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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Gefolgschaft Mitteilungen Ser Zachschaft Gärtner in »er Abteilung.Hof- uaS S-trt-bsg-folgschaft' Reichssachbearbeiter Srun» krooss Nummer 4l öeilage zu „Vie Gartenbauwtrtlchaft" 8. Oktober I9ZH Wi> fis/fsn m c/s^ k^svAvnALLcfi/cic/it Unser Beitrag ist unsere Arbeit Der Führer gab dem deutschen Bauern und Gärtner eine Aufgabe von gewaltiger Bedeutung: die Eigenverforgung Deutschlands; Sicherstellung der Ernährung des deutschen Volkes durch die Arbeit auf eigener Scholle. Nach Erwägung der Möglichkeiten zur Er reichung dieses Zieles kam der Aufruf zur Er zeugungsschlacht des Reichsnährstandes. Der Kamps im Rahmen dieser Erzeuyungsschlacht soll zur weitest gehenden Versorgung des deutschen Bedarfes aus deutschen Erzeugnissen führen. Es geht also für den deutschen Gärtner darum, den Mailt mengenmäßig richtig zu beliefern und -die Güt« der Ware zu verbessern. Besonders die Steige rung der Qualität wird noch große Anstrengungen von ums erfordern. Wir dürfen uns nicht damit zufriedewgeben, große Mengen von mittelmäßiger bis teilweise ungenügender Qualität aus den Markt zu werfen, wofür unsere Groß- und Klein märkte zuweilen noch erschreckende Beispiele ge ben. Während die Festsetzung der richtigen Menge einer heranzuzieheirden Ware fast aus schließlich beim Betrdebsführer liegt, können die GesvlgschaftsmitM-sder bei der Heranzucht einer einwandfreien Qualitätsware schon eine entscheidende Rolle spielen. Wieviel Werte in den Betrieben werden vernichtet oder gehen verloren durch mangelhafte Aufmerksamkeit. Die Gefolg schaft ist überhaupt für die volle Leistungsfähigkeit eines Betriebes, wie sie für die Durchführung der Erzeugungsschlacht gebraucht wird, im großen Maße mitverantwortlich! Gemäß dieser Verantwortung sollte sie aber auch teilhabsn am Erfolg der Betriebsleistung. Es mache sich jeder, Betriebsführer und Gefolgschaft, klar: Die Arbeit, die wir leisten, erfüllen wir in erster Linie für das deutsch« Volk, erst in zweiter Linie Schon kurz nach dem 1. Reichsgartenbautag in Dresden traten die Kreisfachschaftswarte „Gärtner- gefolgschaft" am 3. September 1936 zu e uer wirt- schaftskundlichen Fahrt durch zahlreiche Ostthürin ger Betriebe an. An der Fahrt nahmen der Landes fachwart für den Gartenbau, Pg. Graneß, und der Landesgefolgschaftswart Pg. Mütze teil. Hatte der Schulungslehrg-ang der Führer des deutschen Gartenbaus den Kreisfachschaftswarten das für ihre Tätigkeit notwendige Rüstzeug ge geben, so erhielten sie durch diese wirtschaftskun-d- liche Fahrt neue Anregungen für die Durchführung der ihnen gestellten Aufgaben und für ihre Arbeit im Betrieb. Die Fahrt führte von Weimar über Jena und Eisenberg zunächst nach Droyßig bei Zeitz. Dort galt der Besuch dem Gartenbaubetrieb Karl Wirth, der in der Hauptsache Eriken, Azaleen und Hortensien anbaut. Mit seiner muster gültigen Anordnung der Anzuchträume, den vor trefflich entwickeltem Pflanzenbeständen und seiner tadellosen Sauberkeit bot der Betrieb für jeden Gärtner ein Bild der reinen Freude. Dadurch, daß die umfangreichen Pflanzenbestände auch über die Grenzen des Vaterlandes hinaus Absatz finden, dient der Betrieb der Wirtschaft des Volkes un mittelbar. Hochbefriedigt schieden alle Teilnehmer von dem vorbildlichen Betrieb. Als nächstes Teilziel der Fahrtstrecke wurde nach kurzer Fahrt durch das Ostthüringer Braunkohlen gebiet Meuselwitz erreicht. Im Töpfereibetr eb der Firma Forster lernten die Kreisfachschaftswarte den Werdegang des Blumentopfes in allen Größen und die Aussaat- und Pflanzschale vom rohen Ton bis zum fertigen Werkstück kennen. Die Herstel lungsweise, Eindrehen des Topfes in Form, ge währleistet einen porösen Topf, der in Hellem und rotem Ton hergestellt wird. In rascher Fahrt brachte der Kraftwagen -die Teilnehmer von Meuselwitz nach Altenburg. Dort wurden die Betriebe Franz und Gustav Kuntze besucht. Ersterer, ein gemischter Betrieb, in der Vie'seitigkeit seiner Art, die neben der Sicherheit der Lebensgrundlage höchste Anforderungen an den Betriebssichrer in bezug auf körperliche und geistige ilrbeit stellt. In der Baumschule des Landesbeirats für Baum schulen und Inhabers der Firma Gustav Kuntze, Franz Kuntze, konnten die Kreisfachschaftswarte hervorragend entwickelte Bestände an Sauer- und Süßkirschen, Apsel- und Birneuhochstämmen, um unserer selbst Willem. Durch bessere Arbeit und erhöhte Leistung vertiefen wir die Grundfesten des deutschen Staates. Und der heutige Staat hat ein Recht auf höchstem Einsatz zur Erhaltung und Erweiterung seiner Selbständigkeit. Nicht nur Schulung zur Vervollständigung unseres Wissens und Könnens sind für uns Notwendigkeit, der Will« und der volle Einsatz der eigenen Person sind die treibenden Kräfte und bieten Gewähr für vollen Erfolg. Obergärtner VV. Mlä. Schulungsfahrt Betriebssichrer und Gesolgschastsmitgliedcr Am 6. September 1936 unternahmen die Fach schaften Gärtner umd Gärtn-ergefolgschast eine ge meinsame Schulungsfahrt zum Besuch -der Gärt- nerlehramstalt der Provinz Ostpreußen nach Dapdau. Morgens nm 8 Uhr ging es mit zwei gemieteten Autos los in Richtung Tapiau. In Wittenberg wurden di« letztem Teilnehmer ausgenommen, so daß etwa 60 Personen an dieser Fahrt Teil nahmen. Nach einer Zuständigen Fahrt, die durch Gesang abgekürzt wurde, trafen wir bei der Gärtnerlchranstalt ein. Nach Begrüßungswort-en des Kreisfachwartes Pr. Eylau, Denstorfs, hielt Direktor Hildebrandt einem Vortrag über den ostpventzischen Obstbau. Anschließend sprach Gartenbauinspeltor Kallauch über Blumen- und Zierpflanzenbau. Nach einer 1 Mündigen Mit tagspause wurde unter Führung der beiden ge nannten Herren der Garten besichtigt. Während dieser Besichtigung fand eine rege Aussprache statt, hierbei hat jeder Anregungen für seine weitere Arbeit mit nach Haust genommen. Schattenmorellen, Kernobstbüsche und Koniferen bewundern. Besonders anerkannt wurde die Sau berkeit im Betrieb, Staunen erregte die Erklärung des Betriebsführers, daß durch eine zweckmäßige Anbaufolge auf der verhältnismäßig kleinen Fläche seit SO Jahren mustergültige, gleichmäßige Bestände Jahr für Jahr herangezogen werden. Nach kurzer Mittagspause ging die Fahrt über Schmölln und Ronneburg nach Gera zur Besichti gung der Hofgärtnerei und des Betriebes des Kreis- fachwarts Otto Juffa in Gera-Zwötzen. Der letztere Betrieb, mit dem begonnen wurde, stellt alles in allem den vorbildlichen gemischten Betrieb dar, ein Schmuckkästlein, das jedes Gärtnerherz er freut. Besonders gefielen die Anzuchten von Hortensien, Cyclamen, Lorraine-Begonien und Schnittgrün. In dem umfangreichen Erwerbs- gartenbaubetricb der Fürst!. Hofgartenverwaltung sahen die Teilnehmer neben vielen Arten und Sor ten seltener und wertvoller Warmhauspflanzen selten schöne Bestände an Cyclamen, Lorraine- Begonien, Famen und Blattpflanzen. Die zweck mäßige Einrichtung der Anzuchträume, Hoizungs- an'age und Lüftung fanden neben der vorbild lichen Sauberkeit den besonderem Beifall aller Fahrtteilnohmer. Mit dem Besuch der Lehranstalt für Gartenbau, der Betriebe Max Deegen und Panzer in Bad Köstritz fand die wirtschaftskundliche Fahrt ihren Abschluß. Besondere Beachtung fanden bei Max Desgen die neuen Zwergdahlien, die zum Treiben geeignet sind, und die noch nicht in den Handel gegebenen neuen Sämlinge. Bei Panzer gefielen besonders die großen Bestände an starken, kern gesunden Hochstammrosen und zahlreiche Schnitt- und Kranzdahliensorten eigener Züchtung. In einer Entscheidung vom 13. 5. 36 — RAG- 36/36 — hat das Reichsarbeitsgericht diese Frage bejaht und in den Gründen dazu u. a. fol gendes ausgeführt: Der Kläger hat am 19. Mai 1934 seine Lehr zeit bei der Beklagten beendet, wurde aber gegen dieselbe Entlohnung wie in seinem vierten Lehr jahre weiterbeschästigt. Am 8. Februar 1935 ver langte er den Tariflohn eines Gehilfen ent sprechend der von ihm geleisteten Tätigkeit. Da raufhin wurde ihm gekündigt, weil er nur aus Entgegenkommen und zu seiner Fortbildung trotz Arbeitsmangel behalten und weil di« Vergütung ausdrücklich vereinbart worden sei. Die Klag« wurde in zwei Instanzen abgewiesen. Das Berufungsgericht stellte nach Beweiserhebung fest, daß nach dem Willen -beider Parteien der Kläger nach Beendigung feiner Lehrzeit nicht als Gehilfe eingestellt, sondern als Lehrling weiter- beschäftigt werden sollt«. Ein r-echtsunwirk-famer Tariflohnverzicht sti darin nicht zu sehen, weil der Kläger ohne Bedarf der Beklagten nur -deshalb behalten worden sti, nm ihm die Uebergangsz-e-it im sine Arbeitsstelle oder in -den Arbeits- oder Militärdienst zu erleichtern. Es habe sich also rechtlich nm die Verlängerung des Lehrvertrages gehandelt, bei dem di« Fortbildung des Klägers weitaus im Vordergrund gestanden hätte. Der Kläger legte Revision ein und rügte Ver letzung -des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit (88 22 u. 32). Die Fortsetzung des Lehr vertrages sti sine unzulässige Umgehung der Tarifordnung, der Kläger habe nur als Gehilfe weiterbeschäftigt werd« können. Als Gehilfe habe er auf den Tariflohn nicht verzichten können. Die Revision wurde zurückgewiesen ans folgen den Gründen. Die Unabdingbarkeit des Tariflohnes ist in ge meinnützigen Notwendigkeiten begründet. Sie hängt deshalb nicht von der Bezeichnung des Ar- b-eitsvertroges, sondern allein von der Leistung ab. Ebensowenig kann der Beweggrund für die Einstellung des Arbeitnehmers ein« Rolle spielen, also auch nicht der Umstand, daß der Arbeitsver- Unter der Führung des Leiters der Lehranstalt für Gartenbau lernten die Kreisfachschaftswarte die Einrichtungen der Anstalt kennen und wurden mit den Plänen für den Ausbau dieser Lehr- und Forschungsstätte für den Gartenbau bekannt- gemacht. Niel zu früh für alle Teilnehmer mußte die Rückfahrt nach Weimar angetreten werden, um dort die Züge zu erreichen, die die Kameraden an ihre Arbeitsplätze zurückbringen sollten. Alle Teil nehmer waren von dem Gesehenen voll befriedigt und dankten der Landesbauernschaft, die die Fahrt ermöglicht hatte. Dank und Anerkennung wurde dem Kameraden am Steuer ausgesprochen, der sicher und zuverlässig den Wagen von Ort zu Ort und wieder rechtzeitig ans Ziel brachte. trag nur geschloffen wird, nm dem Arbeitnehmer für eine sonst drohende Zeit der Arbeitslosigkeit Arbeit und Lohn zu geben. Schließlich kommt auch -dem Beschästigungsstande -des Unternehmens insofern keine grundsätzliche Bedeutung zu, als es nicht -darauf ankommen kann, ob der Arbeitnehmer voll beschäftigt werden kann. Es war demnach nicht zu untersuchen, ob di« Beklagte den Kläger als Gehilfen oder als Lehrling einstellen wollte, sondern welche Arbeit er nach dem vierten Lehr jahre bei -der Beklagten geleistet hat. Di« darauf Die guten Leistungen Ihres Lehrlings sind ein gutes Zeugnis auch für Sie. Praktische Erfahrungen allein genügen heute aber nicht mehr. Darum lassen Sie Ihren Lehr ling die einzigartige Junggärtner-Zeitschrift Dev Deutsche LunggSvtnev lesen; bestellen Sie für ihn zum Bezugspreise von nur 0,50 Mk zuzügl. Bestellgeld monatlich bei vierteljährlichem Bezugsgeldeinzug und monatlich zweimaligem Erscheinen bei der Gärtnerischen Ver lagsgesellschaft m. b.H., Berlin SW. 61, Yorckstr. 71 bezüglichen Ausführungen des Berufungsgerichts sind nicht ganz klar, lassen aber -doch erkennen, daß es von zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist, -wenn es feststellt, daß die Fort bildung des Klägers w-eitaus im Vordergrund ge standen habe und daß der Kläger nicht nur nicht voll hab« beschäftigt werden können, sondern daß die Beklagt« für einen Gehilfen überhaupt keine Arbeit gehabt habe, den Kläger daher überhaupt nicht mit Gehilseuarbeit, sondern nur in Fort setzung stin-es Lehrvertrages mit L-ehrlingsarbeit weiterb-eschäftigt habe. Daraus geht -hervor, daß der Kläger nicht nur nicht als Gehilfe eingestellt wurde, sondern daß er auch keine Gehilfenarb-eit geleistet hat. Die Feststellung, ob ein Gshilfenavbeitsverhält- nis zusta-wdegekommen ist, ist nicht vor allem eine Rechtsfrage, sondern hinsichtlich der Beurteilung der Arbeitsleistung sine reine Tatfrag-e, di« vom Berufungsgericht in rechtlich unbedenklicher Weist verneint worden ist. Der Lehrvertrag verwandelt sich durch Ablauf und Weiterbeschäftigung des Lehrlings nicht zwangsläufig in einen Gehil'stn- vertrag, solang« der Lehrling tatsächlich keine Ge- hilsenarbeit leistet, seine Woiterbefchä-ftigung als Lehrling also keine Umgehung der Tarifbestim mungen ist. Da unter dieser Voraussetzung die Unabdingbarkeit der Tarifordnung nicht verletzt wird, bestehen kein« rechtlichen Bedenken gegen di« Woiterbeschäftigung des Lehrlings unter den Be dingungen des Lehrvertrages. Das schließt nicht aus, daß der Lehrling im einzelnen Arbeiten her stellt, di« Siner Gehilfenarbeit gleich sind oder die der Arbeitgeber für sich gewinnbringend verwertet. Es darf nur nicht seine Gesamtleistung derart sein, daß sie die Leistung eines Gehilfen ersetzt, so daß die geringe Entlohnung der Umgehung der Tarif ordnung dienen würde. MI. Heist Unfälle verhüten! Die vertieft liegenden Heizkessel müssen mit eincw Geländerschutz versehen sein (Ziffer 62 der Unsall- verhütungsvorschriften der Gartenbau- und Friedhof-Berufsgenosscnschaft). Das Bild links zeigt einen vorschriftsmäßigen Schutz, der zweckmäßig noch durch eine Fußleiste zu ergänzen wäre. Das Bild rechts zeigt eine Keffelgrube, wie sie nicht sein soll. Ein Geländerschutz ist besonders nölig, weil die aufgehängten Kleidungsstücke beweisen, daß hier ein lebhafter Verkehr stattfindet. Die Kreisfachschaftswarte „Gärtnergefolgschaft" auf wirtschaftskundltcher Fahrt Kann ein Lehrling nach Ablauf der Lehrzeit gegen Lehrlingslohn weiterbeschäfttgt werden? Ltellenen^eigen guten k^tolg! Ois sirispsltigs IVIiIIii^siSi--^si,s koslsl tOr- Sts»S>->gss^ci-»s lur^cl Stsllsr-isl-tgsdsts riiui- S l^pf.
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