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als praktische Belehrung, jede theoretische; über wiegt die herrlichsten Sitten spräche, den besten, verständlichsten und überzengcnsren Kanzelvortrag, so wie die kräftigsten mündlichen Lehren überhaupt. Nur SelbstbefoLgung giebt der Lehre Kraft und Weihe. So lange daher viele Herrschaften Kalt- sinu gegen Religion und Sittlichkeit zeüvn, so lan ge ste mit Hintenansetzung aller Rücksichten der Mode und dem Luxus fröhnen, so lange werden ihre Dicnsiborhen auf schlechtem, unhe.lbringenden Wege lhnen nack sch reiten, und oft kein Mittel ver werfen, durch welches sie den ihnen auf diese Art eingeimpften Hang zur Mode und dem Luxus be friedigen können. Veruntreuung, ja offner Dieb stahl wird die nothwendige Folge segn, weil Man gel an Religiosität das Gewissen weitet, und Ver schwendungssucht der Herlschaften scheinbar das Verbrechen mindert; schändliche Verkaufung männ licher .Kraft und weiblicher Reize werden nächsteem nicht selten nur jenen Lastern sich vereinen, weil der untrügliche Talisman dagegen: die Sittlichkeit fe! lr. Uebrigcns befördern den Hang zur Mode und den Luxus bei den Dienstbothcn die Herr schaften gewöhnlich noch dadurch, daß sie ihre Leute nicht geputzt genug scheit können, und ich ihnen bei dem, aus dem Machtspruche der Mode hervor- gchcnden, öftern Wechsel der Kleidung und des Flitterstaates, welches dann den Leuten geschenkt wird, selbst Mittel an die Hand geben, und sie veranlassen, sich über ihren Stand den Herrschaf ten gleich zu tragen. Das erste Mittel zur Verbesserung der Dienst- bothen würde also unbedingt das gute Beispiel der Herrschaften seyn. Ein zweites dürfte man in der Abstellung des Mißbrauchs mit den Attestaten bei Dienstentlassungen rin den. Man giebt den -zu entlassenden gewöhnlich, sie mögen gut oder schlecht gedient haben, th-üls aus übertriebener Gutmüthigkeit, theils aus Wir kung des egoistischen Schlusses: „sie kömmst in un serm Dienste doch nicht mehr schaden," theils aus Gewohnhelt rin gutes Attestat. Da durch diese» Mißbrauch der ganze Zweck dieser Attestate verfehlt wird, so mache man cs zum unwandelbaren Ge setze, daß nur streng erfüllte Dienstpflicht ein gute« Attestat erringen könne, und stets nur das Beneh men wahrend der Dienstzeit den mit treuester und ftrengßer Psiicbtmaßigkett zu entwerfenden Inhalt desselben bestimmen dürfe." Dieser Anordnung füge man die gesetzliche Uebereinkuuft bei: den Ge halt eines neuen Dienstes stets nachdem Inhalte,,, des Attestates auszuwelsen, und denselben nur nach erfolgter wirklicher Besserung zu erhöhen. Alles dieses wird in jedem Dienenden seiner Existenz oder wenigstens feines Wohlbefindens wegen das Bestreben erregen: feine Dienstpflichten möglichst zu erfüllen, und in jeder Hinsicht mehr nach der Zufriedenheit der Herrschaft zu streben, weil der Dicnstwechs.l dann nicht mehr so leicht ist. Nock- andere Aufmunterungen würden ein drittes Mittel für diesen Zweck an die Hand geben. Man be stimme nämlich jedem Dienstbothcn, im Falle ganz vorzüglicher Pflichterfüllung, Gratificationen oder Gehaltserhöhung. Man mittele vier tens für jedem Dienenden die Gelegenheit aus, sich in den Nebenstunden, welche fast jeder Dienst zu Verirrungen übrig laßt, etwas außer dem bestimmten Lohne zu verdienen, als Wo durch sich ein Mittel darbictet, diese Verirrungen möglichst zu vermeiden, und die unabsehbare Wohl- thättgkcit des Fleißes zu erhöhen. Man strebe fünftens dieM t tte l st ra ß e in dem Benehmen gegen Dienstbothcn zu gewinnen, welche gleich weit entfernt von Herabwürdigung, Härte, unedlem Stolze u. s. w., so wie von gefährlicher Vertrau lichkeit, unschicklichen Scherzen n. s w., unbe dingtes Zutrauen und freudige Folgsamkeit erringt. Erstere Abweigung von der goldnen Mittelstraße wird die Dienstbothcn gefühllos und der Besserung unfähig machen, letztere in ihnen die norhwendige Ehrerbietung,und Achtung gegen die Herrschaft, so wie die Folgsamkeit ertödten. Man glaube nicht,