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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 57.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 57.1940
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 2, 11. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 3, 18. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 4, 25. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 5, 1. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 6, 8. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 7, 15. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 8, 22. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 9, 29. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 10, 7. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 12, 21. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 13, 29. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 14, 4. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 15, 11. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 16, 18. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 17. 26. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 18, 2. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 19, 9. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 21, 23. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 22, 30. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 23, 6. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 24, 13. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 25, 20. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 26, 27. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 27, 4. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 28, 11. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 29, 18. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 30, 25. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 31, 1. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 32, 8. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 33, 15. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 34, 22. August 1940 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 36, 5. September 1940 1
- Ausgabe Nummer 37, 12. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1940 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1940 1
-
Band
Band 57.1940
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 ßir. 2. 11.2anuar 1-40 (ZartenbauwlrtlchaK vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbas pflanzen und Hackfrüchte. Die Pflanzen dieser Gruppe werden entweder selbst als zum Genuß zudereitete Pflanzen gegessen oder einzelne Bestand teile von ihnen dienen zur Ernährung. Niemals aber werden sie in neue Stoffe verwandelt, selbst bei der Konservierung bleibt die Erbse eine Erbse und Spinat Spinat. Auch bei der Gemüsetrock nung oder bei der Sauerkohlbereitung behält die Fertigware ihre eigentliche Struktur, nur daß die Fertigware dann eine „Handelsware" darstellt. Auch das Gemüse usw. selbst gilt als Handels ware, sobald es in marktfähiger Aufmachung in kleineren oder größeren Mengen dem Markt oder dem Versand zugeführt wird. Man siebt, letzten Endes landet alles bei dem Wort „Handelsware", ganz gleichgültig, aus welcher Gruppe der Ursprung stammt. Auch ist es gleich gültig, ob es sich hierbei um reifgewordene Saat zur menschlichen oder tierischen Ernährung oder um Saat zur Weiterzucht handelt' es ist, sobald es zum Verlauf steht, „Handelsware". Genau wie Blumenzwiebeln, Orchideen, Mai blumen usw. im ruhenden Zustand im inländischen oder ausländischen Verkehr als „Handelsware" gelten, trotzdem sie im Wachstumszustand zu den Handelspflanzen gehören. Nun kommt das Unglückswort „hochwertig", das so viel Unheil stiftet, an die Reihe. Kein Mensch weiß, wo der Begriff „hochwertig" bei einer Pflanze anfängt und wo er aufhört'. Man kann Wohl bei einer Pflanze den Ausdruck „wertvoll" gebrauchen, aber das Wort „hochwertig" ist doch wohl im Gegensatz zu „minderwertig" nur bei einer Handelsware anwendbar. Man kann sich ohne weiteres eine hochwertige und eine minderwertige Saat vorstellen, auch hochwertige Aepfel, Birnen usw., da es sich hier um Güteklassen, die schon durch den Preisunterschied gekennzeichnet sind, bandelt. Man kann sich aber beim besten Willen reine hochwertigen Bohnen-, Mohn- oder Hopfen pflanzen vorstellen, da erst das aus ihnen ent stehende oder von ihnen gewonnene oder geerntete Produkt den Ausdruck „hochwertig" oder ,',minder wertig" verdient. Genau so wie es sich beim Tabak um eine „wertvolle" Zucht handeln kann, genau so spricht man auch von einer „wertvollen"'Neu züchtung bei anderen Pflanzen. Beim Tabak als Handelsware wird der Ausdruck „hochwertig" sogar bis auf „edel" und „edelste" Güte gesteigert, worin auch wieder der besondere Geldwert liegt. Zur Klärung Lieser verfänglichen Frage wäre es am besten, wenn man den Ausdruck „hochwertig" bei Handelsgewächsen und Handelspflanzen fallen ließ und ihn nur der Handelsware überläßt, wohin er mit seinem Gegenausdruck „minderwertig" ganz allein paßt. Eine andere Klärung zu dieser wichtigen Frage wäre vielleicht darin zu finden, daß man das ver fängliche Wort „Handelsgewächse" ganz fallen ließe und im Gesetz eindeutig die Pflanzen be zeichnete, die, in freier Feldkultur gegen Wild verbiß unbedingt emgefriedigt werden müssen und bei denen eine Einfriedigung von den Besitzern wertvoller Kulturen als orts- oder landesüblich gilt. ?. Ltokkert, Peine Aenderung der Zuständigkeit Neichsstclle für Garten- und Weinbaucrzeugniffe wird Ueberwachungsstelle für verschiedene garten bauliche Sämereien. Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft hat unter dem 4. 1. 1940 bekannt ge macht, daß mit Wirkung ab 15. 1. 1940 die Zu ständigkeit für folgende Waren von der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirt schaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, als Ueberwachungsstelle auf die Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Ueberwachungsstelle übertragen werden: Einfuhrnummer Les Stak. Waren verzeichnisses Warenbezeichnung aus 21 u «UZ 21 d 21 e aus 22 Andere Feldrübensamen: Gurken-, Kür bis-, Meloncnsamen mit Ausnahme von Kürbis- und Melonensamen, die zur Gewinnung von Oclen oder zur Herstel lung von pharmazeutischen Erzeugnissen unter Zollsicherung eingesührt werden: Zichoriensamcn sowie sonstige anderweit nicht genannte Sämereien sür den Land bau Miihrcnsamen: Gemüscsamen mit Aus nahme von Pctersilten^amen, der zur Ge winnung von Oclen oder zur Herstel lung von pharmazeutischen Erzeugnissen unicr Zollsicherung eingesührt wird: Dillsaat Blumen-, Tabaksamen Kümmel, frisch oder getrocknet, mit Ausnahme von Kümmel, der zur Ge winnung flüchtiger (ätherischer) Oele unter Zollsicherung eingesührt wirb: Der ewige Jude als Kornwucherer Geschäfte mit dem Hunger Von Joseph bisRa 1 henau Im Alten Testament wird die Geschichte jenes Joseph von Aegypten so genau erzählt, Latz sie eigentlich allen hätte die Augen öffnen müssen, die sie gelesen haben. Dem Juden Joseph gelingt es, sich in das Vertrauen des Pharao einzu- schmeicheln, der ihn dann zu dem ernennt, was man im heutigen Sprachgebrauch als einen Vr- nährungsdiktator bezeichnet. Die Folgen für das ägyptische Volk find fürchterlich. Diese Aegypter sind fleißige Bauern. Auf ihren Denkmälern bilden sie sich ab, wie sie alle Bauerna'rbeit sorgsam verrichten, Pflügen, Säen, Mähen, Garbenbinden, Dreschen, Aufspeichern des Getreides. Nun benutzt Joseph den ungleichen Ausfall der Ernten. Er sammelt in Jahren des Ueberschusses das Korn, mit dem er riesige Vorratsspeicher füllt. Auf diesen Nahrungsmengen sitzens, läßt er es dann in den Mißjahren zu einer schweren Hungersnot kommen, bis er endlich beginnt, seine Vorratskammern zu öffnen. Allerdings bekommen es nun diejenigen, die dieses Getreide gebaut haben, nicht etwa um sonst oder zu einem gerechten Preise, sondern der Jude Joseph nimmt den ägyptischen Bauern zu erst ihr ganzes Vieh ab, später ihr Land und zu letzt ihre Freiheit. Die mit ihrem Schweiß das Korn gebaut und geerntet haben, verlieren allen Besitz und werden mit WHb und Kind Leibeigene der Juden, die keinen Irriger auf den Neckern gerührt haben. In Zukunft dürfen sie nicht, sondern sie müssen Las Land bebauen. Las ehedem ihr eigen blauen und von Gemüsesämereien ist andere» Arten ab ab ab ab ab 1« - g-PrciS, 1M - x-PreiS, 1-kg-Preis, 10-kg-Preis, grünen Listen: ») Bei Erbsen, Bohnen, Spinat ist bet Mengen unter ab ab ab zumessen, was sie mit seiner Erlaubnis verzehren dürfen. Dem deutschen Bauern wird das un- war, aber sie tun es als hörige Knechte der Juden, die mit dem Getreide Geschäfte im In- und Aus land machen. Bis es denn zu Lem Aufstand kommt, durch den alle Juden aus dem von ihnen aus gesaugten Aegypten vertrieben werden, freilich nicht, ohne daß die Hebräer bei ihrem Auszuge den Aegyptern auch noch den Rest an Wertsachen stehlen, den diese noch besessen haben. Im Weltkriege gelingt es dem Feindbund, "die im Felde unbesiegten und unbesiegbaren Deutschen aüszuhungern. 750 000 deutsche Menschen sind buchstäblich infolge Unterernährung zugrunde ge gangen. Die Völker haben bis dahin aus der Geschichte noch nichts gelernt. Darum ist cs mög lich, daß wieder ein Stammesgenosse jenes Joseph von Aegypten Ernährungsdiktator wird, Walther Rathenau, der sich besonders freundschaftlicher Be ziehungen zu Wilhelm II. rühmen kann. Mit seiner Ernennung ist das Judentum obenauf in allen den Kriegsgesellschaften, die Millionenprofite machen, indem sie dem deutschen Volke den Brot korb höher hängen. Jahrtausende liegen zwischen dem Gctreidewucher, mit dem Joseph von Aegyp ten das Bauernvolk am Nil zugrunde gerichtet hat und zwischen diesem Weltkrieg in dem un gezählte deütsche Bauern an den Bettelstab gebracht und ihre angestammten Höfe in gerichtlichen Ver steigerungen verschleudert werden. Aber eines Hai sich nicht geändert: der schaffende, ehrlich arbei tende Mensch ist rechtlos geblieben, bis zu dem Grade, daß er nicht einmal über das einfachste Recht, sich satt zu essen, verfügt. Der Jude da gegen, der alle wirkliche werteschöpfende Arbeit tief verachtet und insbesondere die Landwirtschaft, ist Herr über alle Güter, er kann Len anderen Las Als einer der wichtigsten Schädlinge des Apfel- anbaues gilt mit Reckt der Apfel Wickler. Trotz Ler Bemühungen Ler Forschung in der alten und neuen Welt befriedigt die bisherige Art sei ner Bekämpfung keinesfalls. Die Hauptschwierig keit liegt m. E. in den von Jahr zu Jahr wechseln den, unregelmäßigen Flugzeiten Ler Wickler. Es mutz daher versucht werden, noch andere Entwick lungKPhasen Les Schädlings in die Bekämpfung einzubezichcn. Nach unseren Freilandbeobachtungen über die Einwirkung der Meisen werden nicht nur die Ueberwinterungszustände unter den Wellpappgür teln weitgehend zerstört, sondern auch die ober flächlich am Stamm befindlichen. Ihrer Nach stellung entgehen die Gespinstlarven an unzugäng lichen Stellen, z. B. unter Borke, in tiefen Rissen am Baumpfahl, zwischen Baumbändern, an Zäu nen, Bretterwänden, in Obstaufbewahrungsräumen nnd Obstbehältern. Nach meinem Dafürhalten könnte, wenn diese Brutstellen energischer als bis her beseitigt würden, die Lage bemerkenswert ver bessert werden. Amerikanische Forscher fanden, daß mit Naph thol imprägnierte Fanggürtel auf Larven, die sie aufsuchen, tödlich wirken. In von uns an zwei Orten durchgeführten Versuchen gingen bisher 80—85 Prozent der Larven ein; Liejenigen, die am Leben blieben, saßen an Stellen Ler Fang gürtel, die absichtlich nicht hinreichend imprägniert worden sind. Es ist mithin bei vollständiger Im prägnierung mit einer nahezu hundertprozentigen Wirkung zu rechnen. Die Zahl der auf gewöhn lichen, nicht behandelten Fangqürteln angetroffenen Larven war die gleiche; Lie Tiere sinL also nicht imstande. Las stark riechende Naphthol wahrzuneh men. Es wäre erwünscht, wenn imprägnierte Fanggürtel bei uns in den Handel kämen; für größere Betriebe ist die Selbstimprägnierung zu zeitraubend. Wenn ich mich nunmehr mit einigen Worten der Blutlaus zuwende, so möchte ich vor allem der Einbürgerung der Blutlauszehrwespe in den meisten deutschen Obstbaugebieten gedenken. Die zunächst erhobene Frage, ob sich dieser Nützling in unseren Limatischen Verhältnissen dauernd erhalte, ist zu bejahen. Dies ist sogar in den ostdeutschen Obstbaugebieten geschehen. Eine ganz andere Frage betrifft die Nützlichkeit Les Wespchens für deutsche Verhältnisse. Bei uns sind weniger die Limatischen Bedingungen des Ver breitungsgebietes als vielmehr die ökologischen Ver hältnisse maßgebend, d. h. je enger und Lichter die Obstanlagen gepflanzt sind, desto besser vermehrt sich Lie Blutlauszehrwespe und um so wirksamer ist die Nachstellung der Blutlaus, die ja unter denselben Umständen besonders schädlich ist. Nach diesen Dar- dl bei allen bei Mengen Mitglieder der Garienbauwirischafisvcrbände, die die- ' Anordnung zuwiderhandcln, können in OrbnungS- „ afe genommen werden. Als Zuwiderhandlungen sind auch Mahnahmen anzuschen, die, ohne gegen den Wort- laui dieser Anordnung zu verstoßen, eine Umgehung darstellcn. M kg der 1-Kg-PretS, 4?l kg der 19-Ks-PreiS, 49H kg der 1M-kg-PrciS, 297 kg der 1M0.kg-Preis, Für die Preisberechnung, die nach Maßgabe der Ein- zelüestellungen zu erfolgen bat, gelten nach Sorten ge trennt folgende Festprcisstuscn der weißen, blauen und In der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland Einhcitsbewertung des land- und forstwirtschaft lichen Vermögens ab 1. 1. 1940. Der Reichsfinanzminister erläßt in einer Be kanntmachung vom 22. Dezember 1939 die Be stimmungen für die Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in der Ost mark und dem Reichsgau Sudetenland. Sie wer den in folgender Weise bekanntgegeben: 1. Im Reichssteuerblatt 1939 S. 1221 folgende Entscheidungen: a) landwirtschaftliches Vermögen: Reichshundertsätze der Vergleichsbetriebe, b) Wein bauvermögen: Reichshundertsätze der Vergleichs lagen, o) gärtnerisches Vermögen: Hektarsätze für Gemüsebaubetriebe, Blumenbaubetriebe und Baum schulbetriebe und Hektarwerterhöhungen für Obst baubetriebe. 2. Durch Offenlegung in den Diensträumen der Oberfinanzpräsidenten während der Dienststunden in der Zeit vom 1. bis 29. Februar 1940 wird für das forstwirtschaftliche Vermögen bekanntgegeben: a) von welchem Wert für die Flächeneinheit (Hek tar) eines Nachhaltsbetriebs mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis auszugehen ist (Hektarsatz), b) mit welchem Hundertsatz des nach ») festgestell ten Hektarsatzes die einzelnen Altersklassen anzu sehen sind, o) mit welchem Hektarsatz Mpenwald- (Schutzwald), Eichenschälwaldbetriebe und sonstige Wälder oder derartige Flächen innerhalb anderer Betriebe anzusetzen sind. geschnittene Getreide auf Lem Halm gepfändet, Ler Jude sammelt inzwischen mis dem Vermögen seines ür ? Wirtsvolkes ungeheure Reichtümer. ' TwsckmäZi'Lks LsLSmp/llllFsmaKnaünisN srLöüsn ck's Qüts clsr Hinten Kampf den Kernobstschädltngen! Wenn wir die bisherige Weltgeschichte betrach ten, so sieht es beinahe so aus, als ob das ein unabwendbares Schicksal sei. Denn die Jahr tausende zwischen Joseph ünd Rathenau sind aus gefüllt mit einer endlosen Kette gleicher Vorgänge. Die alten Römer konnten ihrer jüdischen Getreide- Wucherer, für die eine besondere Bezeichnung „Dardanarier" geschaffen wurde, nicht mehr Herr werden, das deutsche Mittelalter prangert den „Kornjuden" als einen Begriff an, der bei allen europäischen Völkern sprichwörtlich geworben ist. Mit einer großartigen Anschaulichkeit kennzeichnet diese Vorgänge Las neue, im Blnt-und-Bodcn-Vcr- lag, G. m. b. H„ in Goslar erschienene Buch von Gustav Erich Daun „Geschäfte mit dem Hunger". Jahrhunderte über Jahrhunderte treten hier zur verzweifelten Anklage an. Aber die Weltgeschichte, die so lange eine ungehörte und unverstandene Lehrmeisterin gewesen ist, hat schließlich doch ihren Sinn erfüllt. Adolf Hitler hat die erlösende Er kenntnis verwirklicht: „Freiheit und Brot wachsen auf einem Halm!" Im Zeitalter der nationalsozia listischen Marktordnung sind die unholden Gauner, die von Joseph bis Rathenau aus der Aushunge rung von schaffenden Menschen ihr Geschäft machten, wesenlose Gespenster geworden. Unser täglich Brot ist vom Juden befreit worden. Für jetzt und immerdar. Denn wir wissen mit dem Worte eines jungen Dichters unserer Tage: Wir sind Las Kornl des nach Abschnitt II, III und IV jeweils maßgebliche» Preisverzeichnisses zugrundezulegcn. VI. Anbau» und LieserungsvertrSge Sind Anbau- und LiefcrungsvertiSge nach den Vor schriften des Verbandes der gartenbaulichen Pflanzen- züchier abgeschlossen so sind bei Erbsen, Bohnen, Spinat, Garienmcldc, Scrbstrüben und Mairübcn 7>4 v. H., bei allen anderen Gemüsesämereien 10 v. H. Nachlaß aus die gemäß Abschnitt II Abs. 1 und Abschnitt V sich ergeben den Festpreise zu gewähren. VII. Wirkung sür bestehende Verträge Verträge, die vor Jnkrafliretcn dieser Anordnung zu anderen als den hier vorgcschricbenen Preisen und Be dingungen abgeschlossen werden, gelten als zu den Prei sen und Bedingungen dieser Anordnung abgeschlossen. Dies gilt nicht sür Verträge, bet denen der Verkäufer selne vertraglichen Pflichten erfüllt oder der Käufer Len Kaufpreis gezahlt hat. VIII. Ausnahmen Der Vorsitzende der Haüptvcrcinigung kann im Einzck- sallc Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anord nung mit Zustimmung des Neichskommissars für die Preisbildung zulasten. IX. Strasvorschrtsteu unter M s der 59 x der 259 g der 4N kg der „ 25 kg der 100-kg-Preis, 297 kg der IMb-kg-Preis legungcn überrascht nicht, daß der Nützling bis her im Alten Land und un Obstbangebiet um Wer der eine spürbare Erleichterung der Blutlausplage erbracht hat. Dabei ist aber zu beachten, daß auch hier eine zusätzliche Bekämpfung der Blutlaus er forderlich ist; besonders im zeitigen Frühjahr, wenn sie einen beachtlichen Vorsprung gewonnen hat. Die an die Einführungen der Zehrwespe geknüpften Hoffnungen haben sich also nur teilweise erfüllt; für geschloffene „Obstwälder" bedeutet sie allerdings eme Lankenswerte Hilfe gegen die Blutlausplage, zumal sie keine Kosten verursacht. Eine spürbare Wendung zum Besseren Hai die Bekämpfung des Apfelblütenstechers (^ntkonomus pomorum) genommen. Damit ist auch der unnötige Streit über die Bedeutung dieses Käfers für den Obstbau beendet. Im übrigen er scheint es mir wesentlich, bei zu reichlichem Obst- hehaug dem Menschen und nicht dem Käfer den Ausgleich zu überlassen. Für die Bekämpfung des Apfelblütenstechers sind in Verbindung mit Ler Vorblütenspritzung flüssige und getrennt davon staubförmige Kontaktmittel vor geschlagen worden. Beide Verfahren nutzen den Frühjahrs-Ernährungsfraß des Käfers aus und müssen vor Beginn der Eiablage, und zwar bei Anwesenheit Ler größten Anzahl Ler Käfer in der Baumkrone, angewendet werden. Während aber Lurch die flüssigen Mittel nur die getroffenen Tiere zugrunde gehen, treffen staubförmige auch noch die später ankommenden. Letztere wirken also nach, was besonders bei günstiger Witterung be deutsam ist. In unseren Vergleichsversuchen haben die Dinitrokresol enthaltenden Stäubemittel stets am besten abgeschnitten; es solgten die Derris- Pyrethrum-haltigen Stäubemittel, während die flüssigen zumeist versagten. Die Dinitrokresol enthaltenden Präparate eignen sich wegen ihrer Giftigkeit nur für Großanlaaen kurz vor dem Austrieb der Knospen in den Händen von Fachleuten, die Derris-Pyrethrum-haltigen Mittel, die in jedem Zustand der Bäume vertragen werden, für Leine Anlagen für jedermann. Nach meinem Dafürhalten wäre es das beste, wenn der Schädling mit der Winterbekämpfung der Gesamt- anlage niedergehalten werden könnte. Sehr viel schädlicher als der Apfelblütenstecher ist der B i r n k n o s p e nstc ch e r (^ntkonomus pvri). Mit jeder Knospe die er während des Ernährungs- und Brutfratzes zerstört, geht nicht nur ein ganzer Blütenstand zugrunde, sondern die WachZtumsanlage des Triebes. Die heimgesuchten Bivnen sind an den zahlreichen vertrockneten Kurz- trieben ohne weiteres zu erkennen. Man muß sich Wundern, daß diesem Spezialschädling der Birne bisher so wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist, obwohl er in zahlreichen Obstbaugebieten be trächtlich schadet. Der sehr schlechte Zustand der Birnen in zahlreichen Anlagen in Ler engeren und weiteren Umgebung von Berlin geht m. E. zu Lasten des Käfers. Der Käfer, der im Juni aus den Larven in den auffällig verdickten Knospen, die j nicht austreiben, hervorqeht, übersommeöt verbor- j gen in den Ritzen der Birnbäume und beginnt in : der Krone Anfang September den Ernährungsfraß, j dem sich ab Oktober der Brutfraß mit Eiablage: anschließt. i Für die Bekämpfung des Käfers kommen zwei : Möglichkeiten in Betracht: 1. Gründliches Ab- : waschen der Stämme nnd Neste mit Dinitrokresol- j bzw. Derris-Phrethrum-enthaltenden Mitteln zur j Abtötung des Käfers in den Schlupfwinkeln vor: Aufbruch aus dem Sommerschlaf; 2. gründliche Be- j spritzung des ganzen Baumes kurz nach Beginn des j Ernährungsfraßes mit denselben Präparaten. Um : ältere Bäume vom Schädling zu reinigen, empfiehlt i es sich, den Spritzstrahl nahe an die besonders: rissigen Teile des Stammes und der Neste zu Hal- : ten, damit die Flüssigkeit tief in diese eindringt. j DaS Verfahren hat in Leinen Freilandversuchen j zum Ziel geführt, in Großbehandlungen haben wir : bisher zwar keine radikale Vernichtung des Schad- j lings, Wohl aber eine bemerkenswerte Vermin- j derung feines Schadens nnd damit ein fast nor- : males Wachsen und Austreiben der Bäume erreicht, j Nach der besprochenen Art der Schädigung können j sich die Bäume erst im Laufe mehrerer Jahre er- holen. Den Schädling mit der Winterbekämpfung zu treffen, ist nicht möglich. Er erfordert jedoch j eine Sonderbehandlung, die sich aber lohnt. Or. tt. Tkiem. Anordnung Nr. 1/40 ter Hauptvereinigung der tcuischen Gartcata«Wirtschaft und ter Hauptuereinigung ter ?c«Uchea Setreit«» »nt Futtermittelwirtschast. vetr.: Festpreise sür Gemüsesämerete« Vom 2. I. 194» Auf Grund der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft, ter Satzung der Haupt- vercinigung ter deutschen Garicnbauwirischast, der Ver ordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft und der Satzung der Haüptvcrcinigung der dcuischen Getreide- und Fuiiermitielwirffchast wird mit Zustimmung dcS NeichSminisiers sür Ernährung und Landwirischast und des Neichskommissars sür die Preisbildung ungeordnet: I. Vermehrerabrcchnungsprels« Dix in der Anlage 1») veröffentlichten Vermehrer- AbrcchnungSprcise für Gemüsesämereien werben als Fest preise festgesetzt. II. SamensuchhandelSpreise (1) Beim Absatz von Gemüsesämereien der Samenzucht beiriebe an Samcnsachhandclsbeiricbe, die in der Sa- mcnsuchhandelsliste eingetragen sind, sowie dieser Grup pen untereinander gelten die in der Anlage 2 veröffent lichten SamensuchhandelSpreise (GemüsesamenpreiSIiste sür den Samcnsuchhundelj — sogenannte weiße Liste — als Festpreise ab Siaiion des Erzeugers. (2) Für Erbsen und Bohnen sind die Samcnfachhan- dcisprcise auch den Verarbeitcrbciricbcn einzuräumcn, die dem Verkäufer gegenüber Nachweisen, baß sie Uber diese Erzeugnisse mii Erzeugern Anbau- und Lieferungs- Verträge fReichSeinheiiSvcrirägc) abgeschlossen haben. III. Wiederverkäuferpreis« M Für Verlause von Gemüsesämereien an Wiederve» käuscr, die nicht in tcr Sumcniachhundclslistc eingetragen sind, gelten die Preise, die in dem Haupipreisverzeichnis für Gemüscsamen 1988/1939 (Verbraucheriestprcise) fest gesetzt sind, abzüglich 25 v. H. und zuzüglich des Bc- irugcs, um ten die Preise der Anlage 2*) jeweils höher sind als die Preise der Gemüscsamcnpreisltste 1938/1939 für den Samenfuchhaudel. Die danach sich ergebenden Preise werden von der Haiiptvereinigung der ocutschen Garicnbauwirischast (Hauvivereinigung) abgerundet und als Anlage 3**j zu dieser Anordnung — sogenannie blaue Liste — veröffentlicht werden. f2) Als Wiederverkäufe! gelten auch Erwerbsgärtner, die in der Wiederverkäuserlistc eingetragen sind. IV. Verbraucherpreis« fl) Für Verkäufe von Gemüsesämereien an Verbraucher werden die in der Anlage 4**) veröffentlichten Verbrau cherpreise (Haupipreisverzeichnis für Gemüsesämereien) — sogenannte grüne Liste — als Festpreise festgesetzt. (2) Erwerbsgärtner, die nicht in der Wiederverkäufe» liste einaeiragen sind, und Erwerbsanbauer sind zu Bcr- brauchcrscstpreisen für Gemüsesämereien abzüglich eines Nachlasses von 12 v. H. zu beliefern. (3) Verarbeiterbciricbe, die nachweislich mit Erzeugern Anbau- und Licferungsvcrträge (NeichseinheitSvcrträye) abgeschlossen haben, erhalten auf die Vcrbraucherfestpreffe für Gemüfesamereicn mit Ausnahme von Erbsen und Bohnen einen Nachlaß von 12 v. H. <4) Kleingärtner-, Kleinflebler-, Gartenbau-, Obstban- und ähnliche Vereine dürsen nur mit abgefaßten Men- gen beliefert werden. Sie erhalten bei Sammelbestellun gen auf die Vcrbruuchcrfcstpreise für die Kleinpackungen einschließlich der sogknannien „Bunicn Tüten" 1» v. H. Nachlaß. iS) Personen, die Bestellungen bei Kleinverbraucher» ausnehmen (Ausirugssammler), erhalten als Vergütung sür ihre Tätigkeit 10 v. H. vom Verkaufspreis. V. Festpreisstufe« x. j Inkrafttreten j: Diefe Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. 1. 1949. Der Vorsitzende der Hauptvercinigung der deutschen Gartcubauwlrischast, : j Loottnsr. j ' Der Vorsitzende der Hauptverclnigung der dcntschcn Getreide» und Futtermittelwirtschast. I. B.: 2sok!rnt. *) AlS Sonderdruck zu beziehen vom Verband ter > gartenbaulichen Pslanzenzüchicr, Berlin-Eharloitenburg 4, Mommsenstraßc 71. **) Als Sonderdruck zu beziehen von der Buchbruckcrci Paul Zimmermann, Berlin SW. 68, Friedrichstraße 16. Neuer Lehrgangsbeginn Ab 1940 werden die neuen Lehrgänge an der Versuchs- und Fol/schungsanstalt füp Gartenbau in Berlin^)ahlem alljährlich im Frühjahr mit dem Zommersemester beginnen und nicht mehr wie bis her im Herbst. Die Anmeldungen sür den kom menden neuen Lehrgang, dn voraussichtlich am 1. April beginnen wird, sind möglichst umgehend vorzunchmen,
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