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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 45.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19300000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19300000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 45.1930
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 12, 20. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 33, 14. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 34, 21. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 35, 28. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 36, 4. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 38, 18. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 39, 25. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 40, 2. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 41, 9. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 42, 16. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 43, 23. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 44, 30. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 45, 6. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 46, 13. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 47, 20. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 48, 27. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 49, 4. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 50, 11. Dezember -
- Ausgabe Nr. 51, 18. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1930 -
-
Band
Band 45.1930
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Oktober 1930 Erscheint wöchentlich Zahrg. 1930 Vergeßt die Not des deutschen Gartenbaues nicht! — Die Bestimmungen über die Diplomgärtner-Prüfung — Notstands-Kundgebung der Riesellandpächter — Arbeitsämter und «llö ökul ZklMl. Konservengemüsebau — Gehilfenstellen in botanischen Gärten — Praktische Werbearbeit —Eine ausgezeichnete Werbung — Einiges über den Gemüse- und Obstvertrieb in U. S. A. — Einiges über die Gerätebehandlung — Förderung der gärungslosen Früchteverwertung in der Schweiz — Pflanzenschutzliche Maßnahmen — Fragekasten — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen — Die Sonntagsstunde Marktrundschau. Vergeßt die Not des deutschen Gartenbaues nicht! Der Reichskanzler über die Krise der deutschen Landwirtschaft — Die Münchener Handelskammer zum Reexpeditionsverkehr — Die anderen schützen sich gegen die deutsche Einfuhr Die Berichte in der Tagespresse Wer die Regierungserklärung des Reichskanzlers waren sich einig in der Auffassung, daß gerade seine Ausführungen über die Not der Landwirt schaft von besonderer Wärme getragen waren. Auch inhaltlich wird man in ihnen den Willen erkennen können, mit ganzer Kraft an die Lösung der Probleme heranzugehen. Wenn von höchster Stelle als dringendes Gebot der staatlichen Agrarhilfe, die Sorge und der Ausbau des Schutzes derLand- wirtschaft gegen Ueber schwsm- Wung mit ausländischen Produk ten bezeichnet wird, so scheint es uns au der Zeit, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, , baß der deutsche Gartenbau in. allen seinen Zweigen am dringendsten der Hilf« der Rcichsrcgicrung bedarf. Die Entwicklung, die er unter der kaum gehemmten Einfuhr genommen, kann nur noch als katastrophal bezeichnet werden, und die Lage des Garten baues unterscheidet sich in nichts von der Lage anderer landwirtschaftlicher Berufsstände. Wenn der Herr Reichskanzler den Willen der Reichsregierung unterstrich, jeden Weg zu gehen, der zur innerdeutschen Absatzsicherung führt und einen Ver wendungszwang für wichtige einhei mische Produkte ankündigt, iso gelten diese Maß nahmen hoffentlich auch für den Gartenbau. Der größte Teil des deutschen Volkes wird dem Reichskanzler beipflichten, wenn er sagt, Luxus einfuhren müßten entbehrt werden! Unser Vorschlag für ein Südfruchtmono pol zeigt einen Weg, zu solcher Einschränkung zu kommen. Auch für den Obst- und Gemüsebau ist die Durchführung eines Verwendungszwanges möglich. Werden alle staatlichen Anstalten, Heer und Marine gezwungen, in ihren Speifeanstaltem nur deut sche Erzeugnisse zu verwenden, und ginge ein gleich dringlicher Vorschlag auch an die Länder und Selbstverwaltungskörperschaften, Versiche rungsanstalten usw., dann könnte dem Ohst- »nd Gemüsebau dadurch eine wirksame Hilfe gewährt werden. Wir glauben aber, daß alle diese Maßnahmen Stückwerk bleiben, solange nicht auch wirksame handelspolitische Maß nahmen sie ergänzen. Man greife un sere im H il fs p ro gramm gemach, ten Vorschläge auf. Daß der Gartenbau fortschrittlich geson nen ist, hat er oft genug be wiesen. Wird der Gartenbau jetzt vergessen oder auch nur einer seiner Zweigs, sei es der Blumen- und Pflanzenbau, sei es der Obstbau, sei es der Gemüsebau, vernachlässigt, so wer den die Zusammenbrüche ungeahnten Umfang annehmen, und aller Aufbauwille, die Mil lionen von Goldmark, die in der Nachkriegszeit aufgewendet wurden, Tausende von Hoffnun gen endgültig vernichtet. Dabei sollte aber auch der Reichsbahn endlich ein Zwang auferlegt werden, deutschen Interessen in weitergehendem Maße Rechnung zu tragen. Noch immer gestattet sie es der Mitropa, zur Haupterntezeit ausländische Gar tenbauerzeugnisse zu verbrauchen, noch immer gestattet sie das gleiche den Bahnhofswirten! Hier ist Verwendungszwang angebracht. Wich tiger ab eVists Latz' endlich die Begünstigung des Auslandes durch Ausnahmetarife beseitigt werden. Sie kann nicht länger in München und Frankfurt a. M. Zentralpunkte für die Zerstörung des deutschen Gartenbaues dulden. Und wenn die Industrie- und Handelskammer München in ihrer Sitzung vom 3. Oktober zum zweiten Male die Anträge der süddeut schen Landwirtschaftskammern auf Beseitigung der Reexpedition für die Einfuhr von Obst , und Gemüse ablehnte, so zeigt sich erneut 'die Notwendigkeit des Eingreifens durch dis Reichsregierung. Das Ausland ist nicht so schüchtern und versteht es, wie die unten veröffentlichten Mit teilungen zeigen, die Konkurrenz Deutschlands mit'wirksamen Mitteln zu bekämpfen. Länger kann man den deutschen Gartenbau nun nicht mehr vertrösten. Er hat ernste Selbst hilfearbeit nutzloser Demonstration vorge zogen! Jetzt möchte er die Früchte dieser Arbeit ernten und er erwartet, daß die Reichs regierung ihn bei ihren Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft nicht vergißt. Sv. Am den amerikanischen Hochschutzzoll sür Maiblumenkreibkeime In Nr. 28 der „Gartenbauwirtschaft" hat ten wir unter dieser Ueberschrift darüber be richtet, daß die Vereinigten Staaten den Zoll für 1000 Stück Maiblumsntreibkeime mit Wir kung vom 17. 6. 30 von 2 auf 6 H erhöht haben. Wie wir inzwischen aus der Nieder schrift über die in den betreffenden Parlaments ausschüssen darüber mit Vertretern des ameri kanischen Gartenbaues stattgefundenen Verhand lungen entnehmen konnten, hat sich u. a. der Vorsitzende eines 35 000 Mitglieder umfassen den Gartenbauverbandes energisch gegen diese Zollerhöhung ausgesprochen und die Beibe lassung des Zollsatzes von 2 D gefordert. Als Begründung wurde angegeben, daß sich die in den Bereinigten Staaten wachsenden Mai blumen nicht zur Weiterkultur eignen, und daß der amerikanische Gartenbau deshalb auf die Einfuhr von Maiblumen treibkeime angewiesen ist, UM auch im Winter blühende Maiblumen zum Verkauf bringen zu können. Wir haben das Reichsminffterium für Er nährung und Landwirtschaft unter Hinweis auf diese gleichzeitig von dem amerikanischen Gartenbau erhobene Forderung gebeten, auf dem Wege über das Auswärtige Amt bet der Regierung der Bereinigten Staaten wegen Sen kung des Zolles für 1000 Stück Maiblumen- treibkeime von 6 auf 2 K vorstellig zu wer den. Ueber das Ergebnis unserer Eingabe werden wir berichten. Dr. S. Die Tschechoslowakei schränkt die zollsreie 6ar!sffs!em?ichr ein! Die Tschechoslowakei ist ähnlich wie Deutsch land durch einen mit Italien im Jahre 1924 abgeschlossenen Handelsvertrag gebunden. Man hätte seitens der tschechischen Regierung den Wünschen der Landwirtschaft auf Abänderung der vertraglichen Bindungen und auf besseren Schutz — ebenso wie das in Deutschland «»MM MiMulm keine», ölixe» blasteUiolrprostuIrt. Das vssssr- ualösiicsts, rvirüsginste unst absolut pklaareu- unscbärllicbs llolrscbutrmittel. korckeu 8i« kro8peüt mit Lutacbteu von Hssmussss L r». disrkk., «sindurg 13. llllSMMWSI'o! 8lWklI8lM 0USlIl8»U»SI'»I 30 35 40 45 50 60 70 sm 1,90 2,30 2,80 3,30 4,40 5,80 7,60 bl °/°° 8t. 75 85 90 100 '105 120 180 vm 8,30 10,20 10,80 11,50 13,20 24 28 bl °/«> 8t. Lsrtsnpkskls, rsivliest xssob8.lt uuck xsspitrt 1 1V« 1V- 1»/« 2 m 5 7,50 11 15 17 Ll 8t. SsumpkZkiS, rsiuUsb xssobült uuä xsspitrt 2 2V- 3 3V- 4 m "20 28 38 50 6b bl °/° 8t. LMtsttsn, Alsseklnsnsliibs dlttlgstl krsislists krsi. Versaust xsxsu liaoUnaUms! Lsi la Lsksrsnesu Asi. Lursstork jlbür. Walsts. 6sxr. 1894. WSWUiM 2sntvsr 17,50 bl kraodtkrsi xsxsu dlaotm. «n liik miniE WMie K.-8. krsnkkurt sm dlsis. dem Gartenbau gegenüber geschieht — entgegen halten können, daß man vor einer unabänder lichen Tatsache stehe. Die tschechische Regierung stellte jedoch fest, daß die aus dem Süden kommenden Frühkartoffeln bereits in der letzten Junihälfte mit den Landeserzeugnisfen in Wett- bewerb treten und erreichte durch Verhand lungen mit Italien eine Abänderung des Ver trages. Die zollfreie Kartoffeleinfuhr wurde im Juni um sieben Tage abgekürzt und nimmt so aus die tschechische Erzeugung Rücksicht. Andere Staaten sind also in der Lage, trotz der bestehenden Handelsverträge die heimische Erzeugung zu schützen, ohne daß eine Beeinträchtigung bestehender Handelsbe ziehungen eintritt! Und was tut die Reichsregierung für den Gartenbau? Vie Vestlmmungen über die Vipiomgarlner-Wsung Durch einen Erlaß des Preuß. Ministers für , Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 10. Oktober 1930 sind die Prüfungsbestimmungcn für die Diplomgärtnerprüfung an der Landwirt schaftlichen Hochschule in Berlin bekanntgegeben worden. Es werden zwei Fachrichtungen unter schieden und zwar Gartenbau (Blumen- und Pflanzenbau, Obst- und Gemüsebau, Baumschulwesen), und Kartengestaltung. Die Zulassungsbedingungen setzen voraus für die Vor- und Hauptprüfung im all gemeinen: 1. Das Reifezeugnis einer deutschen neunstufi gen höheren Lehranstalt oder eine von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung als gleichwertig anerkannte Vorbildung; S. eine zweijährige Tätigkeit in gärtnerischen Betrieben; 3. die Immatrikulation als Studierender der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin; 4. den Nachweis, daß sich das Studium auf sämtliche Pflichtfächer erstreckt hat; 5 die Vorlage bestimmter Uebungsergebnisse; 6. die Entrichtung der Prüfungsgebühr; im besonderen für die Vorprüfung: 7. ein mindestens 1)4jähriges Studium in der gewählten Fachrichtung an der Landwirt schaftlichen Hochschule in Berlin; A. den Nachweis einer mindestens zwcisemestri- gen Teilnahme an Leibesübungen; sür die Hauptprüsung: 9. ein Studium von mindestens 6 Halbjahren in der gewählten Fachrichtung an der Land wirtschaftlichen Hochschule in Berlin; 10. den Nachweis, daß der Bewerber nach Be stehen der Vorprüfung drei weitere Halb jahre studiert har. Es sind zwei Jahre praktischer Tätigkeit nach zuweisen, die in anerkannten Lehrbetrieben ver bracht sein müssen. Außerdem ist der Nachweis der bestandenen Gehilfenprüfung erforderlich. In besonderen Fällen sind Ausnahmen zugelassen. Die Aushändigung des Diploms wird jedoch von dem Nachweis 3jähriger praktischer Tätigkeit ab hängig gemacht. Es ist also möglich, daß das Studium schon nach Abschluß der Lehrzeit begonnen wird. Nach Vollendung des Studiums muß aber erst ein drittes Jahr praktischer Tätig keit geleistet werden, bevor das Diplom ausge händigt wird. Im allgemeinen wird jedoch empfohlen, schon vor Beginn des Studiums drei Jahre praktisch tätig gewesen zu sein und dabei möglichst in verschieden gearteten Betrieben ge arbeitet zu haben. Praktische Tätigkeit, die wäh rend der Studienzeit oder während Semcster- fcrien ausgeübt worden ist, wird nicht angerech net. Von "der unter Punkt 10 für die Haupt prüfung genannten besonderen Bestimmung sind Ausnahmen mit Zustimmung des Prüfungsaus schusses möglich. Ueber die Abfassung und Ein reichung der Uebungsergebnisse sind besondere Vorschriften ausgearbeitet worden, die im Sekre tariat der Landwirtschaftlichen Hochschule ein gesehen werden können. Die Prüfung wird nach dem Ausfall der Uebungsergebnisse, der Diplomarbeit, zweier Klausurarbeiten und der mündlichen Prüfung in Pflicht- und Wahlfächern bewertet und setzt das Bestehen der Vorprüfung voraus. Als Wahl fach kann jedes in der Hochschule vertretene Fach gewählt werden, sofern es nicht Pflichtfach ist. Prüfungsfächer für die Vorprüfung. Pflichtmäßige Prüfungsfächer sind: s.) für die Fachrichtung Gartenbau: 1. Botanik, 2. Chemie, 3. Physik, 4. Allge meine Zoologie, 5. Mineralogische und geologische Grundlagen der Bodenkunde, 6. Grundlagen der Gartentechnik, 7. Volkswirtschaftslehre und Agrarpolitik. b) für die Fachrichtung Gartengestaltung: 1. Technik der Gartengestaltung, 2. Botanik, 3. Grundlagen des Baumschulwesens und des Blumen- und Zierpflanzenbaues, 4. Grundlagen des Obst- und Gemüsebaues, 5. Feldmessen, 6. Baulehre. Außer Prüfungen in den genannten Pflicht fächern sind Uebungsergebnisse oder Uebungs- belege aus folgenden Lehrgebieten beizubringen: a) für die Fachrichtung Gartenbau: 1. Botanik, 2. Chemie, 3. Volkswirtschafts lehre, 4. Freihandzeichnen, 5. Feldmessen. b- für die Fachrichtung Gartenge st altung: 1. Technik der Gartengestaltsing, 2. Feld- mesien, 3. Planzeichnen, 4. Perspektive, 5. Frei handzeichnen, 6. Baukonstruktionslehre. Die Vorprüfung gilt als bestanden, wenn in allen pflichtmäßigen Prüfungsfächern das Urteil „Genügend" erzielt worden ist. Mit Ausnahme der Bytanik für die Studierenden der Fach richtung Gartenbau und der Technik der Gartengestaltung für die Studierenden der Fachrichtung Gartengestaltung können un genügende Prüfungsergebnisse durch bessere Lei stungen in anderen Pflichtfächern ausgeglichen werden. Prüfungsfächer für die Hauptprüstmg. Pflichtmäßige Prüfungsfächer find: a) Für die Fachrichtung Gartenbau: 1. Baumschulwesen, 2. Blumen- und'Zier pflanzenbau, 3. Obstbau, 4. Gemüsebau, 5. Be triebslehre einschl. Marktwesen, 6. Pflanzener- nährungs- und Düngerlehre, 7. Pflanzenschutz, 8. Maschinen- und Gerätekunde. d) Für die Fachrichtung Gartenbauge staltung: 1. Gartenkunst, 2. Geschichte der Bau- und Gartenkunst, 3. Hochbaukunde, 4. Städtebau und Volkswirtschaftslehre, 5. Bodenkunde und Dün gerlehre, 6. Gärtnerischer Pflanzenschutz, 7. Forst wirtschaft, 8. Gärtnerische Maschinen- und Ge rätekunde. Uebungsergebnisse oder Uebungslehre haben die Studierenden der Fachrichtung Gartenbau aus den Lehrgebieten der unter 1—5 genannten Pflichtfächer beizubringen. Für die Fachrichtung Eartcnbaugestaltung sind gleiche Belege erforder lich aus folgenden Lehrgebieten: 1. Entwürfe ans dem Gebiete der Garten kunst, 2. Schaubilder, 3. Entwürfe von Hoch bauten in Beziehung zu Gartcnanlagen, 4. Ent würfe von Bebauungsplänen. Für die Bearbeitung der Diplomaufgabc steht dem Bewerber die 'Wah! des Faches frei, jedoch muß die Aufgabe-aus einen: als Hauptfach gewählten Gebiet entnommen werden
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