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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 45.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19300000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19300000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 45.1930
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 12, 20. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 33, 14. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 34, 21. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 35, 28. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 36, 4. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 38, 18. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 39, 25. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 40, 2. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 41, 9. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 42, 16. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 43, 23. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 44, 30. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 45, 6. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 46, 13. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 47, 20. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 48, 27. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 49, 4. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 50, 11. Dezember -
- Ausgabe Nr. 51, 18. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1930 -
-
Band
Band 45.1930
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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„Hamburger Freurdcublatt", Hamburg: Die Frage des Südsrucht - Monopols: Wirtschaftliche Unmöglichkeit Eine Aufgabe der Landwirtschaft: Produktionsorganisation Vor einiger Zeit tauchten Meldungen auf, wonach ein Südfrucht-Monopol angestrebt werde. Die Meldungen haben sich verdichtet, u. a. hat der Reichsverband des deutschen Gar tenbaues e. V. in einer Eingabe an das Reichs- ernahrungsministerium die Einführung einer monopolartigen Bewirtschaftung für die Ein fuhr der wesentlichsten Südfrüchte gefordert. Auch ein Initiativantrag der Nationalsoziali sten im Reichstag fordert, die Einführung eines Südfruchtmonopols in Erwägung zu ziehen. Was aber die wirtschaftliche Unmöglichkeit eines Südfruchtmonopols erweist, ist solgendes: Die Konstruktion des Südsruchtmonopols wird als reines Einfuhrmonopol als einfach be zeichnet. Alle aus dem Ausland eingeführten Südfrüchte sind einer Reichsstelle für Süd- rüchte zum Kauf anzubieten; dies« Stelle hat ich ruf die Uebernahme der ihr vom Import lands! angebotenen Südfrüchte zu beschränken. Der Verkaufspreis an den inländischen Handel, der feine Verteilungsfunktionen ganz selbständig wie bisher beibehalten soll, ist unter Berück sichtigung des Monopolzuschlages von 2b°/<> fest zusetzen. Dabei kommt nun folgendes in Be tracht: Auch bei den frischen Südfrüchten, die in das Monopol einbezogen werden sollen, Bananen, Apfelsinen und Mandarinen, Zitro nen und Ananas, handelt es sich um leicht ver derbliche Ware, die sofort weiter verkauft werden muß, nachdem sie eingeführt ist. Sie erfordert also schnellen Handel. Von der Zeit des Anbietens der Ware bis zur Uebernahme durch das Monopol — was wird, wenn das Monopol die Ware nicht abnimmt? — kann sie schon verdorben sein. Mitunter drängt die Warr in einem solchen Umfang an den Markt, daß sie sofort in den Konsum übergeleitet werden muß.- Das wird das Monopol nicht bewerkstelligen können, und gerade dieser Um stand spricht am schärfsten gegen das Monopol. Der Einfuhrhandel kann niemals warten, bis ihm das Monopol die Ware abgenommen hat. Und dann der Preis. Die Prsisregulierung für Ware dieser Art vollzieht sich durchweg auf dem Wege der Versteigerungen. Es ist in der Hauptsache Konsignationsware, di« di« Ab lader im Vertrauen auf einen der jeweiligen Marktlage entsprechenden Erlös nach Deutsch land, insbesondere nach Hamburg senden. Dort hin, wo der beste Preis zu erzielen ist, strömt di« Ware. Wird das Risiko für den Ablader größer, so wird er natürlich nur zu höheren Preisen liefern; die Folge wäre also eine Ver teuerung für den Verbraucher. Daß nebenbei der Südfruchthandel unterbunden wird, daß er nicht mehr in der Lage ist, den Anbau der Südfrüchte in den Erzeugungsländern zu finanzieren, zum Ankauf u. a. von Dünge mitteln, auch von Deutschland, fei nur er wähnt, ebenso wie die Auswirkung auf die Schiffahrt, die nur bei lohnenden Heimfrachten in der Lage ist, für unsere Ausfuhrwaren billige Frachttarife zu stellen. Die finanzielle Auswirkung des Monopols dürfte zum größten Teil aufgezehrt werden durch die auf diese Weise entstehenden Nachteile, abgesehen von den Kosten des Verwaltungsapparats, die das Monopol wieder verursachen würde." Neue Ailtröge im Reichstag siir den Gartenbau Im Nachgang zu den in Nr. 44 der „Gar tenbauwirtschaft" veröffentlichten Anträge, brin gen wir die nachstehenden Anträge zur Kenntnis, die in Anlehnung an unsere Forderungen ge stellt worden find. Deutsches Landvolk Der Reichstag wolle beschließen: die Reichsregierung zu ersuchen, dem Reichstag umgehend Gesetzentwürfe vorzulegen, durch die 1. das Maismonopol auf Reis ausgedehnt und 2. ein Monopol für Südfrüchte eingeführt wird. Ferner wolle die Reichsregierung darauf hin- wirfen, daß der Monopolpreis für Mais so hoch gesetzt wird, daß eine Konkurrenzgefahr für deutsche Erzeugnisse jedweder Art ausgeschlossen wird. Der Reichstag wolle beschließen: die Reichsregierung zu ersuchen dem Reichstag umgehend umfassende Zollvorlage zu unterbrei ten, die den Erzeugnissen der Landwirtschaft, der Gärtnerei, des Wein- und Obstbaues, der Forst wirtschaft und der landwirtschaftlichen Nebeu- gewerbe eine ausreichende Schutzmöglichkeit bie tet, insbesondere auch hinsichtlich der wechselnden und mcht vorherzusehenden Weltmarktentwick lung. In der Bemessung der Zollsätze für land wirtschaftliche und sonstige Erzeugnisse ist ferner auch von dem Grundsatz auszugehcn, daß jed wede irgend entbehrlich« Einfuhr abzudrosseln ist. Der Reichstag wolle beschließen: folgenden Gesetzentwurf di« verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen: Entwurf eines Gesetzes, betreffend Verbot der Ureditgewährung aus öffentlichen Mitteln für die Einfuhr entbehrlicher ausländischer Erzeugnisse. Der Reichstag hat das folgende Gesetz be schlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: Artikel I Importeuren und Händlern von ansl,indischen Erzeugnissen der Landwirtschaft, der Gärtnerei, des Wein- und Obstbaues, der Forstwirtschaft und der landwirtschaftlichen Nebengewerbe darf kei nerlei Kredit von Stellen, die mit der öffentli chen Hand in Verbindung stehen, gegeben werden. Artikel 2 Die Ausführungsbestimmungen erläßt dN Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft. Artikel 3 Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündi gung in Kraft. Der Reichstag Woll« beschließen: folgenden Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen: Entwurf eines Gesetzes betreffend Behandlung entbehrlicher ausländischer Agrarerzeugnisse. Der Reichstag hat das folgend« Gesetz be schlossen, ' das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: Artikel 1 Die Einfuhr und der Vertrieb ausländischer Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Gärtnerei, des Wein- und Obstbaues, der Forstwirtschaft und der landwirtschaftlichen Nebengewerbe be darf der behördlichen Genehmigung. Artikel 2 Die im Artikel 1 genannten Erzeugnisse sind beim Vertriebe im Großhandel wie im Klein handel einer Herkunftsbezeichnung zu unter werfen. Artikel 3 Die Ausführungsbestimmungen, insbesondere auch Strafbestimmungen, erläßt der Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft. Artikel 4 Das Gesetz tritt mit dem Tage der Ver kündigung in Kraft. Der Reichstag wolle beschließen: folgendem Gesetzentwurf di« verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen: Entwurf eines Gesetzes, betreffend Verbot des Verkaufs ausländischer landwirtscbaftlichcr Er ¬ zeugnisse durch öffentliche Einrichtungen. Der Reichstab hat das folgende Gesetz be schlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: Artikel l Ausländische landwirtschaftliche Erzeugnisse dürfen in Einrichtungen, die mittelbar oder un mittelbar in Verbindung mit irgendwelchen öffentlichen Stellen stehen oder öffentliche Ver günstigungen genießen, nicht feilgehalten werden. Artikel 2 Di« im Artikel 1 genannten Einrichtungen dürfen Angebote zur Lieferung ausländischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht berücksich tigen. Artikel 3 Die Ausführungsbestimmungen erläßt das Reichsministerium sür Ernährung und Land wirtschaft. Artikel 4 Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündi gung in Kraft. Der Reichstag Woll« beschließen: folgendem Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen: Entwurf eines Gesetzes, betreffend Verbot von Zovherabsctzungen und Zollbindungen sür land wirtschaftliche usw. Erzeugnisse in künftigen Handelsverträgen. Der Reichstag hat das folgende Gesetz be schlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: Artikel 1 , In künftigen Handelsverträgen dürfen Zoll herabsetzungen oder Zollbindungen für irgend welche Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Gärt nerei, der Forstwirtschaft und der landwirtschaft lichen Nebengewerbe nicht mehr eingegangen werden. Artikel 2 Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündi gung in Kraft. Berlin, den 23. Oktober 193V. Der Reichstag wolle beschließen: folgendem Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen: Entwurf eines Gesetzes über die Acnderung des Umsatzstcucrgcsctzes in der Fassung der Bekannt machung vom 8. Mai 1926 (Reichsgesctzbl. I S. 218) sowie des Asnderungsgcsctzes vom 15. April 1930) (Reichsgesetzbl. I S. 137). Der Reichstag hat das folgende Gesetz be schlossen, das m'it Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: Artikel 1 1. a) Im Z 2 Ziffer 1 werden die unter den Buchstaben a und d enthaltenen Bestimmungen gestrichen. (Anmerkung der Schriftleitung: In Z 2 Ziffer 1b ist die Steuerfreiheit der auf der Freiliste 16 verzeichneten ausländischen Pflan zen, Blumenzwiebeln und Schnittblumen fest gesetzt.) Döbrich, Dr. Fehr (München), Bachmann, Baur, Dingler, Domsch, Gandorfer, Dr. Dr. Gereke, Haag, Hänse, Hemeler, Hepp. Hopp. Lind, Sieber, von Sybel, Freiherr von Thüngen, Dr. Wend hausen. WttSüunZSn Äsr LtSfbsksZse 1. Am 29. Oktober 1930 ist «Iss IMglisck üsr Sterbekssse, Korr Wilhelm prsnr, Keuenrscks/W., im Alter von 73 ckshren verstorben. Des Sterbegeld wurcke laut § 11 äer Satrung rur Ausrsklung gedreckt. 61. Sterbetell. 2. Am 6. kovembsr 1930 ist üss IMtglieck cksr Sterbekssse, Herr Wilhelm Weber, Unterscküpk/86., im Alter von 49 ckshron verstorben. Oss Sterbegeld wurcke laut 8 11 äer Satzung rur Ausrsklung gedreckt. 62. Stsrdsksll. Die sartenvauwirtschaft «r. 46. 13. 11. 1930 Mehr Verständnis füreinander Von M. MeYle in Wendlingen-Unterboihingen Die gegenwärtige Wirtschaftskrise wirft ihre Schatten auch auf den deutschen Gartenbau. Ein mahnend Raunen geht durch unsere Reihen: Sucht nach einem Ausweg aus der Not der Ge genwart. Not eint und muß uns einen, das ist erfreulicherweise immer wieder an dieser Stelle in unserer Gartenbauwirtschaft zu lesen. Tie Anregung, auf die Außenseiter zu achten, sie mit und zu uns in die Kampf- und Abwehr front des Reichsverbandes einzureihen, war gut. I« größer und stärker unsere Berufsorganisation gerade in Notzeiten dasteht, um so eher" kann sie auch die nichts weniger als umfangreichen Belange unseres Berufes vertreten. Auch der Ruf: Kauft nicht im Ausland, ist mehr denn je berechtigt. Nicht nur unseren Abnehmern, dem kaufenden Publikum, sollten wir immer wieder die wirtschaftliche Notwen digkeit, heimisch; Erzeugnisse zu bevorzugen, vor Augen halten, sondern lauter denn je, diesen Ruf in unseren eigenen Reihen erschallen lassen. Der deutsche Gartenbau hat sich den Erfor dernissen unserer Zeit angepaßt. Wir haben die Anbauflächen vergrößert, mit großem Kosten aufwand umfangreiche Glasanlagen erstellt, wir machen alle Anstrengungen, den deutschen Markt für unsere heimischen Erzeugnisse mehr und mehr zu erobern. Alle unsere Berufsgenossen sind über unsere Anstrengungen unterrichte« — aber es fehlt am gegenseitigen Verständnis! Der Topf- pflanzenzüchter, der sich aus irgendwelchen Not wendigkeiten veranlaßt steht, Gemüse zum Wiederverkauf einzukaufen — kauft oft aus ländisches Gemüse, trotzdem heimische Ware ge nau so gut und gleich vorteilhaft zu erstehen ist. Wieviel andere Ware wird außer Gemüse an Schnittblumen, Palmen und anderen« mehr aus dem Auslande von uns Gärtnern selbst bezogen. Wir stärken fremde Wirtschaft, obwohl es unsere Pflicht wäre, unsere eigenen Hillsgen zuerst zu unterstützen; es fehlt uns eben am gegenseitigen Verständnis. Auch das Außenseitertum in unseren eigenen Reihen ist leider noch viel zu groß. Nicht immer und überall ist der rastlos vorwärtsstrebende Be rufsgenosse ein gern gesehener Kollege. Die Tatsache besteht, daß, sobald ein Betrieb größer als seine Nachbarn ist und seine Erzeugung einen gewissen Umfang erreicht hat, man ihn aus kleinlichem Geschäftsneid ignorier« — während man arglos zusieht, wie uns fremde Erzeug nisse überschwemmen. Wo soll es hinführen, wenn wir auf alle erdenkliche Weise Gemein schaftswerbung betreiben wollen und wir oft recht bedeutende Kollegen und Betriebe einfach ungern sehen und sie gewissermaßen aus Unseren Reihen ausschließen? Wo soll es hinführen, wenn der Obümnst "Aster eist Topfpflanzenzüchter, beim Ansinnen einer Gr- müseausstellung, es unter seiner „Würde" be trachtet, Gemüse auszuflellsn und die Mitglieder seiner Gruppe von dem Gedanken der Ausstel lung abbringt, — nur weil dix Ausstellung land wirtschaftlichen Charakter trägt? Gärtnerischer Gemüsebau ist stets landwirtschaftlichem über legen, das zu zeigen ist nie ein Schaden für uns. Es fehlt am gegenseitigen Verständnis; durch viele Beispiele wäre diese Behauptung weiter und beliebig zu illustrieren. Wir müssen immer mehr eine Einheitsfront werden, alle Gegensätze einzelner Interessengruppen müssen verschwinden. Stärkung unserer heimischen Erzeugung muß das Ziel aller Interessengruppen werden; ge genseitiges Verständnis füreinander wird uns di« Not unserer Zeit leichter und eher über winden lassen. Wohlfahrtsämter, städtische Regiebetriebe und Gemüsebau In Nr. 43 der „Gartenbauwirtschaft" haben wir bereits darauf hingewiesen, welche Ge- fahrcu entstehen, wenn Arbeitsämter in ihrer an sich verständlichen Fürsorge für die Arbeits losen ohne Rücksicht auf di« allgemeine Lage des Gemüsebaues di« Landwirtschaft anregen, zum Gemüsebau überzugehen. Immerhin hau- t>e!t es sich hierbei noch um steuerzahleude Privatbetriebs, die den Gemüsebau aufzugrcifen Anregung erhalten. Geradezu verhängnisvoll ist es aber, wenn jetzt auch die Wohlfahrts ämter der Städte dazu übergehen, wie es be reits in mehreren Fällen geschieht, unter Be nutzung von Arbeitslosen auf städtischen Gütern städtische Regiebetriebe gemüsebaulicher Art in Größe von 2—400 Morgen auszuziehen. Auch hier wird «in an sich richtiger Gedanke, näm- lich brachliegende Arbeitskraft dem Wirtschafts leben zu erhalten und nutzbar zu machen, in seiner praktischen Auswirkung zu einer nicht übersehbaren Gefahr. Einen besonder- unangenehmen Eindruck erhält man von einer solchen Betätigung dann, wenn sie ohne jede Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grund sätze erfolgt, indem man z. B- Flächen von 50 bis 100 Morgen mit dem Spaten (!) um- grabeu läßt, um möglichst viele Arbeitsstun den, d. h. Beschäftigung möglichst vieler Leute, zu erreichen. Gerade bei durch di« öffentlichen Wohlfahrtsämter derart eingerichteten Regie betrieben verstärkt sich dann der Verdacht, daß diese Beschäftigung nur zu dem Zweck ausgenommen wird, um den Beschäftigten nach Ablauf der erforderlichen Zeit den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu vermittcln, also die Lasten für die Wohlfahrtspflege, die der Gemeinde entstehen, nun auf die Rcichs- anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits losenversicherung abzuwälzen. Das ist nun zwar au sich verboten, aber wie die „Vorläu figen Richtlinien nach Z 217 Abs. 2 des Ge setzes über Arbeitsvermittlung und Arbeits losenversicherung" vom 12. 4. 1928 ergeben, ist auch hierfür ein Ausweg gefunden, denn in diesen heißt es, daß der oben genannt« Verdacht nicht zu rechtfertigen sei, „wenn die Woblfnhrlspflebe ihre Maßnahmen im Ein verständnis mit einem Arbeitsamt durchsührt und das Einvernehmen sich auch auf di« Auswahl der beschäftigten Personen erstreckt." Nun, dieses Einverständnis mit den Arbeits ämtern hsrbeizuführeu, dürfte nicht so sehr schwer fallen, wie die vorhandenen Beispiele lehren. Mair überlege einmal, was geschehen würde, wenn eine größere Zahl von Städten von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Da es sich um WohlfahrtZbctriebs handelt, braucht ja «rach Gestshungsunkosten nicht gefragt zu werden. Es ist entgegnet worden, daß di« Ernten den Frischmarkt nicht belasten sollen, indem inan sie den Fürsorgeanstalten, Kran- kenhäuEif, Gefängnissen usw. zulsiten wolle. Ms ob das eine Entlastung wäre? Dies« Skalen .waren doch bisher Abnehmer der Wzeügmfs«, die vom steuerzahlenden Privatbe trieb herangezogen wurden. Das Endergebnis führt, wie man «S auch betrachtet, zwangs läufig zu einer weiteren Verelendung des be- rufsftändischen Gemüfebaues. Man stopft ein Loch zu, um zahlreiche andere zu öffnen. Die Arbeitslosenfrage ist mit diesem Mittel nicht zu lösen. Sie ist zu einer politischen Frage geworden, denn sie hängt eng zusammen mit der Frage der Revision des Doungplanes und dein Schutz gegen übermäßige Einfuhr. Gibt man dem Gemüsebau die Möglichkeiten eines sicheren Absatzes, dann ist auch er in der Lage, zu seinem Teil mehr Arbeits kräfte zu beschäftigen und Reich und Kommun« auf sozialem Gebiet entlasten zu helfen. Der Reichsverband bittet, ihm Mitteilung«» zugehen zu lassen, an welchen Orten die Wohl fahrts- bzw. Arbeitsämter zu Maßnahmen vor stehend gefchilderter Art übergegangen sind. Dr. E. Oer Serug cisr Tsitsekfiktsn „Oen Vlumen- pflsnrsnbsu" unö „vef Obst- un6 Oemüssbsu" Zuschriften sus ^itgiiecksrkreisen entnehmen wir, ckurch 6en Wechsel cker Absatrpostanstalt von Koriin nach ksiie unck vielfach unklare An- gsbsn cksr rustettencken Postbeamten Verwechselungen mit sncksron trüksr in kslle erseksinenüsn Loitsekriften erfolgt sinck. Wir macken cksksr bssonäers cksrsuf sufmorkssm, 626 kelcks illustrierten 2sitsckrif- ton „Oer klumen- unck pfianrsnbsu" unck „Oer Obst- uns Ovmussdsu" seit cksm 1. kovsmber in Kalls gedruckt unck ckort suck susgslistsrt wercksn. vurck ckis Verlegung nack Kalle ist uns ckie Senkung cksr 8e- rugsprelss von Pkt 2,10 aut Kssl 1,50 viertoljskriick ermögiickt worckon. Diejenigen IMgiislisr, liie ckas Serugsgelri sus cken oben angegebenen Lrünüen nickt berskktsn, aber nack wie vor Wert aut ckis Wsitsr- lieterung üer Toitsekritten legen, bitten wir, nackstokencisn SostsII- seksin susgefülit einrusenckon. Ick bitte um bistsrung cksr dlovsmbsr- unck Osremberbstts „Der SIumsn- unck Pflanzenbau" „Oer Obst- unck Osmüssbau" unter Krsurbanck, unter Wsitsrllstsrung ab 1. ckanuar 1931 ckureb Postbezug. M ßi d« Fi. Ui iM!" K im s, Mn» . ' s , (Mil- - ' t , sM!' - ' , AH' » ' MV MM kÄniip: Mück All kotz' jp Lil ktzi. All k')/ ; P in ' fl" Ä M > O' ' e: L'ik kiE M.'H si sff ich", Vas Lerugsgslck , ..... , kann naobgsnommsn wercken. tur dlovsmbsr unck vsrsmbsr m Kobs von l?lVI 1, — wirck überwiesen. dlams: VVobnort: Post: Straße: SM» 6-utttok
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