Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 57.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 57.1940
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 2, 11. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 3, 18. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 4, 25. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 5, 1. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 6, 8. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 7, 15. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 8, 22. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 9, 29. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 10, 7. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 12, 21. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 13, 29. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 14, 4. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 15, 11. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 16, 18. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 17. 26. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 18, 2. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 19, 9. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 21, 23. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 22, 30. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 23, 6. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 24, 13. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 25, 20. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 26, 27. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 27, 4. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 28, 11. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 29, 18. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 30, 25. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 31, 1. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 32, 8. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 33, 15. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 34, 22. August 1940 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 36, 5. September 1940 1
- Ausgabe Nummer 37, 12. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1940 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1940 1
-
Band
Band 57.1940
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2 »le. <. 8. ksdeuse 1-41. solang« überhaupt eine Frostgefahr besteht, mid das wird in diesem Jahre noch ziemlich lange der Fall sein, die Verpflichtung zu einer möglichst frostsicheren Verpackung gegeben sein. Weiterhin hat sich der Absender, der vielleicht klimatisch gün stiger liegt, vor Absendung zu vergewissern,' ob auch am Bestimmungsort dasselbe günstige Wetter herrscht. Möge der Absender stets daran denken, daß er unbeschadet der Lieferungsbedingungen bei einer der Witterung und den Verhältnissen nicht Rechnung tragenden Verpackung und Transport wahl für eintretenden Schoden entsprechend haft bar gemacht werden kann. Wachsen so die Verpflichtungen der Lieferfirma, so hat selbstverständlich auch der Empfänger zur möglichst reibungslosen Abwicklung des Auftrages beizutragen. Er sollte bei der Auftvaggvbung die Tvansportmöglichkeiten bedenken und von sich aus Vorschriften über Versandort, Verpackung und Versicherung machen. Mitunter wird es möglich oder geraten sein, die Juugpflonzen vielleicht in einer Wochenendreise selbst abzuholen. Es mag bei dieser Gelegenheit ans einen wei teren Punkt der Lieferungsbedingungen noch ein- qegangen werden, und zwar auf die Vorschrift in bezug auf die Mängelrüge. Bei einem Vergleich der Lisferungs- bzw. Verkaufsbedingungen bekann ter Jungpflanzsnbetriebe sind große Unterschiede festzustellen. So verlangen sofortige Mängelrüge von 14 Firmen S, 3 Tage Frist geben 2, 5 Dag« 1 und 8 Tage 2. Später erkennbare Mängel werden nur von 3 Firmen erwähnt. Einen Unterschied zwischen Beanstandungen an Verpackung und Ge wicht sowie an Pflanzen >bzw. Knollen macht nur eine Firma. Es ist weiter bemerkenswert, daß eine Garantie Mr Sortenechtheit nur 2 Firmen ausdrücklich geben, auch versichern nur 2 dieser Firmen selbsttätig ohne Aufforderung sämtliche Sendungen. So ist wohl festzuftellen, dah gerade in wesentlichen Punkten große Untevschiehe be stehen, die der Abnehmer unter den gegebenen Verhältnissen sicher sehr genau prüfen wird. Von grundlegender Bedeutung für jedes Jump pflanzengeschäft sind die vom Reichsnährstand er lassenen Qualitätsbastimmungen. Von diesen ist aber innerhalb der LisfevungSbedimguMgen bei keiner der hier untersuchten 14 Firmen die Rede, dagegen sind mit einem entsprechenden Hinweis die Bestimmungen selbst in 4 Katalogen mit ab- gedvuckt. Unbeschadet behördlicher Verbindlichkeits- erklävung sollte man erwarten, daß die Bindung der Jungpflanzenfirmen an die Qualitätsbestim- mungen in den Lieferungsbedingungen verankert wird und klar zum Ausdruck kommt. Haben die Lieferungsbedingungen das Ziel, bei Schadensfällen die gegenseitige Verantwortung ab- zuftecken, so sollte auch die Pflicht zum Ausdruck gebracht werden, bei aufkommenden Streitfragen zunäckflt den Versuch zu machen, unter Hinzu ziehung van Begutachtern aus dem Kreis der BevufÄameraden den Fall gütlich zu bereinigen. Notwendige Grundlage hierzu wäre allerdings, auch bei den Jungpiflawzenfirmen einen festen Zusammenschluß zu erreichen, der nach außen hin in einheitlichen Lieferungsbedingungen zum Aus druck käme, nach innen mit der Bereinigung vieler wichtiger Fragen den Weg zu weiterer Leistungs steigerung öffnen würde. dlaakok. Versand und Wcttcrberatunq Der schon seit Wochen vorherrschende Frost hat zweifellos das Risiko im Bahnversnnd wesentlich erhöht. Es sind vor allen Dingen die unvorher gesehenen starken Nachtfröste, die beträchtlichen Sachschaden anrichten können. Nicht immer ge nügen die bekannten und üblichen Schutzmittel, um den Witterungscinflüssen bei besonders niederen Nachttemperaturen wirksam zu begegnen. Eine ganze Reihe von Versandgütern können in diesen kalten Tagen nicht versandt werden. Hierzu ist jedoch die Kenntnis der voraussichtlich in der nächsten Zeit herrschenden Witterung notwendig. Besondere Beachtung muß der Entwicklung des Wetters seitens der Nahrungsmittelindustrie und des Nahrungsmittel-Groß- und -Einzelhandels entgsgengebracht werden. Zuverlässige Informatio nen über die voraussichtliche Wetterlage können alle derartigen Betriebe vor größeren 'wirtschaft lichen Schädigungen bewahren. Der Reichsnähr stand hat unter Würdigung dieser besonderen Ver hältnisse die Möglichkeit einer ausreichenden Wetter- veratung geschaffen. Künftig kann sich jeder ver trauenswürdige Betrieb der Ernährungswirtschaft alle notwendigen Informationen bei den jeweils örtlich zuständigen Landes- bzw. Provinzialernäh rungsämtern emholen. röck. Ois Lsrk'n-bran6sNdui§iscksn QartsnLausr Tagung der Selbstversorgerorganisation Die Gartenbauer der L,andesbauernschaft Kur- mark veranstalteten in Berlin «ine Arbeitstagung mit den Berlin-brandenburgischen Selbstversorger organisationen. Nach Begrüßung durch Lanües- obmMn Henning nahm Lanidesbauernführ«r, Bauer Martin Wendt, das Wort zu eingehenden Ausführungen und betonte, daß es das erstemal sei, daß sowohl die Organisationen der Kleingärtner, Kleinfiedler und Eigenhermbesitzer wie auch der Haus- und Grundbesitzer, Gartenbanvereine und Reichsbahnlandwirtschaft sich in diese'- Form an einer Veranstaltung des Erwerbsgartenbaus betei ligten und dadurch den Willen Mir Zusammen arbeit zum Ausdruck brachten. Dies sei um so wichtiger, als rund 4 v. H. der gesamten landwirt schaftlich genutzten Fläche der Landesbauernschaft Kurmark oder etw,a 77 000 da der Erzeugung von Obst und Gemüse dienten. Die Erzeugungslerstung aus dieser Fläche fiele sehr stark ins Gewicht, da der Hektar Ackerland nur rund 15 bis 20 ckr Getreide, aber rund 260 ckr und mehr Gemüse trage. Reichs fachwart Gartenbau, Johannes Boettner, der als nächster sprach, stellte fest, tmtz die Einführung der gebundenen Ernährungswirtschaft durch den vollen Einsatz von Obst und Gemüse wesentlich unterstützt worden sei. Trotzdem müsse im erwerbsmätzigen Anbau die Anbaufläche noch um ettva 30 v. H. ausgeweitet werden. Für die volle Versorgung unserer Bevölkerung mit Obst und Gemüse sei fer ner der Eigenanbau im Kleingarten außerordent lich wichtig. Eines aber müßte unter allen Um- ständen vermieden werden, nämlich daß sich Kon junkturritter mit Hilfe eines übertriebenen Kriegs anbaues von Gemüse die Taschen füllen könnten. Aus diesem Grunde sei mit Zustimmung des Reichsbauernführers eine Genehmigungspflicht für die Ausweitung des Gemüseanbaues angeordnet worden, um alle Schäden zu vermeiden, die infolge eines unkontrollierten und sinnlosen Anbaues von Gemüse auftreten könnten. Zum Schluß erinnerte der Reichbundführer des Reichsbundes deutscher Kleingärtner Hans Kaiser an die unbedingt not wendige Avbeirskameradjchaft zwischen Erwerbs und Kleingärtnern. Düngemittelbezuq Unter Hinweis auf die in Nr. 1 der „Garten bauwirtschaft" erfolgte Veröffentlichung betr. Düngemittelbezug machen wir darauf aufmerksam, daß die dort angeführten Bestimmungen nur für das Gebiet der Ostmark zutrafen. Im Altreich sind phoSphovfäurehwltige Düngemittel, auch die Phosphorsäure enthaltenden kombinierten Dünge mittel, -nach wie vor auf 40—50 des VvrjahreS- bedarfs kontingentiert. Nur in der Belieferung mit Stickstofsdüngomitteln ist inzwischen eine Vergün stigung eingetreten, indem das Kontingent' für Verbraucher im Altreich von 75 aNf 95 A, in der Ostmark und im Sudetenl-and von 100 auf 125 erhöht wurde (vgl. Nr. 5 der „GarteNbauwirt- schwft"). Anerkennung des Gartenarbeiters als Facharbeiter Die Frage des gärtnerischen Nachwuchses ist heute ebenso brennend wie in der übrigen Land wirtschaft. Sie darf jedoch nicht so gelöst werden, d'ß dem Gartenbau nun alle Jugendlichen als Gärtnerlehrlinge zugewiesen werden, auch wenn der Schrei der Gärtner dies verfangt. Es ist not wendig, heute dem GSrtnerlehrling das Ziel vor Augen zu stellen, Gärtnermeister, d. h. Betriebsleiter zu werden und im Hin blick auf dieses Ziel von ihm Voraussetzungen zu fordern, die seine Erreichung wahrscheinlich machen. So muß der Gärtnerlehrling mindestens ßine erfolgreiche Volksschulausbildung nachweifen, d. h. er muß die deutsche Sprache in Wort und Schrift sämtliche Grundrechnungsarten vollkommen beherrschen. Schließlich muß er die vom Reichs nährstand ausgestellten gesundheitlichen Anforde rungen voll erfüllen. Alle übrigen Arbeitskräfte des Gartenbaues sind als Gartenarbeiter einzustellen. Der Gartenarbsiter wird in Kürze vom Reichsnährstand als Facharbeiter anerkannt werden. Vor aussetzung für die Erteilung dieser Anerkennung wird eine dreijährige Anlernling und Tätigkeit als Gartenarbeiter jein. Die Anlernling richtet sich nach den Aufgaben des einzelnen Betriebes. Der Gartenarbeiter soll ständiger Stammarbeitcr des Betriebes sein und soll wie der Landarbeiter die Möglichkeit der Familiengründling erhalten. Mit diesem Facharbeiter wird dem Gartenbau mehr gedient sein als mit durchlaufenden Gehilfen. Jahreslohnnachweisungen Wie wir bereit? mitteilten, läuft die Frist zur Einreichung der Jahreslohnnachweisungen sür 1939 (Arbeitsnachweise) an die Gartenbau-Berussge- nossenschast am 11. Februar 194V ab. Soweit Mit glieder der Berufsgenossenschaft ihre gesetzliche Pflicht nicht erfüllt haben, muß die Ausstellung der Jahreslohnnachweise nach dem 11. Februar 194V durch die Verwaltung erfolgen. Die säumigen Mitglieder haben kein Beschwerderecht gegen die amtliche Feststellung der Löhne. Die Nachteile kön- nen sich die Betriebsführer ersparen, wenn die feh lenden Jahreslohnnachweije noch sofort einge sandt werden. Dis Mitglieder der Gartenbau-Berufsgenossen schaft in der Ostmark und im Sudetengau erhalten die Vordrucke später und sind daher an die Frist zum 11. Februar nicht gebunden. Neue Richtlinien für Volks- und Mittelschulen Um die deukfche Schülke noch mehr aks bisher zur Erreichung ihrer Aufgaben zu befähigen, hat das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung neue Richtlinien für die Volks- und Mittelschulen ^Hevau-Sgsgebon, d-ie mit dem Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten. In den Lehrplan ausgenommen ist n. a. das Lehrfach Gartenbau. An alle deutschen Gärtner des Protektorats Böhmen und Mähren Alle Erwerbsgärtner des Protektorats Böhmen und Mähren, die Mitglieder des Verbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaft, Prag III, Kampa 506, oder der Deutschen Gartenbaugesell schaft, Brünn, Rnthausgasse 11, sind, werden gebe ten, bei ihren Bestellungen ausdrücklich die Aus gabe 8 der „Gartenbauwirtschast" zu verlangen. Die Bestellung ist bei der Gärtnerischen Verlags- gcsellschaft, Berlin SW. 68, Kochstraße 32, vor zunehmen. Gartenbaulehrerausbildung Im Sommerfemester 1940 beginnt wieder ein wissenschaftlich-pädagogischer Ausbildungsqang für das Lehramt des Gartenbaues an der Hochschule für Lehrerbildung in Dresden. Zugelassen werden staatlich geprüfte Gartenbautechniker und Diplom gärtner. Anmeldungen sind zu richten an die Hoch schule für Lehrerbildung, Dresden, Abteilung Gar tenbaulehrer, Pillnitz (Elbe). 6artenbauwlrtrchakl vereinigt mit Deutscher krwerbogartenbml ^Vsu/assunF clsr ösLtimmunFsa AbschreibungkurzlebigerWirtschaftsgüter Di« BowertungSfreiheit für kurzlebige Wirt- schaftsgütcr (8 6 Ziff 1 Satz 4 EStG.) darf tz 51 Absatz 2 EStG, gemäß für kurzlebige Wirtschafts güter, die nach dem 30. September 1937 bestellt wovden sind, nicht mehr in Anspruch genommen werden. Sie bleibt in vollem Umfang erhalten für alle Wirtschaftsgüter, die vor dem 1. Oktober 1937 bestellt sind, auch wenn sie nach dem 30. Septem ber 1937 geliefert werden. Enifprechmdes gilt für Wirtschaftsgüter, die im eigenen Betrieb herge. stellt werden, wenn mit der Herstellung nachweis lich vor dem 1. Oktober 1937 begonnen worden ist. Die Bewertnngsfreiheit für Wirtschastsgüter, die vor dem 1. Oktober 1937 bestellt worden sind, geht nicht auf den Erwerber des Unterneh mens über, wenn das Unternehmen nach dem 30. September 1937 erworben worden ist. Die Bewertungsfreiheit kann ohne Rücksicht puf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Herstellung für die folgenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden: I. Lasikrasiwagen mit einer Nutzlast non t,1 t oder mein und akkvmviatorisch angriricbcve soacnaunie Elek- irokarrcii, die mit Krasifalmcuabrics geliefert werden und zur Pastcnbesördcruug dienen, L. Zugmaschinen und Schlepper, 3. Anhänger mit einer Nutzlast von t,1 i oder mehr zu den Fahrzeugen, die in den Ziffern 1 und S bezeichnet sind, »nd zwar auch dann wenn sie zunächst nicht durch .grastsahrzeugc fortbcwcgl werden, aber ohne wesentliche Acndcrungcn foribcwcgt werden kämmen, 4. »raftomnibnstc mit mehr als u> Sitzplätzen und KrastomnidnSanhänger mit mehr al? lil Sitzplätzen, b. alle WirischafiSgiitcr, deren AnMiasInngS- oder Her» ftcllnngSkosten Sil» NM. nicht überschreiten. Dabei sind die Anschafsungßkoste» eine? neuen (nicht acbrauchicnf WirischastSguis und die Kosten der Herstellung eines WirischastSguis aus neuen Bestandteilen mangebend. Mahgkbend ist der Wert des einzelnen selbständig bewer» tnngSsähigen Wirtschaftsgnts (RFH.-Urteil vom 28. No vember WM, NStBl. IE S. S1s. In der Laud- und Forstwirtschaft kann die Be- wcrtungsfrsihcit in erweitertem Umfang in Anspruch genommen werden. Das gilt nicht für die Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirt schaftlichen Nebenbetriebs. Die erweiterte Bewer tungsfreiheit besteht für die folgenden Wirtschafts« gütcr des Anlagevermögens, wenn sie ab dem Wirtschaftsjahr 1937/1938 angeschafft oder herge stellt worden sind: 1. das gesamte bewegliche tote Fnnentar, L. ortsfeste landwirtschaftliche Maschinen! und Einbau motoren aller Art, 3. GärintterbebLIter, 4. GnNeanlagcn (Faucheanlagen), b. elektrische Anlagen (Stromerzeugung?- «nd Anspei- chcrungsanlagen, Transformatoren, Frei- und Innen- lcitungen und angeschlogene Maschinen und Apparate) und Wafferversorgnngsanlaaen (Pumpen, Rohrleitungen und ähnliche Vorrichtungen), S. Beregnungsanlagen, 7, Hei-ungSaMage» in Gewächshäusern von gärtne rischen Betrieben. Für die hier bezeichneten Wirtschaftsgüter besteht Bewertungsfreiheit auch dann, wenn die betriebs gewöhnliche Nutzungsdauer im einzelnen Fall zehn Jahre übersteigt. Das Hann z. B. zutreffen bei Dreschmaschinen, Pflügen, Eggen und anderen landwirtschaftlichen Geräten. Voraussetzungen für die Inanspruch nahme der Bewertungsfreiheit sind, daß ordnungs gemäß Bücher geführt werden, die den Vor schriften des HGB. entsprechen, und daß die Auf wendungen für die kurzlebigen Wirtschgftsgüter und di« Abschreibungen selbst in einem beson ¬ deren Konto ausgewiesen sind. Soweit einfache Buchführung besteht, genügt ein gesonderter inven- tarmäßiger Nachweis der kurzlebigen Wirtschafts, gütcr. Abschreibungen dürfen vor der Anschaf, fung (Lieferung) »der Herstellung nicht vor- genommen werden. Die Bestellung des Wirt- schaftsguts ist noch keine Anschaffung. Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht an. (Runderlaß des MG. vom 15. 1. 1940 RStBl. 1940 S. 79.) Anordnung Nr. 4/40 der Hauptvcrcinigung der deutsche« Gartenbauwirtschast Bewirtschaftung von Korbweiden Unter dem 30. 1. 1940 hat die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast ihre Anordnung Nr. 4/40 betr.: „Bewirtschaftung von Korbweiden" erlassen. Die Herausgabe dieser Anordnung wurde erforderlich, um den Verbrauch der Korbweiden zu regeln. Insbesondere gilt cs, den Bedarf an Korbweiden sür die Herstellung von Munitionspack- gesäßen sicherzustellcn. Um der Bewirtschaftung zu vollem Erfolg zu verhelfen, setzt sie schon bei der Ernte ein. Die Anordnung sieht vor, daß Erzeuger oder Pächter von Wcidenanlagcn zur Erntung der Weiden verpflichtet sind und daß Erntetermine vor» geschrieben werden können. Gleichzeitig gelten alle seit dem 1. Oktober 1939 geernteten Weiden als be schlagnahmt. Alle Weiden, die zum Schälen ge eignet sind, müssen der Schäle zugeführt werden. Sie können vom Erzeuger selbst geschält werden oder, falls dies nicht möglich ist, müssen sie einem Schälbctrieb angeboien und auf Verlangen geliefert werden. Weiter besteht die Pflicht, daß geschälte Korbweiden an Verteiler abzulicfern sind. Für die Herstellung von Munitionspackgefäßen dürfen Ver teiler geschälte Korbweiden nur gegen einen vor- aeschriebeuen Schlußschcin abgeben. Für andere Zwecke dürfen die Weiden nur an Verarbeiter vetriebe (Korbmacher) abgegeben werden, wenn der Verarbeiterbetricb im Besitz eines vorgcschriebcncn Berechtigungsscheines zum Kauf der Weiden ist. Den Berechtigungsschein stellen für die Korbmacher der Obermeister der zuständigen Korbmacherinnung oder bei Mitgliedern der Fachgruppe Korbwaren- und Korbmöbelindustrie die genannte Fachgruppe im Auftrag der Hauptvereinigung der deutschen W Gartenbauwirtschast aus. Die Verarbeitcrbetriebe P sind verpflichtet, ihren Vorrat an Korbweiden nur im Umfang des Bedarfs der nächsten 2 Monate ui halten. Betriebe, die Weidenschicnen Herstellen, dür fen Weidenschienen ebenfalls nur gegen Schlußschein an Korbmacher abgeben, wenn die Schienen zur Herstellung von Munitionspackgefäßen verwendet werden. Auch sür diese Lieferungen ist die Schluß scheinpflicht voracschrieben. Die oben genannten I übrigen Vorschriften gelten ebenfalls für die Ab- j gäbe von Weidenschienen. Für das Gebiet Schles wig-Holstein, das als das größte Gebiet des An- baus von Weidenstöcken im Altreich angesehen wer. den muß, werden von dem Vorsitzenden des Garten- banwirtschaftsverbandes Schleswig-Holstein noch besondere Vorschriften anordnungsgemäß festgehal ten. In den übrigen Gebieten des Reiches wird über Weidenstöcke nach den Weisungen der genann ten Hauptvereinigung verfügt. vurck rur I-sistungfLSteiFsrunF Alle Schwierigkeiten werden überwunden In seiner Rede zum 30. Januar hat der Führer vor aller Welt erklärt, zu welchen ungeheuren Leistungen wir Deutschen in den letzten fünf Monaten fähig gewesen sind, wie wir sie uns in Friedcnszeiten kaum vorzustellen in der Lage waren, lind in diesem uns aufgezwungenen Kriege gilt das nicht nur von unserer unver gleichlichen Wehrmacht, sondern auch von der Heimatfront mit ihren vielen kriegswichtigen Aufgaben. Zur Rüstung im Kriege gehört die Sicherstellung der Ernährung, und dadurch steht auch der deutsche Gartenbau, und zwar an her vorragender Stelle, in der Heimatfront. Seit Kriegsbeginn ist in Wort und Schrift immer wieder darauf hingewiesen worden, welche große Bedeutung der Versorgung des deutschen Volkes mit Obst und Gemüse zukommt. Der Be daus an Gemüse ist gemittelt auf das Dreifache gestiegen. Es bedarf also gewaltiger Anstrengun gen, nm den gesteigerten Ansprüchen gerecht wer den zu können. Jeder deutsche Gärtner, gleich- gültig, ob er für gewöhnlich die Anzucht von Schnittblumen oder Topfpflanzen als seine Auf gabe betrachtet, muß deshalb heute auch Gemüse bauen; wobei es besonders darauf ankommt, den Bedarf an Frühgemüse nach Möglichkeit sicherzu stellen. Mit einer Bereitwilligkeit, die ihnen eine Selbstverständlichkeit war, haben sich die Blumen- und Zierpflanzenbauer zur Umstellung auf Ge müsebau unter Bevorzugung des Frühgemüse- baues vorbereitet. Inzwischen sind nun Ereig nisse cingetrcien, die erhebliche weitere Anstren gungen von dem einzelnen fordern. Ungewöhn lich strenger und anhaltender Frost herrscht nicht nur in Deutsckfland, sondern in ganz Europa. Dieser Umstand läßt befürchten, daß der Wille nicht immer zur Tat wird, weil der einzelne Gartenbauer den Schwierigkeiten nicht gewachsen ist- Jetzt wird es sich zeigen, was durch Kame radschaft erreicht werden kann. Erfreuliche Bei spiele liegen vor. Die ungewöhnlich niedrige Temperatur steigerte den Brennstoffverbrauch, und nicht immer ist es, wegen der Schwierigkei ten, di« Frost und Schrie« beim Transport der Kohlen verursachen, möglich, rechtzeitig die leeren Kohlenbunker wieder zu füllen; da hat der eine, der gut vorgesorgt hatte, dem anderen mit ein Paar Fuhren Koks ausgeholfen, so daß eine Kata- strophe vermieden wurde. Wenn sich so alle deutschen Gartenbaubetriebe nach Möglichkeit unterstützen, so bietet auch die Brennstoffrage keine unüberwindlichen Schwierigkeiten mehr. Dasselbe gilt von den Arbeitskräften. Im Kriege ist es nun einmal nicht möglich, in jedem Be triebe den Betriebssichrer oder einen Stellver treter zu belassen, wenn auch auf die Landwirt schaft und damit auf den Gemüsebau weitgehend Rücksicht genommen wird. Es stände schlecht mit der Gcmüseversorgung, wenn all die Betriebe, in denen der Betriebsleiter zum Wehrdienst cinge- zogen ist, auf halbe Leistung herabsinken würden. Trotzdem jeder mit dem eigenen Betrieb reichlich zu äun hat, finden sich Kameraden, die minde stens soweit mit Rat und Tat aushelfen, daß der Betrieb leistungsfähig bleibt. Wir sind das den Kameraden schuldig, die für uns an der Front stehen und wir schulden es unserem Volk. Vielfach wird auch eine gewiße Arbeitsteilung am Platze sein. Wer z. B. nicht in der Lage war, frühzeitig genug die ersten Gemüfeaussaaten im Gewächshaus vorzunehmen, der wird durch die Juugpflauzen-Geschäfte (wir verweisen aus die Anzeige in Nummer 50/39 der „Gartcnbauwirt- schäft"), die sich auch ihrerseits nmgestellt haben, beliefert werden können. Nur ist es dringend notwendig, recht bald den Bedarf anzumelden. Sobaild die strenge Kälte vorbei ist, wird die Nachfrage stark zunehmen. Kleinmütige fragen: „Wann werden wir nach dem Frost das Gemüse pflanzen können?" DaS ist gewiß eine ernste Frage. Sie kann uns aber nur noch stärker znm Bewußtsein bringen, worum es geht. Wir werden unsere Anstrengungen noch mehr vergrößern, wir werden einer dem anderen helfen, damit die durch das ungewöhnlich lange Anhalten der Winterkälte verursachte Verzögerung rcht bald aufgeholt wird. Und wir werden eS schaffen! Hauptschristlelter: Harft Haags«. Berlin: Haupt- Ichriftleitung: Berltn-Eharlottenburg 4, Schlüteistr. N8M, Tel. SI 42 08,- «nzcigcnletter Art» Philipp, Franktur« iOders; ilnzeigenannahme sür „Deutscher Erwerbsgarten- bau» Kranksurt (Oder), Oderstraße LI: Verlag: Gärine- rische VerlagSgrsellschasl. Dr. Walter Pang stommanbtt» gelelllchast, Berlin SW. S8, »ochstr. SS. »sur Zeil ist Preis liste Nr. 8 vom l. ilugust MS7 gültig Trug kro» wttzl» L Lohn, Frankfurt (Oder) ». Berlin SB. U,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)