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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 54.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19370000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 54.1937
-
- Ausgabe Nummer 1, 7. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 2, 14. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 3, 21. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 4, 28. Januar 1937 -
- Ausgabe Nummer 5, 4. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 6, 11. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 8, 25. Februar 1937 -
- Ausgabe Nummer 9, 4. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 10, 11. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 11, 18. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 12, 25. März 1937 -
- Ausgabe Nummer 13, 1. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 14, 8. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 15, 15. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 16, 22. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 17, 29. April 1937 -
- Ausgabe Nummer 18, 6. Mai 1937 -
- Ausgabe Nummer 19, 13. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 20, 20. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 21, 27. Mai 1937 1
- Ausgabe Nummer 22, 3. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 23, 10. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 24, 17. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 25, 24. Juni 1937 1
- Ausgabe Nummer 26, 1. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 27, 8. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 28, 15. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 29, 22. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 30, 29. Juli 1937 1
- Ausgabe Nummer 31, 5. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 32, 12. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 33, 19. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 34, 26. August 1937 1
- Ausgabe Nummer 35, 2. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 36, 9. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 37, 16. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 38, 23. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 39, 30. September 1937 1
- Ausgabe Nummer 40, 7. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 41, 14. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 42, 21. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 43, 28. Oktober 1937 1
- Ausgabe Nummer 44, 4. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 45, 11. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 46, 18. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 47, 25. November 1937 1
- Ausgabe Nummer 48, 2. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 49, 9. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 50, 16. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 51, 23. Dezember 1937 1
- Ausgabe Nummer 52, 31. Dezember 1937 1
-
Band
Band 54.1937
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Vie vartenbauwirlstkaft blummsr 11. IS. 1>!7. Einschränkung privater Verrechnungsgeschäfte Seitdem im Zuge der Devisenbewirtschaftung an die Stelle des Bartransfers aus den gegenseitigen Warenforderungen zwischen Deutschland und den ausländischen Lieferstaaten nahezu uneingeschränkt das System gegenseitiger Verrechnung getreten ist, geht die Tendenz der von der Reichsstelle für De visenbewirtschaftung in Anpassung an die Entwick lung der Devisenläge verfolgten Politik dahin, den zwischenstaatlichen Verrechnungsverkehr (Clearing) immer weiter auszubauen, dagegen den privaten Verrechnungsverkehr (Kompensationsgeschäfte) und die Abwicklung des Warenverkehrs im Rahmen von „Ausländer-Sonder-Konten für Jnlandszahlungen" (^8X1) immer stärker einzuschränken. Mit den jenigen Ländern, mit denen das Reich bzw. die Reichsbank oder die Deutsche Berrechnungskasse Clearing-Verträge (Verrechnungs- bzw. Zahlungs abkommen) geschlossen hat, werden alle Waren bezüge, auch soweit sic m zweiseitigem, unmittel barem Warenaustausch zwischen je einer inländi schen und ausländischen Firma bestehen (Gegen- seitigkeitSgeschäfte), über die staatlichen Verrech nungskonten abgewickelt. Abgesehen von seltenen Ausnahmen war also von vornherein für Private Verrechnungsgeschäfte und für Geschäfte über ^8X1 ein Spielraum nur gegenüber Ländern vorhanden, mit denen Deutschland kein Clearing-Abkommen geschlossen hatte (devisensreie Länder)'. Durch einen dieser Tage herausgegebenen neuen Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaf tung sind die beiden letzteren Arten der Verrech nung weiterhin stark eingeschränkt worden. Die erste Einschränkung erfolgte bereits durch die Auf stellung einer sogenannten „Negativen Liste", auf der alle Waren aufgeführt sind, die im privaten Verrechnungsverkehr nicht mehr exportiert werden dürfen. Als zweite Maßnahme in dieser Richtung erfolgte dann am 25. November 1916 eine weitere Einschränkung insofern, als ein Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung grundsätzlich den Devisen- bzw. Ueberwachungsstellen die Ge nehmigung von Kompensationsgeschäften (Waren austauschgeschäfte und Gegenseitigkeitsgeschäfte), bei denen der Ausfuhrwert der Ware unter 50 000,— KA liegt, untersagte. Die letzte Etappe der Einschränkungsmaßnahmen stellt nun der obenerwähnte, dieser Tage ergangene Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaf tung dar, wonach für dis Zukunft private Ver rechnungsgeschäfte mit Ausfuhren nach Aegypten, Sudan, Btttisch-Jndien, Ceylon, Burma, Siam, Straits Settlements, China und den Philippinen verboten werden. In dem Runderlaß wird ferner bestimmt, daß die Errichtung von -1.8X18 für den Warenverkehr mit denselben Ländern nicht mehr genehmigt werden darf, vielmehr von den Devisen stellen in eigener Zuständigkeit abzulehnen ist. Obwohl diese neuen Anordnungen nur den Warenverkehr mit den genannten Ländern be treffen, also keine Gesamtregelung des privaten Verrechnungsverkehrs darstellen, kommt ihnen trotz dem grundsätzliche Bedeutung insofern zu, als da durch der zwischenstaatliche Warenverkehr im Wege der Privatkompensation und über -18X1 weiterhin stark eingeengt ist. Trotzdem in der Vergangenheit im Rahmen der artiger Geschäfte nicht unerhebliche Rohstoffein fuhren insbesondere von Uebersee durchgeführt wurden, hat sich diese Art des Warenaustausches im allgemeinen für die deutsche Wirtschaft nach teilig ausgewirkt; denn es hat sich gezeigt, daß me im Rahmen derartiger Geschäfte abgewiftelten Ein fuhren vielfach nicht mit zusätzlichen Ausfuhren deutscher Waren kompensiert bzw. bezahlt worden sind, sondern vielmehr mit den laufenden Exporten, die meistens Konsumgüter umfaßten und sich daher sowieso auch gegen den Erlös von Bardevisen hätten durchführen lassen. Die anfänglich gehegte Erwartung also, daß mit Hilfe des privaten Verrechnungsverkehrs und der ^8X1 gegen die Einfuhr ausländischer Rohstoffe zusätzliche Absatzmöglichkeiten für die Ausfuhr deutscher Halb- und Fertigfabrikate geschaffen würden, hat sich nur in sehr bescheidenem Umfange erfüllt. Der private Verrechnungsverkehr hat im Gegenteil die Devisenerlöse aus den deutschen Ex porten nach den sogenannten devisenfreien Ländern erheblich beeinträchtigt. Dazu kam als weiterer Nachteil, daß dadurch auch das Preisniveau in den betreffenden Absatzgebieten für die deutschen Waren fühlbar verschlechtert wurde. Es ergab sich durch die in den meisten Fällen von dem ausländischen Rohstoffablader an den Käufer deutscher Export ware gezahlte Ueberbrückungs- oder Kompensations prämie — die auch das gesetzliche Verbot nicht verhindern konnte — eine Verteuerung für die deutschen Exportwaren und dadurch auch eine un erwünschte Differenz zwischen den Preisen der jenigen deutschen Waren, die im Rahmen des pri vaten Verrechnungsverkehrs nach dem Ausland exportiert und an Deutschland bezahlt wurden, und denjenigen, die auf normalem Wege gegen Bar devisen ins Ausland gingen. Es ist mit der Möglichkeit zu rechnen, daß die nun verfügte weitere Einengung von Privatkompen sation und -18X1 zunächst für manche deutsche Exportfirma und auch für viele deutsche Import firmen gewisse Härten mit sich bringt, vielleicht sogar für eine gewiße Zeit eine Stockung des Warenverkehrs mit den betreffenden Ländern zur Folge hat. Um diese vorübergehenden Nachteile abzumildern, sind in dem Runderlaß für eine ge wisse Uebergangszeit zum Ausgleich dieser Härten Bestimmungen enthalten, wonach bereits erteilte Verrechnungsgenehmigungen noch bis zum 30. April dieses Jahres ausgenützt werden können. Die bis her angebahnten und laufenden Geschäfte können also noch beschleunigt abgewickelt werden. Die Ein reichung neuer Anträge bei den Ueberwachungs stellen (Einfuhrseite) und bei den Preisprüfungs stellen (Ausfuhrseite) ist dagegen zwecklos. Unberührt von den neuen einschränkenden Be stimmungen für den privaten Verrechnungsverkehr bleibt der Warenverkehr mit verschiedenen süd amerikanischen Ländern, außerdem mit Australien und Neuseeland. (Zur Zeit auch noch mit Frank reich; doch bleibt hier der Ausgang der dicht be vorstehenden deutsch-französischen Wirtschaftsver handlungen abzuwarten.) Immerhin ist auch bei den letztgenannten Ländern die Verwendungs möglichkeit von -1.8X1 und Privatkompensation ziemlich stark eingeschränkt, teilweise sogar schon sortgefällen. Jedenfalls sind durch den neuen Runderlaß die bisherigen Hauptanwendungsgebiete des privaten Verrechnungsverkehrs und des -18XI-Systems in Wegfall gekommen. Natürlich ist von deutscher Seite mit dieser Entwicklung keineswegs eine Ver ringerung des Warenverkehrs mit den in dem Runderlaß genannten Ländern bezweckt; im Gegen teil betont eine gleichzeitig mit dem Runderlaß veröffentlichte amtliche Pressenotiz der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ausdrücklich, daß bereits Maßnahmen getroffen sind, um die Einfuhr aus den betreffenden Ländern, soweit sie bisher im Wegs der privaten Verrechnung oder über ^.8X1 erfolgte, anderweitig zu sichern. Ueber die Art dieser neuen Maßnahmen ist amtlich bis jetzt nichts verlautet; es dürfte jedoch anzunehmcn sein, daß für die Einfuhr aus den von der Neuregelung be troffenen Ländern künftig mehr Devisenbescheini gungen als bisher erteilt werden können, und zwar entweder durch Inanspruchnahme von Krediten oder durch Zurverfügungstellung von Bardevisen. In der Hauptsache wird also der künftige Waren verkehr Deutschlands mit den in dem neuen Rund erlaß bezeichneten Ländern sowohl hinsichtlich der Einfuhr wie hinsichtlich der Ausfuhr mit Bar devisen beglichen werden. Wie oben erwähnt, ist bereits seit geraumer Zeit die Bezahlung einer großen Anzahl von deutschen Ausführungen aus ^8X1 und im Wege Privater Verrechnungsgeschäfte unzulässig. Diese Waren waren bisher in zwei Listen verzeichnet, von denen die eine für sämtliche Länder, die zweite für außer europäische devisenbringende Länder galt. Durch den von der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung soeben ausgegebenen weiteren Runderlaß sind diese Listen in neuer Fassung veröffentlicht worden. Es gibt in Zukunft nicht mehr zwei, sondern nur noch eine Liste. Diese Liste unterscheidet unbedingten und bedingten Ausschluß. Waren, die nur dem bedingten Ausschluß unterliegen, können nur in besonderen Ausnahmefällen zur Verrechnung zu gelassen werden. Die Devisenstellen dürfen in solchen Ausnahmefällen die Bezahlung aus -18X1 gestatten und die private Verrechnung zulassen, sofern nicht die Anträge nach den allgemeinen Vor schriften der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vorzulegen sind. Auch die neue Liste sieht regionale Ausnahmen vor, die jedoch ebenfalls einheitlich gefaßt sind. Einige besonders gekennzeichnete Waren dürfen nämlich bei der Ausfuhr nach Mittel und Südamerika, Australien, Neuseeland und Britisch-Westafrika verrechnet werden, nicht jedoch bei der Ausfuhr nach sonstigen Ländern. Die Liste ist im übrigen dadurch übersichtlicher gestaltet worden, daß jeweils die zur Zuständigkeit einer Prüfungsstelle und damit einer Wirtschafts gruppe gehörigen Waren besonders zusammengefaßt sind. Der deutsche Exporteur wird sich daher in der Regel nur noch mit dem diese Wirtschaftsgruppe betreffenden Teil der Liste zu befassen haben. Da die Waren, die dem unbedingten oder be dingten Ausschluß unterliegen, bei weitem die Zahl der zugelassenen Waren übertreffen, stellen die Listen für hie einzelnen Prüfunasstellen jeweils zu nächst als Grundsatz den unbedingten oder beding ten Ausschluß für sämtliche Waren auf. Bei 80 Prüfungsstellen besteht grundsätzlich unbedingter Ausschluß rind nur bei drei Prüfungsstellen besteht grundsätzlich bedingter Ausschluß. Es werden dann im Gegensatz zum bisherigen Verfahren die Ausnahmen von "diesem Grundsatz einzeln auf gezählt, also diejenigen Waren, die noch zur Kom pensation, sei es bedingt oder unbedingt, zugelassen werden können. Der Runderlaß ist ein weiterer Schritt auf dem Wege der Einschränkung der Kompensations geschäfte. Nachdem ohnehin durch den ersterwähn ten Runderlaß Kompensationsgeschäfte für eine Reihe von Ländern überhaupt verboten worden sind, wird durch den zweiten Erlaß auch für die wenigen Länder, mit denen Kompensationsgeschäfte noch möglich sind, die Zahl der kompensations fähigen Ausfuhrwaren weiter eingeschränkt. Kom pensationsgeschäfte werden also auf Grund dieser beiden Erlasse in Zukunft nur noch eine sehr be schränkte Rolle spielen. Wichtig für Mitglieder des Reichsverbandes der Gartenausführenden und Friedhofgärtner der Landesgruppe Sachsen (Freistaat) Gewerbsmäßige Ausführung von Arbeiten zur Schädlingsbekämpfung im Gartenbau Durch Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit ist laut Verordnungsblatt Nr. 15 vom 23. 2. 1937 (Sachsen-Freistaat) zur gewerbs mäßigen Ausführung von Arbeiten zur Schäd lingsbekämpfung im Gartenbau nur berechtigt, wer einen vom Reichsnährstand (Landssbauernschäft) ausgestellten „Ausweis zur gewerbsmäßigen Aus führung von Arbeiten zur Schädlingsbekämpfung im Gartenbau" besitzt. Dieser Ausweis ist bei der Landesbauernschaft Sachsen (Freistaat), Dresden- A., Sidonienstraße 14, zu beantragen. Den Ausweis erhalten: 1. Gärtner, die im Besitze des Bevufsausweises des Reichsnährstandes für Gartenausführende und Friedhofgärtner, sowie Mitglied des Rsichsverbandes der Gartenausführenden und FriSdhosgärtner (Landesgruppe Sachsen-Frei staat) sind. 2. Geprüfte Baumwarte oder geprüfte Baum pfleger und 3. Inhaber eines Wandergewerbescheines für Schädlingsbekämpfung im Gartenbau. setzt werden, um eine gute Klangwirkung zu er reichen. Die Zuleitung wurde in meinem Falle von ^der Nadioanlage im DAF.-Heim unter den Wegen bis zum Mast geführt, um häßliche Ober leitungen zu vermeiden. Der Mast wurde mit Aluminiumfarbe gestrichen und zur Berankung mit Oonicera caprikolium bepflanzt. Durch Radio in der Anlage bringen wir zugleich mehr Freude für die Werksangehörigen; denn sie können sich an der Musik erfreuen und außerdem wichtige Rundfunk übertragungen hören. Solch eine Anlage mit Sport platz, Bad und Radioanlage stellt dann meiner An sicht nach das Ideal einer Werksanlage im Sinne Schönheit der Arbeit dar. Nun möchte ich noch den Schutz der Anlagen vor Beschädigungen durch Zer treten der Beet- und Rasenkanten erwähnen, den ich als besonders wichtig empfunden habe. Alle Bcetkanten und Rasenkanten müssen durch eine Einfassung natürlicher Art oder aus Baustoffen ge schützt werden. Bei dem starken Verkehr in Werks anlagen ist dieser Schutz notwendig. Man kann niedrig gehaltene Einfassungen aus Liguster, Buxus oder Mahonia anpflanzen. Ferner eignen sich auch Einfassungen aus Bernburger Kalkstein oder Eisen stangen für diese Zwecke. Bei Aufstellung des Be pflanzungsplanes muß man weiter folgendes be achten, um auch mit der Werksanlage einen guten Beitrag am Aufbauwerk unseres Führers zu leisten: 1. Man muß bei der Gehölzanpflanzung an erster Stelle die Nutzhölzer berücksichtigen, wie Eiche, Buche, Birke, Nadelhölzer und Walnuß. 2. Es müssen Honigende Gehölze und Pflanzen verwendet werden, um Bienenweide zu schaffen. Dadurch wird die Honigproduktion gesteigert und gleichzeitig Werte für die Nahrungsfreiheit unseres Volkes ge schaffen. Hier kommen folgende Pflanzen in Frage: Akazien, Linden, Weiden, Schneebeeren, Kastanien und viele Stauden und Sommerblumrn, sowie Kleeeinsaat in die Rasenflächen. Nun will ich noch einiges über den praktischen Einsatz der Gefolgschaft als freiwilligen Arbeits dienst sagen, der setzt in vielen Betrieben gehand habt wird. Viele Werksanlagen im Sinne der Be strebung „Schönheit am 'Arbeitsplatz" müßten unterbleiben, wenn nicht die Arbeit durch den frei willigen Einsatz der Gefolgschaft geschafft würde, weil die Mttel fehlen. Meine Erfahrungen sind bei übersichtlicher Organisation sehr gut gewesen. Es wurde eine Stunde nach Feierabend freiwillig an der Anlage gearbeitet, und der Erfolg war trotz der kurzen Arbeitszeit gut, weil alle Arbeitskame- raden mit Liebe bei der Sache waren. Ein kleiner Anschlag am schwarzen Brett unterrichtete die Ge folgschaft vom Zweck der Grünanlage und forderte zur eifrigen Mitarbeit an der geplanten Anlage auf. Kurze Zeit darauf erhielt ich alle Meldungen der Angestellten und Arbeiter aus allen Abteilun gen. Sogar Körperbehinderte wollten ihren Beitrag leisten, aber die Arbeitskameraden setzten ihre Ehre dafür ein, um gerade unseren Kriegsbeschädigten eine Erholungsstätte zu schaffen. Vor allen Dingen muß der die Anlage leitende Gärtner schon alles tagsüber genau vorbereiten, um keine Zeit zu ver lieren. Der Plan muß peinlich genau in das Ge lände übertragen werden und alles übersichtlich ab- gesteckt werden, lieber ein paar Pflöcke zu viel als zu wenig, weil man es ja in diesem Falle mit ungeschulten Leuten zu tun hat. Auch das Werk zeug muß vor dem Anrücken der Kolonnen schon bereitstehen, damit keine kostbare Zeit verloren geht. Dann ist es sehr gut, wenn man sich jeden Arbeits abend diejenigen Arbeitskameraden hsrauszieht, die im freiwilligen Arbeitsdienst gedient haben. Diese Leute bekommen dann Teilpläne mit genauen In struktionen über den betreffenden Arbeitsabschnitt und werden als Kolonnensührer eingeteilt. Jeder Kolonnenführer bekommt dann 10 bis 15 Mann zugeteilt, und die Arbeit kann beginnen. Durch dieses Verfahren behält man immer eine gute Uebersicht über den Stand der meistens umfang reichen Arbeiten. Das ist besonders wichtig, da nian immer eine große Zahl Freiwilliger arbeiten lasten muß, um in der kurzen Arbeitszeit etwas zu schassen. Für eine gerechte Einteilung der Arbeits kameraden muß auch Sorge getragen werden, indem man sich eine Kattei anlegt. Sonst kommt es vor, daß manche Leute jeden Abend zur Stelle sind und andere nur auf dem Papier stehen. Bei mir haben immer 50 bis 80 Mann gearbeitet, und diese ge meinsame und kameradschaftliche Arbeit hat zu schönen Erfolgen geführt. Auch wird die fertige Anlage besser gehalten, wenn jeder mit daran ge arbeitet hat. Bei diesem freiwilligen Arbeitsdienst der Belegschaft zieht der Arbeiter der Stirn und der Faust an einem Strang, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Jeder opfert gern einen Teil seiner Freizeit, um die Schönheit der Arbeit in seinen Be trieb zu bringen. Ich will jetzt noch etwas er wähnen, das nicht nur zur Schönheit der Anlage, sondern auch zur Belehrung der Werkskameradcn beiträgt. Ich habe öfters wißbegierigen Natur freunden die botanischen Namen der Pflanzen und deren Herkunft erklären müssen, deshalb habe ich an alle bemerkenswerten Pflanzen Schilder mit ge nauer Bezeichnung angehracht. Diese Pflanzen benennung wurde von allen Pflanzenliebhabern freudig begrüßt, so daß ich es bei allen weiteren Anlagen durchführen werde. Wir sehen also, daß eine Werksgrünanlage neben ihrem eigentlichen Zweck „Schönheit der Arbeit" noch andere Ziel« verfolgen kann. Sie hilft durch sinngemäße Be pflanzung mit Nutzhölzern und Bienenfutterpflan zen am Aufbauwerk unseres Führers. Weiter stärkt die gemeinsame Arbeit an der Anlage den Kame radschaftsgeist, und die Grünanlage erzieht den Arbeitskameraden zur Naturliebe und bringt Be lehrung durch praktische Pflanzenkunde. Alles das kann eine Grünanlage im Sinne Schönheit der Arbeit bieten, wenn alle Möglichkeiten bei der Ge staltung voll ausgenutzt werden. Wenn dann in den Pausen die Sirene heult und die Gefolgschaft strömt freudig in die Anlagen, dann weiß der gestaltende Gärtner, daß er sein Ziel erreicht hat. Ueberall leuchten blaue Kittel und weiße Mäntel im Grün, und frohes Lachen ertönt — das ist der schönste Lohn. Xuno Keiseler jr. Belgien Zollerhöhung für Aepfel gefordert Die belgischen Aepfelanbauer beklagen sich über die ausländische Konkurrenz. Es wird gesagt, daß in den letzten Jahren die Einfuhr beträchtlich zu genommen habe. In der Tat sind im Jahre 1936 mehr Aepfel eingesührt worden als im Fahre 1935, nämlich 35 000 t gegen 30 250 t, was allerdings zum Teil auch am Ernteausfall liegen kann. Auf fallend ist immerhin eine erhebliche Zunahme der Einfuhr von Aepfeln aus England, nämlich mit 13 000 gegen 4000 t. Und gegen diese Einfuhr dürften sich vor allem die Wünsche richten, die eine Erhöhung der Einfuhrzölle verlangen. Die zustän dige Stelle im Ministerium soll augenblicklich der artige Projekte näher prüfen. So soll, wie ver lautet, die Absicht bestehen, die Zölle für die Ein fuhr von Aepfeln, unverpackt, von 10,35 Franken ;e 100 kg in der Zeit vom 1. April bis zum 31. August auf 25 Franken und in der Zeit vom 1. September bis zum 31. März auf 50 Franken heraufzusetzen. Für Aepfel in Kisten soll der neue Zollsatz auf 82,80 Franken gebracht werden. In Birnen ist Belgien im Jahre 1935 ein ausgespro chenes Expottland gewesen bei einer Ausfuhr von 16 2W t und einer Einfuhr von 710 t. Wenn im Jahre 1936 die Einfuhr 3346 t und die Ausfuhr 2733 1 ausmachte, so dürfte diese Erscheinung auf die durch schlechten Ernteausfall zeitweilig ver schobenen Marktbedürfniste zurückzuführen sein. Trotzdem sollen aber auch die Einfuhrzölle für Birnen, wenigstens für die Zeit vom 1. September bis zum 31. März, von 20,70 auf 50 Franken er höht werden. Die Zollerhöhungen werden, wenn sie tatsächlich durchgeführt werden, zur Verteuerung des Obstes und damit zur Verringerung des Obst verbrauches beitragen. Bulgarien Vor Subventionen in der bulgarischen Konscrven- Anssuhr — 70Ü Tonnen Tomatenpüree aussuhr- bereit Eine Abordnung des Vevbandes der Konserven hersteller und des Verbandes der Gärtner hat dem Lamdwirtschaftsminister ein Gesuch überreicht, in dem die Einordnung von 47 größeren Konserven fabriken in die Gruppe „Industrie" erbeten wird; die kleineren Betriebe (290) sollen nur als Wett stätten zur Herstellung von Konserven für den Jnlandsgebrauch geilten. Die Konservenhersteller beantragen auch Sine staatliche Unterstützung in Höhe von 2 Lewa für jedes Kilogramm Toma tenpüree. Sie wollen ans diese Weise auf den aus ländischen Märkten konkurrenzfähiger werden, be sonders Ftälien und Ungarn gegenüber. Zur Zeit liegen, wie die Abordnung mitteilte, rund 700 Tonnen Tomatenpüree in den Fabriken zur Aus- ifuhr bereit. Der Landwirtschaftsminister hat die Befürwortung des Gesuches vor dem Ministerrat zugesagt. Norwegen Eröffnung der 17. Landwirtschaftswoche In Gegenwart des Königs und von Vertretern der Behörden wurde in Oslo die 17. landwirt schaftliche Woche eröffnet. In der Eröffnungsansprache wies Direktor H. Haug auf die schwierige Lage der Landwirtschaft hin. Insbesondere seien die Produktionsunkosten zu groß geworden im Verhältnis zu den Preisen für die fertigen Landwittschastsepzengnisse. Die Beseitigung dieses Mißverhältnisses sei noch nicht gelungen. Die Förderung landwirtschaftlichen ASohlstands liege aber im Interesse der Nation. Es folgten eine Anzahl werterer Borträge von berufener Seite über verschiedene Ginzelprobleme. Bemerkenswert war die Feststellung, daß Nor wegen jährlich nicht weniger als 66 Mill. Kr. Obst und Gemüse verbraucht, wovon nur 65 A im Lande selbst erzeugt werden. Tschechoslowakei Gründung einer tschechoslowakisch-türkischen Obstausfuhrgesellschast Dieser Tage wurde in Ankara mit Unterstützung einer Prager Gesellschaft und der türkischen Land wirtschaftlichen Bank eine Handelsgesellschaft für die Ausfuhr von türkischem Obst gegründet. Das Kapital beträgt 100 000 türk. Pfund und befindet sich zu 51 rn Händen der genannten Bank. Sitz ist Ankara, in Istanbul und Prag sollen Filialen errichtet werden. Bereinigte Staaken Obstprllsung durch neuartige Nöntgcngeräte in Kalifornien Die „General Electric X-ray Corporation" hat einen Röntgenapparat zur Prüfung von Obst herausgebracht, der gegenwärtig in größerem Um fange in der kalifornischen Zitrusfruchtindustrie eingesührt wird. Der Apparat ermöglicht die Fest stellung von Fremdkörpern in Obst, u. a. von Frost, Jnsekteneiern usw. Die kalifornischen Pflanzer haben gegenwärtig 100 Apparate bestellt, die im Zusammenhang mit den Sortierbändern für Orangen, Zitronen und Grapefruit arbeiten. Zweck dieser beträcht lichen Investierung, die 0,4 Mill. Dollar erfordert, ist der Versuch, einen möglichst großen Teil der durch die kürzlichen Frostschäden beeinträchtigten Zitrusfruchternte für den Qualitätskonsum zu ret ten, der von der „Sunlist"-Organisation gegen wärtig durch eine Propaganda mit einem Auf wande von mehreren Millionen in den Bereinig ten Staaten angeregt wurde. — Auch andere Obst zweige sind an dem Instrument interessiert, vor allem die Hosinen- und Nuhproduktion der Pazifi schen Küste. Der Apparat ist nach dem Prinzip von Prüf instrumenten für Baustahl gebaut und kostet 4000 Dollar. Die Aufwendungen der Zitrusfarmer zur Bekämpfung der Frostschäden vom Januar waren beträchtlich. Die Ausgaben für Oel zur Be feuerung der Obstgartenösen betrugen etwa 10 Mill. Dollar; zur Befeuerung waren 16000 Arbeitskräfte voll beschäftigt.
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