Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 45.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19300000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19300000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 45.1930
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 12, 20. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 33, 14. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 34, 21. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 35, 28. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 36, 4. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 38, 18. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 39, 25. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 40, 2. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 41, 9. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 42, 16. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 43, 23. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 44, 30. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 45, 6. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 46, 13. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 47, 20. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 48, 27. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 49, 4. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 50, 11. Dezember -
- Ausgabe Nr. 51, 18. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1930 -
-
Band
Band 45.1930
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ssrus«pe«ks bisi-kl.— monsNkvk. — Hnrslgsnsnnskms: SssNn 8LV48, k^risciriolrstr. 16, nsdsn clsr OLrtnsi'mst-KItislls. — Ditz Sob.lsuclsrsnesigsn sino von üsr Vsrüffsntllcrtiung susgssLkitosssn. — Osr/Luktruggsdsr gldi ou^oN cks /^ukgsds clss lnssrut8 ssm Eitivsrsiünclnts sv; prslss untsr cts, 88visuctsr> pt-sisgrsnrscjsi-Vsi-dLnclsvssgrulÄSssn. — Li-fUllungsoil Ssrlin-lVIitts öl »«bllEElw /! -ÜE ^^N4^6l6aEv) VL k.V. 8WUdi !E40E8U;(?. k1.8.N. 43 MNr«lgsnprslss: Ms 7gsspsfksns mm-?sks 28 Pf., rkks 4Fsspskksns k?»- KIsms-mm-2sNs im 7sxt SO Pf. — pskismstionsn nur dis 8 Isgs nsod NA» Lrsedsinsn rut^ssig. — Sslsgsxsmplsrs nur suk Vsrlsngsn gsgsn Porto- HA KM / srsstr. — PUr psiilsr cluroii unclsutliodss lOlsnusicripi ksins t-isttung. — Ssi 'MMU / kinrisdung üurok Qsriodi oct. i. Xonkur8Vörfsiir. füllt üsr bsrsadn. pabatt fort. 'E^ W/ Nr. S 45. Jahrgang der Verbandszeitung Höll 20. 1630 ! Erscheint wöchentlich Zahrg. 1930 Aus dem Zuhall: Ein- und Ausfuhr 1929, — Aenderung der Gewerbeordnung. — Holländischer und deutscher Gewächshaustyp« — Italiens Blumenerzeugung, — Berliner Brief. — Preußische Hilfe bei Frostschäden. — Spättreiberei des Kopfsalates, — Fragekasten. — Meinungsaustausch, — Tagung der Friedhofsgärtner« — Unsere schönsten Blü ¬ tensträucher, — Vermehrung der Dahlienneuheiten. — Motorradhacke oder Fräse. — Verbands nachrichten« — Marktbericht. — Sonntagsstunde« Nu- und Ausfuhr au Garkendauerzeugulssen MS Deutschlands Ein- und Ausfuhr an Gartenb auerzeugnifsen beträgt nach den Angaben des Statistischen Reichsamtes im Jahre 1928 und 192.9t E i n s u H rr Erzeugnis, 1929 in Doppe 1928 lzentnern 1929 in 100 1928 0 RM. Gemüse, frisch und einfach zubereitet « . « . 5 206 127 5 042 940 142 786 148 889 Blumen und Pflanzen, frisch und präpariert 150 371 174 466 31196 33 286 Obst, frisch, getrocknet und einfach zubereitet 4 560 068 4 950 663 211 939 225 055 Südfrüchte 4 978176 5 006 206 244194 252 603 Insgesamt Ausf 14 894742 uhrr 15 174 275 630 115 649 833 Erzeugnis 1929 1928 1929 1928 m Doppelzentnern in 1000 RM. Gemüse, frisch und einfach zubereitet «... 183 808 125 836 4 868 4 326 Blumen und Pflanzen, frisch und präpariert 49 488 40 880 9 542 7 210 Obst, frisch, getrocknet und einfach zubereitet 149 635 178 912 7 842 9167 Südfrüchte 14 863 15 790 992 1087 Insgesamt 396 792 361418 23 244 21 790 Ein Vergleich der Ziffern für das Jahr 1929 mit denen von 1928 ergibt das erfreuliche Ergebnis, daß die Gesamteinfuhr des vergange nen Jahres mengenmäßig um rund 280 000 «ir: im Werte von rund 19,7 Millionen Reichsmark hinter der von 1928 zuriickbleibt und daß die Gesamtausfuhr im Jahre 1929 gegenüber 1928 mengenmäßig um rund 35 000 dir im Werte von rund 1,5 Millionen Reichsmark angestiegen ist. Es ist dadurch die Kette der seit 1926 in verhängnisvollem Ausmaße ansteigenden Einfuhrzahlen unterbrochen und die gleichfalls seit 1926 — mit Ausnahme von 1928, wo die Ausfuhr mengenmäßig zurückgegaugen war — zu beobachtende Aufwärtsentwicklung der Aus fuhr fortgesetzt worden, ohne jedoch der Aus fuhr des Jahres 1913 dadurch wesentlich näher gerückt zu sein, die rund 986 000 62 im Werte von 26,8 Millionen Mark betragen hat. Die Gesamteinfuhr an Gemüse ist mengen mäßig noch angcstiegen, während die Gesamt einfuhr an Blumen und Pflanzen, Obst und Südfrüchten nicht unwesentlich zurückgegangen ist. Andererseits ist, abgesehen von der ver ringerten Ausfuhr an Südfrüchten, die Aus fuhr an Obst beträchtlich zurückgegangen, wäh rend sich die Gesamtausfuhr an Gemüse um rund 60 000 ä? und von Blumen und Pflanzen um rund 9000 ckr vermehrt hat. Im einzelnen betragt die Steigerung (-s-) Lzw. der Rückgang (—): > s) der Einfuhr in Doppelzentnern: bei Gemüse: Rotkohl -s- 116000 Tomaten ....... -s- 160000 Pilze ........ -s- 6000 Bohnen . -k- 77 000 Karotten, Kohlrabi, Radies chen, Rettiche, Feld- und andere Rüben, Knollen- sellcrie . -s- 40 000 Rhabarber ...... — 10000 Zwiebeln . — 100 000 Küchengewächse «....— 150 000 bei Blumen und Pflanzen: Azaleen - -st 500 Palmen — 1800 Forstpflanzen — 1600 Rosen . — 600 Blumenzwiebeln «... — 14000 Flieder u. Chrysanthemum — 1000 Hyazinthen, Primeln, Vergiß meinnicht und andere frische Blumen usw. . . — 2 500 bei Obst: - Tafeltrauben ..... -s- 125000 Haselnüsse — 46 000 Äepfel — 495000 Birnen, Quitten . . . . -s- 50 000 Pfirsiche -s- 72 000 Zwetschen — 79 000 Aprikosen, Mirabellen, Reineclauden und anderes Obst der Pflaumengat ¬ tung, Mispeln . . . . -s- 31000 Kirschen, Weichsel» ... — 19000 Erdbeeren — 44 000 Brom-, Heidel-, Preisel ¬ und andere Beeren « . -s- 56 000 Zwetschen (getrocknet) « . — 118 000 bei Südfrüchten: Bananen . -s- 143 000 Apfelsinen, Mandarinen . . — 212 000 b) der Ausfuhr in Doppelzentnern: bei Gemüse: Weißkohl -f- 81000 Rhabarber — 10 000 Erbsen (Schoten) « . . . -s- 10 000 bei Blumen und Pflanzen: Klumpen, Bulben (außer Orchideenbulben), Rhizome -s- 4 700 Blumen, Blätter, Blüten, Knospen, Gräser, Zweige usw., getrocknet, getränkt oder sonst zubereitet: zu Binde- oder Zierzwecken -s- 1600 bei Obst: Aepfel . . -ß 4 500 Birnen, Quitten . . . . -j- 2 500 Pfirsiche — 5 000 Steigerung und Rückgang der Ein- und Ausfuhr der einzelnen Gartenbauprodukte lassen sich vorwiegend aus den Produktionsverhält nissen im In- und Auslande erklären. In Rotkohl und Bohnen hatte Deutschland eine geringere Ernte; die Einfuhr- steigerung bei Tomaten beruht wesentlich auf der außerordentlichen Vergrößerung des italieni schen Tomatenanbaues; der Rückgang der Zwiebel cinfuhr ist die Folge der großen Ernten in allen Anbaugebieten Deutschlands. Die Palmen sind in dem strengen Winter 1928/29 fast überall in großem Umfange er froren, so daß es überhaupt an Handelsware fehlt. Für den Rückgang der Blumen- z w i e b e l cinfuhr sind andere Gründe, anzu nehmen; sie find sehr teuer gewesen, die Un sicherheit der kommenden Marktlage hat die deutschen Gärtner mit Recht zur Zurückhaltung beim Einkauf veranlaßt. Die Steigerung der Einfuhr von Wein trauben beruht auf einer großen Produk tion in den Ausfuhrländern, in Pfirsichen war speziell die italienische Ernte sehr gut ausgefallen. Dazu kommen erhebliche Frost schäden in den deutschen B i r n e n k u l t u r e n, wie ja überhaupt unser feineres Stein- und Kernobst durch den vorigen Winter sehr ge litten hat. Sehr erfreulich ist der Rückgang der Erdbeeren einfuhr, der auf große Frost schäden in Holland zurückzuführen ist. In Zwetschen war die eigene Ernte sehr gut, hervorragend war sie in Aepfeln, hier fällt der Einfuhrrückgang, verbunden mit einer Ausfuhrsteigerung besonders aus. Die Steigerung unserer Ausfuhr in Weiß kohl ist die Folge unserer großen Herbst ernte, deren Absatz noch heute Schwierigkeiten macht. Dr. S. Aenderung der Gewerbeordnung Der Reichswirtschaftsminister hat dem Reichs tag nach Zustimmung des Reichsrats den Ent wurf lNr. 1579) eines Gesetzes zur Aenderung der Titel II bis V der Reichsgewerbeordnung vorgelegt. U. a. soll folgende Aenderung ein- tretcn: 8 66: „Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind: 1. Rohe Naturerzeugnisse mit Ausschluß des größeren Viehes, der bewurzelten Bäume und Sträucher und der Bettfedern; 2. Waren, dis in den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Obstbaues oder der Fischerei aus dort gewonnenen Erzeug nissen hergestellt sind, oder deren Herstellung zu den Nebenbeschäftigungen der Landleute der Ge gend gehört oder durch Tagelöhnerarbeit bewirkt wird, mit Ausschluß der geistigen Getränke; 3. frische Lebensmittel aller Art. Die zuständige Verwaltungsbehörde ist nach Anhörung der Gemeindebehörde befugt, zu be stimmen, welche Gegenstände außerdem in ihrem Bezirk überhaupt oder an gewissen Orten zu den Wochenmarktartikeln gehören. Vor Erlaß einer solchen Bestimmung soll die zuständige gesetz liche Berussvertretüng gehört werden." Dieser Aenderungsentwurf wird folgender maßen begründet: „Die Begrenzung der zum Wochenmarktverkehr zugelasssnen Gegenstände und das dabei zu beobachtende Verfahren er scheint in mehrfacher Hinsicht verbefserungsbe- dürftig. Dis Ausdehnung des Verbots in Ziffer 1 auf bewurzelte Bäume und Sträucher entspricht Wünschen, die insbesondere aus Kreisen der Land wirtschaft und des Obst- und Gartenbaues schon wiederholt geäußert worden sind. Ein solches Verbot ist vor allem deshalb angezeigt, weil auf den Märkten keine Gewähr für Sortcnechtheit der feilgehaltenen Bäume und Sträucher geboten wird und weil das Austrocknen der Wurzeln die zum Verkauf gestellten Bäume und Sträucher schädigt, so daß ein Anwachsen dieser Pflanzen zweifelhaft ist. Besondere Nachteile des Markt handels mit Bäumen und Sträuchern liegen auch in der Verstärkung des vom Obstbau bekämpften Sortenwirrwarrs und in dem Umstand, daß sich ein Handel mit minderwertigen Pflanzen dieser Art zum Schaden des einheimischen Obstbaues auswirkt. Ein Verbot des Markthandels mit Bettfedern erscheint aus hygienischen Gründen angezeigl. Die bisherige Fassung des 8 66 Abs. 1 Ziffer 2 hat schon wiederholt zu Zweifeln dar über Veranlassung gegeben, welche Gegenstände zu den Wochenmarktartikeln zu rechnen sind. Die Auslegung, welche die Vorschrift bei den Ge richten gesunden hat, ist nicht einheitlich. Wäh rend das Kammergericht z. B. in einem Urteil vom 4. April 1889 (KGJ 9 S. 209) ausspricht, daß Fabrikate, die aus dem durch die Forstwirt schaft gewonnenen Rohmaterial durch einen bei dieser Wirtschaft nichtbeteiligten Dritten verfer tigt würden, nicht zu den Gegenständen des Wochenmarktverkehrs gehören, führt dasselbe Ge richt in einem Urteil vom 14. Mai 1914 (KGF. 46 S. 343) aus, daß Mehl und andere Mühlen fabrikate nach 8 66 Abs. 1 Nr. 2 auch dann Ge genstände des Wochenmarktverkehrs seien, wenn der Müller das Getreide nicht selbst in eigener Landwirtschaft gewonnen habe. Es empfiehlt sich, durch eine Neufassung der Ziffer 2 diese Zweifel im Sinns der erstgenannten Entscheidung zu be seitigen. Mit der zu Abs. 2 vorgeschlagenen Anhörung der Berufsvertretung der beteiligten Gewerbe soll einer Schädigung des seßhaften Gewerbes durch eine Ucberwucherung der Wochenmärkle mit Warenartikeln, die von Haus aus nicht zu dem Wochenmarktverkehre gehören, vorgcbeugt werden. Die außerordentliche Vermehrung der Wochenmarktartikel, die in den letzten Jahren ganz besonders in den Großstädten und hier wie der besonders auf den Privalmärklen zu beob achten gewesen ist, wo bald jede Warengattung auf den Wochenmürkten feilgeboleu wird, läßt eine gewisse Einschränkung zweckmäßig erschei nen. Die vom Reichswirtschaftsrate nicht ge billigte Ersetzung des Antragsrechts der Ge- Irsade« snamendsneii kZmciMe sm rsntadslstsn. WMeSmlrMve, «mu MOA - MeMIMNr!, 0 g 18. NMrR'SNLMÄMWSMwM VMrn'8 KeMMMsssrer kür 6! ums»- uncl gsmüsepkksousn urwut bsdriied. 80 urtsllso küvrsucks ksod- tsuts: „Olme ksikenpkiLvrer nickt mvkr konlrurronrkskiA". (lutsekitsn vmi kro- spsbt postkrsi. P.«. vokrn llackk, 3 Lsnspsi-Vsrtelsd k. l ««Mimi „Oclronom" v. 8. 6. kl. Lein IVsitsiksulen ckss Koloss, cks ckss LVssssr ckureti ciis I-öcker sb- riollt. Onvöwvüstltod. Isrwsvckksev bsrvükrt. Fokrssrs Isokriort 100 8t. 25,50 LI, 108t. 2,90 LI, vorsiulrt 100 8t. 36 U, 10 8t. 4 bl. KinEsÄE» Is su» reinem Hank, im prägniert, ksius 11. tzusl., rium lksrstslisu von Ltrokclsolrsn. rum kksolltsn 2kseti, r. ^utrux 3ksok koicksk, 1 Kolks — 1 kkck. 1,25 LI, 1 ?ost- L0II0 — 6 Kolk. 2 tsod u. 3 Koll. NsekHU, lOlrgWLI.WIrgbOLl, Vsrp. krsi. 6röL. kosten briski. WAMGrS L Ls., Dsriin Ld, ll-inckenstr. 13. Wie!.:iMtzvslMll. i'omrtzekM.öekiin 1SSW. nsotl Or. keinem s2305 »»kein M etzsm. inüEle 6. 6.. ^Wklun s. m. RsWÄVNg« ßDNMÄEA PGDrEZSÄUWZ uvck ZZMNg iu bsotsr tzuslttät uvck sscksr Asrvürmektsu Lisons kisksru SSNMNDSvkL aL Ktrsiin V 17, keraiusstr. 10-13. Islspllcm: Lnckrssb 2508/09. meinden durch ein Anhörungsrecht soll anderer seits der zuständigen Verwaltungsbehörde eine größere Bewegungsfreiheit geben." Wir können mit Befriedigung fcststellcn, daß die von unserem Reichsverband immer wie der vorgebrachten Wünsche nun endlich weit gehend Berücksichtigung gefunden haben. dis WM ZS. ^Sdkusi' vsslMZsrL Lieks NestAMkMLLstMg ries' SisrksstLLSs suk 8.1 riss UsZu.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)