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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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k/ns ^N05c/nu5>9 vnc/ Gartenbauerzeugniffe melden und genehmigen! Gerade das verflossene Jahr mit seiner riesigen Kohlernte — um nur einmal ein Erzeugnis her auszugreisen — zeigte, daß trotz aller Hinweise dem einzelnen Anbauer die Beurteilungsmöglich keit fehlt, seinen Anbau nach allgemeinen wirt schaftlichen Gesichtspunkten ausrichten zu können. Die vorliegende Anordnung der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft betr. Melde- und Genehmigungspflicht für Gartenbauerzeugniffe wird für die hiermit beauftragten und verantwort lichen Stellen dos Mittel sein, den Anbau — aus ihrer Kenntnis der Gesamtversorgungslage heraus — dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Bestimmungen der Ziffer I gelten für den Anbau und das Anbauvoihaben eines jeden land Erwevbs,zwecken" erstreckt. Neuaufnahmen und An- banerweiterung in diesen Erzeugnissen zur Deckung des eigenen Bedarfs einschließlich der Viehfutter gewinnung für den eigenen Betrieb bleiben hier von unberührt. Der zweite Teil der Anordnung behandelt die Meldepflicht für Großkulturen bestimmter Garten bauerzeugnisse. Der Anbau von Kohlrabi, Erd beeren, Arznei- und Gewürzpflanzen ist ab 10 a, von Spinat und Mohrrüben ab 14 du dem zu ständigen Gartenbauwirtscha-ftsverband zu melden, der den Anbauer auf Grund der Absatzmöglichkeit eingehend beraten wird und zwar sowohl dahin gehend, ob Erweiterung aber Nichterweiterung, als Reichsgartenschau Essen 1938 Beteiligt Euch an den Leistungswcttbewerben! Gerade die Kleinbetriebe sollen in vorderster Front stehen! auch in der Sortenfrage und Mar, welche Sorten, Marktmäßig gesehen, von besonderer Wichtigkeit sind. Wer daher die aufgeführten Erzeugnisse ab der bestimmten Fläche anbaut, ohne diese Kulturen dem zuständigen Gartenbauwirtschaftsverband gemeldet zu haben, macht sich damit strafbar. Der Absatz 3, Ziffer II 'der Anordnung bestimmt ausdrücklich, daß als Zuwiderhandlungen auch Maßnahmen anz-usehen sind, die, ohne gegen den Wortlaut der erlassenen Bestimmungen zu ver stoßen, eine Umgehung derselben darstellen. k'ubrmann. (Anordnung auf Seite 2 ersichtlich.) §cä-rck§Fu/acätrrvrr/aären im La/rckäanckrt. „Oar/rn uuck //mm". LeämrnnF vo/r Orörr ckrn Obstbau tu /UpentÄrru. Ole /^ea/L/etterre/orm. Ole OröseHa/lLÄetter. Z.elslttuZ'L/a/rlFLell cker OöÄöanmL/ml/re/r. lm 6ae/enöM. /(Vaa^elt unck /eele Flutlou. I.oäua/>«räärFraä/ll/rFe/r. Oarum leÄ ^ellseLel/le/r. ^rbellsrec/rlllc^e/' örle/^a^le/r. /el^l uotu-enckl^er O//anrenLc/!ll^. früFeu uuck /tulmorlen. wirtschaftlichen und gärtnerischen Betriebes. Ein Betrieb, der also im Jahre 1934 nachweislich 2 du, z. B. Weißkohl, angebaut hat, kann nach den Bestimmungen der Anordnung betr. Melde- und Genehmigungspflicht für Gartenbauerzeugniffe die gleiche Fläche mit diesen Erzeugnissen bebauen. Jede beabsichtigte Flächenerweiterung in den ge nehmigungspflichtigen Erzeugnissen ist dem für den Betrieb zuständigen Gartenbauwirtschastsverband mit der nachweislichen Anbaufläche des Jahres 1934 — für Spargel des Jahres 1936 — zu melden und dessen schriftliche Genehmigung einzuholen. Jede nicht genehmigte Erweiterung der Anbau fläche der in Ziffer I der Anordnung Nr. 112 ge nannten Erzeugnisse ist unzulässig und strafbar.. Das gleiche gilt bei Neuaufnahme der genehmi gungspflichtigen Kulturen. Die Anordnung betont ausdrücklich, daß die Genehmigungspflicht sich nur auf die Neuaufnahme und Erweiterung der ausgeführten Kulturen „zu Schiedsgutachterverfahren im Landhandel Erweiterung der Schiedsgerichtseinrichtung Im Berkündungsblatt des Reichsnährstandes er schien die Anordnung des Reichsbauernführers vom 17. 2. 1937 über die Aenderung des 8 33 der Schiedsgerichtsordnung für die Schiedsgerichte beim Reichsnährstand für Lieferstreitigkeiten vom 18. 7. 1935 (RNVBl. S. 399). Durch diese Anordnung wird neben dem eigentlichen Schiedsgerichtsverfah ren auch das Schiedsgutachterverfahren auf die Schiedsgerichtseinrichtung des Reichsnährstandes übernommen und die Durchführung dieses Schieds gutachterverfahrens den von den Parteien aus den Schiedsrichterlisten bei den Schiedsgerichten für Lieferstreitigkeiten zu benennenden Schied^ut- achtern übertragen. Das Schiedsgutachterverfahren dient nicht, wie das Schiedsgerichtsverfahren, der Entscheidung eines Rechtsstreits durch SchiödHpnich, sondern nur der Beendigung der zwischen den Par teien eines Warenlieferungsgeschäftes bestehenden Streitigkeit über die Beschaffenheit, den Mehr- oder Minderwert der gelieferten Ware. Die Entschei dung wird durch das von den Schicdsgutachtern zu erstattende Schiedsgutachten getroffen. Die im Schiedsgutachten getroffenen Feststellungen Über den Wert der Ware sind für die Parteien, und in einem etwa nachfolgenden Schiedsgerichtsverfahren auch für das Schiedsgericht bindend. Das Verfahren greift bei allen Streitigkeiten aus Lieferungsver trägen Platz, in denen die Zuständigkeit des Schiedsgerichts beim Reichsnährstand für Liefer streitigkeiten vereinbart ist. Soweit der Reichsnähr stand "selbst oder eine Gliederung des Reichsnähr standes besondere Bestimmungen für die Begutach tung der Beschaffenheit des Mehr- oder Äinder- werts einer Ware erlassen hat, verbleibt es bei der bisherigen Regelung. Das Schiedsgericht kann auch von sich aus im Laufe eines Verfahrens die Einholung des Schiedsgutachtens beschließen. Das von den Parteien und Schiedsgutachtern einzuhal tende Verfahren ist in einer besonderen Anordnung des Reichsbauernführers vom 17. 2. 1937 über die Verfahrensordnung für die Erstattung von Schieds gulachten (Arbitrageordnung) geregelt. Zur Er leichterung des Verfahrens werden bei der Ge schäftsstelle «des Schiedsgerichts Formblätter sür alle von den Parteien und Schiedsgutachtern abzugeben den Erklärungen bereitgehalten, die von den Par teien und Schiedsgutachtern zu benutzen sind. Da das Verfahren beschleunigt durchgeführt werden muß, sind für alle von den Parteien abzugebenden Erklärungen kurze Fristen vorgesehen worden. Den Geschäftsstellen der Schiedsgerichte beim Reichsnähr stand sür Lieferstreitigkeiten, denen die geschäfts mäßige Bearbeitung der anhängig gemachten Schiedsgutachterverfahren übertragen ist, erwächst durch die neue Anordnung des Reichsbauernführers eine neue verantwortungsvolle Ausgabe, 4m. /uz' c/s/- 193/ „Garten und Heim" Die Dresdner Jahresschau „Garten und Heim", die am 23. April eröffnet werden wird, hat eine Bedeutung, die weit über den Rahmen des berufs ständischen Gartenbaues und der Gartengestaltung hinausgeht. Stellt sie doch in die Mitte ihrer aus gesprochenen gegenwartsnahen Arbeit den Garten und das Heim und die inneren und äußeren Be ziehungen beider zueinander. Es werden also nicht nur Gärten dieser und jener Art gezeigt, wie wir sie von reinen Gartenausstellungen her schon kennen, nicht nur Wohnhäuser verschiedener Zweckbestim mungen in der Art der Darstellung früherer Fach ausstellungen, sondern: Garten und Heim werden in jedem Fall als etwas Zusammengehöriges, als Einheit gezeigt werden. Nicht als Ding neben dem Heim soll der Garten stehen — von dem deko rativen Prunkstück, das nur bestaunt werden soll, bis zum Garten als einer unbequemen oder lästigen Angelegenheit, die nur Mühe und Arbeit macht, gibt es der Zwischenstufen gar viele —, sondern er soll sein die erweiterte Wohnung, in der man sich ausruht und neue Kräfte für das kommende Tagewerk sammelt, der Raum in Gottes freier Natur, in dem sich Geist und Seele erfrischen, der Platz, auf dem in schöner Umgebung eine ge sunde Jugend heranwächst und das Alter beschau liche Stunden mit dankbarer Beschäftigung ver bringt, das Stück deutschen Bodens, das Erzeugnisse hervorbringt, die dem Nützlichen und Schönen und arteigenen Brauchtum dienen. So wird die Aus stellung, deren Freilandabteilung wieder unter der Leitung des StadtgartendirektorS Balke steht, zu jedem Heim, von der bescheidenen Wohnlaube des Industriearbeiters bis zum schlichtbürgerlichen Landhaus, den jeweils hierfür geeigneten Garten zeigen und auch im Heim selbst erkennen lassen, wie man das Wort auch mit bescheidenen Mitteln in die Tat umsetzen kann: Mache den Garten zum Heim und das Heim zum Garten! Auch unser Landvolk wird hierbei nicht zu kurz kommen. So ist u. a. auch ein Lausitzer Bauernhaus im Entstehen begriffen, das mit einem sächsischen Bauerngarten in orga nischer Verbindung steht. Die alten schönen Bauernblumen werden sich in Erinnerung bringen, aber auch ihre züchterischen Verbesserungen der Neuzeit werden nicht fehlen. Die vom Reichsnährstand empfoh lenen wirtschaftlich wertvollsten Ge müsesorten, die an Stelle der vielen minderertragsfähigen oder sonst ge ringwertigen Sorten treten sollen, werden gezeigt werden. Kern- und Steinobst, Beeren- und Schalenobst werden nach Form, Art und Sorte, nach richtiger Anpflanzung und Behandlungsart hin gezeigt werden, um allen Gartenbewirtschastern in Stadt und Land nützliche Winke zu geben. Denn auch der Bebauer der kleinsten Scholle soll sich nicht nur als Mitkämpfer"in der Erzeugungs schlacht fühlen, sondern er soll auch in seinem Abschnitt erfolgreich mit kämpfen können. Den Auftakt zu der Ausstellung bildet die Große Frühjahrsblumen- Eröffnungsschau, die am 23. April ihre Tore öffnen wird und nur zehn Tage dauert. Sie findet in sämtlichen Räumen des Aus stellungspalastes an der Stübelallee statt und steht unter der bewährten Leitung des Staatsgartendirektors Schüttaus. Die Schau soll zei gen, was der sächsische Gärtner zu leisten vermag, aber darüber hin aus, welche Fülle von Pflanzen und Blumen dem deutschen Menschen zur Verfügung steht, um sein Heim mit gärtnerischen Mitteln nach seiner Art und nach seinem persön lichen Geschmack zu schmücken. In der Anordnung wird man neue Wege gehen. Die im Vorjahre mitunter etwas zu sachliche Aus stellungsart für gewisse Handelspflanzen wird be lebteren Bildern Platz machen. So werden die Rhododendren in einer Sondcrhalle in freier, natürlicher Zusammenstellung gezeigt werden, und zwar unter Anlehnung an Lausitzer Lanschafts- motive. Die Warmhauspflanzen werden in einer ihrem natürlichen Vorkommen in den Tropen ent sprechenden Weise angeordnct werden, ohne den vorjährigen „Urwald" zu wiederholen. Neben dem Schönen wird aber auch das Nützliche nicht fehlen. Die Gemüsegärtner werden wieder mit Erzeugnissen des hochentwickelten Dresdner Frühgemüsebaues antreten und das gerade im Frühjahr gesundheit lich so wertvolle Frischgemüse den Prüfenden Blicken der Hausfrauen unterbreiten. Oie 6ra/»/au/en vor cker /?elcä«Lnnr/er Oas waren ck/e /ünAz/ea, ck/e «rcä mit iärea ö/umenx/räu/kea vor cker Oe/cä^/iaor/ei mnKe/uncken äakken, um Nickol/ /////er ru «einem Oeburks/aZ rn Kra/u/ieren. (8cäer/-ü//c/erä/cns/-4l.) Der deutsche Gartenbau rüstet nach dem Erfolg der ersten Reichsgartenschau in Dresden wiederum zu einem Gemeinschaftswerk, und zwar zu der 2. Reichsgartenschau Essen 1938. Auf dieser Reichs gartenschau in Essen soll besonders der Gedanke des Leistungswettbewerbes und damit der Leistungs fähigkeit des deutschen Gartenbaues herausgestellt werden. Ein so hohes Ziel kann nur erreicht wer den, wenn der ganze Beruf hinter dieser großen Aufgabe steht. Schon heute muß sich jeder überlegen, was er auf dieser Reichsgartenschau zeigen will. Es wird an- gestrebt, daß" möglichst auch die Kleinbetriebe die Schätze aus ihren Sonderkulturen zur Schau stellen. Der Leistungswettbewerb beschränkt sich nicht nur auf die Sonderschaucn; er sinket auch in allen Frei- landpslanzungen Anwendung. Es ist selbstverständ lich, daß viele Pflanzen schon im Laufs dieses Frühjahrs gepflanzt werden müssen, damit sie im nächsten Jahre zur Ausstellung eine möglichst gute Entwicklung zeigen. Das gilt besonders für die Staudenzüchter und sür die Baumschulen, die in der großen Leistungsschau der deutschen Baum schulen ihre Sortimente zur Schau stellen sollen. Alle Interessenten wollen sich möglichst umgehend mit dem Sonderbeauftragten des Reichsnährstandes sür die Reichsgartenschau Essen 1938, Essen, Nor- bertstraße 2, direkt in Verbindung setzen. Aufgabe aller ist es, die allzu bescheidenen, aber oft großen Könner aufzurütteln, damit sie sich ebenfalls in Essen beteiligen. Vorbildliche genossenschaftliche Arbeit Vor über 30 Jahren schlossen sich einige Gemüse^ gärtner des Dresdner Gebietes zu einer Genossen schaft, dem Spar-, Kredit- und Bezugsverein Dresden-Stetzsch zusammen. Es war wohl die erste rein gärtnerische Genossenschaft Deutschlands. Wenn trotz mancher Schwierigkeiten die Genossen schaft sich stetig aufwärts entwickelte, was auch der in der 31. Hauptversammlung am 10. April 1937 vom Vorstand erstattete Jahres- und Rechenschafts bericht wiederum bewies, dann ist das zum größten Teil ein Verdienst des Berufskameraden Hermann Mager in Gohlis, der die Genossenschaft von ihrer Gründung bis jetzt leitete. Mit 171 Genossen ist der höchste Stand seit der Gründung erreicht. Aus dem Umsatz 1936 seien nur folgende Zahlen genannt: 62 883 ckr Dünger, 480 cbm Holz für Kästen und Fenster, 15 000 cir Brennstoffe, 6720 qm Glas usw. An Spareinlagen waren am Bilanz tage 308 000 RM. vorhanden, davon Zugang am nationalen Spartag 9010 RM., womit die Ge nossenschaft im Bezirk an erster Stelle steht. Wenn Mager nun sein Amt jüngeren Händen überließ, so kann er es im Bewußtsein tun, un ermüdlich und mit Erfolg für den genossenschaft lichen Gedanken und für die Mitglieder der Ge nossenschaft gearbeitet zu haben. Ein sinniges Ge schenk brachte den Dank hierfür äußerlich zum Ausdruck. Daß aber die Genossenschaft auch mit Dank der treuesten Helferin des Gärtners, der Gärtnersfrau, gedenkt, bewies der kameradschaft liche Teil nach der Hauptversammlung mit seinen Ueberraschungen. e. e. Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland Eine Bekanntmachung der Anmeldestelle für Auslandsschulden vom 1. März 1937 (Reichs- anzeiger Nr. 49 vom 1. März) enthält die Auf forderung zur Anmeldung von am 28. Februar 1937 bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland gemäß der Verordnung vom 30. März 1932. Anmeldepflichtig sind die besonders aufge forderten, im übrigen jeder Schuldner, dessen Ge- samt-Auslandsverpflichtungen miudes cus 5000 M betragen.
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