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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 57.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 57.1940
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 2, 11. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 3, 18. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 4, 25. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 5, 1. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 6, 8. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 7, 15. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 8, 22. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 9, 29. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 10, 7. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 12, 21. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 13, 29. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 14, 4. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 15, 11. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 16, 18. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 17. 26. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 18, 2. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 19, 9. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 21, 23. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 22, 30. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 23, 6. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 24, 13. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 25, 20. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 26, 27. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 27, 4. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 28, 11. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 29, 18. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 30, 25. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 31, 1. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 32, 8. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 33, 15. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 34, 22. August 1940 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 36, 5. September 1940 1
- Ausgabe Nummer 37, 12. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1940 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1940 1
-
Band
Band 57.1940
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- Gartenbauwirtschaft
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KU 0.75 rurQ^I. kostdeslekgekükr postverlaKsort k^snkkurt/ Oäer * ^us^adv L verlln, vonnei*8tag, 22. ^uMst 1940 57. «laki'zanz — Kummer S4 pilitilche ÄreikWer Totale Blockade über England Das Reich hat in einer Note an die neutralen Regierungen die Verhängung der totalen Blockade über England bekanntgegeben. Das bedeutet, daß jedes neutrale Handelsschiff, das noch weiterhin Handel mit England treibt und innerhalb eines genau angegebenen Gebietes angetroffen wirb, an gegriffen u»d versenkt wird. Gegen alles Völker recht hat England das deutsche Volk, die deutschen Frauen und Kinder nach dem Muster von 1814/18 aushungern wollen, selbst mit seinen Machtmitteln feige im Hinterhalt bleibend. Es hat dann, da es auf dem Kontinent nichts mehr zu reden hatte, über diesen Kontinent Lie Blockade verhängt, sich weder um Neutrale noch um die einstigen Bundes genossen kümmernd. Deutschlands Blockademaß- nahmen gegen England sind nun in ein entschei dendes Stadium getreten. Hat schon bisher der Kamps gegen die bewaffneten Geleitzüge der eng lischen Handelsslotte und -er englischen Versor gung wesentlichen Abbruch getan, so wird jetzt di« totale Blockade den Zusammenbruch noch beschleu nigen. Nur eine Warnung gibt es — die in den Noten mttgeteilte. Jedes Schiff, das sich an diese allgemeine Warnung nicht hält, ist Zielscheibe unse rer See- und Luftstreitkräfte, ist von Minen gesähr- det, die vor allen noch in Betrieb stehenden engli schen Häfen liegen. Die neutralen Staaten tun gut daran, dem allerdings nicht konsequent durchge führten Beispiel der Vereinigten Staaten zu fol gen, die ihren Schiffen und Flugzeugen das Be treten der Kriegszone verbieten, sie Handeln in ihrem eigenen Interesse. Daß Churchill den »eut- schen Schritt bagatellisiert, war nicht anders zu erwarten, um so bitterer wird die Wahrheit sein, die doch allmählich durchsickert. Es steht schlecht um England, viele Engländer wißen das schon . . . . Siegreich aus Somalllaub zurückgezogen England kann einen neuen glorreichen und „er folgreichen" Rückzug verbuchen. Britisch-Soinaliland ist geräumt worden. England setzt damit seine „Erfolgsserie" fort — zuerst war es Norwegen mit Andalsnes und Namsos und schließlich Narvik, wo die Engländer das Hasenpanier ergriffen, dann kam die Flucht aus der Hölle von Dünkirchen, wo ein Bruchteil der Armee buchstäblich nur das nackte Leben retten konnte — und nun kommt die Kolo nie in Ostafrika. Mag Britisch-Somaliland auch wirtschaftlich derzeit nicht viel wert fein, weil die gesättigten Engländer eine Aufschließung dieses Landes nicht der Mühe wert fanden, so hat die Räumung doch strategische Bedeutung; denn der Kolonie gegenüber liegt Englands Trutzfeste, im Roten Meer eine ähnliche Rolle spielend wie Gibraltar im Mittelmeer. Und — was das Wich tigste ist, England hat in Afrika „sein Gesicht ver loren", sein Ansehen bet den Eingeborenen ist da hin. Der „Trommeltelegraph" der Neger kündet es bis in den letzten Kraal: England hat in Afrika feinen Meister gefunden. Daß England auch auf dem europäischen Kontinent ausgespielt hat, daß es zitternd jeden Tag mit gutem Flugwetter fürch tet, daß in zehn Tagen 783 englische Flugzeuge ab- geschoßen wurden — auch LaS spricht sich herum, trotzdem Bluff Cooper mit Lügen und Terror gegen die Ausländskorrespondenten zu retten sucht, was noch zu retten ist. Zu retten sucht am Ansehen England» — England selbst kann er nicht helfen, das kann niemand mehr. Der Reichsnährstand stellt au» Daß trotz der großen Auseinandersetzung mit den Waffen die friedliche Aufbauarbeit im Reich keine Unterbrechung erleidet, dafür sind vor allem die großen Meßen handgreifliche Beweisstücke. In knapper Aufeinanderfolge werden die großen Lei- stungen der Wirtschaft in Königsberg, Leipzig, Wien und in Utrecht gezeigt. Die Königsberger Ostmeße ist nun schon vorbei. Hier war — der doch zum Teil agrarischen Struktur von Ostpreußen und Ler ausstcllenden Länder Rechnung trage..d — die Schau Les Reichsnährstandes ein Mittelpunkt. Ungeachtet der gewaltigen Aufgaben LcS Reichs- nährstandes im Krieg gelang es, eine ausgezeich- nete Ausstellung aufzubauen, die von allen führen den Männern als hervorragend beurteilt wurde. So hat Gauleiter Koch hervorgehoben, daß Lie er zieherisch so wirkungsvolle Ausstellungstechnik LeS Reichsnährstandes als einmalig anerkannt werden müße. In Leipzig ist der Reichsnährstand, dem Charakter dieser Meße als reiner Mustermesse ent sprechend, nicht vertreten, hingegen wieder auf Ler Wiener Herbstmeße. Neben einer reichhaltigen Aus stellung Ler böhmisch-mährischen Landwirtschaft und zahlreichen Lehrschauen ist eine Abteilung den Kleingärtnern und Siedlern gewidmet. In natur getreuen Kleinmodellen werden die Arbeiten im Gemüsegarten gezeigt, auch Haltbarmachung des Gemüses und seine Einlagerung im Winter sollen allen denen, Lie zusätzlich für die Gcmüseversor- gung Mitarbeiten, Anregungen und Winke geben. Die Utrechter Meße hat, was den Reichsnährstand betrifft, besonder« Ausgaben, die am besten dadurch gekennzeichnet werden, Latz eine SonLerschau Len wirtschaftseigenen Kuttervau in aen Vordergrund stellt, also eine Frage behandelt, Li« für Li« hol- ländische Landwirtschaft von ganz besonderer B«- trutung ist. Tv^sL/sIskcVSN 17/40 HcruptversimFunF Vereinfachung der Sortierung Nach den alten Rcichseinheitsvorschristen für die Sortierung und Verpackung von Obst und Gemüse, die jedoch lediglich empfehlenderweise heraus gegeben waren und keinen anordnungsmäßigen Charakter trugen, waren die Anforderungen an die güte- und größenmäßige Beschaffenheit der Früchte und Gemüse ost recht kompliziert. Ins besondere traf dies für die Sortierung des Kern obstes zu. Es wurde daher seit langem aus der Praxis der Wunsch geäußert, insbesondere für die Gebiete, die nicht als geschlossene Anbaugebiete anzusehen sind, eine Vereinfachung der Vorschriften herauszubringen. Dieser Wunsch erlangte erhöhte Bedeutung mit Einsetzen des Krieges. Es standen tatsächlich nicht mehr die notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung, nm eine einwandfreie Sortierung nach den damals gültigen Bestimmungen durch- zuführen. Die Hauptvereinigung ist daher dem Wunsch der Praxis nachgekommen und hat diese Verein fachung der Sortierungsvorschriften vorgenommen. Diese vereinfachten Vorschriften wurden dann vom Reichsernährungsministerium und dem Reichspreis kommissar als Anordnung Nr. 17/40 der Haupt vereinigung am 23. Mat 1940 genehmigt. Bei der Sortierung von Kernobst hatte der Er zeuger bislang folgendes zu beachten: 1. war festzustellen, um welche Sorte eS sich handelte, 2. mußte, nachdem die Sorte feststand, die ent sprechende Preisgruppe nachgesehen werden, 8. mußte sortiert werden nach den Güteklassen 1 -V, 8, L1 gepflückt, L1 geschüttelt, L 2 und Beerenobst, 4. war festzustellen, ob es sich um eine sehr groß früchtige, eine großfrüchtige, eine mittelfrüch tige oder um eine kleinfrüchtige Sorte handelt. Nach diesen Unterscheidungsmerkmalen waren die Mindestgrößen sowie die einzelnen Größensortie- rungen festgelegt. Um hier eine Vereinfachung durchzuführen, wird nach der Anordnung 17/40 der Hauptvereinigunq nur noch unterschieden nach Güteklassen 1 >1, 6 und L. Die Güteklasse 1 als die Tafelobst auslese, die auch einen entsprechenden Mehrpreis bekommt, hat die alte Unterteilung der Größen- fortierungen auf der Grundlage der sehr groß- flüchtigen, großfrüchtigen, mittelfrüchtigen und kleinfrüchtigen Sorten behalten; bei den Güte klassen und 8 wurde dagegen lediglich ein ein ¬ ziger Mindestquerdurchmesser festgesetzt. Dem Er zeuger bleibt es selbstverständlich nach wie vor überlassen, es ist im Gegenteil wünschenswert und in seinem eigenen Interesse, unter Beachtung der Gütevorschriften und des Mindestquerdurchmessers die Früchte in der Größe gleichmäßig zu sortieren. Hiernach sind auch die für das Jahr 1940 Gültig keit erlangenden Vorschriften ausgerichtet. Diese sehen vor, daß die festgesetzten Preise für die ein zelnen Güteklassen nur dann zur Berechnung kom men, wenn eine größenmäßige Sortierung vorge nommen worden ist. In all den Fällen, in denen infolge Fehlens der Arbeitskräfte die Möglichkeit, eine größenmäßige Sortierung durchzuführen, nicht gegeben ist, ist ein entsprechender Ahschlag von den festgelegten Preisen vorzunehmen. Diese Bestimmung stellt also keinen Rückschritt in der Sortierungsfrage dar, sondern ist lediglich durch die augenblicklichen Arheitsverhältnisse. Der Grundsatz, für verfeinerte Sortierungen preislich eine entsprechende Abgeltung zu geben, wird auch in diesem Fall nicht herührt. Bon verschiedenen Kreisen wurde die Frage auf geworfen, oh es nicht möglich wäre, gewisse Ge müsearten nach Gewicht zu verkaufen, um die Zeit der Bündelung' einzusparen. Darüber hinaus steht fest, daß nicht immer das notwendige Bindegarn zur Verfügung stand. Hierzu muß gesagt werden, daß die neuen Sortierungsvorschriften 'z. B. bei Möhren vorsehen, daß ein Verkauf nach Bund lediglich bis zum 1S. Juli gestattet ist. Hierauf sind auch die entsprechenden Preisfestlegungen ab gestellt. Ab 16. Juli sind Mohrrüben und Karotten grundsätzlich nach Gewicht, ungebündelt und ohne Laub anzuliefern. Diese Vorschrift soll folgendes bewirken: Einmal soll dem Wunsch der Praxis nach Einschränkung der Bündelunqsverpflichtung stattgegeben werden, zum anderen aber soll erreicht werden, nach dem 15. Juli möglichst den Anbau von runden Karotten, der immerhin einen ver hältnismäßig geringeren Ertrag je Flächeneinheit gegenüber langen Sorten erbringt, einzuschränken. Das Abgehen von der Bündelung kann jedoch nicht gestattet werden bei solchen Gemüsesorten, die unbedingt mit Laub angeliefert werden müssen, sei es aus Gründen der Frischhaltung, oder auch weil das Laub mit zum Verzehr kommt. Hierunter fallen Radieschen und Rettiche sowie Kollrabi; letztere jedoch nur bis zu der Zeit, wo im allge meinen das Laub infolge Größe der Knolle nicht mehr daranbleiben muß und die Knollen selbst, hier jedoch mit Ausnahme von Radieschen, nach Ge wicht gehandelt werden. Bei Porree ist eine Bündelung nicht vorge schrieben, es sind lediglich die starken und die schwachen Stangen voneinander getrennt anzu liefern. Der Verkauf kann im Grundsatz nach Gewicht vorgenommen werden, wenn auch beson ders in Nord- und Ostdeutschland Porree nur als Gewürz verwendet wird und der stangenweise Ver kauf im Kleinhandel in erster Linie vorgenommen wird. Aber auch dies ist auf Gewichtsgrundlage möglich. Wollte man bei einzelnen Gemüsearten aus Gründen der besseren Preisgestaltung den neuer dings geforderten weitergehenden Unterscheidungs merkmalen gerecht werden, wie bei Kohlrabi bezüg lich seiner Größe, wäre der Zweck der Verein fachung der Sortierungsvorschriften verfehlt, so daß es bei den augenblicklichen Vorschriften bleiben muß. In der Preisfestsetzung ist entsprechend den neuen Sortierungsvorschriften vorgegangen wor den, so daß eine Schlechterstellung der Erzeuger auf jeden Fall vermieden wurde. Zudem ist gerade beim Erzeugnis Kohlrabi zu bemerken, daß in einigen Gebieten des Reiches nur große Knollen ohne Laub bei der Verbraucherschaft Anklang fin den, während in anderen Teilen des Reiches kleine Knollen mit viel Laub bevorzugt werden. Auf Grund der Vitaminforschung wird letzterem un bedingt der Vorzug gegeben, da das Laub ein wesentlicher Vitaminträger ist, während dies bei der Knolle nur in geringem Maß zutrifft. Bei Salat wird vielfach der Verkauf nach Gewicht gefordert. Wenn bieser Forderung in den neuen Sortierungsvorschriften trotzdem nicht Rech nung getragen wurde, so deshalb, weil eine Ge- wichtsfestleg'ung vielleicht bei einigen Sorten, nicht aber generell "möglich ist. Zum' anderen ist die Feuchtigkeit des Salats für bas Gewicht wesentlich ausschlaggebend, so daß zu befürchten wäre, daß von gewissen unlauteren Elementen die Gewichts grundlage dazu ausgenützt würde, den Salat durch Bespritzen mit Wasser schwerer zu machen, also dem Verbraucher Nachteile zuzufügen. Zum Abschluß sei noch einmal darauf hinge wiesen, daß die Größensortierung bei Blumen kohl geändert wurde, wie bereits in der „Garten bauwirtschaft" Nr. 33 S. 2 auSgeführt worden ist. Ooir. UsaOncckmsa Kaken sick Kestens kswäkrt Die Absatzregelung von Speisezwiebeln Ein Rückblick auf die Entwicklung der national sozialistischen Marktordnung auf dem Sektor Gartenbau zeigt, daß die Absatzregelung für Speisezwiebeln zu den ersten Maßnahmen über die Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Garten baues zählte. Daraus war nicht nur die Not wendigkeit der Absatzregelung für Speisezwiebeln zu erkennen, sondern auch die Bedeutung selbst, die die Speisezwiebel in der Gruppe der der Er nährung dienenden Gartenbauerzesgnisse hatte. Am 22. Juni 1934 erschien die Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Regelung des Markies für Erzeugnisse des Gartenbaues. Damit wurde der Reichsnähr- stand ermächtigt, Vorschriften über die Sortierung, Verpackung, Verladung und Kennzeichnung von Gartenbauerzeugnissen zu erlassen; Einrichtungen zwecks Erfassung und Aufbereitung zn schaffen; anzuweisen, inwieweit der Erzeuger verpflichtet ist, beim Absatz von Gartenbauerzeugnissen sich dieser Einrichtungen zu bedienen usw. Bereits am 11. August 1934 erschien die An- ordnung des Reichsbeauftragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen über den Absatz von Speisezwiebeln. Damit wurden jene Maßnahmen getroffen, die notwendig waren, um — vom Erzeuger beginnend — den Markt bei Speisezwiebeln in Ordnung zu bringen. Zum Schutz des Erzeugers wurde der Kommissionsver kauf verboten. Die wichtigsten Zwiebelanbau- gebiete wurden als geschlossene Anbnnqebiete er klärt und in diesen die Andienunqspslicht der Er- zeuger angeordnet, ferner wurde die Schlußschein- Pflicht in den nichtgeschlossenen Anbaugcbieten ein geführt. Gleichzeitig erschien die Reichseiuheitsvorschrift für die Sortierung von Speisezwiebeln und die Anweisung für die Durchführung der Prüfung von Speisezwiebeln im Rahmen der Absatzregelung. Abgestuft nach dem gebietlichen Anbau traten am 15. Oktober 1934 erstmalig Mindestpreise für Speisezwiebeln in Krost mit entsprechenden Zn- schlügen für sortierte Ware und mit dem 1. Januar 1935 wurde ein saisonmäßiger Aufschlag (Lager kostenzuschlag) gewährt. Eine Reihe grundsätzlicher Maßnahmen waren getroffen, wurden durchgeführt und bewährten sich; vor allem war damit die Grundrichtung gegeben. Weiter am Ausbau zu arbeiten, zu verbessern und mehr und mehr den verschiedenen Bedürfnissen an zupassen, war erforderlich. Durch die Anordnung Nr. 26 der Hauptvereinigung der deutschen Gar tenbauwirtschaft vom 20. September 1935 wurde die eingangs erwähnte Anordnung des Reichs beauftragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen vom 10. August 1934 auf gehoben. Bereits die Präambel der Anordnung Nr. 26 läßt erkennen, daß inzwischen der organi satorische Aufbau des Reichsnährstandes weiter vorgeschritten war. Die Anordnung Nr. 26 betr. Regelung des Absatzes von Speisezwiebeln wurde bereits erlassen auf Grund der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirt schaft und der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft. Im Rahmen der Erfassung der Speisezwiebeln treten an Stelle der Bezirksvertriebsstellen die Bezirksabgabestellen in Erscheinung und haben in den geschlossenen Anbau gebieten mit den Ortssammclstcllen die Erfassung durchzuführen. In den nichtgelchlosscnen Anbau- gebieten wurden mit der Anordnung Nr. 26 die Pflichten für den Schlußscheinai fkäufer erweitert. Die Anordnung Nr. 26 brachte weiter eine Neu- bestimmung der geschlossenen Anbaugebiete (Ver ringerung); eine klare Formulierung der Aus nahmen für den Erzeuger, sowie eine Neufassung der Sortierungs-, Verpackung^- und Kennzeich nungsvorschriften für deutsche Speisezwiebeln. Diese wurden gleichzeitig als Reichseinheitsvor schriften für verbindlich erklärt. Die wichtigste Neuerung bestand aber in der Schaffung eines Festpreises frei jeder deutschen Vollbahnstation, dem späteren Frankofestpreis. Vom Mindestpreis mit Ausschlag für sortiert an gelieferte Ware, wurde nunmehr dem ursprüng lichen Gedanken, — daß Sortierung, Gütesteigerung und Verbesserung der Leistungen, die Voraus- setzunqen, da? A und O der Marktordnung werden und sein muß — durch die Bestimmungen der Anordnung Nr. zum Durchbruch verholfen. Durch die Bestimmungen der Anordnung Nr. 33 vom 24. Oktober 1935 wurden die Sortierungs- Vorschriften ergänzt. In der Anordnung Nr. 108 der Hauptvereini- gung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 15. Januar 1937 betr. Regelung des Absatzes von Speisezwiebeln im Wirtschaftsjahr 1936/37 haben die in den vorangegangenen Jahren gemachten Erfahrungen ihren Niederschlag gefunden. Sie klärte eine Reihe entstandener Einzelfragen und enthielt weitere Verhesserungen. Der Weg der Lenkung (Warenweg) ist eindeutig vorgezeichnet. Während die ersten Bestimmungen zunächst darauf abgestellt sein mußten, die Ware zu erfassen und durch bestimmte Auflagen für den Handel die Warenbewegung den Bedürfnissen einer plan mäßigen Verteilung und Versorgung anzupassen, läßt nunmehr die Anordnung Nr. 108, schon ins einzelne gehend, den Gesamtvorgang von der Er zeugung bis zum Kleinverteiler, ja bis zum Ver braucher, erkennen. Weiter kommt hinzu die Herausstellung einer besonderen Verteileraruppe — der Zwiebelversand verteiler — und ferner die Liste der Zwiebel- waggonbezieher. Mit der Schaffung eines Festpreises (Anordnung Nr. 26) war die Schaffung eines Frachtausgleiches notwendig geworden. Wenn auch bereits durch die Anordnung Nr. 26 den Vorsitzenden der Garten- bauwirtschaftsverbände die Ermächtigung gegeben war, die Zufuhren (Anlieferung seitens der Er zeuger) gegebenenfalls zu regeln, so bedeutet dies eine Maßnahme^ die di« Möglichkeit gibt, die Be schickung der Märkte und Versorgung der Ver- brauche: jeweils weitgehend abstimmen zu können. Fortsetzung Seite L
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