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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Berlin, Donnerstag, den 29. April 1937 Nummer 17 54. Jahrgang werden. Die Höhe der Verteilerprovision ist anordnungsmäßig nicht festgelegt, sie ist — selbstverständlich unter Berücksichtigung der vom 27. 5. 1936 zugrunde. Uubrmann. MMMMMWMMMeMMMMIMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMeMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMMIMMMMMNMMMMNMMMMM Vtut undVoden dem freien Ermessen Vertragsteiles über- Prsisstopverordnung — des ihn beauftragenden lassen. Hauptschriftleitung Berlin 8^64 ssorckfiraße II, Fernruf b 6, 440S Den deutschen Mai, den Festtag der Arbeit, des neuen Werdens, der Erneuerung der Natur, des Menschen und der Volksgemeinschaft begehen wir ausrccht und stolz und dankbar dem Schicksal. ftszeitung des deutschen Gartenbaues Amtliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand und Mitteilungen der Hauptvereinignng der deutschen Gartenbauwirtschast zenger zuständigen Gartenbauwirtschaftsverbandcs unwirksam und dessen Erfüllung strafbar. Das Gleiche gilt für Vereinbarungen und Sonderbestim mungen, falls sie nicht vom zuständigen Garten- bauwirtschastsverbands-Vorsitzenden durch Gegen zeichnung genehmigt werden. Wesentlich ist das Verbot, Vertragsware in un verarbeitetem Zustande an Dritte abzugebcn oder zu verkaufen, selbstverständlich unter Ausschluß der Sonderbestimmungcn in Ziffer l der Anordnung Nr. 113. Auch die Annahme und der Ankauf un verarbeiteter Vertragsware durch Dritte ist unzu lässig und strafbar. In besonderen, nachzuweisenden Fällen, z. B. Maschinenbruch, kann der zuständige Gartenbauwirtfchaftsverband Ausnahmen von die sem Verbot zulassen. Neu sind zum größten Teil auch die Bestimmun gen der Ziffer IV der Anordnung Nr. 113. Danach kann der zuständige Gartenbauwirtschaftsverband mit Zustimmung der Hauptvereinigung der Deut schen Gartenbauwirtschaft bestimmen, daß in ge schlossenen Anbaugebietcn statt Anbauverträ gen nur Lieferungsverträge mit Bezirksabgabestel- len geschlossen werden dürfen. Schließt fernerhin ein Verarbeiter z. B- Anbauverträge mit der Mehrzahl der Anbauer eines Ortes ab, so kann ihm wie auch den übrigen Anbauern der Ortschaft die Verpflich tung auferlegt werden, die Gesamtanbaufläche in den betreffenden Erzeugnissen für die ganze Ort schaft abzufchließen. Die Bestimmung der Ziffer IV, 1ck der Anord nung Nr. 113 ist praktisch schon im Vorjahr durch- . geführt worden, sie bringt lediglich Erleichterung im Abschlußverfahren selbst. Gemäß Ziffer V, Absatz 5, liegen in Zukunft allen Verkäufen und Käufen auf Basis der Anbau- uud LicferungSverträge die Geschäftsbedingungen der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbau wirtschaft für den Verkehr mit Obst und Gemüse Die Anordnung Nr. 113 der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft unterscheidet vier Kategorien von Verträgen, und zwar: 1. Primär den Anbauvertrag zwischen Erzeuger und Verarbeiter. 2. Zwischen dem unmittelbaren Verkehr der Ver tragspartner kann ein Verteiler, dem seitens der Hauptvereinignng der Deutschen Garten bauwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 1937 der Abschluß von Anbau- und Lieferungsvcrträgen im eigenen Namen, jedoch ausschließlich für die verarbeitende Industrie gestattet ist, seitens einer vertragsschließenden Partei eingeschaltet Oa§ neue -lrber/LMr beklaut. kVkx.5e/mmerkeL über üle Oerc/mAarken§c/iall Lssen. MtteüunKen cker SallpkvermmZ'llnF. Smmm/cnnZ murükorünenüer ülanaämen üer //au/ünerel'ni'sunF. M'^Srauc/r ües kUarkeneMekks. Lr/elc/üerunKen lm LrreuFnixallLtauscü. LntsteüunA cker Oarkenbaum/rtsc/ra/t. Oeukeües Srüüxemüse rm /klar. Ole Osten Oüüen. kloslenSerecünunK lm Mrlnermcüen lVvFv- bau. Sau von DelcüanlaKen. Die vorliegende Anordnung Nr. 113 der Haupt- Vereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft betr. Anbau- und Lieferungsverträge vom 22. 4. 1937 bringt — von einigen allerdings wesentlichen Neue rungen abgesehen — lediglich die Bestimmungen der alten Anordnung Nr. 52 betr. Anbau- und Lieferungsverträge vom 3. 3. 1936. Der Anbau- und Lieferungsvertrag sichert der Verwertungsindustrie für einen Teil ihrer Produk tion einen preiswerten Rohwarebezug und auf der anderen Seite dem Anbauer die Abnahme eines Teils seiner Ernte bei auskömmlichen Preisen. Sie sind das einfachste Mittel zur Erreichung der Preis stetigkeit, allerdings nur bei jährlicher Erneuerung der Verträge. Erst dann kann die Preissichernde Wirkung der Anbauverträge bei einem Vergleich mit dem stark schwankenden Frischmarktpreis recht erkannt werden. Einheitliche Preise Es ist einleuchtend, daß — selbstverständlich unter Berücksichtigung der Eigenart der einzelnen Anbau gebiete und Erzeugnisse — einheitliche Preise fest gesetzt werden müssen, um das Ziel, das mit dem Anbauvertrag gesteckt ist, zu erreichen. Unabhängig vom Ausfall der Ernte erhält der Erzeuger einen gerechten Preis für seine Erzeug nisse, während der Verarbeiter Jahr für Jahr auf gleicher fester Grundlage einkauft. Diese gleich mäßige Einkaufsmöglichkeit führt naturgemäß auch zu einer Stetigkeit in den Preisen der verarbeiteten Ware und damit zu einer preislich gleichbleibenden Versorgung des Verbrauchers mit Konserven. Die Anlagen zur Anordnung — die Vertrags formblätter — enthalten sachlich nichts Neues. Sie nm'-d-m — unter anderem auch aus Gründen der Papiercrsparnis — im Wortlaut etwas verkürzt. Die aus den Vertragsformblättern entnommenen Bestimmungen sind sachlich unverändert in die Be stimmungen der Anlage 9 der Anordnung über nommen worden. Die in der Anlage 7 aufgeführten Festpreise haben gegenüber denen des Jahres 1936 nur bei Gurken Veränderungen erfahren. Entspre chend den im Vorjahr insbesondere in den Ge bieten Hessen-Nassau, Untcrfranken und Liegnitz ge machten Erfahrungen erwies es sich als notwendig, neben den bisher allein gebundenen Preisen des Anbauvertrages zwischen Äurkenanbauer und ver arbeitendem Betrieb den immer stärker in den Vordergrund tretenden Lieferungsvertrag mit den Bezirksabgabestellen durch gerechte Festpreise zu untermauern. Van den klimatisch und somit gestehungskosten mäßig günstigsten Gebieten ausgehend, wurden die Preise nach hiauptanbaugebieten gestaffelt. Die Fest preise ermöglichen daher den Abschluß von Ver trägen auch dort, wo die Verarbeiter bisher auf den freihändigen Zukauf zu beweglichen Preisen (Frischmarktpreisen) angewiesen waren und bedeu ten dadurch, insgesamt gesehen, eine Preissenkung. Etwas vollständig Neues ist die Schaffung des Reichseinheitsvertrages U, Obstlieferungsvertrag für den Frischmarkt, der hauptsächlich bei Aepfeln und Zwetschgen in Anwendung kommen soll. Mit der Schaffung dieses Vertrages ist versucht worden, die so wichtige Frage der Preisbildung beim Obst, für das Festpreise teils ungerechtfertigt, teils praktisch unmöglich sind, und gleichzeitig die Frage der so genannten Obstpachtung zu lösen- Wenn man die sogenannte Obstpachtung einmal kurz betrachtet, so ergeben sich drei Unterschiedlichkeiten: 1. Wird der Behang einer Straßenobstanlage oder einer Obstplantage vor der Ernte vorgekauft, so ist das keine eigentliche Pachtung, sondern lediglich ein Terminkauf. 2. Dasselbe gilt für sogenannte Pachtungen von Obstbaumbehängen, also der Produktion selbst und nicht des Produktionsmittels über mehrere Jahre. Auch hier liegt lediglich ein Termin kauf vor. 3. Eine echte Pachtung dagegen liegt vor, wenn das Produktionsmittel, also die Bäume selbst und der Grund und Boden gepachtet werden und der Pächter damit gleichzeitig in den Ge nuß des Behanges kommt. Für die ersten beiden Fälle kommt in Zukunft der Firschmarkllieferungsvertrag in Anwendung. Da jeder Frischmarktlieferungsvertrag genau wie die Verträge zwischen Erzeuger und verarbeitender Industrie der Genehmigung des Vorsitzenden des für den Erzeuger zuständigen Gartenbauwirtschafts verbandes bedarf, erhalten die mit der Marktrege lung beauftragten Stellen wie auch die Preisbil- dungsstellen einen Start für die weitere Preis entwicklung, ohne daß kraß in die Initiative des einzelnen eingegriffcn wird. Mit der Schaffung die ses Vertrages iviro erreicht werden, daß jede un gerechte Preisentwicklung, also bei guten Ernten jeder Preissturz und in Mangellagen jede ungerecht fertigte Preiserhöhung abgestoppt werden kann. Ge mäß Ziffer le der Anordnung Nr. I I3 sind Frisch- marktliefcrungsverträge zwischen Erzeugern und Verteilern nur für Obst zulässig. Frischmarkt lieferungsverträge zwischen Erzeugern und Vertei lern über Gemüse sind unzulässig und strafbar. 3. Reine Lieferungsverträge zwischen dem Ver arbeiter einerseits und der die Erzeuger ihres Einzugsgebiets vertretenden Bezirksabgabe stelle. Die Erfüllung dieser Verträge ist — auch wenn sie auf Mengengrundlage abgeschlos sen sind — an den tatsächlichen Ausfall der Ernte gebunden, d. h. die Lieferung erfolgt, wenn vereinbart, — auf Grund der Abschlüß- mcnge— prozentual vom Tagesanfall oder in Höhe des Gesamtanfalls einer der Mengen- grundlage entsprechenden Anbaufläche. Wie die betreffende Bezirksabgabestelle zur Lieferung, ist der Verarbeiter gleichermaßen zur Abnahme der Vertragsmenge verpflichtet. 4. Wie schon angeführt, Obstlieferungsverträge für den Frisch markt zwischen Erzeugern und Verteilern als Vertragspartner. Anbau- und Lieferungsverträge dürfen nur auf den von der Hauptvereinigung her Deutscheil Gar tenbauwirtschaft vorgeschriebenen Formblättern ab geschlossen wenden. Jeder Vertrag ist ohne die Gegenzeichnung des Vorsitzenden des für den Er- Ins neue Arbeitsjahr Es ist ein Irrtum und zeugt von mangelndem Wissen, wenn einer glauben wollte, die Maifeier; sei eine Errungenschaft des Marxismus gewesen^ Nein, schon unseren Altvordern war der 1. Mai der Tag der Wiedergeburt der Natur. Der Winter ist überwunden. Neues Leben regt sich. Der Mai baum wurde errichtet, das Heilszeichen des Volkes. Er ist Gleichnis des sich Jahr für Jahr erneuern den Wachslums, der Fruchtbarkeit und der geord neten Welt. Der Maibaum ist so das lebendige Sinnbild des Jahresablaufs und des immer wieder neu werdenden Lebens. Als Jahresbaum ist er zu gleich der Lebensbaum, das Wahrzeichen des neu zum höchsten Stande emporsteigenden Lichtes. Und so versinnbildlicht er die Volksgemeinschaft, die sich zur gemeinsamen Feier und zum erhebenden Er leben um ihn sammelt. Nachdem die Marxisten diesen Tag der Einkeit in der Ueberwindung des tiefsten Dunkels zu einem Tag des Klassenkampfes und der Zerstörung ge macht hatten, gab ihm der Nationalsozialismus sein uraltes und nun doch neues Gesicht. Uns ist der 1. Moi wie der Frühling der Natur so auch der Frühling des Volkes. Wir sehen in ihm die Vermählung der wiedererstandenen Natur, der auf steigenden Sonne mit dem Fleiß und der Disziplin der Menschen. Maitag ist der Tag der Arbeit, an dem sich der einheitliche Wille zur schöpferischen Ar beit und zum Frieden offenbart. Nunmehr: Ehrentag des gemeinsamen Schaffens! Der tragische Marsch des arbeitenden Deutschlands hat sein Ziel gefunden. Das schönste Frühlingsfest erhält seine Weihe durch die gewaltige Kundgebung aller Schaffenden in Land und Stadt für das neue Deutschland, das in Treue geeint ist. Alles ist anders geworden, Altes ist gewandelt und neu gewertet. Wo einst Klassenkampf herrschte, ist nun das bindende Fest der Arbeit. Wo man einst in der Arbeit den Fluch der Erde sah, da er leben und feiern wir den Segen der Arbeit. Wo einst der Haß und die Zwietracht und der Neid Grundsatz waren, herrschen der Geist uüd das Gesetz der Kameradschaft. An die Stelle der Zerstörung ist der Aufbau getreten, und statt Internationale und verlogener Völkerverbrüderung erkennen wir nunmehr die einige Nation und tragen das Be wußtsein der Volkheit in uns. Noch stärker, noch ausgeprägter, noch nachhalti ger als in den vorhergehenden Jahren empfinden wir an dem Frühlingstag den tiefen Sinn der . deutschen Maifeier. Freude und Genugtuung er füllen uns über die Arbeit, die wir erfolgreich in der vergangenen Zeit leisten konnten. In den letz ten zwölf Monaten sind wir dank der Arbeit und dem Opfersinn ein gutes Stück vorwärts gekom men. Wenn wieder der Führer zu dem ganzen Volke spricht, steht vor ihm in Dankbarkeit und Verehrung eine geschlossene Nation, die im neuen, wieder erstandenen, freien Deutschen Reich kraft eigener Energie und Willensäußerung ihren Platz unter den Völkern der Erde eingenommen hat. Wir sind frei, geachtet und gleichberechtigt, weil wir es wollten. Alle Fesseln der Vergangenheit sind abgestrcift. In einer Front marschiert das Volk, in dem alle als Gefolgschaft und Führung in Stadt und Land lebendig eingegliedert sind. Alle, die Marschierer, sind Volksgenossen. Einer wie der andere. Die verschiedenen Aufgaben, die dem einzelnen ideal und wirtschaftlich erwachsen, bedingen eine verschie dene Art der Stellung und verschiedene Art der Entlohnung; aber der Nationalsozialismus hat das materielle Denken und Handeln überwunden. Dis gerechten ethischen Grundsätze herrschen. Die Grund lage einer jeden Existenz ist nicht vergessen. Ein gerechter Preis und gerechter Lohn "sichern das Leben. Aus der Vergangenheit wissen wir, daß man diese beiden Notwendigkeiten nicht in mörde rischem Klassenkampf im Verlangen des einen, den anderen zu vernichten, erreicht. Sie war nur zu erreichen durch die Einigung des gesamten schaf fenden Volkes. Und das deutsche Volk ist einig im Fordern wie im Geben. Der alte Kampfruf ^Ar beit und Brot" hat mit seiner Erfüllung eine liess Sinndeutung bekommen. Uns ist der Sozialismus kein Problem mehr. Er ist lebendig geworden und umschlingt alle Volks genossen. Die Bauern schlagen die' Erzcugurgs- jchlacht, um die Nahrung zu schaffen. Die Arbeiter bauen an gigantischen Werken zur Erringung der Anbau- und Lteferungsverträge
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