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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Saumfthule Mitteilungen -er Zachgruppe Saumschulen -er Unterabteilung Harten -es Reichsnährftan-es Reichssachbearbeiter Ru-olf Tetzner Nummer 11 Setlage zu „Vie Gartenbauwirtfchaft" zo. Juli 193b Güteklassen für Veredlungsunterlagen ' Die Arbeiten um die Unterlagenfrage be schäftigen die RHA. II O 9 auch mit einer fortlaufenden Entwicklung der diesbezüglichen Güteklassenbestimmungen. Desgleichen erfor dert aber auch der Ausbau der Markenfähigkeit der Wildlingsanzuchten, daß klare Grund regeln vorhanden sind und diese ständig, den Bedürfnissen der Baumschulen und der Ver braucher entsprechend, ausgebaut werden. In Förderung dieser Bestrebungen wird die Son dergruppe eine Ueberprüfung der bisherigen, einschlägigen Bestimmungen vornehmen und die besondere Arbeitstagung am 26. August d. Js. in Dresden ^ibt Gelegenheit, auch die sen Punkt zu bearbeiten. Es folgt hier ein vom Beirat Küppers vorgelegter Entwurf über Aenderungen dieser Bestim - mungen. Zwar lehnt er sich stark an die be stehende Fassung, bringt aber auch beachtliche und wesentliche Aenderungen und Ergänzun gen. Die Veröffentlichung dieses Entwurfes hat den Zweck, die Mitarbeit der Fachkreise anzuregen. I. Allgemeine Gütebestimmungen und Merkmale Veredlungsunterlagen I. Güteklasse müssen gesund, ausgereift und unvergeilt aus genü gend weitem Stand sein und maßgetreu ge liefert werden. Das Wurzelvermögen muß der Art entsprechend einwandfrei sein. Die Wur zeln dürfen nicht angerissene, angeschabte und unter 12 cm lange sein. 1jährige Wildlinge müssen eine Mindestlänge des oberirdischen Teiles von 25 cm aufweisen. Vergabelungen dürfen nicht tiefer als 15 cm über dem Wur zelhals beginnen. 2jährige, verpflanzte Wild linge müssen eine Mindesttrieblänge von 20 cm haben. Der Wurzelhals darf keine Ver krümmungen aufweisen. II. Qualität darf zur Aufschulung an Baum schulen nicht geliefert werden und nur zur Pflanzung von Wildremisen und Wildverbiß material Verwendung finden, die II. Qualität erhält kein Markenetikett. Alle Wildlingsarten müssen im Angebot ge-. nau bezeichnet werden, Abkürzungen wie Nach folgend angegeben, sind zulässig. Sie können ein- oder zweijährig angeboten werden, mit Ausnahme von Pfirsich, die nur Ijährig ge handelt werden dürfen. Aeltere als zweijährige Wildlinge sind keine I. Qualität. Werden schwächere Sortierungen angeboten, so sind nen. Das Alter ist stets genau anzugeben, diese ausdrücklich als Verschulware zu bezeich- Altersangaben, wie „ein- bis zweijährige" sind verboten. II. Beredlungsunlerlagen für Obst- bäume (Obstwildlinge) zur Aufschulung im Baumschulquarkier Geschlechtlich, d. h. durch Aussaat ver mehrte Veredlungsunterlagen von Kern- und Steinobst 1. Sämlinge (S.) d. h. am Ort der Aus saat stehengebliebene Wildlinge; dieselben ha ben vorwiegend nur eine als „Pfahl wurzel" bezeichnete Haupt wurzel. 2. Krautartig verpflanzte (kr. v.) Wildlinge. Hierunter versteht man Wildlinge mit mehreren Hauptwurzeln, de ren Aufteilung nicht tiefer als 8 cm unter der Maßstelle des Wurzelhalses liegen darf. Die Zahl der Hauptwurzeln schwankt zwischen 3 bis 7, darf aber nicht weniger als 3 kräftige Hauptwurzeln betragen. Dabei ist es bedeu tungslos, ob die Wildlinge „handpikiert" sind, d. h. die Sämlinge im Aüssaatbeet vorgezogen wurden, um dann nach Abkneifen der Wurzel spitze in krautartigem (unverholztem) Zustande verpflanzt (Pikiert) zu werden, oder ob sie „mechanisch pikiert" wurden, d. h. die Wurzel spitze zum Zwecke der Bildung mehrerer Hauptwurzeln mit einem dazu konstruierten Apparat auf dem Aussaatbeet abgeschnitten wurde, ohne die Pflanze dabei vorher aus dem Boden zu heben. Wildlinge, die trotz einer der beiden Behandlungsweisen nicht mindestens 3 Hauptwurzeln besitzen, oder deren Aufteilung tiefer als 8 cm unter der Maßstelle beginnt, sind als Sämlinge zu bezeichnen. 3. Krautartig gestochene (kr. gest.) Wildlinge sind Sämlinge, die nach der vorge nannten Weise mechanisch pikiert wurden, ohne nach der Anzahl der Haupt wurzeln und der Tiefe ihrer Auf - teilungs stelle sortiert zu sein. Diese Sortierung ist ungenau und daher abzulehnen. 4. 2jährig verpflanzte (2j. v.) Wildlinge sind Ijährige Sämlinge oder 1j. kr. Pik. oder 1j. kr. gest. Wildlinge, die in ver holztem Zustand aus den Beeten genommen, an den Wurzeln kurz zurückgeschnitten und neu auf Beete für eine weitere Vegetationsperiode aufgeschult wurden. Wildlinge mit nach oben gebogenen Wurzeln, verursacht durch schlechtes Verpflanzen, sind keine I. Qualität. 5. 2j. krautartig verpflanzte (2j. k r. Pik.) Wildlinge sind Ij. kr. Pik. Wild linge, die noch eine zweite Vegetationsperiode an ihrem ersten Standort belassen wurden. 8. Ungeschlechtlich oder vegetativ (veg.) ver mehrte Veredlungsunterlagen zur Aufschulung im Baumschulquartier 1. Abrisse (Abr.) d. h. Austriebe der Mutterpflanzen, die nach erfolgter Behäufe lung und Bewurzelung abgerissen resp. abge schnitten werden, ohne daß ihre natürliche Wuchsform verändert wurde. 2. Ableger (Abl.) d. h. Austriebe einer Mutterpflanze, die aus ihrer natürlichen Wuchsform in eine meistens horizontale Lage gebracht, dann behäufelt und nach erfolgter Bewurzelung abgenommen wurden. 3. Stecklinge (Steckl.) d. h. Abschnitte von einer Mutterpflanze, die durch verschie dene Methoden zur Bewurzelung gebracht wurden, a) aus holzartigen Teilen der Mutter pflanze (St.), d) aus krautartigen Teilen der Mutterpflanze (kr. St.), c) aus Wurzelteilen der Mutterpflanze (W. St.). 4. 2j. verpflanzte Abrisse (2j. v. Abr.) sind Abrisse, die noch einmal eine 2. Ve getationsperiode verschult wurden. Sie müssen mindestens 15 cm tief in der Erde gestanden haben und dürfen eine leichte schlanke Biegung, die durch die Vermehrungsmethode mitunter bedingt ist, aufweisen. 5. Mit reinklonig bezeichnet man eine vegetative Nachzucht, einer einzigen Ausgangs- Pflanze (Klon), wenn diese Nachzucht nach weisbar ist. 6. Die Bezeichnung E. M. Nr. . . . bedeutet, daß die angebotenen Unterlagen nachweislich mit dem Grundsortiment der Versuchsstation in East Malling (E. M.) in England überein stimmen. L. Vcredlungsunterlagen für Obstbäume (Obstwildlinge) zum Verschulen ' Hierunter' versteht man 1jährige Wildlinge der Gruppen und 6, die den geforderten Stärken für Aufschulware nicht entsprechen und noch einmal auf Anzuchtbeete verschult werden müssen, um die notwendige Stärke zu erreichen. Die Pflanzen müssen gesund sein und dürfen keine Verkrümmungen am Wurzel hals aufweisen. v. Veredlungsunterlagen für niedrige Rosen und Hochstammrosen (Rosenwildlinge). Rosenwildlinge sind Sämlinge der „kc>8a canina" oder ihrer Abarten, der sogenannten „Edelcanina", sowie einige Wildsorten, (Kosa rubixinosa, Uo8v multiklora, Ko8u inermm u. a.); sie werden als Sämlinge (S.) kraut artig pikiert (kr. Pik.) und krautartig gestochen (kr. gest.) geliefert, (Näheres unter X I—3) und müssen einjährig sein. 1. I. Qualität muß einen geraden, glat ten Wurzelhals von mindestens 25 mm Länge haben. Der Wurzelhals ist der Pflanzenteil zwischen Triebansatz und der obersten Seiten wurzel. Die Pflanzen müssen frei von Wur zelausläufen sein. Der oberirdische Teil kann auf 15 cm Länge vom Triebanjatz ab gekürzt sein. Geringer Mehltaubefall einiger Pflanzen und etwas zurückgestockte Spätherbstschosse be deuten keine Qualitätsminderung, wenn die holzartigen Triebe fest und gesund sind. 2. II. Qualität erhält kein Markenetikett. Hierunter sind die sogenannten „Aussortierten" zu verstehen; dieses sind Pflanzen, die den vor genannten Bedingungen nicht entsprechen, aber nicht wertlos sind, und meist zur Stammzucht oder zu Wildhecken verwendet werden. 3. 2jährige unverpflanzte Rosen- Wildlinge sind als Veredlungsunterlagen nicht verwendbar. 2jährige verpflanzte Rosenwildlinge können nach liebevoller und pfleglicher Behandlung noch eine Auf schulware darstellen, sind aber nicht marken fähig und möglichst zu vermeiden. III. Maße und Sortierungen Als Maß gilt der Durchmesser des Wurzel halses der einzelnen Pflanze in Milli meter (mm). 7^. Pflanzen der Gruppe II. I—5 werden an der Stelle gemessen, an der der dunklere ober irdische Teil der Pflanze mit dem helleren unterirdischen Teil übergeht. ö. Pflanzen der Gruppe II. 6.1—4 werden unmittelbar über der obersten Adventivwurzel gemessen, doch darf die dort mitunter ent stehende Anschwellung nicht mitgemessen wer den. O. Pflanzen der Gruppe II. v. werden in der Mitte des Wurzelhalses gemessen. Der Wurzel hals ist hierbei der Pflanzenteil zwischen Trieb ansatz und oberster Wurzel. O. Die Wildlinge sind wie folgt zu sor tieren: Aufschul ware I Aufschul ware II Verschul- ware 1. 1j. Apfelwildlinge, Birnenwilülinge u. St. Julien nebst Abarten, sowie 1j. Abrisse aller vege tativ vermehrten Unterlagen. 7/9 9/12 6/7 4/6 3/5 2.1j. Vogelkirschen. Sauerkirschen, Mahaleb, Myro- balanen, Pfirsiche. 5/7 7/9 9/12 4/5 3/5 3. 2j. Wildlinge, so wohl aus ge schlechtlicher, wie ungeschlechtlicher Vermehrung. 8/10 10/12 12/15 6/8 4. Rosenwildlinge, Koss canins und Edelcanina, 1-u. 2jährig. Andere Sortier: lässig. Etwa ein innerhalb eines Bv Halsdurchmesser nc liegen. 5/8 8/12 ingsspann Drittel d indes muß che der o 3/5 en sind n er Pflanz mit dem deren Mc 2/3 icht zu- mmenge Wurzel- ißgrenze IV. Die Bündelung der Wildlinge hat wie folgt zu erfolgen: 1jährige Obstwildlinge der Sortierungen 3/5 und 4/6 zu 100 Stück; 1jährige Obstwildlinge der Sortierungen 5/7, 6/7, 7/9 'zu 50 Stück; 1jährige Obstwildlinge der Sortierungen 9/12 zu 25 Stück; 2jährige Obstwildlinge der Sortierungen 6/8 und 8/10 zu 50 Stück; 2jährige Obstwildlinge der Sortierungen 10/12 und 12/15 zu 25 Stück; Rosenwildlinge der Sortierungen 2/3 und 3/5 zu 100 Stua; . . Rosenwildlinge der Sortierungen 5/8 zu 50 Stück; Rosenwildlinge der Sortierungen 8/12 zu 25 Stück. Zu dem vorstehenden Entwürfe bemerke ich folgendes: Zu I, Verpflanzte Wildlinge: Die Forderung der bisherigen Fassung „Jnsbeson- Die RHA. II L 9 übermittelte kürzlich den Baumschulern über die zuständigen Landes bauernschaften die Erhebungsbogen für die Aufschulungen 1936, Verkaufsbestände Herbst 1936 und, als neu eingeführt, das Formblatt für „Verkaufte Bestände aus Ernte 1935". Während es wohl keiner Aufklärung mehr über den Zweck und den Wert der beiden er steren Erhebungen bedarf, muß die letztere nochmals erläutert werden. Die größte Schwierigkeit liegt beim Baum schulwesen in dem außerordentlich großen Wagnis (Risiko). Nicht die Technik des Baum schulberufes macht uns Sorge. Diese beherr schen unsere Fachleute in nicht zu übertreffen der Weise. Für den Baumschulfachmann ist das wirtschaftliche Durchhalten viel schwerer als in anderen Berufen. Das Wagnis liegt in großen Gefahren höherer Gewalt begründet und ganz besonders im Absatz. Die langen An- zucht'zeiten setzen die Erzeugnisse vielen nach teiligen Einflüssen aus, gegenüber denen wir z. B. nur bei Hagelschäden eine Versicherungs möglichkeit haben. Es liegt eine schwerwiegende Unsicherheit vor, wenn wir unsere Vermeh rungspläne aufstellen, weil wir nicht wissen, was unsere Kunden nach 4-, 6—8jährigen An zuchtzeiten abzukaufen gedenken. Hinzu kom men noch die Ueberlegungen, die uns die na tionalsozialistische Wirtschaftsauffassung be züglich der Bedarfsdeckung auferlegt. Nun kennen wir den Bedarf überhaupt noch nicht, sondern er muß erst noch ermittelt werden. Zwar wissen die einzelnen rückschauend auf eine Herbst- und Frühjahrsverkaufszeit, was knapp war, was ausreichend vorhanden und welche Bestände unverkäuflich blieben und ver nichtet werden mußten. Es fehlte aber die Zu sammenfassung und die praktischen Folgerun gen daraus. Hier kann nur die von mir in Goslar Januar 1936 angeregte Erhebung über verkaufte Bestände helfen. Sie kann zu einem wertvollen Instrument bei der Bekämpfung des riesengroßen Wagnisses unserer Baum- llur vertrauenswürdigste Wanzware tragt Sas M ar Ken et i Ke tt, Abb.: Reichsnährstand, dere sind Pflanzen mit nach oben gebogenen Wurzeln keine I. Güteklasse" müßte erhalten bleiben. Diese schließt die Pflanzen fahrlässiger Pflanzweise aus; ließe man diese Forderung fallen, so würde dies eine Abschwächung der Bestimmungen bedeuten. Zu 11, 2. und 3.: Die bisherige Fassung schied scharf zwischen tatsächlich krautartig ver schulten und krautartig gestochenen Unter lagen. Es wird behauptet, daß man zwischen beiden Verfahren nach guter Sortierung nicht unterscheiden könnte. Das trifft ja auch zu, je doch darf nicht unterlassen werden, einzufügen, daß die Pflanzen im letzteren Falle genügend verdünnt werden müssen. Nur mit dieser Ein fügung könnte ich mich mit der Fassung des Entwurfes einverstanden erklären. Falsch ist es, in den Absätzen 2. und 3. von „mechanisch pikiert" oder „verschult" zu spre- cheN. -Wenn-die/Pflanzeir eben nicht verschuld sind, so soll es auch nicht in der Ausdrucksweise vorgetäuscht werden. Klarer wäre für Zif fer 3. folgende Fassung, die nur als Absatz zu Ziffer 2. gelten würde: „Krautartig gestochene Wildlinge, die nicht nach obigen Vorschriften nach der Anzahl der Hauptwurzeln und der Tiefe ihrer Aufteilungsstelle sortiert sind, dür fen nur als Sämlinge angeboten und verkauft werden." U. Tetrner. schulpflanzenerzeugung werden und . somit allen Baumschulen von größtem Wert sein. Der tatsächliche Verkauf als Grundlage der Anbausteuerung ist für jeden Einzelbetrieb wie für die Gesamtheit des deutschen Baumschul wesens zweifellos das sichere Fundament für eine gesunde, katastrophenfreie Zukunft. Es wird deshalb gebeten, diesen Fragen durch auf richtige und eingehende, freudige Mitarbeit jede nur mögliche Forderung angedeihen zu lassen. Wer wäre nicht davon zu überzeu gen, daß uns eine etwa 3—5jährige Ermitt lung des tatsächlichen Verkaufs ganz außer ordentlich wichtige Aufschlüsse unter den durch schnittlichen Jahresbedarf bei den verschieden sten Baumschulerzeugnissen ergeben würde? Der Fragebogen ist in der gleichen Folge der Erzeugnisse aufgestellt, wie die übrigen Er hebungs-Formblätter auch. Wichtig ist im be- sondern, daß lediglich verkaufte Be stände auseigener Erzeugung an gegeben werden, alle Zukaufware muß hier ausscheiden, weil sonst ernste Fehlschlüsse ent stehen. Die Angaben sollen den Herbst- und Frühjahrsverkauf umfassen, also eine ganz ab geschlossene Versandzeit. Von erheblicher Be deutung sind ferner Angaben über unverkäuf lich gebliebene oder besonders gefragte Gat tungen, Arten, Sorten. Es ist leicht zu er kennen, daß derartige Angaben z. B. auf dem Gebiete der Obstsorten viel von der bisherigen Unsicherheit wegnehmen können, wenn diese Angaben mit der Obstbauführung besprochen werden und hieraus Richtlinien für die künf tige Anzucht erarbeitet werden. Wer in diesen Anregungen nur unüberwindliche Schwierig keiten sieht, wird nichts zu deren Behebung bei tragen können. Ich bin aber davon überzeugt, daß dieselben erreichen können, das riesen große Wagnis der deutschen Baumschul- pflauzencrzeugung ganz erheblich hcrabzu- mindern, und dieses Ziel ist jede Mühe wert. Uuckolk letmier« Wozu neue Baumschulerhebungen?
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