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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 45.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19300000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19300000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 45.1930
-
- Ausgabe Nr. 1, 2. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 2, 9. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 3, 16. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 4, 23. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 5, 30. Januar 1930 -
- Ausgabe Nr. 6, 6. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 7, 13. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 8, 20. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 9, 27. Februar 1930 -
- Ausgabe Nr. 10, 6. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 11, 13. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 12, 20. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 13, 27. März 1930 -
- Ausgabe Nr. 14, 3. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 15, 10. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 16, 17. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 17, 24. April 1930 -
- Ausgabe Nr. 18, 1. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 19, 8. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 20, 15. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 21, 22. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 22, 29. Mai 1930 -
- Ausgabe Nr. 23, 5. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 24, 12. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 25, 19. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 26, 26. Juni 1930 -
- Ausgabe Nr. 27, 3. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 28, 10. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 29, 17. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 30, 24. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 31, 31. Juli 1930 -
- Ausgabe Nr. 32, 7. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 33, 14. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 34, 21. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 35, 28. August 1930 -
- Ausgabe Nr. 36, 4. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 37, 11. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 38, 18. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 39, 25. September 1930 -
- Ausgabe Nr. 40, 2. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 41, 9. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 42, 16. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 43, 23. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 44, 30. Oktober 1930 -
- Ausgabe Nr. 45, 6. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 46, 13. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 47, 20. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 48, 27. November 1930 -
- Ausgabe Nr. 49, 4. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 50, 11. Dezember -
- Ausgabe Nr. 51, 18. Dezember 1930 -
- Ausgabe Nr. 52, 25. Dezember 1930 -
-
Band
Band 45.1930
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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M Nr. 23 Berlin, Donnerstag, den 5. Zum 1930 Zahrg. 1930 45. Jahrgang der Verbandszeitung Erscheint wöchentlich Im Kampf um unser Recht bei der Beratung des neuen Preuß. Lcmdwirtfchaftskammergesetzes — Was die Konservenfabrik Gr. Lafferde Ernst Arend G.m. b.H. ihren Vertrags- AtU vkm MWll. anbauern zumutet — Die Vertreter des Reichsverbandes beim Reichsernährungsminister — Was Holland kann, das können wir auch — Mitteilungen des Reichst,erbamdes — Die Bodenfräse als Hackgerät — Einfuhr von Gartenbauerzeugnisfen — Di« Sonntagsstunde — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen — Marktrundfchau. . - 's . ^-»7 'M " t lan ä°i örrn -ao?r>" »wo»! tnlU ä'NUI d« .u i'-t ?- "r -Kims :-n -Si'ü AS- vk VM5M^ 6E^I8QU^ k.V KMIdl 40-:-V^IQ6 !4a vw ^^nrslgsnprskss: vks ^gsspsktsns mm-?skks 28 Pf., Ms 4gsspsktsn« k?s- kuams - mm - r!sus im 7sxt SO Pf. — ksiOsmstionsn nur bis 8 lags nsab LrsoNsinsn ruiSssig. — Ssisgsxsmbisrs nur sut Vsriungsn gsgsn borto- srsatr. — bUr i^sbisr ourab unctsutiivbss dlanuskript ksins tisttung. — Ssi Einrisbung cturob SsrieM oct. i. Xonkursvsrkabr. fällt clsr dsrscrbn. lisdatt kort. Ssrugsprsk» Rsrkl.— monstllv8. — ^nrskgsnsnnskm«: Ssrlkn 8W48, prlsckriobstr. 16, nsbsn 6sr 6SrtnsrmsrkttisI!s. — vis 8o^isucisrsnrs,gsn smo von clsr Vsröffsntllobung ausgssotilosssn. — vsr^uftrsggsdsr gibt cturod clis /^ufgsds ctss lnssrsts ssin Elnvsrstänctnis ad: ^rsiss untsr clsr SoNtsubor prsisgrsnrs ctsr Vsrdäncts ^sgrutssssn. — LriMlungsort Ssrlin-kVIitts Von Ernst Schröder in Krefeld, Mitglied des Preuß. Landtages der ein Rundschreiben der vor Vor uns liegt 1930, in dem es heißt: müssen wir in Rücksicht auf .Weiterhin Wirt m ü Gärtnerei, den Ge- > und Weinbau" Was die Konservenfabrik Gr. Lafferde Emst Arend S. m. b. H. ihren VerlragZanbavem zumnlel des Berufes zu ordentlichen Mitgliedern Kammer zu legen. 3" 8 r». Zm Kampf um unser Recht bei der Beratung des neuen preutz. Landwirtschaflskammergesetzes K»8MrL886H8 8pvr!sIIr!vllLvvr keUvo, öliges öinclvlkolrerreugiu,. ^nck keim InoenanLtrick äer pikier- u. prüdkeetkästen äa»pkIsn»snll»sckS<1>.i4o!«scI>ut»nitrsl korckero 8io koeteukrei Prospekt mit A«- erkeuoungeu erster Lartvokauketrieks kssmusssn L Co. disLkf., ksmdurg 13. vonrn sVierksnSpspMNr N-Mrn 8 NeMenUttanrer bür Ltumsn- uncl OomüsepklaaLso unsnt bsürlieü. 8o urtsUsn küdrsnäs baeü- lsuts: »Okas koikeupkluorvr nickt raekr konkurrenrfäkig". Outaadtsn unä Pro spekt postkrsi. P.N.Vokrn kia«Lk., ^VssLsidursn 1 5tsU«Iüngsr S»ssrrÄung SvSsrÄsÄung Hukclung unä gsmisekten vung in bsstsr tzuaiität uncl seäsr xsvvnnsoütsn Alsops Uskern Sss-'SssvS« «L Lsrlin 0 17, persiusstr. 1Ü-1Z. pstspkon: Xnckrsas 2508/09. naed Or. keinen >2305 vsrslil Illi' elism. inviisli'is a. v.. fmnlaun s. m. stehend genannten Firma an ihre Vertragsan bauer vom 22. 5. 1930, in dem es heißt: Was wolle« die Anträge? Zu 8 1. Eine einheitliche Begriffsbestimmung „Gartenbau". Die im Entwurf vorgesehene Fassung: „Die Landwirtschaft im Smne dieses Gesetzes umfaßt die Bodenbewirtschaftung und die Tierhaltung §ur Gewinnung Pflanz licher und tierischer Erzeugnisse, namentlich also den Ackerbau, die Wiesen- und Weide- Eine ständige Vertretung in den Kammcrvorständen. Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, „die Vorsitzenden dec Fachausschüsse zu den Sitzungen des Vorstandes zuzuziehen über Gegenstände, die das Aufgabengebiet der Ausschüsse betreffen" (8 15 Abs. 7) genügt nicht. Die Ausschuß-Vorsitzenden müssen dem Vorstand ständig angchören. da nur so eine fruchtbringende Zusammenarbeit zwischen Kam mer und Fachausschuß gewährleistet ist. Zu 8 26. Vorstand der Hauptlandwirtschaftskammer. Dasselbe wie zu § 14. Ferner ist von uns gefordert: 1. Die Erhaltung der Kammer Wiesbaden, die mit Kastel zusammengslegt werden soll. Gerade Wiesbaden hat besondere Aufgaben für den Gartenbau zu erfüllen und ist in seinem aufstrebenden Produktionsgebiet nicht mit den wirtschaftlichen Verhältnissen im Gebiete der Kammer Kassel zu vergleichen. 2. Die aus den wählbaren Berufsangehöri gen des Kammsrbezirkes zuzuwählenden Mit glieder der Fachausschüsse — jetzt „Fachabteilun gen" für Forstwirtschaft. Gartenbau, Fischerei und Weinbau" genannt — sind „nach den Vor schlägen der Berufsorganisation zu wählen". Dadurch wäre, wie bisher in den meisten Fällen, auch in Zukunft eine gute Zusammenarbeit ge währleistet. In den übrigen Aenderungsvorschlägen gehen wir mit den Vertretern der Landwirtschaft durch aus einig. Der Entwurf ist nicht nur in gartenbaulicher Hinsicht nicht verbessert, sondern — im gesamt- landwirtschaftlichen Interesse gesehen, — wesent lich verschlechtert worden. Bekanntlich ist Kernstück des Entwurfs die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kammern. Sie sollen in getrenntem Wahlgang ein Drittel der Kammermitglieder wählen. Man kann die Mitarbeit der Arbeitnehmer in den öffentlich- rechtlichen Berufsvertretungen grundsätzlich be grüßen — keine Partei hat sie abgelehnt —, denn sie kann sich im Sinne des Arkeitsgemein- schaftsgedankens günstig auswirken Die Frage ist nur, ob die Regelung jetzt, angesichts der Wirtschaftskrise, und in so weitgehendem Maße, erfolgen soll. Dabei ist zu berücksichtigen, daß von den Arbeitnehmern keine Beiträge erhoben Es ist bekannt, daß die Berwertungsbetriebe während der Saison sehr erhebliche Betriebs mittel brauchen, die zurzeit auf Lem Kapital markt nur schwer zu beschaffen sind. Die An bauer waren daher damit einverstanden, daß die Endabrechnung für Erbsen und Bohnen ge wissermaßen als Gegengabe für die Sicherheit der Ernteabnahme, die durch den Anbauvertrag gegeben ist, erst am 5. Oktober bzw. 5. Novem ber erfolgen soll. Bei den Braunschweiger Ver handlungen, bei denen, wenn wir nicht sehr irren, auch diese Fabrik vertreten war, wurde aber bereits darauf hingewiesen, daß auch der Anbauer bis dahin leben und Löhne zahlen müsse, und es wurde vereinbart, daß 25^ der getätigten Lieferung durch wöchentliche Abschlag zahlungen abgegoüen werden sollten. Schon bei den Verhandlungen in Braunschweig erhoben Vie Vertreter des Anbaues Einspruch gegen die völlig irreführende Bezeichnung „Vorschüsse", wenn es sich um die Bezahlung einer bereits gelieferten Ware handelt, denn in Wirklichkeit stellt der ganze Zahlungsprozeß eine „Stun dung" seitens der Anbauer dar. Dev andere Absatz des Rundschreibens ge winnt erst die richtige Bedeutung, wen« man Einvernehmen mit den Berufsorganisationen erneut stellen. Die Parteien mögen es sich wohl überlegen, ob sie die Verantwortung für ihre Ablehnung übernehmen wollen. Ich hoffe, daß dis Mehrzahl der Abgeordneten, die nicht schon im Ausschuß auf bestimmte Formulierungen festgelegt sind, unseren Wünschen mehr Verständ nis entgegenbringt. Dazu ist Aufklärung not wendig. Es ist Pflicht aller Berufskollegen, daß sie alle für sic irgend erreichbaren Abgeordneten, gleich welcher Partei, mit den Forderungen des Ermcrbsgartenbaues zum Landwirtschastskam- mergefeß bekanntmachen und sie dringend auf fordern, diesen Berufsnotwendigkeiten zu ent sprechen. Es ist keine Zeit zu verlieren. Es gilt eine Entscheidung von weittragender Be deutung für den ganzen Beruf. werden sollen, während doch erfahrungsgemäß im Gefolge ihrer Mitarbeit neue Aufgaben und damit auch neue Ausgaben unvermeidlich sein werden. Während der Entwurf Lie Gewerk- -schaftssekretäre von der Wählbarkeit ausschloß, sollen nun auch „Angestellte der anerkannten (?) wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber in der Landwirtschaft", also die Oiewerkschafts sekretäre und Syndizi der „tariffähigen" Orga nisationen wählbar sein. Man muß nach allen Erfahrungen befürchten, daß damit die sachliche Arbeit der Kammern einen stark politischen Ein schlag bekommen wird. Während der Entwurf vorsäh, daß alle im Betrieb tätigen Familien angehörigen in der Grupps der Arbeitnehmer wählen, sollen nunmehr nur diejenigen als Ar beitnehmer gelten, die „versicherungspflichtig" sind — und Has sind bekanntlich nur die wenig sten. Die Mehrzahl ist damit praktisch von der Berufsvertretung ausgeschaltet, da sie in der Wahlgruppe der Arbeitgeber keine Sonderlisten aufstellen dürfte. Während der Entwurf das bisher geltende Recht der Kammern auf Zuwahl von „Sachverständigen und um die Landwirt schaft verdienten Personen" bestehen ließ, hat der Landtags-Ausschuß dieses Recht beseitigt. Das ist besonders bedauerlich auch für den Garten bau, denn gerade die zugewählten Mitglieder der Kammern standen diesem Recht oft nahe oder hatten zumindest Verständnis für seins In teressen. So hat der Entwurf in der ersten Be ratung eine Gestaltung angenommen, die weder den Gartenbau, noch die Landwirtschaft befriedigen kann. Im Gegenteil, die von rein politisch-praktischen „Notwendigkeiten" diktierten Beschlusse lassen ernstlich befürchten, daß die Neuregelung des L.-K.-Wesens zwar zu neuen Experimenten, nicht aber zu sachlich notwendiger Förderungs arbeit für die betroffenen Berufsgruppen führt. Es ist äußerst erstaunlich und befremdlich, bei den Beratungen feststellen zu müssen, wie wentg Verständnis bei fast allen Parteien für dis not wendige Förderung des Gartenbaues besteht, be fremdlich umsomehr, als wir bei zahlreichen Kundgebungen und Veranstaltungen des Er- werbsgartcnbaues von allen diesen Parteien immer wieder hören, wieviel freundliches In teresse für ihn besteht. Jetzt, wo es darauf an- kcmmt, dieses Interesse durch Taten zu bewei sen, versagen sie. Am 18. Juni beginnt die zweite Lesung im Ausschuß, in der Woche darauf soll das Gesetz nach dem Willen der preußischen Regierungsparteien (Sozialdemokraten, Zentrum, Demokraten) im Landtag verabschiedet werden. Ich werde sowohl im Ausschuß als im Plenum die mir im Interesse des Erwerbsgartenbaues notwendig erscheinenden Aenderungsanträge im Der selbständig« Erwerbsgartenban ist im Verhältnis zur Landwirtschaft ein junger Be rufsstand. Es ist daher natürlich und notwen dig, daß er um seine Geltung in der Gesamt wirtschaft kämpfen muß. Auch in der eigenen Familie, der Landwirtschaft, der er entstammt und der er sich zugehörig fühlt, muß der junge Erwerbsgarlenbau kämpfend sich durchsetzen. Das ist nun einmal so im Leben, je gesunder und kräftiger die Jugend, desto stärker und machtvoller muß und wird sie sich emporarbeiten und ihren Anteil vom Leben fordern Der junge deutsche Erwerbsgartenbau ist gesund und wird sich durchsetzen. Dazu ist es notwendig, sich ein gutes Rüstzeug zu schaffen. Als be sonders geeignet erscheint eine starke in sich geschlossene Organisation und eine gute Be rufsvertretung bei Behörden und öffentlich-recht lichen Körperschaften. Die öffentlich-rechtliche Vertretung des Gar tenbaues sind die Landwirtschaftskammern. Es ist bezeichnend, daß trotzdem im ersten Gesetz zur Schaffung von Landwirtschaftskam- mern vom 30. 6. 1894 der Gartenbau über haupt noch nicht genannt ist. Er wurde als selbständiger Berufsstand noch nicht gewertet, und es war eine selbstverständliche Voraus setzung, daß die verschiedenen gartenbaulichen Interessen von den Landwirten wahrgenommen wurden. Erst allmählich sind bei fast allen Kammern Fachausschüsse gebildet morden, die zum Teil mit zugewählten Fachleuten besetzt wurden. Im Laufe der Jahre hat es nicht an Bestrebungen gefehlt, diese Ausschüsse auszu bauen, ihnen größere Rechte und selbständige Befugnisse zu geben. Leider ohne nennens werte Erfolge; die Kammervorstände behielten sich die Feststellung des Aufgabsnkreises im we sentlichen vor; alle Beschlüsse unterlagen der Genehmigungspflicht des Vorstandes. Trotzdem sei gerne anerkannt, daß an vielen Kammern dem Gartenbau eine bedeutungsvolle Förderung zuteil wurde und daß die Arbeiten der Kammern lehr wesentlich zu seinem Aufstieg beigetragen haben. Die durch den Gesetzentwurf geplante Neu ordnung des Landwirtschaftskammerwesens in Preußen wird wahrscheinlich eine Regelung auf lange Zeit bringen. Es gilt also, vorausschauend dem Erwerbsgartenbau die Rechte zu sichern und die Wirkungsmöglichkeiten zu geben, die für «ine ersprießliche Arbeit in der öffentlich- rechtlichen Berufsvertretung als notwendig er achtet werden müssen. Diese Arbeit kann nur fruchtbar werden im Geiste gegenseitigen Ver trauens. Der Erwerbsgärtner muß die zu ständige Kammer als seine amtliche Berufs- Vertretung ansehen, und die Landwirtschaft darf den Gartenbau nicht als nebensächlich, weil an Zahl und bewirtschafteter Fläche geringer, ab tun. Der Erwerbsgartenbau ist sich durch seine geschloffene und starke Berufsorganisation sei ner Bedeutung wohl bewußt. Er weiß auch, daß ihm im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft noch große Aufgaben bevorste hen. Und er hat den Willen, sie zu erfüllen, in den letzten Jahren gewiß nicht ohne Erfolg bewiesen, trotz denkbar schwierigster Verhältnisse. Darum hat er ein Recht darauf, auch bei der Neuordnung seiner össcntlich- rechtlichen Berufsvsrtretung berücksichtigt zu werden, zumal er bewußt auf die Forderung selbständiger Gartenbaukammern verzichtet und seine Einord nung in die gesamtwirtschaftliche Berufsvertre tung gewünscht hat. Entspricht nun der Entwurf eines neuen Preuß. Lanowirtschaftsknmmergesetzes den berech tigten Wünschen des Gartenbaues? Nein, in keiner Weise! Diese Wünsche des Gartenbaues sind in Nr. 48/29 der „Gartenbauwirtschaft" erho ben und sowohl der Regierung als den Abge ordneten bekanntgemacht worden. Haben sie den Entwurf entsprechend den Wünschen des Gartenbaues geändert? Nein, in keiner Weise! Die erste Lösung des Entwurfes in dem be sonders dazu gewählten Ausschuß des Preuß. Landtages ist beendet, alle von mir tm Interesse des Gartenbaues gestellten Anträge sind mit ge ringfügigen Ausnahmen abgelehnt worden. die allgemeine Wirtschaftslage und die Schwierigkeiten in der Beschaffung von Be triebsmitteln schon heute darauf aufmerk sam machen, daß wir voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, Vorschüsse in der Form wie bisher bereits während der Ernte oder alsbald danach zu zahlen, sondern müssen auch in dieser Beziehung unsere Lieferanten bitten, den vorgenannten Verhältnissen bei ihren Dispositionen wäh rend der Ernte weitgehend Rechnung zu tragen. Wenn wir schließlich noch als selbstver ständlich betonen, daß wir nur allerbeste, junge, zarte Gemüse zu den Normalpreisen abnehmsn können, so ist dieses eine ganz wesentliche Vorbedingung, um überhaupt das Publikum wieder zu einem stärkeren Konservenverbrauch anzuregsn gegenüber dem im letzten Jahre auffallend stark ge sunkenen Konsum." ist zu ändern in: „den Gartenbau und den Weinbau". Die einheitliche Begriffsbestimmung ist für die Arbeit in den Kammern und für die zu künftige gesetzliche Entwicklung von entscheiden der Bedeutung. Zu 8 7. Einen besonderen Wahlbezirk für die zahlenmäßig kleinen Berufsgruppen. Dem Entwurf ist folgender Satz einzufügen: „Für die Betriebsinhaber der Forstwirt schaft, der Fischerei, des Gartenbaues und des Weinbaues bildet für jede dieser Fach gruppen der Kammerbezirk den Wahlbezirk" Für die Gruppe der Betriebsinhaber ist wie bisher der Landkreis als Wahlbezirk für je 2—3 Vertreter vorgesehen. Das bedeutet, daß bei der Minderzahl der Gärtner gegenüber den Landwirten praktisch kaum Gärtner gewählt werden können. Im ganzen Kammerbezirk oder in einem anderen größeren Wahlkreis dagegen ist ihre Zahl so groß, daß sie einige Mandate erhalten werden. Die Wahl der geeigneten Ver treter ist dadurch innerhalb dieses Bezirkes un abhängig von ihrem Wohnsitz möglich. Es ist besonderer Wert auf die Wahl dieser Vertreter
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