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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 45.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19300000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19300000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 45.1930
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 12, 20. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 33, 14. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 34, 21. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 35, 28. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 36, 4. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 38, 18. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 39, 25. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 40, 2. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 41, 9. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 42, 16. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 43, 23. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 44, 30. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 45, 6. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 46, 13. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 47, 20. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 48, 27. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 49, 4. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 50, 11. Dezember -
- Ausgabe Nr. 51, 18. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1930 -
-
Band
Band 45.1930
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Gartenbauwirtschaft Nr. 7. 13. 2. 1S3O anders liegt es beim Spargel, wo unter dem Einfluß der starken Anbauzunahme schon jetz; die Sorge auftritt, wo im kommenden Jahr die Erntemengen zu rentablen Preisen abgesetzt werden sollen. Es wird weiter betont, das; die Glaskultnr in Holland nur eine sehr geringe Ausdehnung erfahren habe. Auch hier wird ein Bild vor getäuscht, das bei näherer Betrachtung sich ins Gegenteil umkehreu muß. Es wird nämlich nicht berücksichtigt, daß eine geringe Ver mehrung der Glasfläche eine außergewöhnlich starke Vermehrung der Erträge nach sich zieht, weil in Glaskulturcn mehrere Ernten hinter einander, und das zu Spitzenpreisen, erzielt werden können, was beim Feldgemüsebau in diesem Maße unmöglich ist. Gerade diese Uebcrlegung muß doch jedem vor Augen sichren, daß die Rentabilität der Glaskulturen, die Ausnutzung der Fläche und aller Anlagen, auch der Arbeitskraft, in Glaskulturen einen viel größeren Spielraum hat und demnach die Aufnahme von Krediten durchaus rechtfertigt. Daß der Mangel an Versuchen für den Spargelban durch die Tätigkeit des Neichs- verbandes behoben ist, ist leider nicht erwähnt worden. Bei Gurken wird ganz außer acht gelassen, daß die Haupteinfuhr bei Gurken, wertmäßig je Doppelzentner gerechnet, gerade auf der Einfuhr von Salatgurken beruht, und es ist nur nebenbei erwähnt, daß Holland den Löwenanteil der ausländischen Gurkenzufuhr durch seine Lieferungen von Treibhaus gurken besitzt. Es ist nicht zu bestreiten, daß die Konser- ventndustrie einen großen Anteil an der Förderung des deutschen Gemüsebaues besitzt. Ein großer Teil von Gemüsearten ist aber in steigendem Umfange augebaut worden, ohne daß die Konservenindustrie daran beteiligt wäre. Es ist hier insbesondere an Salat zu erinnern. Daß im deutschen Gemüse- und Obstbau manches verbesserungsbedürftig ist, ist allgemein bekannt, und auch die Berufsvertretung des Obst- und Gemüsebaues befaßt sich führend mit der Lösung der schwierigen Aufgabe, die Mängel des- deutschen Obst- und Gemüsebaues zu beseitigen. Die Behauptung, der deutsche Obst- und Gemüsebau habe seine volkswirtschaftliche Auf gabe noch nicht erfüllt, braucht nicht bestritten zu werden, daß er aber auf dem besten Wege dazu ist, beweist nicht zuletzt die Tatsache, daß das Ausland in steigendem Maße dazu über gehen muß, die Ausfuhr der eigenen Pro dukte durch eine scharfe Qualitätskontrolle zi. überwachen, um mit dem deutschen Obst- und Gemüsebau weiter konkurrieren zu können. Dr. Ehr. und dieser muß zu ihrer Empfangnahme fähig sein. Forderung und Gegenforderung erlöschen durch diese Erklärung, und zwar mit rückwir kender Kraft. Die gegenüberstehenden Forde rungen gelten nämlich als in dem Zeitpunkte erloschen, in dem sie als zur Aufrechnung ge eignet einander gegenübergetreten sind (Z 389 BGB.). Neue MdMen der LeslerreWWn Gaüenbau-GeMchHt Vielfachen Wünschen der Gärtnerschaft so wohl, als auch der gärtnerischen Vereinigun gen entsprechend, hat die Gärtnertagung 1929 in Klosterneuburg den Beschluß gefaßt, die Oestcrreichische Gartenbau-Gesellschaft iu Wien aufzufordern, der bereits erfolgten Vereinheit lichung der Preiszuerkennung auf Gartenbau- Ausstellungen auch die Frage der Preße (Di plome und Medaillen) einer ähnlichen Lösung zuzuführen, dergestalt, daß die Ausstellungen veranstaltenden Vereine in Zukunft neben Staats-, Landes- und Kammcrpreisen nur- mehr solche der Gartenbau-Gesellschaft ver teilen werden. Während nun die Diplome schon seit einigen Jahren einheitlich verteil! wurden, hatte die Gartenbau-Gesellschaft fei! 1924 keine Medaillen mehr prägen lassen Es sind nunmehr, der Anregung des „Gärtner tages" folgend, neue Medaillen geprägt worden beilage: E. Häußler, Berlin; für di Marktrundschau: Dr. Christo peil, Berlin für den Anzeigenteil: M. Bethge, Berlin. Verlag: Gärtnerische Verlagsgesellschaft m. b. H., Berlin SÄ 48. Druck: Gebr. Radetzki, Berlin SW. 48. Schluß des redaktionellen Teiles. und Herbst — erforderliche Abtragen bzw. Setzen der Komposthaufen; hier tritt eine ganz enorme Verbilligung durch Einsparen von Lohn und Zeit ein; denn die mit Rollenlagern versehenen Wagen laufen mit äußerster Leichtigkeit uud können ohne Mühe durch einen Mann bewegt, oder in ganzen Zügen von 4—5 Stück durch ein Pferd an Ort uud Stelle gebracht werden. Das Gewicht der Ladung jedes einzelnen Wagens ist so groß, daß es durch Menschentragkraft nur bei zehn- bis zwanzigfachem Hin- und Hcrgcheu des Arbeiters erreicht werden kann. Die Ausnutzung einer solchen transportablen Bahnanlage ist so'vielseitig, daß die Bahn selbst direkt unentbehrlich wird, wenn sic erst einmal vorhanden ist. Die Hauptsache aber ist und bleibt, sie spart im Verhältnis zur Amortisation und Verzin sung des Anschaffungswertes eine ganz wesent liche Summe des Arbeitslohnes. Es sei nun bei dieser Gelegenheit auf das in der vorliegenden Nummer abgedruckte Inserat der Friedenshütter Feld- und Kleinbahnbedarfs gesellschaft mit beschränkter Haftung, Glci- ivitz O/S., Niedlstraße 4, Hinweisen, welche die Zittauer Transporlbahncn aus eigenen Werks anlagen geliefert hat. Die Filiale Görlitz genannter Firma in Görlitz, Demianiplatz 2i, ist gern bereit, allen Reflektanten die Nam:» der belieferten Gartenbaubetriebe zwecks Ein holung von Erkundigungen über Bewährung und Wirtschaftlichkeit der gelieferten Gartenbohne« bekanntzugebeR. Kann der deutsche Gemüse- und SWbau noch ^en steigenden Znlaudsbedars decken^ Betrachtungen zur deutschen Ernährungswirtschaft Die Ucberschrift dieses Artikels ist der Titel eines Buches, das von Bruno Hempel, dem Schriftleiter der Fach- zeftung „Die Konserven - Industrie", her- ausgegebeu worden ist. Da der Verfasser zum Teil in recht einseitiger Weise — um nicht schärfere Ausdrücke zu ge brauchen — die berührten Probleme be handelt, bringen wir, um etwaigen Miß verständnissen vorzubcugen, nachfolgend eine eingehendere Stellungnahme zu dem Buche. Die Schriftleitung. In dem Vorwort sagt der Verfasser, daß die Volkswirtschaftslehre nach Lexis eine reine Erfahrungswissenschaft sei, in der die Tat sachen die allein entscheidende Stimme haben. Geht man von diesem unbestreitbaren Grundsatz aus und sucht man nach einer Ant wort auf die im Titel gestellte Frage, so kann man nur folgende Faktoren als Grundlage für die Untersuchung wählen: 1. den Bedarf des Volkes am Obst und Ge müsen, 2. die heimische Produktion. Alle Ueberlegungen müssen also darauf Be zug nehmen, inwieweit der deutsche Obst- und Gemüsebau die Möglichkeit hat, den Be darf des Volkes zu decken. Alle gefühlsmäßi gen Ueberlegungen, selbst wenn sie mit Ein- und Ausfuhr-Tabelle» ausgestattet werden, haben demnach keinerlei Bedeutnng. Es er übrigt sich darüber zu streite», ob die Aktivität der Handelsbilanz von einer Verminderung der Zufuhr nicht unbedingt lebenswichtiger Pro dukte des Auslandes abhängig ist, ob ferner das „Erbübel des Deutschen", nämlich die Vorliebe für das Ausland, die Aufnahme fähigkeit des deutschen Marktes beschränkt, ob die Menschheit, also auch das deutsche Publi kum, ein Anrecht daran hat, überall da die Nahrungsmittel zu entnehmen, wo die Erzeu gung am billigstem ist, ob schließlich die sehr ungeklärte Vitaminlehre zugunsten der Frisch- Produkte oder der Konserven spricht. Diese gesühlsmäßigen Ueberlegungen — und ihre Zahl ist mit den oben genannten bei Hempel noch lange nicht erschöpft — spielen in dem vorliegenden Buch eine große Rolle, sie lassen die Tendenz erkennen, dem feldmäßigen Gemüsebau uud der Konservenmdustrie eine größere Bedeutung zuzuteilen als dem gärt ¬ nerischen Gemüsebau und insbesondere dem Glasgemüsebau. Auch beim Obstbau werden sie zur Unterstreichung dieser Tendenz heran- gezogcn. Eine besondere Rolle wird der Frage zuer kannt, ob das Deutsche Reich zweckmäßig hau- delt, wen» es den Gewächshauskulturen bei Gemüse finanzielle Unterstützung verschafft. Es wird erklärt, daß die Produkte dieser Be triebe nicht die Wertschätzung verdienen, die sie — doch erfahrungsgemäß — beim Publikum genießen. Der Verfasser läßt ganz außer acht, daß die Treibgemüse mit ihren gegenüber dem Konservengemüse um ein Viel faches höheren Preisen außerordentlich hohe Einfubrwertc ergibt und daß es in volkswirt schaftlichem Sinne unverantwortlich wäre, vor handene Möglichkeiten, dieser Einfuhr ent- gegenzutreten, nicht im stärksten Maße auszu schöpfen und zwar im Staatsinteresse auch mit Staatsmitteln. Es ist in der ganzen Darstellung nirgendwo eine Rede von der sichersten Erfahrung in der Produktion und im Absatz aller Güter, näm lich davon, daß die Produktion — auch von Obst uud Gemüse — letzten Endes lediglich davon bestimmt wird, ob am Markte für die Produkte Preise erzielt werden, die die Rentabilität der Betriebe gewährleisten. Man könnte sehr wirkungsvoll bei diesen Betrach tungen auf die Thümmsche „Lehre vom iso lierten Stgat" verweisen, durch die ganz ein- deutig die Grundlage der Produktion geklärt wird. Für die Rentabilität der Betriebe, dem nach auch für die Möglichkeit, das deutsche Volk aus der eigenen Scholle ernähren zu können, sind entscheidend die Produktionskosten und die Transportkosten. Der verlorene Krieg legt dem deutschen Obst- uud Gemüsebau wie allen deutschen Berufen Lasten auf, die den konstanten Anteil der Produktionskosten er höhen, während die ausländischen Staaten von dieser einseitigen Belastung frei sind. Wenn daher ausländische Produkte am oeurschcn Markt eine große Rolle spielen, so ist der Grund, daß das Ausland vielfach billiger Produzieren kann oder es versteht, durch bessere Absatzorganisation dem Konsumenten entgegen- zukommen. Von diesen allgemeinen Ueberlegungen ab gesehen, muß aber auch betont werden, daß die Art der Darstellung bei Hempel nicht immer als objektiv erscheint. Eine große Zahl von Behauptungen könnte bestritten und widerlegt werden, es fehlt hier an Platz dazu. Auf eines kann man aber mit besonderen; Nachdruck verweisen: Aus Seite 13 wird die Denkschrift des Preußischen Ministeriums sür Landwirt schaft, Domänen und Forsten vom 3. 12. 1926 einer kritischen Prüfung unterzogen. Es wird erklärt, daß die Darlegungen der Denkschrift u. a. einer näheren Prüfung insofern nicht standhalten könnten, als gerade während der deutschen Haupterntezeit im Feldgemüsebau das Ausland den Hauptteil seiner Gesamteinfuhr liefere. Als Gemüsearten werden hier er wähnt: Spargel, Erbsen, Gurken, Bohnen u. a. Die genannten Produkte sollen in der Haupterntezeit in so großen Mengen ein geführt werden, daß demnach der deutsche Anbau nicht ausreicht. Die absoluten Einfuhrziffern sür die ge nannten Produkte sind aber in dieser Zeit im Vergleich zu der deutschen Produktion so gering, daß man erklären muß, daß durch diese Art der Darstellung der unkritische Leser getäuscht wird. Ma» kann schließlich auch irgendein Produkt herausgreifen, das im ganzen mit 10 ckr während der Haupternte zeit des heimischen Produktes aus den; Aus lande eingeführt wird, und sagen: Dieses Produkt wird während der Haupterntezeit zu 100°/» der Gesamteinfuhr aus dem Auslande geliefert. Damit würde der unkritische Leser den Eindruck bekommen, daß der deutsche An bau hier sehr rückständig sei. In Wirklichkeit würden aber diese 10 ckr: vollständig in der eigenen Produktion verschwinden. Die Dar stellung ist demnach nicht als einwandfrei zu bezeichnen, ganz abgesehen davon, daß es ein Trugschluß ist, einfach die Einfuhr — Bedarf zu setzen. Solange das Ausland dem deutschen Handel Ware zum kommissionsweiseu Verkauf unaufgefordert, also ohne direkte Nachfrage, übersendet, wie es zum Beispiel in den letzte» beiden Jahren besonders bei Gurken der Fall war, die zu jedem Preis verschleudert werden müssen, „um zu räumen", kann von „Be darfsdeckung" keine Rede sein. Wie steht es z. B. damit, daß deutsche Gurken morgen weise unterpftügt wurden, weil die Aufnahme fähigkeit der Industrie versagte, nachdem sie sich vorher mit Auslandsgurken gesättigt hatte, oder warum plombierten rheinische Sauer krautfabriken die Schneidemaschinen, um das Einschncidcn billigere» deutschen Weißkohles zn verhindern? Weil sie vorher mit teuerem dänischen Weißkohl die Läger gefüllt hatten! Reicht der deutsche Erbsenanbau nicht aus? Soweit man hört, will die Kouservenindustrie in diesem Jahr de» Umfang der Vertragsau- banflächen für Erbsen einschränken. Kann; Von Dr. jur. Pondorf die Verbandsnachrichlen und die Umerhallungs- GewO, derartige Kaufpreis- keiner Weise geltend gemacht da nach K 118 forderunge» in werden können. Die in de» lungen zum und Urteile UI. Die für Streitigkeiten zwischen Arbeitsver- tragsparteien wesentlichste Bestimmung gibt 8 394 BGB., indem er die Aufrechnung gegen Forderungen, die der Pfändung nicht unter worfen sind, verbietet. Die vom Gesetz be troffene Regelung ist „zwingend", sie kann also durch Parteivereinbarung oder durch die Ar beitsordnung (vgl. Urteil des Landgerichts I Berlin vom 26. März 1925, bei Goerrig, Arbeitsrecht in der Praxis III S. 32) nicht be seitigt werden. Auch der eben erwähnte Auf- rechnuugsvertrag bietet dem Arbeitgeber keine II. In der Tat bietet das Gesetz in solchen Fällen, wo jede der Parteien gleichzeitig Gläubiger und Schuldner ist, die Möglichkeit, „mit geschlossenem Beutel zu zahlen", und zwar nicht nur bei den sog. gegenseitigen Verträgen (Kauf-, Tausch-, Miete-, Pacht-, Dienst- und Werkverträgen), deren Wese» ja gerade in den; Austausch der Leistungen besteht, sondern auch dann, wenn Forderung und Gegenforderung zn- fällig einander gegenübertrete». Die gesetzliche Grundlage für die Befugnis, eine Schuld durch einseitige Erklärung der Aufrechnung zum Er löschen zu bringen, ist im BGB., und zwar in den ZZ 387—396 gegeben. Voraussetzung der Aufrechnung ist Gegenseitigkeit und Gleich artigkeit der beiderseitigen Leistungen, sowie Fälligkeit der Forderung des Aufrechnenden (Z 387 BGB.); es soll hier davon abgesehen werden, die Einzelheiten der Aufrechnungen darzustellen, zumal diese unschwer aus dem Gesetz ersehen werden können. Hingewiessn sei indessen aus den Aufrechnuugsvertrag, der inhaltlich ein gegenseitiger Erfüllungsvertrag und im Gegensatz zu der einseitigen Aufrech nung nicht an alle Erfordernisse des Z 387 BGB. gebunden ist. Seine Bedeutung liegt vor allem darin, daß der Aufrechnende nicht zu be weisen braucht, ob seine Forderung bestand und begründet war. ist z. B. die ^Aufrechnung innerhalb der Un pfändbarkeitsgrenze für unzulässig erklärt worden bei Schadensersatzansprüchen aus Kon traktbruch (GewGer. Augsburg vom 2. Sep tember 1925 und GewGer. Zeitz vom 26. April 1927 bei Goerrig, IV S. 47 und V S. 116), . ferner, und zwar zu Recht, bei Diebstahlsver dacht (GewGer. Köln bei Goerrig V S. 115). Dagegen ist die Aufrechnung für zulässig ge halten worden, bei Betriebsschädigung durch wilden Streik unter Vertragsbruch und unter Einstellung der Nvtstandsarbeiten (Landgericht Hagen von; 7. Oktober 1924 und 17. Mai 1925, bei Goerrig II S. 38), bei strafbaren Hand lungen der Arbeitnehmer (Reichsgericht vom 26. Mai 1914 RGZ. Bd. 85 S. 115, GewGer. Forst vom 27. Mai 1925 und KfmGer. Ham burg vom 2. Juli 1925 bei Goerrig III S. 31 uud IV S. 47), bei unsachgemäßer Arbeits leistung oder Behandlung von Arbeitsgeräten (GewGer. Werdau vom 3. Juni 1925 Lei Goerrig III S. 32). Man wird heute jedoch als herrschende Meinung anuehmen dürfe», daß in derartigen Fällen eine Aufrechnung in vollem Umfange erfolgen kann. V. Vollzogen wird die Aufrechnung durch ein seitige empfaugsbedürftige Erklärung des Auf- rechneude» gegenüber der Gegenpartei (Z 388 Satz 1). Die Aufrechnuugserklärung muß also dem für sie bestimmten Empfänger zugehem, Schriftleitung antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil, Möglichkeit, innerhalb der Unpfändbarkeits grenze aufziircchnen. Denn wenn ein Arbeit nehmer vor dem Fälligkeitstage einen Auf- rechnungsvertrag schließt, dann trifft er eine rechtsgcschäftliche Verfügung über den Lohn anspruch. Diese ist aber nach § 2 Abs. 2 des LohnbeschlagnahmeGes. unzulässig. Welche Forderungen der Pfändung nicht unterworfen sind, ist in den verschiedenen Gesetzen angegeben. Hier kommt entscheidend Z 850 ZPO. in Verbindung mit dem Lohnbe schlagnahmeGes. und der VO. über Lohn pfändung von; 25. Juni 1919, deren Fassung verschiedentlich geändert ist, in Betracht. Da nach ist die Pfäudbarkeitsgrenze, d. h. der Be trag, der nicht gepfändet werden darf, bei Aus zahlung für Monate 195 RM. monatlich, bei Auszahlung für Woche» 45 RM. wöche»tlich, bei Auszahlung für Tage 7,50 RM. täglich. Uebersteigt der Lohn diese Beträge, dann erhöht sich die Pfändbarkeitsgrenze um ein Drittel des Mehrbetrages. Nach Z 1 Abs. 2 der VO. über die Lohnpfändung, erhöht sich ferner der unpfändbare Teil des Mehrbetrages, wenn der Schuldner seinen Ehegatten, frühere» Ehe gatten, Verwandten oder einem unehelichen Kinde Unterhalt zu gewähren hat, und zwar um ein Sechstel sür jede unterhaltsberechtigte Per son, jedoch nur dann, wenn das Einkommen nicht mehr als 650 RM. für den Monat oder 150 RM. für die Woche oder 25 RM. sür den Tag betrügt (Z 1 Abs. 3 LohnpfVO.). Die Ausrechnung ist also, soweit nicht die ge nannten Bestimmungen eingreise», zulässig, ins besondere steht dem nicht Z 115 Abs. 1 GewO., der die Barzahlung der Löhne bestimmt, ent gegen; denn damit ist nur die Leistung an Er- süllungsstatt, nicht aber die Aufrechnung aus geschlossen. Hingegen kann ein Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer entgegen § 115 Äbs. 2 GewO. Waren kreditiert hat, nicht aufrechnen, Der in Nr. u veröffentlichte Artikel „Zurückbehaltungsrecht der Arbeitgeber und Lohneinbehaltung", nahm am Ende des Absatz III auf den nachfolgenden Ar tikel als bereits veröffentlicht Bezug. Wir bitten den dortigen Verweis auf d-n nach folgenden Artikel zu beziehen. I. Den Ausgangspunkt bilde folgender Fall: Ein Arbeitnehmer verlangt von seinem Arbeit geber Zahlung von rückständigem Lohn, z. B. die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem Tariflohn. Der Arbeitgeber erkennt seine Zahlungsverpflichtung an, macht aber dem Arbeitgeber gegenüber eine Gegenforde rung, etwa Anwerbungsgelder, Umzugskosten, Lohnvorschüsse oder Schadensersatzansprüche aüs Kontraktbruch oder Materialbeschädigung gel tend. Er will nun seiner Verpflichtung dadurch ledig werden, daß er dem Arbeitnehmer er klärt: Wir heben unsere Ansprüche gegenein ander auf. IV. Trotz der Vorschrift des Z 394 BGB. ist eine Aufrechnung auch gegen die der Pfändung nicht unterworfene» Forderungen in einzelnen Fälle» zulässig. Zunächst einmal dann, wenn der Arbeitnehmer »ach Leistung der Arbeit den Fälligkeitstag verstreichen läßt, ohne seinen Lohn abzuhole;;. In der Praxis wird dieser Fall zwar nicht allzu häufig Vorkommen. Die wesentlichste Ausnahme von dem Ver bot des Z 394 BGB. ist jedoch die, daß der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche bei vorsätz licher Verletzung einer Vertragspflicht oder aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen immer auf rechnen kann. Es würde gegen Treu und Glanben verstoße», wollte der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber vorsätzlich geschädigt hat, für sich den Schutz des § 394 BGB. in An spruch nehme». Die Rechtsprechung, nalueutlich der früheren Gewerbe- und Kanfmannsgerichte, war in dieser Frage nicht ganz einheitlich. So Ausrechnung non Forderungen MWen UrSesssverlragsparseieu namentlich gezeichneten Nbhand- Ausdruck kommenden Ansichten sind die Meinungsäußerungen der Verfasser. K. Fachmann, Berlin. Ver- GeschLWches Unter dieser Rubrik geben wir unseren Dauerinserenten Gelegenheit zu besonderem, kurzem Hinweise aus ihre Inserate. Rationalisiert die Gartenbauwirtschaft. Die Not der Zeit zwingt nicht nur die In dustrie, sondern auch die Landwirtschaft und die Gartcnbauwirtschnft zur Rationalisierung. Alle nur erdenklichen Hilfsmittel müssen benutzt wer den, um* die Rentabilität zu erhalten bzw. zu erhöhen. Auch in Gärtnereibetrieben spielen die Löhne eine Hauptrolle in der Rechnung. Hier muß also zuerst der Hebel angesetzt werden, um sie so niedrig wie möglich zu gestalten. In ganz wesentlichem Maße hilft die An schaffung einer Transportaiilage. Große Garten baubetriebe in der Zittauer Gegend haben sich diese Erkenntnis zu Nutze gemacht, uachdem städtische und behördliche Gartenbauverwaltun gen bereits längere Zeit solche Anlagen ver wenden. Auf schmale», transportable» Gleise» vo» 500 mm Spurweite, die bequem und ohne Boden wegzunehmen zwischen den Beeten laufen können, rollen Kipp-, Horde- oder Plattform- wagc», welche die geernteten Früchte nach dem Sammellager bringen und gleichzeitig auf dem Rückwegs Natur- oder Kunstdünger, Kompost erde, Stangenpflöcke usw. bis direkt auf die Beete heranbringen. Vor allem erleichtert die Feld bahn das zweimal im Jahr — im Frühjahr v'!L »q'n - tz-..-zz ' iS züj d» c«: «LrLm Q " i: ' ' ür-. -- - Ml--',. ' fE, ' - - k kn::».,, . «i D k- V-. .8 z, «<x!t ji , tz a ift M »t - iaiZÄ.-:.— . öl t«h :üt, - e KW-Skt- «Ä »:»» . «M: Atz - tzbjü, - rr.: —« eZ « L - „kki tz r - . - tz!" je« »a :ft : - ( . e '- - Ais A—ft ft.. r- . r» iE, „... , diU K"» ft - , . - 2 - " W
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