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Das Jnstitutist eine für die Laufbahn eines Gemeinde- und B treaubeamlen in 2jährigem Kursus vorbereitende Erziehungsanstalt. Prospekt zu Diensten. Der Bürgermeister: Der Direktor: Leicht. Hemmann. Zur Marrokko Konferenz. Ein ungenannt bleiben wollender Ver treter einer Großmacht äußerte sich dem Ver treter der „Voss. Ztg." gegenüber folgender maßen : Bisher ist das von der Konferenz Geleistete unbedeutend, da wichtige Fragen, die verwickelte Auseinandersetzung bedingen, nicht einmal während der Sitzungen gestreift worden sind. Die den Angelpunkt bildende Polizeifrage war aber schon vielfach Gegen stand des Meinungsaustausches zwischen den Delegierten der hauptbeteiligten Mächte. Trotz dem ist die Frage noch nicht genügend vor- bereitet, um jetzt schon in die Erörterung ge zogen zu werden. Es ist vorauszusehen, daß diese Erörterung nicht glatt sein wird. Keine Macht, auch England nicht, ist damit einver standen, daß Marokko in Botmäßigkeit eines einzelnen Lander übergehe, wodurch praktisch den übrigen die Türe verschlossen würde; Deutschland nimmt eine ablehnende Haltung gegenüber dem versuchsweise erwähnten euro päischen Mandat für Frankreich und Spanien an, da es hierin eine französische Oberhoheit erblickt. Die Uebernahme der Polizeiverwaltung durch einen kleineren neutralen Staat ist eben falls ausgeschlossen, da dieser unfehlbar in Verdacht wäre, Werkzeuge anderer interessierter Großmächte zu sein. Die Deutschland und anderen Mächten zugeschriebene Forderung auf Internationalisierung der Polizei in Marokko würde praktisch, wie Kreta zeigt, ergebnislos bleiben. Die Marokkaner wollen überhaupt von ausländischer Polizei nichts hören und werden solche, nur durch Gewalt gezwungen, annehmen. Die befriedigende Lösung dieser heiklen Frage ist nirgendwo ersichtlich, sodaß die Konferenz sie offen lassen dürfte, niemand von uns will dieser Wahrscheinlichkeit Aus druck geben, noch weniger will jemand die Verantwortung übernehmen, irgendwie ihren Uebergang aufs tatsächliche Gebiet zu ver anlassen. Ich glaube nicht, daß es der Kon ferenz gelingt, ihre Hauptaufgabe zu erfüllen, nämlich Sonderansprüche Frankreichs mit allgemeinen Interessen in Einklang zu bringen, alsdann dürste England angesichts mangelnden Einvernehmens die Aufrechterhaltung des Ma drider Abkommens von 1880 vorschlagen und erklären, jede Macht möge ihre Handlungs- Interessen in Marokko auf eigene Faust wahren. England ist übrigens vorläufig nichts daran gelegen, daß die Lage im Scherifenreiche eine wesentliche Aenderung erfahre. Zu dem Prozeß gegen die „Leipziger Volkszeitung", in dem, wie berichtet, das Urteil gefällt worden ist, sei noch folgender Nähere über den Schlußtag der Verhandlung nachgetragen: Dar nach vierstündiger Beratung gefällte Urteil lautete: „Der Angeklagte Heinig wird wegen Vergehens nach tz 130 des Strafgesetzbuches in fünf Fällen und wegen Verbreitung von Schrift stücken, durch welche die Zweite Ständekammer beleidigt worden ist, zu 1 Jahr 0 Monaten Gefängnis verurteilt. Aus der Begründung des Urteils ging hervor, daß das Gericht in den fünf Artikeln, sowohl in subjektiver, als auch in objektiver Hinsicht den Tatbestand des § 130 des Strafgesetzbuches gefunden hat. Der Artikel „Witte in Sachsen*, für welchen da- Gericht eine fünfmonatige Gefängnisstrafe ausgeworfen hat, enthalte, wie der Vorsitzende ausführte in seinem zweiten Teile eine Ver höhnung mit gesuchter Absichtlichkeit. Was die weiteren Artikel beträfe, so würde in ihnen eine aufreizende Sprache geführt, die in eine sehr bewegte Zeit, in eine Zeit ernster Kämpfe falle. Jeder Artikel sei als eine selbständige Handlung aufzufaffen. Der Angeklagte sei sich auch bewußt gewesen, daß durch die Artikel, wenigstens in den Kreisen, die sie bedrohen, der Rechtsfrieden erheblich gestört werde. Es sei nicht erforderlich, daß es zu Gewalttätig keiten kommen müsse. Et genüge schon, daß eine Friedensgefährdung vorliege, und daß eine solche tatsächlich vorgelegen hätte, habe die Stellungnahme der Behörde gezeigt. Zu gunsten des Angeklagten könne nur gesagt werden, daß es gerade in Leipzig nicht zu Gewalttätigkeiten gekommen sei. Anderseits sei aber wiederum strafschärfend zu berück sichtigen gewesen, daß der Angeklagte durch Veröffentlichung der Artikel eine große Gefahr heraufbeschworen habe, mit Rücksicht auf die Vorstrafen des Angeklagten habe das Gericht für jeden der fünf aufregenden Artikel auf eine sechsmonatige Gefängnisstrafe erkannt und aus den Einzelstrafen eine Gesamtstrafe von 1 Jahr 9 Monaten Gefängnis gebildet. Wegen der übrigen unter Anklage stehenden Artikel habe dar Gericht Heinig freigesprochen. — Oberstaatsanwalt Böhme beantragte, den Angeklagten mit Rücksicht auf die Höhe der Strafe in Untersuchungshaft zu nehmen. Daß der Angeklagte anch bisher zu Vernehmungen und zur Hauptverhandlung gekommen wäre, sei darauf zurückzuführen, daß er sich schuld los fühle. Das der Angeklagte verheiratet, und hier seine sichere Existenz habe, schließe seine Flucht ins Ausland keineswegs aus. Für seine Familie würde von der Partei gesorgt werden und dem Angeklagten selbst würde es bei der Solidarität ein Leichtes sein, hüben oder drüben sein gutes Auskommen zu finden. Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Hübler widersprach den Ausführungen des Oberstaatsanwalts und bat, den Antrag ab- zulehncn bezw. eine Summe als Sicherheits leistungen zu nennen, gegen welche Heinig auf freiem Fuß belassen werde. Dr. Drucker unterstützte den Antrag seines Mitverteidigers und wies darauf hin, daß bei einem sozial demokratischen Redakteur eine Flucht wohl ausgeschlossen sei, ihm sei wenigstens kein der artiger Fall bekannt. Oberstaatsanwalt Böhme blieb bei seinem Anträge stehen uud erklärte, eine Kaution würde ja doch nicht von dem Angeklagten, sondern von der Partei gezahlt. Das Gericht beschloß, den Angeklagten vor läufig in Haft zu nehmen, da allerdings in Anbetracht der Höhe der Strafe ein Flucht verdacht begründet erscheine. Gegen Stellung einer Kaution in Höhe von 15 000 Mark sei der Angeklagte jedoch wieder auf freien Fuß zu setzen. Eine wichtige Entscheidung. Eine vielumstrittene Frage hat neuer dings Klärung durch die Stellungnahme de» König!. Ministerums des Innern gefunden. Es handelt sich um die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „BaugcwerkS- meistcr", die von nicht wenigen Bau beflissenen nach dem Besuche einer außer sächsischen Bauschule durch Ablegung einer Prüfung vor einer Kommission des betreffen den Staates erworben worden ist. Nach der Verordnung des vorgenannten Ministeriums vom 12. Februar 1903 ist in Sachsen zur Führung des Titels „Baumeister" nur be rechtigt, wer die in jener Verordnung geregelte Prüfung, oder die Prüfung nach der Ver ordnung vom 14. Januar 1842 oder die Hauptprüfung bei einer deutschen technischen Hochschule (erste staatliche Hauptprttfung oder Diplomprüfung) im Hochbaufache bestanden oder diese Berechtigung durch ausdrückliche Verleihung des Ministeriums der Innern er langt hat. Ferner können nach 8 der Gewerbeordnung den Meistertitel — Maurer meister, Zimmermeister — in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerks nur solche Handwerker führen, die in ihrem Gewerbe die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen er worben und die Meisterprüfung vor der nach den gesetzlichen Vorschriften errichteten Prüfungs kommissionen bestanden haben. Die Bezeich nung „Baugewerksmeister" deckte sich nun zwar weder mit dem Titel „Baumeister", noch mit dem gewerblichen Meistertitel „Maurer meister oder Zimmermeister", sie konnte aber als eine „Umschreibung" jener gesetzlich ge schützten Titel angesehen und den Träger einer solchen Bezeichnung möglicherweise mit dem Strafrichter in Berührung bringen. Da» König!. Ministerium hat nun in einem ihm zur Entscheidung vorgelegten Falle sich dahin ausgesprochen, daß ihm keine Bedenken bei gehen, daß der betreffende Baugewerke den Titel „Baugewerksmeister" auch im Königreich Sachsen führe. Denn wenn auch die Tat sache, daß diesem von der außersächsischen staatlichen Prüfungskommission die Berechtigung zur Führung jenes Titels zugesprochen sei, für vie Anerkennung desselben außerhalb des Ausstellungslandes nicht ohne weiteres ver bindlich sein würde, so ständen doch der Führung des Titels „Baugewerksmeister" weder reichs- noch landesrechtliche Vorschriften entgegen. Bon der Hungersnot in Japan. Während die Ereignisse in Rußland nach dem Fricdensschluß die Welt in Spannung hielten, hat man der furchtbaren Hungersnot, von der das siegreiche Japan nach dem Kriege heimgcsucht wird, nur wenig Beachtung ge schenkt, und doch ist es, wie es in einen, Be richt der „Chicago Daily News" auSgefülm wird, die schlimmste, die Japan seit 60 Jahren erlebt hat. Infolge der Mißernten von Reis und Getreide im letzten Jahr leidet das ganze japanische Volk; besonder? groß ist die Not im Norden, in den Provinzen Jwate, Miyagi und Fukushima. Die Provinzen sind die Kornkammern der Reiches, aber infolge der schlechten Ernte sind ihre Bewohner völlig verarmt. In der Provinz Miyagi, die fast 900 000 Einwohner zählt, sind die Nahrungs mittel so knapp, daß nach dem Bericht einer Untersuchungskommission ein Drittel der Be völkerung buchstäblich nicht mehr soviel zu essen besitzt, um das nackte Leben zu fristen, und untergehen muß, wenn nicht Hilfe kommt. Der Ertrag der Reisernte betrug weniger als nur zwölf Prozent einer durchschnittlichen Ernte, und da es auch für die Seidenzucht ein schlimmes Jahr war, hatten die Bewohner kein Geld, um eingeführte Nahrungsmittel kaufen zu können. In einer Grafschaft sind von einer Bevölkerung von 90 000 Seelen gegen 18 000 tatsächlich dem Hungertode nahe. In Jwate- wo etwa ein Drittel einer Durch schnittsernte erziehst ist, befinden sich 100 000 Menschen in ähnlicher Lage. In der Provinz Fukushima mit einer Bevölkerung von 1 000 000 Köpfen haben 65 Proz. der mit Reis angebauten Lande» keinen Ertrag gehabt, und 300 000 Personen sind auf Hilfe von r 1906. Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Auchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, -Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. außen angewiesen, wenn sie den Winter über leben sollen. Wie schrecklich die Lage geworden ist, zeigen die verzweifelten Mittel, zu denen da- Volk in seiner Not greift. Viele Bewohner der genannten Provinzen leben von Farren- wurzeln, Baumrinden und wilden Nüssen, und die Regierung hat Anweisungen erteilt, ihnen den Zutritt zu den Wäldern zu gestatten, da mit sie wenigstens nach diesen „Nahrungs mitteln" suchen können. Die Schulen sind geschloffen, damit die Kinder der Familie helfen können, Nahrung-mittel zu suchen. Die Regierung läßt Straßenbauten und andere öffentliche Arbeiten ausführen, um dem Volk die Gelegenheit zu geben, wenigstens etwas Geld zu verdienen, für das es sich eingeführten Reis kaufen kann; aber wenn im Frühling die Landarbeiten beginnen, wird auch dieses Hilfsmittel nichts mehr nutzen und die Lage wird noch schlimmer werden. In Tokio hat man die kommende Not, wie man annehmen muß, lange vor den Frieden-verhandlungen von Portsmouth vorau-gesehen, und dieser Umstand wirft ein neues Licht auf diese Gründe, oie Japan zwangen, den Frieden anzunehmen. Was der Riesenkampf in der sächsisch-thüringischen Textilindustrie im vergangenen Herbst dem Deutschen Textil arbeiteroerbande gekostet hat, wird jetzt mit ausführlichen Zahlen bekannt, nachdem die Berliner Verbands-Hauptkaffe soeben ihren Kassenbericht zusammengestellt hat. Während des vierten Vierteljahre» 1905, in welche Zeit bekanntlich der sächsisch-thüringische Kampf fiel, mußte die Hauptkasse in das Streik- und Aussperrungsgebiet die Summe von 350 094 Mark senden. UeberdieS erhielt di« Haupt kaffe an freiwilligen Zuwendungen noch 1200 Mark, welcher Betrag auch noch für die streikenden Textilarbeiter Verwendung fand, sodaß die Verbands-Hauptkaffe in Berlin ins gesamt 351 294 Mk. zur Unterstützung der Ausgesperrten und Streikenden ausgeben mußte. Außerdem erhielten aber noch die einzelnen betroffenen Ortsverwaltungen bez. Streikkomitees direkt noch anderweit freiwillige Geld- und sonstige Spenden. Den höchsten Betrag an Unterstützungsgeldern zahlte die Verbands- Hauptkaffe in Gera aus, indem hier 90 000 Mark ersorderlich waren; weiter muroen ge braucht in Greiz 79 000 Mk, in Meerane 60 000 Mk., in Glauchau 42 500 Mk., in Langenberg bei Gera 14 500 Mk., in Mylau i. V. 14 000 Mk., in Reichenbach i. V. 13 900 Mk., in Netzschkau i. V. 13 000M., in Ronneburg bei Gera 10836 Mk., in Elster berg 4000 Mk., in Weida bei Gera 2200 Mk., in Meuselwitz 1700 Mk., in Neumark 958 Mk., in Mühltroff 300 Mk., und in Hohenleuben 200 Mk. Während die Ver bandskaffe am 1. Oktober 1905 einen baren Kassenbestand von 368 888,30 Mk. aufwies, hat der Kampf den Verband so geschwächt, daß der Kassenbestand am 31. Dezember 1905 nur noch 105 213 Mk. betrug. Ein deutlicher Beweis, daß die Verbandsleitung den sächsisch-thüringischen Riesenkampf ver hältnismäßig so schnell abbrechen mußte. Gegenwärtig beträgt die Mitgliederzahl der Deutschen Textilarbeiter - Verbandes rund 75 000; das bedeutet eine nicht unbeträcht liche Zunahme, denn für den 1. Oktober war die Mitgliederzahl von der Verbandrleitung auf 67 700 angegeben. Rundschau. — Die deutsche Lehrerschaft wird dem deutschen Kaiferpaar zur silbernen Hoch zeit ihre Glückwünsche in einer Adresse über mitteln. Der geschäftrführend« Ausschuß des deutschen Lehrervereins hat die erforderlichen Schritte bereits eingeleitet. Mit einer vierseitigen Illustrierten Sonntagsbeilage. Bezugspreis: Frei inS Hau? durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich Frei ins Laus durch die Post Mk 1 30 vierteljährlich. Verlag und Druck: Günz L Eule, Naunhof. Redaktion: Robert Günz, Naunhof. Ankündigungen Für Inserenten der Amtshauplmann- schajt Grimma 10 Psg. die sünfgc- spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt.