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Wöchentlich «scheint» drei Nummern. Pränumeration--Preis 22ä Silbergr. Tdlr.) nicrteliäkrlich, Z Tdlr. für daj gan,e Iadr, ohne Erhöhung, in allen Tbeilen der Preußischen Monarchie. Magazin für die Pränumerationen werden von jeder Buchhandlung (in Berlin dei Best u. Comp., Jägerüraßc Nr. 28), so wie von allen Königl. Post-Zennern, angenommen. Literatur des Auslandes. .4/ 140 Berlin, Sonnabend den 22. November 1843. England. Ucbcr Zettelbanlen, von Joseph Mendelssohn.") Die Geldverhältnisse des Landes, die durch die überall stattfindenden Eisenbahn-Bauten einen allgemeinen Umschwung erfuhren, haben das Bc- dürfniß einer Landesbank da, wo eine solche noch nicht wie in England, Frank, reich, Oesterreich, Bayern, Belgien und selbst in Spanien vorhanden ist, um so fühlbarer gemacht. Seit einiger Zeit schon sprechen unsere Zeitungen von zweien Projekten, die in dieser Beziehung dem preußischen StaatSministerium vorliegen, von denen das eine von dem Chef des Scehandlungs. Instituts, Herrn Minister Rother, und das andere von dem bekannten staatsökonomischen Schriftsteller, Herrn von Bülow-Cummerow, ausgegangen scpn soll. Der eine Plan soll im Wesentlichen nur eine Erweiterung des bereits in Preußen bestehenden Bank-Jnstiluts im Auge haben, welches Institut hauptsächlich dazu benutzt wird, Gelder, di« eS von Privaten oder auch von öffentlichen Kaffen zu niederem Zins erhält, zu höherem ZinS entweder gegen Unterpfand oder gegen Wechsel mit drei sicheren Unterschriften wieder auszuleihen, und damit ein Giro-Comtoir zu verbinden, durch welches viele Kaufleute ihre Gelder tinzikhen lassen, worüber die Bank Scheine auSgiebt, die im Handelsverkehr allgemein wie baares Geld angenommen werden. Durch beiderlei Arten von Wirksamkeit findet jedoch das, worauf es wesentlich ankömmt: die Förderung der Production, sey eS nun im Ackerbau oder in Handel und Gewerben, nur in einem geringen Grade statt, während eine erweitexte Ausgabe von Bank- schcinen, ohne daß diese, wie die bisher umlaufenden, auf reale Geldein- lagen basirt wären, bei dem Eintritte eines Krieges den StaatSkrcdit und alle Privatvermögenszustände erschüttern würden. Deshalb ist man auch hier wie in anderen großen Staate» auf den Gedanken der Errichtung sogenannter Zettelbanken gekommen, deren Kredit einerseits auf dem durch Actionnaire zusammengeschossenrn Vermögen, das sie entweder gemünzt und in Barren (bullion) oder in leicht zu versilbernden Valuten liegen haben, andererseits aber auf der Kontrole beruht, die der Staat und eine ans erfahrenen Ge. schäftsmännern zusammengesetzte Direktion über die Anwendung des Bank- Vermögens und über die Bewilligung des Bank-Kredits übt. Zn Ländern, wo man seit langer Zeit, ja seit Jahrhunderten mit dem Mechanismus solcher Zettelbanken vertraut ist, weiß man die Segnungen, die daraus für die allgemeine Production erwachse», sehr wohl zu schätzen, und dasjenige, was bei uns noch über ihre Gefahren und Nachtheile laut wird, sieht mau dort eben als natürliche Folge des Mangels an Vertrautheit mit scheinbar gefährlichen Elementen an, die der menschliche Geist, wenn er sich ihrer bemächtigt, auch zu beherrschen versteht. Allerdings muß eS aber auch ein wahrhaft ordnender Geist und nicht der der bloßen Speculation oder gar der Spielsucht sepn — wie er sich in einigen nordamerikanjschen Freistaaten der Bank-Institute bemächtigt hatte — dem die Gründung und Leitung eines mit dem SlaatSwohle so innig verwebten Unternehmens anvertraut wird. Von den europäischen Landesbanken, die so ziemlich alle auf der gleichen Ga rantie des Privatvermögens und der StaatSkonlrole begründet sind, hat noch niemals eine fallirt, und nur aus kurze Zeit während der bedrohlichsten Periode der Napoleonischen Kriege hat die englische Bank einmal die Einlösung ihrer Noten suSpcndirt. Dagegen find die meisten Institute dieser Art auch während des Krieges den Staaten und Regierungen, unter deren Schutz sie sich bc- fanden, von außerordentlichem Nutzen gewesen, ohne doch dadurch die Vor schrift ihrer Statuten zu überschreiten. Die kleine Schrift des Herrn Joseph Mendelssohn, welcher wir Haupt- sächlich die obigen Angaben entnommen haben, gicbt zugleich Allen, die sich für den Gegenstand interesfiren, eine zwar aphoristische und in kurzen Sätzen abgesaßte, aber dafür um so schlagendere Erklärung von dem Wesen der Banken überhaupt und von dem der Zettelbanken insbesondere. Sie prüft die Nachthcile, welche eine mit Noten. Emission verbundene Landesbank herbei- führen kann, und wägt dagegen die Vortheile ab, die sie zu gewähren ver mag. Es wird dargethan, daß es eben so unrathsam scpn würde, die Landes bank mit Staatsmitteln zu begründen und sie ausschließlich durch Staatsbeamte verwalten zu lassen, als ihren Kredit, wie vorgeschlagen worden, zur hppo. thekarischen Beleihung städtischer Grundstücke zu benutzen. Zur Vervollstän digung des SystemeS wird jedoch die Einrichtung von Filial- und Lokalbanken für nothwcndig erachtet, während andererseits der gewiß sehr zeitgemäße und ') Wir Haden den voUständigen Titel dieser kleinen so eben bei Alex. Duniter in Berlin erschienenen Schrift bereit- in Nr. de- „Magazin«" angeführt. das Wohl der arbeitenden Klaffen im Auge habende Vorschlag gemacht wird, dem fest und sicher begründeten Dank.Institute die Verpflichtung auszuerlegcn, daß es die Gelder der Sparkassen, der Witwenkasscn und anderer ähn licher Anstalten annehme und ihnen den Dividendcn-Gcnuß der Actionnaire gewähre oder sie doch mindestens hoher verzinse, als eS jetzt geschieht. Nach dem der Verfasser dann auch noch das Unpraktische des Planes der Errichtung einer deutschen Bank in Dessau nachgewiesen, giebt er uns eine überaus bc- lehrende Ueberficht der Statuten und Reglements der oesterrcichischen, der bayerischen, der französischen und der englischen Bank, von denen er besonders die Organisation der Bank von Frankreich als für die Verhältnisse in Preußen am meisten geeignet bezeichnet. Da wir kürzlich (Nr. 1Z8) über die Verhältnisse der englischen Bank un seren Lesern eine kurze Notiz mitgetheilt, deren Vervollständigung ihnen an genehm seyn dürste, so lassen wir hier dasjenige folgen, was der Vcrf. über das für die Benutzung des Volksvermögens so wichtige Geschäft der über ganz England verbreiteten „Dankers", so wie über die Einrichtung der Bank von England sagt: „In England ist die Ausgabe von Noten schon seit mehreren Jahrhun derten über das ganze Land verbreitet und mit dem Leben innig verwebt. ES bedurfte wohl immer einer speziellen Erlaubnis — läeenk« — umvRoten auS- zugebcn, allein diese wurde eben so leicht bewilligt, als bei uns die Aufnahme in eine kaufmännische Corporation. Eine solche I-icen«e bekamen einzelne Kaufleute sowohl, als Gesellschaften, doch durfte die Zahl der Mitglieder dieser Gesellschaften sechs nicht überschreiten. ES giebt iu jeher Stadt Groß- britanienS sogenannte „Danker«", welche das Giro-Geschäft betreiben. Sie nehmen von Jedermann Geld und fällige Effekten, zum Einziehen, sie führen mit ihm Rechnung und zahlen seine auf das eingegangcne Geld ausgestellten Anweisungen mit ihren Noten, die jedcm Dorzeiger jeden Tag auf Verlange» gegen baareS Geld umgetauscht werden. Die Bankers einer und derselben Stadt, ja wohl einer und derselben Provinz, nehmen in der Regel wechsel- seitig die Noten der Nachbarn als baareS Geld in Zahlung an. Dieses Giro- und Noten-Wesen, welches iy Deutschland sowohl als in Frankreich neu ist und fast ausschließlich dem Handel dient, erstreckt sich in Großbritanien auf alle Stände ohne Ausnahme. Jeder, weß Standes er sey, hat einen Banker an seinem Orte, dem er seine Einnahmen überweist unv dagegen seine Aus gaben auf ihn anweist. Alle HauSrechnungcn werden ein - oder zweimal im Jahre durch eine Anweisung auf den Banker berichtigt. Die Bankers haben daher stets sehr viele Gelder von Privaten in Händen, und mit diesen dis- kontircn sic die Wechsel ihrer Landsleute, denen sie trauen. Dies ist der Mechanismus, welcher die Wunder bewirkt hat, die wir anstauucn: reiche HülsSmittcl zu den vielfachsten und größten Unternehmungen dei stets niedrigem Zinsfuß. In England ist 4 pCt. ein hoher und ungewöhnlicher Zinsfuß. Wie groß die Zahl dieser über Großbritanien verbreiteten Bankers sey, können wir nicht angeben, öffentliche Angaben darüber fehlen. Was wir hier über die Verfassung der englischen Bank liefern, ist: Erstlich ein Auszug aus dem Statut der jetzt regierenden Königin vom lft. Juli 1844, durch welches die Ausgabe der Noten von England regulirt und in feste Gränzcn verwiesen worden ist, welche früher nicht eristirtcn. Dieses Statut hat in England selbst sehr verschiedene Beurtheilung erfahren. Sir Robert Peel ist deshalb von mehreren Seiten gelobt und von anderen bitter getadelt worden. Die Sache ist noch zu neu, um ein aus Erfahrung gegründetes Urtheil darüber zu fassen. Man wird sich indessen überzeugen, daß, trotz dieser Einschränkungen, das Notenwcscn in Großbritanien alle Geld« Verhältnisse in einem Maße beherrscht, von welchem man in anderen Länder» kaum eine Idee hat. Zweitens: Angaben über die Geschäftsführung und die innere Organi sation der englischen Bank. Diese sind aus Privatquellen geschöpft. Es war uns nicht möglich, etwas Offizielles und öffentlich BekanntgemachtcS darüber zu finden. Die Direktoren kennen freilich den Mechanismus, welchen sie leiten und bewachen, aber sie fühlen keinen Beruf und finden keine Ver anlassung, etwas darüber zu veröffentlichen. Jedermann in England hat von seiner frühesten Jugend an die Maschine ungestört wirken gesehen, und cs fällt Niemanden ein, sich genauer über ihr Inneres zn unterrichten. Man wird sich übrigens aus den Auszügen, welche wir hier liefern, überzeugen, daß die Geldverhältnisse in England wenig hier Anwendbares liefern, sie sind zu gigantisch gegen die unsrigen. Dauer des Privilegiums. Bis zum 1. Januar 1836. Von da an kann die Auflösung beschlossen werden, und zwölf Monate nach diesem der Bank angckündigten Beschluß hört das Privilegium auf.