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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 45.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19300000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19300000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 45.1930
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 12, 20. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 33, 14. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 34, 21. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 35, 28. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 36, 4. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 38, 18. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 39, 25. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 40, 2. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 41, 9. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 42, 16. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 43, 23. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 44, 30. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 45, 6. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 46, 13. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 47, 20. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 48, 27. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 49, 4. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 50, 11. Dezember -
- Ausgabe Nr. 51, 18. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1930 -
-
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Band 45.1930
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Durch die Presse ging in dem letzten Tagen folgende amtliche Mitteilung: „Das in Genf am 8. November 1927 unter zeichnete Internationale Abkommen zur Ab schaffung der Ein- und Ausfuhrverbote und -beschränkungen war von Deutschland, ebenso wie von einer Reihe anderer Staaten, nnr vorläufig in Kraft gesetzt worden unter der Bedingung, daß auch Polen und die Tschecho slowakei es ratifizieren würden. Bei Nichtein tritt dieser Bedingung sollte das Abkommen mit dem 1. Juli 1930 für Deutschland wieder außer Kraft treten. Die Frist für die Ratifi zierung des Abkommens lief für Polen am 20. Juni 1930, für die Tschechoslowakei am 26. Juni 1930 ab. Die polnische Regierung hat dem Generalsekretär des Völkerbundes am 19. Juni 1930 mitgeteilt, daß sie das Ab kommen zur Zeit nicht ratifizieren könne. Die Tschechoslowakei hat das Abkommen am 25. Juni 1930 ratifiziert, jedoch unter der Bedingung, daß auch eine Reihe anderer Staaten, darunter Polen, das Abkommen rati fizieren. Unter diesen Umständen hat die Reichsregierung am 27. Juni 1930 auf eine Anfrage des Generalsekretärs des Völkerbundes geantwortet, daß Deutschland sich nach dem 1. Juli 1930 nicht mehr an das Internationale Abkommen gebunden halten könne. Auch einige andere Stellen, z. B. Ungarn und die Schweiz, haben, wie bereits bekannt geworden ist, dem Generalsekretär des Völkerbundes eine ähnliche Mitteilung zu kommen lassen." Wir haben Gelegenheit genommen, das Neichsministerium für Ernährung und Land wirtschaft in Anlehnung an die beim Herrn Reichsminister Dr. Schiele stattgesundene Aus sprache vom 3. Juni 193V zu bitten, mit uns in eine Erörterung über die bei der neuen Sach lage gegebenen Möglichkeiten einzutreten und für bestimmte Erzeugnisse während der Haupt- erntezert in Deutschland zeitliche Einfuhrsperren zu verhängen, solange eine anderweitige Fest setzung der Zollsätze für gartenbauliche Erzeug nisse nicht möglich erscheint. Fa. Hilse sür llnwellerschS-e« Antrag im Reichslag Die Fraktionen der Deutschnationalen Volks partei, der Christlich-nationalen Bauern- und Landvolkpartei und der Deutschen Bauernpartei haben im Reichstag den nachstehenden Antrag eingebracht: Am Sonnabend, den 5. Juli, haben schwere Hagelunwetter und Wolkenbrüche am Rhein und benachbarten Gebieten die Ernte stark beschädigt, ja zum Teil, wie z. B. ins besondere bei Weinbau- und Gartenbaube trieben, beinahe völlig vernichtet. Die Ver zweiflung der betroffenen Bevölkerungskreise, die schon bisher für ihre Produkte gänzlich unzureichende Preise erzielt haben, ist un geheuer. Wir fragen: Ist die Reichsregierung bereit, den Be troffenen weitgehendste Unterstützung zuteil werden zu lassen? Ist die Reichsregierung insbesondere bereit, 1. rückständige und laufende Steuerschulden niederzuschlagen, 2. auf die Landesregierungen und über diese auf die Gemeinden und Gemeinde verbände im Sinne weitgehendsten Steuererlasses einzuwirken und den Ländern hierfür ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, 3. den betroffenen Bevölkerungskreisen un mittelbare Unterstützung durch Zurver fügungstellung von Mitteln zur Be schaffung von Saatgut und sonstigen Produktionsmitteln zu gewähren, 4. nun endlich die Zollbindungen für Wein, Obst, Gemüse, Kartoffeln zu lösen, um den deutschen Erzeugern durch aus reichende Zollerhöhuugen eine ange messene Preisentwicklung zu ermöglichen? Eine neue Reichsverorduung über -le Einfuhr von Blumenzwiebeln und Vlumenknollen In den letzten Jahren haben Gartenbau und Samenhandel in steigendem Maße darüber Klage geführt, daß die aus dem Ausland be zogenen Blumenzwiebeln und -knallen teil weise minderwertig und von Krankheiten und Schädlingen befallen seien. Die beanstandeten Mängel machten sich naturgemäß am auffällig sten bei den in größerem Umfange für Treib zwecke bezogenen Hyazinthen-, Tulpen- und Narzissenzwiebeln bemerkbar. Der Prozentsatz der untauglichen und erkrankten Zwiebeln schwankte je nach Jahren, war aber zeitweise sehr beträchtlich; so sollen nach Schätzungen des Handels die Zwiebeln mancher Hyaziuthen- sorten aus der letzjährigen Ernte bis zu 15»/o mit der Gelbkrankheit befallen gewesen sein. Neben der gefürchteten Gelbkrankheit treten die nicht minder schädliche Sklerotienkrank- heit der Tulpen, die Ringel- und Botrytiskrank heit, Nematoden, Narzissenfliege und Wurzel milbe schädigend auf. Außer über den Befall mit pflanzlichen und tierischen Schädlingen wurde auch lebhaft über allgemeine schlechte Beschaffenheit der Zwiebeln, infolge Wachstums störungen physiologischer Art, geklagt; so wurde namentlich die Beschaffenheit, der aus der Ernte 1929 stammenden Zwiebeln bean standet, deren Wachstum bei späterem Aus treiben infolge des strengen Winters 1928/29 und bei Abernten zu ungefähr dem gleichen Zeitpunkt wie in normalen Jahren verkürzt worden war und die infolgedessen in nicht ganz ausgerciftew Zustande, rissig und mit Schimmel bedeckt in den Handel kamen. Ob inimer und in allen Fällen, in denen Klagen über die Beschaffenheit der Zwiebeln laut wur den, Krankheitsbefall und unsachgemäße Be handlung durch die Züchter Schuld an dem Versagen der Zwiebeln trugen, oder ob nicht auch öfters unrichtige Methoden des Treibens durch die Käufer angewendet wurden, mag dahingestellt bleiben. Sicher ist, daß die von Gartenbau und Samenhandel erhobenen Klagen ihrer Berechtigung nicht entbehrten und der Abhilfe bedurften. Das Ausland hat sich zum Teil schon gegen die Einfuhr minderwertiger Blumen zwiebeln durch besondere Maßnahmen geschützt. Man ist dabei zwei Wege gegangen. Entweder schiebt man die Verantwortung für die Güte der Ware dem Exportstaat zu und knüpft als dann die Einfuhr an die Vorschrift, daß jede Sendung von einem Sachverständigen des amt lichen Pflanzenschutzdienstes des Ursprungs landes untersucht und von einem Gesundheits zeugnis begleitet sein muß. Oder man über trägt die Verantwortung dem eigenen Pflan zenschutzdienst und läßt demgemäß alle Sen dungen beim Uebertritt über die Grenze durch die eigenen Sachverständigen untersuchen; nach dieser Weise verfahren z. B. Belgien, Italien und Finnland. Andere Staaten wie England, Holland, Spanien, Ungarn, Schwe den, Rußland, Kanada und die Vereinigten Staaten von Nordamerika kombinieren beide Verfahren und verlangen demnach sowohl die Untersuchung durch den Sachverständigen des eigenen Ursprungslandes, wie die Unter suchung durch den Sachverständigen des eigenen Pflanzenschutzdieustes. Wenn sich ein Teil der Staaten gegen die Einfuhr minder wertiger Zwiebeln schützt, so fahren diejenigen Staaten, die keine Schutzmaßnahmen ge troffen haben, naturgemäß besonders schlecht; denn daß alsdann ein gewisser Anreiz ge geben ist, nicht ganz einwandfreie Ware, für die ein Zeugnis des eigenen Gesundheits dienstes nicht zu erlangen oder deren Bean standung bei der Untersuchung an der Grenze durch die Sachverständigen des Importlandes zu befürchten ist, nach Ländern ohne Schutz maßnahmen abzuschieben, ist nur zu natürlich. Die Reichsregierung hat nunmehr, um der Gefahr der Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen und damit der Verseuchung der heimischen Kulturen vorzubengcn, die Ein suhr von Blumenzwiebeln und -knolleu im Sinue der von Gartenbau und Samenhaudel erhobenen Forderungen durch Verordnung einer Kontrolle unterworfen. Dabei folgt die Ver ordnung dem Vorgang jener Länder, welch« die Kontrolle der einzuführenden Zwiebeln in die Hand des amtlichen Pflanzenschutzdieustes des Ursprungslandes verlegen, von einer Unter suchung durch dis eigenen Sachverständigen also absehen. Man kann zweifellos sehr triftige Gründe für dieses Vorgehen anführen. Um den Befall einer Zwiebel mit pilzlichen und tieri schen Schädlingen festzustellen, genügt in der Regel nicht die äußerliche Besichtigung; hierzu ist vielmehr in den meisten Fällen das Durch schneiden und die mikroskopische Untersuchung, also die Zerstörung der Zwiebel, notwendig. Da man aber naturgemäß aus jeder Sendung nur einige Zwiebeln dieser Radikalkur unter werfen kann, so muß, wenn die Kontrolle in die Hand der eigenen Sachverständigen ge legt wird, der größte Teil der Sendung letzten Endes doch nur auf Grund eines äußerlichen und mithin unvollkommenen Besichtigung zur Einfuhr zugelassen werden. Eine weit größere Gewähr für die Gesundheit der Ware dürste daher zu erzielen sein, wenn erreicht wird, baß die Zwiebeln während der ganzen Wuchsperiode durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst kon trolliert werden. In dieser Hinsicht arbeitet nun der Pflanzenschutzdienst Hollands, das ja bekanntlich den Riesenteil unseres Blumen zwiebelbedarfs deckt, in anerkannt guter Weise. Die holländischen Züchter, insbesondere die Hyazinthenzüchter, sind in Vereinen zusammen geschlossen, die in Zusammenarbeit mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst eine eigen« Kontrolle zur Ueberwachung ihrer Kulturen und zur Schädlingsbekämpfung unter Festsetzung sehr hoher Konventionalstrafen in Ueber- tretungsfällen eingerichtet haben. Diese Kon trolle erstreckt sich einmal auf den Feldbestand, der in der Wachstumsperiode mehrmals von den Kontrolleuren begangen wird, wobei die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen ange ordnet werden, und sodann auf die Kontrolle der Lagerbeftände. Auf Grund seiner Kontrol len stellt der Kontrolleur für dis zum Verkauf bestimmten Zwiebeln Gesundheitsbescheinigungen aus, ohne deren Vorliegen der amtliche Pflan zenschutzdienst seinerseits keine Zwiebeln unter sucht oder mit dem Gesundheitszeugnis für die Ausfuhr versieht. Nach denjenigen Staaten, die ein Gesundheitszeugnis für die Einfuhr von Zwiebeln verlangen, gehen mithin keine Sen dungen, die nicht während ihrer Wachstums zeit dauernd unter Kontrolle gestanden haben. Alle Außenseiter dagegen, die billige, zweifel hafte Ramschware zur Ausfuhr bringen wollen, erhalten kein Gesundheitszeugnis und find damit von der Ausfuhr nach denjenigen Staaten, die ein Gesundheitszeugnis zur Vor bedingung der Einfuhr machen, ausgeschlossen. Diese Methode dürfte allem Ermessen nach eine hinreichende Gewähr für die Gesundheit der Zwiebeln bieten und die Untersuchung an der Grenze durch die eigenen Sachverständigen un nötig machen. Daß stichprobenweise Mnter- suchungen durch die deutschen Sachverständigen an der Grenze stattfinden müssen, um sicherzu stellen, daß den Bestimmungen der Verordnung durch den ausländischen Pflanzenschutzdienst Rechnung getragen wird, ist selbstverständlich. Die Verordnung bestimmt im einzelnen folgendes: Nach Z 1 wird die Einfuhr von Blumenzwiebeln und Blumenkuolken verboten, soweit sie vom Gelben Hyazinthen rotz (Gelbkrankheit) (Pseudomonas hyazinthi), vom Schwarzen Rotz (Sclerotinia bul- borum), der Sklerotienkrankheit (Scle rotium tuliparum), der Botrytiskrank heit (Botrytis sparasiticas tulipae), der Rin gelkrankheit (Penicillium spec.), der Ne- matodenkrankheit (Tylenchus shyazinthis dipsaci), der N a r z i s s e n f l i e g e (Merodon spec., Eumerus spec.) oder der Wurzel milbe (Rhizoglyphus echinopus) befallen oder des Befalls verdächtigt sind. Nach Z2 ist die Einfuhr gesunder Blumenzwiebeln und lieber k«8N»ri88SL8 ist «in neuer, suskübrlicker Prospekt «r- »ebienen. Unter SV Anerkennunzvn u»m- kaktoitvr Lartenbauketriebs, »tsstl. nnck »tackt. Lärtnsreien enthält vr Lutackten von - Uanckvaverbaock»- n. Eruppenvorsitrencken. Kostenfrei einrukorcken von kssmusssn L <o. «smkurg 12. vvNrn 8VlerksntpspMpr voNrn 8 keMenpilsssrer pür LIumsn- uncl gsmüsepklanrsn unsnt- dsdriiod. 8o urtsilsa kttdrsocks paob- lsuts: »Obus keibenpklanrer nickt invkr konknrrenrkäkiz". Eutaodtsa uuck Pro spekt postkrsi. P. »I. vokrn klackk, «srLsIkursn 1 ZtaHeMngsr ps«k«Iung pksrÄsrüung XukÄung uoä gvmirclitvn 0ung in bsstsr Qualität uncl seäsr Lsvünsedtsn täsngs lislera veriin V 17, persiusatr. 1Ü-1Z. pslspkorn ^närsas 2508/09. uaed vr. keinau s230S vspslii M ellsm. moiisli'is a. s.. fiAumm s. m. 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