aber ausdrücklich vor, daß für Steuerpflich tige, die einkommcnsteuerfrei sind, die Bürgersteuer nach dem Steuergrundbetrag (Reichssatz) von 3 Ml zu bemessen ist. Zu diesem Reichssatz von 3 Ml kommt dann der für die betreffende Gemeinde gel tende Hundertsatz. Erhebt also die Gemeinde die Bürgersteuer beispielsweise nach einem Hundertsatz von 600 A>, jo beträgt die Bürgersteuer für das mitarbeitende Familienmitglied 18 Ml. III. In vielen Fällen ist sogar eine Bürgersteucrfrei- heit für die mitarbeitenden Familienmitglieder ge geben. Es ist auszugehcn van der Bestimmung des ß 2 Abs. 3 Ziff. 4 des BürStG., wonach Personen bürgersteuerfrei sind, die voraussichtlich im Erhe bungsjahr als Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mehr erzielen werden als 150 v. H. — oder, wenn sie ledig sind, 130 v. H. — des Betrages, den sie nach ihrem Familienstand im Falle der Hilfs bedürftigkeit von dem zuständigen Fürsorgeverband nach den Richtsätzen der allgemeinen Fürsorge als Wohlfahrtsunterstützung in einem Jahr erhalten würden (Mindestsatz der Fürsorgeunterstützung 325 Ml). Für die Ermittlung der allgemeinen Bürgersteuer-Freigrenze gilt bei mitarbeitenden Familienmitgliedern gemäß Z 8 Abs. 1 Ziff. 5 der Bürgersteuer-Durchführungsverordnung folgendes: „Bei Personen, die im Haushalt oder Betrieb eines anderen (z. B- der Eltern) eine Arbeits kraft ersetzen, ist, wenn ein Dienstvertrag nicht besteht, der halbe Wert der gewährten freien Unterkunft und Beköstigung, Kleidung und son stigen Vorteile (Taschengeld) zu den Einkünften zu rechnen, wobei für die Sachbezüge die für den Steuerabzug vom Arbeitslohn maßgebenden Wertfestsetzungen gelten." Der Wert der freien Station ist durch Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 20. 11. 1934 S. 2015 — 6 III — wie folgt, festgesetzt worden: 1. Volle freie Station (einschl. Wohnung, Heizung und Beleuchtung) a) für weibliche Hausgehilfen, Lehrmädchen und sonstige gering bezahlte gewerbliche und landwirtschaftliche weib liche Arbeitskräfte monatlich 25 b) für männliche Hausgehilfen, Lehrlinge, Ge werbegehilfen, landwirtschaftliche Arbeiter und sonstige gering bezahlte gewerbliche und landwirtschaftliche männ liche Arbeitskräfte, die nicht der Angestelltenversicherung unterliegen, monatlich 35 M; c) für Gewerbegehilfen und sonstige männliche und weibliche gewerbliche und land wirtschaftliche Arbeitnehmer, die der Ange st eilten Versiche rung unterliegen..., soweit es nicht unter ck) aufgeführt ist, monatlich 45 E; ck) für Angestellte höherer Ordnung, z. B. Werkmeister, Gutsinspektoren, monatlich 60 Ml. 2. Bei teilweiser Gewährung von Kost und Woh nung sind anzurechnen: Wohnung mit ?/io, erstes und zweites Frühstück mit */ro, Mittag essen mit Nachmittagskaffee mit */io und Abendessen mit ^/w der zu 1 bezeichneten Sätze. 3. Wird die freie Station nicht nur dem Arbeit nehmer allein, sondern auch seinen Familien angehörigen gewährt, so erhöhen sich die in Zister I und 2 genannten Beträge s) für die Ehefrau um 80 v. H., b) für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahre um je 30 V. H-, c) für jedes Kind vom 6. bis 14. Lebensjahre um je 40 v. H., ck) für jedes Kind im Alte' von mehr als 14 Jahren um je 50 v. tz. Zu beachten ist jedoch, daß die Oberfinanz präsidenten oder Finanzämter bei den vorstehenden Sätzen einen Zuschlag oder einen Abschlag von höchstens 20 v. H. vornehmen können. Mit Rücksicht auf diese Sonderbestimmungen wird in vielen Fällen, insbesondere dann, wenn das mit arbeitende Familienmitglied lediglich ein gering fügiges Taschengeld erhalt, eine Heranziehung zur Bürgersteuer nicht erfolgen dürfen. Beispiel: Der mitarbeitende 22jährige Sohn erhält neben freier Wohnung und Verpflegung ein wöchentliches Taschengeld von 3 All. Geht man davon aus, daß der Wert der freien Station mit monatlich 35 All anzusetzen ist (das zuständige Finanzamt oder der Oberfinanzpräsident also keinen zwanzigprozentigen Zuschlag zu den oben angegebenen Wertfestsetzungen vorgenommen hat), so ergibt sich für die Frage, ob der Sohn bürger steuerpflichtig ist, folgende Berechnung: Wert der freien Station 12x35 M -- 420 Alk, Taschengeld 52x3 M -- 156 Mk, 576 AA. Der halbe Wert der freien Station und des Taschengeldes liegt also unterhalb der Bürgersteuer- Freigrenze; eine Heranziehung zur Bürgersteuer darf mithin nicht erfolgen. Ist. Der Obst- und Die Obstmärkte standen auch in der letzten Woche ganz im Zeichen der großen Avfelernte. Die Zu subreu billiger Etz- und Wirtschaftssorten waren außerordentlich groß, während der Absatz verschie dentlich zu wünschen übrig ließ. Im Großhandel waren württembcrgische Wirtschaftsäpfel stellen weise schon von 4 je M kN an zu erhalten. Entsprechend niedrig liegen auch die Verbraucher preise, die sich bei WirtschaftSobft zwischen 8 und IS je 598 N bewegen und bei guten Tafeläpfelu in der Regel bei 35 je S66 8 ihre Höchstgrenze sinden. Tafelsorten waren zwar meist stärker als Wirtschaftsobst beachtet, doch vollzog sich auch hier der Absatz nicht durchweg glatt. Eine gewisse Ent lastung des Marktes ist allerdings dadurch ein getreten, daß die Erzeuger und Verteiler die lager- sähigen Sorten nach Möglichkeit einlagern, um einen zu starken Druck auf den Markt zu ver meiden. Auf jeden Fall aber muß von Len Ver brauchern erwartet werden, daß sie die derzeitigen besonders günstigen Einkaufs'möglichkeiten wahr nehmen und besonders das preiswerte Wirtschafts obst mit seinen vielfachen Verwendungsmöglichkei ten bevorzugen. Günstig waren im Gegensatz zu Aepfeln die Unterbringungsmöglichkeiten für Bir nen. Bor allem gute mundreife Tafelbirnen waren stets schnell vergriffen. Auch die kleinen AuslanLs- zusuhren fanden schnell Absatz. Die Anlieferungen von Spätsorten gehen jetzt schon stark zurück. Koch birnen waren genügend am Markt und ebenfalls gut zu verwerten. Im Großhandel wurden für die geringeren Birnensorten etwa 13—26 für Qualitätsware bis zu ZS je SV kN bezahlt. Weintrauben traten nochmals stärker in Erschei nung. Hauptlieferant war Bulgarien, doch trafen auch aus Spanien, Belgien und Griechenland be trächtliche Mengen ein. Nachdem die Vorwoche in Bulgarien Regenfälle und damit unregelmäßige Lieferungen gebracht hatte, traten in den letzten Tagen keine größeren Schwankungen in der Ver sorgung ein, so daß die Ansprüche der Verbraucher vollauf zufriedengestellt wurden. Die Großhandels preise für Tafeltrauben bewegten sich etwa zwi schen IS und ZS je SV kN- Walnüße waren etwas stärker vertreten, ohne daß sich eine merk liche Absatzbelebung feststellen ließ. Die Jnlands- ernte ist beendet. Die frischen Nüsse aus der Eigen erzeugung haben Verwertung gefunden, während trockene Nüsse für die Zeit des steigenden Bedarfes auf Lager gekommen sind. Von den ausländischen Sorten waren Sorento-Nüsse am stärksten begehrt. Zitronen waren fast durchweg genügend am Markt. Sizilianische Früchte erfreuten sich auf Grund des Preisstandes und der guten Beschaffenheit beson derer Beliebtheit, doch waren auch spanische Malaga-Zitronen gut zu verwerten. Bananen waren den meisten Märkten etwas reichlicher zu geführt, doch vollzog sich der Absatz nur langsam. -X- Die Zufuhren zu den Gemüsemärkten waren in Ler letzten Woche nicht so reichlich, La Lie Groß- erzeuger die Verladungen wegen der starken Be anspruchung mit Ler Kartoffel- und der Zucker rübenernte etwas einschränkteu. Stockungen in der Versorgung sind nirgends eingetreten. Weißkohl guter Beschaffenheit war genügend am Markt und erzielte im Großhandel etwa 2,gg—4,— je Sv kg. Stärker begehrt war Rotkohl, der zu 4 bis 7 -K-A im Großhandel verkauft wurde und stellen weise reichlicher hätte vorhanden fein können. Wirsingkohl brachte ähnliche Preise wie Rotkohl und war ebenfalls lebhafter gefragt, andererseits auch reichlicher angeliesert, so daß die Marktlage als ausgeglichen bezeichnet werden konnte. Blumenkohl erschien in steigenden Mengen am Markt. Die Befriedigung der Kauswünsche bereitete Gemüsemarkt damit keine Schwierigkeit. Stellenweise, so im rheinisch-westfälischen Industriegebiet, verblieben auch einige Ueberständc. Hier traten im übrigen auch die holländischen Lieferungen etwas mehr in Erscheinung. Die Preise zeigten naturgemäß ent sprechend den Qualitätsunterschieden große Schwankungen, haben sich aber im ganzen etwas ermäßigt. Recht stark waren weiter Mohrrüben angeliefert, die normalen, manchmal aber auch nur langsamen Absatz fanden. Im Großhandel wurden meist 2,Sü—8,— je SV kg angelegt. Spinat trat etwas stärker in Erscheinung, ohne bisher merklich an Interesse zu gewinnen. Die Großhandelspreise für Blattspinat schwanken zur Zeit zwischen 8 und 1» je SV kg, während Wurzelspinat schon von 4 an zu erhalten ist. Tomaten wurden knap ¬ per und gingen auch in der Beschaffenheit merk lich zurück. Die Reife geht jetzt nur noch langsam vor sich. Die holländischen Lieferungen traten ver hältnismäßig wenig in Erscheinung. Freiland tomaten notierten im Großhandel mit 7,ZV bis In Bacharach wurde Anfang dieses Jahres in einem stillgelegten Gtpsbergwerk eine Champignonzucht angelegt, die jetzt bereits Lie ersten Ernten gebracht hat. Was nicht zum Versand gelangt, wird in einer eigens hierfür ge bauten Konservenfabrik verarbeitet. 78 Zentner werden während Ler Haupterntezeit täglich im Durchschnitt geerntet. * In Bamberg sinöet ein sechswöchiger Obstbanlehrgang für Gärtner, Bauniwärter und Obstzüchtcr statt. Der Unterricht beginnt am 2. 11. 37 in der Gartcnbauschule in Bamberg, Weide 28. * Durch das starke Auftreten des Kartoffelkäfers in der Schweiz ist es nötig geworden, für die Ein- und Durch fuhr von Kartoffeln, Tomaten, bewurzelten Gewächsen mit und ohne Erbballen, von unterirdischen Knollen und Zwiebeln und von frischem Gemüse die gleichen Verbote und Beschränkungen zu erlassen, wie sie für Frankreich, Belgien und Luxemburg bestehen. Bestimmt durch die 4. Verordnung zur Abwehr des Kartoffelkäfers vom Oktober 1S87. Der Gedanke der Verschönerung des Dorfbildes findet Immer mehr Anhänger. Bei der DorsverschönerungS- aktion im Kreise Salzwcdcl konnte die Gemeinde Güffcl- seld den ersten Preis erringen. Die Gemeinden Hohcn- grieben und Mehmke erhielten den zweiten bzw. dritten Preis. * Zur Errichtung von ObstlagerungSraumcn vergibt die Landcsbauernschaft Schlesien in beschränktem Mane Rcichsbcihilscn. Bei Einreichung der Anträge sind die entsprechenden Bauzeichnungen bcizuftigen. ck In Ulm veranstaltete die städtische Gartcnvcrwaltnng und der Verein sür Mathematik und Naturwissenschaften eine Pilzschau in der Friedrichsau. Die in der Umge bung Ulms vorkommenden Pilze waren zu einer lehr reichen Schau zusammengestcllt, die gewiß manchen Be sucher zu stärkerer Sammeltätigkeit angeregt hat. Die Leitung Hatte -er bekannte Pilzkenner Dr. Haas, Waldsee. » Der Böningcr-Park im Herzen Duisburgs ist durch den Ankauf eines 24 Morgen großen Gartengrundstückes ver- 18,— Treibhaustomaten mit 1S—2S -A-ä! je SV dx. Für holländische Tomaten wurden 24,— bis 28,SV bezahlt. Im allgemeinen fanden Lie Tomaten einen aufnahmefähigen Markt. Nur in Württemberg und im rheinisch-westfälischen Indu striegebiet ließen Lie Absatzmöglichkeiten zu wün schen übrig. Kohlrüben kommen augenblicklich in steigenden Mengen und in guter Beschaffenheit heran. Der Preisstand ist für Len Verbraucher recht günstig, so daß Veranlassung besteht, dieses Ge müse stärker zu bevorzugen. Sellerie wurde recht flott umgesctzt. Für je 50 kN wurden 6—18 im Großhandel verlangt. Ein ausgesprochen gutes Ergebnis zeigt in diesem Jahre Lie Meerrettich- Ernte. Augenblicklich vollzieht sich der Absatz nur langsam, doch ist ein verstärkter Verbrauch auch hier zu erhoffen. Die Großhandelspreise bewegen sich zwischen 36 und 65 je SV kx. Zwiebeln traten etwas weniger in Erscheinung, da Lie Er zeuger augenblicklich durch die Zuckerrübenernte zn sehr in Anspruch genommen sind, um größere Verladungen durchzuführen. Die hinreichende Ver sorgung der Verbraucher war aber nirgends in Frage gestellt. Inländische Zwiebeln notieren an den Großhandelsmärkten zur Zeit mit S,SV bis 7,— je SV kA. doppelt worden. Eine Untcrsührung wird die beiden Parks miteinander verbinden, so daß ein großer Volks park entsteht. Der neue Teil wir- am 1. November un ter dem Name» „Böninger-Stistung" der Ocffcntlichkcit sreigcgebcn. « Der diesjährige Balkonwettbewcrb zur Verschönerung des Straßenbildes der Reichshauptstadt Berlin findet in diesen Tagen durch die Preisvcrteilung an -je Balkon- ücsitzcr, die sür eine gute Pslegc besondre Aufmerksamkeit verdienen, seinen Abschluß. In den Monaten Juli und August sind -je Kommissionen Les Preisgerichts durch Berlin gewandert und haben Straße sür Straße in Augenschein genommen. Es wirkten mit die Stadtver waltung, die KrciSbauernfchaft Groß-Berlin und die Fachgruppe der Blumenbinder. 4ö»0 Topfpflanzen wer den als Preise verteilt werden. » Nachdem die Dresdner Garienschau ihre Pforten ge schloffen hat, gilt es, sür viele Pflanzen eine neue Heimstätte zu suchen. So werden viele hundert vier bi» süns Meter hohe Koniferen nach -cm Königsufer ver pflanzt und nach -cm neuen Teil des Rosengartens am Ädmiral-Scheer-User, wo auch 28 WO bis 30 MV Busch, und Parkrosen von der Garienschau untergcbracht wer den. Der Städtische Heidefricdhof wird ein großes Sortiment Stauden, Farne, Eriken, Azaleen und andre geeignete Heidcpslanzcn erhalten. Die Landesbauernschaft Württemberg hält voraussicht lich im Dezember in Ulm und in Kupferzell, KrciS Oehringen, Banmwartprüsungen ab. Zur Prüfung wer den nur Baumwarte zugelaffen, die das 2V. Lebens jahr zurückgclcgt, an einem I2wöchigen Obstbaulehr gang der Landesbauernschaft teilgenommcn oder eine gleichwertige Ausbildung Nachweisen können. Außerdem müssen sic mindestens zwei Jahre im praktischen Obstbau gearbeitet haben. Zur Vorbereitung wird in den Prü- sungsorten ein Lehrgang abgehalten. Eine Bcrpslich- tung zum Kursusbesuch besteht aber nicht. Im Hcrzogcnriedpark in Mannheim wird ein 10 Mor gen großer Garten sür die Berussfortbildungsschule ein gerichtet. Auch Kleingärtner und Siedler werden hier praktisch mit -er Gartenarbeit vertraut gemacht werden. LES --6SLS4 WÜLS« Der ländliche Grundstücksverkehr Der ländliche Grnndstücksvcrkehr, insbesondere Lie GrunLstücksverkehrsbekanntmachung v. 26. Ja nuar 1887. Von Staatsminister a. D. Riecke, Mini sterialdirektor, und Dr. Freiherr von Manteuffel, Ministerialrat im Reichs- und Preußischen Mini sterium für Ernährung und Landwirtschaft. Reichs nährstand Verlags-Ges. m. b. H., Berlin N. 4, Die Kenntnis der neuen Bestimmungen über de» GrunLstücksverkehr ist für jeden notwendig, der sich mit dem Gedanken beschäftigt, ein Stück Land käuflich zu erwerben oder zu verkaufen, desgleichen für denjenigen, der als Verpächter oder Pächter einen Pachtvertrag über ein landwirtschaftliches Grundstück abschliehen möchte. Es ist endlich für jeden Landwirt und Gärtner wertvoll, sich mit de» Grundfragen der neuen Grundstücksverkehrs bekanntmachung vertraut zu machen. Hierbei findet er in dem vorliegenden von zwei guten Sach kennern verfaßten Werk eine gute Stütze. Das Werk bringt zunächst in der Einleitung einen guten Ueberblick über die Grundgedanke» der neuen Krundstückverkehrsbekanntmachung und berührt Labet auch die Hauptleitsätze des agrar politischen Programms der NSDAP. Es folgt als dann zunächst der Wortlaut der neuen Bekannt machung. Sodann werden in dem eigentlichen Hauptteil des Buches die einzelnen Bestimmungen ausführlich erläutert. Besonders wertvoll ist hier bei, daß die Verfasser der Erläuterung für die einzelne Gesetzesbestimmung eine allgemeine Vor bemerkung vorausschicken. Hierdurch wird auch dem Nichtjuristen die Möglichkeit gegeben, sich schnell mit dem Sinn und Zweck der einzelnen Bestim mung vertraut zu machen. An die Hauptdarstcllnng über die Grundstück- verkehrsbckanntmachunq schließt sich dann die Ver ordnung zur Sicherung der Landbewirtschaftung vom 23. März 1987 nebst der dazu ergangene» Durchführungsverordnung vom 22. April 1937 an. In einer besonderen Vorbemerkung ist auf den Zweck und die Bedeutung dieser Verordnung hin gewiesen und ihr wesentlichster Inhalt kurz er läutert. Es folgen alsdann die zur Grundstückverkehrs- bekanntmachnng ergangenen Richtlinien und Erlasse des Rcichsernährungsministcrs, sowie Anordnungen des Reichsnährstandes und Ausführungsbestimmungen der ein zelnen Länder. Schließlich find noch die für de» ländlichen Grundstücksvcrkchr wichtigen Bestim mungen des Erbhofrechts, des Siedlungsrechts, der Wohnsiedlungsgcsetzgebung und der Entschuldungs- gesetzgebuug veröffentlicht. Zu erwähnen ist noch die am Schluß des Buches enthaltene Uebersichtskarte, aus der für die ein zelnen Gebiete des Reiches ersichtlich ist, von wel cher Grundstücksminücstgröße ab ein Kaufvertrag, Pachtvertrag usw. über ein landwirtschaftliches Grundstück genehmig»ngspslichtig ist. Das vorliegende Buch kann wegen seiner über- sichtlichen Darstelluugsweise, seiner kurzen aber erschöpfenden Behandlung des dargcstelltcn Stoffes sowie wegen seiner klaren und unbedingt allgemein verständlichen Fassung jedem, der sich mit den Fra gen des ländlichen Grundstücksverkehrs zu befaße» hat, empfohlen werden. Das Werk ist für Rechts- kundige und Nichtjuristen ein gleich gutes Hilss- Mittel. >V. Thiele.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)