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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 57.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 57.1940
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 2, 11. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 3, 18. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 4, 25. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 5, 1. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 6, 8. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 7, 15. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 8, 22. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 9, 29. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 10, 7. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 12, 21. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 13, 29. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 14, 4. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 15, 11. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 16, 18. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 17. 26. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 18, 2. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 19, 9. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 21, 23. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 22, 30. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 23, 6. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 24, 13. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 25, 20. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 26, 27. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 27, 4. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 28, 11. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 29, 18. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 30, 25. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 31, 1. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 32, 8. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 33, 15. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 34, 22. August 1940 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 36, 5. September 1940 1
- Ausgabe Nummer 37, 12. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1940 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1940 1
-
Band
Band 57.1940
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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N311.—, ^usxabe N (nur Nn Mtglleder 6es NeieksoSkrstsngss) viertelMit. Nk! 0.7b surügl. kostdestellgebadr postverlsgsori Lrsnkkurt/Ocker - ^usgsds 8 LerUa, vonnerstAg, 10. Oktober 1910 57. ^Lkr^sng — Stimmer 41 ^Öutorunsen 2llr ^norcinuns IVr. 32 40 vom 25. LoptomLsi 1940 Zur Bewirtschaftung der Äpfelernte 1940 Obst und Gemüse sind wesentliche Faktoren so wohl in der Ernährung wie auch für die Gesund erhaltung unseres Volkes. Besondere Bedeutung haben sie jetzt im Krieg. Durch die Rationierung all der Lebensmittel, die wir nicht im Ueberfluß zur Verfügung haben, mußte der Verbraucher zwangsläufig aus solche landwirtschaftlichen Er zeugnisse ausweichen, die uns in reichlicherem Maß zur Verfügung stehen. So zeigte es sich, daß gerade der Verbrauch an Obst und Gemüse in einem Aus maße zunahm, das alle Anstrengungen erforderlich machte, das Angebot dem Bedarf anzupassen. Wenn dies bisher, im großen und ganzen gesehen, ge lungen ist, so nur deshalb, weil der national sozialistische Staat in weiser Voraussicht durch den Reichsnährstand und seine Marltzusammenschlüsse Einrichtungen geschaffen hatte, die es ermöglichten, die anfallende Ware sinnvoll zu verteilen und dem tatsächlichen Bedarf zuzuführen. Welcher Anstren gungen dies jedoch in jetziger Zeit bedarf, mag die Tatsache erhellen, daß der Verbrauch an Obst und Gemüse gegenüber normalen Zeiten im Durchschnitt des Reiches gesehen, auf etwa das Dreifache ge stiegen ist. Der strenge und langanhaltende Winter 1939/40 richtete in den gesamten Obstanlagen des Reiches empfindlichen Schaden an. Nicht nur ein Teil der Blüte wurde durch die Spätfröste vernichtet, sondern auch die Obstanlagen selbst weisen erheb liche Lücken durch gänzlich erfrorene Bäume auf. In Plantagen und an Straßen sind reihenweise Lie Bestände erfroren und zeigen weder ein Blatt noch eine Blüte. Wenn sich auch einzelne Sorten als widerstandsfähig gegen den Frost gezeigt haben und die ursprünglich reiche Blüte erst durch die Spätfröste Schaden litt, so sind andere, und zwar durchweg im Vollertrag stehende Bäume der Kälte zum Opfer gefallen. Der hierdurch wesentlich ge schmälerte Obstertrag macht sich nun besonders fühlbar, nachdem der Obstbcdarf gerade in diesem Jahre aus verschiedenen Gründen außerordent- lich groß ist. Auch das Ausland ist infolge der dort vorhandenen Frostschäden nicht in der Lage, den Bedarf des Reiches besonders an Winterobst decken zu helfen. Es erwies sich daher als unbedingt notwendig, um einerseits dem geringen Ertrag, andererseits dem ausgcweiteten Bedarf Rechnung tragen zu können, die gesamte Apfelernte aus Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zugunsten der Hauptvereinigung der deutschen Gar tenbauwirtschaft zu beschlagnahmen. Ties geschah durch die mit Genehmigung des Reichsernährungs ministeriums erlassene Anordnung Nr. 32/40 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 25. September 1940 betr. Bewirtschaftung von Aepfeln und die hierzu herausgegebene Aus- sührungsanweisung vom gleichen Tage. Nach dem Wortlaut der Anordnung gelten mit dem Tage des Inkrafttretens Aepfel, d. h. sowohl deutsche Ernte als auch Äepfel aus- landischer Herkunft, die bereits im Besitze von deut- chen Importeuren und Verteilern find, als be schlagnahmt. Bei Aepfeln, die nach diesem Zeit- puult emgefuhrt werden, tritt die Beschlagnahme mit Ueberschreiten der Zollgrenze ein. lieber die beschlagnahmten Aepfel können somit nur noch die beschlagnahmende Stelle, die Hauptvereiniquna nicht jedoch die derzeitigen Besitzer, also Erzeuger Importeure, Verteiler verfügen. Diese haben die am 28. September in ihrem Besitz befindlichen Apfcl- mengcn unverzüglich ihrem zuständigen Gartcn- bauwirtschaftsverband zu melden. Um Zweifel von vornherein auszuschlicßen, sei hierzu bemerkt, daß die Verfügungsgewalt der Hauptvereinigung über die Apfclbcstände nicht erst nach Abgabe der Be standsmeldung, sondern bereits mit Inkrafttreten der Anordnung besteht. Wer also in dem Glauben, dies sei nicht so, ohne Weisung der Hauptvcr- einigung oder seines Wirtschaftsverbandes nach dem 25. September Aepfel verkauft, also über die beschlagnahmten Aepfel selbst verfügt, macht sich strafbar. In geschlossenen Anbaugebieten hat der Erzeuger seinen Erntcanfall an Aepfeln der zuständigen Bezirksabgabestelle nach . deren Weisung ab zuliefern. An dem Verhältnis der Er zeuger zur Bezirksabgabestellcn und umgekehrt, ändert sich gegenüber dem bisherigen Zustand also nur, daß die Erfassung noch straffer, d. h. total, durchgeführt wird und jeder Schwarzverkauf neben einer empfindlichen Strafe den Einzug des auord- nungswidrig gehandelten Gutes nach sich zieht. Auch in den nichtgeschlossenen Anbaugebieten dürfen Aepfel nur an solche Verteiler verkauft we.den, denen ein Schlußscheinbuch zum Aufkauf von Obst ausgehändigt wurde. Der Verkauf von Aepfeln auf Wochen- Märkten ist nach den geltenden Bestimmungen weiterhin gestattet, sofern nicht aus besonderen Gründen im Einzclfall dies verboten werden mutz »der abweichende Bestimmungen, wie mengen ¬ mäßige Begrenzung der feilzuhaltenden Aepfel oder dgl. zu treffen sein werden. Die von vielen Erzeugern, insbesondere größeren Plantagen, durchgcführte unmittelbare Belieferung von Verbrauchern sür die Winterversorgung, die bisher mit Genehmigung des zuständigen Garten- chauwirtschaftsverbandes möglich war, ist nunmehr seit Erlaß dieser Anordnung gänzlich verboten, auch wenn zur Zeit noch gültige Genehmigungen hierfür vorliegen sollten. Diese Genehmigungen sind hin fällig, auch wenn dies seitens der genehmigenden Stelle den Erzeugern nicht besonders miigeteilt worden ist. Lediglich Schrebergärtner, Hausgartenbesitzer und ähnliche nicht erwerbsmäßig anbautreibende Er zeuger sind von der Meldepflicht befreit und dürfen über die von ihnen geernteten Apfelmengen frei verfügen. Gehen jedoch solche Erzeuger dazu über, Teile ihrer Apfelernte zu verkaufen, also erwerbs mäßig zu veräußern, unterliegen auch sie den Be stimmungen der Anordnung. Besonders hinge wiesen wird hierbei auf die Anordnung Nr. 25/40 der Hauptvereinigung betr. unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Ver braucher, nach der es den Erzeugern in geschloßenen Anbaugebieten verboten ist, Obst und Gemüse direkt an Verbraucher zu verkaufen. An Hand der von Erzeugern, Importeuren und Verteilern zu erstattenden Bestandsmeldungen an Aepfeln, die einen Gesamtüberblick über die vor handenen Mengen geben, werden von den Garten bauwirtschaftsverbänden im Auftrage -der Haupt vereinigung wöchentlich oder monatlich bestimmte Mengen Aepfel zum Verkauf freigegcben. Hiermit sind grundsätzlich di« bisherigen Abnehmer der Im- Porteure, Bezirksabgabestellen und Großverteiler schlüsselmäßig auf Grund der vergleichbaren Men ¬ gen der vergangenen Jahre zu beliefern. In dieses Stammkundensystem kann jedoch, sofern es die Versorgungslage erfordert, durch den Garten bauwirtschaftsverband eingegriffen werden, indem solche Verteiler, die bisher regelmäßig mit Aepfeln gehandelt haben, aus. besonderen Gründen aber nicht oder nicht mehr Stammkunde eines Liefe ranten sind, einem solchen zugewiesen werden. Des weiteren hat sich die Hauptvereinigung Vorbehalten, die Wirtschaftsverbände zu beauftragen, Impor teuren, Bezirksabgabestellen und Verteilern beson dere Weisungen sür die räumlich« und zeitliche Verteilung und Lagerung der Aepfel zu erteilen. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung ist er mächtigt, in Einzelfällen Ausnahmen von den Be stimmungen der Anordnung zuzulassen. Die Bestimmungen dieser Anordnung geben die Gewähr dafür, daß die vorhandenen Äpfelbestände so gerecht wie möglich verteilt werden, indem jede Hamsterei besonders kaufkräftiger und über soge nannte „gute Beziehungen" verfügender Ver braucherkreise ausgeschaltet wird und andererseits die Möglichkeit geschaffen wurde, den Ver braucherkreisen, die in erster Linie einen Anspruch auf Obst haben, solches zukommen zu lassen. Jeder einsichtige Verbraucher wird auch ohne weiteres anerkennen, daß die vorhandenen Aepfel vordringlichst den Verwundeten, Kranken und Kin dern Vorbehalten bleiben müssen, und erst in zweiter Linie die übrige Verbraucherschaft hiermit bedacht werden kann. lieber die technische Handhabung der in der An ordnung festgeleqten Bestimmungen gibt die gleich zeitig verkündete Ausführungsanweisung Aun^luß. Fortsetzung auf Seite 2. Nn ivsitsrsr ösitraF 2llr ivirtsckaKLcksn IVsuorclnunF Europas Deutsch - italienische Semeinschastsarbeit lieber die neuerliche Zusammenkunft zwischen den Ernährunasministern der beiden Achsenmächte gab die deutsche Presse die nachfolgende Verlaut barung heraus: „Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, R. Walther Darre, und der Königlich-italienische Landwirtschaftsminister Prof. Tassinari haben sich am 29. und 30. September in Oberitalien wiederum getroffen und über laufende Fragen der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien auf landwirtschaftlichem Gebiet verständigt." Diese kurze Notiz ist für die knappe Sprache der amtlichen Meldungen über die deutsch-italienische Zusammenarbeit charakteristisch. Wir aber wißen, daß das Ausmaß der durchgeführ ten Arbeiten und verabredeten Gemeinschaftsauf gaben geradezu in einem umgekehrten Verhältnis steht. Italien hat — wie Deutschland — seit Jahren ebenfalls um die Ernährungsfreiheit kämpfen müssen. Dabei allerdings ging es im wesentlichen um die Steigerung der Getreide-, der Fleisch- und Fett produktion. Dagegen hat Italien einen beträcht lichen lleberschuß an Gartenbauerzeugnissen, für die Deutschland in den letzten Jahren ein dank barer Abnehmer war. Ser ckes SereäErHtrr^ für »ack Lanckw/r/n/ch/k, S. Ma//Her Darre, mit ckem /(öa/F//eä-//aü'em'Leäen i.aacku'rr/'m/rafkar/nrzter, Sra/. Da^/aarr, -eÄeätr'Fte cker -aaeraMrer LarteaLaaüeäe aack /a/rckmir/Le/raMcäe Schiebe OberüaüE. -4bb..- värrrckt In jenen Jahren, da der deutsch-italienische Handel mit Gartenbauerzeugnissen noch im Bereich der Spekulation und außerhalb einer sinnvollen staatlichen Lenkung stand, bedeuteten die italie nischen Erzeugnisse sehr ost die völlige Aufhebung eines Arbeitserfolges sür den deutschen Garten bauer. Erst nachdem auf den gegenseitigen Bedarf abgestimmte Erzeugungsprogramme aufgestellt wurden war es möglich, Absatz und Unterbringung der Erzeugnisse zu angemessenen Preisen und ohne Gefährdung des Binnenmarktes zu gewährleisten. Diese grundsätzliche Forderung im Rahmen des deutsch-italienischen Handelsverkehrs ist für den deutschen Gärtner und Obstanbauer besonders wichtig; denn gerade der deutsche Gartenbau muß Wert darauf legen, daß die Erzeugnisse der anderen europäischen Länder in Deutschland vor allem dann auf den Markt kommen, wenn eigene gartenbau liche Erzeugnisse auf Grund der natürlichen Wachs tumsbedingungen oder aus anderen Gründen nicht am Markt sind. Erst die Berücksichtigung dieser Forderung vermag einem gesunden deutschen Markt Der Zührer verlieh R. Walther Darr? Vas Srlegsvervienstkpmz I. Klasse Der Führer hat den Reichsernährungsminister R. Walther Darre in Anerkennung seiner besonde ren Verdienste um die Durchführung von Kriegs aufgaben mit dem Kriegsverdienstkreuz I. Klaße ausgezeichnet. und darüber hinaus für den ausländischen Handels partner einen regelmäßig gesicherten Absatz zu gewährleisten. Wenn Reichsernährungsminister R. Walther Darrö im Rahmen seiner Jtalienfahrt unter an derem das modernste Kühllagerhaus für Export früchte in Verona „Magazin! Generali" und die Tomatenkonservenfabrik in Sorbolo besuchte, dann wird aus dieser Tatsache schon ersichtlich, daß die Frage der Zusammenarbeit auf dem gartenbaulichen Sektor erörtert worden ist. Man hat Italien des öfteren „den großen Garten für den deutschen Bedarf" genannt. Tatsächlich vermag Italien in Deutschland große Mengen an Obst und Gemüse abzusetzen, ohne daß die Wirt schaftsverhältnisse des deutschen Gartenbaues oder gar seine notwendige Ausdehnung irgendwie be troffen werden. Allein bei Obst erzeugte Italien 1938 — aus diesem Jahre stehen die letzten genauen Statistiken zur Verfügung — 24,5 Millionen ckr, davon allein 8 Millionen ckr Citrusfrüchte, 3,4 Mil lionen cke Trauben, 2,2 Millionen ckr Pfirsiche und 3,9 Millionen ckr Aepfel und Birnen. Für die Aus fuhr standen zur Verfügung: 1,5 Millionen ckr Apfelsinen und Mandarinen, über 2 Millionen cke Zitronen, 282 000 ck« Trauben, 1,8 Millionen ckr Aepfel und Birnen, fast 800 000 ckr Nüsse, Mandeln und Kastanien. Die italienische Obstwirtschaft ist also in hohem Grad leistungsfähig und ist zur Zeit dabei, die Intensität des Obstbaues ganz wesent lich zu verstärken. So wird z. B. bei den großen italienischen Landcskälturrarbeiten darauf hin gearbeitet, in jedem Gebiet einen bestimmten Pro zentsatz des neuerschlossenen Landes für den Obst- und Gemüsebau bereitzustellen. Besondere Förderung hat neben dem Obstbau auch der Gemüsebau erfahren. Der Verbrauch ist in den letzten Jahren ähnlich wie beim Obst auf Grund der gesundheitsfördernden Bestrebungen der italienischen Staatsführung recht beträchtlich ge stiegen, jedoch nicht in dem Ausmaß wie die Er zeugung. So standen während der letzten Jahre im Durchschnitt 1,25 bis 1,50 Millionen ckr an frischem Gemüse für die Ausfuhr bereit. Hier war der Anteil Deutschlands an der Ausfuhr Italiens zum Teil recht beträchtlich, beim Blumenkohl z. B. in einem Jahr 94 V.H., bei frischen Tomaten 88 v. H., bei Knoblauch 77 v. H., bei Zwiebeln 42 v. tz. usw. Geringer war der Anteil Deutsch lands an der Einfuhr hon Tamatenkonserven, deren Herstellung man sich in Italien in immer steigen- dem Maß widmet. All diese aus der Zeit vor dem Kriegsausbruch geltenden Ziffern sind durch die Kriegsereigniße natürlich überholt. Es ist selbstverständlich, daß die handelspolitisckw Zusammenarbeit seit Kriegs, ausbvuch ganz entscheidend ausgebaut worden ist. Sicher wird der italienische Gartenbau in An betracht der Bedeutung Großdeutschlands als Absatz gebiet immer stärker die besonders gelagerten deut schen Bedürfnisse berücksichtigen. Diese Abstimmung mit dem Produktignsgefälle Deutschlands wird eine vollkommen« Ausgeglichenheit zwischen der garten» vaulichen Erzeugung Deutschlands und Italiens herbeiführen, zum Nutzen der beiden Völker, der mit den Arbeitserfordernissen und Arbeitsvoraus setzungen der Obst- und Gemüseanbnuer beider Länder gleichläuft. Die deutsch-italienischen Ver einbarungen über die Zusammenarbeit auf er nährungswirtschaftlichem und insbesondere auf gartenbaulichem Gebiet verdienen daher eine be sondere Würdigung; sind sie doch ein markantes Beispiel für die immer weiter fortschreitende wirt schaftliche Neuordnung Europas.
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