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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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1. Juli 1937 Seilage zu „Vie Hartenbauwirtschaft" Nr. 26 Nummer 17 Die Gefolgschaft Mitteilungen »er Zachschaft Gärtner in Ser M-ttung „Hof- un» S-trieb-gefalgschaft" Keichssachbearbeiter Srun» Kr-o-s OtS IM f5c/i/vü) Die Sonn- und Feiertagsarbeit Von besonderer Bedeutung ist für den Garten bau die Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit. Nach Z 12 der VLO. müssen, wie es selbstverständ lich ist, naturnotwendige Arbeiten auch an Sonn- und Festtagen verrichtet werden. Solche Arbeit gilt grundsätzlich nicht als Ueberstundenarbeit. Daneben kann sich auch im Gartenbau an einzelnen Sonn tagen ein Bedürfnis nach Erledigung anderer eili ger Arbeiten, auch wenn sie nicht im eigentlichen Sinne naturnotwendiq sind, ergeben. Diese hat der Gefolgsmann entsprechend seiner allgemeinen Treu- Pslicht selbstverständlich ebenfalls zu verrichten. Die VLO. spricht hier von dringenden Arbeiten. Diese Arbeiten sind im Gegensatz zu den naturnotwendi gen aber als echte Ueberstunden zu betrachten und mit dem vorgesehenen Sonntagszuschlag zu ent lohnen. Auszugehen ist also davon, daß die naturnotwen dige Sonntagsarbeit im Erwerbsgartenbau in den Rahmen der normalen Arbeitszeit fällt. Das ist in verschiedenster Hinsicht von Bedeutung: 1 Die naturnotwendige Sonntagsarbeit wird grundsätzlich mit dem einfachen Stundenlohn bezahlt. 2. Wenn Wochen- oder Monatslvhn gezahlt wird, ist die naturnotwendige Sonntagsarbeit darin ein begriffen. Dabei muß allerdings ein Gesichtspunkt beachtet werden: Wenn eine Tarifordnung Stunden- löhnc vorsieht und der Betriebsführer — was er an sich darf — statt besten Wochen- ober Monats lohn zahlen will, muß er den Wochen- oder Mo natslohn so berechnen, daß er die regelmäßige not- wendige Sonntagsarbeit dabei auch einschließt. Also, um ein Beispiel zu bilden, wenn in einem Bezirk die wöchentliche Arbeitszeit 53 oder 59 Stunden betragen darf, andererseits jeder zweite Sonntag völlig dienstfrei bleiben muß und die Erledigung der naturnotwendigen Sonntagsarbeiten erfah rungsgemäß etwa 6 Stunden beansprucht, dann muß der Betriebsführer bei der Einteilung der 53 oder 59 Stunden berücksichtigen, daß jeder Gehilfe zweiwöchentlich sechs, also wöchentlich drei Stunden Sonntagsarbeit leistet; der Betriebsführer behält also, wenn er den Wochenlohn auf der Grundlage einer 53- oder 59stündigen Arbeitswoche berechnet, für die werktägliche Arbeitszeit nur noch 50 bzw. 50 Stunden übrig. 3. Anders ist es dort, wo die Tarifordnung nicht die wöchentliche, sondern nur die tägliche Arbeits zeit bestimmt. Dann gelten diese Sätze für die nor male werktägliche Arbeitszeit, und die naturnotwen dige Sonntagsarbeit tritt zusätzlich hinzu. Für die Entlohnung gelten dagegen auch Mr die gleichen Gesichtspunkte; bei Wochen- oder Monatslohn muß bei der Bemessung auch auf diese notwendige Sonn tagsarbeit Rücksicht genommen werden. Wegen dieser Regelung der naturnotwendigen Sonntagsarbeit muß der Gefolgsmann dagegen ge schützt werden, daß auch andere nicht naturnotwen- diae Arbeiten — abgesehen von dem Ausnahmefall besonderer Dringlichkeit — im Nahmen der Sonn- taasavbeit von ihm gefordert werden. Deshalb geben die Gartenbautarifordnungen meistens an, was unter diesem Begriff verstanden sein soll. Da hin gehört immer das G i eß e n, H e i z e n, L u f - ten Spritzen, Decken gegen Gewitter- und Frostgefahr, aber je nach den betrieblichen und örtlichen Verhältnissen auch Abliefern bestellter Waren (Hannover), Versandsertigmachen der Wa ren (Schleswig-Holstein) u. a. m. Umgekehrt be ¬ sagt die Tarifordnung für Württemberg ausdrück lich: „Arbeiten wie Umgraben, Stecklinge schneiden. Verpflanzen, Pfropfen usw. sind unzulässig. ES soll also der notwendige Verzicht des Gefolgsman nes auf seine Sonntagsruhe nur für solche Arbeiten gefordert werden, die auch wirklich naturnotwendig ^Nach der Regelung der VLO. würde nun der Gefolgsmann im Gartenbau jahraus jahrein jeden Sonntag einen wenn auch vielleicht nicht erheb lichen Dienst zu machen haben, denn die naturnot wendigen Arbeiten hören ja niemals ganz aus. Das Frage: Warum gibt es den Kündigungsschutz nach dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Ar beit erst in Betrieben von zehn Beschäftigten auf wärts? Danach wären die Gefolgsmänner in klei neren Betrieben ja schutzlos, wenn eine fristgemäße Kündigung z. B. erfolgt „wegen Arbeitsmangels", der Betriebssichrer aber sofort einen anderen dafür einstellt. Dann ist es doch offenbar, daß der Be triebssichrer falsche Angaben gemacht hat, und man soll doch immer ehrlich sein! Antwort: Wenn das Arbeitsordnungsgesetz den Kündigungsschutz erst in Betrieben von zehn Beschäftigten an gewährt, io müssen wir berücksich tigen, daß es vor der Machtübernahme einen Kün digungsschutz sogar nur in Betrieben mit zwanzig und mehr Beschäftigten gab (§8 84 folg, des Be triebsrätegesetzes). Demgegenüber stellt die Erwei terung des Kündigungsschutzes auf alle Betriebe mit wenigstens zehn Gefolgsmännern schon eine wesent liche Verbesserung dar. Dafür, weshalb man den kleineren Betrieben nicht auch diesen Kündigungsschutz zugsbilligt hat, gibt es verschiedene Erklärungen. In dem Kom mentar von Mansfeld wird gesagt, daß in Klein betrieben die Verbundenheit zwischen Betriebssich rer und Gefolgsmann ohnehin schon so eng sei, daß ein besonderer Schutz unnötig erscheine. In dem anderen großen Kommentar von Hueck-Nipperdey lesen wir dagegen, daß gerade in den Kleinbetrie ben der Betriebsführer nicht in der freien Wahl seiner Mitarbeiter beschränkt werden sollte, und zudem durch die Verpflichtung zur Zahlung einer Abgangsentschädigung besonders stark belastet wer den würde. Für ganz krasse Fälle, also etwa Kündigungen aus reiner Willkür, Maßregelungen wegen Forde rung des Tariflohns oder wegen berechtigter Be schwerden beim Reichsnährstand usw., also immer bei besonders unsozialem Verhalten des Betriebs führers, besteht auch in Kleinbetrieben eine Mög- lichkeit, gegen die fristgemäße Kündigung auf Grund des 8 138 BGB. vorzugehen, der bestimmt, daß eine willkürliche, gegen die guten Sitten verstoßende Kündigung unwirksam ist. Doch muß dabei dar auf hingewiesen werden, daß es sich dabei immer nur uni Ausnahmefälle handeln kann, in denen eine besonders unsoziale Gesinnung des Betriebs führers vorlag. Frage: Mein Sohn wird in einem Ludwigs burger Betrieb bis zu 18 Stunden beschäftigt. Das finde ich gesetzwidrig. Wie lange gestattet das Gesetz Lie Beschäftigung im Gartenbau bzw. was ist gegen dieses Verhalten des Betriebssührers zu unternehmen? Kann mein Sohn Bezahlung von Ueberstunden verlangen und wo ist die Klage anzubringen? Antwort: Nach der für Württemberg gel tenden Tarifordnung beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit im November bis Februar 9 und im März bis Oktober 11 Stunden ausschließlich der Pausen. Eine Ueberschreitung der elfstündigen Ar beitszeit ist immer als Ueberstundenarbeit zu be trachten und zu vergüten. Bei einer Arbeitszeit von 18 Stunden liegt, wenn Ihre Angaben zu treffen und nicht etwa längere Pausen von Ihnen mit eingerechnet sein sollten, eine Ausbeutung vor, gegen die Ihr Sohn bei der zuständigen Kreis bauernschaft unbedingt Schutz finden wird. Wenden Sie sich also, ehe Sie die Klage einreichen, erst dorthin, damit die Verhältnisse geprüft werden. ist natürlich kein Jdealzustand. Darum geht die neuere Entwicklung des gärtnerischen Tarifwesens im nationalsozialistischen Deutschland sichtbar da hin, auch den im Gartenbau Tätigen in dem durch die Betriebsverhältnisse gezogenen Rahmen völlig arbeitsfreie Sonntage zu ermöglichen. Das läßt sich dadurch erreichen, daß die Gehilfen sich gegenseitig abwechseln. Statt daß alle Gehilfen jeden Sonntag etwas Dienst machen, soll der Sonntagsdienst ver teilt werden, so daß die Diensttuenden zwar jeweils etwas mehr zu arbeiten haben, dafür aber am nächsten Sonntag ganz dienstfrei sind. So bestimmen u. a. die Tarifordnungen von Bayern, Hessen-Nassau, Kurhessen, Ostpreußen, Schlesien und Schleswig-Holstein, daß jeder zweite Sonntag ganz dienstfrei ist. Und ebenso sehen die Tarifordnungen für Thüringen und die Richtlinien für Sachsen-Anhalt vor, daß der einzelne Gehilfe nur an 31 Sonn- und Festtagen zu arbeiten habe, so daß auch hier praktisch jeder zweite Sonntag dienstfrei ist. Was in diesen Wirtschaftsgebieten möglich ist, sollte aber auch in den übrigen durchführbar sein. Der Betriebsführer mag bedenken, daß das Gefühl, nun jeden und jeden Sonntag gebunden zu sein, eine sehr große Belastung für seine Mitarbeiter be deutet. Wenn also ein dabei noch müheloser Weg gezeigt wird, auf dem man das vermeiden kann, und die Erfahrungen bewiesen haben, daß der Weg tatsächlich gangbar ist, dann sollte ihn nun auch möglichst jeder gehen, auch dort, wo ein Zwang durch Tarifordnung noch nicht besteht. Mit der Besprechung der Sonntagsarbeit ist unsre Darstellung, der Arbeitszeit im Gartenbau beendet. Ihr Sinn und Zweck war der, Betriebsführer und Gefolgsmänner über die häufig noch sehr unklare Rechtslage aufzuklären. Das soll aber freilich nicht heißen, daß nun mit der Uhr in der Hand streng nach dsesen Bestimmungen verfahren werden müßte. Auch im Gartenbau gilt der alte Spruch, daß die Arbeitszeit des Landmanns sich nicht nach der Uhr, sondern nach der Sonne richtet. Gefolgsmänner, die mit ihrem Beruf wirklich innerlich verwachsen sind, werden selbstverständlich die nötigen Arbeiten ver richten, auch wenn es einmal später wird, ohne gleich nach der Bezahlung von Ueberstunden zu chreren. Umgekehrt gibt es heute noch Betriebs- ührer, mich im Gartenbau, die die Ueberschreitung >er Arbeitszeit als eine Selbstverständlichkeit mit nehmen, aber es einfach nicht mit ansehen können, wenn der Gefolgsmann Sonntags einmal „unbe schäftigt" ist, und die dann um jeden Preis eine Beschäftigungsmöglichkeit suchen. Wenn ein Be- triebssührer hier "etwas weitherzig und großzügig verfährt, dann wird er bei Bedarf von feinen Ge hilfen ruhig eine längere Arbeitsleistung verlangen können, einfach weil sie sehen, daß es hier gerecht zugeht. Dann braucht er auch eine Klage auf" Nach zahlung von Ueberstunden nach der Entlastung oder Kündigung des Gehilfen nicht zu befürchten, die andernfalls so oft bei ständiger einseitiger Ueber schreitung der Arbeitszeitbestimmungen durch den Betriebssichrer das unerfreuliche arbeitsgerichtliche Nachspiel eines sonst ganz ordentlichen und anstän digen Arbeitsverhältnisses bildet. Or. kust. Gemeinschaftsarbeit führt zum Ziel Seit Jahresfrist wird die Fachgruppe Gartenaus führung und Friedhofgärtnerei im Reichsnährstand in ihrer Arbeit unterstützt durch den Reichsverband der Gartenausführenden und Friedhofgärtner. Diese Zusammenarbeit kam auch durch die gemein same Tagung, die vom 24. bis 27. 6. in München stattfand, zum Ausdruck. Am 24. 6. tagte zuerst der Beirat, danach die Vertreterversammlung des Reichsverbandes. An der Vertreterversammlung nahmen außer den Landesgruppenleitern des Reichsverbandes, die gleichzeitig Landesbeiräte der Landesbauernschaften sind, eine größere Anzahl von Sachbearbeitern der II L. 9 und einige II L. 9 der Landesbauernschasten teil. In der Bertreterversammlung wurden a) die organisato rischen Fragen des Reichsverbandes und d) alle zur Zeit vordringlichen Berufsfragen sehr ein gehend behandelt und in ergiebiger Aussprache ge klärt. Es wird hierüber noch besonders berichtet werden. Am 25. Juni fand sodann die öffentliche Ta gung der Fachgruppe Gartenausführung und Fricdhofgärtnerei des Reichsnährstandes statt. Reichsbeirat H. Aldinger begrüßte die Anwesen den, darunter besonders den Reichsfachwart Boett- ner, die Vertretungen der Landesbauernschaft Bayern, des bayerischen Wirtschastsministeriums, der Landesstelle der Reichskammer der bildenden Künste und der Gauleitung der NSDAP. Er be richtete sodann in großen Zügen über das Ergebnis der Verhandlungen in der Vertreterversammlung und betonte die Notwendigkeit der Zusammen arbeit zwischen Landesbauernschaft und Landes gruppen. Ueber die Bedeutung der öffentlichen Aufträge für die Berufsgruppe sprachen Reichssachbearbeitcr Karl Weinhausen-Berlin und Landschafts anwalt Guido Erxleben-Wattenscheid. Man dürfe damit rechnen, daß man auch in der Beseiti gung der Konkurrenz der öffentlichen Hand auf dem Gebiete der Gartenausführung Jahr für Jahr vorwärts kommt. Daß heute zwei Drittel aller Berussknmeradcn vorwiegend mit öffentlichen Arbeiten beschäftigt sind, sei zweifellos ein ganz großer Erfolg. Zu den neuen Aufgaben, für die die Gärtner als Angehörige des Reichsnährstandes befähigt sein müssen, gehöre die Dorfgärten-Ver- kchönerung. Dazu müsse man bäuerlich empfinden; denn dem Bauern dürfe keine städtische Garten kultur aufgedrängt werden. Um die Arbeiten der Dorfverschönerung vorwärts zu treiben, sei kürzlich eine Reichsarbeitsgemeinjchaft aller beteiligten Kreise gebildet worden. Dabei handele es sich darum, jedem Dorf seine Eigenheit zu erhalten, aufzubauen auf dem Brauchtum und auf der Sitte des Dorfes. Ein Lichtbildervortrag von Land wirtschaftsrat Trenkle wies in anschaulicher Weise die Wege, wie der Gärtner seine Fachkennt nisse auf dem Boden von Brauchtum und Sitte in den Dienst der Verschönerung unserer Dörfer stellen kann und wie sie auch in der vom Reichsnähr standsverlag, Zweigniederlassung Bayern, kürzlich herausgebrachten Broschüre des Genannten auf gezeigt sind. Am 26. Juni fand die Tagung des Reichsver bandes der Gartenaussührenden und Friedhof gärtner statt. In der Eröffnungsansprache be richtete der Vorsitzende Aldinger über die bis her im Neichsverband geleistete Arbeit für die Ge meinschaft des Berufsstandes, in der manche Schwierigkeiten zu überwinden waren. Reichsfachwart Boettner betonte, daß ge rade der Gartenausführende und Friedhofgärtner in seiner engen Verbindung zum Reichsnährstand heute mehr denn je hohe Aufgaben für Volk und Reich im Rahmen seines Tätigkeitsgebietes durch zuführen habe. Diese Aufgaben können nur in engster Gemeinschaftsarbeit gelöst werden. ueber die bisherige Entwicklung des Reichsver bandes berichtete der Geschäftsführer Berkel - mann-Berlin. Im Verlauf seiner Ausführun gen betonte er, daß die wichtigsten Punkte: Fried- Die 3. Reichstagung des 800 000 Mitglieder um fastenden Reichsbundes der deutschen Kleingärtner und Klcinsiedler, die vom 24. bis 27. Juni unter der Schirmherrschaft des Reichsbauernführers R. Walther Darre stattfand, richtete den Blick auf eine Bewegung, die wie kaum eine andere berufen ist, Mittler zu sein zwischen Stadt und Land. Die Hauptversammlung war wie die folgenden Vortragsversammlungen darauf abgcstimmt, die kleingärtnerische Arbeit in ihrem eruährungs- und bevölkerungspolitischen Wert hcrauszustellen und dem Kleingärtner die Richtlinien zu vermitteln, die ihm einen Erfolg seiner Arbeit sichern. Ncichsbundesführer Kaiser stellte als Aufgabe der Fachberatung des Reichsbundes heraus, das Hof-Monopol, Berufsschulung und Berufsausweis auch weiterhin mit besonderem Nachdruck bearbeitet werden. Zur Hebung und Förderung eines be triebswirtschaftlich tragbaren Kalkulationswesens werden bis zum Herbst neue Zeitleistungssätze her ausgegeben. Um jo bald wie möglich gesunde ar- beitsrcchtliche Verhältnisse als Grundlage der Be rufsordnung zu schaffen, werden auch auf dem Ge biete des Tarifwesens und der Arbeitslosenver sicherung die notwendigen Vorarbeiten vordring lich behandelt. Die der Gesamtheit dienenden For derungen des Berufsstandes müssen unbedingt das Verständnis und die Unterstützung der maßgeben den Stellen finden. Direktor Graeber von der Deutschen Garten- bau-Kredit-A.-G. gab Aufklärung über die Mög lichkeiten, durch die von ihm vertretene Bank den Gartenausführenden und Friedhofgärtnern bei der Finanzierung größerer Aufträge zu Helsen. Land wirtschaftsrat Wilczek schilderte in einem Licht bildervortrag die öffentlichen Gärten und An lagen Bayerns. Berufskamerad Fischer-Frei burg wies in seinem Lichtbtldervortrag über „Die Forderungen unserer Zeit an den Friedhofgärt ner" die neuen Wege zur Ausgestaltung der Grab stellen. Ein Lichtbildervortrag von Gartenober inspektor Schmidt-Esten über die Reichsgartenschau 1938 wird die Gartenaussührenden und Friedhof gärtner veranlassen, sich an diesem gewaltigen Lei- stungswettbewerb des deutschen Gartenbaus rege zu beteiligen. An den Nachmittagen der Tagung war den Teilnehmern reichlich Gelegenheit ge geben, die Sehenswürdigkeiten Münchens und seiner Umgebung zu besichtigen, während die Abendstunden dem fröhlichen kameradschaftlichen Beisammensein und dem Gedankenaustausch über das auf der Tagung Gehörte, Vorbehalten blieben. Heer der mit ihrer Ernte noch unter dem Durch- schnitt liegenden Kleingärtner immer mehr zu ver- ringern. Wirth, Esten, und Kronberg, Dahlem, forderten auch im kleingärtnerischen Obst- und Ge- müsebau mehr Planarbeit. Nach der heutigen Er- kenntnis ist die einfachste und kleinste Baumform für den Kleingarten am geeignetsten (senkrechter Schnurbaum) zur Erzeugung von Kernobst. Er- höhte Bedeutung kommt der Unterlagenfrage und dem Schnitt der Bäume sowie der Bekämpfung der Bodensäure zu. Dazu ist eine regelmäßige Bodenuntersuchung notwendig. Kämpfer, Berlin betonte, daß es das Ziel sei, den Kleingarten zu einem schönen Nutzgarten zu machen. Die Vestal- tung des Kleingartens habe nach folgenden Nicht Die Erziehungsarbeit im Kleingarten linien zu erfolgen: einfache und klare Gliederung der zur Verfügung stehenden Fläche; Zusammen legung zusammengehörender Gartenteile, weit gehende Erfüllung der Wachstumsbedingungcn durch richtige Anordnung der Pflanzen und Be schränkung auf möglichst wenige Wege. Trotz der vielfältigen Ausgestaltung des einzelnen Klein gartens muß jede Gartenkolonie ein einheitliches Ganzes darstellen, das sich wirkungsvoll einglie dert in die öffentlichen Parkflächen der Städte. Professor Ebert gab eine Darstellung der ernäh rungspolitischen Bedeutung des Kleingartenwesens und des Verhältnisses zwischen Kleingartenwesen und Erwerbsgartenbau. Der uns zur Verfügung stehende beschränkte Raum zwingt dazu, die dem Kleingärtner normalerweise bereitzustellenden Landflächen knapp zu bemessen und aus die Land- auswahl besonderes Augenmerk zu legen. Der Kleingärtner ist Selbstversorger und in normalen Zeiten nicht dazu berufen, mit dem Ueberschuß sei ner Erzeugung den Bedarf des Marktes zu decken. Der beste Boden und der beste Standort sollen der Landwirtschaft und dem Erwerbsgartenbau Vorbe halten bleiben. Besteht Auswahlmöglichkeit, dann muß dem Kleingärtner der geringere Boden zuge wiesen werden, auf dem er zum Kolonisator wer den kann. Durch richtige Bodenpflege kann er diese Fläche in den höchsten Leistungsstand versetzen. Zwi schen Erwerbsaartcnbau zur Versorgung des Mark tes und dem Kleingartenbau zur Selbstversorgung muß eine enge Zusammenarbeit heraestellt werden. Auch der Kleingärtner muß für die Ziele der Marktordnung Verständnis aufbringen. Der Präsident des Reichsverbandes deutscher Klein tierzüchter, Vetter, erwähnte, daß, wo es sich irgend ermöglichen läßt, an Stelle unbrauchbarer Hecken oder nicht tragender Obstbäume Maulbeersträucher für die Seidenraupenzucht gepflanzt werden müs sen. Abteilungsleiter im Reichsnährstand Vollert erläuterte das am 8. März dieses Jahres erlassene Pflanzenschutzgesetz in seiner Bedeutung für den Kleingärtner. Staatssekretär a. D. Professor Gottfried Feder behandelte in Verbindung mit zahlreichen Lichtbil dern in tiefschürfender Weise Grundlagen und Zielsetzung des deutschen Siedlungswesens. Die Neuordnung des deutschen Lebensraumes sei schlechthin die letzte und größte kulturelle Aufgabe. Die Ausdehnung des Kleingarten, und Kleinsicd- lungswescns stelie keinesfalls eine Beschneidung der landwirtschaftlichen Nutzfläche dar, denn in den Kleingärten werde ein Mehrfaches des auf einer gleichgroßen landwirtschaftlich genutzten Fläche Er- zeugten hervorgebracht. Die größte Bedeutung des Klcingartenwesens aber liege auf bevölkerungs politischem Gebiet. Das beste Beispiel hierfür bil den die 73 000 deutschen Reichsbahnkleingärtner, die zusammen 255 000 Kinder haben.
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