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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 57.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194000008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19400000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 57.1940
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 2, 11. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 3, 18. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 4, 25. Januar 1940 1
- Ausgabe Nummer 5, 1. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 6, 8. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 7, 15. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 8, 22. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 9, 29. Februar 1940 1
- Ausgabe Nummer 10, 7. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 11, 14. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 12, 21. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 13, 29. März 1940 1
- Ausgabe Nummer 14, 4. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 15, 11. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 16, 18. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 17. 26. April 1940 1
- Ausgabe Nummer 18, 2. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 19, 9. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 20, 16. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 21, 23. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 22, 30. Mai 1940 1
- Ausgabe Nummer 23, 6. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 24, 13. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 25, 20. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 26, 27. Juni 1940 1
- Ausgabe Nummer 27, 4. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 28, 11. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 29, 18. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 30, 25. Juli 1940 1
- Ausgabe Nummer 31, 1. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 32, 8. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 33, 15. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 34, 22. August 1940 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. August 1940 1
- Ausgabe Nummer 36, 5. September 1940 1
- Ausgabe Nummer 37, 12. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. September 1940 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Oktober 1940 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1940 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 47, 20. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1940 1
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1940 1
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1940 1
-
Band
Band 57.1940
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- Gartenbauwirtschaft
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GartenbawviiMBÜ vcui^OttkkkkwcirvZO^ir^kEäu veiru^cir Q-^ir^cir-k0ir8cE ^PLrMakwzeitun§ des dcutlcken Gartenbaues veuisoks Oarlendsureituntz lüi- den Suäeiengsu Der k r rv e r d 8 g L r 1 n e r und k I u m e n d i n d e r In Wien ^mtüoke Leitung küi-äsn6si-tenb»u im Neiodsnskrstsnäunä^itteilunßsblgtiäer II suptvereini^ung 6er äeut8oken6si-iendauvirt8oli»tt »supk-driltl-ituv«: L-rlio-Ldsrlott-nburz 4, 8edIM-i»tr-<ö- W/W, kernrui 914208. Verls«: 6»i»«-nsol>- V-rlszszessNsoksN Dr. VV»Iter D«i>8 ^-'6, L«rU-> 8>V 68, Iio<-Kstr»6- 32, kerorut 178416, kost-ekeckliooto: »erllo 67 (S Xn-elL-nprcis: 46 mm breite »ililmeterreUe 17 PI«, "r«t»n-ei«co mm-preis SO PI« ^ur Helt Ist Xnrelgenprelsllst« Sir. 8 v. 4-.uxuet 1937 «QM« XoreixensnnskmesokIuS: Dienste« Irak ^nrelzevennebw«: prenklnrt (Dcler), OO-retr. 21. Pernr 2721. postscdeoklk.: Perlin 62011, prlallun«sort prenklurt (0). Lrsekeint vüekentlick. Neru«i«ebakr: Xns««ke X mnnetl. PSi I.—, >us»sl>e » (nur Ilir Mt«Iie<Ier Oes peieksnLdrstirnOes) vierteljskri. PU 0.7S ru-a«I. postdesteUgebbbr P«8tverlsg8ort krsnlrlurt (Ocker) - ^usL^d« b kerlill, vonnerstsg, 11. dsnusv 1940 L7. dsdrAsog — ^uminerL politilche 5treiklichter KriegssparenI Das Vertrauen eines Volkes zur Staatsführung bekundet sich sehr wesentlich durch sein Verhalten und durch seine Einstellung gegenüber der Wöh- rung. Es wird jedem Leser noch das Affentheater bewußt sein, das die Engländer und Franzosen um die Beibehaltung ihrer Goldwährung aussührten, um die verzweifelten Anstrengungen, die sie zur Erhaltung des Vertrauens Ler breiten Massen ihrer Völker machen mußten. Wenn wir heute die Weltwährungslage einmal überblicken, so läßt sich ohne weiteres die Feststellung trefsen, daß das Geld seiner früheren Bedeutung entthront worden ist. Zweifellos hat zu dieser Entthronung am allerstärksten Deutschland beigetragen, bas den angenommenen Wert des Goldes beiseite schob und au seine Stelle die produktive Arbeit setzte. Das Geheimnis des deutschen wirtschaftlichen Wieder aufstiegs ist nicht zuletzt durch die Tatsache be stimmt, baß für unsere Währung nicht die Gold deckung maßgeblich ist, sondern das Matz an Ver- trauen zur Staatsführung und die Leistung unse rer produktiven Arbeit. So steht heute das neue Deutschland auch im Kriege diesen WährungS- fragen ganz anders gegenüber als unsere Gegner. Dort spielt das Problem der Erhaltung der Wäh rungskraft eine große Rolle, und schon heute liegt über diesen Ländern das Gespenst einer neuen Inflation. Nichts von alledem in Deutschland. Auch nicht mit dem geringsten Gedanken brauchen wir an etwas Aehnliches zu denken. Eine Inflation ist in Deutschland einfach unmöglich, weil das Ver trauen des Volkes zu seinem Führer durch nichts zu erschüttern ist und weil unsere Arbeit Werte geschaffen hat, die überhaupt nicht mit Gold auf zuwiegen sind. Die Kriegsfinanztechnik spielt daher bei uns eine wesentlich geringere Rolle als in England oder Frankreich. Es ist daher für «ns auch selbstverständlich, -atz weitcrgespart wird und gespart werben kann. Denn der beutsche Sparer braucht nicht in Ler Furcht zu leben, daß er auf Grund seiner Sparleistung höher besteuert wird oder gar tn einer neuen Inflation sein Geld ver- liert. Im Gegenteil: die verantwortlichen Männer der deutschen Staatsführung haben ganz klar zum Ausdruck gebracht, Laß gerade In der jetzigen Zelt Sparen eine völkisch« Pflicht ist und daß man sogar daran denkt, Sparsamkeit in der heutigen Zeit in gewissem Sinne zu belohnen. Sparen bedeutet also volkswirtschaftlich und—privatwirtschaftlich größten Nutzen! Gefährliche Zone«! Nachdem die demokratischen Mächte ihre militä risch aussichtslose Lage an der Westfront erkannt haben, versuchen sie krampfhaft, neue Kriegsschau plätze zu finden. Da ist zunächst Finnland, das sie zu einer Angrifssbasis gegen den Block Deutsch land—Rußland—Italien machen möchten. Auf der anderen Seite scheinen ihnen die Türkei und Vorder asien ein gewisses Sprungbrett zu sein. Es ist dabei die schwerverständliche Tatsache festzustellen, daß es trotz des tschechoslowakischen unS polnischen Beispiels immer noch Nationen gibt, Lie scheinbar eine höhere Ehre darin sehen, Steigbügelhalter Englands zu sein. Uns scheint jedenfalls, daß di- nordischen Staaten, daß die Türkei und der vor dere Orient sehr vorsichtig in ihren politischen HonLlnngcn sein müssen, damit sie sich nicht zu sehr der demokratischen Front verbrüdern. Im übrigen ist Liese ganze Entwicklung ein neues schlagendes Beispiel für die hinterhältige Verschlagenheit der englischen Politik. Brutal und rücksichtslos spielt man mit dem Schicksal kleiner Völker, deren Be wegungsfreiheit man durch drakonische Zwangs- maßnahmen zerrüttet. England ntnß sich jedoch darüber klar sein, daß auch diese Versuche frucht los bleiben. Deutschland, Rußland und Italien sind ans der Wacht und denken nicht daran, de» Gegner irgendwelche Vorteile erreichen zu lassen. Frankreich ans Polens Spure«. Größcnwahnsinn ist zweifellos eine National- eigcnschnst der Polen. Nun, die Antwort des deut schen Volkes auf die polnischen Hirngespinste war für Polen vernichtend. Irgendwie scheint nun Ler polnische Geist auf Frankreich übergcgangcn zu sein. Eine der ersten französischen Zeitschriften „Revue des deur mondes" hat sich zum Sprecher Ler politischen Wünsche Frankreichs gemacht. Wir nehmen das zur Kenntnis. Gefordert wird nicht mehr und nicht weniger als die Zerstückelung Deutschlands, ein Ucber-Versailles. Alles fränkische Land soll zusammen mit dem Rheinland, der Saar ünd der Ruhr zu Frankreich geschlagen werden. Bayern soll ein selbständiges Königreich, evtl, zu sammen mit Oesterreich, zu einer neuen Habsbur ger Monarchie gemacht werden. Wir nehmen diese lächerlichen politischen Zielsetzungen nicht ernster als sie es verdienen. Das Lachen von 80 Millionen Deutschen ist die gebührende Antwort. Wir wollen aber an diesem Beispiel doch erkennen, wie groß der Haß unserer Gegner ist und wie all ihr Sinnen und Trachten darauf ansgcht, Lie gewaltige volk- liche Stärke Deutschlands zu zerschlagen. Mögen die Herrschastcn in den westlichen Demokratien ruhig weiter ihre Grenzen auf den Kartenbildern ziehen und ausdehnen, so wie sie wollen: In der Harfen Wirklichkeit der nüchternen Tatsachen aber wird ihnen der deutsche Frontsoldat die notwen dige Antwort geben. Guter Wille vermag alles! Welch schwierige politischen Probleme gelöst wer- den können, wenn wirkliche Beauftragte der ein zelnen Nolker sich gcgenüberstehen und wenn die schmierige Hand des Juden nicht im Spiel ist, das lassen die letzten politischen Ereignisse im fernen Osten deutlich erkennen. Die verschiedenen Strei- tigkeitcn zwischen dem russischen und japanischen Mächteblock haben in den vergangene» Jahren zu schwersten Zusammenstößen geführt. Ja, man erwartete an diesen Grenzen von heute auf morgen -e» Krieg. Trotz Ler ungelöste» br'r.L-nde» Fra- Oie VsrmsLrsi erkalten /strt crusreickencis?rsiss Festpreise für Gemüsesämereicn Durch die Anordnung Nr. 1/40 der Hauptver- einigung der.deutschcn Gartenbauwirtschast und die Anordnung der Hauptveremigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft vom 2. Ja- murr 1940 werden die Preise für Gemüsesämereien als Festpreise gebunden. In der Preisgestaltung für Gemüsesäumereien find zu unterscheiden: 1. Die Vermchrerabrechnungspreise, 2. die SamMfachhandelspreise, 3. die Wiedewerkäuferpreise, 4. die Verbraucherpreise. Gegenüber dem Vorjahr haben sämtliche Preis- oruppen eine Erhöhung erfahren, die im wesent lichen auf die Erhöhung der Erzeugerpreise (Ver mehrerabrechnungspreise) zurückzuführen ist. In dem Bestreben, den ausländischen Anbau in das Inland zu verlagern und damit den inländischen Anbau möglichst stark auszuweiten, war es notwen dig, den Vermehrern auÄömmliche Preise zuzu- gsstchen. Durch die Weitergabe dieser Preis« erhö'huna im Anhängeverfahren bei der Errechnung der Wiederverkäufer- und Verbraucherpreise (d. h. auf die vorjährigen Preise wurde nur der Betrag aufgeschlagen, nm den sich die diesjährigen Samen fachhandelspreise gegenüber den vorjährigen er höhen) wurde eine allzu starke Preiserhöhung ver- hindert. Diese Art der Preiserhöhung hat aber die Herausgabe einer besonderen Preisliste für Wiederverkäufer notwendig gemacht. Es war nicht mehr möglich, den Wiederverkäufern einen einheit lichen Nachlaß aus die Verbraucherpreise zu gewäh ren, sondern es mußten die Preise aus der gleichen Grundlage wie die Verbraucherpreise errechnet werden, und zwar: Vorjährige Verbraucherpreise abzüglich 25 Prozent Nachlaß zuzüglich des Be. träges, nm den sich der diesjährige Samenfach handelspreis gegenüber dem vorjährigen für die betreffende Samenart und -forte erhöht hat. Bei den einzelnen Preisgruppen ist folgendes zu beachten: 1. Bermehrerabrechnungspreise. Diese Preise gelten für die Abrechnungen zwischen Samenzuchtbetrieben und deren Anbauer, die für sie Gemüsesämereien vermehren. 2. Samenfachhandelspreise. Die Preise gelten zwischen Samenzuchtbetrieben und Samenfachgeschäften und dürfen nur den in der Samenfachhandelsliste verzeichneten Firmen gewährt werden. Ein Nachlaß auf die Samenfach- yandelspre'se ist zulässig, wenn Anbau- und Liefe rungsverträge nach den Vorschriften des Verban des der gartenbaulichen Pflanzenzüchter abge schloffen sind, und zwar 71h v. H. bei Erbsen, Bohnen, Spinat, Gartenmelde, Herbstrüben und Mairüben, 10 v. H. bei allen anderen Gemüse sämereien. Ebenso haben die Berarbsiterbetriübe (Konservenfabriken), die Gemüse erzeugen lassen und mit diesen Erzeugern Reichseinheitsverträge abgeschlossen haben, beim Bezug von Saatgut von Bohnen und Erbsen Anspruch auf die Somenfach- handelspreise. 3. Wicdcrverkäuserpreise. Anspruch aus die Wiederverkäuferpreise haben alle Kleinverteiler, die nicht in der Samenfach handelsliste eingetragen sind und die Erwerbs- gärtncr, die durch Zuteilung einer Kennziffer von dem zuständigen Gartcnbquwirtschaftsverband als Wiederverkäufer anerkannt sind Da die Liste der Wicdevverkäufer nicht namentlich veröffentlicht, sonder» nur bei den Gartenbauwirtfchaftsverbän- den karteimäßig oder listenmäßig geführt wird, dürfen die Wiedervcrkäuferpreise nur gewährt wer den, wenn der betreffende Erwerbsgärtner in der Kundenkartei bereits durch eine Kennziffer des Gartenbauwirtsckjastsverbandes als Wiederver käufer gekennzeichnet ist oder mit seinem Auftrag diese Kennziffer bekannt gibt. Ist dies nicht der Fall, so dürfen nur die Preise für Evwerbsgärtner, d. h. Verbraucherpreise abzüglich 12 v. H. berechnet werden. Wird bei einer Samenfachhandlung von einem Erwerbsgärtner ein Wiederverkäuferkatalog gen mannigfacher Art aber waren sich Lie Führer der beiden Staate» darüber klar, daß ein Zu sammenstoß beiden schaden würde, während die lachenden Dritten in jenen Mächten zu suchen seien, die sich schon immer als Weltpolizistcn ge- sühlt haben und ein Recht zu haben glauben, immer und überall dreinzurcden. So haben sich Rußland und Japan an den Verhandlungstisch gesetzt. Der Erfolg ist nicht ausgeblicbcn. Sowohl in der Frage Ler Fischereirechte als auch der genaue» Festlegung der Grenzen wurde eine Einigung erzielt. Der Abschluß eines umfassenden russisch-japanischen Handelsvertrages steht bevor. Was diese Entwick lung für Ostasien bedeutet, ist vorläusig nicht abzu sehen. Die gefährliche Spannung an den Grenzen aber wird schwinden, und jenseits -er beiden Gren zen wird Ruhe eintretcn und damit einem fried lichen Ausbau der Weg gebahnt. angefordert, ohne daß der Besteller als Wiederver käufer in der Kundenkartei gekennzeichnet ist, so muß durch Beilage eines Zettels darauf aufmerk sam gemacht werden, daß die Berechnung zu Wie- derverkäuferpreisen nur bei Angabe einer Kenn ziffer zulässig ist. Bei Wiederverkäufern anderer Berufszweige (Drogerien, Kolonialwarenhandlun gen usw.) ist die Angabe einer Kennziffer nicht er forderlich, da diese allgemein als Wiederverkäufe,: gelten und somit in jedem Fall Anspruch aus die Wiederverkäuferpreise haben. 4. Verbraucherpreise. Die Verbraucherpreise gelten für Lieferungen an Kleinverbraucher. Einen Nachlaß ans die Ver braucherpreise erhalten folgende Abnehmerkreise: a) 12 v. H. alle Evwerbsgärtner (soweit sie nicht durch Zuteilung einer Kennziffer als Wiederver käufer anerkannt sind) und Evwerbsanbauer, b) 10 v. H. Kleingärtner und Kleinfiedler, Gar- tenbM-, Obstbau- und ähnliche Vereine. Diese Vereine dürfen nur mit abgefaßten Mengen belie fert werden, d. es ist unzulässig, lose Sämereien zum Preis der Mewgenstaffel der Gesamtmenge zu liefern und den Vereinen das Abfüllen selbst zu überlassen, c) 10 v. H. Auftragssammler, d. h. Personen die Bestellungen bei Kleinverbrauchern aufnehmen. Hierbei ist insbesondre zu beachten, daß sich der in der Anordnung festgesetzte Vergütungssatz von 10 v. H. auf die gesamte Tätigkeit der Auftrags sammler erstreckt, und daß es unzulässig ist, für besondere Leistungen (beispielsweise Verteilen der Ware und Einkasfieren der Beträge) zusätzliche De« gütungen zu gewähren. ck) 12 v. H. Berarbeiterbetriebe (Konserven fabriken, die Gemüse auf Grund von Reichsein- heitsverträgen erzeugen lassen). Diese Regelung für die Konservsnindustrie (stehe auch Abschnitt 2. Samenfachhandelspreise) stützt sich auf die Be stimmungen über Anbau- und Lieferungsverträge gemäß Anordnung Nr. 8/39 der Haupwereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast vom 5. April 1939 und Nr. 22/39 vom 25. August 1939. Durch die Anordnung über die Festpreise für Gemüse sämereien ist somit lediglich der in der Anordnung über Anbau- und Lieferungsverträge festgelegte Rabattsatz von 15 v. H. für feine Sämereien in 12 v. H-, der Preisgestaltung für Evwerbsgärtner entsprechend, umgeändert worden. Da die Preise für Gemüsesämersien in den einzelnen Mengenstaffeln unterschiedlich sind, sind in der Anordnung Preisstufen festgelegt, nach denen die Berechnung je Einzelbsstellung zu erfolgen hat. Diese Preisstaffsln waren bereits in den bis herigen als Richtlinien geltenden Lieferunqs- und Zahlungsbedingungen für Gemüse- und Älumen- fämereien enthalten, so daß durch diese Art der Berechnung keine Aenderung des bisherigen Zu standes eintritt. Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten mit deren Inkrafttreten auch für alle Verträge, die vor Inkrafttreten zu. anderen Bedingungen abge schlossen sind. Ausgenommen sind solche Verträge, aus denen die Lieferung der Ware bereits erfolgt oder der Kaufpreis restlos bezahlt ist. (Siehe auch nächste Seite). De. Ons Lsgri'//ssrkIärllNA unbscAnAt notvKSN(AA Handelsgewächse, -pflanzen, -wäre Es soll in nachstehendem Aufsatz keine festzu legende Meinung ausgesprochen sein, sondern er soll nur den ersten Schritt auf einem Wege ver mitteln, der unbedingt beschritten werden muß, um eine endgültige Klärung in dieser für den ganzen Berufsstand wichtigen Frage zu schaffen. Immer wieder taucht in den Fachkreisen die Frage auf: Was versteht man im Gartenbau (die Landwirtschaft mit ihren Erzeugnissen ist hier außer Betracht gelassen) unter „Handelsgewächsen"? Es ist wohl an der Zeit, diese Frage eindeutig zu klären, da sich die Verschiedenheit der Ansichten über diesen Begriff wie ein roter Faden selbst durch Gerichtsverhandlungen hinzieht und bis jetzt keine eindeutige Klärung gefunden hat. Ein sehr deutlicher Beweis hierfür ist auch der Artikel von F. Jahnke „Wann wird Entschädigung gezahlt?" in Nr. 41 vom 12. Oktober 1939 der „Gartenbauwirtschaft". Aus dem Absatz „Was versteht man unter «hochwertigem Handels gewächs»?" geht aus den Ausführungen Jahnkes klar hervor, daß hier nicht nur von amtlichen Stellen, sondern auch von Sachverständigen des öfteren Begriffe vermischt oder verwechselt werden, die nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben. So findet man im Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 bei 8 47 unter anderem den Ausdruck „hochwertige Handelsgewächse" und in einem Rundschreiben dazu, daß neben anderen Kultur pflanzen auch Bohnen, Linsen, Erbsen zu den hoch wertigen Handelsgewächscn zu rechnen seien. Daß solche Verfügungen häufig zu Fehlschlüssen führen, ist verständlich und auch, daß sie zuweilen Ver wirrung statt Klärung schaffen. Aus dem Gedanken heraus, daß jede Pflanze ein Gewächs ist und daß jede Pflanze, soweit es sich um Kulturpflanzen handelt, demnach ein Handelsgewächs sein müßte, sind die verschiedenen den Begriff „Handelsgewächs" betreffenden Mei nungen entstanden. Der Begriff „Handelsgewächs" hat seine Berechtigung nur für eine ganz bestimmte Gruppe von Pflanzen, die nicht in ihrer ureigen sten Form verbraucht werden können, sondern aus denen selbst oder aus deren Bestandteilen erst zum Verbrauch ein neues Produkt geschaffen werden muß. Es handelt sich also um Pflanzen, von denen man einmal nach ihrer Umwandlung auf tech nischem Wege das daraus gewonnene Produkt dem menschlichen oder tierischen Verbrauch in Form van Fettstoffen zuführt oder andererseits sic zur Stoff- bereitung verarbeitet oder sie in getrocknetem oder ausgepreßtem Zustand verwertet. Es gehören in diese Gruppe: 1. die Oelpflanzen (Sojabohnen, Senf, Mohn, Raps, Rübsen, Kümmel, Sonnenblumen usw.), 2. die Gespinstpflanzen (Flachs, Hanf, Brenn neßel usw.), 3. die Arznei-, Gewürz- und Duftpflanzen, 4. Tabakpslvzen, Hopfen, Zichorien usw Es sind dies meist Pflanzen, die in einjähriger s^eldkultur ihr Wachstum abschließen und erst nach industrieller Verarbeitung ein neues Produkt liefern, das alsdann eine „Handelsware" darstellt, aber nichts mehr mit der ursprünglichen Pflanze zu tun hat. Ganz anders ist es mit den „Handelspflanzen". Hierzu gehören alle Gruppen von Pflanzen, teils einjährige, teils mehrjährige, die wirklich als Pflanze gehandelt werden und dann in neuer Hand als dieselben Pflanzen weiterleben, mit denen also keine Umwandlung in andere Formen vorgenommen wird. Hierzu gehören alle Baum schulartikel, Erdbeerpflanzen, Blumen, Stauden usw. Eine Gruppe für sich bilden die Gemüse- Vlumenzwiebelbezug aus Holland im I. Vierteljahr 1940 Um im Rahmen der vorhandenen Zahlungs möglichkeiten die Einfuhr von Blumenzwiebeln aus Holland im I. Vierteljahr 1940 vornehmen zu können, sind die Anträge hierzu bis zum 2 2. Januar 1940 nach folgendem Muster an die Hauptvereinigung der deutschen Gartcnbauwirtschaft, Berlin-Charlottenburg 4, Schlüterstraße 38/39, einzusenden. 1. Ich habe an Blumenzwiebeln aus Holland im l. Vierteljahr 1934 bezogen: holl. Lieferant Gcwichtsmcnge Wertbctrag All 2. Ich wünsche zu beziehen im l. Vierteljahr 1940: holl. Lieferant Gewichtsmenge Wertbetrag Al! Anträge, die nach dem 22. Januar 1940 eingchen, werden nicht mehr berücksichtigt. Antragsformulare werden nicht ausgegeben, eS sind daher zur Antragstellung eigene Firmenbogen zu benutzen. Firmen, die im I. Vierteljahr 1934 keine Blu menzwiebeln aus Holland eingesührt haben, können mit einer Zuteilung nicht rechnen. Es lausen immer noch Anträge ein, die unvoll ständig und unleserlich ausgesüllt sind. Ich bitte daher, die Anträge genau auszusüllcn und mit deutlich lesbarer Ortsangabe (auch Postanstalt) sowie Unterschrift und Firmenstempel zu versehen. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast. I. A.: Sievert»
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