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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 45.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19300000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19300000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 45.1930
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 12, 20. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 33, 14. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 34, 21. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 35, 28. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 36, 4. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 38, 18. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 39, 25. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 40, 2. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 41, 9. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 42, 16. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 43, 23. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 44, 30. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 45, 6. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 46, 13. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 47, 20. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 48, 27. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 49, 4. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 50, 11. Dezember -
- Ausgabe Nr. 51, 18. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1930 -
-
Band
Band 45.1930
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- Gartenbauwirtschaft
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Die Gartenbauwirtschaft Nr. S1. 18. 12. 1830 Die Reichsforschungsstelle für landwirtschaftliches Marklwesen zur Preissenkungsaküor Zu der in Nr. 48 der „Gartenbauwirtschaft" erschienenen Abhandlung „Herunter mit den Gestehungskosten!" möchten wir folgendes be merken! Die unter Mitwirkung der Reichsforschungs- stslle für landwirtschaftliches Morkiwesen täglich festgestelllen Richtpreise für die für den Massen verbrauch in erster Linie in Frage kommenden Gemüse- und Obstarten basieren aus den je weiligen Großhandelspreisermittlungen der städ tischen Markthallendirektion. Nach den einge henden Verhandlungen dürfen wir sicher sein, daß diese Großhandelspreise zuverlässig erfaßt werben und im allgemeinen ein zutreffendes Bild der Marktlage geben. Es liegt uns somit durchaus fern, eine schädigende Einwirkung auf den Erzeugerpreis auszuüben. Daß eine nega tive Einwirkung außerhalb der Absichten der Reichsforschungsstelle liegen muß, ergibt sich ja aus der wiederholten Erklärung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirt schaft, dem die Reichsforschungsstelle untersteht, demzufolge die den Produzenten gezahlten Preise bei fast allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen keine weitere Ermäßigung vertragen und viel mehr auf eine Steigerung dieser Preise hinge wirkt werden muß Eine Verbesserung der Erzeugerpreise würde za erwarten sein, wenn unter dem Einfluß der Preissenkungsaktion das in der Gunst der Ver braucher zurückgedrängte deutsche Wurzel- und Kohlgemüse etwas mehr Boden gewinnen würde. Eine Propaganda für diese billigeren inlän dischen Gemüsearten würde dieses Bestreben sicherlich fördern, zumal, wenn in Verbindung hiermit der breiten Maße der Bevölkerung die Möglichkeit der praktischen Verwerlung dieser Gemüsearten in einer einfachen und überzeugen den Form nahegebracht werden könnte. Der artige Maßnahmen liegen allerdings außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereiches der Rsichs- forschungsstelle. Immerhin dürfte die Festsetzung dieser Richtpreise für das deutsche Massengemüse uno die laufende Bekanntgabe solcher Richtpreise durch Rundfunk und die Tagespreis« bereits als Propaganda zu werten sein. Eine Verbesserung der seit einiger Zeit für das billigere Wurzel- und Kohlgemüse gezahlten Erzeugerpreise erscheint auch uns an sich er wünscht und notwendig. Indessen ist eins Be einflussung der Erzeugerpreise im Rahmen der Reichsforschungsstelle derzeit übertragenen Auf gaben nur, wie oben gezeigt, indirekt möglich; im übrigen wäre von wesentlich nachhaltigerem Einfluß ein zweckmäßiges und zielbewußtes Han deln der Produzenten. Im Auftrage: Dr. Diel. Steuerliche Hilfsmaßnahmen . ... für Hochwassergeschädigte Der Reichsfinanzministsr hat anläßlich der diesjährigen Witterungs- inbesondere Hoch- Wasserschäden unter dem 14. 11. 1930 folgen den Erlaß (S- 1950—1900 Hl) herausgegeben: Anläßlich der großen Hochwasserschäden und anderer Schäden, insbesondere Witterungsschä- deu (z. B. Windbruch), die in letzter Zeit in Verschiedenen Gegenden des Reichs eingetreten find, bringe ich die Richtlinien über die Steuer stundung bei den durch Hochwasser u. dgl. Geschädigten, insbesondere meine Runderlasse vom 20 Januar 1928 — lila 3100 —, vom S. Februar 1926 — Ms 900 —, vom 26. Juni 1926 — Illa 3550 — und vom 25. Mai 1927 — Ms 2500 —, in Erinnerung. Ich bemerke dazu noch folgendes: Die Finanzbehörden haben in den meisten Bezirken, die von Hochwasser- und Witterungs schäden betroffen sind, bereits entsprechend dem k 83 der Ausführungsbestimmungen zum Ein kommensteuergesetz im Benehmen mit den Lan desbehörden, mit den Vertretern der betrof fenen Gemeinden, meist auch im Benehmen Mit sonstigen geeigneten Persönlichkeiten, ins besondere Angehörigen der Berufsvcrtretun- aen und -verbände, Erhebungen über den Kreis der Betroffenen und über die Höhe des Schadens angestellt. Die Auswirkung der Hoch- Wasser- und Witterungsschäden ist jedoch in den einzelnen Bezirken und sogar innerhalb der Bezirke sehr verschieden. Infolgedessen ist es auch nicht angängig — wie es beantragt worden ist —, ganze Bezirke zu sogenannten „Notgebieten" zu erklären und die betroffenen Steuerpflichtigen dieser Bezirke allgemein von allen Reichssteuern zu befreien. Selbstver ständlich muß aber in allen Fällen, in denen außerordentliche Schäden festgestellt worden sind, aus dem Gebiete der Reichssteuern durch Stundung und gegebenenfalls durch teilweisen oder gänzlichen Erlaß geholfen werden. Die Verhältnisse des einzelnen Falles sind dabei zu prüfen. Bei Prüfung der Anträge ist wohl wollend zu verfahren. Im einzelnen bestimme ich folgendes: 1. Die Vorauszahlungen auf die Einkommen steuer, die am 15. November 1980 fällig find, müßten in den Fällen, in denen der Einkommensteuerbescheid für 1929/30 noch nicht zugestellt ist, an sich auf Grund des Einkommensteuerbescheides für 1928/29 ent richtet werden. Es bestehen keine Bedenken dagegen, von der Erhebung von Verzugs zinsen abzusehen, wenn diese Vorauszah- lungsrate erst zwei Wochen nach Zustel lung des Einkommensteuerbescheides für 1929/30 — spätestens aber bis Ende De zember — entrichtet wird. Darüber hin aus kann diese Dorauszahlungsrate bei einer mutmaßlichen Verringerung des Ein kommens für 1930/31 gemäß ß 100 Abs. 1 EStG, und § 105 Abs. 2 AO- entsprechend gestundet werden. 2, Hinsichtlich der Dermögensteucr ist im ein- W prüfen, oh hie wirtschafte lichen Verhältnisses eine Ermäßigung oder einen Erlaß der Ver- -°MWMep Grund des §108 Abs. 1 AO. rechtfertigen oder ob die Bewilligung von Stundung oder Teilzahlungen ange- zeigt erscheint; dies gilt nicht nur für rückständige, sondern auch für laufende Vermögensteuerbeträge. 3. Bei der Umsatzsteuer vermindert sich die Steuerbelastung ohne weiteres in demselben Maße, wie die Umsätze der Steuerpflich tigen infolge der Schäden zurückgegangen sind. Darüber hinaus kann im Einzelfall bei außergewöhnlich großen Schäden auch Erleichterung der Umsatzsteuer geboten sein. . ... bei verschlechterter Wirtschaftslage Die verschlechterte Wirtschaftslage führt dazu, daß große Kreise der Steuerpflichtigen ein ge ringeres Einkommen als früher bezie hen. Es fragt sich, wie sich diese Einkommens- Minderung steuerlich auswirkt: Ermäßigen sich die Steuern ohne weiteres? Welche Steuern ermäßigen sich nicht? In welchen Fällen ist die Einreichung einer besonderen Ermäßigungs antrages erforderlich? Bei der Einkommensteuer wird die steuerliche Leistungsfähigkeit am meisten berück sichtigt Zunächst ergibt sich, wenn das Einkom men im Jahre 1930 gegenüber 1929 gesunken ist, ohne weiteres eine niedrigere Einkommen steuer für dieses Jahr. Es ist auch beachtlich, daß sich bei geringerem Einkommen des Steuer pflichtigen außergewöhnliche Bela st un- gen durch Ausbildung und Erziehung der Kin der, infolge Ausgaben für Krankheit, Aufwen dungen für Schuldtsigung uiw. wesentlich härter auswirken als bisher und daher auf Grund der Billigkeitsvorschrift des Einkommensteuergesetzes häufiger zu einer weiteren Ermäßigung der Ein kommensteuer 1930 führen werden. Diese geringere Einkommensbesteuerung wirkt sich aber zur Zeit noch nicht aus, da sich die vierteljährlichen Vorauszah lungen auf die Einkommensteuer nach dem Einkommen des Jahres 1921 be messen. Um zunächst einer Herabsetzung die ser laufenden Zahlungen zu erreichen, ist ein besonderer Antrag auf Ermäßigung der Vor auszahlungen entsprechend dem voraussichtlichen geringeren Einkommen beim Finanzamt ein zureichen. Voraussetzung ist, daß das Einkom men 1930 gegenüber 1929 um ein Fünftel, min destens aber um 1000 RM gesunken ist. Bei geringerem Einkommensrückgang kommt eine Ermäßigung der Vorauszahlungen nur auf Grund der Härtevorschrift der Reichsabgaben ordnung (§ 108) in Betracht. Neben den Vorauszahlungen kann im Jahre 1930 trotz sinkenden Einkommens eine erhebliche Nachzahlung auf die Einkommen steuer 1929 zu leisten sein. Eine Er mäßigung dieser Zahlung wird nur bei be sonderer Notlage auf Grund der Härtevorschrist der Reichsabgabenordnung mit Erfolg geltend gemacht werden können; regelmäßig wird nur Stundung bzw. ratenweise Abtragung der Nach zahlung zu erreichen sein. Keine Milderungen bei geringerem Einkommen im Jahre 1930 sind auch bei den Zuschlägen zur Einkommensteuer 1929, dem öligen Zuschlag für Einkommen über 8000 RM sowie dem Ledigenzuschlage vorgesehen. Es gilt hier grundsätzlich das gleiche, wie eben für die Nach zahlung auf die Einkommensteuer 1929 gesagt. Das geringere Einkommen wirkt sich unter Umständen auch in einer Erhöhung der V er nt ö g e n st e u er s r e i g r e n z e für die Dermö- gensteuer 1931 aus. Die allgemeine Freigrenze für die Vermögensteuer erhöht sich nach den zur Zeit geltenden Bestimmungen von 5000 RM auf 10 000 RM für alle Personen, deren Einkommen 3000 RM, bei Vorhandensein von zwei minder jährigen Kindern 4000 RM, von 3—4 Kindern 5000 RM, von mehr als vier Kindern 6000 Reichsmark nicht überstiegen hat. Für über 60 Jahre alte und erwerbsunfähige Personen erhöht sich die Freigrenze auf 20 lM» RM bzw. 30 000 ÄM, bei einem Einkommen von 5000 RM bzw. 4000 RM, bei mehr ass zwei minderjäh rigen Kindern von 6000 RM bzw. 5000 RM. Ist infolge des geringeren Einkom mens oder aus sonstigen Gründen, die nicht lediglich auf einer allgemeinen Entwertung die ser Vermögensteile beruhen, das Vermögen seit dem 1. Januar 1928 um mehr als ein Fünftel (oder mehr als 100 000 RM) zurück- gegangen, so kann beim Finanzamt Neu bewertung auf den Zeitpunkt des Wertrückgangs beantragt werden. Es genügt auch, daß sich z B. das Betriebsvermögen öder ein sonstiger Vermögensteil, für den ein besonderer EinheilS- wert festgesetzt ist, um ein Fünftel vermindert hat. Da zur Zeit dis Bestimmungen über die Einheitsbewertung und Vsrmögsnsteuer für 1930 noch nicht vorliegen, werden allerdings zur Zeit noch Anträge auf Neufeststellung auf einen in das Jahr 1930 fallenden Zeitpunkt von den Finanzämtern zurückgewiesen. Die Verminderung des Einkommens wirkt sich bei den Rsalsteuern, den Gewerbe-, Grundvermögen- und Hauszins- steuern unmittelbar weniger als bei den oben behandelten Steuern aus. Immerhin wird auch bei diesen Steuern die steuerliche Leistungsfä higkeit in letzter Zen berücksichtigt. Grundvermögen st euer Neuerdings hat der Preußische Landtag beschloßen, daß auf Antrag aus Billigkeitsgründeu eine Steuerer mäßigung in denjenigen Fällen gewährt werden oll, in denen die Erhebung der Grundvermögen- teuer „mit Rücksicht auf die Höhe der Ver- chuldung zu erheblichen Härten führt". Der Fmanzminister hat diese Entschließung den Be hörden zur Kenntnis und Beachtung mitgeteilt. Anträge aus Erlaß oder Ermäßigung der Grundvermögen st euer müßen im übri gen stets aus Gründen geltend gemacht werden, die mit dem Grundstück Zusammenhängen lz B. Wasserschaden). Wegen persönlicher Verhältnisse kommen nur Stundung und Niederschlagung in Betracht, wenn eine besondere Notlage vorliegt. Stundung?- und Niederschla gungsanträge sollen nach der erwähnten Land togsentschließung wohlwollend geprüft und nicht von einer vorangegangsnen fruchtlosen Pfändung abhängig gemacht werden. Die Anträge sind an den Vorsitzenden des Grundsteuerausschusses zu richten; Stundungs- und Niederschlagung-San- lräge wegen der Gemeindezuichläge an die Ge meindebehörde. Bei Zurückweisung eines An, träges kann Beschwerde eingelegt werden. Die Minderung des Einkommens und sonstige ungünstige Auswirkungen der ver schlechterten Wirtschaftslage finden" nach diesen Ausführungen bei den hauptsächlichsten Steuern Berücksichtigung. In den meisten Fällen ist eS jedoch erforderlich, daß der Steuerpflichtige selbst entsprechende Anträge stellt. Bei anderen als den behandelten Steuerzahlungen wird im allgemeinen nur eine Stundung der Steuer in Betracht kommen, wobei ein Antrag auf Ab zahlung in Raten am meisten Aussicht auf Er- folg bietet. Zur Begründung gemäß den ergan genen Ministerialerlassen ist hier vor allem an zugeben, daß flüssige Mittel nicht vorhanden sind und auch durch Veräußerung von Betriebsgcgen- ständeu zu dem Steuerpflichtigen zumutbaren Preisen nicht verlangt werden können. Dr. Brönner. un6 IMNeMstriebs bssekiet üis VELöffsntttvkung Wei' äis swusr-ULksn kEsHmmungen üsr ^otvenop6nung ln 50. vis ries k?slvlisvsrbsn6s5 ksbvn Ln- Isiviilspungsn gsdr-soki. AravzöMes Einuhrverkot für Achten-. Tannen-. Metern-. Douglüs- tanven- und Tsuoapslanzen Die französische Regierung Hai, um der Ein schleppung der Douglastannenkrankheit (Rhabdo- cline pseudotsugae) vorzubeugen, unter dem 26 November ein Nadelholzeinfuhrverboi er laßen. Die Verordnung verbietet im 8 1 die Einfuhr von Pflanzen der Gattungen Abies, Picea, Pinus, Pseudotsuga und Tsuga sowie von Teilen solcher Pflanzen. Die Einfuhr von Pflanzen anderer Nadelholz- gattungen ist nur unter der Bedingung gestattet, daß jede Sendung von einem in französischer und der Sprache des Ursprungs-Landes ausge stellten Zeugnis des amtlichen Pflanzenschutzdien stes begleitet ist, in dem bescheinigt wird, daß die Sendung keine Pflanzen der ausfuhrverbotensn Gattungen oder Teile oon solchen Pflanzen ent hält und daß die Kultur, aus der die Sendung stammt, untersucht und frei non dem Befall mit Rhabdocline befunden worden ist. Die in der Sendung enthaltenen Arten und der Ort, von dem sie stammen, sind im einzelnen anzug-bcn, ferner müßen die Namen der in der Sendung enthaltenen Pflanzen auf den Kollis angebracht werden. Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung können von den Landwirtschafts minister bewilligt werden. Durch besonderen Er laß sollen die Zollstellen, über die in Zukunft die Einfuhr von Nadelholzpflanzen erfolgen darf, noch bekanntgegeben werden. SeschWiche Der Hauptgeschäftsstelle sind weitere Auskünfte erwünscht über: 1 Brehm, Jakob, Duisburg-Wanhei merort. 2 Below, Woldemar, Westerstede. 3 Boths, Arthur, Kottbus. 4 Bremer, Heinrich, Cuxhaven. 5 Carstens, N-, Wietzen. 6 Cönen, Eugen, Kempen/Rh. 7 Conrad, Richard, sr. Elberfeld. 8 Dürseln, Fritz, sr. Düsseldorf. 9 Duwe, Hugo, Düsseldorf-Gerresheim. 10 Ehlers, G-, Hamburg. 11 Engel, Ludwig, Lehrte. 12 Ehlert-Weiß, Essen. 13 Faber, G., Hamburg. 14 Hahn, Max, Marburg. 15 Hennig, Otto, Zerbst. 16 Heuser, Karl, Berleburg. 17 Hamel, Ed-, Köln-Sülz. 18 Hamann, Friedrich, Köln-NippeS. 19 Häuser j r., Otto, Wülfrath. 20 Herten, Alois, Düren. 21 Röver, Wilh., Süchteln. 22 Herberger, Otto, Bükl. 23 ^Hoffmann, Wilh-, Wachwitz. 24 Hol linke, Karl, Essen-Haarzopf. 25 Huber, Aug., Reihen b. Sinsheim. Gegen Erleichterungen 'ür Luft transporte aus dem Ausland Für Erleichterungen im inner deutschen Verkehr Unsere Forderungen au die Lust Hansa Au; Grund einer vom ReichSverhand einge reichten Beschwerde sand im Reichsverkehrsmini sterium eine eingehende Aussprache zwischen Vertretern des Reichsernährungsministeriums der Luft Hansa und des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. V- statt. Gegenstand der Besprechung war in erster Linie die For derung des Reichsverbandes an die Luft Hansa, soweit wie irgend möglich Begün stigungen des Luftversandes von ausländischen Gartenbauerzeugnissen zu vermeiden, ferner aber auch der Wunsch, den Luftversand von ein heimischen Blumen und Pflanzen, Gemüse und Obst sowohl im iuerdeutschen Verkehr wie auch bei der Ausfuhr möglichst zu erleichtern. Als Ergebnis konnte die Bereitwilligkeit der Luft Hansa fgstgestellt werden, eingehend« Zusam menstellungen über alle Möglichkeiten der Luftbeförderung heimischer Erzeugnisse zu . machen und dem Rsichsverband zur Stellung nahme und Veröffentlichung zu übergeben. Der Reichsvcrband plant, im Rahmen der „Grünen Woche" eine Aussprache zwischen der Luft Hausa und denjenigen Betriebsinhabern und Stellen, die am Lufttransport praktisch inter essiert sind, zu veranstalten, und bittet schon heute um Mitteilungen über eventuelle Be teiligung sowie schriftliche Formulierung der an die Lust Hansa zu richtenden Wünsche. Ganz besondere Berücksichtigung dürften dabei die Aussuhrinteressen finden. Dr. R. MMunge» 26 Krukemeier, Josef, Witte-Annen. 27 Kümmel, Leonh., M.-Gladbach fr. Dülken. 28 K u r p a n, Johann, Köln-Zollstock. 29 Kasch, Robert, Lüneburg. 30 Lohmann, Willi, Pelkum. 31 Lammen, Peter, Düsseldorf. 32 Lichtenhagen, HanS, Reihen. 33 Ludwigs, Aüg., Dortmund-Hörde. 34 Malkoneß, Eugen, Bonn. 35 Mehlem, Gustav, Krefeld. 36 Morgen, Karl, Remscheid, fr. Sivine- münde. 37 Mölders, Fritz, Hutbum. 38 Müller, Jakob, Detmold. 39 Nelb, Lina, Ansbach. 40 Plümpe, Eberhard, Münster i. W. 41 Ochs, Peter, Frohnhausen. 42 Renne meier, A., Datteln. 43 Rohlfs, H., Traventhal. 44 Rockstroh, Arthur, Dresden-Weißer Hirsch. 45 SieverS, Hans, Wankendorf. 46 Sauer, Iakob, Köln-Merheim. 47 Seeling, Wilh-, fr. Wuppertal-Elber feld. 48 Sauer, Paul, Arnstadt. 49 Schneider, Heinrich, Augsburg. 50 Schönen, Wilh-, Giesenkirchen. WttSftUNISN §tSk-dSKs§§S 1. /Im 7. Vorvmdor 1932 ist 6ss 1Mgiie6 6sr Ltsrbsksss«, Krsu Vigs l.spp8N, geb. tsnson, K«!6snkirsbsn/i?bk6„ im Aktor von SS cksbrsn vorrtorbon. O«, 8terbsg«I6 wurcks isst 8 11 6er Sstrung rur Ausrsklung gebrsokt. 74. Sterbeksil. 2. Am 7. verombsr 1939 ist 6ss Wtglio6 6er Stsrbokcssss, itsrr V/ilksIm Kossin, Ksrsir, im Akter von LS ckskron verstorben. Oss Sterdego!6 «ur6v lsnt ZU 6er Sstrung rur Ausrsklung gsbrsvkt. 7S. Sterboksli. NnrkEkmiW 3. OmksgssLfiS sm 5. 3snuar 1931 ttsvb oinsm LosokIM 6s§ Vorstsn6es 6«r Stordokssss rvir6, nsab6em von 6or rvreiien Umlsgosoris 6ls LtsrbogsIÄer kür 42 SterbsksIIs rur Ausrottung gekommen sln6, 6ie 6ritto Umlsgsseris kür 23 SterbsksIIs In kkübs von KIA 4,23 (KIA 0,17 je Ltsrbs- ksi!) rurügliok Tlnriskungskostsn von KIA 0,45, 9,55, 9,85 sm 5. üsnusr 1931 rur Nn- riskung kommen. Vkir kitten, 6is kSsobnskms vlnrulüssn, un6 «reisen suk 6is Ssstimmungsn 6ss Z 8 6sr Sstrung 6sr Storbekssss, suk 6run6 6ssssn 6sr Vor- stsn6 6sr Ltsrdekssss 6sn Aussvkluki 6erjsnlgsn ßMglisüsr bssoblisSsn kenn, 6is kkrsn iZoltrsgsvsrpkliLktungsn niobt pünktklek nsvkkommen.
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