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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 57.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 57.1940
1
- Ausgabe Nummer 1, 4. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 2, 11. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 3, 18. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 4, 25. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 5, 1. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 6, 8. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 7, 15. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 8, 22. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 9, 29. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 10, 7. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 12, 21. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 13, 29. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 14, 4. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 15, 11. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 16, 18. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 17. 26. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 18, 2. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 19, 9. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 21, 23. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 22, 30. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 23, 6. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 24, 13. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 25, 20. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 26, 27. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 27, 4. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 28, 11. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 29, 18. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 30, 25. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 31, 1. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 32, 8. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 33, 15. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 34, 22. August 1940 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 36, 5. September 1940 1
- Ausgabe Nummer 37, 12. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1940 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1940 1
-
Band
Band 57.1940
1
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 4! 7. »«ovsmd« 1»<0 5 OartenbamokrtschaK vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbvs gesamte Ausfuhrmenge ging nach Deutschland. zu prüfen, 1940 veri Aeyt notwendiger Pflanzenschutz. alle An. auch Die Top/former SaumrrLüttö/,/- «rL seLr nat Lat. >lLL.: (2) eincn ausgezeichneten Eindruck. Przedpelski war lange Jahre hindurch Vermittler für deutsche und amerikanische Baumschulen nach Rußland. Sibi« rische Saaten und Pflanzen wanderten über seinen Betrieb aus in unsere Betriebe. Beachtung ver- dient ferner der Topfformer für Baumschultöpfe. Ingung ver Saumschuler in Westfalen Die Gartenbauabteilung der Landesbauernschaft Westfalen veranstaltete von kurzem in Hamm eine Herbsttagung der westfälischen und lippischen Baum- schuler. Im allgemeinen halten sich die Schäden, die der Winter 1939/40 an den Obstanlagen an- richtete, in Westfalen noch in einigermaßen erträg lichen Grenzen im Vergleich etwa zum Osten Deutschlands. Jedoch hatte der Obstbau auch in einigen Kreisen der Landesbauernschaft Westfalen erheblich gelitten. Daß diese Schäden so schnell wie eben im Obstbau möglich wieder ausgeglichen werden müssen, liegt auf der Hand. Bet allen Untersuchungen der Schäden hat sich ergeben, daß man in keiner Weise irgendein einheitliches Bild gewinnen kann. Es ist also durchaus nicht an gängig, daß man auf Grund einzelner Erfahrungen Liese oder jene Obstsorte streicht. me/rckot Lan/r. Ma/r LeacLte Le LeLo/rckere ,4/2 cker Ls- tüM/rFL//röFLcLLet't. nicht bekannt. Allgemein laßt der Gemüsebau er- Deutschland als ÄllelnkSufer bulgarischer rrauben Infolge der ungünstigen Witterung haben die bulgarischen Weingärten Schaden gelitten. ... Tafeltraubenausfuhr erreichte in diesem Jahr nur 40 000 1, das ist 2/« der Vorjahrsausfuhr. Die LssLt?si'ti§s vsbsrpru/llns 6sr bswakrt vor §oka6sn Die Verjährung öroyt am ZI. Dezember *) Tiehe auch: korsovovsllll« ovooov«, Luck lSSS — Xoktsäsm Vot^ü«tcisj Irkv NolutMsj. **) Val. hierzu die Ausführungen „Obstbau tu Tüdoft- preußen" in Nr. 44 der „Gartenbauwirtschaft". tung der Grünanlagen usw. Auf diesem Gebiet wird dem deutschen Gärtner und Landschaftsgestalter ganz besonders die Möglichkeit ge boten, nutzbringende und erfolg reiche Arbeit zu leisten. Die Neu gestaltung dieser Landschaft bietet dem deutschen Baumschuler viele Möglichkeiten zur Anbauausnutzung. Eine Sonderstellung unter den polnischen Baumschulen nimmt der Betrieb Przedpelski, Plock, ein. Im Gegensatz zu den üblichen Ein heit?- und Winkelbaumschulen er weckt er durchaus Vertrauen. Gute, reichhaltige Bestände an allen mög lichen Ziergehölzen kennzeichnen die Baumschule als überdurchschnitt lichen Betrieb. Gute Kenntnisse be« weifend, macht die Samenabteilung Laut Verordnung vom 30. November 1939 war die Verjährungsfrist bis zum 27. März 1940 ge hemmt. Diese Hrist wurde jedoch wieder aufge hoben, so daß wie in der Vorkriegszeit der letzte Lag eines jeden Jahres, also diesmal der 31. De zember 1940, der Verjährungsstichtag ist. Lediglich für Wehrmachtangehörige, ferner für Personen, Lie, ohne Wehrmachtangehörige zu sein, wegen der Auswirkungen des Krieges zu ständigen Dienst, leistungen außerhalb ihres regelmäßigen Aufent- Haltsortes herangezogen sind, und für Personen, die sich wegen der Auswirkungen des Krieges dienstlich im Ausland befinden oder als Gefangene in frem der Gewalt sind, ist die Verjährungsfrist auch weiterhin aufgehoben. Die Verjährungsfrist ist eine der einschneidend sten Maßnahmen im Wirtschaftsleben. Ist einmal eine Forderung verjährt, so muß, ganz abgesehen von wenigen Fällen, mit dem Verlust der beireffen den Forderung gerechnet werden, daher die s-' Dis Qruo^crxksu Zur sr/o^srsicd« ^rbsit sincj xfs§sdso Gemüsebau in unv um Zichenau ... im Zreilandgemüsebau Der November ist der Hauptmonat für die "emüseein Lagerung. Um die Haltbarkeit zu begünstigen, müssen die Lagerräume vor der gründlich gereinigt werden. Wände, Fußboden sowie Roste und Gestelle sind mit einer /inprozentigen Sublimatlösung (4 8 Sublimat auf I Liter Wasser) abzuspritzen. Man nimmt deshalb of" festen Sublimat, weil es vollkommen geruchlos ist. Auch Kohlsteigen, die für die Einlagerung ver wendet werden, sind vorher zu reinigen.' Da Subli- mat ein starkes Gift ist, ist große Vorsicht geboten. Zum Auflösen dürfen nur Holz-, Ton- oder Glas- gefüße verwendet werden. Von großer Wichtigkeit für die Haltbarkeit des Ä i n t e r g e m ü s e s ist auch dessen sorg- fältigste Behandlung bei der Ernte und dem Trans port. Jede Druckstelle und. Verletzung kann Ursache zu Fäulnis werden. Aus diesem Grund sind die Transportwagcn mit Stroh oder Säcken zu belegen. Auch muß das Wintergemüse gut ausgereist sein. Die Lagerräume müssen gut lüftbar sein und dürfen nicht zu große Tempcraturschwankungen aufweisen. Je größer die Temperaturschwankungcn sind, um so geringer ist die Haltbarkeit. Nicht minder ist Vie Haltbarkeit auch von der Stapelhöhe abhängig. Die Kohlblätter werden im Lager infolge Sauer- stoffmangel vielfach schwarzfleckig. Durch die Unter, läge von Lattenrosten und geeignete Stapelung läßt sich eine gute Durchlüftung der Stapel ermöglichen und die Fäulnis bzw. Schwarzfleckigkeit auf ein Mindestmaß herabdrücken. Auf mit Kohlhernie verseuchten Feldern dürfen die Strünke nach der Ernte nicht unter- gepflügt oder untergegraben werden. Auch dürfen sie nicht auf den Komposthaufen kommen, sondern müssen haufenweise zusammengeworfen und ge röstet werden, um den Erreger der Krankheit un- schädlich zu machen. Selbst Unkräuter, namentlich aus der Familie der Kreuzblütler, wie z. B- He- derich, Ackersenft, Hirtentäschel, sind unbedingt aus- zureitzen und zu verbrennen. Ferner ist für hernie verseuchte Felder eine Aetzkalkgnbe von 12 bis 1b ckr je 44 im zu empfehlen. Da die Kohlhernie ein Schleimpilz ist, wird sie durch den Aetzkalk abgetötet bzw. geschädigt. Als vorbeugende Maßnahme gegen die Meer Gefolgschaftsmitgliedern an Lohn, Gehalt und sonstigen Vergütungen. Forderungen der Aerzte und Rechtsanwälte sowie Forderungen aus der Besorgung fremder Geschäfte. Der vierjährigen Verjährungsfrist (Forderungen aus dem Jahr 1936) unterliegen die Forderungen von Gewerbetreiben den aus der Lieferung von Waren, aus der Ge währung von Leistungen, soweit solche für einen Gewerbebetrieb erfolgt sind, z. B. aus der Liefe rung von Waren zum Weiterverkauf oder zur Weiterverarbeitung, ferner Ansprüche auf Zins rückstände, auf rückständige Miet- und Pachtzinsen bei Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, An- spräche auf rückständige Wartegelder, Ruhegehälter, Renten, Unterhaltsbeiträqe und sonstige regelmäßig wiederkehrende Leistungen aus dem Jahr 1936. Nach erfolgter Verjährung kann auch ein Bürge nicht mehr in Anspruch genommen werden. Der Eintritt der Verjährung kann durch Hem mung oder Unterbrechung verhindert werden. Im Fall der Hemmung wird der Zeitraum, wäh- rend dessen die Verjährung gehemmt war, bei der Berechnung der Verjährungsfristen nicht berück, sichtigt. Ungleich wichtiger ist die Unter, brechung. Durch sie wird bewirkt, daß die Ver- jährungsfrist neu zu laufen beginnt. Eine Unter- brechung wird erreicht durch jede Anerkennung des Schuldanspruchs, sei es in schriftlicher oder münd licher Form (wobei allerdings die Gegenwart eines Zeugen aus begreiflichen Gründen geboten er scheint), sei es durch Vornahme durch Zins- und Abschlagszahlungen, durch Sicherheitsleistung, durch Nachsuchen um Stundung, Erlaß u. dgl. Ist jedoch der Schuldner hierzu nicht zu bewegen, bleibt nur das Beschreiten des Rechtsweges durch Zah- lungsbeschl bzw. Klageerhebung. Eine außergericht liche Mahnung, das Uebersenden von Rechnungs auszügen, Kontoauszügen u. dal. genügt zur Un terbrechung der Verjährung nicht. Zu beachten ist, daß auch die Beantragung eines Zahlungsbefehls zur Unterbrechung der Verjährung nicht ausreicht, sondern daß es unbedingt erforderlich ist, die ge richtliche Klage weiter zu betreiben bzw. bei einem unwidersprochen gebliebenen Zahlungsbefehl um Erlaß Ler Vollstreckbarkeit nachzusuchen. For- derungen, die durch gerichtliches Urteil oder durch Vergleich rechtskräftig geworden sind, verjähren wie Darlehen und allgemeine Schuldansprüche erst in SO Jahren. Was die Verjährung von Steuern an« belangt, so beträgt die Verjährungsfrist für die Reichssteuern im allgemeinen fünf Jahre. Es ver jähren am 31. Dezember 1940 jene direkten Steuern, wie Einkommen-, Umsatz- und Vermögenssteuern, die 1936 entstanden sind. Bei Zöllen und Ver brauchssteuern beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, so daß also am 31. Dezember 1940 jene Zölle und Verbrauchssteuern verjähren, die 1939 entstanden sind. Die Verjährung tritt allerdings nur dann ein, wenn die Verjährungsfrist nicht unterbrochen wurde. Unterbrechung wird vor allem bewirkt durch Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer Steuererklärung. Auch durch Rück fragen des Finanzamtes wird die Verjährung unterbrochen, ebenso durch Stundung, Zahlungs aufschub, Aussetzen der Zwangsvollstreckung sowie durch Anerkennung durch die Steuerpflichtigen. Liegt jedoch Steuerhinterziehung vor, jo beträgt die Verjährung nicht fünf, sondern zehn Jahre. - 8. - erung gerechnet werden. Es ergibt sich zwingende Notwendigkeit, vor Jahresende welche Forderungen am 31. Dezember verjähren und weiterhin, welche Schritte unternommen werden müssen, um vor Verlust be wahrt zu bleiben. rettichschwärze wird empfohlen, die Fechser in srische, unverseuchte Erde oder in reinen Sand einzugraben. Nach der Ernte sind alle erkrankten Pflanzen durch Verbrennen zu vernichten. Ferner sind reichliche Gaben von Kalk und Kast im Lauf des Winters zu empfehlen. Durch Gaben von 2b ckr Kalk je da und 12 <1? 40prozentigem Kali sind bei Versuchen die behandelten Teilstücke fast gänzlich entseuchtavorden, obwohl sie vorher nur geschwärzte Wurzeln lieferten. Zu den pflanzenschutzlichen Maßnahmen im No« vember gehört das tiefe Umgraben oder Ump flögen der abgeernteten Gemüsefelder, da dadurch die Krankheitserreger und Schädlinge, wie z. B. die Puppen der Zwiebelfliege, Möhrenfliege, Kohlfliege, des Kohlgallenrüßlers sowie die Er reger der Brennfleckenkrankheit der Hülsenfrüchte, des Spargelrostes, des Sellerierostes usw. tief in den Boden kommen, wodurch das Auftreten im nächsten Jahr mindestens erschwert wird. Als gute Schädlingsvertilger sind auch die Hühner zu be trachten, die man daher nach Möglichkeit im Herbst in die Gärten lassen sollte. keiobelt, Hannover. Süttert Meisen statt Spatzen Die althergebrachte Gepflogenheit der Bevölke rung, den Vögeln tm Winter Futter zu „streuen", führte dazu, daß sich Spatzen und Grünfinben wohlgenährt Jahr für Jahr durch den Winter brachten und stark vermehrten, während die nicht gern auf den Boden fliegenden Meisen zu kurz kamen und abnahmen. Leider haben auch die Futterhäuschen auf Pfählen im Garten und vor Fenstern an Häusern keine Besserung bringen kön nen, weil die in Schwärmen vorhandenen Spatzen und Grünlinge von morgens bis abends in den Futtergerüten sitzen und keine Meise hineinlassen. Es gibt aber dennoch Futtergerätc, die nur den Meisen zugute kommen; vor allem Neuerun gen der letzten Jahre haben dies bewiesen. Mit solchen guten und zweckentsprechenden Geräten füttert der Vogelschützer sparsam und erfolgreich. Hierüber und über alle anderen Vogelschutz angelegenheiten erteilt die Vogelschutzwarte Gar- misch Auskunft und versendet auch kostenlos Flug- schrijten. postverkehc mit dem besetzten Srankreich zugelassen Durch Bekanntmachung deS Oberkommando- der Wehrmacht vom 22. Oktober 1940 ist der Postver kehr zwischen Deutschland und den von unseren Truppen besetzten Teilen Frankreichs nach den für das nichtfeindliche Ausland geltenden Bestimmun gen wieder zugelassen. Die Absender von Post endungen nach dem besetzten Frankreich haben olgendes zu beachten: 1. Zugelassen ist lediglich der Verkehr mit Orten im besetzten Frankreich, d. h. mit Orten, die in den nachstehend aufgeführten Departements liegen» a) Aisne, Ardennes, Aube, Belfort, Calvados Charente, JnfLrieure, Cötes du Nord, Cüte d'Or, Doubs, Eure, Eure-et-Loire, Finistöre, Jlle-«t- Vilaine, Loire-et-Cher, Loire-Jnförieure, Loiret, Maine-et-Loire, Manche, Marne, Marne-Haute, Mayenne, Meurthe-et-Moselle, Meuse, Morbihan, Niövre, Nord, Orne, Oise, Pas-de-Calais, Saöne, Haute, Sarthe, Seine, Seine-Jnförieure, Seine- et-Marne, Seine-et-Oise, Sevres, Deux, Somme, Vendöe, Vosges, Donne; d) Allier, Charente, Cher, Gironde, Jndre-et- Loire, Jura, Landes, Pyrenees, Basses, SaSne» et-Loire, Vienne. Bei den unter s) genannten Departements ist der Postverkehr mit allen Orten des betr. Departe ments zulässig; bei den unter b) genannten nur insoweit, als der Bestimmungsort in der von deutschen Truppen besetzten Zone liegt. Stellt sich im letzten Falle bei der Beförderung einer Sen dung heraus, daß der Bestimmungsort zu dem von deutschen Truppen nicht besetzten Teil deS Departements gehört, wird die Sendung an den Empfänger zurückgeleitet. 2. Das unbesetzte Frankreich ist auch für den Postverkehr weiterhin feindliches Ausland. Post verkehr nach Orten der vorstehenden in Ziffer 1 nicht genannten Departements ist daher auch in Zukunft verboten und unter Strafe gestellt. 3. Jeder Absender einer Postsendung nach dem besetzten Frankreich muß in der Anschrift das für den Bestimmungsort zuständige Departement (vgl. Ziff. 1) angsben. Sendungen ohne Angabe des Departements werden nicht befördert, sondern an den Empfänger zurü^geleitet. Ms Hilfsmittel zur Feststellung der Departements werden Atlanten, Lexika und ähnliche Nachschlagwerke empfohlen. 4. lieber die Arten der zum Postverkehr zuge lassenen Sendungen geben die Postanstalten nähere Auskunft. Am 31. Dezember 1940 verjähren die nachstehend aufgezählten Forderungen, die im Laus deS Jahres 1938. gleichgültig zu welchem Zeitpunkt, entstanden sind (zweijährige Verjährungsfrist): all: An spräche von Unternehmern, Kaufl der Lieferung von Wl kennen,-daß der Boden für Wurzelgemüse geeignet ist, ebenso für Spargel. Von den Kohlartcn herrscht besonders Herbst- Weißkohl vor. Seine Früh- oder Wintersorten, so wie Wirsing, Rotkohl, Blumen- und Rosenkohl fallen im Anbau merklich ab. Vertreten wird der Weißkohl durch die Sorten Warszawska wolska, Brunswicka, Haco, Amager. Sehr gut ausgebildet sah ich Ruhm von Enkhuizen. Am beliebtesten scheint von den Kohlgewächsen aber Kohlrabi zu sein, der sich zu großen, zarten Knollen entwickelt. An Sorten wären zu nennen: Dworskiego Praska, Goliat fioletowa. Was die Sortenfrage im Gemüsebau im beson deren anbetrifft, so muß festgestcllt werden, daß die Sorteneinheit oft fehlt. Bisweilen finden gute deutsche und Polnische Sorten Verwendung, sehr oft aber vermehrte der Pole auch aus eigener Saat. Die Qualitätsansprüche des deutschen Marktes konnten deshalb zum Teil von Tomaten und Gur ken, ebenso von Rhabarber nicht erfüllt werden. Aehnlich wie der Obstbau, verteilt sich im Regierungsbezirk Zichenau auch der Gemüsebau. Ausgesprochene Gemüselandschaflen finden sich im Kreise Plonsk längs der Weichsel um Sakroczym, Modlin, Neuhof und im Kreise Pultusk um Nasielsk. Sehr gut entwickelte er sich oft auf einzelnen Gü tern, wo vor allem Gurken-, Tomaten- und Rha barberanbau betrieben wurde. Ein Gegenstück zu der niedrigen deutschen Tomatenzüchtung von Stoffer stellt die polnische Sorte Pudliszkowski dar. Neben den obengenannten Kulturen haben beson dere Bedeutung erlangt der Zwiebelanbau mit den Sorten Zytawska (Zittauer) und Warszawska wolska selekcyjna, sowie der Möhrenanbau in fol genden Sorten: Londhnska targowa (Londoner Markt), Nantejska targowa (Nantaiser Markt) und für die Herbstaussaat Nantejska poprawa (verbes serte Nantaiser). Sellerie und Porree werden ver hältnismäßig wenig kultiviert. Radies liefern in der Sorte „Rundes rotes mit weißer Spitze" ohne Unterbrechung große Ernten. An Bohnen genießen den Vorzug Sorten wie Brittle Wax (Beste von allen), Sans Rival und Holstynska perlowa. Be liebt scheinen allgemein die Kantalupen zu sein. Der Geschmack der Früchte ähnelt stark dem der Melonen, dagegen stellen sie geringere Ansprüche an den Standort und die Pflege als die Netz melone. Stellenweise schenkt man dem Paprika anbau Beachtung. Da die Sorte Elefant bester ausreift als Prokop, muß für die hiesige Gegend erstere empfohlen werden. Gewürzkräuter sind außer Wurzelpetersilie und Dill in Masse'nkulturen Neue Erhebung bes landwirtschaftlichen Krästebedarss am Z.AanuacMi Zur Feststellung des Bedarfs an Arbeitskräfte« für die Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1940/41 wird der Reichsnährstand nach dem Beispiel tm vorhergehenden Jahr eine Erhebung durchführen- Zum Stichtag der Ermittelung ist der 3. Januar 1941 bestimmt worden. Die Erhebung wird in allen landwirtschaftlichen Betrieben durchgesührt, deren Nutzfläche mindestens 5 da umfaßt. Im Lauf des Wirtschaftsjahres 1940/41 wird sodann —> wie der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes er fährt — zu einem noch bekanntzugebenden Zeit punkt eine weitere Ermittlung des Arbeitskräfte bedarfes in der Landwirtschaft vorgenommen wer den. Diese Erhebungen sollen nicht etwa die Zäh lungen der Arbeitsämter überflüssig machen. E» wird damit vielmehr bezweckt, die von den Arbeits ämtern sestgestellten Ergebnisse zu vervollständigen und zu verfeinern. Diese Maßnahme ist erforder lich, da ein Teil der landwirtschaftlichen Betriebs führer den an sich vorhandenen Bedarf an Arbeits kräften dem Arbeitsamt nicht zeitig genug in ver bindlicher Form anmelden kann. In anderen Be trieben ist cs während der Kriegszeit mit außer ordentlichen Schwierigkeiten verbunden, frühzeitig genug die Dispositionen für das ganze Wirtschafts jahr zu treffen, weil der Betriebssichrer im Dienst der Wehrmacht steht. In manchen landwirtschaftlichen Betrieben wieder wird der jeweilig für kurze Zeit entstehende Bedarf an Hilfskräften gar nicht erst an das Arbeitsamt mitgeteilt. Durch die Erhebungen deS ' Reichsnährstandes werden aber auch alle Sonder und Ansnahmefälle bei der Bedarfsfeststellung er faßt. Tie so gewonnenen Ergebnisse gestatten die notwendige spezielle Gliederung des Bedarfes nach der Verwendung der Arbeitskräfte. Die Aufteilung bietet die Möglichkeit, den Arbeitseinsatz in dN Landwirtschaft zu ordnen und zu steuern. .. . . . stellten, Hand ¬ werkern aus der Lieferung von Waren, aus der Ausführung von Arbeiten u. dgl., allerdings nur insoweit) als es sich um Lieferungen und Leistungen von Privatpersonen und nicht für einen gewerb lichen Betrieb handelt, weiterhin Forderungen von Gute Anleitung und straffe Führung kann aber da, wo Mängel sich zeigen, erfolgreichen Wandel schaffen, was grundsätzlich dem Anbau zum Nutzen sein wird. An die Schaffung von Ueberwinterungsmöglich- keiten wurde im hiesigen Gebiet wenig gedacht. Nur in Debiny ist mir eine kleine Zwiebelscheune be kannt, die je Nach Anfall auch Kohl lagert. Das Besondere des Baues liegt darin, daß der eigent liche Lagerraum kein Fenster besitzt und die Lüftung von über den Erdboden liegenden Klappen reguliert wird. Die Luft streicht durch den Lattenrost, der 1 m über dem Erdboden die Zwiebelkisten trägt, und entweicht durch eine Dachlüstung. Als Isolier« material dient Spreu, die vom Dachboden aus nachgefüllt wird. Alle Holzwände sind mit Teer pappe überklebt. Die beste Lagerfähigkeit soll bei 0" bis 4-2° L und einer Luftfeuchtigkeit von 60 bis 70A> vorherrschen. Ten.peraturen von -d4° L be deuten Durchtriebsgefahr für die Zwiebeln. Der Raum faßt etwa 300 ctr Zwiebeln*). Die Grundlagen, die im Obst- und Gemüsebau im hiesigen Regierungsbezirk zum Weiteraufbau be stehen, fehlen fast ganz im Blumen- und Zierpflanzenbau. Etwas Schöpferisches konnte, von dem Päonienanbau und den Blumen« zwiebelfeldern in Gladschyn und den Blumen betrieben Plocks abgesehen, nicht beobachtet wer den. Wie zum Teil im Gemüsebau, führen im Blumenbau deutsche Züchtungen. Die Baum schulen, hier als Quellen der Ziergehölze ge sehen, kannten nur leicht vermehrbare Pflanzen, wie Akazien, Kastanien, Eschen ahorn, Weiden und Pappeln. Dem entsprechend gestalteten sich auch die Chausseepflanzung, die Ausgestal- »r besteht au» drei Teilen g. Abb.). Di« Wände der metallenen Unterlag« mit eingelegtem Dorn werden mit einer Zement-Sandmischung bestrichen; dann wird der Former hineingedrückt, und nach einigen Drehungen kann aus Ler Unterlage der fertige Topf, etwa sechs Jahre haltbar, entnommen werden. Das Formen der Töpfe wird im Winter vorgenommen. Der deutsche Gärtner, Siedler und Bauer, der für die Zukunft der Träger und Gestalter LieseS Ostgebiete; sein wird, möge auS diesen Darstellun gen erkennen, daß die Grundlagen zu erfolgreicher Arbeit auf dem Sektor des Gemüse- und Obstbaues vollauf gegeben sind. Da, wo sie wie im Blumen- und Zierpflanzenbau fehlen, stehen die verantwort lichen Stellen bereit, dem Anbauer Mitarbeiter und Berater zu sein. k^reyberZ.
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