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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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aus wirtschaftliche Eignung dieser Gemüsearten zugelassen: ten I. und r>) II. III. b) I. 2. iett. Bohnen m. F. * II. II. einbarum besteht, Sortenuntersuchungen des Reichsnährstandes folgendes angeorduet: bewerbstarife von dem selbe gilt für die Tarife derselbe die vom Reichsnährstand bestimmten Eigen schaften aufweist. Berlin, den 27. Januar 1936. Der Reichsbauernsührer Verwaltungsamt Im Auftrage: gez. Lr. Krokn. mählichen Abbau die Belastung der damals ent standenen Neueinrichtungen auf diese Weise aus geglichen werden mutzte. In Berlin ist man nun soweit, daß in sämtlichen städtischen Betrieben ab 1. April 1938 der freie Verkauf eingestellt wird. Auch auf den städtischen Friedhöfen soll die freie Betätigung der Garten ämter grundsätzlich soweit abgebaut werden, datz dem Erwerbsgartenbau wieder ein ausreichendes Bewegungsfeld zur freien Betätigung entsteht. Die von den Friedhofsbehövden betriebenen Verkaufs stellen werden an Erwerbsgärtner verpachtet. Spinat Zu gelassene Sorten: Dunkelgrüner breitblättriger scharfsamiger Juliana König von Dänemark Matador Universal Viktoria Viroflay Nurzugelassenfürdassüd deutsche Anbaugebiet: Münsterländer Lieg-nitzer Typ) Mittellange volltragende (Quedlinburger Typ) Riesen-Schälgurke Sensation Russische (Muromsche) Trauben Vorgebirgstrauben Walzen von Athen Nur zugelassen für dasMagde- burger Anbaugebiet: Rothenseer Schlangen Bedingt zugelassen: Haynauer Schäl III. Bedingt zugelassen: Zulassungen bleiben Vorbehalten. 8 2 Die Namen dürfen nur in der in 8 1 angeführ ten Fassung verwendet werden. Irgendwelche Zu sätze, auch solche wie „Hochzucht" oder „Original" sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Reichsnährstandes zulässig. 8 3 Die Anerkennung des Aufwuchses der in 8 1 genannten Arten und Sorten erfolgt nur, wenn Während der Shstemzeit konnten sich die in der öffentlichen Hand befindlichen Gärtnereien ohne weiteres auf Kosten des freien Erwerbsgartenbaues ausbauen. Es wurden nicht nur neue Anzucht betriebe, wie Baumschulen und Staudengärt- nereien, eingerichtet, sondern auch hier Erzeugnisse über den Eigenbedarf der Behörden hinaus heran- gebracht und erwerbsmätzig abgesetzt. Wenn bisher der Verkauf und die erwerbs- mätzige Betätigung der Regiebetriebe, besonders auch auf den Friedhöfen, noch nicht ganz aufgehört hat, so lag das vor allem daran, datz bis zwm all- Einfuhr von zurückgeschnittenen indischen Azaleen aus Belgien mit Berechtigungsscheinen. 8 4 Verstöße gegen die vorstehende Anordnung wer den mit Ordnungsstrafen bis zu 10 000 Ml für jeden Fall der Zuwiderhandlung geahndet. Buschbohnen Zugelassene Sorten: 1. grünhülsige Bohnen Gemäß der Verordnung über Saatgut vom 26. 3. 1934 (RGBl. I S. 248) wird auf Grund der und der Sortenprüfungen Die obenbezeichnete Anordnung ist die erste auf dem Gebiete des Gemüsesaatguts, die eine Neuord nung bezweckt. Das Durcheinander im Sortenwesen war derartig groß, daß der Reichsnährstand auf Grund umfangreicher Versuchsanstellungen Prüfun gen auf Geeignetheit der Sorten durchgeführt hat. Unter Zugrundelegung der wirtschaftlich gegebenen Momente war es möglich, für die deutsche Anbau verhältnisse diejenigen Sorten herauszustellen, mit denen die einzelnen Anbaugebiete arbeiten können. Bei Buschbohnen sind 23 Sorten, bei Gurken 13 Sorten, bei Splnat 7 Sorten zugelassen worden. In späteren Veröffentlichungen werden die einzel nen Sorten noch genau gekennzeichnet, so daß jeder Anbauer in der Lage ist zu wissen, was er für seine Verhältnisse zu wählen hat. Die bedingt zugelassenen Sorten werden noch mals einer besonderen Prüfung unterzogen, um entweder endgültig zugelassen zu werden oder auch aus der Liste der zugelassenen Sorten zu ver schwinden. Die Anordnung entspricht einem dringenden Be dürfnis der Praxis. Neue Sorten können in Zu kunft nur dann freigegeben werden, wenn ihr wirt schaftlicher Wert anerkannt ist. Die Zulassung er folgt selbstverständlich nur mit Genehmigung des Reichsnährstandes. Der Anbau aller anderen nicht genannten Sor ten ist verboten. Die Anordnung läßt eine gewisse Uebergangsperiode zu, so daß jeder einzelne Ge müseanbaubetrieb sowohl als auch jeder einzelne Samenbaubetrieb in der Lage ist, sich das richtige Sortenmaterial zu sichern- Auf Grund der Anordnung sind in Zukunft sämt liche Bestände von Buschbohnen, Gurken und Spi nat, die zur Saatgutgewinnung bestimmt sind, zur Anerkennung anzumelden. Ab 1. 8. 1937 darf als dann nur noch anerkanntes Saatgut der genannten Gemüsearten in den Verkehr gebracht werden. rundhülsige Sorten Alpha mit weißgrundigen Bohnen ohne Fäden (o. F.) Doppelte holländische Prinzeß o. F. Genfer Markt o. F. Hinrichs Riesen weißgrundig o. F. Hundert für Eine mit gelben Bohnen mit Fäden (m. F.) Londoner Markt m. F. Konserva mit weißgrundigen Bohnen o. F. Ärummschnabel m. F- St. Andreas m. F. Saxa o. F. Weiße Nieren m. F. Zucker-Perl-Perfektion o. F. Schwertbohnen Kaiser Wilhelm Riesen weiß m. F. Nordstern m. F. Wachsbohnen Wachs Amtsrat Koch o. F. „ Beste von Allen o. F. Zur Erhöhung der Gütertarife der Reichsbahn Niesen Flageolet Mammuth m. F- Wachs Goldhorn o. F. „ Hinrichs Riesen weiß m- F. „ Ideal m, F. „ Zucker-Perl o. F. c/s/' KsAisksfl'/'sks Unterstützung des Gartenbaues /n AusstellunglSchaffendesVcE Die Stadt Düsseldorf hatte kürzlich die Tages und Fachpresse der Reichshauptstadt im Hotel „Kaiserhof", Berlin, zu einem Presscempfang eingc- laden. Der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Dr. Wagenführ, sowie Generaldirektor Dr. Ing. e. h. Ernst Poenshagen Haben Ausschluß über Zweck und Ziel der gewaltigen Ausstellung „Schaffendes Volk", Düsseldorf 1937, die — wie bereits der Name erkennen läßt —, alle Berufsstände und alle Schich ten des schaffendes Volles umfassen wird. Der Gartenbau wird dabei selbstredend auch nicht fehlen. Neben den Gärten der Heim- und Siedlungsstätten, die nach Richtlinien des Reichsheimstättenamtes ge baut werden, werden für die Gartenkultur-Ausstel« lung 280 000 qm zur Verfügung stehen. Düsseldorf als Ausstellungsstadt — auch garten baulicher Ausstellungen von Format —, ist in Gar tenbaukreisen bereits bestens bekannt. Es sei nur erinnert an die „Internationale Gartenbauausstel lung 1904" und die 1926 stattgefundene „Gesolei". Ohne Zweifel ist Düsseldorf, die Industriestadt in mitten eines deutschen Jndustriebezirkes von Welt- ruf, geeignet, um auch für den deutschen Garten bau bzw. seine Erzeugnisse wirkungsvoll zu werben und die so notwendige Verbindung zwischen Stadt und Land wieder herzustellen. "Möge auch der deutsche Erwerbsgartenbau das Seine hierzu bei« tragen. . 0- Ooetr, Berlin. 8 1 Ab 1. 8. 1937 darf nur noch anerkanntes Saat gut der nachfolgend genannten Gemüsearten in den Verkehr gebracht werden. Für den inländischen Ver kehr sind nur noch die nachstehend genannten Sor- beim unmittelbaren Versand an Nahrungs mittelfabriken zur Weiterverarbeitung, c) Salz gurken u. a. konservierte Gurken in der ge wöhnlichen Größe von Salzgurken, ä) zer kleinerte, auch geschält und entkernt (Gurken schalen), nur in Salzwasser eingelegt, e) son stige konservierte (eingelegte, eingemachte), auch zerkleinert, z. B. Essig-, Gewürz-, Pfeffer-, Senfgurken. 7. Kohl (Kraut): a) Blumen-, Rosen- und Wirsingkohl, sämtlich frisch, d) sonstiger, z. B. Blätterkohl (Braunkohl, Grün-, Winterkohl), Kopfkohl (Rot-, Weißkohl), sämtlich frisch, c) Sauerkraut (Sauerkohl), auch Rübensauer kraut. 8. Pilze: a) frische, d) getrocknete oder ge dörrte, auch geschält, zerkleinert, sowie konser vierte (eingelegte, eingemachte), auch zerklei nert (Pilzkonserven). Hervorzuheben ist, daß nicht nur frisches Gemüse, sondern auch „Erzeugnisse hieraus" weiter hin zu dem bisherigen Frachtsatz befördert werden. Daneben bleiben aus rein wirtschaftlichen Er wägungen heraus die Seehafen- und sonstigen lassen. Diese vom Reichswirtschaftsminister, dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, dem Reichsarbeitsminister, dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda und dem Reichs- forstmeister unterschriebene Äerordnung bringt deut lich zum Ausdruck, daß die durch den Tarifzuschlag entstehenden Mehrkosten gleichmäßig ans die ein zelnen Wirtschaftsgruppen entfallen, Erhöhungen der Verbraucherpreise verboten sind, und Uebertretungen der Verordnung mit „Geldstrafe, deren Höchstmaß unbe grenzt ist", belegt werden. Um eventuell sich ergebende Härten ausgleichen zu können, sind volks wirtschaftlich begründete oder sonstige berechtigte Ausnahmen" grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch vorher der ausdrücklichen Genehmigung des zuständigen Reichsministers. Daß der Staat gegenwärtig infolge der Maß nahmen zur Wiedererlangung der deutschen Wehr freiheit der Reichsbahn keine Entlastung von den bisherigen Abgaben gewähren kann, die notwendi gen Mittel also nur durch einen Frachtzuschlag 'aufgebracht werden können, andererseits aber Er höhungen der Verbraucherpreise grundsätzlich vermieden werden müssen, dürfte ohne weiteres allgemein einleuchten. Es kann daher wohl auch von den betroffenen Kreisen das notwendige Verständnis für die getroffenen Maßnahmen erwartet werden, zumal ja wesentliche Ausnahmen von den Frachtzuschlägen bestehen. kl. Lecker, Diplomgärtner. Agrarpolitische Tagung Die diesjährige Tagung des Agrarpolitischen Apparates fand kurz vor der Eröffnung der „Grü nen Woche" wiederum in Weimar statt. Reichsleiter und Reichsminister Darrs hielt aus ihr eine rich tunggebende Rede über die zukunftgestaltende Aus gabe nationalsozialistischer Agrarpolitik. Er betonte besonders die Notwendigkeit der restlosen Anerken-- nung des Blutsgedankens und der inneren Gesetze, nach denen der Nationalsozialismus angetreten ist. Im Anschluß daran betonte Reichsstatthalter Sauckel die besondere Verbundenheit des Gaues Thüringen mit den Zielen der nationalsozialistischen Agrar politik. Zum Schluß dankte Reichsleiter Darrö dem Gauleiter für die Unterstützung, die er dem Nähr-, stand zuteil werden lasse. Diejenigen Firmen, die ihre Berechtigungsscheine noch nicht ausgenutzt haben und zurückgeschnittene indische Azaleen bis zum 29. 2. dieses Jahres ein- > führen wollen, müssen hierzu umgehend einen An-, s trag aus Erteilung einer Devisenbescheinigung zur 3 Wareneinfuhr an die Ueberwachungsstelle VI für - - Gartenbauerzengnisse, Getränke und sonstige Lebens« i mittel, Berlin W 8, Kronenstraße 61—63, stellen- ' Diesem Antrag ist neben den anderen erforderlichen > Dokumenten auch der Berechtigungsschein be-izu« ! j fügen. Nach reiflicher Ueberlegung sah sich die Deutsche Reichsbahngesellschaft im Interesse eines nach wie vor in jeder Beziehung zuverlässigen Personen- und Güterverkehrs veranlaßt, ab 20. I. 1936 einen Zuschlag zu den bisherigen Güter- tarisen — mit Ausnahme derjenigen für beson ders wichtige Lebensmittel — in Höhe von 5 v. H. zu erheben. Nachdem der Reichsbahn als dem größ ten Unternehmen des Reiches während des wirt schaftlichen Niederganges in der Systemzeit Neu anschaffungen und Ersatzbauten einfach unmöglich waren, ist es nunmehr eine selbstverständliche Pflicht der verantwortlichen Stellen, das Versäumte bald möglichst nachzuholen. Gemäß der Verfügung Nr. 77/4 der Deutschen Reichsbahngesellschaft'vom 6. 1. 1936 und den dazu gegebenen Erläuterungen des Reichs- und Preu ßischen Verkehrsministers Frhr. von Eltz-Nübenach sind von diesem Zuschlag sämtliche Düngemittel so wie wichtige Lebensmittel befreit. Zu letzteren zählen u. a. auch Gemüse und Hülsenfrüchte Außenhandelstarife, die Unterstützungs- und Notstandstarife einschließlich der reinen Wett- Zuschlag unberührt. Das- des Expreßgutverkehrs. III. Bedingt zugelassen: Allerfrüheste weiße m. F. Enorma weiß o. F. Erfurter Speck m. F. Herkules m. F. Dickfleischige Zucker-Brech o. F. Konserva weiß o. F. Metis Maireau m. F. Eine Einbeziehung von Obst in die Gruppe der „wichtigen Lebensmittel" hat sich leider nicht durch führen lassen. Zum Schutze gegen Preiserhöhungen aus Anlaß des Zuschlages zu den Eisenbahngüter- tarifen wurde aber vom Reichswirtschaftsminister am 20. 1. 36 eine entsprechende Verordnung er- 1. Artischocken, Bleichsellerie, Bleichzichorie, Futterkräuter, Knoblauch, Knollensellerie, Kür bisse, Meerrettich, Melonen, Pastinakwurzeln, Petersilienwurzeln, auch mit Laub (Kraut), Schwarzwurzeln, Speisezwiebeln, sämtlich frisch. 2. Bohnen, auch Puffbohnen: a) frische grüne, b) rohe, nur in Salzwasser eingelegte,' beim unmittelbaren Versand an Nahrungs- mitielfabriken zur Weiterverarbeitung, c) sonst konservierte (eingelegte, eingemachte), auch zer kleinert. 3. Erbsen, grüne (Schoten), Gartenmelde, Kohlrabi (Oberrüben), Mangold (Römischer Kohl), Radieschen, Rettiche, Rhabarber, Rub- stiel (Stielmus), Salat, Schalotten, grüne, Spargel, Spinat, Suppen- und Gewürzkräuter, Tomaten, sämtlich frisch. 4. Frühlarotten und Frühmohrrüben, sämt lich frisch und mit Laub (Kraut). 5. Gemüse: getrocknet oder gedörrt, auch ge schält, zerkleinert oder genrahlen (Dörrgemäse, Gemüsemehl): konserviert, auch zerkleinert (Gemüsekonserven, auch Tomatenkonserven und Tomatenmark). 6. Gurken: s) frische, auch zerkleinert und entkernt, d) rohe, nur in Salzwasser eingelegte, „ Rheinland (Goldelfe) in. F. „ Superba o. F. „ Wunder Butter o. F. Nur zugelassen f ü r das ostfriesi sche Anbaugebiet: Ostfriesische Speck m. F. Da vielfach darüber noch Unklarheit , ,. tvelche Erzeugnisse die Reichsbahn zu „Gemüse" rechnet, sind nachstehend die zu der Tarifstelle „Gemüse, gemüseähnliche Bodenfrüchte und Erzeug nisse hieraus" der „Gütereinteiluna des Deutschen Eisenbahn-Gütertarifs, Teil I, Ahtlg. L", gehören den Einzelarten besonders aufgeführt: Gurken I. Zugelasscne Sorten: Chinesische Schlangen Delikateß Deutsche Schlangen Deutsche Trauben Grochlitzer lange Grochlitzer mittellange Mittellange volltragende (Erfurter Das mit Belgien getroffene Abkommen über die Einfuhr von indischen Azaleen (Achte Zusatzver- g zu dem vorläufigen Handelsabkommen zwischen Deutschland und der Belgisch-Luxemburgi schen Wirtschaftsunion) läuft am 29. 2. 1936 ab. Die auf Grund dieses Abkommens von der Haupt vereinigung der Deutschen Garten- und Weinbau- wirtschast 'im Jahre 1939 ansgegebenen Berechti gungsscheine zur Einfuhr von zurückgeschnittenen indischen Azaleen verlieren somit am 29. 2. 1936 ihre Gültigkeit, die Einfuhr muß daher bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein. (Beryl. „Gartenbau- Wirtschaft" Nr. 36, vom ö. 9. 1935.) Bekanntmachung Zugehörigkeit der Blumen- und Zierpslanzen- vertciler (Großhandel und Einzelhandel) zum Reichsnährstand Durch die Verordnung über den Zusammen schluß der deutschen Gartenbauwirtschaft in der Fassung vom 2. September 1935 (RGBl. I S. 1123) 8 1 (1) Nr. 3 gehören die Betriebe, die mit Gar tenbauerzeugnissen handeln, als Verteilergruppe zu den Garten- und Weinbauwirtschaftsverbänden. Die Garten- und Weinbauwirtschaftsverbände sind gemäß 8 2 der gleichen Verordnung zur Haupt- vereiniqung der Deutschen Garten- und Äeinbauwirtschast zusammen- geschlosscn. Die Ausgabe dieser Zusammenschlüsse ist die Durchführung der Marktordnung, Regelung des Absatzes der Gartenbauerzeugnisse und wirt schaftspolitische Betreuung der Verbände. In Ver bindung mit dem Zusammenschluß in den Garten- und Weinbauwirtschaftsverbänden ist die Reichs fachschaft der Blumen- und Zier pflanzenverteiler gebildet worden, als deren Leiter Pg. G. Lange, Stuttgart, bestimmt worden ist. In den örtlichen und Landesgliederungen, den Garten- und Weinbauwirtschaftsverbänden, sind inzwischen auch die Landesfachschaftsleiter ernannt worden. Erstmalig voraussichtlich am 15. Februar 1936 wird eine Sitzung der Reichsfachschast der Blumen- und Zierpflanzenverteiler in Köln stattfinden, die über die Arbeiten der Reichsfachschaft beraten wird. An dieser Sitzung nehmen die Landesfach schaftsleiter auf Grund besonderer Einladung teil. Berlin, den 28. Januar 1936. Der Vorsitzende der Hauptvereiniaung der Deutschen Garten- > und Weinbauwirtschast. gez.: Loettner. Butterkönigin o. F. Flageolet mit Violet Mont d'or o. F. -^no^nunH Kel/-. von Ueberflüffige Sotten müssen verschwinden
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