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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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kÖ5 öat-MLc/iv/e^^svgfn/LLS Dtc Ordnung des Rosenmarktes Auf der Schulungstagung 1936 in Goslar wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Güteklassen und Grundmatze für Baumschulerzeugnisse so durch gearbeitet und ausgebaut sind, daß sie in Verbin dung mit den Mindestpreisen die Grundlage geben, daß auch für Baumschulerzeugnisse eine Marktrege lung mit Erfolg durchgeführt werden kann. Die Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirt schaft war deshalb darauf bedacht, sich unter An wendung ihrer für den Absatz von Baumschul erzeugnissen geschaffenen Anordnungen noch mehr als bisher in die Ueberwachung des Pflanzenver kaufs, d. h. in die Ueberwachung der Einhaltung der vorgeschriebenen Güteklassen, Mindestpreise und Lieferungsbedingungen einzuschalten, um die vom Beruf gewünschte und vom Reichsnährstand ange strebte Ordnung im ganzen Reichsgebiet zu erhal ten, Als eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Hauptvereinigung auf dem Gebiete des Baumschul wesens im letzten Jahr getroffen hat, ist die Schaf fung geordneter Verhältnisse im Rosenpflanzen absatz. Schaffung geschlossener Anbaugebieke Die Entwicklung des Rosenpflanzenberkaufs im Frühjahr 1936 nahm, bedingt durch Ueberproduk- tion und Absatzmangel, Formen an, die zu einer Selbstzerfleischung der gesamten deutschen Nosen schulen führen mußte, wenn dem Treiben nicht ein energisches Halt geboten wurde, Die durch die An ordnung Nr, 12 der Hauptvereinigung gesenkten Preise für niedrige Rosen wurden Wohl besonders von allen mittleren und kleinen Rosenschulen be grüßt; diese allein vermochten aber nicht, die wei tere Entwicklung günstig zu beeinflussen. Aus diesem Grunde entschloß sich der Vorsitzende der Hauptvereinigung, Boettner, die wichtigsten und größten Anbaugebiete für niedrige Rosen, Hessen- Nassau und Schleswig-Holstein, zu geschlossenen Anbaugebieten zu erklären, um durch eine geeignete Ueberwachung und Regelung des Pflanzenversan des einerseits den genannten Gebieten Hilfe zu bringen und andererseits die Ordnung auf dem Markt wieder herzustellen. Ohne näher auf die zur Schließung der Anbaugebiete erlassenen Anord nungen einzugehen, will ich hier nur die praktische Durchführung in Hessen-Nassau besprechen, mit der ich beauftragt wurde. Jeder Rosenschuler hatte an demselben Tage, an dem die Nosenpflanzensendungen aufgegeben wur den, die dafür vorgeschriebenen Schlußscheins im Büro der Bezirksabgabestelle in Steinfurth abzu liefern. Rosenschuler, die gegen die Anordnungen verstoßen hatten, wurden z. T. auch verpflichtet, jede Sendung 24 Werktagsstunden vor dem Ver sand zur Prüfung anzumelden. Alle Sendungen, Lie die Eisenbahn oder Reichspost nicht beförderte, wurden anmeldepflichtig gemacht. Während der ganzen Herbstversandzeit wurden aus den in Frage kommenden Bahnhöfen täglich alle Frachtbriefe ge prüft und mit den Schlußscheinen verglichen. Die Prüfung der durch die Reichspost beförderten Sen dungen erfolgte an Stichtagen. Außerdem wurden bei den Rosenschulern z. T. die Sendungen vor dem Verpacken geprüft, ganz besonders aber Lie Sor tierung überwacht. Es galt, eine möglichst scharfe Kontrolle durchzuführen, ohne dabei die einzelnen Betriebe in der Ausübung des Pflanzenversandes wesentlich zu behindern. Rosenmarkt erfolgreich geordnet Es hat sich gezeigt, daß die in dieser Form durch- geführte Marktregelung wieder die gewünschte Ordnung in das Nosengeschäft brachte, obgleich die wenigsten Rosenschuler am Anfang davon zu über zeugen waren. Der Herbstversand war allerdings schleppend, und daraus folgern jetzt die Schwarz seher, daß auch der Frühjahrsversand 1937 nicht besser sein könne. Das ist jedoch ein Trugschluß. In Wirklichkeit liegen die Verhältnisse so, daß die Min destpreise für niedrige Rosen in den letzten Ver sandzeiten besonders im Frühjahr 1936 stark unter boten wurden. Ein Teil derWiedevverkäufer niedriger Rosen arbeitete, wenn er zum vorgeschriebenen Preis eingekauft hatte, oft mit Verlust und verlor die Freude am Rosenverkanf; ein andrer Teil nutzte die unterbietenden Angebote aus und konnte sich nicht entschließen, im letzten Herbst den vorge schriebenen Mindestpreis zu zahlen. Daraus mußte sich im letzten Herbst durch die scharfe Ueberwachung insbesondere del Preise eine Absatzstockung entwik- keln, die aber im letzten Grunde nur in der selbst zerstörenden Preispolitik vieler Rosenschuler be gründet ist. Nachdem es gelungen ist, im Herbst 1936 die Ordnung auf dem Markt herzustellen, werden auch die anständigen Wiederverkäufer neues Vertrauen zum Rosengeschäft bekommen und die Preisdrücker werden einsehen, daß sie Wohl oder übel den Mindestpreis auch für niedrige Rosen zahlen müssen. Er liegt an sich so tief, daß ihn je der Rosenschuler haben mutz, um existenzfähig zu bleiben. Hinzu kommt, daß die Hauptverei.nigung durch eine Anordnung den Wiederverkäufern an statt 25 v. H. 33 v. H. Nachlaß beim Ankauf niedriger Rosen gewährt. Eine Verschärfung der Güteklassenbestimmungen für niedrige Rosen ist insofern erfolgt, als Rosenpflanzen, von denen Edelreiser oder Schnittblumen geschnitten worden sind, und deren Triebe infolgedessen die normale Länge nicht aufweiscn, als 1. Wahl nicht mehr ver kauft werden dürfen. Ans diesen Maßnahmen er gibt sich auch die Gewähr für einen guten Absatz im Frühjahr 1937. Es besteht allerdings keine Aussicht, die durch maßlose Ueberproduktion vor rätigen Rosenpflanzenbestände restlos zu verkaufen. Eine wichtige Aufgabe der Hauptvereinigung wird es aber sein, dafür Sorge zu tragen, daß die Rosenschuler sür die von ihnen verkauften Pflan zen den Mindestpreis erhalten. Güteklassen mehr beachten Meine siebenmonatige Tätigkeit im hessischen Anbaugebiet hat mir gezeigt, datz ein großer Teil unsrer deutschen Baumschulen sich die Einhaltung der Mindestpreise in weitaus größerem Maße zu eigen gemacht hat, als die der Güteklassen. (Da mit ich nicht mißverstanden werde, erwähne ich aus drücklich, daß ich mich während dieser Zeit beson ders für die aus allen Teilen des Reiches zuge kauften Baumschulpflanzen interessiert habe. Ein ausführlicher bebilderter Aufsatz darüber erscheint demnächst in der Gartenbauwirtschaft.) Um den in den Güteklassen verankerten Verbraucherschutz die ihm zukommende Verbreitung und Bedeutung zu sichern, ist damit zu rechnen, daß die Haupt vereinigung in Zukunft in weitaus größerem Matze als bisher den Verkauf von Baumschulerzeugnissen überwacht. Die Ueberwachung wird am zweck- mätzigsten nicht nur bei den Baumschulen, sondern auch bei den Verbrauchern vorgenommen werden müssen. Die Erfahrung lehrt, datz sich eine Markt regelung für Baumschulerzeugnisse nicht nur auf die Ueberprüfung der Einhaltung Ler Mindestpreise erstrecken kann. Damit wäre auf dem Gebiete des Baumschulwesens nur ein Punkt der national sozialistischen Agrarpolitik erfüllt, nämlich der Er- zeugevschutz, nicht aber der mindestens ebenso wich tige Verbraucherschutz. Erzeuger und Verbraucher sind Glieder einer großen Gemeinschaft, beide sind aufeinander angewiesen und beide haben das gleiche Recht, vor Uebervorteilung geschützt zu wer- händer des Erzeugers an die Verteiler weiter. Die Leiter der Bezirksabgabestellen sind an die Weisun gen der Gartenbauwirtschaftsverbände gebunden. Einheitliche Sortierungsbestimmungen sind be reits für fast alle Obst- und Gemüsearten für das ganze Reich bindend vorgeschrieben. Einheitliche Verpackungsbestimmungen stehen ebenfalls fest. An ihrer allgemeinen Einführung wird gerade in die sem Jahre mit besonderem Nachdruck gearbeitet. Die Marktberichterstattung gibt Auskunst über die Erntevorschätzungen, Anlieferungen, Preise, nicht verkauften Mengen und den voraussichtlichen Bedarf der nächsten Tage. Zu überwindende Schwierigkeiten Die Schwierigkeiten des Marktausgleichs bei Obst und Gemüse ergeben sich aus den mög lichen großen Ernteschwankungen, aus der leichten Verderblichkeit und aus dem geringen Wert man cher Obst- und Gemüscarten im Verhältnis zu Gewicht und Fracht. Die Apfelernte betrug 1934 Iü,6 Mill, cir, 1935 8,7 Mill, cir, 1936 5,9 Mill. ckr. Acht Tage Trocken heit vor der Erdbeerernte verringern den vorge schätzten Ertrag auf die Hälfte. Günstige Wetterver hältnisse vergrößern den Anfall von Gurken gewal tig. Oft hilft das Wetter und läßt Schwierigkeiten, deren Ueberwindung bereits geplant war, gar nicht in Erscheinung treten. Oft aber befinden sich die Marktausgleichsstellen im Kampf mit den Aus wirkungen des Wetters und müßen schlagartig alle Mittel des Marktausgleichs einsetzen können. Die leichte Verderblichkeit von Obst und Gemüse setzt dem Marktausgleich Grenzen. Die weiften Er zeugnisse des Gartenbaus vertragen in der warmen Jahreszeit einen mehrtägigen Transport über weite Entfernungen nicht. Die Forderung nach einer ein wandfreien Qualität erhält unter diesen Umstän den besonderes Gewicht. Der geringe Wert mancher Obst- und Gemüse arten erschwert den Marktausgleich außerordentlich. Während z. B. bei Eiern die durchschnittliche Fern- versandfracht bei einem Großhandelspreis von 8—10 je Stück weniger als 0,25 je Stück, also etwa 3 beträgt, beträgt bei einem Bezirks abgabestellenpreis von M? 2,— für 50 Kopfkohl die durchschnittliche Fernversandfracht ab Holstein etwa Mr 0,80 je 50 KZ, also etwa 40 A>. dings, daß auch die Industrie nur wirklich gute Ware kaufen kann; denn auch sie soll Qualitäts erzeugnisse liefern. 2. Ueber die Vorratswirtschaft werden große Mengen gärtnerischer Erzeugnisse während der Haupterntezeit durch Lagerung in Mieten, Scheunen und Kühlhäusern ausgenommen und in späteren Monaten wieder an den Markt gebracht. Die Hauptvereinigung fördert insbesondere die Lagerung von Kohl, Zwiebeln und Aepseln. Die Vorralswirtschaft als Mittel des Marktausgleichs darf jedoch nicht überschätzt werden. Die Kühl lagerung ist für nisdrigpreisige Erzeugnisse noch viel zu teuer, manche Erzeugnisse können selbst im Kühl haus noch nicht über längere Zeit vor dem Verderb bewahrt werden und eine Ueberlagerung der meisten Obst- und Gemüsearten von einem Erntejahr in das andere erscheint kaum möglich, abgesehen da von, daß die dabei entstehenden Kosten viel zu hoch sein würden. Die Vorratswirtschaft wurde weiter als Ausgleichsmittel eingesetzt durch eine Auflage an die Importeure, einen bestimmten Teil der Ein fuhr in einem späteren Zeitabschnitt in den Ver kehr zu bringen, oder besondere Einfuhrmengen auf „Pufferlager" zu nehmen, aus denen sie jederzeit bei Verknappungserscheinungen von der Hauptver- oinigung abgerufen werden können. Der Appell au die Hausfrauen, zur Haupterntezeit für den augen blicklichen Bedarf und die häusliche Vorratswirt schaft größere Mengen bestimmter Erzeugnisse ein- den. Das sei besonders denjenigen gesagt, Lie in den Einrichtungen des Reichsnährstandes nur eine auf gewerkschaftlicher Grundlage aufgezogene In teressengemeinschaft sehen. Wertvolle Anbauerhebungen Im Jahre 1936 führte die Hauptbeveinigung bei den Baumschulbesitzern zwei Erhebungen durch, eine über die aufgeschulten Bestände und eine über verkaufsfertige Baumschulerzeugnisse. Bei der ersten Erhebung wurden, wie bekannt, auch über die Be triebsverhältnisse wichtige Fragen angefordert. Beide Erhebungen lieferten äußerst wertvolles Ma terial. Durch die Erhebungen der letzten zwei Jahre ergeben sich Vergleichszahlen, die für die zur Marktregelung für Baumschulerzeugnisse zu er greifenden Maßnahmen von einschneidender Be deutung und Wichtigkeit sind. Leider liegen die Er gebnisse für verkaufsfertige Baumschulerzeugnisse erst seit 1934 vor und es wird noch einige Jahre aufmerksamer Beobachtung kosten, um mit noch größerer Sicherheit als bisher zukünftige Ueber- produktion oder Fehlbedarf zu erkennen und aus gleichen .oder abstellen zu können. Aus der Ver öffentlichung der Erhebungen wird auch der Baum- schuler wichtige Schlüsse ziehen können, kaber, zukaufen, wurde gleichfalls von den Gartenbaus Wirtschaftsverbänden als Mittel des Märktaus« gleichs benutzt. 3. Der Frachtausgleich bringt srachtungün- stig gelegene, aber versorgungswirtschaftlich not wendige Gebiete an die Märkte heran und beseitigt somit die toten Winkel in Ueberschuß- und Zuschuß gebieten. Der Frachtausgleich ist eingeführt bei Zwiebeln. Er funktioniert in der Weise, daß den Empfängern eine Durchschnittssracht berechnet und die berechnete Fracht einer Ausgleichskasse gut geschrieben wird. Die tatsächliche Fracht wird dann mit dieser Kasse verrechnet. 4. Ein außerordentlich wichtiges Mittel des Marktausgleichs ist die Beeinflussung der Gleichmäßigkeit der Anlieferungen bei den Bezirksabgabestellen und die Anpassung dieser Anlieferungen an den augenblick lichen Bedarf auf den Märkten. Diese Aufgabe sol len die Liefergemeinschaften übernehmen. Auch von der Erzeugerseite her muß alles getan werden, was nur irgend möglich ist, um Spannungen beim Aus gleich von Anfall und Bedarf von vornherein zu vermeiden. 5. Die für einzelne Gebiete gestaf felte Preisfestsetzung ermöglicht bzw. er zwingt den Absatz der Ueberschüsse in bestimmter Richtung und ist somit eine Art der Warenlenkung, bei der besondere Maßnahmen zur Ueberwachung von Einzelversendungen nicht nötig sind. Daß eine solche Ueberwachung der waggonweisen Warenver sendungen erforderlich ist, leuchtet ein. Kann es doch ohne sie immer wieder vorkommen, daß ein zelne Grotzmärkte aus den verschiedensten Ueber- schußgebieten mit Ware überschickt werden und die Preise hier zusammenbrechen, während diese Men gen an anderen Stellen vielleicht noch gut unter gebracht werden können bzw. für die Deckung des Bedarfs nötig sind. Durch Ueberwachung der waggonweisen Warenverteilung können bessere Er zeugerpreise erzielt, der Verderb auf überschickten Märkten verhindert, Kosten für unnötige Beförde rungswege gespart und der Warenanfall gleich mäßiger verteilt werden. Besonders vorteilhaft wirkt sich die Ueberwachung der Warenverteilung auch sür die Verteiler aus, die vor Verlusten aus überschickten Märkten bewahrt bleiben. 6. Für die Ueberwachung und Len kung der Warenverteilung erhalten die Gartenbauwirtschaftsverbände von den Bezirks- abgabestellen und Großmärkten täglich Meldungen über die Warenanlieferungen, Preise, Ueberstände und voraussichtlichen Anlieferungen und den vor aussichtlichen Bedarf an den nächsten Tagen. Die Hauptvereinigung wird hierüber von den Garten bauwirtschaftsverbänden unterrichtet. Sie erhält auch direkte Meldungen von den Bezirksabgabe stellen und Großmärkten. Die somit bei der Haupt vereinigung einlaufende Uebersicht über die augen blickliche und voraussichtliche Marktlage im ganzen Reich wird den Gartenbauwirtschaftsverbänden übermittelt. Diese und die Hauptvereinigung kön nen somit die Bezirksabgabestellen und Verteiler über die vorzunehmenden und zu vermeidenden Warenbewegungen bestens beraten. Zunächst wird dieser Weg der Beratung gewählt. Notfalls wird zu Kontrollen gegriffen, indem die waggonweisen Versendungen innerhalb eines Verbandsgebietes oder die waggonweisen Versendungen über Ver bandsbezirksgrenzen hinaus genehmigungspflichtig gemacht und die geplanten Verfügungen in Sonder fällen entsprechend den gemeinwirtschaftlichen Er fordernissen abgeändert werden. Auch können be stimmten Ueberschußgebieten bestimmte Absatzgebiete vorgeschrieben werden. Der Marktausgleich ist eins der wichtigsten Ge biete der Marktordnung. Bei Einsatz aller Mittel des Marktausgleichs und bei guter Mitarbeit der Erzeuger, Verteiler und Verarbeiter muß und wird es gelingen, bei reichlichen Anlieferungen die letzten Absatzmöglichkeiten auszuschöpfen und bei knappen Anlieferungen den Warenansall gleichmäßig und gerecht entsprechend dem Bedarf über das Reich zu verteilen. Wir, Marktausgletch bet Obst und Gemüse Der Markt führt einen Ausgleich zwischen Waren anfall und Warenbedarf herbei. In der liberalisti- schen Zeit war der Eigennutz die Triebfeder sür die Durchführung des räumlichen und zeitlichen Markt ausgleichs. Warenbewegungen und Warenlagerun gen wurden erst vorgenommen, wenn die Preisver hältnisse einen ausreichenden privatwirtschaftlichen Anreiz dazu boten. So machte die Verwertungs- Industrie ihren stärkeren Einsatz als Werkzeug des zeitlichen Marktausgleichs davon abhängig, daß zu nächst ein entsprechender Druck auf die Erzeuger preise einen starken privatwirtschaftlichen Anreiz zur Aufnahme größerer Mengen bot. Die nationalsozialistische Marktordnung schaltet den freibeweglichen Preis, das Reizmittel für den Eigennutz der am Markt Beteiligten aus- Dabei tragen die in der Marktordnung sestgelegten Preise trotzdem den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rech nung. Im Gegensatz zu früher, wo Eigennutz die Warenbewegung und Wagenlagerung bestimmte, und wo das Handeln zur persönlichen Gswinn- erzielung im Vordergrund stand, ist heute die volks wirtschaftliche Aufgabe des Verteilens zur ausge- glichenen Versorgung an die erste Stelle getreten. In diesem Sinne wird der Reichsnährstand eine private Verteilergruppe heranbilden. Die Gartenbauwirtschaftsverbände und die Haupt vereinigung überwachen die durch die Verteiler vorzunehmenden Warenbewegungen. Nur dort grei fen sie selbst regelnd ein, wo die Absichten des ein zelnen Verteilers nicht mit dem gemeinwirtschaft lichen Interesse übereinstimmen. Die Voraussetzungen Die Voraussetzungen eines gut arbeiten den Marktausgleichs bei Obst und Gemüse sind, daß die Gartenbauwirtschaftsverbände die Ware „in die Hand" haben, daß im ganzen Reich die selben Sortierungs- und Verpackungsbestimmungen bestehen und daß ein gutes Berichterstattungssystem über Warenanfall, Warenbedarf und die jeweilige Marktlage vorhanden ist. Die Gartenbauwirtschaftsverbände haben das Obst und Gemüse durch die Erfassung bei etwa 200 Bezirksabgabestellen weitgehend in der Hand. Die Erzeuger liefern die für den Wiederverkauf bestimmten Mengen bei den Bezirksabgabestellen ab. Diese üben eine eigenwirtschastliche Tätigkeit nicht aus, sondern geben die Erzeugnisse als Treu- Die Mittel des Marktausgleichs Die Mittel des Marktausgleichs, die die Gartenbauwirtschaftsverbände und die Haupt vereinigung einsetzen können, sind 1. Die besondere Einschaltung der Be- und Ver arbeitungsbetriebe. 2. Die Vorratswirtschaft. 3. Der Frachtausgleich. 4. Die Anpassung der Anlieferungen zu den Bc- zirksabgabestellen an den Bedarf. 5. Die gestaffelte Preisfestsetzung. 6. Die Lenkung der Warenverteilung. 1. DerEinsatz derBe- undVerarbei- tungsbetriebe dient dem zeitlichen Marktaus gleich. In der Haupterntezeit nimmt die Verwer tungs-Industrie große Mengen von Obst und Ge müse auf und führt sie zu einer späteren Zeit dem Markt wieder zu. Damit die Preise während der Zeit der Hauptanlieserungen nicht zu sehr nach unten abgleiten — bzw. bei Knappheiten nicht zu hoch steigen —, sind Festpreise sür die Abgabe von Obst an die Industrie festgesetzt. Bei großen Ernten, im letzten Jahre bei der Pflaumen- und Kohl ernte, fördert die Hauptvereinigung den stärkeren Einsatz der Verarbeitungsbetriebe. Bei Absatz schwierigkeiten an einzelnen Stellen schalten sich einzelne Verarbeitungsbetriebe auf Anregung der Gartenbauwirtschaftsverbände für die Aufnahme dieser Mengen ein. Zn beachten ist hierbei aller-
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