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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Daumschule Mitteilungen üer Zachgruppe Daumschulen üer Unterabteilung Garten ües Reichsnährstandes Reichsfachbearbeiter Rudolf Tetzner Nummer Seilage zu „Vie Gartenbauwtrtlchaft" Nr. 32 12. -luguft 1937 „O/s 6ci5t6ndcivw/si§ckci0" vom 22. 7. 1937 Retchsfachgruppentagung Baumschulen Kurzer Arbeits- und Ergebmsbmcht Zum Arbeitsgebiet der Sondergruppe Unterlagen gehörte die Ueberprüfung und Ergänzung der Güte klassen für Unterlagen. Der durchgearbeitete Wort laut wurde inzwischen von Beirat Küppers noch mals durchaesehen und folgt hier als Entwurf. Der selbe bedarf noch der Genehmigung und Verbind lichkeitserklärung des Reichsnährstandes. Seine Veröffentlichung bezweckt, zu einer letzten Stellung nahme seitens berufener Sachkenner die Möglich keit zu geben. Ich selbst habe dazu auch noch An ¬ regungen, da ich den Verhandlungen in Altona nicht immer beiwohnen konnte. Sie betreffen z. B. einen Einwand bezüglich der Länge bei Walnuß- und anderen Jungpflanzen als Wertmaßstab. Ich halte es für falsch, die Länge ausschließlich als maß- gabend hierfür hinzustellen. Zur Begründung ver weise ich darauf, daß die Länge allein letzten Endes eine Prämie für dichten Stand oder den Dünger sack sein kann, während die Kernigkeit maßgebend sein muß. Wortlaut des Entwurfes: Veredlungsunterlagen (Wildlinge) I. Allgemeine Gütebestimmungen und Merkmale Veredlungsunterlagen I. Güteklasse müssen ge sund, ausgereift und unvergeilt, aus genügend wei tem Stand sein und maßgetreu geliefert werden. Das Wurzelvermögen muß der Art entsprechend einwandfrei sein. Die Wurzeln dürfen nicht ange rissene, angeschabte und unter 12 cm lange sein. 1jährige Wildlinge müssen eine Mindestlänge des oberirdischen Teiles von 25 cm aufweisen. Trieb- Vergabelungen dürfen nicht tiefer als 15 cm über dem Wurzelhals beginnen. 2jährige verpflanzte Wildlinge müssen eine Mindesttrieblänge von 20 cm haben und dürfen keine Wurzeln aufweisen, die durch unsauberes Verschulen nach oben gebogen sind. Der Wurzelhals darf keine Verkrümmungen zeigen. II. Güteklasse darf als Veredlungsgrundlage nicht in den Verkehr gebracht werden. Alle Wildlingsarten müssen im Angebot genau bezeichnet sein, Abkürzungen wie nachfolgend an gegeben, sind zulässig. Sie können ein- oder zwei jährig angeboten werden, mit Ausnahme von Pfir sich, die nur einjährig gehandelt werden dürfen. Aeltere als zweijährige Wildlinge sind keine I. Güteklasse. Werden schwächere Sortierungen an geboten, so sind diese ausdrücklich als „Verschul- ware "zu bezeichnen. Das Alter ist stets genau anzugeben. Altersangaben, wie „ein- bis zweijäh rige", sind verboten. II. Deredlungsunterlagen für Obstbäume (Wildlinge) zur Ausschulung !m Baumschulquartier H. Geschlechtlich, d. h. durch Aussaat vermehrte Veredlungsunterlagen von Kern- und Steinobst 1. Sämlinge (SJ, d. h. am Ort der Aussaat stehen gebliebene Wildlinge; dieselben haben vor wiegend nur eine als „Pfahlwurzel" bezeichnete Hauptwurzel. 2. Krautartig pikierte (kr. Pik.) Sämlinge. Hier unter versteht man Wildlinge mit mehreren Haupt wurzeln, deren Aufteilung nicht tiefer als 8 cm unter der Maßstelle des Wurzelhalses liegen darf. Die Zahl der Hauptwurzeln darf nicht weniger als drei kräftige Hauptwurzeln betragen. Dabei ist es bedeutungslos, ob die Wildlinge „handpikiert" sind, d. h. die Sämlinge im Aussaatbeet vorgezogen wur den, um dann nach Abkneifen der Wurzelspitze in krautartigem (unverholztem) Zustande verpflanzt (pikiert) zu werden, oder ob die Wurzelspitze zum Zwecke der Bildung mehrerer Hauptwurzeln mit einem dazu konstruierten Apparat auf dem Aus saatbeet abgeschnitten wurde, ohne die Pflanze da bei vorher aus dem Boden zu heben. Wildlinge, die trotz einer der beiden Behandlungsweisen nicht mindestens drei Hauptwurzeln besitzen, oder deren Aufteilung tiefer als 8 cm unter der Maßstelle be ginnt, sind als Sämlinge zu sortieren. 3. 2j. verpflanzte (2j. v.) Wildlinge waren lj. Sämlinge oder 1j. kr. pik. oder 1j. kr. gest. Wild linge, die in verholztem Zustande aus den Beeten genommen, an den Wurzeln kurz zurückgeschnitten und neu auf Beete für eine weitere Vegetations periode aufgeschult wurden. 4. 2j. krautartig pikierte (2j. kr. Pik.) Wildlinge sind 1j. kr. Pik. Wildlinge, die noch eine zweite Vegetationsperiode an ihrem ersten Standort be lassen wurden. 8. Ungeschlechtlich oder vegetativ (oeg.) vermehrte Veredlungsunterlagcn 1. Abrisse (Abr.), d. h. Austriebe der Mutter pflanzen, die nach erfolgter Behäufelung und Be wurzelung abgerissen bezw. abgeschnitten werden, ohne daß ihre natürliche Wüchsform verändert wurde. 2. Ableger (Abi.), d. h. Austriebe einer Mutter pflanze, die aus ihrer natürlichen Wuchsform in eine meistens horizontale Lage gebracht, dann be häufelt und nach erfolgter Bewurzelung abgenom- mcn wurden. 3. Stecklinge (Steckl.), d. h. Abschnitte von einer Mutterpflanze, die durch verschiedene Methoden zur Bewurzelung gebracht wurden: a) aus holzartigen Teilen der Mutterpflanze (Steckl.), b) aus krautartigen Teilen der Mutterpflanze (kr. Steckl.), c) aus Wurzelteilen der Mutterpflanze (W.- Steckl.). 4. 2j. verpflanzte Abrisse (2j. v. A.) sind Ab risse, die noch einmal eine 2. Vegetationsperiode verschult wurden. Sie müssen mindestens 15 cm tief in der Erde gestanden haben. Eine leichte Bie gung, die durch die Vermehrungsmethode mitunter hedingt ist, ist nicht gualitätsmiudernd. 5. Jede Sorte muß, um als „Anerkanntes Unter- lagen-Pflanzgnt" (Anerk. U -P.) verkauft werden zu können, auf dem Mutterfeld durch die RAH. II L S oder deren Beauftrage geprüft und anerkannt sein. (Auf diese Prüfung kann in Angeboten Bezug genommen werden; maßgebend jedoch ist allein das Markenetikett, dessen Mißbrauch den rechts wirksamen Strafbestimmungen des RNSt. unter liegt.) 6. Als „absolut reinklonig" bezeichnet man eine vegetative Nachzucht einer einzigen Ausgangspflanze (Klon), wenn diese Nachzucht nachweisbar ist. Diese Bezeichnung kann daher nur für Neuzüchtungen in Anspruch genommen werden. Die älteren Sorten, deren Ursprung als „Klon zucht" nicht mehr nachweisbar ist,, die aber als „einheitliche Bestände" durch die RHA. II L 9 anerkannt worden sind, werden als „praktisch rein klonig" bezeichnet. 7. Benennung und Schreibweise muß in allen Unterlagen-Angeboten und -Lieferungen dem Reichssortiment für Veredlungsunterlägen (siehe Veröffentlichung „Die Gartenbauwirtschaft" Nr. 29 vom 22. Juli 1937, a. a. amtlichen Orts) entspre chen. Für eine größere Anzahl von Unterlängen ist die internationale Benennung der engl. Ver suchsstation in East Malling sestgelegt worden. E. M. Nr. . . . bedeutet Übereinstimmung mit dem dortigen Grundsortiment. Namen, die in Klam mer () hinter dem Namen der Unterlage stehen, sind Synonyme bzw. Herkunfts- bzw.. Autoren bezeichnungen, wie sie im botanischen Sprach gebrauch international üblich sind. L. Veredlungsunterlagen (Obstwildlinge) zum Verschulen Hierunter versteht man Ijährige Wildlinge der Gruppe >1 und 8, die den geforderten Stärken für Aufschnlware nicht entsprechen und noch einmal auf Anzuchtbeete verschult werden müssen, um die notwendige Stärke zu erreichen. Die allgemeinen Gütevorschriften finden hierfür sinngemäße An wendung. III. Beredlungsunkerlagen für niedrige Rosen und Hochstammrosen (Rosenwildlinge) Rosenwildlinge sind Sämlinge der „Kosa csnins" oder ihrer Abarten, der sogenannten „Edelcanina", sowie einige Wildsorten (Kosa rubi^inosa, Kosa multiklora; sie werden als Sämlinge (S.) kraut artig pikiert (kr. pik.) (Näheres unter A 1—2) bezeichnet und müssen Ijährig sein. 1. I. Güteklasse muß einen geraden, glatten Wurzelhals von mindestens 25 mm Länge haben. Der Wurzelhals ist der Pflanzenteil zwischen Trieb ansatz und der obersten Seitenwurzeln. Die Pflan zen müssen frei von Wurzelausläufern sein. Der oberirdische Teil kann auf 1b cm Länge vom Trieb- ansatz ab gekürzt werden. Geringer Mehltaubefäll einiger Pflanzen und etwas zurückgestockte Spät herbstschosse bedeuten keine Güteminderung, wenn die holzartigen Triebe fest und gesund sind. IV. Rosenwildstämme Rosenwildstämme sind 3jährige, mitunter, auch 2jährige, einmal verschulte Pflanzen von Kosa canina oder ihren Spielarten, den sogenannten Edelcanina, deren Triebe bis auf einen für die Veredlung von Rosenhochstämmen geeigneten Trieb weggeschuitten sind. kosa-ruAosa-Stämme sind nicht markenfähig und dürfen nur als solche bezeichnet werden. Waldstämme sind Wildstämme, die nicht baum schulmäßig gewonnen, sondern durch Sammler in Wäldern und Hecken ausgegraben wurden. Sie sind nicht markenfähig und dürfen nur als solche be zeichnet werden. I. Qualität: a) Der Stamm muß von unten an 1j. und gerade sein und darf in seiner ganzen Länge keinen Absatz (sog. Kniestämme) aufweisen; lediglich bei seiner Ausgangsstelle am Wurzelhals ist eine schlanke Biegung statthaft. b) Der Stamm muß gesund, d. h. frei von Brand, Rost und starken Kcheuerstellen sein und darf keine Verletzungen besitzen, die von dem Zapfenschnitt hl rrüh en. c) Der Stamm muß bis zu der Höhe, in welcher er "ngeboten wird, ausgereist sein. ck) Die Wurzel muß ungeteilt und von der Ver teilungsstelle der Wurzeln an mindestens 10 cm lang sein und wenigstens 3 Hauptwurzeln besitzen. e) Der Zapfen ist entweder bereits sauber gesägt oder geschnitten zu liefern, oder die abfallenden Triebe sind roh aus etwa 5—10 cm lange Stum pen wegzuschneiden. Es können auch je Pflanze zwei Stammtriebe (einer als Reservetrieb) stehen geblieben sein. Die Art der Lieferung muß im Angebot bezeichnet sein. Der Grad der Bestache- lung ist Sorteneigentümlichkeit und bei der Güte beurteilung nicht maßgebend. V. Syringa vulgaris (Fliederunlerlage) l. Güteklasse muß eintriebig gezogen sein, d. h., alle sich im Frühjahr bildenden Seitentriebe müssen weggeputzt worden sein. Mindesttrieblänge 25 cm. Die Ware kann dabei 1j. kr. pik., 2j. S-, 2j. v. und 3j. v. sein; wenn sie den obigen Anforderungen entsprechend behandelt ist, ist sie markenfähig. VI. Walnüsse I. Qualität ist nur eine I- oder 2j., gradtriebige, bis in die Spitze voll ausgereifte Ware. Die Wur zel darf nicht unter 20 cm lang (vom Wurzelhals aus gemessen) sein. VII. Maße und Sortierungen Als Maß gilt der Durchmesser des Wurzelhalses der einzelnen Pflanze in Millimeter (mm). A. Pflanzen der Gruppe II 1—4 und der Gruppe V werden an der Stelle gemessen, an der der dunklere oberirdische Teil der Pflanze in den helleren, unterirdischen Teil übergeht. 8. Pflanzen der Gruppe II 8 1—4 werden un mittelbar über der obersten Adventivwurzel ge messen, doch darf die dort mitunter entstehende Anjchwellung nicht mitgemessen werden. L. Pflanzen der Gruppe III werden in der Mitte des Wurzelhalses gemessen. Der Wurzelhals ist hierbei der Pflanzenteil zwischen Triebansatz und oberster Wurzel. O. Bei den Pflanzen der Gruppe IV ist ein Längen- und Stärkenmaß erforderlich. Die Länge wird von der Zapfenschnittstelle bis zur Triebspitze gemessen, sofern diese ausgereift ist. Die Stärke wird in, 80 cm Stammhöhe als Stammdurchmesser geinessen. Größe 80—100 bei 50 cm Stammhöhe. 8. Pflanzen der Gruppe VI werden nach der Länge des oberirdischen Teiles gemessen. 8. Die Wildlinge sind wie folgt, zu sortieren: Ausschul, wäre Bersch ul- wäre I. 1!- Apfelwildlinge, Birnenwild- ltnge, u. St. Julien nebst Marten, sowie 1j. Abrisse aller oegelattv vermehrten Unterlagen 6,7,7/9,9/12 4,6. 3/5 2. 1s. Vogelktrschsn, Sauerkirschen, Mahaleb, Mtrobalanen. Pfirsiche 4/5, 57. 7/9 ü. 9/12 3/ö 3. Ls. Wildlinge, sowohl aus ge. schlschtlicher wie ungeschlecht licher Vermehrung u. dxringa vulg. 6/8. 8/10. w/12 und 12/15 I. RosenwUdlinge, 3/S.S/8,8/12 2/3 S. Walnüsse, I- oder 2s. verpflanzt 15-30 cm lq. 30 50cm la- 50-80 cm lg. 6. Rosenwildftämme Höhe 80—100 cm, Stammdurch „ 100-120 ein, „ 120—140 cm, _ „ 140—IM cm, „ 180 —220 cm, „ meffer minde stenS 6 mm 7 mm 8 mm 9 mm 10 mm Bei der Sorte Pollmeriana liegt der Mindest durchmesser je 1m unter obigen Maßen. VIII. Bündelung der Wildlinge Ij. Obstwildlinge d. Sortierg. 3/5 u. 4/6 zu 100 St. 1,. „ „ „ 5/7, 6/7, 7/9 „ 50 „ 1j. „ „ ,, 9/12 ,, 25 ,, 2j. „ „ „ 6/8 u. 8/10 „ 50 „ 2j. „ „ „ 10/12U. 12/15 „ 25 „ Nosenwildlinge „ „ 2/3 u. 3/5 „ 100 „ „ „ „ 5/8 „ 50 „ „ ,, „ 8/12 ,, 25 „ Rosenwildstämme sind zu 25 Stück zu bündeln und je nach Länge 2—3 mal zu binden. Walnüsse sind zu 25 Stück zu bündeln, wobei 2 mal gebunden werden muß, 1 mal auf der Wurzel und 1 mal in der Mitte der Holztriebe. 8>rinxa vulgaris wie Obstwildlinge der entsprechen den Sortierung. VII. Gestehungskosten, Preist Die in Angriff genommenen Arbeiten über die Ermittlung von Gestehungskosten sollen auf jeden Fall wicderanfgcnommen bzw. fortgesetzt werden. Betr. Preise werden alle Baumschulen darauf hingewiesen, daß die in der Anordnung Nr. 12 und den einschlägigen folgenden Anordnungen der Hanptvercinigung der deutschen Gartenbauwirt schaft sestgelegten Preise nach wie vor gültig sind und ihrer Eigenschaft als Mindestpreise wegen nicht überschritten werden dürfen. Es wird aber ganz besonders eindringlich darauf aufmerksam gemacht, daß die Preisbewegung nach oben durch die sog. Preisstopverordnung des Reichskommisiars für Preisüberwachung aufgehört hat und hierdurch eine neue Lage geschaffen ist. Hiernach ist keinerlei Preiserhöhung über die bis zum 17. Oktober 1936 (nicht 17. November, wie in der „Gartenbauwirt schaft" Nr. 28 veröffentlicht) erzielten Preise zu lässig. Daraus ergibt sich folgendes: 1. Wer bis 17. 10. 36 zu den Mindestpreisen ver kauft hat, darf keine höheren Preise nehmen. 2. Wer entsprechend der Mindestpreiseiqenschaft der angeordneten Mindestpreise höhere Äerkaufs- preise eingehalten hat, darf diese beibehalten und muß lediglich Preise, die ab 18. 10. 36 erhöht wur den, auf die Höhe vor dem 18. 10. 36 zurücksetzen. 3. Wer in Gebieten des Gcbietsnachlasses den Nachlaß von 10 v. H. auf die Mindestpreise einge räumt hatte, muß diesen Nachlaß im Kreise seines Gebiets auch weiter beibehalten. Wer in solchen Gebieten bis zum 18. 10. 36 höhere Preise gefor dert hatte, darf diese beibehalten; er kann nicht ge zwungen werden, nunmehr auf die Preise — Min destpreise minus 10 v. H. — herabzugehen, wie dies seitens einer LB. einmal gefordert worden war. Betr. Barzahlungsnachlaß vertritt dis Fachgruppe gutachtlich den Standpunkt, daß ein Barzahlungsnachlaß nicht gegeben werden kann und es wegen der immer schärfer werdenden Güte bestimmungen bei dem in den Lieferungsbedingun gen festgelegten Grundsatz bleiben muß, der besagt: Die Preise gelten in Reichsmark, ohne Skonto- und Portoabzüge. Reichsfachwart Gartenbau Boettner er mahnte die Baumschuler zusammenfassend noch mals eindringlich vor jeglicher Ueberschreitung von Preisen, die bis zum Stichtag der Preisstopverord nung, dem 18. Oktober 1936, erzielt worden sind. VIII. Bammchulpflanzen- verkehru.technischeHüfMiltel 1. Güterverkehr Die für unsere Erzeugnisse z. Z. bestehende Gütertarifierung ist als befriedigend anzusprechen. Insbesondere hat sich die Möglichkeit, unsere Güter als „Stückgut selbst verladen" zu befördern, als außerordentlich günstig erwiesen. Vor Mißbrauch dieser Vergünstigung durch zu geringe Beladung der Waggons muß jedoch gewarnt werden. Bahn seits mutz für diese Art der Versendung aus Nen- tabilitätsgründen und mit Rücksicht auf bestehenden Waggonniangel die Beladung mit mindestens 1500 KZ erwartet werden. Ausnahmen bei sperri gem Gut bis auf etwa 800 üg herunter sind mög lich; die Entscheidung liegt bei der abfertigenden Station, darüber, ob der Wagen ohne weitere Zu ladung als sogenannter „Ortswagen" nach Emp fangsstation abgefertigt wird. Bei Bestellung sol cher Waggons ist stets der Zweck, d. h. für „Stückgut selbst verladen" anzugeben; dies ist auch im Fracht brief einznsctzen. Die uns auf Antrag durch die Reichsbahn zuge billigte Verlängerung der Ballen von 3,5 m auf 4 m für die eilgutmäßige Beförderung zum Fracht satz hat sich für uns bewährt, sie hat auch bisher seitens der Bahn zu keinen Einwendungen geführt. Für Befestigung der Planen auf den Waggons ist bahnseits Verwendung von Stricken vorgeschrie ben. Es wird angeregt, zu erreichen, hierfür auch Draht verwenden zu dürfen, der mehrmals hierzu verwendet werden könnte. Die Reichsbahn stellt auf Anfordern für die Ver packung und Transporte bahneigenen „Behälter" gegen eine Leihgebühr zur Verfügung. Wenn diese j,Äehälter" auch für die meisten Baumschulartikel nicht verwendet werden können, so hat sich doch ihre Verwendung für manche kurze Pflanzensorten, wie Johannisbeersträucher, manche Koniferen u. dgl. bewährt. Allerdings fällt bei Verwendung dieser „Behälter" wegen des 150 üg übersteigenden Ge wichtes — sie halten 1—2 ckm — die Vergünsti gung der eilgutmätzigen Beförderung weg. Auf die für den Versand von Baumschulartikeln bestehende Möglichkeit der Transportversicherung, auch nach dem Ansland, darf hingewiesen und all- seitiger Benutzung empfohlen werden. 2. Technische Hilfsmittel Ballenleinen — Jute. Versorgung mit diesem für den Pflanzenvcrsand nicht entbehrlichen Material darf als gesichert gelten. Es muß jedoch erwartet werden, daß von keiner Seite „gehamstert" wird, vielmehr die Bedarfsdeckung planvoll und laufend im Benehmen mit dem ständigen Lieferan ten durchgeführt wird. Die alte Methode des „Einsonncns" der Ballen dürfte im übrigen manchmal wieder anwendbar sein. Packdraht, Spanndraht. Auch hier gilt für die Bedarfsdeckung das für Jute Gesagte. Es muß jedoch angeregt werden, für Packzwecke mehr als in den letzten Jahrzehnten sich der Weiden zu bedienen, um „Eisen" für andere Verwendungs zwecke frei zu machen. Bast bzw. V e l a st r a b a st. Die mit dem aus deutschem Werkstoff hergestellten Bast in ver schiedenen Baumschulen bisher angestellten Versuche lassen erwarten, daß Vclastrabast für die verschie denen Veredlungsarten verwendbar ist. Die aller dings höheren Materialkosten werden — z. B. bei Versuchen im Betrieb der Fa. Späth — durch etwas niedrigere Arbeitslöhne zum Teil wieder ausgeglichen. Die Versuche sind noch nicht abge schlossen. Es muß empfohlen werden, die Versuche auf breiter Grundlage unter Beteiligung aller Be rufskameraden weiterzuführen. Vom Hersteller muß allerdings gefordert werden, daß er andere, den Anforderungen der Baumschulen entsprechende Breiten seines Velastrabastes — etwa drei Größen 3—7 mm breit — herstellt. Es wäre jedenfalls er strebenswert und zu begrüßen, wenn es gelänge, mindestens einen Teil des einzuführenden Rcffia- bastes durch den deutschen Velastrabast zu ersetzen. (Fortsetzung folgt.) Detrner.
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