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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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„O/s in /-/an^, vv/>c/ Osvt5c^/crnc/ v/zsc/s^ /<inc,65/onc/^ Retchshtlfe für kmbemiche Familien Es gab eine Zeit, in der es hieß: „Nnr der Dumme Hat viel Kinder!" Das tvar damals, als der Eigennutz seine üppigsten Blüten trieb und jede Tätigkeit nur als Mittel betrachtet wurde, möglichst viel für sich zu erraffen, was an Geld und Geldeswert zu gewinnen war. Ob Mann, ob Frau oder Mädchen, sie alle hatten nur diesen Ge danken. Die Ehe wurde nicht mehr als die Grundlage der Familie angesehen, in der die Kinder die Hauptrolle spielen, sondern die Jagd nach dem Verdienst und nach Lebensgenuß stand an erster Stelle. Das Kind wurde als eine Last empfunden, weil es den Eltern Pflichten auferlegte, die zu er füllen, sie in den wenigsten Fällen bereit waren. Und entsproh solch einer Ehe, oft gegen den Willen der Eltern, doch ein Kind, dann diente es als Pa radestück oder wurde wenig beachtet. Heute sieht es auch auf diesem Gebiet wieder ganz anders aus als früher. Nach dem Motto: „Die Zukunft ruht in guter Hand, wird Deutsch land wieder Kinderland", steht das Kind und da mit die gesamte Jugend in dem Mittelpunkt des völkischen Lebens. Nicht nur, daß heute die kinder reiche Familie besonders geachtet wird, erfährt sie auch den besonderen Schutz des Staates und tat kräftige Förderung. Die Einkommensteuer nimmt bewußt Rücksicht auf solche Familien, bei befähig ten 2, 3 und mehr Kindern werden Schulgeld ermäßigungen gewährt, und Staat und Partei sind in jeder Weise bemüht, erbgesunde, kinderreiche Familien zu fördern. Wie wichtig ein ausreichen der Nachwuchs für ein lebenswilliges Volk ist, zei ¬ gen Lie geburtenschwachen Jahrgänge der Kriegs- und Nachkriegszeit. Beim Reichsarbeitsdienst, bei der Wehrmacht, in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft macht sich das Fehlen eines genügend starken männlichen Nachwuchses sehr be merkbar. Von heute auf morgen läßt sich dieser Zustand nicht beheben. Aber soll er für die Zukunft besei tigt werden, dann müssen wir heute schon die Mit tel einsetzen, die geeignet sind, den Nachwuchs zu fördern. Neben dem Gesetz über die Gewährung von Ehe standsdarlehen und der Verordnung über die Ge währung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Fa milien soll auch die Vierte Durchführungsverord nung über die Gewährung von Kinderbeihilfen die ser Förderung dienen. Der Reichsfinanzminister bestimmt hier, daß diese Förderungsmittel in je dem Rechnungsjahr zur Verfügung stehen. Die Mittel werden als Bedarfsdeckungsscheine heraus- gegeben. Damit können Gebrauchsmöbel, die zur Einrichtung von Schlafzimmern und Küchen (Wohnküchen) erforderlich sind, und Hausgerät, das zur Einrichtung eines schlichten Haushaltes gebraucht wird, sowie Wäsche gekauft werden. Es dürfen aber nur neue, keine alten Sachen, gekauft werden. Als Hausgerät gelten auch Nähmaschinen, Fahrräder und Rundfunk-Volksempfänger. Ober kleidung, wie Anzüge, Kleider, Mäntel, Schuhe, Hüte, Handschuhe, dürfen für die Bedarfsdeckungs scheine nicht gekauft werden. Auf besonderen An trag können aber die Bedarfsdeckungsscheine der Kinderbeihilfen auch als Eigenkapital für den Er ¬ werb einer Kleinsiedlerstelle verwendet werden. Die Aushändigung der Bedarfsdeckungsscheine ist in diesem Falle abhängig von einer Bescheinigung des Siedlungsträgers, daß dem Antragsteller eine Siedlungsstelle zugeteilt ist. Kann ein Antrag steller, der sich um Siedlungs-Kinderbeihilfen be müht, bei der Antragstellung den Eignungsschein noch nicht vorlegen, weil er diesen erst erhält, so bald er das erforderliche Eigenkapital nachgewiesen hat, so können die Siedlungs-Kinderbeihilfen un ter der Bedingung bewilligt werden, daß der Eig nungsschein vor Aushändigung der Bedarfsdek- kungsscheine vorgelegt wird. Bei gleichzeitiger Beantragung von einmaligen Kinderbeihilfen und von Siedlungs-Kinderbeihil fen kann für jedes einzelne Kind bis zu 100 -A und insgesamt sür die ganze Familie bis zu 1000 KL an Beihilfen gegeben werden. Besonders wichtig für die Landarbeiterschaft ist die Bestimmung, daß die Bedarfsdeckungsscheine auch für den Ankauf einer Milchkuh, einer Milch ziege oder eines Milchschafs verwendet werden dür fen. In diesem Falle ist ein besonderer Antrag an das zuständige Finanzamt zu richten. Dem Finanz amt ist dabei eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde vorzulegen, daß der Antragsteller in der Lage ist, das Tier, das er mit Bedarfs deckungsscheinen kaufen will, ordentlich unterzu bringen und zu unterhalten, und daß durch den Ankauf eines solchen Tieres die Lebenshaltung der betreffenden Familie voraussichtlich eine Besserung erfahren würde. Weiter ist eine Bescheinigung des zuständigen Kreisbauernsührers darüber notwen dig, daß gegen den Verkauf des Tieres durch den Reichsberufswettkampf Zinn vierten Male tritt Deutschlands Jugend zum Reichsberufswettkampf an. Dieser Wettbewerb der Jugend steht dieses Jahr im Zeichen desVie r- jahresplanes, den der Führer auf dem Par teitag der Ehre verkündet hat. Für den Reichs nährstand bedeutet dies im besonderen die Arbeiten Jedem jungen Gärtner und jeder jungen Gärt nerin sollte es eine selbstverständliche Pflicht sein, am Reichsberufswettkampf teilzunehmen. Dem Besten aber wird am 1. Mai 1S37 eine besondere Ehre zuteil: Er wird vom Führer empfangen. Verkäufer, von dem der Antragsteller das Tier kaufen will, keine Bedenken bestehen, und daß der vereinbarte Preis angemessen ist. Legt der An tragsteller die verlangten Bescheinigungen dem Finanzamt vor, so kann dieses den Ankauf gegen Bedarfsdeckungsscheine gestatten. Dem Antrag steller wird in diesem Falle der Bescheid schriftlich erteilt. Wer sich noch im einzelnen über die Bestimmun gen informieren will, erhält bei den Kreisbauern schaften und bei den Finanzämtern nähere Aus kunft. — e — im Rahmen der Erzeugungsschlacht zu vertiefen und zu verbreitern, sowie die in diesem Jähr neu aufgenommene Parole „Kampf dem Verderb" fachkundlich zu untermauern, um sie so in immer weitere Kreise der Bevölkerung zu tragen. Die Beteiligung der Gärtner und Gärtnerinnen am Reichsberufswettkampf ließ bisher zahlenmäßig noch zu wünschen übrig. Wenn auch der Garten bau innerhalb der Reichsnührstandsberufe im vori gen Jahr an zweiter Stelle marschierte, so mutz doch erwartet werden, datz die prozentuale Be teiligung in diesem Jahr noch wesentlich höher steigt. Hinzu kommt, daß eine Höchstteilnehmerzahl, wie noch im vorigen Jahre, nicht vorgesehen ist. Es sollte sich daher der gesamte gärtnerische Nachwuchs vom 1ö.—21. Lebensjahre mn Berufswettkampf beteiligen. Gerade dieser gemeinsame Wettkampf zeigt jedem jungen Berufskameraden die Gebiete, auf denen er Besonderes leistet, aber auch seine fachlichen Mängel und Schwächen. Es wird dann jeder einzelne danach streben, diese Mängel durch persönlichen Fleiß zu beseitigen. Dem Betriebs- führcr aber gibt der Berufsweltkampf die Möglich keit, seine jungen Gcfolgschaftsmitglieder mit allen Fragen des gärtnerischen Berufes, auch außerhalb des eigenen Betriebes, vertraut zu machen und darüber hinaus die fachliche und erzieherische Leistung seines eigenen Betriebes unter Beweis zu stellen. am ist emo für /eckea Oärkaer. Helft Unfälle verhüten! Plattenwege im Gartenbaubetrieb sehen sauber aus, sie erleichtern die Arbeit und verhüten Unfälle. Nachholung unterlassener Krankmeldung Leitsätze: 1. Im allgemeinen ruht der Anspruch auf die Gewährung der Krankenleistungen, wenn die vorgeschriebene Krankmeldung aus irgend welchen Gründen unterbleibt. 2. Unterblieb die Krankmeldung jedoch nur des halb, weil der Meldepflichtige außerstande st war, die Meldung persönlich oder durch einen Dritten zu erstatten, so lebt der Anspruch aus die Versicherungsleistungen rückwirkend wie der auf, wenn die Meldung nach Beseitigung der Hindernisse unverzüglich nachgeholt wird. st Urteil des Reichsversicherungsamtes v. 28.3 34 st Nr. Ila K 161/33. st Fristlose Entlassung wegen Beleidigung im Prozeß st Leitsätze: 1. Ein Angestellter, der die Fortdauer des Vertragsverhältnisses und der Gehaltszah- st lungsansprüche behauptet, muß sich auch im Prozeßverfahren so verhalten, daß dem Pro- zeßgegner die Weiterbeschäftigung noch zuge- mntet werden kann. 2. Grobe Beleidigungen des Unternehmers oder st eines Vorgesetzten durch den Angestellten im Prozesse können daher nachträglich einen wichtigen Grund zur fristlosen Lösung des . Dienstverhältnisses geben. st Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 9.4.34 st Nr. 5 ä O 99/34. st Berücksichtigung von Spannungen bei Prüsung van Kündigungen wegen beleidigender Aeutzerungcn Leitsatz: Bei Prüfung der Frage, ob in bestimmten be- st leidigenden Aeußerungen eines Gesolgschaftsange- st hörigen gegenüber dem Betriebsführer oder Vor st gesetzten ein wichtiger, die fristlose Entlassung st rechtfertigender Kündigungsgrund liegt, muß an gemessen auch auf ein zwischen den Parteien etwa : bestehendes Spannungsverhältnis und dessen Ur« st suchen Rücksicht genommen werden. Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin vom st 23. 12. 33 Nr. 106 8 1425/33. ... im Obstbau Neben dem sachgemäßen Auslichten der Bäume, das jetzt als Hauptarbeit angesehen werden muß, ist das Verjüngen bei solchen Bäumen, die sich durch überreiche Tragbarkeit erschöpft haben, also keinen Holztrieb mehr haben oder sogar Spitzendürre zeigen, erforderlich. Man sorge dabei sür gute Kronenform und entferne alle kranken Teile. Geht dann mit dieser Maßnahme eine sach gemäße Düngung Hand in Hand, so bekommen die Bäume neue Triebkraft und bringen in den fol genden Jahren wieder einen guten Ertrag schöner Früchte- Beim Auslichten wie beim Verjüngen muß auf gute Wundbehandlung Wert gelegt werden. Alle größeren AstwuNden müssen mit dem Messer xlattgeschuitten werden, ohne den Wundrand hier bei zu vergrößern. Alsdann bestreiche man die Wunden mit Steinkohlenteer, Firnis, sog. Wachs leer oder Baumwachs. Man nehme Vergleichsver suche vor, um festzustellen, welche Mittel am vorteil haftesten sind. Bei Verwendung von Baumwachs oder Wachsteer kann auch der äußere Wundrand, also die Kambiumschicht, bestrichen werden, was bei den übrigen Mitteln vermieden werden muß. Gute Mittel dieser Art wirken sogar anreizend aus die Kambiumbildung. Im allgemeinen wird aus rich tige Wundbehandlung zu wenig Wert gelegt. Des halb begegnet man noch so vielen Bäumen mit angesaulten oder hohlen Aesten, besonders bei den Nußbäumen. Auf das rechtzeitige Entfernen der Frnchtkörper der Baumschwämme sei nochmals hingewiesen; denn durch das Zerstörungs werk dieser Pilze wird das Hohlwerden der Stämme und Aeste verursacht. Gegenwärtig ist es auch höchste Zeit zum Auf hängen von Nisthöhlen. Meisen und son stig« Höhlenbrüter suchen sie jetzt auf, um sie im Frühjahr zum Brüten zu benutzen. Das Aushängen der Nisthöhlen muß so erfolgen, daß die Entfernung von einer Nisthöhle zur anderen mindestens 20 m beträgt. Das Flugloch soll nach Osten gerichtet sein. Die Nisthöhle muß gut befestigt werden, und zwar derart, daß kein Regen in das Flugloch kommen kann. Am besten sind immer noch die v. Berlep- Nach 8 47 Ms- 2 des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934 ist der Schaden, den Wild u. a. an hochwertigen Handelsgewächsen anrichtet, nicht zu ersetzen, wenn übliche Schutzvorrichtungen nicht an gebracht worden find, die unter gewöhnlichen Um ständen ausreichen, den Schaden abzuwenden. Nun hatte im Badener Land ein Bauer auf seinem Feld drei Morgen mit Buschbohnen bestellt und später festgestellt, daß ihm Hasen beträchtlichen Schaden zugesügt hatten. Nach 8 835 des Bürger lichen Gesetzbuches ist zwar nur Schwarz-, Rot-, schon Nisthöhlen, doch lehrte die Erfahrung, daß auch selbstgefertigte Nistkästen von den Vögeln an genommen wevden. Gut bewährt haben sich auch Niststeine, die man an Hauswänden anbringt. Mit Eintritt stärkeren Frostes richte man Futterplätze ein, namentlich bei starkem Schneefall, wo die natürliche Futteraufnahme unter bunden ist. Wie eifrig die Meisen im Winter bei der Schädlingsbekämpfung behilflich find, konnte ich im letzten Winter erneut feststellen. Nicht nur, daß sie alle älteren Aeste nach den Obstmaden usw. ab suchten, auch Schildläuse wurden restlos von Pflaumen-, Zwetschen- und Mirabellenbäumen ab gepickt. Bei den Freibrütern sorge man für Nist gelegenheit durch Anpflanzung heckenartiger Sträu cher, die man in entsprechender Höhe quirlartig an schneidet. diorckmann, Kreuznach. Elch-, Dam-, Reh- oder Fasanenschaden ersetzbar und der Hasenschaden nicht erwähnt — bekanntlich wäre an seiner Aufnahme in den 8 835, unserer heutigen Auffassung von „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" unfaßbar, das Zustandekommen des BGB. gescheitert —, aber die Ersatzpflicht sür Hasenschaden hat sich wenigstens in das Ein- führungsgesetz zum BGB. flüchten können, nach dessen Art. 71 landesgesetzliche Vorschriften unbe rührt bleiben, die die Jagdberechtigten zum Ersatz auch dann verpflichten, wenn jagdbare Tiere ande Wildschaden an Buschbohnen rer Art als Wild des 8 835 Schaden verursachen. So hatte nach Badischem Recht der zuständige Bürgermeister die Schäden auf dem Bohnenseld auf 20 Zentner Buschbohnen, den Zentner zu 9,— RM. geschätzt, und durch Vorbescheid in Höhe von 180,— RM. gegenüber dem Jagdberechtigten festgesetzt. Dessen Klage beim Amtsgericht auf Aufhebung des Vorbescheids war damit begründet, Buschbohnen seien hochwertige Handelsgswächse, und der Gauer hätte durch Einzäunen des Ackers den Schaden ver meiden können. Das Amtsgericht hat die Klage ab gewiesen. Es geht davon aus, daß weder das Reichsjagdgesetz noch seine Ausführungsbestimmun gen näher bestimmen, was als hochwertiges Han- delsgewächs anzusehen ist. Der Kommentar (?) von Scherging-Bollbach bezeichnet als solches die Süß-Lupine, die ihren Standort häufig auf leichten Böden in Waldnähe hat und vom Wild besonders gern genommen wird. Das Amtsgericht hat sich dem Gutachten eines landwirtschaftlichen Sachver ständigen angeschlossen, der den Ertragswert der einzelnen Feldfrüchte miteinander verglichen hat und zu dem Ergebnis gelangt, daß der Ertrags wert von Buschbohnen nicht wesentlich höher ist als der Ertragswert der andern üblichen Feld- früchte, abgesehen von Tabak, der höheren Ertrag abwirft. Das Amtsgericht stellt demgemäß fest, daß Buschbohnen dort nicht als hochwertiges Handels- gewächs angesehen werden. Aber selbst wenn sie es wären, führt das Amtsgericht weiter aus, hätten sie nicht umzäunt zu werden brauchen. 8 47 ver langt für hochwertige Handelsgewächse nicht etwa „geeignete", sondern „übliche" Schutzvorrichtungen, d. h. nur solche, die der ortsüblichen Wirtschafts weise entsprechen. Außer um Baumschulen Pflegen dort aber um Freilandpflanzungen Zäune nicht angebracht zu worden, so daß auch dieser Stützpunkt der Klage hinfällig sein würde.
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