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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Mitteilungen der Haupwereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschast und der Garten- und Weinbauwirtschastsverbä'nde ^5)05c/nunA 83« VOM 3?. /. ?936 Wettere Festpreise für Jndustrteobst 8 8 der Anordnung Nr. 26 der Hauptver einigung der deutschen Garten- und Weinbau- Wirtschaft betr. Regelung des Absatzes von Speise zwiebeln vom 20. 9. 1935 (RNVbl. S. 591). kl. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Ver kündung in Kraft. Vetr.: Erzeuqerfcstprrise für die Belieferung der Mitglieder der Verarbeitergruppe mit Aepseln und Zwetschgen Auf Grund der 88 4, 6, 10 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gar tenbauwirtschaft vom 27. 2. 1935 (RGBl. I S. 343) in der Fassung vom 30. 6. 1935 (RGBl. I S. 905) und 2. 9. 1935 (RGBl. I S. 1123) und der 88 9, 20 der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft vom 2. 4. 1935 (RNBBl. S. 173) wird — mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft — an geordnet: I. 1. Für die Belieferung der Mitglieder der Verarbeitergruppe werden nachstehende Festpreise frei Station (Verladestelle) des Erzeugers festgesetzt: Aepfel: Falläpfel, nicht nach Sorten getrennt . . . Ml 3,30 je 50 kz; Schüttclüpfel und Psiückäpfel,diese außer hellschaligen, Sorten, nicht nach Sorten ge ¬ trennt . Ml 5,50 je 50 K-; Psiückäpfel, hellschalig, jür die Herstellung von Mus geeignet, nach Sorten getrennt Ml 7,50 je 50 Zwetschgen: Blaue Hauszwetschgen und saure Zwetschgen Ml 5,50 je 50 kg 2. Diese Preise sind für Erzeuger, Ver teiler und Verarbeiter verbindlich. Sie dürfen — auch in Angeboten — nicht über- oder unterschritten werden. II. I. Im Sinne der Ziffer I sind Falläpsel: Aepfel, die folgenden Mindestvor schriften genügen:' Mindestquerdurchmesser 35 mm, über wiegend notreif, wurmstichig und auch angeschlagen, nicht teigig, ungewaschen, jedoch frei von Schmutz und Fäulnis. Schütteläpfel: Aepfel, die folgenden Mindestvor schriften genügen: Mindestquerdurchmesser 40 mm, unreif bis pflückreif, frisch, leicht angeschlagen, bis zu 25 v. H. wurmstichig, nicht teigig, ungewaschen, jedoch frei von Schmutz und Fäulnis. PflückäPfel: Bei der Aberntung von Hand anfal lende Aepfel, die folgenden Mindestvor schriften genügen: Mindestquerdurchmesser 40 mm, pflück reif, nicht angeschlagen, bis 25 v. H. wurmstichig, nicht teigig, ungewaschen, jedoch frei von Schmutz und Fäulnis. Als „Pflückäpfel" im Sinne der Ziffer I gelten auch vor oder bei der Lagerhaltung ausgelesene, von Hand gepflückte Aevfel, soweit sie im übrigen den Bestimmungen für „Pflückäpsel" entsprechen. Hellschalige Pflückäpfel: Hellschalige, nicht wesentlich farbige, für die Verarbeitung zu Mus geeignete, nach Sorten getrennt gehaltene Wirt schaftsäpfel, Mindestquerdurchmesser 50 mm, im übrigen den Mindestvor schriften wie unter „Psiückäpfel" ge nügend. Bei dieser Gruppe soll dem Käufer die Sortenbezeichnung jeweils angegeben werden. Saure Zwetschgen: Die gepflückten oder geschüttelten sau ren Zwetschgen des Alten Landes, die folgenden Mindestvorschriften genügen: 1/2 bis reif, ungewaschen, jeooch'frei von Schmutz und Fäulnis. Hauszwetschgen: Gepflückte oder geschüttelte späte blaue Zwetschgen, die folgenden Äindestvor- schriften genügen: Hartreif bis reif, trocken, nicht geplatzt, ungewaschen, jedoch frei von Schmutz, Krankheiten und Fäulnis. 2. Die Bestimmungen des Absatzes 1. gelten nur für die Belieferung der Verarbeiter gruppe. Sie gehen insoweit den Reichs einheitsvorschriften für die Sortierung von Kernobst vom 5. 9. 1934 (Sonder druck) vor. III. Bereits bestehende Lieferungsverträge in Aepseln und Zwetschgen (Reichseinheitsver- träae O und L) gelten als zu den unter Ziffer I genannten Festpreisen abgeschlossen. IV. Allen Käufen und Verkäufen in den in Ziffer I und II genannten und erläuterten Obstarter sind die „Geschäftsbedingungen für den Verkehr mit Obst und Gemüse" (RNBBl. S. 362) zugrunde zu legen. V. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der Deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft kann zur Vermeidung unbilliger Härten Aus nahmen von den Bestimmungen dieser Anord nung im Einzelfalle zulassen. VI. Mitglieder der Garten- und Weinbauwirt schaftsverbände, die dieser Anordnung zn- widerhandeln, können in Ordnungsstrafe ge nommen werden. Als Zuwiderhandlungen sind auch Maßnah men anzusehen, die, ohne gegen den Wortlaut dieser Anordnung zu verstoßen, eine Um gehung darstellen. Die Vorsitzenden der Garten- und Weinbau wirtschaftsverbände sind gemäß § 20 der Sat zung der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft zur Festsetzung von Ord nungsstrafen bis zu Ml 200,— im Einzelfalle ermächtigt. VII. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 31. Juli 1936. Der Vorsitzende der Hauptverelnigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschast Loettner. * Der Reichsnährstand hat durch die Haupt- Vereinigung der Deutschen Garten- und Wein bauwirtschaft im Nachaang zu ihrer Anord nung Nr. 83 nun auch die übrigen für die Be lieferung der Verarbeitungsindustrie wichtigen Obstarten im Preise gebunden. Die Anordnung Nr. 83a der Hauptvereinigung der Deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft enthält die entsprechenden Festpreise für Jndustrieäpfel und -zwetschgen. Wie bei der vorangegangenen Preisbindung für das Sommerobst, wird auch jetzt bestimmt, daß diese Preise automatisch auch für alle be reits abgeschlossenen Lieferungsverträge gelten. Um allen Abschlüssen in Judustrieäpfeln und -zwetschgen eine einheitliche Handelsgrundlage zu geben, wurde tm übrigen angeordnet, daß die „Geschäftsbedingungen für den Verkehr mit Obst und Gemüse" der Hauptvereinigung der Deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft, die bisher nur beim Wechsel vorgeschriebener Schlußscheine oder Reichseinheitsverträge Rechtskraft besaßen, nunmehr für die gemäß Anordnung Nr. 83 abzuschließenden Käufe und Verkäufe allgemein verbindlich sind. Im übrigen wird die vorliegende Anord nung in Kürze außer den Durchführungsbe stimmungen eine besonders wichtige Ergänzung erfahren: Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der Deutschen Garten- und Weinbauwirtschast Wird anordnen, daß jeder Erzeuger und Obst- Pächter von seinen, den Festpreisen entspre chenden, Erlösen von einem bestimmten Stich tage an eine Ausgleichsabgabe in Höhe von Ml 0,50 je 50 KZ des an die verarbeitende In dustrie gelieferten Obstes zu entrichten hat, so weit für die betreffende Obstart Festpreise an- geordnet sind. Diese Ausgleichsabgabe dient zur Ansammlung von Mitteln, die den Be rufsstand in die Lage setzen, einen Vorratsstock an Obsterzeugnissen zu schaffen und zu er halten. Mit dem Erlaß der entsprechenden Be stimmungen ist in Kürze zu rechnen. Lickt. ^norc/nunA 92 vom 30.7.1936 Preise für Speisezwiebeln Aus Grund der 88 4/ 6, 10 der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Garten bauwirtschaft vom 27. 2. 1935 (RGBl. I S. 343) in der Fassung vom 30. 6. 1935 (RGBl. I S. 905) und 2. 9. 1935 (RGBl. I S. 1123) und des 8 920 der Satzung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 2. 4. 1935 (RNVbl. S. 173) wird angeordnet: I. Es werden aufgehoben: 1. Die Anordnungen der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft betr. Re gelung des Absatzes von Speisezwiebeln Nr. 33, Zisf. I, Abs. 2 v. 24. 10- 1935 (RNVbl. S. 657) Nr. 34 vom 24. 10. 1935 (RNVbl. S. 658) Nr. 42 vom 28. 11. 1935 (RNVbl. S. 722) Nr. 43 vom 17. 12. 1935 (RNVbl. S. 751) Nr. 45 vom 7. 1. 1936 (RNVbl. S. 18) Nr. 50 vom 25. 1. 1936 (RNVbl. S. 41) Nr. 5t vom 10. 2. 1936 (RNVbl. S. 61) Nr. 66 vom 27. 3. 1936 (RNVbl. S. 163) Nr. 67 vom 27. 3. 1936 (RNVbl. S. 163) Berlin. 30. Juli 1936. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschast. koettner. 7^5.93 vom <8.7936 Neue Rosen-Preise Betr.: Aenderung der Anordnung Nr. 12 der Hauptvereinigung der deutschen Garten- und Weinbauwirtschaft — Regelung der Preise und Preisspannen, Güteklassen (Qualitätsbezeich nungen) und Lieferungsbedingungen für Baumschulerzeugnisse vom 4. 7. 1935 (RNVBl. 1935 S. 377) Auf Grund der 88 4, 6 und 10 der Verord nung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 27. Dezember 1935 (RGBl. I S. 343) in der Fassung vom 30. Juni 1935 (RGBl. I S. 985)/2. September 1935 (RGBl. I S. 1123) und der §8 9 und 20 der Satzung der Hauptvereinigung der deut schen Garten- und Weinbauwirtschast vom 2. April 1935 (RNVBl. S. 173) wird mit Zu stimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet: I. Die Nr. IV der Anordnung Nr. 12 der Hauptvereiniaunq der deutschen Garten- und Weinbauwirtschast vom 4. Juli 1935 (NNVBl. S. 377) erhält folgende Fassung: „IV. (1) Die Preise von niedrigen Rosen Gruppe I und Polyantha-Rosen werden von 30 Ml je 100 Stück auf 28 Ml sowie von 275 Ml je 1000 Stück aus 276 Ml ernievrigl. (2) Für niedrige Rosen, Gruppe I, ein schließlich Polyantha-Rosen beträgt der Wie derverkäufernachlaß bis zu M/s v. H. vom festgesetzten Preis, der Nachlaß beim Verkauf von Baumschule zu Baumschule bis zu 25 v. H. vom Wiederverkäuferpreis." II. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wir kung in Kraft. Berlin, den 4. August 1936. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartcn- und Weinbauwirtschaft koettner. Die deutsche Wirtschaft im englischen Urteil Erste öffentliche Tagung s) b) im agrarischen Sektor besonders bedeutungsvoll, weil hier in Anpassung an die Eigenarten der Landwirtschaft neue Grundsätze verwirklicht wur den. Es ist kein Wunder, daß diese neuen Grund sätze und die zu ihrer Verwirklichung unternom menen Schritte ganz besonders die Aufmerksamkeit ernster ausländischer Beobachter auf sich lenken. Mr. Rawlings kommt zu dem Schluß, daß auf landwirtschaftlichem Gebiet besondere Erfolge er zielt worden seien. Der Nationalsozialismus be trachte eine gesunde ländliche Bevölkerung nicht nur als notwendig für das wirtschaftliche Wohl- Seit der Machtübernahme durch den National sozialismus hat die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung in Deutschland einen Ver lauf genommen, den man im Auslande nur schwer verstehen kann. Es tauchten viele neue Begriffe auf, unter denen man sich außerhalb Deutschlands nichts vorzustellen vermag. Das Tempo der Ent wicklung schien sich zu überstürzen und dazu wurde durch die Fülle der bewußt entstellenden Dar stellungen deutschfeindlicher Publizisten eine für den Ausländer an sich schon schwer zu verstehende Entwicklung völlig undurchsichtig gemacht. In einer solchen Zeit sind vor allem diejenigen zu Aufklärungsdiensten berufen, die Land und Leute aus eigener Anschauung kennen und Ge legenheit haben, an Ort und Stelle den Pulsschlag der Entwicklung zu fühlen. So ist es zu begrüßen, daß der Wirtschaftsattachö bei der Englischen Bot schaft in Berlin, Donaldson Rawlings, sich mit den wirtschaftlichen Entwicklungen Deutsch lands während der letzten Jahre in einem Länder bericht eingehend auseinandersetzt, der jetzt von dem Department of Oversea Trade veröffentlicht wurde. Wenn man auch nicht mit allen Schlüssen dieses Beobachters einverstanden sein kann, so wird doch sicherlich die Untersuchung dazu beitragen, einer ernsten und sachlichen Betrachtungsweise den Weg zu ebnen. In dem Bericht des englischen Wirt schaftsattaches spielt die Agrarpolitik eine große Rolle. Die Arbeit des britischen Beobachters macht den Versuch, in eine dem Durchschnittsengländer fremde Staats- und Wirtschaftsauffassung einzu dringen und ihm diese verständlich zu machen. Von den Umformungen im staatlichen und wirt schaftlichen Leben, die das nationalsozialistische Deutschland vornahm, waren die Veränderungen für die Gartenausführenden Pg. Hermann Aldinger-Stuttgart (15.50—16.20); für die Friedhofgärtner, Pg. Alfred Gericke- Breslau (16.20—16.50). am 24. August 1936, 15 Uhr, in Dresden, Reichs gartenschau, Lennöstraße 3, Kuppelfaal. 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden Pg. Hermann Aldinger-Stuttgart (15.15—15.20). 2. Die Stellung des Reichsverbandes der Garten ausführenden und Friedhofgärtner zum Reichs nährstand, Pg. Pros. Dr. Ebert-Berlin (15.20 bis 15.50). 3. Aufgaben und Ziele des Reichsverbandes ergehen der Nation, sondern als ein festes Bollwerk gegen den Kommunismus. Auch in organisatorischer Beziehung seien im Sektor der Ernährungswirtschaft die größten Fort schritte gemacht worden. Man habe eine groß angelegte Organisation zur Ordnung der Märkte geschaffen und ermutige die Landwirtschaft in jeder Beziehung, sich der Fortschritte der Wissenschaft zu bedienen. Der Bericht des englischen Wirtschaftsattachös ist eine Anerkennung der Tatsache, daß die Erfolge aller dieser Maßnahmen auf landwirtschaftlichem Gebiet nicht ausgeblieben sind, sondern vielmehr offen zu Tage liegen und nicht bestritten werden können. Bei allen sachlich denkenden Menschen wird der Bericht Donaldson Rawlings seinen Eindruck nicht verfehlen. Letzten Endes entscheiden eben doch die Tatsachen! 4. Der Aufbau der Organisation des Reichsver bandes, Pg. K. Weinhausen-Berlin (16.50 bis 17.20). 5. Berufung und Verpflichtung des Beirates und der Vorsitzenden der Landesverbände, Pg. Her mann Aldinger-Stuttgart, Pg. Alfred Gericke- Breslau (17.20—17.45). 6. Aussprache und Fragebeantwortung (17.45 bis 18.45). 7. Schlußwort des Vorsitzenden (18.45—19 Uhr). Der öffentlichen Tagung folgt eine Sitzung der Landsgruppenleiter. Im Auftrage: VUinksusen-Berlin.
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