Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^5/06 c/s§ Ks/c^L/cOMMkL5Q55 ci/6 ?56/Lt)//c/llN9 VOM 2^ 9. 192/ Preise für lagerfähiges Obst and Gemüse Wirtschaftlicher Vogelschutz Von Piplomgärtner vr. Werner Scbupban. (Aus dem Institut für Pslanzenernährungslehre und Bodenbiologie der Universität Berlin) tionssätze hinaus. Die Bruttoverdienstspanne des Einzel- bzw. ambulanten Handels darf einen Höchst satz von 40A> aus den Einstandspreis nicht über schreiten. Durch die Bruttoverdienstspanne sind sämtliche dem Einzel- bzw. ambulanten Händler entstehenden Unkosten abgedeckt. II. Preisregelung für Bunen Die für Aepfel erlassene Preisregelung gilt ent sprechend für Birnen mit der Maßgabe, daß für Birnen der Wertgruppe „Alexander Lukas" die im Vorjahre gezahlten Preise nicht überschritten wer den dürfen. zu gewinnen. Dadurch würden einerseits die sonst überhaupt nicht oder nur im beschränkten Maß ver wendeten Blattmassen des Knollenselleries einer zweckmäßigen Verwertung zugeführt. Andererseits könnte man ein heimisches Gewürz erhalten, das infolge seines leichten Gewichtes gerade für Massen- Verpflegungen besondere Eignung besitzt. Das Trocknen der Scllericblätter ist eine wichtige Maßnahme, von deren Sorgfalt der Gehalt an ge schmackgebenden ätherischen Würzstoffen abhängt. Blätter, Samen und Knollen des Selleries enthal ten nämlich u. a. zwei chemisch ziemlich komplizierte Stoffe, das Uscton Leckanolici und das Sedanon- -säureanhydrid*), die beide gemeinsam dem Sellerie den charakteristischen Geschmack und den durchdrin genden Geruch verleihen. Die vielfach im gärtne rischen Schrifttum zu findende Angabe, der Ge schmacksstoff des Selleries sei das Apiol, ist falsch. Apiol wurde bisher nur als Geschmacks- stosf der Petersilie ermittelt und dürfte seinen irre- führckden Namen von der alten Linnäschen Be- Einzelhandels finden die Bestimmungen der Preis regelung sür Aepfel (Anlage ^) entsprechende An wendung. Der amtliche Sachverständige für Vogelschutz, Vogelschutzwarte Garmisch-Partenkirchen, teilt mit: Der wirtschaftliche Vogelschutz zielt darauf ab, eine möglichst starke Vermehrung zweckmäßiger künstlicher Nisthöhlen und Bretternistkästen im ganzen Lande herbeizuführen. Dadurch finden die in der Bodenwirtschaft als Schädlingsvertilger unentbehrlichen heimischen Höhlenbrüter (Meisen, Kleiber, Spechte, Rotschwänzchen usw.) Ersatz für ihre natürlichen Niststätten, die mit den hohlen Bäumen größtenteils verschwunden sind. Das Auf hängen von Nistgeräten geschieht zweckmäßig im Herbst, und zwar jetzt vor Abfall des Laubes, um das Maß der Beschattung beurteilen zu können und den bei uns überwinternden Hauptschädlingsvertil gern, den Meisen, Uebernachtungsmöglichkeiten während des Winters zu bieten. Die künstlichen Niststätten bedürfen einer sorg fälligen Pflege, wenn sie der Vogelwelt gute Dienste auf lange Jahre erweisen sollen. Nicht selten stellen sich unerwünschte Mieter ein. Die Spatzen ver treiben gewalttätig jeden anderen Vogel, ja sie überbauen sogar Gelege und Junge der Meisen Das gleiche tun Wespen und Hornissen. Lästig sind für den Vogel die kleineren Quälgeister, die er selbst in die Brutstätten verpflanzt: Läuse, Flöhe, Milben. Dazu kommt, daß die meisten Höhlen bs/miLclisL ÖSWÜ52 vor. rapocsvm, l..) Getrocknete Blätter des Knollenselleries *) Schuphan, W.: Untersuchungen über wichtige Qualitätsfehler des Knollenselleries bei gleichzeiti ger Berücksichtigung der Veränderung wertgebender Stofsgruppen durch die Düngung. Bodenkunde und Pflanzenernährung, 2. (47), 1837, 2SS—384. I. Preisregelung für Aepfel 1. Erzeuger und Verteiler aller Handelsstufen dürfen deutsche Tafeläpfel nur nach Sorten ge trennt und nach Sorten gekennzeichnet in den Ver kehr bringen. Aus der' Kennzeichnung muß die Eigenschaft als Tafelobst bzw. Tafelobst-Auslese er sichtlich sein. Für die Sortierung kann die Haupt vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschäst in geschlossenen Anbaugebieten Bestimmungen nach dem Muster der Anlage I erlassen. Die Versteigerung von Aepfeln bei den Bezirks abgabestellen ist unzulässig. An ihre Stelle hat anteilmäßige Zuteilung zu treten. 2. Für deutsche Aepfel der Ernte 1937, die den in der Anlage 2 ausgeführten Wertgruppen ent sprechen, werden folgende Preisgrenzen festgelegt: Erzeugerpreise: Wertgruppe „Schöner aus Boskoop" mit den in der Anlage 2 aufgeführten Sorten M 12,— bis 15,— je SO KZ; die gesperrt gedruckten und mit Stern versehenen Sorten bis Mk 18,— je SO KZ; sür „Auslese"-Obst bis zu Ml 2,— je SO KZ Auf schlag. Wertgruppe „Boiken-Aepfel" mit den in der An lage 2 aufgeführten Sorten Mk 8,— bis 13,— je 50 KZ; Wertgruppe „Jakob Lebel" mit den in der An lage 2 aufgeführten Sorten7,— bis 11,— je SO KZ. Für Aepfel "der Wertgruppe „Cox' Orangen-Renette" dürfen die im Vorjahre gezahlten Preise nicht überschritten werden. Die Gartenbanwirtschaftsverbände sind ermäch tigt, im Einvernehmen mit den zuständigen Preis- bi'ldungsstellen andere örtlich vorkommenden Sor ten in die ihnen entsprechende Wertgruppe einzu- reihem Vorstehende Preisgrenzen sind für sämtliche Er zeuger und für die Bezirksabgabestellen verbind lich. Soweit innerhalb dieser Preisgrenzen für den Bereich einer Preisbildungsstelle besondere Preis regelungen getroffen werden oder getroffen wovden sind, gelten diese Preisregelungen. 8. Preisregelung in den Handelsstufe« s) Versandhandel: Versandhändler von Aepfeln inländischer Her kunft dürfen, sofern sie unmittelbar beim Erzeuger oder bei einer Bezirksabgabeftelle kaufen, eine Bruttoverdienstfpanne von 10YL auf ihren Ein kaufspreis nicht überschreiten. An eine Bezirks- abgabestelle abzuführende BevwaltungskostenAU- schläge dürfen nicht in Rechnung gssteÜt werden. Ist die Einschaltung eines Aufkäufers notwendig, so darf einschl. der Aufkäuferproviston und aller Nebenkosten eine Bruttoverdienstspanne von 15A> nicht überschritten werden. b) Großhandel: Der Einstandspreis des Großhandels im Verkehr mit Aepfeln in- oder ausländischer Herkunft ist für jede Warensendung (Partie) zu errechnen und darf sich nur aus folgenden tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten zusammensetzen: 1. Einkaufs-(Fakturen-)Preis der Ware; 2. tatsächliche Fracht sowie Rollgeld frei Ver kaufslager des Großhändlers in tatsächlicher Höhe, jedoch nicht über die bahnamtlichen Speditions grundsätze hinaus; 3. Schwund bei einer Transportdauer von 24 Stunden bis zu 1yb, über 24 Stunden bis zu 2H> vom Einstandspreis. Bei Einkauf am Platz darf Schwund nicht kalkuliert werden; 4. Verderb darf bis 2A vom Einstandspreis kalkuliert werden. Damit find in jedem Einzelfall bis zu 10A- Verderb abgegolten. Ein über 10?L hinausgehender Verderb darf nur mit Zustimmung der zuständigen Preisbildungsstelle in Rechnung gestellt werden. Die Bruttoverdienstfpanne des Großhändlers auf den ermittelten Einstandspreis darf bei Aufteilung der Partie an Len Einzelhandel 10—12yb nicht übersteigen. In die Höchstverdienstspanne von 10 bis 12YL haben sich sämtliche mit der Ware befaß ten Firmen (ausschl. des Versandhändlers) bis zur Abgabe an den Einzel- und ambulanten Handel zu teilen. Waggonbezieher, die ihre Ware an Großhändler aufteilen, haben sich mit diesen in einer Höchst- vevdienstspanne von 18A- zu teilen. Durch die Bruttovevdienstspanne sind sämtliche dem Großhändler etwa entstehenden Unkosten ab gedeckt, auch die an eine Bezirksabgabestelle abzu führenden Verwaltungskostenzuschläge. Bei Gestellung eigenen Verpackungsmaterials darf eine angemessene Abgeltung für Abnutzung in handelsüblichem Umfange dem Verkaufspreise angehängt werden. Tatsächlich entstandene Transportkosten bei Lie ferung frei Haus des Empfängers dürfen dem Ab gabepreis in Höhe der amtlichen Speditionskosten ängehängt werden. Die zur Abgeltung von Schwund und Verderb bei vorschreitcnder Jahreszeit notwendigen Lager- kostenzuschläge sowohl für einfache Lagerung (Scheunen-, Zillen-) wie auch Kühl- und Kaltlage rung werden von den Gartenbauwirtschaftsverbän den im Einvernehmen mit den zuständigen Preis- bildungsstellen jeweils bekanntgegeben. c) Einzelhandel: Der Einstandspreis des Einzel- bzw. ambulan ten Handels im Verkehr mit Aepfeln errechnet sich aus dem Einkaufs-(Fakturen-)Preis der Ware und dem Rollgeld frei Verkaufsstelle in tatsächlicher Höhe, jedoch nicht über die bahnamtlichen Spedi Preisregelung für Speisezwiebeln Für den Großhandel wird eine Bruttovevdienst spanne auf den Einstandspreis bis zu 1SA- zuge lassen. In diese haben sich sämtliche mit der Wäre befaßten Firmen bis zur Abgabe an den Einzel handel zu teilen. Waggonbezieher, die ihr« Ware an Großhändler aufteilen, haben sich mit ihren Abnehmern in eine Bruttoverdienstfpanne von höchstens 20A> zu teilen. Der Einzelhandel darf eine Bruttovevdienst spanne von 40A> auf seinen Einstandspreis nicht überschreiten. Für das Kalkulationsverfahren des Groß- und Einzelhandels finden die Bestimmungen der Preis regelungen für Aepfel (Anlage /^) entsprechende Anwendung. Noch um die Mitte des vorigen Jahrhunderts er freuten sich deutsche Gewürze, z. B. Fenchel, Thymian, Majoran, Selleriesalz, Kümmel, Anis usw. großer Beliebtheit. Erst die steigende Entwick lung des Welthandels führte in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts zu einem starken Ver brauch importierter Ueberseegewürze, was zwangs läufig dem Verbrauch und dem Anbau heimischer Gewürzpflanzen sehr abträglich war. Heute, da uns die Schäden einer Ernährungsabhängigkeit vom Ausland durch die Lehre des Weltkrieges klar vor Augen liegen, ist vor allem eine möglichst weit gehende Etgenversorgung mit landwirtschaftlichen und gärtnerischen Erzeugnissen zur Sicherung unserer Nahrungsfreiheit dringend erforderlich. Ob wohl den Gewürzen, ernährungsphysiologisch ge sehen, bei weitem nicht die gleiche Bedeutung wie den lebenswichtigen Erzeugnissen des Körner-, Hack frucht- und Gemüsebaus zukommt, so ist der Ver brauch heimischer. Gewürze schon aus devisenwirt schaftlichen Erwägungen zu fördern. Von allen heimischen Gewürzarten kommt dem Selleriegewürz eine größere Bedeutung zu, ist man doch in der Lage, ohne Steigerung der gegenwärtigen Sellerieanbaufläche beträchtliche Mengen durch Trocknung der Blätter In seinem Begleitschreiben zur Preisgestaltung für lagerfähiges Obst und Gemüse führt der Herr Neichskommisfar für die Preisbildung unter ande rem aus: „Die gleichmäßige Versorgung der Bevölke rung mit lagerfähigem Obst und Gemüse in den Herbst- und Wintermonaten macht eine einheit liche Handhabung der Preisbildung notwendig. In Ergänzung der Runderlasse Nr. 85/37 und 119/37 betr. Preisbildung für Frischobst und Frischgemüse werden daher nach Maßgabe der Anlagen A und C einheitliche Preisgruppen (Erzeugerpreise und Handelsspannen) für Aepfel, Birnen, Zwiebeln und Kopfkohl sowie einheitliche Kalkulationsgrundlagen für den Groß- und Einzelhandel mit diesen Erzeugnissen mit Wirkung für das ganze Reichsgebiet hiermit festgelegt. Soweit die Preisbildungsstellen für ihren Geschäftsbereich Preisregelungen bereits getroffen haben oder treffen oder soweit höchst zulässige Preise Yon Fall zu Fall bekanntge geben werden, sind die örtlichen Regelungen der Reichsregelung anzugleichen. Die Regelung der Verdienstspanne des Ver sandhandels bleibt den Preisbildungsstellen innerhalb der in der Anlage A und C genann ten Grenzen überlasten. Die Berechnung einer Verdienstspanne durch den Versandhandel ist jedoch nur in denjenigen Anbaugebieten gerecht fertigt, in denen seine Betätigung notwendig ist, um die Ware in entfernt liegende Verbrauchs gebiete zu leiten. Beim Absatz von Speisezwiebeln ist der Auf schlag des Versandhandels (gemäß Anordnung Nr. 130 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 21.9.1937 (RNVbl. S. 457) bereits enthalten. Im Augenblick berücksichtigt die vom Reichs kommissar für die Preisbildung herausgegebene Preisgestaltung für lagerfähiges Obst und Gemüse also lediglich Aepfel, Birnen, Zwiebeln und Kopf kohl. Es ist jedoch in Aussicht genommen, auch andere stapelfähige Gemüse in diese Regelung mit eimubezishen. Bei einem qualitativ so unterschiedlichen Er zeugnis wie dem Apfel ist eine reichseinheitliche Aufstellung nach Wertgruppen naturgemäß sehr schwierig. Die Einreihung örtlich vorkommender Sorten in die entsprechende Wsrtgruppe wurde daher den Gartenbauwirtschaftsbänden im Ein vernehmen mit den zuständigen Preisbildungs stellen übertragen. Nach Ziffer I Absatz 1 der Anlage A wird die Kennzeichnungspflicht für Erzeuger und Verteiler brüter auf das alte Nest bei jeder Brut wieder ein neues daraufbauen, so daß bisweilen 2 bis 3 über- cinanderstehende Nester den Brutraum ausfüllen. So braucht es nicht wunderzunehmen, wenn eines Tages die früher besetzten Geräte nicht mehr be zogen werden. Da hilft nur fleißige Nachschau und ganz gründliche Reinigung im Herbst. Deshalb darf es nicht versäumt werden, jedes Jahr nach der zweiten Brut, am besten im September oder Okto ber, alles Genist aus sämtlichen Höhlen und Kästen zu entfernen. Nur so haben wir die Gewähr, daß die Geräte im Winter den Meisen als Uebernach- tungsmöglichkeit und im nächsten Frühjahr wieder als Brutstätte dienen. Sollten bei der Reinigung Fledermäuse gefunden werden, dann hüte man sich, dieselben zu entfernen, da sie ebenso nützlich sind wie die meisten heimischen Vögel. Aufklärende Flugschriften über wirtschaftlichen Vogelschutz sowie Bastelplüne zur Anfertigung von Vogelschutzgeräten geben kostenlos ab: 1. der amtliche Sachverständige für Vogelschutz, Vogelschutzwarte Garmisch-Partenkirchen für die Reg.-Äezirke Oberbayern, Niederbayern mit der südlichen Oberpfalz und Schwaben; 2. die Kreisstelle für Vogelschutz in Würzburg (Residenz-Südflügel) für die fränkischen Reg.-Be zirke, die Saarpsalz und die nördliche Oberpfalz. »2°^ Pretsregklung für Aepfel lind Birnen Anlage L. Preisregelung für Kopfkohl Die Bruttovevdienstspanne des Großhandels darf 1SYL des Einstandspreises nicht überschreiten, je doch ist ein Verdienstausschlag von Alk 0,60 je 50 lcx nicht zu beanstanden. In die Ver dienstspanne haben sich sämtliche mit der Ware befaßten Firmen bis zur Abgabe an den Einzel handel zu beteiligen. Waggonbezieher, die ihre Ware an Großhändler auftsiken, haben sich mit ihren Abnehmern in eine Bruttovevdienstspanne von höchstens 20A- zu teilen. Der Einzelhandel darf eine Bruttovevdienst spanne von 50A> auf seinen Einstandspreis nicht überschreiten, jedoch ist ein Verdienstaufschlag von 0,04 je KZ nicht zu beanstanden. Für das Kalkulationsverfahren des Groß- und aller Handelsstufen, also sowohl für den Groß- wie auch den Einzel- und ambulanten Handel ver bindlich vorgsfchrieben- Erzeuger und Verteiler aller Handelsstufen sind danach verpflichte:, deut sche Tafeläpfel nur nach Sorten getrennt und nach Sorten gekennzeichnet in den Verkehr zu bringen. Zu den kalkulierbaren Posten des Großhandels ist folgendes zu sagen: Hier heißt es, daß sich der Einstandspreis des Großhandels nur aus den vier aufgeführten Posten, die tatsächlich entstanden und nachweisbar sein müssen, zusammensetzen darf. Diese Bestim mung gilt lediglich für die Position 1 (Einkaufs preis) und Position 2 (Fracht und Rollgeld). Die Schwundabgeltung nach Hosition 3 ist nach den Geschäftsbedingungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft über den Ver kehr mit Obst und Gemüse vom 27. Mai 1937 vorzunehmen. Betont muß jedoch werden, daß bei Einkauf am Platz Schwund nicht kalkuliert werden darf. Die Berdevbabgeltung nach Position 4 gibt einen Pauschalsatz von 2 v. H. des Einstandspreises an. Diese 2 v. H. Verderbabgeltung dürfen in jedem Falle kalkuliert werden. Durch diesen Pau schalsatz sind in jedem Einzelfalle bis zu 10 v. H. Verderb abgegolten. Bei Verderb, der über 10 v. H. hinausgeht, ist durch die betreffende Firma ein Ausnahmeantrag gemäß 8 3 der Preisstopver ordnung bei der zuständigen Preisbildungsftclle zu stellen. Es ist zu empfohlen, über derartige Lieferungen ein ordnungsmäßiges Gutachten anfertigen zu lassen. Wesentlich ist die Bestimmung über die Abgel tung für Abnutzung eigenen Verpackungsmaterials, die in handelsüblichem Umfange dem Verkaufs preis angehängt werden darf- Aus Handelskreisen taucht nun immer wieder die Frage auf, ob bei lose verladener Ware die Verschalung (Bretter, Stroh, Papier) irgendwie abgegolten werden darf. Hierzu ist zu bemerken, daß nach den Geschäftsbedingungen der Haupt- Vereinigung Ziffer II Absatz 5 Bretter und son stiges Material, das zum Verschalen der Wagen verwendet wird, zum Selbstkostenpreis in Anrech nung gestellt werden darf, sofern nicht Lieferung brutto für netto vereinbart ist. Die Verpackung, die aus sachgemäßem Material zu bestehen hat, muß im Gewicht im angemessenen Verhältnis zum Nettoladegewicht stehen. Da es nach dem Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung dem Großhandel nicht gestattet ist, seine Verdienstspanne vom Nettoeinstandspreis zu berechnen, liegt es in seinem eigensten Inter esse, bei allen Käufen deutscher Ware die Ge schäftsbedingungen der Hauptvereinigung zu ver einbaren und Brutto- für Netto-Lieferungen aus zuschließen. Es ist dagegen dem Großhandel ge stattet, den ihm vom Lieferanten in Rechnung ge stellten Selbstkostenpreis der Bretter und des son stigen Materials weiter zu kalkulieren. Bei Speisszwiebeln und Kopfkohl ist das gleiche Kalkulationsverfahren des Groß- und Einzelhan dels wie bei der Preisregelung für Aepfel zu grunde zu legen. baüciuuuu. zeichnung der Petersilie, Hpium petroselinum, l.., herleiten (1). Der gesundheitliche Wert der Selleriegeschmacks stoffe, deren Gehalt in Blättern übrigens bedeutend höher ist als in Knollen (s. Tabelle 1), liegt in der appetitanregenden und die Verdauung fördernden Wirkung. Der Gehalt frischer Pslanzcntcilc des Selleries an gcschmackgebendem ätherischen Oel, an Eiweiß und an Gesamtstickstosf. Selleriesorte: „Magdeburger Markt". Nach Dr. W. Schuphan. Pflanzen organe Trocken^ fubstanz- gehalt in °l° Geiamt- siick- l'°i! in °/° Eiweiß- stick- stoff in °/° Eiweiß stickstoff in °/o des Gesamt- stick- stoffs Geschmack gebendes ätherisches Öl, ausgedrUckt in n/20 X>lvO4 bei 30 x Frischsubstanz BIS»«r lS.W 0,4S0 0,38« 84,0 11,SS Stengel 10,16 0,082 0,064 77,0 3.7S Knollen (ohne Wurzeln).. 13,67 0,249 0,117 47,0 1,L8 Diese Stoffe möglichst vollständig zu erhalten, muß als eine Hauptaufgabe der Trocknung ange sehen werden. Da eigene Versuche ergaben, daß die Trocknungsdauer durch Lufttrocknung in luftigen Schuppen oder im Kalthaus an den meist sonnen armen und luftseuchten Oktobertagen erheblich ver längert wird, so daß Atmungsverluste und fermen tative Umänderungen in den Blättern unvermeid lich sind, muß zu folgenden Trocknungsverfahreu geschritten werden: Die gesunden grünen Blätter werden von den bitter schmeckenden Stengeln gelöst und mehrmals gewaschen. Um die Atmungstätigkeit der lebenden Zellen und die fermentative Wirkung in den Blät tern zu zerstören, werden die etwas zerschnittenen Blätter in kochendes Wasser geworfen, in dem sie 2—3 Minuten verbleiben. Das hierbei oft in der Konservenindustrie zur Erhaltung der grünen Farbe zugesetzte kybige doppelkohlensaure Natron ist völlig überflüssig. Nach dem kurzen Vorkochprozeß werden die Blätter in Sieben abgeschwenkt und bei einer Temperatur von etwa 50" 6 in lockerer, dünner Schichtung auf Horden getrocknet. Eine Trocknungs temperatür von 100" L ergibt bereits ein schwaches Röstprodukt mit größeren Substanz- und Gehalts verlusten, wie eigene Versuche ergeben haben. Das fertige Trocknungsprodukt wird fein zerrieben und in Dosen oder Gläsern aufbewahri. Auf Grund vorstehender Ausführungen muß dem Anbauer größerer Selleriebestände dringend geraten werden, das Sellerielaub jetzt bei der Ernte den Konservenfabriken zum Verkauf anzubieten, falls nicht im eigenen Betrieb geeignete Trocknungs anlagen vorhanden sein sollten. Nach eigenen, gründlichen Informationen ist starker Bedarf an technisch einwandfrei gewonnenen: Selleriegewürz vorhanden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)