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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 57.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 57.1940
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 2, 11. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 3, 18. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 4, 25. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 5, 1. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 6, 8. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 7, 15. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 8, 22. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 9, 29. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 10, 7. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 12, 21. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 13, 29. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 14, 4. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 15, 11. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 16, 18. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 17. 26. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 18, 2. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 19, 9. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 21, 23. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 22, 30. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 23, 6. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 24, 13. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 25, 20. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 26, 27. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 27, 4. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 28, 11. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 29, 18. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 30, 25. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 31, 1. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 32, 8. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 33, 15. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 34, 22. August 1940 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 36, 5. September 1940 1
- Ausgabe Nummer 37, 12. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1940 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1940 1
-
Band
Band 57.1940
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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»tummsr 1. 4. 7»nu»e 1-4» Beilage „Vie Kaumschule" k^ir. 7 Oer KsaLttonsLustcro^ Lobens ist aussckLasssksn^ Lür 6Ls V^irLcscrmLsit 6er Dünger Düngung mit Ammoniak- oder Salpeterstickstoff? Die dem Boden verabreichten Dnügesalze, wie schwefelsaures Ammoniak chemisch (>1114)2804 oder Natronsalpeter chemisch blablOs werden bekantlich von der Pflanze nicht in Form des Salzmoleküls (did>4)r8O4 oder bisblO» aus genommen, sondern als Jonen >I1i4, 8O4, dis und >1O». Die Pflanzen besitzen nun ein gewisses Wahlvermögen für die Jonen, und zwar werden entsprechend der Bedeutung des Stickstoffs (>I) für das Wachstum aus den stickstoffhaltigen Salzen >1^X0» oder (XH4)28O4 in erster Linie die Nitrat (XO»)-Jonen bzw. die Ammonium (XX4)-Jonen von der Pflanze aufgcnommen. Infolge weitaus geringeren Bedarf an Schwefel (8) und Natrium (Xs) bleiben dagegen die 8O4- und Xs-Jonen z. T. im Boden zurück und bilden mit dem teil weise in Ick- und Otl-Jonen gespaltenen Boden wasser letzthin die entsprechenden Säuren (Schwe felsäure — H28O4) bzw. Basen (Natronlauge --- XaOU). Infolgedessen stellt das schwefelsaure Ammoniak ein letzten Endes sauer wirkendes Düngesalz, der Natronsalpeter dagegen ein alkalisch wirkendes dar. Hinsichtlich der Aufnahme des Stickstoffs ergibt sich demnach, daß die (höheren) Pflanzen den Stick stoff entweder in Form des XO»-Jons oder der des X1k4-Jons aufnehmen, dagegen leider nicht als elementaren dl, wie er in der Luft in großen Mengen (ca. 79 A>) enthalten ist. Auf Grund bisher vorliegender Untersuchungen scheinen die meisten Pflanzen eine besondere Vorliebe für das Nitrat (XOs)-Jon zu haben, also für die Form des Stickstoffs, wie sie in den Salpeterdüngern enthalten ist. Wie aus einem Versuch mit jungen Apfelbäumen hervorgeht*), dürfte jedoch das Wahl- Vermögen der Apfelwurzeln für Nitrat- oder Ammoniumion in engen Beziehungen zum Boden gesundheitszustand (pit-Wert) stehen. Im Versuch standen u. a. einjährige Okulate der Sorte „Delicious" auf Klonunterlage, die in Gefäße mit nährstofffreiem weißen Quarzsand ge pflanzt wurden. Zwecks Ausschaltung klimatischer und sonstiger nichtdüngungsbedingter Einflüsse er folgte die" Durchführung des Versuches in einem Gewächshaus. Durch entsprechende Gaben von Schwefelsäure bzw. Kalilauge zu den Nährstoff- lösungcn (jeweils Volldüngnng) wurden 7 Ver suchsreihen mit folgenden Nährlösungs-pit-Werten eingerichtet: 3,5; 4,5; 5,5; 6,5; 7,5; 8,5; 9. D'e Stickstoffgabe bestand bei der einen Serie jeweils nur aus Ammoniumsulfat (X1l4)28O4, also schwe felsaurem Ammoniak, und bei der anderen Serie jeweils nur aus Natriumnitrat (XaXOs), also Natronsalpeter. Von den interessanten Ergebnissen sei hier kurz folgendes mitgeteilt: Bereits in den ersten Ber- fuchsmonaten stellten sich außerordentlich drastische Wuchsunterschiede ein. Beide Dünanngsgruppen wurden Mitte Juli photographiert (Abb. 1 und 2). Anhand der Abb. 1 ist zu erkennen, daß die Bäume der XaXOz-Reihe am besten bei Verabreichung von schwach bis stark sauren Xährstofflösungen (pH 6,5—3,5) wuchsen, während bei neutraler bis alkalischer Reaktion das Wachstum sehr gering war. Ganz im Gegensatz hierzu zeigten die Pflanzen der (Xlck4)28O4-Reihe (Abb. 2) ihr bestes Wachstum in einem leicht sauren bis stark alkalischen pH- Bereich (6,5—8,5); bei pick 3,5 gingen die mit Ammoniakstickstoff gedüngten Pflanzen sogar ein. Auch hinsichtlich der Farbe der Blätter ergaben sich interessante Unterschiede. Während bei den Bäumchen sämtlicher Ammoniumsulfatreihen, also auch bei den schlecht wachsenden, die Blätter völlig grün gefärbt blieben, wurde das Laub der Nitrat reihen mit zunehmender Alkalität des Nährbodens besonders an den Spitzen deutlich gelb, zeigte also typische Chloroscerscheinungen. Ferner wurden die Triebe hart und nahmen eine grau-braune Farbe an. Außerdem wurden mehr oder weniger erhebliche Veränderungen im Trockensubstanz-, Zucker-, Stärke-, Zellulose- und Eiweißgehalt der Blätter festgestellt, worauf aber hier nicht näher einge gangen werden soll. Obwohl die Ergebnisse dieses Versuches, der mit sehr jungen Apfelbäumen in reinem Sand unter nicht normalen klimatischen Bedingungen durch geführt wurde, nicht ohne weiteres'in die Praxis übertragen werden können, gibt er sowohl dem Obstbaumschuler als auch dem Obstanbauer wert volle Hinweise für die voraussichtlich zweckmäßige Anwendung der Ammoniak- bzw. Salpeterdünger. Er führt wiederum sehr eindringlich vor Augen, welche Bedeutung der Kenntnis des Bodengesunb- heitszustandes zükommt, um hierauf aufbauend dann die geeigneten Düngungsmaßnahmen zu treffen. Bezüglich der Form der Stickstoffdüngung bei Aepfeln dürfte als allgemeine Richtlinie zu empfehlen sein, bei unter 6,5 liegenden pH-Werten des Bodens Salpeterdünger und bei Werten über pH 6,5 ammonialhallige X-Düngcr anzuwenden. Auf Grund dieser Versuchsergebnisse dürften ferner die z. T. sich widersprechenden Literatur- angaben über den optimalen plck-Bereich von Apfelbäumen eine gweisse Erklärung finden. viplomgärtner ktacksmaober, IVeikenstepkan. *> V. Illoll/eos Süll u. X. Moks: I'ostors.sktso- tiue tde Ilss vt Nitrats sns Ammonium Xitr»«eu dx ^kppls Tr«««. Kew Lxp. Ms., Lull. L47. -4--./ (Anä;).- (XaXOch/ ckrrvon norä necUs: 5F/ 4^/ SF/ 6,5/ 7F/ 8,5/ 9. — 2 /lmmomamLul/otreräe (lX^4l 2M4)/ -leerte cker Xaü/-Lko///oÄZNF§n von LnLs nacL rec/rts: 4,5/ SF/ 6F/ 7/5/ SF. ^op/Licktsn sin^ Lcdmuckcgrün, Lsms Msi'Lnacktsdäums Gutachtliche Stellungnahme Der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist bekannt lich durch eine besondere, forstbehördliche Regelung geordnet, die auch die Verkaufspreise festlegt und einen Schlußscheinzwang für den Händler verfügt. Nach dem Weltmeister des Humors, Wilhelm Busch, gibt nun „der wahrhaft Fromme sorgsam acht, daß auch der andere nichts Böses macht" Dieser sittlichen Forderung entsprechend, hat sich jüngst eine mit der erforderlichen amtlichen Be glaubigung wohlausgestattete Weihnachtsbaum- händlerin veranlaßt gesehen, deshalb zur Polizei zu laufen. Boller Empörung wurde eine Anzeige erstattet, weil sich ein Gartenbaubetriebsinhaber „angemaßt" hat, in seinem, in der Nähe ihres „Gefechtsstandes" liegenden Betrieb gemäß der ein Menschenalter hindurch geübten Gepflogenheit einige hundert kleine Fichten einzutopfen und zu verkaufen. Die Ortspolizei hat ihrem geharnischten Protest stattgegeben, den Verkauf untersagt — der Betroffene sagt sogar, der Betrieb sei geschlossen worden — und eine Strafe soll folgen wegen un erlaubten regelwidrigen Weihnachtsbaumhandels. In seiner Not wandte sich der Betroffene an den Reichsnährstand. Nach Auffassung der Abteilung Gartenbau des RNSt. sind die sogenannten Topffichten, auch Balkonfichten bzw. Topftannen oder Balkontannen genannt, keine Weih nachtsbäume im Sinne der diese be treffenden behördlichen Preis- und Verlaufsregelung. Diese Erzeugnisse der Baumschulen bzw. Forstbaumschulen sind nicht mit den aus dem Forst geschlagenen Weihnachtsbäumen identisch und die vorbezeichnete Regelung ist daher auf sie nicht anwendbar. Sie nehmen vielmehr eine Sonderstellung ein und können nur als eine besondere Form von Schmuckgrün be zeichnet werden. Zwar können hierbei nicht Gattung und Art als unterscheidende Merkmale zwischen „Weihnachtsbäumen" und „Topfsichten" herange zogen werden; denn diese sind tatsächlich überein stimmend. Wir niüsscn schon andere Merkmale der Unterscheidung benutzen, etwa den Herkunftsnach weis. Die Weihnachtsbäume werden in Wald und Forst geschlagen. Da sich nun, je nach dem jähr lichen Anfalls mitunter der Weihnachtsbaumhandel weder in gütemäßiger nach preislicher Hinsicht be friedigend abwickclte, haben sich Reichsforstmeister und Reichskommissar für die Preisbildung be- grüßenswerterweise veranlaßt gesehen, für diese Weihnachtsbäume eine Regelung zu treffen. Der Lebenslauf der im geschilderten Falle inkriminierten Topffichten verlief, wie in Tausen den von Gartenbaubetrieben üblich, ganz anders, ungefähr folgendermaßen: Alljährlich bezieht der Betrieb einige hundert 3—4jähriger, kleiner Fich ten aus einer Forstbaumschule. Die größeren wer den häufig sofort weitervcrkauft und in die eben geräumten Balkonkästen als winterliches Schmuck- grün eingepflanzt. Die schwächeren Pflanzen wer den 1—2 Jahre weiterkultiviert. Hiernach werden die schönsten Pflanzen eingetopft und die weniger schönen als Bindegrün verarbeitet. Mit der durch die angedeutcte Anordnung über den eigentlichen Weihnachtsbaummarkt angestrebten Regelung hat dieser kleine Nebenzweig gartenbaulicher Betäti gung nichts zu tun. ' Tetrner. Zur Bekämpfung des Wurzelkropfes Tauchung von Kernobstwildlingen vor der Ausschulung In einem Aufsatz über kriegswirtschaftliche Maß nahmen der Baumschulen habe ich auch ganz be sonders auf die Durchführung von vorbeugenden Tauchungen gegen den Wurzelkropf bei Kernobst gehölzen hingewiescn. Hieraus haben sich verschie dene Anfragen ergeben, die die Wahl des Tauchungsmittels und besonders auch die praktische Handhabung betreffen. Mehrfach sollen infolge der Tauchung Schädigungen eingetreten sein. Es ist aber aus diesen Mitteilungen erkenntlich, daß sicher lich eine falsche Anwendung hieran schuld war. Die Tauchungsmittcl Uspulun und Ccrcsan sind an sich gleichwertig, jedoch dürfte in der Jetztzeit das letztere aus bestimmten Gründen leichter zu bekommen sein. Die Konzentration beträgt 1A>. In manchen Betrieben soll heobachtet worden sein, daß man (Aslus OZA IX (Gelber Metzer Paradies) bei der Verwendung von Uspulun nur 14A-ig tauchen soll, weil dieser gegen stärkere Konzentration emp findlich sei. Jeb habe übrigens diese Feststellung noch nicht machen können und vermute in solchen Fällen mehr eine falsche Anwendung. Die Wild linge werden sofort nach dem Putzen getaucht und eingeschlagen. Das zweite Tauchen erfolgt bei der Aufschulung. Wichtig ist es, daß man sich die Lösungbesondersherstellt und als solche in einem Kübel mit Lehm zu einem dünnen Lehm brei verrührt. Niemals darf das l Vittel in den Lehm oder den Lehmbrei gegeben werden, weil sonst leicht schlechte Vermischung und also demnach teil weise Verbrennungen oder Unwirksamkeit hervor gerufen wird. Niemals dürfen auch alte, eingetrock nete Lehmbreircste wieder mitverwendet werden, weil hierdurch selbstverständlich eine stärkere Kon zentration erlangt werden könnte. Wird aber immer nur die einwandfrei hergestellte wäßrige Lösung des Mittels zum Lehm gegeben, dann kann eine Störung der Konzentration niemals ein treten. D. Eine bisher zu wenig verwendete Gruppe des Markenetiketts Während sich die Verwendung des Marken etiketts bei Obstbäumen, Beerenobst, Rosen, Rhododendron gut eingespielt hat, wird es noch zu wenig für die gesamten Erzeugnisse verwendet, die aus der letzten Seite der Sortcnliste als Er zeugnisse, „für die erleichterte oder bundweise Eti kettierung zugelassen ist", zusammengesetzt sind. Auch verschiedene Anfragen darüber, -ob Marken- etikettcn z. B. für Zier-, Laub- und Nadelhölzer herzestellt werden könnten, lassen erkennen, daß über diese Erzeugnisgruppen in dieser Hinsicht noch Unklarheiten bestehen. Weil im Endziel die als markensähig anerkannten Baumschulen allein als wirklich existenzberechtigte Gehölzanzuchtstätten und die Markenware von Baumschulerzeugnissen, kenntlich am Markenetikett des Reichsnährstandes, allein als das geeignetste Pslanzgut betrachtet werden sollen, ist cs von Belang, daß das Marken- etikctt auch tatsächlich für alle Erzeugnisse 1. Güte klasse verwendet wird. Man muß sich immer vor stellen, daß das Markenetikett ein Bürgschaftsschein des Lieferanten ist für Sortenechtheit und Inne- Haltung? der Gütebestimmungen für 1. Güteklasse bei den Erzeugnissen, die es tragen. Mithin gehört es an alle Erzeugnisse, die eine einwandfreie Be- schafsenhest haben. Zur vorerwähnten Gruppe gehören die Er zeugnisse „Heckenpflanzcn", ..Jungpflanzen", „Alleebäume", „Zierbäume", „Ziersträucher", „Nadelhölzer", „Wildlinge" und „Anerkanntes Ünterlagcnpflanzgut". Tie Mackeneliketten dieser Gruppe erhalten Len jeweils zutreffenden Sam meleindruck, z. B. „Markenfähige Ziersträucher". Ter Pftanzenname (Gattung, Art, Sorte, Han delsklasse > kann hierbei entweder Lurch Selbst beschriftung mit Fettstift eingeschrieben oder ein- gedruckt werden. Die Mehrkosten für Eindruck betragen nur 25 Nps., die Mindestmenge ist volle SO, 100, 150 usw. Stück je Sorte. Für Klein gehölze und bei Eindruck des Sortennamens kann künftig auch die kleine Form von 1.S cm Breite gewählt werden; für Handbeschriftung ist die letztere jedoch nicht geeignet. Es ist erwünscht, daß auch für diese Erzeugnisse das Markenetikett mehr verwendet wird. T. Heimische Bindemittel Es ist notwendig, nochmals vorsorglich darauf hinzuweisen, daß wir in den uns reichlich zur Ver fügung stehenden Lieschblättern des Rohrkolbens und des Igelkolbens gut brauchbare Bindemittel haben, mit denen wir den Rassiabast ersetzen können. Diese Blätter kosten uns nur den für das Sammeln und Trocknen aufgewendeten Arbeitslohn. Die Blätter werden getrocknet und trocken auf» beivahrt. Vor der Verwendung werden sie einge weicht, dann in entsprechend breite Streifen ge schlitzt. Bei der Bindearüeit bewahrt man sie in einem feuchten Tuch auf. Für alle Heftarbei - t e n eignen sich Binsen, Stroh, getrocknete Erdbeer ranken. Die Vorbereitung und Aufbewahrung die ser Heftmittel ist die gleiche wie bei Liesch. Vorräte an Rafsia müssen ausschließlich für Veredlungs- zwccke Vorbehalten bleiben. D. Hagelversicherung ist notwendig Man kannte cs als gänzlich abwegig bezeichnen, jetzt, mittR im Winter, an den Versicherungsschutz gegen Hagelschäden zu denken. Es erlauben aber ? gerade die Wintermonate, an so besinnliche Sachen zu denken, und andererseits geben mir zwei An lässe die Anregung, wieder einmal mit Nachdruck an die Hagelversicherung der Baumschulen zu er innern. Soeben teilt die Deutsche Hagel-Versiche rungsgesellschaft a. G. für Gärtnereien mit, daß sie in diesem Geschäftsjahr 4150 Schäden mit rund 1525 000,— RM. Entschädigung zu verzeichnen hatte. Es ist aus diesen zwei Zahlen ersichtlich, wieviele Betriebe durch den Versicherungsschutz vor schweren Erschütterungen bewahrt geblieben sind. Der j andere Anlaß war die Mitteilum; eines Lanidesbeivats " Baumschulen in einer kürzlich stattgefundenen Fach gruppentagung, daß sein Gebiet im August von einer schweren Hagelkatastrophe betroffen wurde. Auch in diesem Gebiet war bisher jede Werbung für einen Versicherungsschutz eine Predigt für taube lehren, weil, wie so oft, die bekannten „ältesten Leute" sich nicht erinnern konnten, je Hagelschaden erlebt zu haben. Es gibt eben praktisch kein hagel freies Gebiet. Jeder "verantwortungsbewußte Be triebsführer sollte es als seine unerläßliche Pflicht 4 betrachten, im wohlverstandenen eigenen Interesse i^ der Versicherung beizutreten. Der obengenannte M Versicherungsträger ist eine berufseigene Selbsthilfe- 1 einrichtung, von weitblickenden Berusskameraden n geschaffen, zum Besten des Berufs. D, ? EVO. im Verkehr zwischen Protektorat und Deutschland Für den Güterverkehr mit dem Protektorat Böh men und Mähren einerseits und dem übrigen Deutschland andererseits und im Verkehr innerhalb Deutschlands im Durchgang durch das Protektorat Böhmen und Mähren ist ab 1. Januar 1940 das internationale Uebcreinkommen über den Eisen bahnfrachtverkehr (JÜG.) nicht mehr anwendbar. An seine Stelle tritt die deutsche Verkehrsordnung vom 8. September 1938 mit folgenden Ab weichungen: Für die Beförderung innerhalb der vorgenannten Verkehre gelten: 1. die Eisenbahnverkehrsördnung vom 8. September 1938, 2. s) auf den Eisenbahnstrecken im Protektorat die gemeinsamen ErgänzungÄiestimmnngen des gemeinsamen Tarifs der Bahnen im Protek torat Böhmen und Mähren vom 1. Oktober . 1938, j b) auf den Eisenbahnstrecken im übrigen Reichs- gebiet die allgemeinen Ausführungsbestim» s mungen zur Eisenbahnverkehrsordnung vom 8- September 1938, soweit in einer Reihe von besonderen Zusatzbestim mungen zur EVO. nichts anderes bestimmt ist. Unter den Zusatzbestimmungen der EVO. seien die wichtigsten nachstehend aufgeführt: Zu tz 3 (2): Für die Einstellung von Privatwagen bei den Eisenbahnen im Protektorat gelten die Bestimmungen dieser Bahnen. Zu 8 5: Im Protektorat gelten für die Behandlung verlorener und zurückqelassener Gegenstände die Bestimmungen der 88 l12 bis 115 des Gesetzes - Nr. 86 der „Sammlung der Gesetze und Verord nungen des Tschecho-Slowakischen Staates" vom Jahre 1937. Zu 8 49 (1): Hat der Absender im Verkehr von und nach dem Protektorat den Beförderungsweg nicht vorgeschrieben, so wählt die Eisenbahn den Be förderungsweg, der ihr für den Absender nm vor teilhaftesten erscheint. Die Fracht wird über den tatsächlichen Beförderungsweg berechnet. Zu 8 49 (2): Bei Auflieferung im Protektorat ist 1 die Beigabe eines Frachtbrief-Doppels in jedem - Falle erforderlich. Die Ausstellung des Doppels wird auf dem Eilfrachtbriss nicht besonders be urkundet. Im Verkehr nach dem Protektorat und im Durch gang durch das Protektorat find im Zusammenhang mit einer Zusatzbestimmung zu 8 55 der Eisenbahn verkehrsordnung besondere Frachtbriesmuster (große Frachtbriefe) vorgeschrieben. Diese neuen Vor drucke unterscheiden sich von den intern!- deutschen Frachtbriefen lediglich dadurch; daß unter der Be schriftung in deutscher Sprache auch die eutsckre» chende tschechische Uebcrsctzung angebracht ist. Döck, f
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