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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 45.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19300000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19300000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 45.1930
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 12, 20. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 33, 14. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 34, 21. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 35, 28. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 36, 4. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 38, 18. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 39, 25. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 40, 2. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 41, 9. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 42, 16. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 43, 23. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 44, 30. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 45, 6. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 46, 13. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 47, 20. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 48, 27. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 49, 4. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 50, 11. Dezember -
- Ausgabe Nr. 51, 18. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1930 -
-
Band
Band 45.1930
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Zer NachrichleMeusl über Gemüse- Md SLsS- mürkle lüukk Gemeinsame Berichterstattung der preisberichtstelle beim Deutschen Land- wirrschaftsrat und des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. V. Einem alten Wunsche des Beruses entspre chend haben die unterzeichneten Organisationen vom 2. Januar 1930 ab die im Herbst ange- kündigle gemeinsann V ricbterüattung über Preise und Marktverhältnisse von Gemüse und Obst ausgenommen. Die Arbeiten wurden dadurch ermöglicht, daß dankenswerterweise durch das Reichsernährungsministerium ein Be trag für den Ausbau der Marktbeobachtung auf dem Gebiet des Gartenbaues zur Ver fügung gestellt wurde. Der Beruf hat in ebenso erfreulichem Maße insofern seine besten Kräfte in den Dienst der Sache gestellt, als sich eine große Zahl von Mitgliedern des Reichsvcrbandes des deutschen Gartenbaues e. V. und von Genosscnschaftsführern zur Nebsrnahme des Berichterstatteramtes be reit erklärten. Außerdem beteiligen sich einige befvnderS dafür geeignete Lehranstalten und amtliche Marktverwaltungen an der Arbeit. Der erste Teil der Marktbeobachtung ist damit in Gang gebracht worden. Er umsaßt den „Täglichen Nachrichtendien st" über die Gemüse- und Obstpreise, daneben die wöchentlich erscheinende „Marktrund schau sür den Gartenba u." Der „Tägliche Nachrichtendienst" bringt die Preise für Obst und Gemüse, soweit sie für den inländischen Erzeuger von Bedeu tung sind, von allen wichtigen deutschen Groß märkten, sowie von den Erzeugcrversteigerun- gen und Absatzgenossenschasten. Von etwa 60 deutschen Plätzen werden die Preise der Haupt markttage ausgenommen und noch am gleichen Tage veröffentlicht, so daß die Bezieher bereits am nächsten Morgen über die tatsächlich ge zahlten und erzielbaren Preise orientiert sind. Es ist damit also erstmalig auch für die Gar tenbaubetriebe die Möglichkeit gegeben, sich schnellstens und umfassend über die Preise und Preisentwicklung täglich zu unterrichten und sich mit ihrem Verkauf darauf einzustellen. Die wöchentliche, jeweils am Montag er scheinende „Mar kt r un d sch a u für den Gartenbau" stellt eine Ergänzung zu die sem Nachrichtendienst dar. Sie bringt einen umfassenden Bericht über die Marktlage und die Entwicklung der Absatzverhältnisse für die jeweils besonders wichtigen Erzeugnisse. Außer dem geben Sonderberichte über die Hauptab satzgebiete und Umschlagplätze in Deutschland besondere Aufklärung über die Markt- und Absatzverhältniffe in den einzelnen Teilen Deutschlands, die auf Grund der unterschied lichen Produktions- und Absatzvcrhältnisse in den einzelnen Gebieten ja sehr verschieden sein können. Die „Marktrundschau" will wei terhin die deutschen Gartenbaubetriebe auch über die Produktions- und Absatzlage im Aus lande, soweit es Produkte nach Deutschland einführt, orientieren, da es von größter Be deutung ist, daß der inländische Erzeuger auch die jeweilige Versorgungslage für Obst und Gemüse im Auslände kennt. Darüber hinaus werden in der „Markt rundschau" Fragen allgemeiner gartenbaulicher Interessen behandelt werden, insbesondere solche, die für den Absatz und die Preise der deutschen Produktion von Bedeutung find. Diese beiden Veröffentlichungen, die ab 1. Januar 1930 herausgcgebcn werden, können bei den unterzeichneten Organisationen bestellt werden. Der Bezugspreis beträgt monatlich: Für den „Täglichen Nachrichtendienst" (Preis berichte) RM. S.— für alle Bezieher. Für die „Marktrundschau für den Gartenbau" RM. 1,50 für Landwirte, Gartenbaube triebe, Obst- und Gemüsezüchter; ^M. 1,— als Borzugsabonnement für Landwirte, Gartenbaubetriebe und Obst- und Gemüsezüchter, di« sich an den kommenden konjunkturstatistischen Erhebungen beteiligen. Für Handelsfirmen und Zeitungen Bezugs preise nach besonderer Vereinbarung. Der 2. Teil der Marktbeobachtung, die regelmäßigen konjunkturstatlstischen Erhebungen für Obst und Gemüse beginnen im kommenden Frühjahr, die Ergebnisse dieser Erhebungen werden in der „Marktrundschau für den Gar- tenbau" gleichfalls ausgewertet werden. Preisberkchtstelle beim Deutschen Landwirtschafts rat, Berlin SW 11, Hafenplatz 4 III. Rcichsverband des deutschen Gartenbaues e. V., Berlin NW 4V, Kronprinzrnujer 27. Vermögenssteuer für 1829 fällig am 15. Februar Von Dr. Bronner Die Einheitsbewertuug und Vermögensteuer- veranlagung für 1928 gilt auch für die Ver- mögen st euer 1929. Dieser Grundsatz er gibt sich aus zwei Vorordnungen vom 20. und 23. Dezember 1929. Er wird jedoch in mancher Hinsicht durchbrochen, was für die Steuerpflichtigen sehr beachtlich ist. Gegenüber der Vermögensteuer 1928 wird zunächst ein 8proz. Zuschlag erhoben. Wesentlich sind die Möglichkeiten, unter gewissen Voraussetzungen durch Neuveranlagung auf einen nach dem 1. Januar 1928 liegenden Stichtag, der sowohl in das Jahr 1928 wie in das Jahr 1929 fallen kann, eine niedrigere Veranlagung des Vermögens herbeizuführen. Schließlich kann unter Umständen eine Freistellung von der Vermögensteuer 1929 erfolgen, wenn im Gegensatz zu 1928 die Voraussetzungen für die Erhöhung der Vermögensteuersreigrenzen am 1. Januar 1929 gegeben sind. 1. Möglichkeiten einer Ncuveranlagung Wie gesagt, gilt der auf den 1. Januar 1828 festgesetzte Einheitswert des Be triebsvermögens, der Grundstücke, des Gesamtvermögens usw. auch für die Bermögensteuerveranlagung 1929. Hat auf einen späteren Zeitpunkt des Jahres 1928 eine Neufestüellung des Vermögens infolge wesentlicher Vermögensveränderung stattgefun den, so bildet der auf diesen Zeitpunkt fest- gestellte Einheitswert die Grundlage. Mög lich ist es, heute noch eine derartige Neu- feststellung des Vermögens auf einen Zeitpunkt des Jahres 1928, vor allem aber nunmehr auch des Jahres 1929 herbeiz u- sühren, wenn sich das Vermögen wesentlich verändert hat. Voraussetzung einer Neufeststellung des Einheitswerts ist, daß sich der Einheitswert des Betriebsver mögens oder des Grundvermögens, landwirt schaftlichen Vermögens usw. oder auch des Ge mehr als den fünften Teil oder um mehr als samtvermögens infolge besonderer Umstände um 100 000 RM. seit dem 1. Januar 1928 ver ändert hat. Es müssen also insbesondere „be sondere Umstände" die Veränderung her beigeführt haben (z. B. auch verlustreiche Ver äußerungen von Wertpapieren, Inventar usw.). W er t ä n d e r u n g e n, die auf allgemei- n e n Veränderungen der wirtschaftlichen Ver hältnisse beruhen, kommen nicht in Betracht. 2. Billigkcitsmatznahmen Besondere Härten, die sich im Ein zelfalle bei der Bermögensteuerveranlagung 1929 ergeben, können nur auf dem Wege des H 108 der Reichsabgabenordnung gemildert werden. In derartigen Fällen (z.B. bei wirt schaftlicher Notlage) empfiehlt sich ein beson derer Ermäßigungs- oder Erlaßantrag. Beson dere Anordnungen sind wie für die Vermögen- steuer 1928 in dem Ministerialerlass vom 22. Mai 1929 für Grundbesitzer ergan gen, ans die hier nicht näher eingegangen werden kann. Soweit den Grundbesitzern die Ermäßigung nicht bereits für die Vermögen- steucr 1928 gewährt ist, muß der Ermäßigungsau trag in den zugclasscncn Fällen innerhalb eines Monats nach Zustellung des neuen Bescheides von den Grundbesitzern eingereicht werden. in Berlin 3. Stcuerbercchnung und Freigrenzen Die V e r möge n st e uer 1929 berechnet sich nach dem anfangs Gesagten grundsätzlich nach dem gleichen Vermögen wie für 1928., Hab Ms' GessimkvermötzeM 1IZ8^ 'M 000 Reichsmark und die Bermögensteuer 1929 dem entsprechend 5 v. T. von 100 000 RM. — 500 RM. betragen, so beträgt die Vermögen steuer 1929 ebenfalls 500 RM. Zu dieser eigentlichen Vermögensteuer tritt der außer ordentliche 8proz. Zuschlag (in dem vorstehen den Beispiel also 8 vH. von 500 RM. — 40 RM.). Den Gesamtbetrag (540 RM.) hat der Steuerpflichtige als Vermögensteuer für 1929 zu entrichten. Findet eine Neuveranlagung (vgl. oben 1) auf einen in das Kalenderjahr 1929 fallenden Zeitpunkt statt, so wird die Ver mögensteuer 1929 zuzüglich des 8proz. Zu schlags für die Zeit bis zu dem Schluß des Kalendermonats, in dem der Zeitpunkt für die Neuveranlagung liegt, nach dem für 1928 festgesetzten Vermögen und für die darauf folgende Zeit bis zum Schluß des Kalender jahres 1929 nach dem neu jestgestellten Ver mögen berechnet. Die allgemeine Freigrenze der Ver mögen für die Vermögensteuer beträgt be kanntlich 5000 RM., dabei wird das Ver mögen auf volle 100 RM. nach unten abge rundet; daneben kommen jedoch erhöhte Freigrenzen zunächst für Personen mit geringem Einkommen in Betracht. Eine Erhöhung der Freigrenze auf 10 000 RM. ist für alle Personen vorgesehen, deren Ein kommen 3000 RM., bei Vorhandensein von zwei minderjährigen Kindern 4000 RM., von drei und vier Kindern 5000 RM-, von mehr als vier Kindern 6000 RM. nicht überstiegen hat. Hat also ein Steuerpflichtiger zwar im Jahre 1927 «in höheres Einkommen gehabt, ist aber sein Einkommen im Jahre 1928 unter den Freigrenzen geblieben, so kann er nun mehr Freistellung von der Bermögensteuer 1929 verlangen. Weitere Freigrenzen gelten für über 60 Jahr« alte und solche Personen, die erwerbsunfähig oder „nicht nur vorübergehend" behindert sind, ihren „Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb zu bestreiten." Sie sind bei einem Vermögen von 20 OM RM. steuerfrei, wenn ihr Einkommen 5000 RM-, bei einem Ver mögen von 30 OM RM., wenn ihr Ein kommen 4M0 RM. nicht überstiegen hat. Ge hören in diesen Fällen mehr als zwei minder jährige Kinder zum Haushalt des Steuerpflich tigen, so kann das Einkommen bei einem Ver mögen bis 20 OM RM. 60M NM., bei einem solchen von 30 OM RM. 5000 RM. betragen. Entscheidend sind für die Bermögensteuer 1929 bezüglich des Alters usw. die Ver hältnisse am 1. Januar 1929; ferner das Einkommen des Jahres 1928. Der Steuer pflichtige muß also am 1. Januar 1929 60 Jahre alt, erwerbsunfähig usw. gewesen sein. In dem Vcrmvgensteucrbescheid für 1929 werden außer der endgültigen Bermögensteuer für das vergangene Jahr auch die Ber- Grotze Aalsmeerer Mmemusskellung vom 1. bis 5. April 183Ü Das neue Rieseugebäude der Coöperatieve Veilings-Vereinigung „Blumenlust", 3300 gin groß, wird am 1. April feierlich geöffnet, mit einer großen Ausstellung. Einsendung ist nur den Aalsmeerer Gärt nern und Exporteuren gestattet. Neuheiten von Blumen und Pflanzen aus dem Auslande wird jedoch gerne entgegengesehen. Auch aus der Zusammenstellung des Ehren- ausschusses und der Jury wird sich der inter nationale Charakter der Ausstellung zeigen. Diejenigen, die wünschen, Neuheiten einzu- sendcn, können sich an das Sekretariat der Ausstellung in Aalsmeer wenden. rum ULueksrn uuck Streuen. Wirksames rwd billigste Mikel rur Ls- KLmpkung von LklaursusobLäliiigso. klikotiu- u. Usbsüextrsüt kabriüstiou 8. Lisasr H ko. 8erlio ki 20, brsisu waläsr Sirs-Ls 18. lewkon: Humboldt 6182. Geschäftliche Mitteilungen Gartendirektor Ludwig Lesser übernahm die umfangreiche Praxis des kürzlich verstorbenen Gartenbaudirektors Albert Brodersen. Auskunft über Wohnort Die Hauptgeschäftsstelle bittet um Mittei lung über den derzeitigen Aufenthaltsort des Gärtners Ernst Hesse, früher Breslau, dann Hannover wohnhaft. klimatische Vorbedingungen für Treibhauskulinren Bon Obergärtner G. Kauffmann in Bad Berka Gerade die Einwirkung der klimatischen Ver- ! hältnisse ist bei der Schaffung von gärtnert- schen Treibanlagen sehr zu beachten. Die Ein- slüsse des Klimas können sich fördernd aus wirken, sie können aber auch die ganze Renta bilität eines Betriebes in Frage stellen, wenn si« nicht von vornherein berücksichtigt Warden sind. Bekanntlich ist gerade zur Frühtreiberei, in den noch kurzen Tagen, das Vorhandensein von möglichst viel Sonnenschein sehr er wünscht und förderlich für das Wachstum der Pflanzen. Leider ist aber das Sonnenlicht wohl der einzige Pflanzenwachstumsfaktor, dm wir nicht nach Bedarf zuführen können, wie etwa Wasser, Wärme (in Gewächshäusern), Lust und Nährstoffe, sondern dessen Erscheinen klimatisch bedingt ist. Die aus der klimati schen Lage sich ergebende Sonnsnscheindauer ist also sür die rentable Trcibhausnutznng von größter Bedeutung und sollte auf jeden Fall vor Einrichtung einer Treibanlage genügend bedacht werden. Schon ein oberflächlicher Vergleich der be sonderen Eigenschaften vgn Feülands- nnd See klima läßt erkennen, daß in den Gegenden des zwar milden, feuchten Seeklimas mit seinen häufigen Nebeln das Jahr weit weniger Sonnenschein mit sich bringt, als es weiter ins Festland hinein der Fall sein wird. Ein Blick auf die Karte der Niederschlagsmengen und ihrer Verteilung über das Jahr beweist das gerade an den Beispielen Hollands mit See klima und dem überwiegenden Festlandsklima Deutschlands. Da ergibt sich bei einer Gegen überstellung der Durchschnittszahlen zwar eine ziemlich gleiche Regenmenge, aber «ine beacht liche Verschiedenheit hinsichtlich der zeitlichen Verteilung der Niederschläge. Liegt in Deutsch land die Hauptniederschlagsmenge etwa im Frühsommer, so gibt es in Holland mehrere Regenmaxima im Iahte, d. h. di« Niederschläge verteilen sich gleichmäßiger über das ganze Jahr.„Ist.. dlE. ayH slsr. bas MÄeilM Freilandkultürcn gewiß/ vorteilhaft, muss 'es doch in der Treiberei wegen der sich daraus ergebenden häufigeren Bewölkung und der des halb geringeren Sonnenscheindauer entschieden nachteilig sein. Außer der Sonnenbelichtung als Auswir kung des Klimas ist auch die Beachtung der Jahresdurchschnittstemperaturen von großer Wichtigkeit, da die Notwendigkeit stärkeren Heizens eine ganz fühlbare Rückwirkung auf die Rentabilität einer Anlage ausübt. Be trachtet man daher eine Temperaturenkarte, so zeigt diese allerdings wieder Holland uns ge genüber im Vorteil. Zwar sind die Durch schnittstemperaturen in Holland und auch hier in den Tälern des Rheins und seiner Neben flüsse etwa die gleichen, jedoch besteht hier noch, als Aeußerung des Kontinentalklimas gegenüber dem Seeklima, die Gefahr des häufigeren Auftretens von Spät- und Früh frösten. Die phänologische, d. h. die Früh lingseinzugkarte weist aber wieder Nachteiliges für Holland ans, gegenüber unserem Rhein- und Moseltal, dazu dem Gebiet von Frankfurt am Main und am Neckar, wo nämlich der Frühlingseinzug um acht Tage früher vor sich geht als in Südholland. Mit diesem wiederum stehen z. B. große Teile West falens und das deutsche Niedcrrheingcbiet auf einer Stufe, während in Nvrdholland der Frühling noch uni acht Tage später einzieht, ebenso wie im größten Teil Deutschlands mit Ausnahme des Nordostens und der Gebirge. Um die Zahl der zu beachtenden, klimati schen Vorbedingungen beim Treibhausbau zu vervollständigen, darf man nicht vergessen, sein Augenmerk auf die meist auch klimatisch be dingten Windverhältnisse zu richten. Denn Gegenden mit häufigen kalten Winden oder mit viel Sturm und Hagel sind für Früh- und Spättreiberei, zumal in Kalthäusern, wegen des Auskühlcns und der Gefahr von Hagel- oder Windbruchschäden wenig geeignet. Bei der Beschäftigung mit der Frage der klimatischen Beeinflussung des Treibhausbaues fällt auf, daß diese Einflußnahme vor allem auch ihren Ausdruck findet in den Gcwächs- hauskonstruktionen, welche man in den verschie denen Klimagebictcn bevorzugt. Im ausge glichenen Klima Hollands werden Kalthaus- bauteu nach wie vor geschätzt und ohne be sondere Mühe rentabel ausgenutzt. Je weiter man nach Deutschland hineinkommt, desto weni ger findet sich eine allgemeine L-chützung dieser Häuser, man versieht sie meist mit Notheczun gen oder geht auch ganz über zum Bau der vielseitiger verwendbaren, beheizten Großraum blocks. Treibhauskulturen sind, was die aus gedehntere Sonnenscheindaucr und den . «Heren -Krühlingseintritt betrifft, in großen Teilen West- und Südwestdeutwhlands also klimatisch -begünstigter als in Holland. Zur Ausnützung dieses Vorteils dürste aber gerade sür diese Gebiete das unbeheizte Kalthaus nicht das geeignete sein, weil sich in ihm mangels Be heizung die durch das Klima sonst begünstigten Kulturmöglichkeitsu nicht verwirklichen lassen und es andrerseits ebenfalls mangels Heizung gegen die Ungunst (Fröste s. o.) des Festlands- klimas nicht genügend geschützt ist. Es wird hier ein beheizter Großraumblock, der ja kein ausgesprochenes Warmhaus zu sein braucht, sicher die größeren Vorzüge auf sich vereinen. Die beschriebenen, allgemeinen Auswirkun gen des Klimas, die beim Treibhausbau berück sichtigt werden sollten, können natürlich in ihrer Wirkung durch andere Faktoren, beson ders durch die örtlichen Verhältnisse (Süd lage, Windschutz usw.) beeinflußt, abgeschwächt oder verstärkt werden. Mitteilung des ReichsverdMes Bericht der Kassenprüfer Die unterzeichneten Kassenprüfer haben heute den Kassenbestand des Reichsver bandes des deutschen Gartenbaues e. V. geprüft und festgestellt, daß solcher mit den Eintragungen in vorgelegten Büchern und lückenlos vorgelegten Belegen genau übereinstimmt. Berlin, den 18. Januar 1930. Romer Robert Bloßfeld mögensteuervorauszahlungen für 1930 festgesetzt sein. Sie richten sich grund sätzlich nach der Vermögensteuer 1929; doch bleibt der 8proz. Züschlag außer Betracht. Die Vermögensteuerbescheide sollen noch im Januar 1930 zugestellt werden. Die Nachzahlung auf die Bermögensteuer 1929 ist gleichzeitig mit der ersten Vermögensteuervor auszahlung sür 1930 am 15. Februar 1930 abzuführen. Ist ausnahmsweise der Ber- mögensteuerbescheid erst kurz vor dem 15. Fe- bruar 1930 zugestellt, so soll von der Erhebung von Verzugszuschlägen wegen verspäteter Zah lung dann abgesehen werden, wenn der an sich am 15. Februar fällige Betrag wenigstens bis zum 25. Februar eingezahlt ist. Aller dings ist dies an die Voraussetzung geknüpft, daß nach „Lage des Falles" anzunehmcn ist, „daß die Beschaffung der für die Zahlung er forderlichen Mittel innerhalb weniger Tage mit Schwierigkeiten sür den Steuerpflichtigen verknüpft ist." Erfolgt die Zustellung des Vermögensteuer- beschsides erst nach dem 15. Februar 1930, so braucht die Nachzahlung des 8proz. Zu schlags erst gleichzeitig mit der der Zustellung des Vermögensteuerbescheides unmittelbar fol genden vierteljährlichen Vorauszablungsrate ! (15. Mai, 15. August usw.) zu erfolgen. Aus Lem Urlaubsrechl Anrechnung auch der Beurlaubungszciten auf die Dienstzeiten bei Errechnung der Beschäftigungs dauer im Sinne der tariflichen Urlaubs bestimmungen Hängt der Urlaubsanspruch von der Dienst zeit der betreffenden Arbeitnehmer ab, so gilt nach einem Urteile des Reichsarbeitsgerichtes vom 13. 11. 1927 Nr. RAG 11/27 (Die Recht sprechung in Arbeitssuchen, Jahrgang 1 Nr. 67) auch die Zeit einer Werlsbeurlaubung als Dienstzeit, sofern nicht ausdrücklich im ein schlägigen Tarifverträge oder gelegentlich der Werksbeurlaubung etwas Gegenteiliges verein bart worden ist. Arglistige Urlaubsvercitelung, die darin besteht, daß der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund kurz vor Erfüllung der Voraussetzung des Urlaubsan spruchs kündigt, um die Entstehung des Urlaubs- anspruchs zu vereiteln, verpflichtet den Arbeit geber nach einem Urteile des Landesarbeitsge richtes Berlin vom 21. 6. 1928 Nr. 104 8 683/28 (Bensheimers Sammlung, Bd. 1 Nr. 34 S. 1l2) dem betreffenden Arbeilnchmer als Schaden ersatz die normale Urrauosomgüiuug zu za-E,
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