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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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florckstraße II, Fernruf I 6, 4406 Amtliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand und Mitteilungen der Hauptoereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschast Üartuu stcurwirlMast Wirtschaftszeitung des deutschen Gartenbaues 53. Jahrgang Berlin, Donnerstag, den 29. Oktober 1936 Nummer 44 /^suz-egs/unZ, c/,6 m/'t c/sm 16. ^iovsmks,- /'n t5/tt Hauptvereimgung der Deutschen Gartenbauwtrtschaft Von Ministerialrat im Rcichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft I.. Lckuster Der durch Verordnung vom 7. 2. 1935 errichteten Hauptvereimgung der Deutschen Gartenbauwirt schaft war durch Nachtragsverordnung vom 2. 9. 1935 der Weinbau angegliedert worden; seitdem führte der Zusammenschluß die Bezeichnung Haupt vereinigung der Deutschen Garten- und Weinbau- Wirtschaft. Im Zug der Durchführung der Markt ordnung für Garten- und Weinbau hat es sich all mählich als zweckmäßig herausgestellt, beide Wirt schaftszweige wieder zu trennen und für jede von ihnen eine besondere Hauptvereintgung zu bilden. Dies ist durch die Verordnung über den Zusammen schluß der Deutschen Gartenbauwirtschaft und die Verordnung über den Zusammenschluß der Deut schen Weinbau-Wirtschaft vom 21. 10. 1936 ge schehen. In sachlicher Hinsicht schafft die Neu regelung keine wesentlich neue Lage für den Gar tenbau. Die bisherigen Bestimmungen sind im gro ßen und ganzen übernommen und nur insoweit er gänzt oder geändert worden, als es sich auf Grund der bisherigen Erfahrungen als notwendig erwie sen hat; auf die einzelnen Aenderungen wird nach stehend besonders hingewiesen werden. Die Verordnung schließt wie bisher Erzeuger, Verarbeiter und Verteiler zu Gartenbauwirtschafts verbänden zusammen. Dabei gelten als Erzeuger alle Betriebe, die Gartenbauerzeugniff«, Gewürz- Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeuqniffe Zum Vorsitzenden der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse ist Herr Walter Ahlers, Berlin, bestellt worden. Zum stellvertretenden Vor sitzenden der Reichsstelle für Garten- und Weinbau erzeugnisse ist Herr Kurt Siegmund, Berlin, bestellt worden. MWM«WWMWWUMWWMMWMWM»MWWMW««M«MI»WWIWM« pflanzen oder Heilpflanzen (Arzneikräuter) an bauen und in den Verkehr bringen oder Tabak an bauen und ihn als Rohtabak in den Verkehr brin gen. Außerdem gelten als Erzeuger — und diese Bestimmung ist neu — die Sammler von wild wachsenden Beerenfrüchten, Pilzen oder Heilpflan zen. Diese Ergänzung hat sich als notwendig er wiesen, um für eine einwandfreie und saubere Sammlung der wildwachsenden Erzeugnisse sowie für eine den Bedürfnissen der Verarbeiterbetriebe und der Frischmärkte entsprechende Verteilung sor gen zu können; es sei in diesem Zusammenhang an die Deckung des Bedarfs der Verarbeiterbetriebe an wildwachsenden Beerenfrüchten zur Herstellung der Volksmarmelade erinnert. Die Verarbeiter gruppe umfaßt alle Betriebe, die Obst einschließlich der Südfrüchte, wildwachsende Beerenfrüchte, Ge müse aller Art oder Pilze, gleichviel ob vorbehan delt oder frisch, gewerbsmäßig zu haltbaren Lebensmitteln verarbeiten oder gewerbsmäßig Ge würzpflanzen oder deren Erzeugnisse zu Genuß- zwecken be- oder verarbeiten. Außerdem umfaßt die Verarbeitergruppe die Betriebe, die gewerbsmäßig Zuckerrüben zu Rübenkraut (Rübensaft) verarbei ten, Limonaden oder Tafelwasser Herstellen oder abfüllen und Essige oder deren Halbfabrikate oder Speisesens Herstellen. Die Verteilergruppe umfaßt alle Betriebe, die die vorstehend genannten Erzeug nisse verteilen, dabei ist jedoch hinsichtlich der Ver teilung der Heilpflanzen (Arzneikräuter) die Ein beziehung auf diejenigen Betriebe eingeschränkt worden, die das Erzeugnis vom Anbauer oder Sammler zum Zweck des Weiterverkaufs aufkaufen. Auch Verteiler von ausländischem Rohtabak sowie die Apotheken (Verteiler von Tafelwässern usw.) sind den Wirtschaftsverbänden nicht eingegliedert worden. Was ist Gartenbau? Gartenbau im Sinn der Verordnung ist der An bau von Obst, Gemüse, Pilzen, Blumen und Zier pflanzen sowie von Gemüse- und Blumensamen. Außerdem gehören die Baumschulen (mit Aus nahme der forstlichen Baumschulen) zum Garten bau. Die Gartenbauwirtschaftsverbände werden znr Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbanwirt- jchast zusammcngeschlossen. Die Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder regeln sich im einzelnen nach den Satzungen. Den Zusammenschlüssen liegt die Aufgabe ob, die Erzeugung, den Absatz und die Verwertung zu regeln und volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise und Preisspannen festzusetzen. Ihre Befugnisse sind dabei sehr weit gespannt. So können sie zum Bei spiel die Erzeugung an den Bedarf angleichen und zu diesem Zweck Anbauregclungen für einzelne Kulturen vorschreiben oder die Anpflanzung und Erzeugung bestimmter Arten und Sorten von ihrer Genehmigung abhängig machen. Sie können weiter zur Regelung des Absatzes Vorschriften über Kenn zeichnung und Güteanforderungen erlassen, Ein richtungen für die Erfassung schaffen und ihre Be nutzung anordnen, den Schlußscheinzwang ein führen, Marktordnungen erlassen, Mindestumsatz mengen für Verteilerbetriebe vorschreiben, den Arbeitsumfang und Ausnutzungsgrad der Betriebe der Verarbeitergruppe festsetzen und ihnen Ab- lieferungs-, Abnahme-, Einlagerungs- nnd Aus lagerungspflichten auferlegen, usw. Wird durch eine der von den Zusammenschlüssen getroffenen Anordnungen einem Mitgliedbetrieb eine schwere wirtschaftliche Schädigung zugefügt, insbesondere wird er ganz oder teilweise stillgelegt oder seine Fortführung unmöglich gemacht oder gefährdet, so ist eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht, wenn wirtschaftliche Nachteile durch die Festsetzung von Preisen oder Preisspannen oder durch allge meine Bestimmungen über den Ausnutzungsgrad oder Arbeitsumfang von Betrieben entstehen. Neuerrichkung eines Betriebes Die Neuerrichtung eines Betriebes der Verarbci- tergruppe, eines Großverteilerbetriebes sowie — und diese Bestimmung ist neu — eines Betriebes, der die Erzeugnisse im Straßenhandel, im Ge werbebetrieb im Umherziehen oder im Marktver kehr feilhält, und die Wiederaufnahme eines nicht nur vorübergehend eingestellten Betriebes bedürfen der Genehmigung. Sie muß erteilt werden, wenn ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Neuerrichtung vorliegt; sie soll erteilt werden, wenn eine Gefähr dung bestehender Betriebe und eine Uebersetzung des Gewerbezweiges nicht zu befürchten ist. Von Wichtigkeit sind auch die neu aufgenomme nen Bestimmungen über die Untersagung der Fort führung von Betrieben. Hiernach kann die Haupt vereinigung im Einvernehmen mit den Der Reichsverband der Deutschen Pflanzenzucht betriebe hatte in Verbindung mit dem Reichsver band der gartenbaulichen Pflanzenzüchter seine Mitglieder zu der diesjährigen gemeinsamen Ge neralversammlung zum 26. und 27. Oktober nach Goslar gerufen. 'In den Vordergrund der Tagung wurde der große Gedanke der Durchführung der Erzeugungsschlacht gestellt, der eine reibungslose Durchführung des Vermehrungsanbaus und der Absatzgestaltung voraussetzt. Ordnung des Sorkenwirrwarrs Der Montag war für die Sitzungen der einzelnen Abteilungen vorgesehen. Hierbei sprach zuerst der Vorsitzende der Abteilung Gemüse im Reichsver band der gartenbaulichen Pflanzenzüchter, Kley- boldt, über das Arbeitsgebiet dieser Abteilung. Eine der Hauptaufgaben war das Herausfinden aus dem Sortenwirrwarr. Hierbei kam es in erster Linie darauf an festzustellen, welche Sorten unter den verschiedenen Namen bekannt waren und welche Sorten eine wirtschaftliche Selbständigkeit besaßen. Diese nicht sehr einfache Aufgabe ist bereits bei einigen Gemüsearten wie Buschbohnen, Gurken und Spinat vollendet. Die Herausstellung der guten Sorten als Reichssorten ist bereits erfolgt. Ende nächsten Jahres, spätestens aber bis Ende 1938 sind alle wirtschaftlich wichtigen Sorten vom Sortenregister erfaßt, und die wertvollsten Sorten werden ebenfalls als Reichssorten herausgestellt und für Betriebsschließungen zuständi gen Behörden Mitgliedsbetriebe auf Zeit oder auf Dauer stillegen, wenn der Betriebsführer oder ein Mitglied der Betriebsleitung die für die Füh rung des Betriebes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Ein Mangel der für die Betriebsfüh rung erforderlichen Zuverlässigkeit darf nur ange nommen werden, wenn der Betriebsführer oder ein Mitglied der Betriebsleitung wegen eines groben Verstoßes gegen die Vorschriften der Verordnung oder gegen eine Anordnung eines Zusammenschlus ses über Preise oder Preisspannen, Regelung des Arbeitsumfanges oder des Ausnutzungsgrades von Betrieben, Lieferungs- oder Versendungsvorschrif ten mit einer Ordnungsstrafe belegt worden ist und dann trotz Verwarnung durch einen Zusammen schluß innerhalb einer Frist von zwei Jahren einen erneuten groben Verstoß gegen Bestimmungen der genannten Art begangen hat. Diese Bestimmungen ermöglichen auf der einen Seite die Ausmerzung von unzuverlässigen Betrieben, sie sind andererseits so gehalten, daß eine Stillegung nur dann statt finden kann, wenn sie wirklich voll berechtigt ist. Verstöße gegen die Marktregelung Mitglieder, die gegen Anordnungen der Zusam menschlüsse verstoßen, können in eine Ordnungs strafe bis zu 100 000 ZM im Einzelfall genommen und — diese Befugnis ist neu — auch zur Vernich tung verbotswidrig angepflanzter Kulturen ge zwungen werden. Neu ist auch die Bestimmung, daß, wenn ein Mitglied bei der Verteilung von Gartenbauerzeugnissen gegen eine Anordnung der Zusammenschlüsse verstößt, die die Lieferung nach bestimmten Gebieten, Märkten, an bestimmte Ab nehmer oder Einrichtungen vorschreibt, derjenige Wirtschaftsverband, in dessen Gebiet sich die Gar tenbauerzeugnisse befinden, über sie verfügen darf. Der zur Verfügung berechtigte Gartenbauwirt schaftsverband läßt die Ware dorthin für Rechnung des Versenders verkaufen, wo sie zur angemessenen Versorgung der Bevölkerung notwendig ist. Zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Aufwendungen der Zusammenschlüsse können Um lagen, für die Benutzung von Einrichtungen Ge bühren, sowie mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft Ausgleichs abgaben zur Bildung eines Ausgleichsstockes er hoben werden. Die Neuregelung tritt mit dem 15. November 1936 in Kraft. in ihren Merkmalen genau beschrieben. Verbunden mit der Herausstellung der Reichssorten ist eine durch Anordnung festgelegte Anerkennung der Saaten. Bei der Anerkennung wird das Schwer gewicht in der Hauptsache auf die Prüfungen der Zuchtbetriebe und auf die Anerkennung der Eliten gelegt werden müssen. Die vordringlichste Aufgabe aller Zuchtbctriebe ist die Erhaltungszucht und die damit verbundene Ver vollkommnung der Gruppenformen, die als Reichs sorten herausgestellt sind. Für Neuzüchtungen wird weitestgehend ein Züch terschutz herbeigeführt, durch die Anerkennung als Hochzucht. Für die Erreichung einiger wertvoller Zuchtziele bei Buschbohnen Gurken, Kopfkohl und Treibtomaten sind vom Reichs- nnd Preußischen Minister für Ernährung und Landwirtschaft in An erkennung der Wichtigkeit der deutschen Pflanzen züchtung Prämien ausgeworfen. Dr. Kampe sprach über die Gestaltung der weite ren Reichssortenlisten. Es wurde hierbei betont, daß mit dem ganzen Sortenwirrwarr unbedingt ein Ende gemacht werden muß. Die Erstellung der Reichssortenlisten erfolgt bei Erbsen, Stangen bohnen, Zwiebeln, Radies, Rote Beete, Möhren, Salate im Laufe des Winters, da die Reichssorten versuche bei diesen Gemüseärten zum Abschluß ge kommen sind. Dr. Kampe berichtete dann über den wirtschaftlichen Wert einiger beizubehaltender (Fortsetzung aus Seite 4) c/se- pKotnstnück/sl' in 605/01- Richtlinien für den Samenbau -ter übe/' cken cker an/ seinem kosten /larar/rt aa-l Z>/ieFe bei (7Zze)-sanZZiemen T'Äer Fo/rckeeFeuppe OMaare» ckee OaMe/rnellLerienpeü/llNF Fanrenban Her Fommee-Zumen 7omatea?ürZttaaF r'n zklüneLebeeF ckeeMeckeese/rtäFe a«/ Obst-änme l^erbesseennF rar Leckbeeebaa So etwas tut man nicht! Die Dresdener Reichsgartenschau war der erste Versuch einer Leistungsschau, zu der der Berufs stand aufgerufen wurde. Es ist erfreulich, sestzu- stellen, daß sich dementsprechend ein weitaus grö ßerer Kreis von Ausstellern beteiligte, als es se bei früheren Ausstellungen der Fall war. Es ut ohne weiteres begreiflich, daß sich in erster Linie diejenigen Betriebe meldeten, die für das eigene Geschäft in der Ausstellung und bei den Sonder- schauen eine Werbemöglichkeit sahen. Um so er freulicher war es, daß sich namentlich bei den Hallenschauen auch eine Reihe von Betrieben be teiligt haben, die als Platzgeschäfte dieses Anreizes nicht bedurften, sondern sich aus dem Gemeinschafts gefühl heraus und um der Berufsehre willen in diesen Leistungswettbewerb einschalteten. Diesen muß der gesamte Berufsstand seine ganz besondere Anerkennung aussprechen und der Hoffnung Aus druck geben, daß ihre Zahl in Zukunft weiter steigt. Jeder Betriebsinhaber, der mit irgendeiner Kultur etwas Besonderes zu zeigen vermag, muß die innere Verpflichtung in sich fühlen, hier mitzu arbeiten an der großen Ausgabe seines Berufs- stairdes. Um so bitterer schmecken allerdings auch die Er fahrungen, die die Ausstellungsleitung und damit auch der Berufsstand als solcher mit einem Teil Egoisten gemacht hat, die offenbar diese vom Be rufsstand getragene Ausstellung lediglich als Ge- schästsunternehmen ansahen. Ich wünschte, jeder Aussteller hätte einmal die Mühen und Sorgen der jenigen mitzuerleben, die für die Durchführung einer kurzfristig aufzubauenden Sonderschau ver antwortlich sind. Die Ausstellungsleitung kann nur schwer übersehen, wieviel Aussteller sich melden, weil sich diese meist erst im letzten Augenblick entscheiden. Da die Ausstellungsleitung di« Aufgabe hat, mög lichst viele Aussteller zuzulassen, muß sie zunächst mit dem Platz geizen, den sie dem einzelnen Be werber fest zusagt. Das gab den ersten Anlaß zu Reibereien. Wenn K. 70 qm fordert und nur 20 qm bekommen soll, „schnappt er ein". Das wäre nun nicht weiter tragisch, wenn K. dann erklären würde, bei 20 qm werden meine Unkosten zu hoch (obwohl die Ausstellungsleitung die Kosten für An- und Ab transport übernahm), oder wenn er sagen würde, da mache ich wegen der „Bedeutung" meines Be triebes nicht mit oder ich verlang« wenigstens 40 qm. K. indes gab überhaupt keine Antwort, so daß die Ausstellungsleitung ihm einen Platz bis einige Stunden vor Eröffnung offen hielt, um dann auf ihren Anruf hin, wo die Pflanzen blieben, zu hören, K. habe sich geärgert, er mache überhaupt nicht mit. Ein derartiges Verhalten ist unwürdig. Und viel besser ist auch W. in P. nicht, der 24 Stun den vor Eröffnung ohne Angabe von Gründen telegraphisch seine Teilnahme zurückzieht. Daß die Ausstellungsleitung durch derart berufsunwüvdiges Verhalten in größte Schwierigkeiten kommt, ist nicht allein um ihretwillen bedauerlich, sondern es be deutet eine Schädigung des Berufsganzen; denn die Ausstellungsleitung kann in so kurzer Zeit nicht voll wertigen Ersatz schaffen und das Gesamtbild leidet ftark. Wenn die letzte Sonderschau auf dem Gebiete des Blumenbaues leider zum Teil ein Versager war, so ist das ausschließlich dem Verhalten einiger Be triebsinhaber zuzuschreiben, die für sich nur persön liche Rechte, aber keinerlei Pflichten gegenüber der Gesamtheit anerkennen wollen. Nicht viel besser war die Ausrede des Gärtncreibesitzers Sch., der bei einer anderen Sonderschau ebenso Plötzlich absagte, weil zwei Tage vor der Ausstellung über Nacht d>e ganzen Pflanzen durch Krankheiten verdorben seien, Blut undLvden
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