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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Wa§ bsc/suksks vn§ c/sr /(ongrsö fü> gä>vng5/oLS f/-üc/i,6V6i-wsflvng Der Süßmost hilft dem Obstbau den Obstbau hat, unterstrichen werden. Mitteilungen der Hauptvereinigung >en- k/ns vo/^5v/i>^c/ictft/i'c/is >^vfgotrs tL^ sr^ü//^ 1. Ich habe an Blumenzwiebel» aus Holland im 4. Wert Marmelade hilft Fett sparen beziehen im 4. Vierteljahr WS7: z» Gcwichtsmcnge Wert ein Vierteljahr 1M4 holl. Licjcrant 2. Ich wünsche holl. Lieserant bezogen: Gewtchtsmengc Die Anträge müffen bis zum 1. September 1937 bei der Hauptvereinigung der Deutschen Garten bauwirtschaft eingegangen sein. Anträge, die nach dem 1. September 1937 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Unterlagen über die früheren Einfuhren sind den Anträgen nicht beizufügen. Diese werden im Bedarfsfälle von meiner Dienststelle besonders an- gcfordert. Die Ausgabe der Kontingentscheine erfolgt vor aussichtlich in der ersten Hälfte des Monats Sep tember. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der Deutschen Gartew bauwirtschast. öoettner. Regelung der Erzeugung von Rübenkraut im Kontingentsjahr 1937 Unter dem 6. August 1937 hat der Vorsitzende der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirt schaft mit der Anordnung Nr. 123 eine Regelung der Erzeugung von Rübenkraut im Kontingentsjahr 1937 getroffen. Danach ist das Herstellungsrecht von Rübenkraut im Herstellungsjahr 1937 (1. 9. 1937 bis 3l. 8. 1938) gleich dein Erzeugungskontingcnt 1936 gemäß Anordnung Nr. 103 vom 12. 10. 1936. Im übrigen finden auch für das Kontingentsjahr 1937 die Vorschriften der Anordnung Nr. 37 und der Anordnung Nr. 103 entsprechende Anwendung, so daß wesentlich Neues durch die Anordnung nicht gebracht wird. Angemessene Preise für Erbsen Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deut schen Gartenbauwirtschast teilt mit: Die Preisentwicklung für Erbsen, die für Kon- servierungsz-wecke benötigt werden, hat in diesem Jahre eine nicht zu billigende Entwicklung genom men. Teilweise werden für die Industrie-Erbsen Regelung der Erzeugung von Sauerkraut im Hcr- stellungsjahr 1937 Der Reichsnährstand hat durch die tzauptvereini- qung der deutschen Gartenbauwirtschaft mit der Anordnung Nr. 120 (RNVBl. Nr. 03) vom 2. 8. 37. ebenso wie im Vorjahre, zur Vermeidung eines übermäßigen Warendruckes die Herstellung von Sauerkraut kontingentiert. Die Erzeugunasziffern sind unter Zugrundelegung der Produktion früherer Jahre so errechnet, daß der Bedarf der Bevölkerung an Sauerkraut zu billigen Auge gefaßt. Der Geschäftsführende Präsident des II. Internationalen Kongresses, Boettner, Vorsitz, der der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft, wurde in dankbarer Anerkennung der von ihm geleisteten Arbeit zum Mitglied des Inter nationalen Ausschusses berufen. Generalsekretär d'Eaubonne (Frankreich) sprach zum Schluß im Auftrage der Delegationen für die glänzende Durch führung des Kongresses dem Organisationsausschuß wärmsten Dank aus. Ein Vorschlag aus verschiede nen Ländern, den nächsten internationalen Kongreß in der Schweiz abzuhalten, wurde einstimmig be grüßt. Die Schweizer Delegation stimmte mit Freude zu. Die Entscheidung des Schweizerischen Bundesrates wird in Kürze mitgeteilt. Einen aus führlichen Bericht über den soeben beendeten Kon greß bringen wir in der nächsten Nummer. Kontingentierung von Gemüse- und Obstkonscrven Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deut schen Gartenbauwirtschaft hat mit Zustimmung des Reichs- und Preußischen Ministeriums für Ernäh rung und Landwirtschaft und des Reichskommissars für die Preisbildung die Anordnung» Nr. 121 vom 7. 8. 1937 erlassen, wodurch die Erzeugung von Gemüse- und Obstkonserven im Herstellungsjahr 1937 geregelt wird. Zweck dieser Regelung ist, die Erzeugung an Gemüse- und Obstkonserven dem Verbrauch anzupassen und hierdurch auch Konser ven in die Marktregelung einzubeziehen. Solange der deutsche Obstbau nur der Selbstver sorgung des Anbauers und der benachbart wohnen den Volksgenossen diente, entschied fast ausschließ lich die eigene Erfahrung, die eigene Liebhaberei oder der Vorschlag des die Baume liefernden Baumschulers über die Sortenwahl. Die Ansprüche des Verbrauchers galten mehr der Güte als dem Aussehen der Früchte und säst überall bestand ein persönliches Band zwischen Erzeuger und Verbrau cher. Die Verwertung der Ueberernten oder der für den Verkauf zu minderwertigen Früchte erfolgte durch Trocknen in Darren, soweit die Verarbeitung des Kernobstes zu Apfelwein nicht die größere Rolle spielte, die in dem alten Hauptgebiet des deutschen Obstbaues, Württemberg, sogar eine ausschlag gebende Stellung erlangte. Dort konnte man sogar dazu übergehen, besondere Mostobstjorten anzu bauen, und zwar Aepsel und Birnen, um den Be darf an Mostobst zu decken. Mit dem Ausbau der Verkehrstechnik und des Verkehrswesens und dem Wachsen der Städte wuchs zwar allgemein der Bedarf an Obst, aber es steiger ten sich fast stärker noch die Ansprüche an Qualität. Die unmittelbare Verbindung zwischen Erzeuger und Verbraucher zerriß, der Handel schaltete sich zwangsläufig ein. Die Stadtbewohner verloren unter dem Einfluß der sich wandelnden Bauweise (Mietskaserne!) immer mehr die Möglichkeit, im Herbst größere Wintervorräte einzulagern, weil die Vorratsräume nicht nur kleiner, sondern mit der Einführung der Zentralheizung auch ungeeignet für eine langfristige Lagerung wurden. Die Hausfrau ging zum Tageseinkauf über. Der Handel führte das Obst aus fast allen Teilen der Welt ein, und zwar nur die besten Qualitäten, da diese allein das Wagnis des Ferntransportes vertrugen. Das Ange des Käufers beherrschte den Markt, d. h. die äußere Qualität, durch geschickte Reklame unter lichkeil. Dieser Entwicklung hatte sich auch der deutsche Erwcrbsobstbau anzupassen. Es galt nicht nur, ihn sortenmäßig zu vereinheitlichen, um aus geschlosse nen Anbaugebieten dem Handel große Mengen ein heitlicher Früchte anzubieten, sondern es mußte auch die Auswahl der Sorten aus die sogenannten Tafelsorten abgestellt werden. Immer schwieriger aber wurde die Verwertungsmöglichkeit für die in der äußeren Erscheinung abfallenden Früchte. Diese Sorge traf alle Obstbauländer; es ist ein Irrtum zu glauben, daß der ausländische Obstbau nur Oua- litätsfrüchte erzeuge, weil nur diese zum Versand kommen! Die Steigerung der Ansprüche an die äußere Qualität der Früchte erzwang zugleich eine verstärkte Fruchtpflege am Baum, uin Krankheiten und Schädlinge nicht hochkommen zu lassen. Nur standortsmäßig begünstigte Gegenden hatten auf die Dauer Aussicht, in diesem Wettkampf bei ständig steigenden Gestehungskosten durchhalten zu können. In dieser kritischen Entwicklungsstufe kam nun mit der Süßmostbewegung und ihrem beispiellosen Aufschwung die entscheidende Wendung. Sie ist ge radezu der Netter des deutschen Obstbaues gewor den, der von hier aus neuen Auftrieb erhält, zu mal sich das bisherige Hauptverwcrtungserzeugnis gütemäßig abfallender Früchte, der Apfelwein, nicht allgemein durchzusetzen vermochte. Der außerordent liche Bedarf der Süßmosthersteller an Früchten sichert aber nicht nur die Verwertungsmöglichkeit abfallender Fruchtgüten, sondern ermöglicht viel fach überhaupt erst eine schärfere Sortierung der für den Frischmarkt bestimmten Obstmengen und hebt damit auch die Sortierung-moral. Nutznießer dieser Entwicklung sind damit Erzeuger, Verteiler diesem Ziel aber war unsere Marmeladcnindustrie durch die ungesunde Ernährungsweise von 1914 weit abgerückt. Leider diente die Marmeladenherstcllung vielfach dazu, um aus primären Produkten, Obst und Zucker, ein sekundäres Erzeugnis zu verarbeiten, indem die ursprünglich billigen primären Lebensmittel zu möglichst hohem Preis verkauft wurden." — Und Im Jahre 1936 sind bekanntlich auf Veranlas sung des Reiches und des Reichsnährstandes 1,2 MiÜionen är Marmelade Hergestell» worden. Das bedeutet eine gewaltige Verbrauchssteigerung gegenüber 1932, wo die Gesamtmarmeladenerzeu- gung nur SOO 000 ckr betrug. „Was ist nun eigent lich "der Grund dafür, daß jetzt so oft die verbilligte Marmelade empfohlen ward?", wird mancher fragen. Einmal liegt der Grund darin, der Be- vö'kerung ein billiges, nahrhaftes und überaus wohlschmeckendes Brotaufstrsichmittol zu geben, das geeignet ist, Fette ersparen zu können; denn die Kohlehydrate, hierzu gehören auch die Zuckersorten, unterscheiden sich in ernährungsphysiologischer Hin sicht von den Fetten in keiner Weise. Aber es ist noch ein anderes, was mit der ge waltigen Verbrauchssteigerung von Marmelade er reicht wo »den ist: die deutsche Marmeladeninduftrie, die vielen Tausenden deutscher Männer und Frauen Arbeit und Brot gibt, ist erst durch die Maßnahmen des Reiches und des Reichsnährstan des in die Lage versetzt worden, ihre eigentliche volkswirtschaftliche Aufgabe zu erfüllen. "Das ist keine llcbertreibung. Das „Lexikon für Ernäh rungskunde", herausgegeben von Dr. E. Mayr hofer und Dr. C. Pirguet in Wien im Jahre 1926, jchreibt dazu: „In volkswirtschaftlicher Hinsicht hätte eine gesunde Marmeiadenindustrie vor allem die Aufgabe, die heimische Obsternte in einwand- und Verbraucher. Darüber hinaus ermöglicht die Süßmostbewegung nun auch dem Anbau eine neue Entwicklung, denn es ist jetzt wohl möglich, in kli matisch weniger begünstigten Gegenden und im landwirtschaftlich extensiveren Obstbau eine Aus dehnung des Anbaues solcher Sorten vorzunehmen, deren einziger Fehler es ist, gütemäßig nicht ganz allererster Klaffe zu sein. Diese Sorten, die oft genug die edlen Sorten an Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Schädlinge übertreffen, sind dazu in Jahren knapper Ernten mit ihren besten Früch ten auch als Eßware auf den Märkten durchaus unterzubringen. Gerade dann können sie für. die Erhaltung der Volksgesundheit unentbehrlich sein. So ist begreiflich, daß der deutsche Obstbau in der Süßmostbewegung seinen besten Bundesgenossen sieht und ihrer Entwicklung besonders aufmerksam folgt; denn sie entlastet die Märkte vom Druck gütemäßig abfallender Früchte, erleichtert damit die Marktordnung und fördert zudem die Gesundheit des Volkes. Prof. Or. Obert, Berlin. Kelterverbot Die Keltereien dürfen, wie die Anordnung Nr. 122 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau- Wirtschaft vom 3. 8. 1937 besagt, bereits am 4. Sep tember 1937 mit der gewerbsmäßigen Verarbeitung von Aepfeln zu Apfelwein und Süßmost beginnen. Wenn das Kelterverbot in diesem Jahre bereits früher endet als in den Vorjahren, so geschieht das vornehmlich mit Rücksicht darauf, daß die Lager bestände an Apfelsaft und Apfelwein nur noch ge ring sind. Es muß jedoch ausdrücklich darauf hin- gewiesen werden, daß damit nun keineswegs alle zu dieser Zeit zur Verfügung stehenden Aepfel als zur Kelterung von Apfelsaft und Apfelwein geeig net gelten können. Es bleibt Pflicht eines jeden Obstverarbeiters, ungeeignetes, insbesondere unreifes Obst nicht aufzunehmen. Nur jo wird eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die Herstellung einer handelsfähigen Ware und für einen gesund heitlich wirklich wertvollen Süßmost erfüllt. Auch diejenigen, die Süßmost im Lohn Herstellen, werden — wenn auch die Lohnkelterei für den Hausbedarf der Obstanbauer vor dem 4. 9. 37 nicht ausdrücklich verboten ist — hierauf unbedingt achten müssen. Nicht reifes Obst ist ziemlich reich an Geliersloffen und somit vornehmlich zur Herstellung von obst haltigen Brotaufstrichmitteln geeignet. Da die Ver sorgung der Marmeladenindustrie mit Aepfeln vor dringlich ist, muß vornehmlich solches Obst auch uach Ablauf des Kelterverbotes dieser Verarbeitung zugeführt werden, auf dem freien Markt Preise in einer Hohe ge stellt, die als untragbar bezeichnet werden müssen. Angesichts der diesjährigen Erntevcrhältnisse bin ich in Uebereinstimmung mit den zuständigen Stel len der Auffassung, daß dem Erzeuger mit Rück sicht auf die Erntelage ein angemessener Preis gewährt werden muß. Die heutige Preisentwick lung für Erbsen auf dem Frischmarkt steht aber nicht im Einklang mit der Auffassung des Herrn Reichskommiffars für die Preisbildung, wonach die Preisgestaltung bei Gemüse und Obst sich zwar von schematischen Bindungen freihalten soll, jedoch nicht zu untragbaren Preissteigerungen führen darf, wie es leider in zahlreichen Fällen zu beob achten ist. Ein derartiges Verhalten von Erzeu gern, Verteilern oder Verarbeitern mißbillige ich durchaus und muß in Uebereinstimmung mit den zuständigen Stellen erwarten, daß alle Teile sich ihrer Verantwortung bezüglich der Beibehaltung eines normalen Preisniveaus bewußt sind. Ich werde daher nicht verfehlen, bei Preissteigerungen unnachsichtig gegen die Beteiligten vorzugehen. Ebenso erwarte ich, daß die in den Anbauverträ gen für Erbsen vorgesehenen Preise sorgfältig von allen Beteiligten eingehakten werden. /n c/sr- Lc/iwsi? Nächster Süßmostkonqreß Im Rahmen des II. Internationalen Kongresses für gärunaslose Früchteverwertung trat der Inter nationale Ausschuß für gärungslose Früchteverwer tung zu einer kurzen Arbeitssitzung zusammen. Der Ausschuß ist ein internationaler Zusammenschluß unabhängiger Männer, die in der Lage sind, in ihren Ländern die Arbeit organisiert entscheidend vor wärts zu bringen. In Vertretung des durch Krank heit verhinderten Präsidenten, Professor Gonse (Deutschland), begrüßte Professor Gachot (Frank reich) die Teilnehmer. Der Ausschuß nahm einen kurzen Bericht über den günstigen, zum Teil glän zenden Fortgang der Frage des „Flüssigen Obstes" in einer großen Anzahl von Ländern mit Befriedi gung zur Kenntnis. Zur besseren Förderung inter nationaler Zusammenarbeit wird der Kongreß von nun an kurzfristiger, etwa alle drei Jahre, statt finden. Der Ausschuß beschloß eine fachmännische Prü- ung der in großer Zahl aus 9 Staaten eingegan- jenen Proben unvergorener Obst- und Trauben- äfte; ferner die Einsetzung eines Unterausschusses zur internationalen Vereinheitlichung der gesetz lichen Bestimmungen über Süßmost; endlich die Gründung eines internationalen Pressedienstes. Auf Antrag eines Vertreters Frankreichs wurde der lausende Austausch von Werbeerfahrungen und Werbemitteln der verschiedenen Länder eingeleitet. Als wichtig für die Nacharbeit wurden die weitere Mobilisierung der Kräfte und die Organisation von Arbeitsausschüssen in den einzelnen Ländern ins Preisen mit voller Sicherheit gedeckt werden kann. Den einzelnen Betrieben wird von der Höhe ihres Herstellungsrechtes im Kontingentsjahr 1937 (1. Juni "1937 bis 31. Mai 1938) mittels eines Kontingentsscheines Mitteilung gemacht. Betriebe, die den Kontingentsschein bis znm 15. 8. 1937 nicht erhalten haben, sind verpflichtet, diesen bis späte stens zum 25. 8. 1937 bei der Hauptvereinigung anzufordern. Zu Ausfuhrzwecken wird auf besonderen Antrag vom Vorsitzenden der Hauptvereinigung der deut schen Gartenbauwirtschaft eine Sondergenehmigung zur Herstellung von Sauerkraut erteilt. Die tzer- tellung von Sauerkraut im Werklohn ist ohne be- ondere schriftliche Genehmigung des Vorsitzenden ;er Hauptvereinigung verboten. freier Weise zu erfassen. Andererseits kann die Bevölkerung durch gute Marmelade an einen reich licheren Zuckcrgenuß gewöhnt werden, was für die Volksernährung von großer Bedeutung ist, Beispiel ist England. Von diesem Ziel aber es schließt feine herbe, aber gerechte Kritik an den damaligen — im Jahre 1926 beobachteten Ver- hältniffcn in einem Teil der deutschen Mavme- ladenindustrie — mit der Bemerkung, daß sich unter solchen Umständen die Herstellung von Mar melade im eigenen Haushalt empfehle. So war es als die deutsche Marmeladcnindustrie sich selbst überlasten in der Zeit des Wirtschafts- liberakismus arbeitete. Der' Nationalsozialismus hat auch dieses Gebiet der deutschen Wirtschaft vor neue Aufgaben gestellt, mit dem Erfolge, daß die heimische Obsternte wirklich restlos verwertet und praktischer „Kampf dem Verderb" geführt wird. Der deutschen Bevölkerung ist mit der guten, ver billigten Marmelade, deren verschiedene Sorten jeder Geschmacksrichtung etwas Zusagendes liefern werden, ein Nahrungsmittel gegeben worden, über dessen Bedeutung für die Volksernährung sich Aerzte und andere Männer der Ernährungswissen schaft völlig einig sind. Aus der Kritik von damals aber können wir noch eins entnehmen, was von großer Wichtigkeit ist: Der Verfasser des ernäh- rungskundlichen Nachschlagewerkes spricht von der „ungesunden Ernährungsweise von 1914" in bezug auf die Tatsache, daß Zucker und Obst damals zu wenig bei unseren Mahlzeiten berücksichtigt wurden. Ist die Kritik an der deutschen Marmeladen- industrie infolge der jetzt eingetretenen Gesundung und Produktionssteigerung nunmehr überholt und hat nur beispielhaftes Interesse, so bleibt die Krttik an unserer Ernährungsweise nach wie vor berech tigt: denn unser Fleisch- und Fettverbrauch liegt, je Kopf der deutschen Bevölkerung gewesten, auch heute noch erheblich über dem Stand von 1914. Das ist nicht nur vom gesundheitlichen Standpunkt bedenklich, sondern auch im Zeichen des Vierjahres planes für unsere Wirtschaft nicht günstig; denn volkswirtschaftlich erwünscht ist gerade ein ver minderter Verbrauch von Fett und Fleisch. Und zu dieser Einschränkung kann uns sehr gut die MarmÄade Helsen. Q. O. O, artige Zurechnungen z. B- bei Vorhandensein einer Samendarre in Betracht kommen. Ob solche ertrags steigernden Einrichtungen vorhanden sind, ist bereits im Rahmen der vorbereitenden Feststellungen zu ermitteln. Der Einfluß der Ertragsveränderung ist dann bei der Bewertungsrechnung zahlenmäßig be sonders zu erfassen. Wenn die Bewertungsrechnung nach alledem das Mittel darstellt, den besonderen Ertragsverhält nissen des einzelnen Betriebes bei der Ertragswert ermittlung voll Rechnung zu tragen, so braucht sie deshalb nicht für jeden einzelnen Betrieb durch geführt zu werden. Betriebe, die die gleichen Er tragsbedingungen aufweisen, erhalten schließlich doch den gleichen Hektarsatz. Es genügt daher, wenn die Bewertungsrechnung jeweils für besonders kenn zeichnende Betriebe durchgeführt wird, die dann Stützpunkte für die sogenannte vergleichende Be wertung sind. So hat der Reichsminister der Finan zen durch Verordnung vom 19. Juni 1937 (Reichs steuerblatt Nr. 44, S" 742) für 14 Baumschul- und Forstpflanzenzuchtbetriebe im Bezirk des Ober finanzpräsidenten Nordmark, die von ihm als Be wertungsstützpunkte ausgewählt und rechtsverbind lich bewertet worden sind, die Hektarsätze bekannt gegeben. Diese Hektarsätze bewegen sich zwischen 6929 und 8950 Mk. Sie bilden unmittelbar die Grundlage für die Bewertung der Baumschul- und der Forstpflanzenzuchtbetriebe im Bezirk des Ober finanzpräsidenten Normark. Darüber hinaus dienen sie aber auch als Anhalt für die Bewertungen der Baumschul- und der Forstpflanzenzuchtbetriebe im Reichsgebiet, insbesondere überall dort, wo in Er wartung dieser Neureglung Baumschul- und Forst pflanzenzuchtbetriebe ausdrücklich nur vorläufig be wertet wurden. Das schließt indessen nicht aus, daß zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Bewertungen auch in anderen Fällen die Einheitswerte nachge prüft und berichtigt werden. Diese Nachprüfung und Berichtigung geschieht dann nicht zuletzt zu Nutz und Frommen der Steuerpflichtigen selbst. -4. cke Loer, Mitarbeiter im Reichsfinanzministerium. Wucherpreise bcimVerkaufvon .Obstbaumbehängen Eine Feststellung des Reichskommiffars für die Preisbildung Mehrere Fälle, in denen über wucherische Ver kaufspreise beim Verkauf von Obstbaumbehängen, insbesondere an den Landstraßen, berichtet wird, geben dem Rcichskommissar für die Preisbildung zu folgender Feststellung Anlaß: Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Gartenbau-Wirtschaftsverbände Kurhessen, Kur mark, Ostpreußen, Pommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen im Einvernehmen mit den zuständigen Preisbildungsstellen ein Verbot des bisher üblichen Versteigerungsverfahrens von Obst baumbehängen erlassen und Höchstpreise sür der artige Obstverkäufe festgelegt haben. Diese Höchst preise sind sowohl für die Straßenbauverwaltungen als auch für die Ankäufer verbindlich. Verstöße gegen die Anordnungen der Preisbildungsstellen und Gartenbauwirtschaftsverbände werden unnach sichtlich geahndet. Blumenzwiebelbezug aus Holland im 4. Vierteljahr 1937 Um im Rahmen der vorhandenen Zahlungs- Möglichkeiten die Einfuhr von Blumenzwiebeln aus Holland nach Möglichkeit für den deutschen Erwerbsgartenbau zu sichern, hat der Herr Reichs und Preußische Minister sür Ernährung und Land wirtschaft verfügt, daß die Erteilung der Ge nehmigungen für die Wareneinfuhr im Einver nehmen zwischen der Hauptvereinigung der Deut schen Gartenbauwirtschaft und der Ueberwachungs- stelle für Gartenbauerzeugniffe, Getränke und sonstige Lebensmittel erfolgt. Die Anträge zur Einfuhr von Blumenzwiebeln aus Holland im 4. Vierteljahr 1937 sind deshalb sofort nach folgendem Muster an die Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschast, Berlin NW. 40, Schlieffenufer 21, einzureichen. Vom 2. bis 5. August sand, wie bereits in Nr. 30 der „Gartenbauwirtschast" berichtet, in Berlin der II. Internationale Kongreß sür gärungslose Früchteverwertung unter der Schirm herrschaft des Reichscrnährungsministcrs und Reichsbauernsührers R. Walther Darre statt. 35 Staaten nahmen an diesem so ersolgreich durchgesührten Kongreß teil. Durch den nach folgenden Artikel soll nochmals die Bedeutung, die die gärungslose Früchteverwcrtung sür
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