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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 57.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 57.1940
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 2, 11. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 3, 18. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 4, 25. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 5, 1. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 6, 8. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 7, 15. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 8, 22. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 9, 29. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 10, 7. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 12, 21. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 13, 29. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 14, 4. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 15, 11. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 16, 18. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 17. 26. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 18, 2. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 19, 9. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 21, 23. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 22, 30. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 23, 6. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 24, 13. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 25, 20. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 26, 27. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 27, 4. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 28, 11. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 29, 18. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 30, 25. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 31, 1. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 32, 8. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 33, 15. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 34, 22. August 1940 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 36, 5. September 1940 1
- Ausgabe Nummer 37, 12. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1940 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1940 1
-
Band
Band 57.1940
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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GartenbaMvirtscha ü I vlut undvodrn vku^cuck kkwck»86^kiktxio^u ^9Lrtsckaltszeim^ des veutsods 6artenb aureitung kür cken SucketenZau Xov ^mtliode Zeitung kür äpn Kartenbau iin Reiob8näkr8tsnck und >1itteilung8dls1 vknuvicir QXir^ixck-vvirZcK dcutlckcn Gartmbaues ver LrwerdagLrtner unck Li u m e nbi n ä er in Wien t äerLauptvereinigung ckerckeutavbenksrtendaurvirtaob,^ NsuptsevriNIeituriK: Nerlia-OUs^Ioltendur^ 4, XcUIat^rstrsös 38/39, ^«i-nrul 914208. Ve^Is^ 6A^1ner>8oUe Ve^lZ^s^essI^eNaN Or. XVsIter t-anz 8.-(1. Nevill 8XV 08. lioedsNLKe 32, k'e^nruk 176410 ?08l8oveekkontc>. ösrNn 6703 ^nielxellprels: 46 mm breit« MUImeterreile 17 ?Ix., lertsnrelxen mm-?rei8 so ?k^. 2ur 2eit ist Lmsi8enprel8ll8te 14r. 8 V. 4. Luxusl 1937 ^alUz. Xorelxen-nnskmesekluL: OienstLS Irak. ^nreiMr.sniiükme. krsnkiurt (O6«r), OOerstr. 21. peror. 2721. Pv8t8vkeelck.: Nerli» 62011, Lrkallun^sart Nrsnkluil (0). krsekeint vSekentliek. keruxsßebokr: -ruz^rbe L monstl. 0X1 1.—, LusMbe k (nur kür Siitxlieäer 6es keick8n!tdr8tLnckes) vierteljükr!. 0X10.7L rurüs-I. ?08tdesteIIxebvkr Pc»8tverlsg8ort Orankkurt / Ocker - Ausgabe » Lerlln, vonnerstsg, SO. Alai 1940 57. ^skrgsng — Kummer 22 Ksi'eüssinüsitsvorLOÜri/tsn cluieü ^norcinllUN rsoktsvschi'ncUickü Fsworcisn Sortierung von Lbst und Gemüse Die Haupwereiniguna der deutschen Gartendou wirtschaft gab jetzt die Anordnung Nr. 17/40 betr.: Reichseinheitsvorschriften für die Sortierung von Obst und Gernüse bekannt (siche auch Seite 3 die ser Zeitschrift). ' Die Reichseinheitsvorschriften für die Sortie rung von Obst und Gemüse bestehen für die haupt sächlichsten Erzeugnisarten bereits seit langem als Empfehlung. Trotzdem sie als solche nicht zwin gende Vorschrift waren, wurden sie im Laufe der Zeit bereits zum allgemeinen Handelsbrauch. Es war jedoch notwendig, diesem Handelsbrauch, nachdem er nunmehr feste Formen angenommen hatte und die einzelnen Bestimmungen konstant blieben, eine anordnungsmäßig verbindliche Form zu geben. Es hat sich herausgestellt, daß in erster Linie die Preisüberwachung bei Obst und Gemüse nur durchführbar war, wenn ihr fest verbindliche Vor schriften über die Güte der einzelnen Erzeugnisse zugrunde lagen. 'Aus diesem Grunde wurden so wohl von verschiedenen Gartenbauwirtschaftsver bänden als auch einzelnen Preisbildungs- und Ueberwachunasstellen Anordnungen über die Güte bestimmter Erzeugnisse erlassen. Dies führte je doch dazu, daß aus der ehemals einheitlichen Richtlinie eine Fülle verschieden lautender Be stimmungen herausgegriffen und unabhängig von einander in Kraft gesetzt wurden. Dieser Zustand machte sich besonders bei dem über weite Teile des Reiches sich erstreckenden Versand der Ware störend bemerkbar. Durch die Anordnung Nr. 18/40 der Haupt vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft, die für alle inländischen und solche ausländischen Frischwaren, die unverpackt eingeführt und im In- lande verpackt werden, gilt, wird die Berechnung des Verpackungsmaterials vom Erzeuger und andererseits vom Einführer (Importeur) bis zum Verbraucher geregelt. Die Verpackung kann ent weder aus Dauerpackmaterial, also mehrfach ver wendbaren Gefäßen, oder aber verlorener Ver packung, also nach einmaligem Gebrauch nicht mehr oder nur bei ganz sorgfältiger Behandlung nochmals gebrauchsfähigem Verpackungsmaterial bestehen. Während die verlorenen Verpackungsge fäße in der Anordnung gesondert aufgeführt wur- den, gelten alle übrigen zur Verpackung von Obst und Gemüse benutzten Packmittel, d. h. Kisten, Körbe u. dgl., als Dauerverpackung (siehe Seile 4). Um einen sparsamen Verbrauch der aus Holz hergestellten Verpackungsmittel zu gewährleisten, wurde bestimmt, daß die Mitglieder der Verteiler« und Verarbeitergruppe der Gartenbauwirtschasts- verbände sämtliches Verpackungsmaterial nach sei- ner Benutzung der Wiederverwendung zuzusühren haben. Das Verpackungsmaterial ist daher ent weder an den Lieferanten oder eine von diesem bestimmte Stelle, das verlorene Verpackungsmate rial grundsätzlich an die Sammeilstellen der Rück kauforganisation abzuliefern. Diese Organisation übernimmt das ihr angebotene Verpackung?- material, um es, soweit notwendig, auszubessern und der Wiederverwendung zuzusühren. Neben der Bestimmung, daß das Verpackungsmaterial zurückzugeben ist, steht das Verbot der Vernich tung von Verpackungsmaterial aller Art. Wer also Verpackungsmaterial, wie es bisher leider vielfach üblich war, zu Feuerholz zerschlägt, macht sich auf Grund dieser Anordnung strafbar. Für die Rückgabe des Dauerpackmaterials, das im Grundsatz unverzüglich nach Freiwerden fracht frei zurückszusenden ist, wurden Fristen festgesetzt, die bei leichtverderblichen Erzeugnissen 2 Wochen, bei weniger leicht verderblichen Erzeugnissen 4 Wochen, vom Tage der Absendung der verpack ten Ware an, betragen. Diese Bestimmung geht davon aus, daß leichtverdcrbliche Ware im allge meinen schneller verkauft wird, die Verpackungs- mittell also eher frei werden als bei weniger ver derblicher Ware, die evtl, über mehr oder weniger kurze Zeit auf Lager genommen wird. Höhere Gewalt setzt selbstverständlich die genannten Fristen außer Kraft. — Neu ist die Bestimmung, daß das Dauerpackmaterial frachtfrei zurückzusenden ist. Diese Bestimmung stellt den Handelsbrauch wieder her, der in der bisherigen Regelung betr. Abgel« Es kam des weiteren hinzu, daß durch die immer fühlbarer werdende Verknappung an Arbeitskräf ten viele der z. Zt. gültigen Bestimmungen nicht mehr durchführbar waren. Die neue Anordnung mußte daher allen diesen Gesichtspunkten folgen und eine wesentliche Ver einfachung der Bestimmungen bringen, die auch unter den heutigen Verhältnissen eins restlose Durchführung ermöglicht. Während bisher die Sortierungsvorschriften mit den Vorschriften über die Verpackung gekoppelt waren, sicht die neue Anordnung ausschließlich Sortierungs-, nicht jedoch Verpackungsvorschriften vor. Die letzten wurden bewußt herausgelassen, da im Augenblick keine Gewähr dafür gegeben werden kann, die vorschriftsmäßigen Verpackungs mittel in ausreichender Zahl zu erhalten. Die Anordnung gilt nach dem Wortlaut ihrer Ziffer I für den Verkehr mit inländischem frischen, auch kühlgelagerten Obst und Gemüse. Sie gilt also nicht für Auslandsware. Wesentliche Bestimmungen enthalten die Zif fern 1) und 2). Hierdurch wird die Kennzeichnung im einzelnen festgelegt. Besonders Ziffer 2) ent hält eine für die Sortierungsvorschriften völlig neue Bestimmung über die Kennzeichnung der Preisgruppen und Sorten bei Kernobst. Diese Be stimmung ist den Erlassen des Herrn Reichskom- missars für di« Preisbildung bei Kernobst ge nauestens angepaßt. tung für Verpackungsmaterial nicht eingehalten war. Die Kosten der Rückfracht sind aus der Handelsspanne zu tragen. Die durch die Benutzung des Dauerpackmaterials entstehenden Kosten und Verluste können vom Eigentümer dem Verkaufspreis der Ware als Ab nutzungsgebühr angehängt werden. Diese Ab nutzungsgebühr darf jedoch in keinem Falle den Betrag von 1 M für 100 Ware übersteigen. Die Festsetzung dieser Abnutzungsgebühr stellt etwas völlig Neues gegenüber der bisherigen Regelung in der Bekanntmachung Nr. 16/38 der Hauptver einigung der deutschen Gartenbauwirtschaft dar, in der lediglich eine Abnutzungsgebühr als solche ohne Nennung eines festen Betrages berechnet wer den konnte. Weiter ist neu, daß der.Meinverteiler diese Abnutzungsgebühr als Bestandteil seines Einstandspreises berechnen kann und zwar in voller Höhe. Die Abnutzungsgebühr ist bei allen Handelsstnfen, mit Ausnahme bei Abgabe an den Kleinverteiler, der sie, wie gesagt, in den Ein standspreis der Ware aufnehmen kann, gesondert auf der Rechnung zu vermerken. Die Abnutzungs gebühr darf nur einmal berechnet werden, so daß es, wie die Anordnung besagt, nicht möglich ist, sie nochmals zu berechnen, auch wenn die Ware auf einer Verteilerstufe umgepackt wird. Für die Leihverpackung ist der Eigentümer be rechtigt, einen Pfandbetrag bis zur doppelten Höhe des Neuwertes dem Wavenverkaufspreis anzuhän« gen. Dieser Pfandbetrag, der in jedem Falle ge sondert auf der Rechnung zu vermerken ist, darf auch den nachfolgenden Verteilerstufen im An hängeverfahren in Rechnung gestellt werden. Er ist bei Rückgabe der Leihgefäße an den Eigen tümer von diesem in voller Höhe zu vergüten. Sofern die für die Rückgabe gesetzten Fristen nicht eingehalten werden, verfällt der Pfaudbetrag und geht zu Lasten des zur Rückgabe Verpflichteten, der ihn aus seiner Handelsspanne endgültig zu tra gen hat. Verlorene Verpackung kann in Höhe ihres tat- sächlichen Wertes, also Einkaufspreis zuzüglich Fracht und Nebenkosten, in Rechnung gestellt wer den. Der Wert des Verpackungsmaterials ist jedoch nicht dem Einstandspreis hinzuzurechnen, sondern an den Abgabepreis der Ware anzuhän gen. Er ist daher auch auf der Rechnung beson- ders zu vermerken, lediglich der Kleinverteiler darf die ihm in Rechnung gestellten Verpackungs kosten für verlorenes Material feinem Warenein« standSprviS hinzurechnen und zwar in voller Höhe. Diese Bestimmung ist neu gegenüber den Bestim mungen der Bekanntmachung der Hauptvcreini- gung der deutschen Gartenbauwirtschaft Nr. 16/38, nach denen lediglich die Hälfte der Kosten des ver lorenen Verpackungsmaterials vom Kleinhandel berechnet werden konnte. Die gleiche Regelung gilt auch zur Abgeltung der Selbstkosten des Verschalungs- und Frostschutzmaterials beim Ver sand von Ware in loser Schüttung. Das Gewicht der Verschalung darf jedoch im berechneten Warengewicht nicht mit enthalten sein, um eine doppelte Berechnung des Verschalungs« und Frostschutzmaterials auszufchließen. Der auch bisher nicht oder kaum üblich« Brutto« Seitdem im Morgengrauen des 10. Mai die deutschen Truppen im Westen zu dem Kampf an getreten sind, ,/der das Schicksal der Nation für die nächsten tausend Jahre entscheidet", sind es nur wenige Stunden, da unsere Gedanken einmal nicht draußen bei den Soldaten sind. Der Bauer hinter dem Pflug, die Arbeiter in den Betrieben, die Deutschlands Waffen schmieden, die Männer und Frauen daheim in den Kontoren, die Mütter, die ihre Kinder hegen, M« sehen jede Stunde und jeden Tag einmal das Antlitz des feldgrauen Sol daten im Stahlhelm vor sich. „Tut jetzt eure Pflicht. Das deutsche Volk ist mit seinen Segenswünschen bei euch", rief ihnen der Führer zu, als sie zum Kampfe antraten. Das Volk an der Heimatfront aber nahm die Mahnung des Führers aief auch für sich, und die Pflicht wird mehr noch als sonst einziges Recht des einzelnen in diesem Lebens kampf. Die Segenswünsche aber, die unsere Sol daten begleiten, finden ihren, besten Ausdruck in einer vielfältigen Steigerung unserer Einsatzbereit schaft. Und daraus kommt es entscheidend an, denn nach wie vor ist es notwendig, sich immer vor Augen zu halten, daß dieser Krieg, den die West mächte entfesselten um Großdeutschland Hinweg zusegen, nur dann zu gewinnen ist, wenn auch die Heimat unablässig ihre Pflicht tut. Auch in unserem zwar verhältnismäßig kleinen, aber doch bedeutenden Abschnitt Gartenbau kann die Forderung nach restlosem Einsatz nicht oft und eindringlich genug erhoben wenden. Der Winter hat uns viel zu schassen gemacht und in vielen Tei len des Reiches hat das verspätete Frühjahr nicht nur manche Hoffnung auf frühzeitige Erträge ent täuscht, sondern auch vom Gesichtspunkt der Ver sorgung aus Verzögerungen mit sich gebracht, die sich später in einer gesteigerten Nachfrage noch auswirken werden. Diese Nachfrage muß erfüllt werden. Jede zusätzliche Menge, die wir dem Boden abringen, hilft die Basis unserer Ernährung ver breitern und damit die Widerstandskraft stärken. Jetzt müssen wir evfüllen, was wir jahrelang dem deutschen Polke versprochen haben, seine Ernährung auch dann sicherzustellen, wenn einmal die Zufuhren aus dem Ausland nicht so reichlich fließen. Das ist die Grundlage unserer Arbeit, seitdem der Nationalsozialismus die Macht übernahm und R. W. Darr« die Führung der deutschen Agrar politik, daß sich auch in der Ernährungswirtschaft im Kriege bewähren mutz, was im Frieben gestaltet wuvde. Es hat genug Kritiker gegeben, die es nicht wahrhaben wollten, daß gerade die Ernährungs wirtschaft sich ausschließlich auszurichten habe nach den Erfordernissen eines um feine Freiheit kämp fenden und seine Freiheit unter allen Umständen sichernden Volkes. In der Geschichte des Freiheits- kampfes des deutschen Volkes aber wird der I. Juni 1030 immer einen besonderen Platz deswegen ein nehmen, weil an ihm mit dem Ruf des Führers an R. Walther Darrs, die Führung der Landwirt schaft in der NSDAP, zu übernehmen, der Führer die deutsche Agrarpolitik einem Manne anver traute, der den Mut und das Wissen und die Tat kraft hatte, mit den althergebrachten Formen der Agrarpolitik ein für allemal zu brechen. Schon 1032 evklärte Darrs: „In letzter Minute kehren wir um und machen den Gedanken von Blut und Boden wieder zu dem, was er unseren Vätern gewesen ist. zum Ausgangspunkt unseres politischen Denkens und Wollens". Indem er diesen Grundsatz zum Wesen seiner Agrarpolitik machte, löste er sie aus der Sphäre des rein berufsständisch-interessen- orientierten Denkens und machte die deutsche Agrarpolitik damit zu einem starken Eckpfeiler der deutschen Politik überhaupt. Der deutsche Freiheits- kamps kann sich deswegen aus eine gefestigte Ernäh- für Netto-Verkauf von inländischen Frischwaren und ausländischen unverpackt eingefühlten Frisch waren ist durch diese neue Anordnung grundsätz lich verboten. Auch diese Bestimmung hat ihren Grund darin, die Kosten des Materials nicht doppelt berechnen zu können. Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen dieser Anordnung können wie üblich in Strafe genom men werden. Durch die Unordnung wurden sowohl die Be kanntmachung Nr. 16/38 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft betr. Abgeltung für Verpackungsmaterial wie auch alle Sonder regelungen der Gartcnbauwirtschaftsverbände außer Kraft gesetzt. Die Anordnung gilt daher mit ihrer Verkündung im gesamten Reichsgebiet. rungswirtschaft stützen, weil ihre Führung die Auf gabe von Anfang an gesamtpolitisch sah. Mag auch der Wille als mächtigster Förderer Vollhafter Be- Wogungen und Entwicklungen militärische und ver tragliche Abhängigkeiten abzuschütteln vermögen, so versagt doch selbst der härteste Wille, ja der glühendste Freiheitswille eines Volkes dem Hun ger gegenüber. Weswegen der Satz ewige Wahrheit bleibt, daß, „wer den Brotkorb eines Volkes in der Hand hat, auch die Freiheit dieses Volkes restlos beherrscht". Heute begreift ein jeder von uns die große Bedeutung, die diese Auffassung Darres vom Ziel der deutschen Agrarpolitik aus dem Jahre 1032 für die Gestaltung des Bauerntums und die deutsche Ernährungswirtschaft gehabt hat. Wir können uns heute eine andere Sinngebung unserer Arbeit am Boden kaum verstellen. Denn aus ihr wuvden nicht nur die Maßnahmen zur Er haltung des deutschen Bauerntums, wie sie im Reichserbhofgesetz und im Reichsnährstandgesetz ver ankert sind, geboren, sondern auf dieser Grundlage wuchs auch die Ordnung im Verkehr mit landwirt schaftlichen Erzeugnissen, die uns nach innen die Kraft gab, Erzeugungsschlachten zu schlagen und damit den Brotkorb zu sichern, nach außen aber im Frieden die Voraussetzungen schuf für eine neue Ordnung der Beziehungen der Völker Europas zu Deutschland aus der Grundlage eines geordneten Warenaustausches, der sich im Krieg als entschei dender Blockadebrecher bewährt hat. Es ist für den Bauern und Gärtner und für das Volk ein Beweis für die Sicherheit der Staatsfüh rung, zu wissen, daß wir in diesen Kampf aus allen Gebieten mit einem wohlvorbereiteten Rüst zeug gehen. Und dazu haben uns ja die Herren der westlichen Plutokratien die Zeit lassen müssen, daß wir unsere Erzeugungsschlachten im Frieden auf der Grundlage einer geordneten Wiriscbast und mit bewährten Methoden führen konnten. Denn es ist schließlich der Segen der Ordnung aus national- soziälistischem Denken, wenn die deutsche Landwirt schaft den Kampf gegen die Blockade von Wirtschaft- lieh sicherer Plattform aus führen kann und wenn sich heute überall im grotzdeutschen Vaterland bereits zu zeigen beginnt, daß die Kriegserzeu gungsschlacht 1040 aus breitester Front auf jedem Hof und in jedem Betrieb der Ernährungswirt« schaft im Gange ist. Wenn also hier im eigenen Lande der Blockade Halt geboten wird, dann ist das eine Auswirkung jener AA>eit, die im Frieden schon im Hinblick aus die Bewährung im Kriege angefaßt wurde. Auch im feindlichen Auslande Hal die deutsche Gegenwirkung gegen die Blockademaßnah men zu dem Versuch einer vermehrten landwirt schaftlichen Erzeugung gezwungen. Man versucht mit dem Abklatsch deutscher Maßnahmen, die zu studieren man sich ja im Frieden eifrig bemühte, oft genug bekrittelte oder atz gegen das Wohl der anderen Völker gerichtet abgetan hat, Erzeugungs schlachten und Rativnierungsmaßnahmen nachzu machen. Man wird dort weder der ständig zuneh menden Preissteigerung noch der Ungerechtigkeit in der Warenverteilung Herr. Im Gegensatz dazu vollziehen sich bei uns im Gartenbau wie in der übrigen Landwirtschaft die Steigerung der Erzeu gung und die Preisbildung nach Gesetzen, die durch die Marktordnung für den Krieg und den Frieden seit Jahren festgelegt worden sind. Mit der Sicher heit, die die Marktordnung in alle Betriebe der Ernährungswirtschast — auch in diejenigen der Verteiler, und die Verarbeiterftufe — gebracht hat, wurden in Deutschland auch jene unabdingbaren psychologischen Voraussetzungen für einen erfolg reichen Kampf gegen die Blockade geschaffen, ohne die man nirgendwo Höchstleistungen vollbringen kann. Ein Blick über die Grenzen läßt uns das Neus RsFstunA Vsrscdnuns von Oousr- uncj vsrlorsnor VsrpackunA Verpackungsmaterial für Frischwaren Ordnung durch nationnllorialiltilches Denken Von Kuckolk Sievert
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