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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nummer 38 53. Jahrgang Berlin, Donnerstag, den 24. September 1936 Vtut undRvden Hauptsch r ifileitung Äerlin 8>V 64 ftorckstraße 71, Fernrui b b, 440k Wirtschaftszeitung des deutschen Gartenbaues Amtliche Zeitschrift für den Gartenbau im Reichsnährstand und Mitteilungen der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft O/s für- c/sn 60^6/1^01/ Die Obst- und Gemüseverwertung älteste Sckultre. an Rohkost. 6s5vf5c//5r/p/if> mv6 cisn krfo/g §icbs/-§ts//sn Ordnung des Rosenmarktes Kg Rohware Trockengemüse und deshalb Trockengemüs« sonders starkem Umfange auf die Bevwertungs industri« eingestellt hat, wie beispielsweise die Gegend des Niederrheins mit dem Gurkenanbau. Die Gesamterzeugung an Gemüsekonserven be trug im Jahre 1935 101 000 000 '/»-Normaldosen, wofür etwa 1,1 Millionen Doppelzentner an deut scher Rohware verarbeitet wurden. Die Verarbei tung zu Trockengemüse spielt zur Zeit in Deutsch land nur eine untergeordnete Rolle. 1935 wurden etwa 900 000 üg Trockengemüse aus etwa 9 000 000 Zweig der gesamten Verwertungsindustrie, die als erste eine größere Bedeutung im deutschen Wirt schaftsleben errang. Der Grund hierfür ist darin zu suchen, daß der deutsche Gemüsebau in norma len Jahren überaus reiche Erträge liefert, die nicht nur für die Versorgung des Frischmarktes ausreichten, sondern darüber hinaus dazu zwan gen, nach Verarbeitungsmöglichkeiten zu suchen, um die überschießenden Mengen in haltbarem Zu stande der deutschen Bevölkerung zu erhalten. So entwickelte sich sehr bald zwischen Gemüseverwer tungsindustri« und Anbau eine enge Zusammen arbeit zu einem gemeinsamen Ziele hin. War es für beide wertvoll, solche Sorten anzubauen, die eine sichere und reiche Ernte lieferten, so hatte die Konservenindustrie darüber hinaus noch ein Inter esse daran, zur Herstellung einer einwandfreien Gemüsekonserve eine gleichmäßige sortenreine Roh ware zu erhalten. So beschränkte sie sich sehr bald auf einige wenige erprobte Sorten, deren Anbau und Pflege von ihr auf jede Weise gefördert wur den mit dem Ziele, zu einer Sortenbereinigung und Sortenveredlung zu kommen. Auch in geld licher Beziehung fand der Anbau Unterstützung bei der Verwertungsindustrie, und zwar insbeson dere bei der Anlage von Spargelkulturen. In der Vorkriegszeit und auch unmittelbar nach dem Kriege lag der Spargelbau in der Hauptsache in den Händen «der kleineren Anbauer, denen die not wendigen Kapitalien, die für lange Jahre in den Spargelanlagen festgelegt werden mußten, oft nicht zur Verfügung standen. Hier half die kapital kräftige Konservcnindnstrie durch Vorstreckung des Anlagekapitals und sicherte sich hierdurch den Er trag aus diesen Anlagen für ihre Konservenerzeu gung und hatte zum anderen die Gewähr dafür, daß durch sachgemäßen Anbau die Rohware in ein- wandfreeir Güte geliefert wurde. Wichtig für den Gemüseanbau ist weiter, daß die Gemüseverwcrtungsindustrie sich durch Verträge, die vor der Ernte abgeschlossen werden, einen großen Teil ihres Rohwarenbedarfs sichert. Hier durch werden dem Anbauer die Sorgen für die Verwertung der Ernte abgenommen, und er kann mit einer festen Summ« aus seinen Erträgen rechnen. Alle diese Vorteile, die dem Anbau aus seiner engen Verbindung mit der Verwertungsindustrie erwachsen, haben dazu geführt, daß in manchen .Gebieten Deutschlands sich der Gartenbau in be Oea/sr-er Obst-all «ack FüFmost Le^i/r/r cker Orssckeaer Loackersr-aa -ereüs am 2. Obta-er lVeaer Xusaabmetarl'/ sä/- anck obst 7>orbea-tllme wirck Flaust /4/rorck/raaFe/r cker OauptrerermFrmL De-re aack Korsc/um^ /m Oarte/r-aa Äeuer/eaFea, ckm ckea Oartaer r'/rtrressmren OäraaL cker OartaerFe/o/^sc-a/t Ole Oartaerm rm Kew-snä/mstaack OrFe-n/s eines Z.o^eeuaZ'seeeLllebes mit Aot-, anck lpMsmFHoÄ Ote öeckeutnnF ckee Kllbtbäasee ^rtea^sstetFerll/rK'-eli1tasc-tlleaallmencktta§ öeee^/rllNF eon §portrase/rMc-en Line neue Oeäse wteck Fepeü/t /illsslebten ckee Obsternte 79^6 Entwicklung der Gemüs ekonservenindustne Di« Gemüsekonservenindustrie ist der Nach 8 156 StGB, wird bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eidesstatt zu ständigen Behörde eine solche Versicherung wissent lich falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung wissentlich falsch auSsagt. Im Interesse der Beschaffung unbedingt zuverlässiger wichtiger Unterlagen können der Reichs nährstand und seine Gliederungen, ebenso die Marktverbände (Hauptvereinigungen, Wirtschafts verbände) auf die Einholung eidesstattlicher Versicherungen grundsätzlich nicht verzichten. Unterliegen solche eidesstattlichen Versicherungen den Bestimmungen des vorerwähnten 8 156 StGB.? Eine der Voraussetzungen der Anwend barkeit des 8 156 StGB, ist die Abgabe der Ver sicherung an Eidesstatt vor einer Behörde. Die grundlegende Frage ist also, ob der Reichsnähr stand als Behörde im Sinne des StGB, bezeichnet wenden kann. Mit dieser Frage, über die bei den zuständigen Stellen bislang eine einheitliche Mei nung nicht bestand, setzte sich der Erste Strafsenat des Reichsgerichts in einem am 12. Mai 1936 er gangenen Urteil — 1 O 816/35 — auseinander. Das Reichsgericht kommt zu einer uneingeschränk ten Bejahung dieser Frage. In dem zu entscheiden den Falle wurde die eidesstattliche Versicherung einer Landesbauernschast gegenüber abgegeben. Die Landesbauernschaft sei, so wird in den Urteils gründen ausgesührt, Glied und Organ des Reichs nährstandes und als solches dazu bestellt, in ihrem örtlichen Bereich nach Maßgabe der Vorschriften des Reichsministers für Ernährung und Landwirt schaft und des Reichsbwuernsührers die Geschäfte des Reichsnährstandes zu führen, dem seinerseits der Staat außerordentlich umfangreiche und wich tige Aufgaben übertragen habe, die der Reichsnähr stand unter eigener Verantwortung auf der Grund lage der Staatsmacht für die Zwecke des Staates zu erledigen habe. Hieraus aber folge die Behör deneigenschaft der Landesbauernschaft ohne weiteres. Die Frage der Rechtstellung des Reichsnährstan des als einer Behörde wird ebenfalls eindeutig bejaht vom Reichsjustizminister in einem den Gene ralstaatsanwälten am 9. Juni 1936 zugeleiteten Rundschreiben. Unmittelbar entschieden ist die vorbezeichnete Frage bislang lediglich für den Reichsnährstand und seine Gliederungen, d. h. Landesbauernschasten und Kreisbauernschasten selbst, nicht dagegen sür die Marktverbänd« (Hauptvereinigung«n, Wirtschafts verbände). Es bestehen jedoch keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, die vorbezeichnete Frage auch für die Marktverbände zu bejahen. Es wäre nicht einznsehen, warum einer berufsständischen Körper schaft, wie z. B. dem früheren Vorstand einer Ain waltskammer, einer Handelskammer oder den! Direktorium der preußischen Zentral-Genossew schastskasse, ja selbst einer städtischen Sparkasse, zu folge der bisherigen Rechtsprechung des Reichs gerichts die Behördencigenschaft zuerkannt werden soll, den Marktverbändeu, die auf Grund des Neichsnährstandsgesetzcs errichtet und mit der Auf gabe der Durchführung der Marktordnung beauf tragt wurden, aber nicht. Die vom Reichsgericht Sicherung eines ordentlichen Geschäftsverkehrs in diesen Gebieten durch Anordnung Nr. 93 das Rosenanbaugebiet Schleswig-Holstein einschließlich Staat Hamburg und das Gebiet des Staates Lübeck zu geschlossenen Gebieten erklärt. Für die Handhabung dieser Anordnungen sind sodann Be stimmungen an die zuständigen Wirtschaftsverbände Herausgaben worden, gemäß denen insbesondere ein Schlußfchein für Geschäfte mit niedrigen Rosen eingeführt wird, der Versand durch besondere Prüfer überwacht und das Inverkehrbringen von niedrigen Rosen 2. Güteklasse von einer Genehmi gung abhängig gemacht wird. Als weitere Maß nahme steht in Kürze eine Verschärfung ins Be griffs „1. Güteklasse" bei niedrigen Rosen bevor, da insbesondere dem Uebel gesteuert werden muß, daß auch solche Rosenpflanzen, von denen Blumen oder Edelreiser geschnitten wurden, noch als 1. Güteklasse in den Verkehr gebracht werden konnten. Faßt man alle diese Maßnahmen zusammen, so ergibt sich, daß gegen Unterbietungen der Preis«, gegen Lieferung schlechter Qualität und gegen eine Ueberlastung des Rosenmarktes mit 2. Güteklasse alle Schutzmaßnahmen getroffen wurden, die mög lich sind. Um so mehr muß aber erneut davor ge warnt werden, gegen die bestehenden Vorschriften zu verstoßen. Dazu gehört nicht zuletzt auch jede Vermeidung der Störung des Exports durch Preis unterbietungen im Auslande. Sollte sich Heraus stellen, daß den Maßnahmen znm Schuhe eines ordnungsmäßigen Rosenabsatzes mangels aus reichender Bernfsdisziplin der Erfolg versagt bleibt, so wäre es voraussichtlich nicht mehr möglich, sich überhaupt noch etwa für eine Vertretung einer Preisbindung sür niedrige Rosen einzusetzen. Ld. hergestellt. Da der Bedarf an in Deutschland erheblich höher ist, heute auch aus das ausländische zurückg«grisfen werden muß, «r- Die Schwierigkeiten, die sich im Absatz von Rosenpflanzen, namentlich niedrigen Rosen, in den letzten Jahren gezeigt haben, gaben Anlaß dazu, zusätzlich zu der durch Anordnung Nr. 12 über Preise und Preisspannen, Güteklassen und Liefe rungsbedingungen erfolgten Preisbindung sür niedrige Rosen weiter« Maßnahmen zu treffen, die die Sicherheit für ein ordnungsgemäßes Rosen geschäft geben. Als erste Maßnahme in dieser Richtung war der Erlaß der Anordnung Nr. 75 anzusehen, durch die das hessische Rosenanbaugebiet zum geschlossenen Nnbaugebiet erklärt wurde und durch die für dieses Gebiet die Voraussetzungen für den Schutz eines ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs geschaffen wur den. Diese Maßnahme war aber auf besonder« Weisung übergeordneter Stellen mit einer Sen kung der Rosenpreise zu verbinden, da diesen Stellen der Nachiveis erbracht worden war, daß die Preisgrenzen zu hoch gesetzt worden waren. Demzufolge wurden durch die Anordnung Nr. 93 die Rosenpreise und die Preisspannen geändert. Im unmittelbaren Zusammenhang damit wurde es aber den Baumschulfirmen, die sich mit Katalogen und Preislisten an die Verbraucher wenden, ge stattet, in den Katalogen und Preislisten Preise auf «der vorjährigen Basis zu veröffentlichen, nm damit für ihren Geschäftsbetrieb den Anschluß an die bisherige Preislage sicherzustellen. Diese Preis konvention wurde in der „Gartenbauwirtschaft" Nr. 37 vom 10. September 1936 bekanntgegeben. Da es sich weiter herausstellt«, daß die Schließung nur des «inen Hauptanbaugebietes, nämlich des hessischen Gebietes, Störungen d«s Rosenmarktes im ganzen aus den anderen maßgebenden Anbau gebieten zur Folge haben würde, wurde auch zur Die Mengen an Gemüse und Obst, die von dem deutschen Gartenbau alljährlich erzeugt werden, dienen in der Hauptsache dazu, während der Ern ten über den Frischmarkt dem Verbraucher zuge- sührt zu werden. Ein Teil des Ernteansalls jedoch wird von der Verwertungsindustrie ausgenommen, die daraus die verschiedenartigsten Erzeugnisse her stellt und so auch während der gemüse- und frucht armen Zeit den Genuß dieser wertvollen Nah rungsmittel ermöglicht. Die wichtigsten Erzeugnisse der Verwertungs industrie sind: 1. haltbare Gemüse- und Obstkonserven in Dosen, Gurken und Sauerkraut und — allerdings nur in geringen Mengen — Trockengemüse und Trockenobst; 2. Brotaufstrichmittel: Marmeladen und Konfi türen, Obstgelees, Obstkraut und Pflaumenmus; 3. Getränke aus Obst, wie Obst- und Beeren weine, Obstsäfte und Obstsirupe und Süßmoste; 4. Halberzeugnisse, von denen die wichtigsten di« Essenzen und di« Pektin« sind. Im Vergleich zu der gesamten Erntemenge ist Mar der Anteil, der von der Vevwertungsindustrie ausgenommen wird, nur gering, trotzdem aber er füllen die Verwertungsbetriebe eine wichtige Auf gabe auf dem Gebiete der Marktregelung, und der deutsche Gartenbau besitzt in ihnen einen wert vollen Abnehmer seiner Erzeugnisse. Gartenbau und Verwertungsindustrie sind auf das engste mit einander verbunden, Und das Gedeihen des einen ist von dem Gedeihen Les anderen abhängig. In wechselseitigen Beziehungen haben sich beide in langen Jahren gegenseitig gefördert, und wenn seinerzeit das Entstehen der Berwertungsindustrie einen fortgeschritteneren Gartenbau zur Voraus setzung hatte, so hat im Lause der weiteren Jahre der Gartenbau wiederum durch die Verwertungs industrie reiche Anregungen erfahren. vor allem folgende Punkte ins Auge gefaßt hat: 1. Di« restlose Erfassung auch der geringwertige ren Obstsorten beim Erzeuger. Die verschiedenarti gen Verwertungsmöglichkeiten bei der Obstverwer tungsindustrie setzen diese in die Lage, auch solche Rohware aufzunehmen, die zwar qualitätsmäßig gut ist, aber ihrer Größe, ihrem Aussehen und ihrem Reifestadium nach sich nicht für den Frisch markt eignen. Der Hauptabnehmer hierfür sind insbesondere di« Marmeladenindustrie und die Süßmostereien und Fruchtsaftpressereien. 2. Steuerung der Ware und Herstellung enger Verbindung zwischen den Bezirksabgabestellen einerseits und dem Frischmarkt und der Industrie andererseits. 3. Festsetzung eines angemessenen Preises. 4. Förderung 'der Herstellung neuartiger Erzeug nisse. Für -die Volkswirtschaft von besonderer Bedeu tung ist die Erzeugung von Brotausstrichmitteln, die die deutsche Bevölkerung von dem ausländi schen Fettmarkt unabhängig machen sollen. Sie hat infolgedessen in den letzten Jahren einen beacht lichen Aufschwung genommen, der durch die Be reitstellung der notwendigen Rohware für die Pulphaltung sichergestellt wurde. Ms Gesamterzeugung an Brotaufstrichmitteln betrug im Jahre 1935 85 000 000 Marmeladen und Konfitüren, 12 000 000 ÜA Pflaumenmus und andere Obstmuse, 11000 000 ÜA Obstgelee und Apfelkraut. An Obstkonserven in luftdicht verschlossenen Be hältnissen wurden 39 000000 '/l-Normaldosen her- gestellt. Die zu diesen Erzeugnissen verarbeitete Menge deutschen frischen Obstes betrug 890 000 ckr. Einen großen Anteil an der gesamten Obst- oevwertungsindustrie nimmt die Erzeugung von Obstgetränken aller Art ein. Als ältestes Erzeug nis auf diesem Gebiete sind die Obstsäfte und Obst sirupe zu ^nennen. Für die Erzeugung hierin lie gen genaue Zahlen nicht vor, schätzungsweise wur den im Jahr« 1935 3 680000 KZ Rohsäfte (Muttersäfte) erzeugt. An Obst- und Beerenweinen betrug die Erzeu gung 1936 über 40 Millionen Liter. Einen großen Aufschwung hat in den letzten Jahren die Erzeugung von Süßmost, vor allem von Apfelmost genommen. Die gesamte Obstverwertungsindustrie verarbeitet in normalen Erntejahren annähernd 2 Millionen ckr öffnet sich auf diesem Gebiete für Anbau und Ver- wertungsindustrie noch ein reiches Feld der Be tätigung. Di« Gurkenerzeugung 1935 betrug ca. 4 Millio nen 10-Ltr.-Normaldosen Frischgurken und 478 000 'ft-Tonnen von 75 bis 80 üZ Nettoinhalt Salz gurken einschließlich Essig- und Senfgurken. Hier für wurden an Rohware 650 000 cke: verbraucht. Schließlich ist auch noch di« Sauerkrauterzeugung zu erwähnen, die 1934 122 Millionen KZ betrug. Von dem Gesamternteanfall in Weißkohl in Deutsch land, -der in normalen Jahren etwa 6 bis 9 Millionen ckr beträgt, werden etwa 3,5 Millionen ckr zu Sauerkraut eingeschnitten. 2 Millionen är Rohobst verbraucht Die Rohwarenverhältnisse für die Obstvcrwer- tungsindustrie sind wesentlich anders gelagert als sür die Gemüseverwertungsindustri«. Während Ge müse in ausreichenden Mengen in Deutschland selbst angebaut wird und es in reichlichen Ernte jahren einer sorgfältigen Ueberlegung und Pla nung bedarf, um di« überschießenden Mengen unterzubringen, reicht die deutsche Obsterzeugung heute noch nicht aus, den Inlandsbedarf zu decken. Ein« Aenderung hierin ist auch nur auf lange Sicht zu erreichen, da die Anbaülenkung zur Deckung des deutschen Bedarfs sich auf ein« längere Reihe von Jahren erstrecken muß. Di« Obstbewirt- schaftung und die Bedarfslenkung ist deshalb im Augenblick unerläßlich. Sie steht im Vordergründe der deutschen Marktordnung, die dafür Sorge zu tragen hat, di« beschränkten deutschen Obstmengen sowohl auf den Frischmarkt wie auch auf die Ver wertungsindustrie zu verteilen. Diese Aufgaben obliegen der Hauptvereinigung der deutschen Gar ten- und Weinbauwirtschaft, die bei ihrer Lösung Rechtsstellung des Reichsnährstandes Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Reichsnährstand bzw. seinen Gliederungen und 8 156 Strafgesetzbuch
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