Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 45.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19300000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19300000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 45.1930
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 12, 20. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 33, 14. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 34, 21. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 35, 28. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 36, 4. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 38, 18. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 39, 25. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 40, 2. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 41, 9. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 42, 16. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 43, 23. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 44, 30. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 45, 6. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 46, 13. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 47, 20. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 48, 27. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 49, 4. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 50, 11. Dezember -
- Ausgabe Nr. 51, 18. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1930 -
-
Band
Band 45.1930
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Xnrslgsnpcstss: vl« Vgsspsflsn« mm-?«Ns 28 ps., AI« 4gs»pstton« Ks- irisms-mm ^siis im 1°sx1 SO kfl. — Ksklsmskionsn nur dis 8 7Lgs nsoli LrseNsmsn ruMssig. — Sslsgsxsmpiscs nur suk Vsr^sngsn gsgsn porto- srsstr. — PUr pgNIsr üuroS unäsutHoSss IVIsnuskripl Xsins Haftung. — Ssi LinrisNung cjurvk GscioM oü. i. XonXursvsrfsIir. fällt üsr dsrsvkn Kabatt fort. Ssrugsprsls 8ssrtk 1.— monstllok. — ^nrslgsnsnnskms: 8srNn 8>^ 48. prlsäriclistr. 16, nsdsn clor 63rtnsrmnckids0s. - Ois Lo^lsuclsrsrirsigsn smo von äsr Vsröffsntlloliung susgssotilosson — Osr ^uttrsggsdsr gidl cluroN clie kufgsds clss inssrsts ssin Llnvsrstänonis ad. prsiss untsr os- 8aN!su0sr prslsgrsnrs clsr Vsrdäncls wsgruissssn. — Erfüllungsort 8sclin-b/fltts 6r »^M6k8kf?:KkIM5V^8QUl) Vk5 VM5MM 6Ü87M8QU8 k.V 40 -V^I ÜO- 6Q^NI5Mk V^M65'6^^MLfs d1.8.N.keKU^ 5W 48 Ar. 25 45 Jahrgang der B-rbandSzeitung BerlM, DoNNSrStag, dkN 19. ZUM 1930 Erscheint wöchentlich Zahrg. 1936 Aus dem Inhalt: Ein Reichsverbot über die Einfuhr von Nadelholzpflanzen — Beendigung der Spurgel-Stechzeit — Welche Erfahrungen sind mit den Gewächshaustypen des Reichsverbandes gemacht worden? — Parkanlage in Neudeck — Das gärtnerische AusbWnngS- und Prüfungswssen in der Statistik — Marktrumdschau — Mitteilungen der LaudesverbLMe, Landwirtschaftskammern und Lehranstalten über das gärtnerische AusbWungswesen — Di« Sontagsstunde — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. KS8NIH886II8 Ein Reichsverbol über die Einfuhr von Vadeiholzpflanzeu KpSLLaliLLSNtevL' doller, öliger klackvldolxorxvagiiis. ^ucd beim Inaenanrtricd cler kilrier- a. krüdbeotlrästen äaspNsnrsnunsckLÄI.irolrsskurrinittsI karckorn Lie bosteukrsi krorpskt mit An- erkennnageo erster Llartonbaaketriol»« Im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben in den ver gangenen Monaten unter Hinzuziehung von Vertretern unseres Berufsstandes Verhandlungen stattgefunden, die sich mit der Gefahr der Einschleppung eines Pilzes (Rhabdoeline Pseudotsuga«) be schäftigen. Zur Abwendung dieser Ge fahr ist nunmehr «ine besondere Ver ordnung erlassen worden. Wir bringen unseren Lesern nachstehend eine Abhand lung zur Kenntnis, die uns in dieser Frage von sachverständiger Seite zur Verfügung gestellt worden ist. Die Schriftleitung. Die in Deutschland in recht erheblichem Umfang angebaute Douglastanne wird in ihrer Heimat Nordamerika durch eine Pilzkrankheit schwer geschädigt und gefährdet. Der Erreger der Krankheit ist ein Pilz, Rhabdoeline pseu- Lotfugae, der insbesondere Bäume im Alter von 20—40 Jahren befällt und die erkrankten Pflanzen mit der Zeit zum Absterben bringt. Die Krankheit ist schon vor dem Kriege (1914) nach Schottland eingefchleppt worden; jedoch erst in der Nachkriegszeit wurden Nachrichten Wer ihre weitere Ausbreitung und ihr ver heerendes Auftreten in England bekannt. Während der Pilz in Amerika die grüne und graue Form der Douglasie befällt, ist er in England bisher nur an der grauen Form aus getreten; ob sich die grüne Form in Europa dauernd widerstandsfähig zeigen wird, steht Lahin; wahrscheinlich ist es nicht. Nun kommt die überraschende und beun ruhigende Nachricht, daß die Krankheit in. diesem Frühjahr in mehreren Obrrförstcreien Hollands aufgetreten ist. Befallen sind auch hier in der Hauptsache Bestände im Alter von 20—40 Jahren. Die Ursachen der Ver schleppung find noch nicht geklärt. Im Hinblick auf die unmittelbar drohende Gefahr der Verschleppung des Pilzes, hat die Reichsregierung mit sofortiger Wirkung ein Verbot der Einfuhr von Nadel holzpflanzen nach Deutschland «klaffen. Deutschland bezieht gerade aus Holland recht whebluche Mengen von Nadelholzpflanzen. Nachdem nun die Krankheit in Holland eingc- schleppt worden ist, würde die weitere un gehemmte oder unkontrollierte Einfuhr von Nadelholzpflanzen aus Holland mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zur Folge hob-n, d-rr Er.Degei: bsr Krankheit über kurz oder lang mit holländischen Nadel» Holzpflanzen nach Deutschland gebracht wird. Dieser Gefahr zu begegnen, hat di« Reichs regierung, nachdem ihr das Auftreten der Krankheit in Holland bekanntgeworden war, ungesäumt Schritte getan, um die Einfuhr von einfuhrverbotenen und zur Einfuhr zugelassenen oder, soweit sie zugelassen wird, zu kontrol lieren. Das erlassene Verbot unterscheidet zwischen einfuhrverbotenen und zur Ausfuhr zugelassencn Nadelhölzern. Einfuhrverboten sind nach ß 1 der VcrordnWg alle Nadelholzpflanzen der Gattungen Abies, Picea, Pinus, Pseudotsuga und Tsuga. Der Kreis der einsuhrverbotenen Arten ist also relativ weit gezogen. Dies erweist sich als notwendig, da noch nicht festgsstellt ist, ob die Uebertragung der Krankheit nicht auch durch andere Nadelholzpflanzen als nur durch Douglastanne möglich ist; es ist durchaus denk bar, daß Nadelhölzer, die in Baumschulen in Gemengelage mit Douglastannen wachsen, den Pilz mitverschleppen, falls in ihrer Nähe erkrankte Douglasien stehen. Aus diesem Grund genügt es nicht, nur die Einfuhr der Dou» glastanne zu sperren. Außer den lebenden Pflanzen der genannten Gattungen sind auch Teile solcher Pflanzen (Bindegrün) einfuhr verboten. Nadelholzpflanzen aller anderen Gattungen dürfen cingesührt werden; es sind dies namentlich die Gattungen Taxus, Juniperus, CupresfuS u. a., also Gattungen, die im System ziemlich abseits von den anderen Nadelholzpflanzen stehen und als Träger der Krankheit kaum in Frage kommen dürften. Da die Unterscheidung junger Nadel- holzpslanzen schwierig ist, und um den Zoll behörden an den Grenzeingangsstellen die Sicherheit zu geben, daß mit den einfuhrfreien Nadelhölzern keine einfuhrverbotenen zur Ein fuhr kommen, schreibt der Z 2 der Verordnung vor, daß die nicht nach Z 1 verbotenen Nadel hölzer nur eingsführt werden dürfen, wenn sie für sich allein oder zusammen verpackt sind und wenn sie von einem Zeugnis dcs amtlichen Pflanzenschutzdienstes des Ursprungs landes begleitet sind, in dem bescheinigt wird, daß die Sendung untersucht ist und keine ein fuhrverbotenen Pflanzen nach Z 1 enthält. Durch stichprobenweise Untersuchung der Sen dungen durch die Sachverständigen, die in der Unterscheidung junger Nadelholzpflanzen be sonders ausgebildet sind, wird dafür zu ZeeMgmg her Spargel-NechM Auf Veranlassung des Vereins der Kon- Hrvenfabrikanten Braunschweigs fand am 12. Juni in Braunschweig eine Aussprache dar über statt, ob seitens der Anbauer dem Wunsche Ser Industrie, am 20. Juni die diesjährige Stechzeit zu beenden, zugestimmt werden Nnne. Die Industrie wies dabei insbe sondere auf die Tatsache hin, daß sich der Konservenabsatz nicht belebt habe, daß Vorver käufe nur in völlig unzureichendem Maße getätigt seien und daß auch der Qualitäts ausfall der Rohware äußerst ungünstig sei. Seitens der Anbauer wurde bestätigt, daß der Ausfall der ersten beiden Qualitäten in diesem Jahre sehr ungünstig sei, aber auch nachdrück- sich betont, daß der Anbau darunter ebenfalls sehr schwer leide, da das Gesamtanbauergebnis ünter dem erwarteten Durchschnittsertrag und -preis liege. Für die Einstellung der Anbauer sei zu berücksichtigen, daß infolge der unter dem Mittel liegenden Ernte aus wirtschaftlichen Gründen bis zum 24. Juni weitergestochen wer ben müsse, ganz abgesehen davon, daß in sehr dielen Fällen die Verträge mit dem Arbeit nehmer bis zum 24. 6. laufen. Die Industrie s« in der Lage gewesen, den Frischspargel zu ausreichenden Preisen auf dem Frischmarkt ünterzubringen, und habe von dieser Mög lichkeit in sehr großem Umfange Gebrauch gemacht. Im übrigen sei auf den maßgebend sten Märkten beobachtet worden, daß sehr be deutende Firmen die niedrige Preislage nach dem Pfingstfest zu großen Einkäufen aus genutzt haben, so daß offenbar noch Bedarf bestünde und angenommen werden müsse, daß auch die Ernte der letzten vier Tage der Menge nach Aufnahme finden könne, wenn man auch verstehen könne, daß die Industrie ihren Rest bedarf lieber auf dem freien Markte statt zu Vertragspreisen aufnehmen möchte. Nur wenn die Gewahr bestünde, daß die ge samte Industrie mit der Spargelkonservierung am 20. 6. aufhörs, könne der Anbau positiv zu dem Anträge der Industrie Stellung nehmen. Es sei aber bereits festgestellt, daß namhafte Firmen (auch des Braunschweiger Gebietes) bis zum 24. Juni die Ernte ab- zunehmcn bereit sind. Wenn sich in einzelnen Anbaugebieten das Stechen infolge der schlechten Qualitätsergebnisfe nicht mehr lohne, dann mögen diese Gebiete, sofern die Abnehmer damit einverstanden sind, die Stechzeit be enden. Die Erzeuger hätten bereits bei der Preisfestsetzung, die 22—30°/» unter den Vor jahrspreisen liege, schwere Opfer gebracht; sie wären jedoch nicht in der Lage, nun auch noch die Stechzeit einzukürzen. Dieser ein mütigen Auffassung der Vertreter des Anbaues entsprechend, bleibt cs bei dem im Vertrag vorgcseheueir Endstechtermi» am 24. Juni. Ebenso wenig konnten die Vertreter des An baues einem weiteren Preisabschlag für den Schluß der Stechzeit zustimmen. Dr. E. sorgen sein, daß Umgehungsversuche des Ver botes unterbunden werden. ß 3 der Verordnung läßt Ausnahmen von dem Verbot zu. Eine solche Ausnahmemöglich- keit ist im Interesse des Gartenbaues und der Baumschulen notwendig, die auf den Bezug mancher Arten je nach Jahren angewiesen sein können. Es sei an die Blaufichte erinnert, die von den deutschen Betrieben in ziemlich er heblichem Umfang aus Holland bezogen wird, oder an Neuzüchtungen, die zu beschaffen die Möglichkeit offen gehalten werden muß. Die Bewilligung von Ausnahmen dürste auch tech nisch durchführbar fein, ohne daß dadurch der Zweck der Verordnung gefährdet wird. Aller dings wird von Fall zu Fall streng zu prüfen sein, ob eine Ausnahmebewillignng ohne Ge fahr für den deutschen Wald gewährt werden kann. Bei der Entscheidung der Gesuche, die an das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu richten sind, müßten alle Umstände berücksichtigt werden, welche die Ein fuhr nur gesunder Ware garantieren. Marr wird die Art und das Alter der Pflanze in Be tracht ziehen; man wird berücksichtigen müssen, ob der exportierende Betrieb Douglasien an baut oder nicht und ob in der Exportgegend die Krankheit festgestellt worden ist oder nicht; man wird von dem Gesundheitsdienst des Ur sprungslandes ein Gesundheitszeugnis verlangen können, in dem bescheinigt wird, daß die Krankheit in einem gewissen Umkreis um den Wachstumsort der 'Sendung nicht festgestellt worden ist, usw. Jedenfalls wird es sich mit Hilfe der Ausnahmebestimmung ermöglichen lassen, daß die Einfuhren, soweit sie für die heimischen Gartenbau- und Baumschulbetriebe unbedingt notwendig sind, getätigt werden können, und daß andererseits berechtigte Export interessen des Auslandes nicht ohne zwingenden Grund gefährdet werden. 8 4 gestattet die unmittelbare Durchfuhr aller Nadelhölzer unter Zollüberwachung. Die deutschen Gartenbaubetriebe und Baum schulen, die bislang Pflanzen aus Holland be zogen haben, werden sich mit den Bestimmun gen der neuen Verordnung umgehend vertraut machen und sie beim Abschluß ihrer Ankäufe beachten müssen. Empfindliche finanzielle Ver luste sind sonst unvermeidlich. Hinweise, daß Abschlüsse vor dem Erlaß der Verordnung ge tätigt seien, dürften kaum gerechtfertigten An laß zur Bewilligung einer ansnahmsweisen Einfuhr geben. kssmusssn L ko. Uscluk», tsmdurg 12. § VLMenMMrer bür klumsn- unä LswüseManren ungut dsdrliod. 8o urtsilsn küdrsnäs baed- lsuts: »Odue lieideupklaurer niodt mvkr Iroullurrenxkäflig". Outaedtsn und bro- spskt postkrsi. D.U.Vskrn Ua<Lk., Mssssüdursn 1 naed Dr. kein»« >2305 riefeln M evom. maimus a. 8.. s. m. MsttÄüngsr pkSrÄSÄUNg sruikÄung Ullä g«mis«ktsn Vung in bester HualitLt nnä seäsr xs^ünsolltsu küsugs lisksrn KssL-SssvSL -Sc S 1^, Ler^iusatr. 10-13. Lsispdon: ^.nckrsas 2508/09. AL pelialki WsO. Z^VULLS unä UrrsßnIsnÄ oa. 4000 Ztüoü, preiswert, adrugebsu. «UW L Mes', VNM» ZsrSöK-TLSgML, Nisiststraks 43. Isispkon: 66 örsitsubLok 0931-0932. Welche Erfahrungen find mil den GewSchsyaus- Wen des Reichsverbandes gemachl worden? Diese Frage wurde kürzlich in einer Sitzung der Arbeitsgemeinschaft zwischen GewachshanS- industrie und unserem Reichsverband behan delt. Die anwesenden Fabrikanten sprachen sich einstimmig dahin aus, daß sich die Gc- wächshaustypcn überall gut bewährt haben, wo sie sachgemäß und aus gutem Material er stellt wurden. Klage wurde lediglich darüber geführt, daß sehr häufig willkürliche Abwei chungen von den Typenvorschriften anzutreffen sind, welche in der Regel eine Verschlechte rung der Bauweise darstellen. Es sei deshalb hier ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die generelle baupolizeiliche Genehmigung nur für Gewächshäuser erteilt worden ist. welche genau den Thpcnvorschris- ten entspreche». Jede Abweichung von diesen Vorschriften muß naturgemäß auch eine Aende- rung in der statischen Berechnung mit sich bringen. Deshalb gilt die Befreiung von dem Festigkeitsnachweis nur für die Typenhäuser. Eine häufig anzutrefsende Veränderung be steht darin, daß die Stehwandverglasung nicht senkrecht, sondern schräg gestellt wird. Es liegt auf der Haird, daß dadurch eine Verbilli gung im Bau erzielt wird, weil die Glas fläche kleiner wird. Hierüber muß sich der Auftraggeber im klaren sein, damit er die Preiswürdigkeit der verschiedenen Angebote ent sprechend beurteilen kann. Selbstverständlich ist dabei zu berücksichtigen, daß durch die Schrägstelluug der Seitenverglasuug auch der Jnnenraum merklich vermindert wird, was sich besonders bei hohen Pflanzen, wie z. B. Tomaten ungünstig answirkt. Wir müssen daher in der. Schrägstellung der SLehwaud- vcrglafung sine Verschlechterung erblicken, dies um so mehr, als in dem Winkel zwischen Dach und schräggestellter Stehwandverglasnng regel mäßig starker Tropfenfall entsteht. In Gegen den, in denen mit Eisbildung zu rechnen ist, besteht auch die Gefahr, daß Eiszapfen, die. vom Traufürett abfallen, Scheiben der schräg- stehenden Stehwand zerschlagen. Ein Mangel, für den unberechtigterweise die Typisierung verantwortlich gemacht wurde, besteht darin, daß man in Gurken- und To- matenhäusern versäumte, auf der Innenseite der Giebelwand eiserne Böcke aufzustellen, an denen die Spanndrähte befestigt werden können. Man sollte annehmen, daß niemand so unvor sichtig ist, die Spanndrähte direkt an den Giebelsprossen zu befestigen, da es aber vor gekommen ist, sei hier ausdrücklich davor ge warnt. Die Folgen solcher Fehler haben natür lich mit der Festigkeit der Typenhäuser nichts zu tun, weil der gleiche Fehler bei jeder an deren Bauweise dieselben Folgen haben würde. Nachdem die Typenhäuser besonders für den Frühgsmüsebau starke Beachtung gesunden haben, ist es an der Zeit, darauf zu achten, daß die Vorschriften auch eusiprechsnd berück sichtigt werden, damit nicht durch Fehler der Nutzen der Typisierung verloren geht. Wir werden deshalb an dieser Stelle von Zeit zu Zeit auf Einzelheiten im Bau der Typenhäuser zurückkommen. Wh.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)