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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Saumfthule Mitteilungen -er Zachgruppe Saumschulen -er Unterabteilung Garten -es Reichsnährftan-es Reichssachbearbeiter Ru-olf Tetzner Nummer 6 Seilage zu „Vie Gartenbauwirtschaft" Nr. 17 29. Npril 1937 On/ia/tkcs56 ül)6t' c//e OÜtsKsLltMMVNHSfl ^6/ 6aum§c/iu/652l6v9Nt556n Mißbrauch des Markenettketts Drei Jahre sind seit der Einführung der Rechts- Wirksamkeit der Gütebestimmungen für Baumschul- erzeugnisse verflossen. Seitdem ist ein großer Fort schritt in der Güteklassenanwendung erzielt. Da, wo noch Verstöße Vorkommen, wird ordnend ein gegriffen. Dies war auch in den hier behandelten Fällen geschehen. ^bb. 7.- Aelnemarken/M/Fe/rroaef'.Me/iker/w/ren- Ore permens/unF rke§ Mae^e/reMettL m«erke r/r rten OMe/r örüt / urrri Mck 2 se/ösk- neeLkä/rrtkreL ^eeü^t. In einem Falle aus dem Jahre 1836 handelte es sich um Hochstämme verschiedener Pflaumensorten. Der Stammumfang sollte laut Rechnung eine Stärke von 9—11 cm aufweisen. Von 9 gemessenen Stäm men lagen 5 mit 11—14,5 cm über dem ange gebenen Stammumsang. Sicherlich würde der Gar tenbesitzer sich beim Kauf dieser Stammstärken ge freut haben, wenn die Kronen auch dementsprechend wüchsig gewesen wären. Die nebenstehenden Licht bilder" Nr. 1 und 2 geben die „prächtigen" Kronen wieder. Es waren 4—5jährige Kronenveredlungen, wie einwandfrei aus dem Nückschnitt zu erkennen war. Nun heißt es in den Gütebestimmungen: „So fern es sich um mehrjährige Kronen handelt, müssen sie sachgemäß geschnitten sein". Von einem Lehr- /lu/n.: AaeckecHer (Z) ling verlangt man in der Werkprüfung, daß er weiß, daß beim Steinobst ein normaler Holztrieb nur aus dem letztjährigen Trieb erfolgt. Hier hat man einfach diese alte Erfahrungstatsache nicht be achtet und in das zwei- und dreijährige Holz zurückgefchnitten. Der Erfolg war, daß ein Teil der Augen nicht durchtrieb, ein anderer aber meist dort, wo keine Triebe entstehen sollten. Ein ord- pungsgemätzer Kronenaufbau mit durchgehendem Mitteltrieb und vier weiteren Trieben war, wie die Abbildungen zeigen, nicht sestzustellen. Von einem anderen, ebenso bedauerlichen Vor fall soll noch berichtet werden. Der Hauptstelle sür Pflanzenschutz ist zur Prüfung des Gesundheits zustandes eine Sendung der sogenannten „Michae- lisbeere", die sür das Ausland bestimmt war, ge sandt worden. Schädlinge, die zur Verweigerung der Ausfuhrerlaubnis führen konnten, waren nicht vorhanden. Der Untersuchende war nicht nur Pflanzenpathologe, sondern auch gelernter Gärtner, und hielt die Pflanzen wegen der mangehaften Qualität zurück. Soweit man nach dem Holz und den schon weit ausgetriebenen Blättern und Blüten feststellen konnte, war die sogenannte Michaelisbeere nichts weiter als „kUbes aüreum". Bild 3 er läutert die Qualität deutlicher als Worte. Die meisten Pflanzen haben keine oder sehr schwache Be wurzelung. Die wenigen Wurzeln waren sehr stark beschädigt, weil alte Sträucher auseinandergerissen waren. Das Holz konnte man als „uralt" be zeichnen. Ganz wenige junge Triebe haben sich im letzten Jahr hervorgewagt. Wie man überhaupt wagt, eine derartige Sendung in das Ausland zu schicken und dadurch nicht nur das Ansehen unseres Berufes, sondern auch des ganzen deutschen Volkes herabwürdigt, ist mir und sicherlich auch allen Lesern unverständlich. Zum Schluß soll noch auf eine Kleinigkeit hin gewiesen werden. Vor mir liegt ein Rosenetikett. Die Rosensorte ist durchgestrichen und mit Tinte in das freie Feld „Schattenmorellen, Büsche 2- bis 3jährig auf Mahaleb" geschrieben. Auch hier liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Regelung der Baumschulerzeugnisse vor.' Jedes Etikett trägt in wetterfestem Druck nur einen Sortennamen, und es darf nicht beliebig gestrichen oder hinzugesetzt werden. l)r. V7. keäecker, Halle (Saale). * Anmerkung des Sachgebiets Baumschulen RHA. II L 9 zu vorstehendem Beitrag zur Güte klassenfrage: Die beigefügten Bilder 1 und 2 lehren nicht allein, was auf keinen Fall mehr mit dem Marken etikett ausgezeichnet werden darf, sondern bieten auch etwas Nachdenkliches für die Baumschuler ganz allgemein. Bei sachgemäßer Kronenbehandlung hätten diese Stämme eine hervorragend schöne, starke Ware ergeben können. Der Boden ist doch viel zu schade, um heute noch Kümmerlinge oder anderweitig minderwertige Erzeugnisse zu tragen. Von einem Pflanzenhändler war s. Z. unter dem Namen „Michaelisbeere" unser altbekannter kibes aüreum täuschenderwsise verbreitet worden. Daß man es über diesen Betrug hinaus noch wagte, zer- .4KK. Z.- Fo/c/re moWe rrn OMnrenHänck- Or m ckas Ore MP/rae/rsHeere ist a/s ZNbes aureum Ke/aa//morckea. Oer/?e/cüs- »Mrs/aack /eZ7 rkerartrFe/r „7aa/era" ckas Oaack- merH. hackte Teile vollkommen überständiger Sträucher in das Ausland zu versenden, beweist, wie not wendig die ordnende Hand des RNSt. derartigen Pflanzenhandelsschädlingen gegenüber war. Tetrner. Verwendung c/ss ^ta/-/ksnsf/^s^L Erleichterungen im Erzeugnisaustausch unter markenfähigen Baumschulen Es scheinen verschiedentlich Unklarheiten darüber zu bestehen, ob Erleichterungen Lei der Marken etikett-Verwendung in dem Erzeugnisaustausch zwischen markenfähigen Baumschulen zulässig sind. Die Frage ist entschieden zu bejahen. Die Eingangs worte der „Besonderen Bestimmungen (Einheits bestimmungen) für die Verleihung und Verwendung des Verbandszeichens des Reichsnährstandes „Deutsche landwirtschaftliche Markenware" bei Baumschulerzeugnissen" lauten: „Zum Schutze der Verbraucher. . .". Es ist im Kreis des Sachwal ters des geschützten nährständischen Verbands zeichens, dem Verbandszeichenausschuß, außer jedem Zweifel, daß das innere Wesen, Zweck und Ziel des Verbandszeichens eine ausgesprochene Verbraucher schutzmaßnahme ist. Dem letzten Verbraucher gegen über gibt es daher auch gar keinen Zweifel darüber, daß hier die praktisch schwerwiegenden Bedingun gen der Einzeletikettierung und auch die immer noch die Baumschulen ziemlich belastenden Bedin gungen der bundweisen Etikettierung ohne jede Einschränkung bzw. Lockerung oder Erleichterung durchgeführt werden müssen. Demgegenüber ist aber der für die Praxis der Baumschulen nicht entbehr liche Erzeugnisaustausch unter markenfähigen Be rufskameraden anders zu beurteilen. Hier handelt es sich doch um Fachleute, denen schon durch die Anerkennung der Markenfähigkeit bestätigt worden ist, daß sie die erforderliche Sachkunde gegenseitig besitzend Zur Erleichterung dieses unentbehrlichen Ergänzungs-Warenverkehrs ist ja auch die Anbrin gung des Baumschulnamens an eine Stelle ver wiesen, die tatsächlich die Entfernung des Namens des Erzeugers durch Abschneiden ermöglicht. Dies konnte auch gestattet werden, weil auf Grund ein heitlicher, scharfer Güteklassenbestimmungen für das ganze deutsche Baumschulwesen unbedingt als Gegenleistung die volle Freizügigkeit der deutschen Baumschulerzeugnisse gefordert werden mußte und gewährt wurde, die ja auch nicht entbehrt werden kann. Es ist dem Reichsnährstand bei der Verwen dung des Markenetiketts doch nicht um eine Steige rung des Etikettenverbrauchs zu tun, und die ganze Angelegenheit ist doch nicht eine Etikettierfrage der Baumschulen, sondern der Wertbegriff der baum- schulmäßigen Leistung schlechthin. Im inneren ge- schäftlichen Erzeugnisverkehr zwischen marken- sähiaen Baumschulen ist es daher zulässig, nicht nur die Anwendung des Markenetiketts selbst im Sinne der bundweisen und auch der erleichterten Etikettie rung zu handhaben, sondern diese Baumschulen können es unter sich sogar vereinbaren, daß die Ware nicht mit dem Äarkenetikett ausgezeichnet wird, sondern hier genügt tatsächlich die beim Kauf abschluß festgelegte Bestimmung, daß die Ware Markenware sein muß. Daß der im Besitz von Markenetiketten befindliche markenfähige Baum- schuler nun nicht ausgerechnet für Markenware keine Markenetiletten auch in diesem Falle verwenden wird, ist schon aus Bequemlichkeitsgründen nicht anzunehmen, aber die scharfen Bestimmungen der Einzeletikettierung, z. B. bei Obstbäumen, braucht in dieser Gruppe des Baumfchulpflanzenverkehrs selbstverständlich auch nicht angewandt zu werden. Ebenso selbstverständlich ist es wiederum anderer seits, daß der markenfähige Baumschuler als Käu fer auch die Einzeletikettierung zur Bedingung feines Kaufabschlusses machen kann. Darüber hin aus ist noch ein Fall denkbar, der selbstverständlich auch allein nur im Warenaustausch unter marken fähigen Baumschulen zulässig ist, daß nämlich der Käufer (markenfähige Baumschule) dem Erzeuger (markenfähige Baumschule) seine eigenen Mar kenetiketten zur Anbringung übersendet. Den Liefe ranten wäscht kein Regen von der Verantwortung für den markenfähigen Zustand derartiger Zukauf ware ab, er bleibt seinem Käufer, dem Ver braucher, für alle Anforderungen, die man an Markenware stellen kann, voll verantwortlich. Die erleichterte Etikettierung im Warenergänzungs austausch unter markenfähigen Baumschulen mnß ihrerseits aber selbstverständlich die angeordnete Güteklassenkennzeichnung und Güteklassenklarheit und Güteklassentreue beachten. Tetrner. z/s/fs Devisen sparen/ Verwendet Binsen! In „Die Gartenbauwirtschaft", Fachseite „Die Baumschule", vom 24. 12. 1936 machte Kreisobst bauinspektor Plock eine interessante Mitteilung über die Zapfenbehandlung bei Oknlaten, wie sie in der Baumschule Zipp, Speyersdorf, geübt wird. Außer dem rein baumschultechnischen Vorgehen interessierte mich ganz besonders auch an dieser Abhandlung die Verwendung der Binse, die manchenorts auch Simse genannt wird (füncus). Mir war diese Erwähnung eine liebe Erinnerung an die uns „Ehemalige Reut linger" unvergeßliche, gärtnerische Bildungsstätte, das Pomologische Institut in Reutlingen, und wohl alle unsere älteren Berufskameraden haben sich sicherlich beim Lesen der Plockschen Abhandlung ebenfalls daran erinnert, daß früher in unseren Baumschulen alle erreichbaren Binsen sorgfältig ge sammelt und bis zum Zeitpunkt der Verwendung ordentlich aufbewahrt wurden. Bei „Papa Lucas'" war es Erziehungsprinzip, daß tags vorher auch bereits der nächste Tag gehörig vorbedacht wurde, damit alles am Schnürchen gehe, und so gehörte es zu dem hochgeschätzten „Abenddienst", der aller- dings häufig, war nicht gerade gefährliche, aber immerhin arbeitsbehindernde Erkrankungen zei tigte, daß die Wasserfässer vollgepumpt und der für den nächsten Tag erforderliche Binsenvorrat sach gemäß eingeweicht wurde. Es arbeitete sich bet allen Heftarbeiten an den Zapfen und beim Formieren in der Baumschule und an den Spalieren im Obst garten wirklich angenehm mit diesem Werkstoff, der Binse. Die Sache hat aber noch eine andere, und zwar recht wichtige Seite. Die Binse kostet uns nichts als die für ihre Gewinnung, Trocknung und Aufbewah rung erforderliche Arbeit, und da wir im Baum- schu'lwesen leider auch recht viele Leerlaufzeiten haben, sollte man sich so alter guter Dinge wieder erinnern und sich mit Eifer wieder der Gewinnung und Verwendung der Binse widmen. Wer dies tut, hilft Raffiabast sparen und damit Hilst er unserem Vaterlande und dient dem Aufbauwerk des Führers. Viele wenig machen ein Viel, und es sei sich jeder bewußt, daß heute auch in der deutschen Handels bilanz an sich kleine Aktivposten bedeutungsvoll sind und der Wille zum Mithelfen in der Deviseneinspa rung wird jedem Deutschen ganz besonders gestärkt werden, wenn er erfährt, daß der Raffiabast' in der Hauptsache von einem Staate gekauft wird, der dem deutschen Verständigungswillen bisher sehr wenig Entgegenkommen gezeigt hat. Für diejenigen, die die Anwendung dieses ausgezeichneten Heftstoffes noch nicht kennen, sei gesagt, daß die Binse an feuchten, moorigen und sumpfigen Stellen vor kommt. Sie wird im Sommer geschnitten, an luf tigem Orte getrocknet, in kleine Bündel gebunden und am besten hängend, luftig aufbewahrt, bis zur Verwendung. Für den Verwendungstag wird wiederum, wie schon erwähnt, der voraussichtliche Bedarf am Abend vorher eingeweicht und es steht dann am folgenden Lage ein ausgezeichnet ver wendbarer Heftstoff zur Verfügung, der in der Praxis jo gehandhabt wird, wie das Binden mit Weiden. Detrner. 6v/ac/?lsn -v öoumsc/iu/fragsn Nachlaß sür Behörden-Verbraucher Eine Baumschule bat um Mitteilung, zu welchen Preisen Stadtgärtnereien und Friedhofsverwaltun gen zu beliefern sind; dieselben sollen immer wieder erklären, anderweitig zu Wiederverkäuferpreisen be liefert zu werden. Die Frage war, ob dies nicht den Vorschriften widerspricht. Die Frage wurde wie folgt gutachtlich beantwortet: „Die Gewährung des Wiederverkäufernachlasses für Stadtgärtnerelen und Friedhofsverwaltungen ist unzulässig. Lediglich der Behördennachlaß oder der Frachtausgleich darf den vorgenannten behörd lichen Verbrauchern eingeräumt werden. Die sür diese Frage maßgebende Festlegung erfolgte in Form einer Anmerkung in der Anord nung des Reichsnährstandes, betreffend Baumschul erzeugnisse, vom 20. 2. 1934, die in der Hauptsache in die zur Zeit noch gültige Anordnung Nr. 12 der Hauptvereinigung der deutschen,Gartenbauwirtschaft vom 4. 7. 1935 übernommen ist. Diese Anmerkung hat folgenden, die Lage eindeutig klärenden Wort laut: „Als Friedhofsgärtnereien gelten alle Friedl Hofsgärtnereien und -Verwaltungen, deren Eigen tümer Behörden, z. B. Stadt- und Gemeindever- Wallungen, Kirchengemeinden, Religionsgemein schaften und dgl., sind und die für eigene Rech nung oder auch für Rechnung ihrer festangestellten Fachbeamten oder Betriebsleiter Baumschul erzeugnisse kaufen. Friedhofsgärtner und Gartenbauer, die erwerbs mäßig Friedhofsarbeiten auf eigene Rechnung ausführen und auf eigene Rechnung Baumschul erzeugnisse kaufen, find Wiederverkäufer." Hiernach ist es ihnen anheimgestellt, alle ihnen bekanntwerdenden Verstöße dem zuständigen Gar tenbauwirtschaftsverband zur Bestrafung anzuzeigen oder zum Schutze des lauteren Wettbewerbs durch letzteren über Fälle, denen zweifellos Verstöße zu grundeliegen, eine Untersuchung vornehmen zu lassen." T« Ungerechtfertigter Pachtpreis Bei der Verpachtung unbebauten Geländes an Landwirte und Baumschuler hat sich der Modus herausgebildet, daß die Baumschuler für das von ihnen gepachtete Gelände, weil es nicht rein land wirtschaftlich genutzt wurde, den doppelten Pacht preis gegenüber den Landwirten bezahlen müssen. Die Verpächter vertreten hierbei den Standpunkt, daß durch die Verwendung des Geländes zu Baum schulzwecken der Grund und Boden derart in Mit leidenschaft gezogen wurde, daß ein doppelter Pacht preis gerechtfertigt sei. Zu dieser Frage äußert sich Reichssachbearbeiter „Baumschulen", Tetzner, wie folgt: Der Einfluß ordnungsgemäß betriebener Baum schulkulturen auf die Baumschulkulturfläche, also auch auf das Pachtland, kann zusammenfassend nur als ein günstiger bezeichnet werden. Eine erfolg reiche Baumschulpflanzenkultur erfordert eine Tief lockerung vor der Aufschulung, die das Ausmaß einer solchen für gewöhnliche landwirtschaftliche Kul turen erheblich übertrifft. Hierdurch wird eine weitgehende Aufschließung des Untergrundes er reicht. Weiterhin erfordert eine erfolgreiche Anzucht von Baumschulerzeugnissen eine vorzügliche Hack kultur (Flachbearbeitung), wodurch die Gare des Bodens gefördert und dauernd in gutem Zustand erhalten wird. Infolgedessen sind Baumschul- kulturen durchaus als eine gute Vorfrucht für nach folgende landwirtschaftliche Kulturen zu bezeichnen, wie es übrigens auch die Praxis immer wieder erweist. Reichsfachgruppentagung Baumschulen Aus zwingenden Gründen mutzte der Zeit punkt der Reichssachgruppcntagung Baum schulen, Sommer 1937 in Altona, etwas vor verlegt werden. Die Tagung findet statt: vom 9.-12. Juli 1937. H;
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