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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Mitteilungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und der Gartenbauwirtschastsverbände er- Sauerkirschen . . 0,90 AM jc 50 KZ Zwetschen . 0,55 K-t jc 50 KZ bei Erdbeeren, Himbeeren und bis zu8v. H. Zuschlag von 1. 2. 3. der Verladearbeit können zu Verdienstspannen 0,10 je 27,— Kit 20,— AM Sauerkirschen bis zu 5v. H. Schüttel-, Pflück- hellschalige Pflück- 3,30 Kit 5,50 Kit 7,50 Kit bei Johannis- und Stachel ¬ beeren und Süßkirschen . . 0,75 Kit je 50 KZ bei Johannis- und Stachelbeeren und Süßkirschen des jeweiligen Festpreises, bei Aepfeln und Zwetschen einen 21,— Kit 18,—Kit Sortenbereinigung im Gemüsebau in der Kurmark Zur Durchführung der Sortenberemigung im Gemüsebau wird allen Gemüseanbauern der Kur mark Gelegenheit gegeben, die nunmehr heraus gestellten Gemüsesorten, soweit die Arbeiten der Sortenregisterstellcn abgeschlossen sind, im Ver gleichsanbau kennenzulernen. Aus diesen Reichs sorten werden dann die für kurmärkische Verhält nisse geeigneten Sorten ausgewählt werden. Die Kreissachwarte für Gemüsebau werden für eine gemeinsame Besichtigung der Anbaustellen in der Kurmark werben. In der Kurmark befinden sich fünf Anbaustellen, und zwar bei der Gärtncrlehr- anstalt in Oranienburg, der Gärtnerischen Werk schule in Werder (Havel), der Gärtnerischen Werk schule in Driesen (Neumark), der Firma tz. Jung- claussen, Frankfurt (Oder), und bei der Firma August Bitterhof Sohn, Berlin O. 34 (Zuchtgarten Berlin-Wilhelmsburg). Die Schauversuche umfas sen 8 Spinatsorten, 17 Gurkensorten, 34 Busch bohnensorten, 25 Erdbeersortcn, 25 Stangenbohnen sorten und 12 Zwiebelsorten. 0,30 AM je 50 KZ. Sie sind berechtigt, für die Durchführung der Verladearbeit 0,10 AM je 50 KZ verladener Ware zu berechnen. bundenen Erzeugnisse durch den Erzeuger zu folgen (2) Für besonders verderbliche Erzeugnisse kann der Vorsitzende des für den Erzeuger zuständigen Wirtschnftsverbandes im Einvernehmen mit der Hauptvercinigung eine höhere Vergütung zulassen. (3) Wird anordnungsgemäß in geschloffenen Verladebezirken eine Verladeprüfung durchgeführt, so sind die entstehenden Gebühren in Höhe von 10 — bei Aepfeln der Güteklasse L (Fall- und Schütteläpfel) 5 — im Falle der Ziffer IV vom Verteiler, sonst vom Käufer zu tragen. Baden: Karlsruhe, Ettlinger Straße 15. Bayern: München, Türkenstraße 3/2. Braunschweig: Braunschweig, Kalenwall 2. Hannover: Hannover, Georgstraße 31/32. Hessen-Nassau: Frankfurt (Main), Arndt- straße 28. Kurhessen: Kassel, Weißenburger Straße 8. Kurmark: Berlin W., Am Karlsbad 12/13. Mecklenburg: Güstrow i. M., Grüner Winkel 5. Weser-Ems: Oldenburg, Nadorstraße 155. Ostpreußen: Königsberg 35, Hufenallee 35. Pommern a Stettin, Mauerstraße 2. Rheinland: Bonn, Koblenzer Straße 141. Saarpfalz: Kaiserslautern, Schlagetcrstr. 14. Sachsen-Anhalt: Halle (Saale), Kaiserstr. 7. Sachsen-Freistaat: Dresden A. 24, Hohe Straße 3. Schlesien: Breslau 2, Teichstraße 8. Schleswig-Holstein: Hamburg 1, Chile haus 8, Obererdgeschoß. Thüringen: Weimar, Seminarstraße 6. Westfalen: Unna-Königsborn, Kaiserstraße 65a. Württemberg: Stuttgart W., Marienstr. 50. Beginn der 7. Auslieferungsfrist ist der 24. Mai 1937. In der 7. Auslieferungsfrist dürfen 10 vom Hundert der Verbilligungsanteile für Marme lade, Apfelnachpressegelee, Apselkraut und Rübenkraut, 5 vom Hundert der Berbilligungs- anteile für Pflaumenmus ausgeliesert werden. Nicht ausgenützte Teile der für die 1. bis 6. Auslieferungsfrist freigegebenen Hundertteile der Verbilligungsanteile können in der 7. Aus« lieferungsfrist ausgeliefert werden. Berlin, den 21. Mai 1937. Der Vorsitzende der Hauptvercinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft. Loetiner. III. In nichtgeschlossenen Anbauge bieten hat die Anlieferung der festpreislich ge- je 50 KZ 22,50 « 22,50 MI 16,50 Ml 10,— Ml 11,— K)l I. (1) Für die Belieferung der Mitglieder der Ver arbeitergruppe mit Kern-, Stein- und Beerenobst werden nachstehende Festpreise, frei Station (Ver ladestelle des Erzeugers) festgesetzt: Anordnung Nr. 83 der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft betr. Er zeugerfestpreise für die Belieferung der Verarbeiter gruppe mit Stein- und Beerenobst vom 12. Juni 1936 (RNVbl. S. 290). Anordnung Nr. 83a der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft betr. Er zeugerfestpreise für die Belieferung der Mitglieder der Verarbeitergruppe mit Aepfeln und Zwetschen vom 31. Juli 1936 (RNVbl. S- 391). Anordnung Nr. 835 der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft betr. Durchführungsbestimmungen zur Anordnung Nr. 83a betr. Erzeugerfestpreise für die Belieferung der Mitglieder der Verarbeitergruppe mit Aepfeln und Zwetschen vom 15. August 1936 (RNVBl. S. 413). Anordnung Nr. 83c der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbäuwirtschaft betr. Er hebung einer Ausgleichsabgabe bei der Belieferung der Mitglieder der Verarbeitergruppe mit inländi schem Obst vom 15. August 1936 (RNVbl. S. 414). Anordnung Nr. 86 der Hauptvereinigung der deutschen Gärten- und Weinbauwirtschaft betr. Er zeugerfestpreise für die Belieferung der Verarbeiter gruppe mit Stein- und Beerenobst vom 12. Juni 1936 (RNVbl. S. 290). Berlin, den 28. Mai 1937. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft Loettner. 776 VOM 28. ^O/ 7987 Regelung der Belieferung der Mitglieder der Berarbeitergruppe mit Kern-, Stein- und Beerenobst (2) Diese Preise sind für Erzeuger, Verteiler und Verarbeiter verbindlich. Sie dürfen — auch in An geboten — nicht über- oder unterschritten werderr. ' (3) Die Abgabe und Annahme der bei den oben aufgeführten Obstarten nicht genannten Güteklassen für Zwecke der gewerblichen Verarbeitung bedarf der Zustimmung des Vorsitzenden des für den Er zeuger zuständigen Gartenbauwirtschaftsverbandes (Wirtschaftsverband). .11. Als Beitrag für die Zeit vom 1. 1. 493g bis 31. 3. 1937 wird erhoben von Betrieben: 7. Freigabe verbilligter Erzeugnisse 8. Aussührungsbestimmung zur Anordnung Nr. 105 Auf Grund des Abschnitts XVI der Anordnung Nr. 105 betr. Verbilligung von Brotaufstrichmitteln im Wirtschaftsjahr 1936/37 vom 13. November 1936 (RNVbl. S. 556) wird angeordnet: dis -vm 70. Lls//sn f/strts Blumenzwiebelbezug aus Holland bei Aepfeln und betragen. Bei Uebernahme den vorgenannten 50 KZ zugeschlagen werden. Bei Einschaltung eines weiteren Verteilers haben beide sich in die vorge nannten Verdienstspannen zu teilen. II. In geschlossenen Anbaugebieten er heben die von den Vorsitzenden der Wirtschaftsver bände ernannten Bezirksabgabestellen oder aus drücklich zugelaffenen Versandverteiler vom Käufer zur Deckung ihrer Unkosten einschließlich des Ver waltungskostenzuschlages der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft (Hauptvereinigung) einen Unkostensatz — je nach Leistung — Erdbeeren Güteklasse H gemischt I ohne Typ Güteklasse Größe 3 / Mad. Moutüt Güteklasse 8 mit Typ Madame Moutüt Güteklasse L Johannisbeeren, rot . . . . Stachelbeeren unreif, Güteklasse^ (nicht über 18mm Längendurchmesser) grün, hartreif, Güteklasse 14 ... . reif, Güteklasse 8 Himbeeren Garten- Wald- (franko Einstand Fabrik) . . Sauerkirschen, großfrüchtige Gruppe Güteklasse Güteklasse 8 mittel- und kleinfrüchtige Gruppe Güteklasse 3 Güteklasse L Süßkirschen, Marmeladenware . . Zwetschen, blaue Haus- und saure Aepfel III. lieber die Höhe der Veranlagung ergeht ein be« sondern Bescheid. Der darin angegebene Betrag ist zwei Wochen nach Zugang des Bescheides fällig. Rückständige Beiträge können von den Finanz ämtern nach den Vorschriften der Reichsalbgabcn- ordnung und der zu ihrer Durchführung ergan genen und noch ergehenden Bestimmungen beige- trieben werden. Berlin, den 22. Mai 1937. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast Loottner. Auf Grund der 88 3, 4, 6 und 12 der Verord nung über den Zusammenschluß der deutschen Gar tenbauwirtschaft vom 21. Oktober 1936 (RGBl. I S. 911) und des 8 8 der Satzung der Hauptvcreini- guug der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 6. Fe bruar 1937 (RNVbl. S. 77) wird — mit Zustim mung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, des Reichskommissars für die Preis bildung und des Reichsbauernführers — ange ordnet: V. Bereits bestehende Lieferungsverträge in Kern-, Stein- und Beerenobst gemäß Anordnung Nr. 113 der Hauptvercinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft betr. Anbau- und Lieferungsverträge vom 22. April 1937 (RNVbl. S. 179) mit oder für Verarbeiter (Reichseinheitsverträge v und 8) gel ten als zu den unter Ziffer I genannten Festpreisen abgeschlossen. Auf Grund der 88 3, 4, 6, 12 und 13 der Ver ordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 21. Oktober 1936 (RGBl. I S. 911) erlaffe ich mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Land wirtschaft, des Reichsministers der Finanzen, des Reichskommissars für die Preisbildung und des Reichsbauernflihrers folgende Beitragsordnung: I. Zur Deckung der Verwaltungskosten und sonsti gen Aufwendungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und der Gartenbau wirtschaftsverbände werden für die Zeit vom 1. 1. 1936 bis 31. 3. 1937 Beiträge erhoben. Beitragspflichtig sind: 1. Die im 8 1 Absatz I Nr. 2 der Verordnung vom 27. 2. 1935 (RGBl. I S. 343) genannten Betriebe mit dem in der Zeit vom 1.1.1935 bis 31. 3. 1936 erzielten Verkaufserlös der abgesetzten Erzeugnisse; 2. die im 8 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung vom 27. 2. 1935 genannten Betriebe: a) mit dem Wert (Einstandswert) der in der Zeit vom 1. 1. 1935 bis 31. 3. 1936 einge führten Waren, d) mit dem in der Zeit vom 1. 1. 1935 bis 31. 3. 1936 erzielten Verkaufserlös aus Ge müse- und Blumensamen. Soweit die Betriebe keine Angaben über die in der Zeit vom 1. 1. 1935 bis 31. 3. 1936 er zielten Verkaufserlöse bzw. den Einstandswert ge macht haben, bildet der vom Vorsitzenden der Hauptvereinigung geschätzte Betrag die Grundlage für die Berechnung des Beitrages. Bei Betrieben, die gemäß 8 9 der Verordnung vom 27. 2. 1935 in der Fassung vom 2. Septem ber 1935 in der Zeit vom 1. 1. 1935 bis 31. 3. 1936 errichtet und wieder ausgenommen wurden, wird der Beitragsbercchnung ein vom Vorsitzenden der Hauptvereinigung nach Anhörung des Betrie bes im Wege der Schätzung zu bestimmender Um satz zugrunde gelegt. Von Betrieben, die gewerbsmäßig aus Wein trauben Maische, Most, Wein, Schaumwein oder Wermutwein Herstellen, werden Beiträge nicht erhoben. 16,— AM 14,—AM 8,— AM 5,50 AM 14,—.AM 12,—KN S,— AM Um gegebenenfalls eine schnelle und rechtzeitige Zuteilung aus dem Zahlungskontingent zur Ein fuhr von Blumenzwiebeln aus Holland im dritten Vierteljahr vornehmen zu können, sind die An träge hierzu bis zum 10. Juni 1937 an die Hauptvercinigung der Deutsche» Gartenban- nurtschast, Berlin NW. 40, Schliessenufer 21, einzusenden. Anträge, die nach dem 10. Juni 1937 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Unterlagen über die früheren Einfuhren sind den Anträgen n i ch t beizufügen. Diese werden im Be darfsfalls von meiner Dienststelle besonders ange- sordert. Zur Antragstellung dürfen nur die von der Hauptvereinigung herausgegebenen und bei den Gartenbauwirtschaftsverbänden erhältlichen Vor drucke benutzt werden. Die Vordrucke sind in allen Teilen genau auszufüllen und mit deutlich les barer Ortsangabe (auch Postanstalt) sowie Unterschrift und Firmenstempel zu versehen. Firmen, die ihre Einfuhr nicht selbst vor nehmen, können keinen eigenen Antrag einreichen. Da die Bearbeitung der einzureichenden Anträge längere Zeit in Anspruch nimmt, sind Rückfragen in dieser Richtung zwecklos und müssen unbeant wortet bleiben. Die Anschriften der einzelnen Gartcnbauwirt- jchaflsverbände sind folgende: VI. (1) Bei der Abgabe von Obst inländischer Her- kunft, für das Festpreise gemäß Ziffer I angeordnet sind, an Mitglieder der Berarbeitergruppe wird für Zwecke der Bildung eines Vorrates von Obstbau erzeugnissen eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,50 AM je 50 KZ erhoben. (2) Die Ausgleichsabgabe ist vom Erzeuger zu tragen. Obstpächter sowie Verarbeiterbetriebe, die Obst aus eigener Ernte verarbeiten, gelten insoweit als Erzeuger. (3) Die Verarbeiterbetriebe sind verpflichtet, die Ausgleichsabgabe vom Rechnungsbeträge zu kürzen. Sie wird mit Empfang der Ware fällig. Beim Verkauf der vorgenannten Erzeugnisse an Verarbeiterbetriebe find in allen Empfangsbestäti gungen, Rechnungen, Abrechnungen und dergleichen die für die betreffende Obstart angeführten Fest preise gemäß Ziffer I einzusetzen. Sind im Verkehr mit den vorgenannten Erzeug nissen zwischen Erzeuger und Verarbeiterbetrieb Auffangstellen (Bezirksabgabestellen, zugelassene Versandverteiler gemäß Ziffer II) der Verteiler ge mäß Ziffer IV eingeschaltet, so haben diese dem Erzeuger nur den Betrag auszuzahlen, der sich nach Kürzung des Festpreises um die Ausglcichsabgabe ergibt. (4) Die Verarbeiterbetriebe sind verpflichtet, die Ausgleichsabgabe binnen 8 Tagen nach Fälligkeit auf das Konto „Ausgleichsabgabe" der Hauptver einigung einzuzahlen. Sie sind unmittelbare Schuld ner der Hauptvereinigung. VII. (1) Der Vorsitzende der Hauptvereinigung kann zur Vermeidung unbilliger Härten Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung — im Ein zelfalle — zulassen. (2) Abweichungen von den Festpreisen Lieser An ordnung dürfen nur im Einvernehmen mit den Preisbildungsstellen zugelaffen werden. VIII. (1) Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsverbände, die den Vorschriften dieser Anordnung und den aus Grund dieser Anordnung erlassenen Anweisungen zuwiderhandeln, können in Ordnungsstrafe genom men werden. (2) Als Zuwiderhandlungen sind auch Maßnah men anzusehen, die, ohne gegen den Wortlaut der erlassenen Bestimmungen zu verstoßen, eine Um gehung darstellen. IX. Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: 27L vom 22. ^1o7 7937 Beitragsordnung bei Verladung durch die Reichsbahn frei Vollbahnstation; bei Lastzug oder Kahnverladung frei Sammelplatz des Verladeortes. IV. (1) Beauftragt der Käufer (Verarbeiter) einen Verteiler als Ablader und Vermittler, so hat er diesem eine Vergütung zu gewähren. Die vom Käufer diesem Verteiler zu gewährende Vergütung darf — je nach Leistung — einschließlich aller Nebenkosten höchstens bei Erdbeeren, Himbeeren und IV 20 001,— 30 000,— 120,— V 30 001,— 50 000,— 160,— VI 50 001,— 75 000,— 190,— VII 75 001,— 100 000,— 220,— VIII 100 001,— 175 000,— 250,— IX 175 001,— 250 000,— 280,— X 250 001,— 500 000,— 320,— XI 500 001,— 750 000,— 400,— XII über 750000,— 500,— 1. der Ziffer I 1 1,85 v. Taufend, minde stens jedoch 3,— AM 2. der Ziffer I 2a bei einem Einstandswert von bis AM la 10 000,— 25,— d 10001,— 20 000,— 36,— c 20 001,— 30 000,— 60,— ck 30001,— 40 000,— 80,- e 40001,— 50 000,— 105,— Ila 50 001,— 75 000,— 150,— b 75 001,— 100 000,— 200,— Illa 100 001,— 200 000,— 300,— b 200 001,— 300 000,— 500,— e 300 001,— 400 000,— 650,— <l 400001,— 500 000,— 810,— IVa 500 001,— 750000,— 1 125 — b 750 001,— 1000 000,— 1 575,— c 1 000 001,— 1 250 000,— 2 025,— ck 1 250 001,— 1500 000,— 2 500,— e 1 OOVOOi- 1 750 000,— 3 000,— k IMOOi,- 2 000 000,— 3 500,— Va 2 000 001,— 2 500 000,— 4 050,— b 2 500 001,— 3 000 000,— 5 000,— .4 3 OVO 001,— 4 000 000,— 6 000,— k 4 000 001,— 6 000 000,— 7 500,— c 6 000 001,— 8 000 000,— 10 500,— v 8 000 001,— 10 000 000,— 13 500,— u über 10 000000,— 15 000,— 3. der Ziffer I 2b bei einem Verkaufserlös von bis MI I 5 000,— 25,— II 5 001,— lyMO,— 40,— III 10 001,— 20 06-,— 80,—
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