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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 57.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 57.1940
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 2, 11. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 3, 18. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 4, 25. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 5, 1. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 6, 8. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 7, 15. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 8, 22. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 9, 29. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 10, 7. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 12, 21. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 13, 29. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 14, 4. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 15, 11. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 16, 18. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 17. 26. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 18, 2. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 19, 9. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 21, 23. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 22, 30. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 23, 6. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 24, 13. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 25, 20. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 26, 27. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 27, 4. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 28, 11. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 29, 18. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 30, 25. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 31, 1. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 32, 8. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 33, 15. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 34, 22. August 1940 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 36, 5. September 1940 1
- Ausgabe Nummer 37, 12. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1940 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1940 1
-
Band
Band 57.1940
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 «. 'S. Lpnl 1-40. 6artenbauwir1tchaK vereinigt mit Veuttcher krwerbogartenbav chutden- können, Er ¬ der mit Einheitliche Untersuchung der deutschen Böden Jeder Besitzer eines landwirtschaftlichen Be- triebes über 5 ka Größe ist verpflichtet, seinen den, so häuften sie sich zu Bergen. Es war gut, daß der Ablieferungstermin noch bis zum 20. April verlängert worden ist. So konnten auch die, die weit von der Sammslsbelle wohnten, noch ihre Ge schenke bringen und dem Führer zeigen, daß auch sie stolz und glücklich sind, ihre Liebe zu ihm durch diese Gaben gerade an seinem Geburtstag wieder um zu beweisen. Diskontsenkung dient der Erzeugungsschlacht Ois Osutscdo Ksicksbaku ssrväkrt k'racktsrlsicktsrunFsn Verwendung von Wärme-Schutzmitteln Durch Erlaß des Reichsministeriums für nährung und Landwirtschaft vom 27. März d. I. werden die Landes« (Provinzial-) Ernnhrungsämter angewiesen, baldmöglichst eine systematische Boden untersuchung durch die zuständigen landwirtschaft lichen Untersuchungsämter durchzuführen. Nnsat? clsr ?artsi rur k'rüL/aLrsbsstsllunA Zur Arbeitsbewälttgung im Gartenbau LcdtsLtors Lis/srun§sbscL»suossn Zur 6as Lcm6 uorulässis Keine Umgehung der Preisvorschriften früher frei Haus des Kleinhändlers oder des Ver brauchers geliefert haben, das nicht mehr tun, ohne die Preise, obgleich die Zulieferung der Ware einen kostenmäßig erheblichen Teil ihrer Lei stung darstellte, zu senken. Dieser Runderlaß des Preiskommissars ist somit für die Verteiler landwirtschaftlicher Erzeugnisse, aber auch für die Landwirtschaft und den Garten bau als Verbraucher von großer Bedeutung. Muß doch dafür Sorge getragen werden, daß auch das flache Land im Krieg nicht schlechtere Lieferungs bedingungen hinnehmen muß, besonders aber, daß sich der gewerbliche Hilfsbedarf der Landwirtschaft und des Gartenbaus nicht willkürlich verteuert und damit die Erzeugungsschlacht beeinträchtigt wird. e. Q Lstsi'ü'sunA ciss cm clsr v^stcrüspsncls Geburtstagsgaben für den Führer Preisverstöße bestraft Der Polizeipräsident in Berlin — Preisüber« wachungsstelle — hat wegen grober Prisverstöße bei verknappten Waren die Firmen Rosa Raasch, Kleinverteilerin, Berlin-Zentral markthalle, Hermann Keller, Obst- und Gemüse-Großvertei« ler, Berlin, Klosterstraße, Walter Münster, Obst- und Gemüse-Großvertei« ler, Berlin, Zentralmarkthalle, Irmgard Scholz (Fa. Mau Nachfl.), Großver» teilerin, Berlin-Neukölln, empfindlich bestraft und die Geschäfte ge schlossen. Außerdem wurde mit Ermächtigung des Reichs kommissars für die Preisbildung über die Händler Asmus Johannsen, Straßenhändler, Ber ¬ lin N- 54, Albert Luhnow, Markthändler, Berlin NO. 18, Helmut Töpel, Markt- und Straßenhänldler, Berlin C. 2, Arthur Hollert, Kleinhändler, Berlin W. 35, das Tätigkeitsverbot im Lebensmittelhan del verhängt. Der Polizeipräsident weist nochmals darauf hin, daß die Preisbestimmungen im Kriege mehr denn je genauestens einzuhalten sind. Auch in Zukunft wird in Fällen ähnlicher Art mit den schärfsten Maßnahmen durchgegrisfen werden. zlücH cker öaaer »/nk t/ärkner null bee cker wie QroFen Hat aacH «ater Lernen Lpre/sacHen l/nrLenau ^Hatten, rrnr Lerne Sker- Loäkaken ckrm fü/rren Feoen. -45-.: ^ercHLnäHrLtanrk, /.rmberF In der soeben erschienenen neuesten Folg« NS.-Laudpost beschäftigt sich Hermann Reischle der kürzlich erfolgten Senkung des Reichsbanlsatzes von 4 auf 3)4 v. H. und führt im einzelnen aus, daß eine solche Senkung des gesamten Zinsgesüges nicht nur der nationalsozialistischen Programmatik entspricht, sondern sehr bedeutsame praktische Fol- gen hat. Die Zinssenkungspolitik des Reichsbank. Präsidenten Funk sei vom Standpunkt der Land wirtschaft als eines entscheidenden Gliedes der schaffenden Arbeit besonders zu begrüßen. „Seit 1933, so schreibt Reischle, „hat sich der S<' block der Landwirtschaft kaum verändern können, während in anderen Wirtschaftsbcreichen eine sehr starke Schuldenabtragung möglich geworden ist. Eine durchgreifende Senkung des ZinsgefügeS, das 'wir in Verfolg der Senkung des Reichsbankfatzes erhoffen, entlastet aber die Landwirtschaft und wer tet praktisch den Schuldenblock erheblich ab. Die Senkung der Kreditkosten hat mittelbar dieselbe Wirkung wie die kürzlich verfügte Erhöhung der Milch- und Butterpreise: Sie mindert die Ünter- bewertung und macht betriebswirtschaftliche Be träge frei für den verstärkten. Einsatz in der Pro duktion. Damit dient sie der ErzcummgssMacht und der Nahrungssichevung unseres Volkes," Die ständige Tariflommission hat in ihrer 197. Sitzung beschlossen, einem schon längere Zeit zurückliegenden Antrag auf Aenderung der Be stimmungen des 8 55 der allgemeinen Tarifvor- schriften zuzustimmeu. Tie beiden von der Aende rung betroffenen Abschnitte des § 55 heißen in ihrer neuen Fassung: „m Die Tr-M-iatcil der Ragen darf durch da» Ge wicht tiefer Warme- and »ältcichaftmittel nicht über, schritten werde«. Ter Absender hat im Frachtbrics i« der Spalte „Inhalt" die Schutzmittel mit dem Zusatz „Zum Schutze der Sendung" zu bezeichnen und iu der Spalte „Wirkliches Rohgewicht" ihr Gewicht, bei Angabe dcS Gewichts des zu schützenden Gutes getrennt von die sem, aningeben; andcrnsallS wirb der Krachticrcchnung das Rohgewicht der Sendung cinschlichlich der bcigela» denen Schutzmittel zngrnnde gelegt. Uebersteig« das Ge wicht der als zum Schutz der Scutung bezeichneten Güter die nach Abs. il> und su srachtsrei z» besörbcrnde Menge, s» wird das Mehrgewicht dem Gewicht teS zu schützenden Gntcs, bei Zusammcntatung «ugleich tarifierter Güter dem Gewicht des schntzbcdürstigen Gutes, das dem Ge wicht nach überwiegt bei gleichen Gewichte« demjenigcu deS höchsttarisierten Gutes z-geschlagen ««b die Kracht siir daS Gesamtgewicht wie sür das zn schützende Gut be rechnet, soscr« nicht die getrennte Frachtberechnnng nach s G eine »Misere Kracht ergibt. sb) Würm«- oder iliilteschutzmittel, die anderen als den in Abs. >1) genannte» Gütern bcigcladen werden, siu» mit ihre« »olle« Gewicht frachtpflichtig. Sind sie im Krachtbries in ter in Abs. n> «orgeschriebenen Weis« als Schutzmittel besonders bezeichnet, so wird ihr Gewicht dem Gewicht des zu schützenden Gutes, bei Zusammci» ladun« »«gleich tarisierter Güter dem Gewicht des schutz- bedürstige» Gutes, das dem Gewicht nach überwiegt, bet gleiche« Gewichten demjenigen dcS höchsttarisierten schuft» bcdürstlge» Gutes zngcjchlagcn und die Fracht wie für das zu schützende Gnt berechnet, joseru nicht die Fracht, berechnung nach ß IS eine billigere Kracht ergibt." Bisher war noch den zeltenden Bestimmungen des 8 55 eine petronute Lrachtberechnuup für vos zu schützende Gut einerseits und das Schutzmittel andererseits gemäß 8 14 der allgemeinen Tarif- Vorschriften nicht möglich. Es mußte also das die genehmiauugen dahingehend erteilt, daß Verteiler, die im Jahre 1939 Kupfersulfat bezogen Und ab gesetzt haben, im Jahr« 1940 40 v. H. der Menge Les Jahres 1939 zusätzlich in Form von Kupfer- kalk und Verteiler, die im Jahre 1939 Borsuper phosphat bezogen und abgesetzt haben, im Jahre 1940 1,5 v. H. der Menge des Jahres 1939 in Form von Borgx beziehen und absetzen können. Der Reichsnährstand, Abteilung Pflanzenschutz, Berlin SW. 11, Dessauer Straße 26, kann im Einvernehmen mit der Reichsstelle „Chemie" Aus nahmen von den Bestimmungen der Anordnung erlassen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anord nung, die mit ihrer Veröffentlichung am 8. April in Kraft getreten ist, fallen unter die Strafvor- schrisien der Verordnung über den Warenverkehr. Boden nach den Anordnungen der zuständigen Landesbauernschaft untersuchen zu lassen. Grund sätzlich sollen hier auf jeder landwirtschaftlichen ' oder gärtnerisch genutzten Fläche mit einheitlicher Landwirtschaft (gleiche Frucht) von 1 ka und mehr Probeentnahmen stattfinden. Bei besonderen Ver hältnissen können die Landesbauernschaften die Untersuchungen im Einvernehmen mit dem Ver waltungsamt des Reichsbauernführers auf kleinere Betriebe und kleinere Flächen ausdehnen. Kalk bedürftige Gegenden werden zuerst erfaßt; Ge biete, die in den letzten sechs Jahren svstematisch untersucht sind, kommen zuletzt an die Reihe. Die Probeentnahmen und Untersuchungen werden Plan« mäßig gemeindeweise vorgenommen. Als Gebühr wird 0 50 RM. je untersuchte Probe erhoben, jedoch höchstens 1,00 RM. je ka, auch bei mehre« ren Proben je Ku. Die BodenUntersuchung soll zuverlässige An gaben über die Eigenschaften des Bodens, in der Hauptsache seines Phosphorgehalts und Kalkzu standes, geben, die von größter Bedeutung ist sowohl für die landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugung allgemein als auch für die produktive Anwendung und Lenkung der nicht unbeschränkt zur Verfügung stehenden Düngemittel, insbesondere der Phosphorsäure. Die systematische Bodenkon trolle ist eine staats- und kriegswichtige Maßnahme zUr Erhaltung und Steigerung der landwirtschaft lichen Erzeugung. IV«. Auf Grund der Anordnung des Stellvertreters des Führers über den Einsatz der Partei zur Früh jahrsbestellung werden in diesem Jahre die An gehörigen der Partei und ihrer Gliederungen in verstärktem Maß eingesetzt werden. Die Vorarbei ten hierzu sind bereits im Gange, so daß bei Ein- tritt geeigneten Wetters überall die Frühjahrs bestellung' in Angriff genommen werden kann. Der Einsatz der Partei bei der Frühjahrsbestellung wird von den Hoheitsträgern gelenkt. Soweit die Durchführung staatlicher Maßnahmen notwendig ist, werden sie die Behörden zu entsprechenden Anordnungen veranlassen. Es kommt darauf an, alle Bevölkerungskreise zur Arbeit in der Landwirt schaft und im Gartenbau aufzurufen. Im Krieg ist es Ehrensache, daß alle Volksgenossen, sofern sie geeignet sind, ohne Rücksicht aus den Stand die ser selbstverständlichen Pflicht Nachkommen, z. B. auch Frauen, die keine Kinder haben und an hal ben Tagen leichte Arbeiten in der Landwirtschaft und im Gartenbau verrichten können. Ebenso sol len sich mich Frauen, deren Männer im Felde stehen, an dieser Arbeit beteiligen. Neben dem Einsatz der vorgenannten Kräfte kommt die Her anziehung der Gliederungen und angeschlossenen Verbände zum Wochenende in Frage. Die Absatzregelung für Pflanzenschutzmittel Der Reichsbeauftragte für Ehemie veröffentlicht stuf Grund der Verordnung über den Warenver kehr im der Fassung vom 18. August 1939 eine An ordnung Nr. 22 der Reichsstelle „Chemie", die der Absatzregelung für Pflanzenschutzmittel dient. Die Bestimmungen der Verordnung gelten für kupfer haltig« Pflanzenschutzmittel, für Weinbergschwefel und Mr Borax zur Bekämpfung der Herz- und Trockenfäule der Rüben. Verteiler sämtlicher Stu fen (Groß-, Zwischen- und Kleinverteiler) dürfen di« genannten Pflanzenschutzmittel im Jahre 1940 nur im Ausmaß bestimmter Vomhundertsätze ihres Bezuges bzw. Absatzes im Jahre 1939 beziehen oder absetzen, und zwar Kupfersulfat und Borax zu 30 v. H., Kupferkalk, KupfevstLNbemittel, Kupfer» Kalkarsen-Spritzm ittei, Kupfer-Arsen-Spritzmittel, Kupfor-Kalkarsen-Stäubemittol, Kupfer^ßyrethrum« Stäubemittel und Kupfer-Bleiarsen-Spritzmittel zu 70 v. H. und Weinbergschwefel zu 75 v. H. Die Mengen dürfen von den Verteilern nur gn Ab nehmer abgegeben werden, di« bereits im Jahre 1939 von chnen beliefert worden sind. Dabei darf auch jeweils der einzelne Abnehmer nur im Aus maß der genannten Vomhundertsätze beliefert wer den. In der Anordnung werden ferner die erfor. derliche Liejerungs-, Bezugs- und Verbrauchs Auch auf dem Lande war und ist der Spende eifer unendlich groß und die Zahl der gespendeten Metallgegcnständ« über alles Erwarten hoch. Viele Massenartikel, die ein falsch geleiteter Geschmack in den Jahren des Zerfalls oftmals sich von ge- ichäftstüchtigen Verkäufern aufdrängen ließ, Dinge, die nicht nur häßlich vor Usbermaß an Verzierun gen waren, sondern auch unpraktisch und weiter nichts als Staubfänger, sind nun wieder entfernt worden aus der Umgebung, in die sie niemals hin eingepaßt haben. Bronzene Jungfrauen mit flie genden Haaren und Gewändern, verschnörkelte Lampen aus Messing, Untersätze und Vasen, die in irgend einer Ecke ein trauriges Dasein fristeten, kurz, alles, was mit Haken und Schnörkeln die ein fachen zweckgebundenen und darum schönen Linien der Wohnkultur störte. Doch auch Münzen aus Nickel und Bronze und andere Dinge, die einen wirklichen, nicht nur per sönlichen, sondern auch materiellen Wert darstel- lon, wanderten in Mengen zur Sammelstolle, Dinge, von denen der Besitzer sich sicherlich nur schweren Herzens trennen konnte, da sie oftmals schon lange in der Familie waren, mit Erinnerun gen an Großvater und Urgroßvater verbunden. Wenn auch kein edler und schöner Hausrat gespen- det zu werden brauchte, der noch ein nm l von Kin dern und Kindeskindern übernommen werden kann, so wurde doch gerade an wirklichen Wertstücken manches gebracht, was die große Liebe zum Führer auch denen entlockt hatte, die sonst zäh am ererbten Besitz hängen. Denn leicht ist cs ja, wertlosen Plun- der aus dem Hause zu geben. Aber gerade das be weist die wirklich große Liebe und Dankbarkeit, mit der das Landvolk an seinem Führer hängt, daß auch Dinge gegeben wurden, an denen die Besitzer sicht lich mit ganzem Herzen gehangen hatten. Mann und Frau, jüng und alt, und sogar die Kinder, jeder kam und brachte etwas Mr den Füh rer, keiner wollte zurückstchen. In manchem Ort konnten di« vielen Dinge kaum untergebracht wer- frachtfrei zu befördernde Menge übersteigende Gewicht des Schutzmittels nach dem meist weit höheren Tarif des zu schützenden Gutes berechnet werden. Die gleiche Berechnung tritt auch ein, wenn die Wärme- und Kältejchutzmittel als Schutz, mittel bezeichnet werden. Der Vorteil der von der ständigen Tariskoemnission beschlossenen Neu regelung geht aus folgendem Beispiel klar hervor: Einer Ladung frischer Pfirsiche mit einem Ge wicht von 5000 Ke werden zum Schutz gegen Wärme 1200 kg Eis beigegeben. Nach 8 55 der allgemeinen TariMorschriften sind jedoch nur 5N> vom Gewicht des zu schützenden Gutes frachtfrei zu befördern. Die Fracht Mr die 900 kg Eis (1200 kg minus 300 kg frachtfrei) müssen nach den derzeitigen Bestimmungen nach den Fracht sätzen des zu schützenden Gutes, also nach Klasse L berechnet werden. Nach den neuen Be stimmungen kann die Fracht Mr diese 900 kg künftig nach der Tarifklasse Mr Eis, nach Klasse S — in diesem Fall b' 5 — berechnet werden. Die ses Beispiel zeigt ohne weiteres, daß sich teilweise erhebliche Frachterspavungen aus dieser Neurege lung ergeben werden. Tie Bedeutung dieser Neu fassung wird noch besonders ersichtlich, wenn man berücksichtigt, das nach der Verkehrsentwicklung der letzten Jahre Transporte leichtverderblicher Art in steigendem Maße mrf längeren Beförderungs wegen erforderlich geworden sind, die frachtfrei belassenen Mengen der Wärme- und Kälteschutz- mittel also häufig überschritten werden mußten, um das Gut wirksam vor Verderb zu schützen. Die Möglichkeit der vorteilhafteren Frachtberechnnng dürste deshalb gerade im Versand der leichtver- Verblichen Gartenbauerzsugnisse besonders begrüßt werden, löö. Wie ein neuer Runderlaß des Reichskommiffars Mr die Preisbildung, Ler sich mit wichtigen Fra- gen der Preisbildung und Preisüberwachung im Kriege beschäftigt, zeigt, werden auch künf tig willkürliche Preiserhöhungen nicht zugelassen werden. Auch Kosten erhöhungen bei den Lieferanten können nur dann auf den Abnehmer abgewälzt werden, wenn dies in Sondervorschriften ausdrücklich vorgesehen ist. Ebenso dürfen Lieferungs- oder Leistungsverträge in keinem den Preis berührenden Teil ohne Ge nehmigung verschlechtert werden. Mit der Preis bildung nach den Grundsätzen der kriegsverpflich teten Wirtschaft, wie sie die Kriegswirtschaftsver ordnung vorschreibt, ist es gleichfalls nicht zu ver treten, wenn Verteuerungen oder Wagnisse, die mit dem Krieg Zusammenhängen, etwa Unkosten durch die Verlängerung der Frachtwege oder der Versendungsdauer einer Ware, ohne Ausnahme genehmigung auf den Abnehmer abgewälzt wer- den. Dafür ist der Preiskommissar und seine Organe zuständig. Der im Mitteilungsblatt des Reichskommissars für die Preisbildung vom 8. April veröffentlichte Erlaß beschäftigt sich darüber hinaus mit einer Reihe von Umgehungsversuchen der Preisvorschriften. Die Preise werden ja vielfach nicht als solche erhöht. Aber man ändert die Zah lungsbedingungen, man verschlechtert die Qualität, gewährt keine Rabatte mehr usw., was alles gleichfalls aus eine Erhöhung des Preises hinaus läuft. So wird das Preiserhöhungsverbot gelegentlich dadurch umgangen, daß Abnehmer nicht mehr un mittelbar beliefert, sondern an einen Verteiler ver wiesen werden, der berechtigt ist, höhere Preise zu nehmen. Auch machen Lieferanten die Lieferung einer Ware von der Abnahme anderer Waren abhängig oder schlagen dem alten Kunden die Lieferung einer Ware ab, um einem neuen Kun den zu liefern, der gleichzeitig andere Waren ab nimmt. Etwas anderes ist es selbstverständlich, wenn ein Lieferant knappe Waren nur an seine Kunden verkauft. Dagegen verstößt es gegen die Preisvorschriften, wenn der Wert der Güter oder Leistungen ver ringert wird, ohne den Preis entsprechend den Ersparnissen herabzusetzen. Grundsätzlich dasselbe gilt, wenn Großhändler oder Einzelhändler, die Hitlerjugend wird nach Möglichkeit gemein sam mit der SA. eingesetzt, damit ihr Arbeitseinsatz unter verantwortlicher Leitung stecht. Die Planung des Wochenendeinsatzes wird im Ein vernehmen mit dem Kreisbauernführer und dem OrtsbaiiernMhrer rechtzeitig durchgeführt. Soweit es die übrigen Arbeitsverhältnisse gestatten, werden zwei zusammenhängende Arbeitstag« sestgofetzt, d. h. die Angehörigen der Gliederungen und an- gsschlossenen Verbände werden am Freitag, nach Beendigung ihrer sonstigen Arbeit, sich zum Ab transport aufs Land einfinden, so daß der Sonn abend und Sonntag voll für dis Arbeit zur Ver fügung steht. Auch die Schuljugend wird zum Ein satz in der Landwirtschaft und im Gartenbau her- angezogen. Hierfür erläßt der Reichserziehungs minister entsprechende Richtlinien. Für den zusätz lichen Einsatz in der Landwirtschaft und im Gar. tenbau sind vornehmlich folgende Arbeiten vorzu- ehen: Die beschleunigte Anpflanzung von Kartof- eln, zn der auch Schulkinder eingesetzt werden ollen, das Ausbringen und Streuen von Stallmist, sie Erledigung der durch den Mangel an Arbeits kräften noch vorzunehmenden Drescharbeiten, di« Anpflanzung von Rübensetzlingen, Gemüse pflanzen usw. sowie Neuanpflauzungen von Forstpflanzen und schließlich die Freimachung von Bäuerinnen und Gärtncrsfrauen sür landwirtschaft liche und gärtnerische Arbeiten durch Uebernahme Ler Betreuung des Haushaltes durch eine andere Frau. Volksgenossen, die bereits in der Landwirt schaft tätig waren, finden als Vorarbeiter Verwen dung. Die Mr den Einsatz vorgesehenen Volks genossen müssen sich mit derbem Schuhwerk, regen- dichten Mänteln, Decken und Schürzen versehen. Die Formationen bringen ihre Decken, Zeltbahnen und thr Geschirr selbst mit. Das Reichsernährungs ministerium ermächtigt und verpflichtet die land wirtschaftlichen und gartenbaulichen Selbstversor ger, den zur Landarbeit Eingesetzten die notwen digen Lebensmittel ohne Abgabe von Marlen zu- zutsilen. Die in Landwirtschaft und Gartenbau Eingesetzten genießen einen Unfallversichsrungs- schutz. Soweit erforderlich, werden die organisier ten Hilfskräfte an Menden theoretisch Mr ihren Einsatz vovbereilet. Kühleis soll haltbarer gemacht werden Auf dem Schlachthof in Gießen wurden Ver- suche gemacht, die Lebensdauer des Kühleises her- auszusctzen. Dies geschieht durch Zusätze vonFor- malin, einer 40A>igen wässerigen Lösung von For- maldehyt, zum Eis. Auf je 25 Liter Wasser wer den in den Eiszellen 0,2—0,3 A Formalin dem herzustellenden Eis beigesetzt und gleichmäßig ver- teilt.
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