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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-01-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-190501292
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-19050129
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-19050129
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-01
- Tag 1905-01-29
-
Monat
1905-01
-
Jahr
1905
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1905
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vezugS-Vret» kl ßW H«»pStIpSdktiS» «h«s -SS» U»ßgsi»* M«, aß-«holt: vistüiShrltch S.-, h«k znxtmaliger tLalich« «»stell»», iw» Ha»« ^l S.7». Drrch dle Post ««-o-m für Dentfch- land n. Oesterreich vierteljährlich 4älO^ für die übrige» Länder laut ZeitunßSpreiSltst«. »taft N««»er kuftrt auf allen vahnhvfm und I II bet de» Aeittm-S-BrrkLuftr» L " «eXttt», m» G-»«PM«v 1ÜS Fernsprecher Ust JohanniSgass« S. Hanpt-FUtal« Prasst«»: Martenstrabe Ä (Fernsprecher Amt I Nr. 1715). (Fernsprech« Amt VI Nr. 46VSI MpMrr Tageblatt Ämtsvlatt des Königs. Land- «nd des Königs. Amtsgerichtes Leipzig, des Nates «nd -es Notizeianrtes der Ltadt Leipzig. Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 2S Familien- und Stellen-Anzeigen 20 Finanzielle Anzeigen, GrschäftSanzeigrn unter Text ober an besonderer Stell« nach Tarif. Die «gespaltene Reklamezetle 75^. Aunahmeschluß für Anzeigen: Abend-AuSgabe: vormittag- 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: nachmittag» 4 Uhr. Anzeigen sind stet- an die Expedition -»richten. Ertra-Vetlagen (nnr mit der Morgen. Ausgabe) nach besonderer Vereinbarung. Die Expedition ist wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi» abend- 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig (Inh. vr. B., R. L W. «linkhardt). Nr. 52. Sonntag den 29. Januar 1905. 99. Jahrgang. Var Mchti-rir vom Lage. * Mn Auszug au« den neuen HaodelSverträaen, die am 1. Februar dem Reichttag zugehen, wird jetzt offiziös veröffentlichk (S. 2. Leiter.) * Das preußische Staatsministerium beriet gestern in Anwesenheit des Kaiser« über die Berggesetznovelle. (S. Dtsch. Reich.) * Graf Khuen-H«d«rv»rtz ist «ach Wien gereist, um dem Kaiser mitzuteilen, daß Graf TiSza zum Rücktritt be reit ist. (S. Ausland.) * Die vierte Batterie der Petersburger Garde artillerie ist wegen des Schüsse« bei der Wasserweihe aufgelöst worden, Offiziere und Mannschaften wurden nach dem fernen Osten entsandt. (S. d. Artikel.) * In Moskau streiken 20 000 Arbeiter, 10 000 nahmen die Arbeit wieder auf; in Warschau streiken 100 000. (S. den Artikel). * Die Abreise des vierten russischen Geschwaders au« Libau soll wegen einer Meuterer der Besatzung verschoben worden sei». (G. rufs-japan. Krieg). polilircde Llocbenrcdau. Noch zittern die Petersburger Ereignisse vom letzten Sonntag in der ganzen Kulturwelt nach. Waren eS zw«, waren eS zehnüousewd Opfer, die der militärischen Repression zum Opfer gefallen sind? Die russischen Kommissäre sorgen schon dafür, daß die Welt die volle Wahrheit erst spät, vielleicht nie in ihrem ganzen Umfange erfährt. Nur soviel weih man heute schon, daß die russischen Kommandeure mit exemplarischer Härte gegen d« Arbeiter vorgegangen sind. Das schließt rharürlich nicht auS, daß hie und da auch Anzeichen von Insubordination vorgekommen sind. In Rußland liebt man die Extreme; man ist kaisertreu bis zur hün dischen Unterwürfigkeit, oder man ist Nihilist und scpeut auch vor der Dynamitbombe nicht zurück. Die Industrie arbeiter selbst, die mit ihrer Prozession zum Zaren das Signal zu der Blutarbeit gaben, stehen wohl in ihrer Mehrzahl noch unterhalb von Gut und Böse. Sie fühl- ten instinktiv, daß sie in -em bisherigen Glend nicht weiter leben könnten und ihr Schrei nach Hülfe richtete sich ebenso instinktiv auf „Väterchen"-Zor, der für sie der Inbegriff aller irdischen Herrlichkeit und Macht ist. In dieser Zuversicht sahen sie sich getäuscht. Solche Radikalkur wirkt aufklärend, auch wenn das Volk nicht im Augenblick in der Lag« ist, seinen Willen in die Tat zu übersehen. „Die Kugeln der Truppe Les Kaisers töteten unseren Glauben an den Zaren" heißt eS in dem Aufruf des Priesters Gapon; und eine liberale Proklamation sagt: „Die Öffentlichkeit muß begreifen, daß die Regierung dem ganzen russischen Boltz den Krieg arklärt hat." DaS dürfte zwar übertrieben sein. Aber doch ergeben sich daraus Konsequenzen für die Zukunft von selbst, wobei eS ganz gleichgültig ist, ob der Zar Nikolaus H. selbst an den Entschlüssen beteiligt ist, oder nicht. Denn indem er cs oblehnte, von seiner absoluten Macht etwas zu opfern, übernahm er auch die volle Verantwortung für alles, was in ssinem Namen ge schieht. ES kennzeichnet den ungeheueren Unterschied zwischen russischer und deutscher Kultur, wenn wir einen Blick auf benAufstandder Bergarbeiter tm Ruhr gebiet werfen. Aeuherlich mußte dieser Aufstand mit smnen LOO 000 feiernden Arbeitern noch viel bedenklicher erscheinen, «AS der Streik der Petersburger Industrie arbeiter. Aber hier zeigt sich der Gegen unserer sozialen Gesetzgebung, hier zeigt sich ebenso der immer wieder von den Autokraten geleugnete und doch nicht zu bestrei tende Gegen der Arbeiterorganisationen. Es ist viel er- zieheoische Arbeit, viel Disziplin, und schließlich auch viel Vertrauen auf den Sieg der gerechten Sache nötig, um die zwei Hunderttausende der streikenden Arbeiter zu einer solchen Ruhe zu bewegen, wie sie tatsächlich bisher im Streikgebiet geherrscht hat. Auch bei uns hat es ja an manchen unerfreulichen Vwleiterscheinungen -es Streiks nicht gefehlt; die Avbsiter ginge:» schließlich d«n Führern einfach durch und brachen den Kontrakt, ohne die sftgesetzt, Kündigung inne zu halten. Aber sie wußten doch im großen Ganzen, was st« wollten und spvach«n aus, wo sie -er Schuh drückt. So konnte man mit ihnen darüber verhandeln, was heute schon erreichbar ist und was auf eine spätere Zett verschoben werden muß. Und auch darin waren wir den Aussen voraus, daß wir im Reichstage eine Instanz besitzen, di« den weithin ver nehmbaren Resonanzboden für die Klagen eines Standes bilden. Die dreitägig« Str«tkd«batte im Reichstage hat denn auch in jeder Beziehung klärend gewirkt. Das Volk weiß setzt, was die Bergarbeiter wollen, und eS hat auch schon entschieden, daß ihre Beschwerden vielfach wohl be gründet und ihr« Forderungen vielfach wobl durchfuhr- bar sind. Der bergbauliche Verein freilich hält immer noch an de« Vorurteil f«st, baß «S unter seiner Würde sei, mit den Arbeitern zu verhandeln! aber Sie bisherigen Erörterungen werden ihn schon darüber belehrt haben, daß die Oeffentlichkeit seit 1889 Fortschritte gemacht hat. Und glücklicher Weise kann man hinzufiigen, daß auch die preußische Regierung dazugelernt hat. Auf dem russi schen Boden hat sie ja den Arbeitern gegenüber nie ge standen. Aber Herr Möller zeigte dock) koine üble Lust, den Zechenbesitzern die Stange zu halten. Das hat sich unter dem Druck der öffentlichen Meinung gründlich ge ändert. Graf Bülow hatte wohl auch in diesem Falle die feinere Witterung. Jedenfalls hat er die Gelegenheit beim Schopfe ergriffen, um durch eine Novelle zum preußischen Berggesetz dem Volke zu zeigen, daß er mehr ist als der Büttel oineS starrköpfigen Unter nehmertums. Was in dieser Novelle in Aussicht gestellt wird, die Regelung der Arbeitszeit und der Ueber- und Nebenschichten, das Verbot deS Wagennullens, die Be grenzung der Strafhöhe und die obligatorische Einfüh rung von Arbeiterausschüssen, daS umfaßt zwar nicht alles, aber -och den größten Teil dar von den Arbeitern aufgestellten Forderungen. Ein segens reicher Entschluß, 4»en hier daS preußische Mini- sterium gefaßt hat; und nur eins gehört iwch dazu, um ihn zu krönen, nämlich ihn so rasch als möglich zum Gesetz zu machen. Unterdessen darf man hoffen, daß jetzt die Zechenbesitzer klug genug sein werden, auch ihrer seits nachzugeben, damit so bald als möglich -er wirt schaftliche Friede in unserem wichtigsten Kolenrevier wiederhergestellt werde. Beide Teile, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, werden davon mehr Vorteil haben, als wenn sie sich bis zum Weißbluten bekämpfen. Wie der Erfolg einer raschen und gütlichen Bei legung des Streiks auf die Rechnung des Reichskanzlers Grafen Bülow zu setzen wäre, so hatte er in der letzten Woche auch einen Triumph auf handelspolitischem Ge- biete zu verzeichnen, indem am Mittwoch endlich der Handelsvertrag mit Oelxrreick».Ungarn unterzeichnet wurde. Lange hat ev freilich gedauert, ehe -er komplizierte Apparat des neuen Vertrages zusam- mengezimmert werden konnte, und mehr als einmal hatte es Len Anschein, als sei alle Liebesmüh umsonst. Jetzt ist der Vertrag doch noch fertig geworden und da- mit das Handelsvertragswerk gekrönt. Sieben Ver träge harren nun in dieser Woche der Bestätigung durch Len Reichstag. Daß sie angenommen werden, kann trotz der Opposition auf der äußersten Recksten und Linken schon heut« nicht zweifelhaft sein; so wird sich Handel und Industrie für das kommende Jahr in Ruhe auf die Neuordnung unserer handelspolitischen Beziehungen zum Auslande einrichten können, die für die nächsten zwölf Jahre bestehen bleiben werden. Ob die neuen Verträge wirklich einen Fortschritt zum besseren bedeuten, das wird man abzuwarten haben; aber Graf Bülow persönlich kann sie in seinem Konto unter Haben buchen. Graf TiSza hat weniger Glück und Erfolg; ec wollte die ungarische Opposition niederringen, und als eS nicht anders ging, löste er Las Abgeordnetenhaus auf. Aber die Neuwahlen scheinen, wenn nicht alles trügt, gegen ihn entschieden zu haben. Da oige abermalige Auflösung des Hauses kein anderes Resultat ergeben würde, so bleibt dem Grafen TiSza nichts anderes übrig als die Demission. In seinen: Sturze zieht er auch die ungarischen Liberalen mit, die so lange das Scepter über Ungarn schwangen. Sie haben ihr Schicksal nicht un verdient empfangen, aber wenn die Unabhängigen anS Ruder kommen, dann dürste das Volk statt mit Peitschen mit Skorpionen gezüchtigt werden. Frhr. v. Gautsch steht dafür noch in seiner Maien blüte. Er ist vom Reichstag«, in den: er sich mit Höflich keit und Bescheidenheit einführte, wohlwollend empfangen worden. Eine Zeitlang wird nun wohl die parlamenta rische Maschine wieder arbeiten, schon um den Ungarn zu zeigen, daß der Schwerpunkt der Monarchie noch immer in Wien liegt. Hatte doch Graf TiSza recht un vorsichtig von der Aufgabe Ungarns gesprochen, die Hegemonie in der Monarchie zu gewinnen. Damit hat eS wohl noch gute Weile. Ebensowenig aber wird man -am österreichischen Dolkerfrielden trauen. Nach wie vor hängt über Oesterreich -er 8 14, auch wenn Frhr. v. Gautsch einen maßvollen Gebrauch seiner Befugnisse in Aussicht stellte. yuickam. Vit«««» sisxltlrvtNrSge. Dl« Absicht der R»-i«runa«n, di« Handelsverträge di« nach der Verabschiedung in, Bundesräte und di« zur Ein- brinqung im Reichstag aeheimzuhalten, ist, wi« erwäbnt, durch m«hr*r« Veröffentlichung«» in Wiener Blättern durch kreuzt worden. Da di« BerSsi«ntltchun«n von d«m Jnbalt de« deutsch-österreichisch«ungarischen vertrage« ein irre- sükwvd«« Bild gebe», w«rdxn jetzt halbamtlich folgende A: S- züg« aus de» neu«» Ha»»«lSvt,ttäge« bekannt gegeben. IS,««». 3m italienischen Vertrage sagt der Artikel 2» ge meinsam« Prüfung drr Fr»-« und Anwendung d«s Arbeiter- »«rs1ch«r,»-«-«s«tz«s »ns die d««tsch«» Arbeit« in -rav« «w »m-chch« »». «n umiwr« n«n« »,tik«l 10» ergänzt den bestehenden Vertrag durch die Bestimmung über die Benutzung der beiderseitigen Eisen- bahnen, wie sie m dem deutsch-russischen Vertrage bereits besteht, danach soll zwischen den Deutschen unv Italienern weder hinsichtlich der Beförderungspreise, noch der Zeit und Art der Abfertigung ein Unterschied gemacht werden. Für Gütersendungen sollen auf deutschen resp. italienischen Babnen keine höheren Tarife angewendet werden, als sie für gleichartige heimische Erzeugnisse auf den betreffenden Strecken bestehen. AuS den Abänderungen des Schlußprotokolls ist hervorzuheben: Bei den Zollbeschwerden soll trotz einer bereits in der letzten Instanz ergangenen behördlichen Entschei dung auf diplomaiifche Interventionen eine Weilererörterung statthaft sein. Italien will dem deutschen Exportmann Ge legenheit zur Einholung der amtlich verbindlichen Auskünfie über die Tarifierung ihrer Waren schaffen. Eine weitere Bestimmung regelt die wechselseitige Anerkennung der Zeug nisse wissenschaftlicher Anstalten, die in Deutschland über die Beschaffenheit der zur Einfuhr in Italien bestimmten Biere und in Italien über die Beschaffenheit der nach Deutsch land bestimmten Weine ausgestellt werden. Zu den von Italien im Vertragstarif dem deutschen Export ein geräumten Zugeständnissen ist zunächst zu bemerken, daß für eine Anzahl von Tarifpositionen, nämlich duntgeweble oder gefärbte Gewebe aus Baumwolle, bedruckte Gewebe, Gewebe aus Seide oder Florettseibe, gemischte Gewebe, in denen Seide oder Florettseibe im Verhältnis von mindestens 12, höchstens 15 Prozent enthalten sind, Bänder, Borten auS Seide, Spinnereimaschinen, Maschinenstühle für Webereien, Maschinen und Apparate zur Fabrikation von Papieren und Papiermafse, die bisher von der Gestaltung der Handelsbeziehung Italiens mit anderen Staaten abhängig waren, nunmehr die Fortdauer der derzeitigen Zollverhält- nifse gewährleistet ist. Für Bier soll jede Zollermäßigung, Vie Italien etwa einer anderen Bierart zugestcht, auch jedem Biere deutscher Erzeugung zufallen. Für die chemischen Erzeugnisse bedeuten die erreichten Zugeständnisse eine Besserung der Bedingungen. In der Kategorie Farben und Farbstoffe wurden, von einer belang losen Nummer abgesehen, die sämtlichen bisherigen Ver günstigungen eingeräumt. Außerdem werben für eine An zahl von Positionen, deren Einfuhrwert über 10 Millionen hinauSgeht, wichtige Zugeständnisse erreicht. In der Kategorie der vegetabisischeu Spinnstoff,« ließ sich ohne Schädigung wichtiger anderer Interessen eine Er mäßigung der Sätze nicht durchsetzen. Für die Wollindustrie wurden Konzessionen für die belden größten AuSfuhrgruppen, gezwirnte Kammgarne und Wollengarne der Nummern 138». und d wiebererlangt. Für die Seidenindustrie sind sämtliche für unS wichtigen Konzessionen wieder eingestellt worden. Die Möbelindustrie erhält jetzt für nichtgepolsterte Möbel aus Kunsttischlerholz, für fourmerte, geschnitzte und eingelegte Möbel den zu eigenem Recht im französischen Vertrage erwirkten Satz von 50 L,re. Desgleichen wurde der Frankreich zuaestan- dene Zoll von 60 Lire für gefirnißte, vergoldete und versilberte Holzleisten und Holzrahmen in den Tarif ausgenommen. Fahrräder zahlen 35 Lire für zweirädrige, 42 Lire für dreirädrige pro Stück. Für feine Korb- und Matten- flechtwaren wurde die alte Bindung mit einer Erweiterung festgelegt. In der Kategorie Papier und Bücher wird die deutsche Industrie im ganzen nicht schlechter gestellt sein, als bisher. Für die Arbeiten aus Papier und Pappe ist die Fortdauer der bisherigen Zollsätze gewährleistet. In der Kategorie Häute und Kelle wurden die alten Verhältnisse gewahrt. Für Gußwaren, Schmiedeeisen und Stahl in groben ,Arbeiten wurden die bisherigen Absatzbedingungen gesichert. Bei Schmiedeeisen und Stahl zweiter Bearbeitung stehen sich aufgegedene unv neu errungene Konzessionen gegenüber. In den übrigen un edlen Metallen unv ven ihre Halb- und Fertigsabnkate be treffenden Positionen sind vie bisherigen Verhältnisse in allem Wesentlichen beibehalten. DieMaschineninvustrie erhält ihre alten Konzessionen für Maschinrnkeffel, Werkzeugmaschinen usw. Nähmaschinen ohne Gestell zahlen statt 30 nur 25 Lire. Durch den vorliegenden Vertrag erscheint unsere Ausfuhr von Maschinen und Maschinenteilen in erheblich größerem Umfange geschützt als bisher. Die Apparate und Instrumente behalten ihre bisherige Situation; für elektrische Lampen hat sich Italien eine besondere Tarifierung Vorbehalten. Der Zoll für Glühlampen soll aber 5 Lire für 100 Stück und brr Zoll für Bogenlampen 60 Lire für 100 kg nicht über steigen. Für die Edelsimetallindustrie sind alle bis herigen Zugeständnisse wieder erwirkt. In der Kategorie Steine, Erben, Geschirr, Glas und Kristall wurden einige unwichtige Zugeständnisse aufgegeben, dagegen für Fayence und Porzellan alle bisherigen Zugeständnisse wieder erworben. Für Glas- und Kristallwaren bleibt eS gleichfalls durchweg bei der bisherigen Konzession, nur Porzellanperlen werden mit 30 Lire, Knöpfe auS Glas oder Porzellan mir 50 Lire verzollt. Wieder ein gestellt sind die Konzessionen für Glaskurzwaren, feine Lederkurzwaren und Tajchenwaren. Für sämtliche übrigen ödrrzwaren stehen un« künftig die Ermäßigungen aus dem französilchen Vertrage nach eigenem Rechte zu. Für Spiel zeug jeder Art, auch Puppen, wurden erhebliche Er mäßigungen zugestanden. Für die Musikinstrumenten fabrikation wurden alle bisherigen Konzessionen wieder ausgewirkt. — DaS Protokoll zum Zusatzvertrag bestimmt, daß fall« der italienische Zollsatz für Jute und Plüsch erhöht wird, Leinenplüsch der gleichen Zollerhöhung unter worfen werden kann. Velgien. Der belgisch« Vertrag sichert den h«id«rseitigen An gehörigen gegenseitig Befreiung vom Militärdienst« zu, wodurch d:e Heranziehung Deutscher »ur gesetzliche» Dienst leistung bei der Bürgerwehr ausgeschlossen ist, ferner Gleich stellung mit den Inländern bei militärischen Leistungen und Re-uisitione». Belgien behält sich eine Umwandlung der Wertzölle d«S VertragStarisS in gleichwertige spezifische ZLll« nach vorheriger Zustimmung der dmrtsche» Regierung oder Entscheidung der Schiedsgerichte vor. Der belaische Pferdeexport erhält die anderen Pserdtsschlägen gewähr»«» Vergünstigungen. Weitere Zusätze setzen Zolls re, beit für di« Warenkataloge und zollfreien Veredelung«- v«rk«br für Ha»dschuhr fest, die nach herg«st«llter Nat «mch Dmaschllued zur WiiderauSfuhr zurückkeh«». Durch die erreichten Zollbindungen scheint unsere Ausfuhr industrie gegen umfassende Zolländerungen während der Dauer des Vertrages gesichert. Die Belgien gewährten Zollherabsetzungen sind: Wäsche 18 Proz. des Wertes anstatt 20 Proz., Frauenkleider 18 Proz. anstatt 20 Proz., Tischgeräte, andere Kurzwaren und Papierwäsche 13 Proz. anstatt 15 Proz., verschiedene Arten von Draht 1, 2 und 3 Francs anstatt 4, Eisenbahnschwellen, Bleche oder Platten, gewalzte Kupferrohre, lithographische und andere Drucke, Vervielfältigung von Zeichnungen, Albums, Bilderbücher, Gewebe aus Baumwolle mit Seide gemischt. Letztere 400 statt 500 Franks. Gebunden wurden 22 Positionen, darunter Wäsche, Männerkleider, Maschinen mit Ausnahme von Loko motiven, Lokomobilen, Turbinen und elektrischen Maschinen, ferner Möbel, verschiedene chemische Produkte, Drucke, Ge webe und Fahrräder. Der neue Vertrag bringt also, bei im allgemeinen gleichbleibender Zollbelastung unserer Einfuhr eine Erweiterung und die Festlegung deS belgischen Tarifs hauptsächlich für ,die mit hohen Zollsätzen belegten Waren. Rutzland. Der Zusatzvertrag verlängert die dreijährige Frist für die Veräußerung von Liegenschaften von Ausländern für deutsche Reichsangebörige auf 10 Iabre. Artikel 6 präzisiert die Meistbegünstigung der beiderseitigen Erzeugnisse dabin, daß auf keinerlei Zuschläge oder Einfuhrverbote zugelassen werden. Artikel 11 gewährt der deutschen Einfuhr für die von dem Vertrage ausgeschlossenen Gebiete Archangel, die Nord- und Ostküste Sibiriens die Meistbegünstigung. Artikel 12» erklärt die Bereitschaft Rußlands, brnnen drei Jahren über den Schutz deS Urheberrechts zu ver handeln. DaS Schlußprotokoll regelt das Paß- undLegiti- mationswesen. Die Gültigkeit der Pässe in Rußland erstreckt sich auf sechs Monate, auch für deuttche Handlungs reisende mosaischer Religion. Die russische Paßgebühr wird 50 Kopeken nicht übersteigen. Artikel 5 setzt fest, veteri näre Maßregeln gegen Rußland dürfen nicht strenger sein, als die hinsichtlich der Tierseuchen getroffenen veteri nären Einrichtungen gleichgestellter Staaten. Diese Bestimmung erstreckt sich nicht auf die veterinären Abmachungen mit Oesterreich-Ungarn. Die Zahl der Einfuhrscheine nach Oberschlesien wird auf 2500 Stück wöchentlich erhöht. Zubereitete- Fleisch wird nach Maßgabe les FleischschaugezetzeS zur Einfuhr zugelasseu. Letztere beide Bestimmungen können wegen außergewöhnlicher Gründe veterinärer Naturfwiverrufen oder aufgehoben werden. Die russische Regierung verpflichtet sich, während der Dauer des gegenwärtigen Vertrages Weber Ausfuhrzölle auf rohe« oder behauenes Holz einzuführen, noch die Ausfuhr derartigen Holzes zu verbieten. Mit den Bestimmungen über die Veterinärfrage würde für unsere Landwirtschaft neben de» Getreideminimalzöllen eine zweite wichtige Errungenschaft er zielt werden: Es wird das autonome Recht zu Abwehrmaß- regeln gegen Viehseucheneinsckleppung ausdrücklich bestätigt und von Rußland anerkannt. Artikel6 deS Schlußprotokolls gewährt die Aufrechterhaltung drr gemischten Getreidetransitlager in Königsberg, Danzig, Altona, Mannheim und Ludwigshafen während.der Dauer deS Vertrages. Die allgemeine Gewerbe steuer für leu 'che Häuser, die in Rußland reisen lassen, wird auf 156 R '-oel, die persönliche Steuer für jeden Hand- lungsreisenden aus 50 Rubel festgelegt. Werden Scheine nur für daS zweite Halbjahr gelöst, so betragen die Gebühren die Hälfte. Bei Erteilung der Gewerbescheine und beim Betrag der Gebühren werden künftig Jude» und Christen gleich behandelt. Wichtig ist für die deutsche Ein fuhr die jetzt erreichte Beseitigung der Differen zierung zwischen See- und Landzölle», abgesehen von vereinzelten Ausnahmen. Gegenüber den zum Teil bedeutend höheren Sätzen deS neuen russischen allgemeinen Tarifs wurde für eine große Reihe von Ware» der bisherige Zollsatz wieder erlangt und in einer Reihe von Nummern, wo eine Bindung bisher nicht bestand, ver tragsmäßig festgelegt. Bei Wein werden die den anderen Staaten zugestandenen Zollcrleichterungen auch de» deutsche» Weinen zugestanden. Eine unterschiedliche Behandlung deutscher Weißweine und französischer Rotweine ist demnach ausgeschlossen. Die Lederindustrie erhält für Safian, Glacs, Chevreau, Cbagrinleder, Häute jeder Art mit «iagepreßten Mustern, kleine lackierte Häute, den alten Zollsatz von 18 Rubeln wieder. Für nicht besonders genannte Rauchwaren in zugerichtetem Zustande, ausgenommen Bisam, Kaninchen, Opossum und Waichbärfelle, die 25 Rubel zahlen, wurde der Say von 50 Rubel festgelegt. Chemisch« und pharmazeutische Erzeugnisse werden nicht besonders genannt; sie werden künftig höhere Zölle tragen müssen, al« bisher. Für Teer farbstoffe wurde der alte Satz von 21 Rubel erzielt. Die Eisenindustrie erkält für Stab- und Sorteneisen den alten Satz. Für Bleche, Platten, Eck- und Wiakeleisen sowie gewisse Arten, Sorten und Fatzoneisen treten Erhöhungen ein, ebenso für die Zinneinfubr. Für feine Kupferwaren tritt eine Erhöhung von 0,60, für gröbere von 1,52 und 2,52 Rubel ein. Für Gußstücke ist der alte Satz geblieben, für Gußeiirnfabrikaie leider nicht. Auch für nicht besonders, genannte Eisen- und Stahlwaren ist derselbe Satz geblieben, desgleichen für feinere Kessrlarbeiten. Für lackierte und emaillierte Blechwaren wurde ein Zoll von 4 Rubeln durchgesetzt. Die Tarifposition für Ma schinen und Apparate hat manche Aenderungen erfahren. Die in Ziffer I» untergebrachten, nicht be sonders genannten Maschinen behalten den alten Ber- trag-satz von 2,10 Rubel. Für Motoren, Papiermaschinen und Lokomotiven wurden die bisherigen Vertragszölle zwar nicht erreicht, aber eine Ermäßigung de« autonomen Zolls auf 4,20 Nabel erzielt. Landwirtschaftliche Maschinen be halten den bisherigen BertragSsatz von 0,75 Rubel. Physi kalische Instrumente zahlen künftig S Rubel. Die neue Tarifeinteilung für Wollengarne bedeut«t für unsere Aus fuhr eine Belastung, deren Beseitigung aber nicht zu erreichen war. Leinenwaren, halbseidener Plüsch und Sammet be halte» die alten Sätze, ebenso Posamentierwaren. Für Wollengewrbe wurde für leichten Stoff der Satz von 2 Rubel, für schweren von 1,50 Rubel vereinbart. Für seidene Spitzen wurde die Herabsetzung auf lO Rubel, für andere der alte Satz erzielt. Für Stickereien wurde eine beträchtliche Er- mäßiguug d«S autonom«« Zoll durchgesetzt. Bei den Ga- la»teri«w»r«n erfolgt« rin« kleine Erhöhung auf 70 Ko peks» für dl« -«wIhnlichea; fü, F«d«rn «rrd« d«r alt« Satz
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