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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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vle Lartenbauwlrlstkaft unaus um min- tz or, da nur § 3? V. V. 6. Mahnung an säumige Zahler Die Hagelgefahr ist jetzt auf ihren Höhepunkt gestiegen und besteht bis September unvermindert fort. Auch Ihr Betrieb ist täglich von Hagel be droht und damit Ihre Existenz gefährdet. Sind Sie darauf vorbereitet und ist Ihre Hagelversicherung in Ordnung ? Sie ist es nicht, wenn der fällige Bei trag nicht pünktlich gezahlt worden ist. Die Zah lungsfrist ist für fünfjährig Versicherte am 1. Juni abgelaufen. Nach dem 1. 6. erhöht sich der Beitrag um die mit den gesetzlichen Mahndorschriften ver bundenen Kosten und um 4A> Verzugszinsen. Nach 8 39 VBG. sind die Versicherungs-Gesell schaften verpflichtet, säumigen Zahlern auf ihre Kosten eine weitere Zahlungsfrist von 14 Tagen zu bestimmen und sie auf die Rechtsfolgen weiterer Säumnis aufmerksam zu machen. Tritt ein Scha den nach Ablauf dieser Frist ein und ist das Mit glied zur Zeit des Eintritts mit der Zahlung noch im Verzug, so ist die Gesellschaft von der Verpflich tung zur Leistung frei und berechtigt, das Verfiche- runzsverhältnis ohne Einhaltung einer Kün digungsfrist zu kündigen. Tas Recht der Gesell schaft auf den vollen Beitrag wird durch das Ruhen ihrer Leistungspflicht nicht berührt. Es liegt also in Ihrem dringenden Interesse, nachzuprüfen, ob Sie Ihrer Beitragspflicht bereits sorge und schließlich in einer Rente, die der Ein buße an Erwerbsfähigkeit entsprechen muß. Voll ständig abwegig ist die weitverbreitete Austastung, daß die Berufsgenostenschaften für die bei einem Betriebsunfall entstandenen Sachschäden haften. Die Berufsgenossenschaften haften weder für einen Sachschaden', der dem Gärtnereibesitzer z. B. an Arbeitsgeräten entstanden ist, noch für einen Sach schaden des Versicherten, z. B. an Kleidung, Wäsche und dergleichen. Vor allem kann ein Gärtnerei besitzer nicht Lohn oder Gehalt, der nach tz 133a der RGO. oder 8 616 BGB. an den Verletzten zu zahlen ist, beanspruchen, vor allem auch nicht das Entgelt, das der Betriebsinhaber sür eine not wendig gewordene Ersatzkraft zahlen muß. Die be rufsgenossenschaftliche Leistung besteht, sofern eine genügt haben oder ihr aber innerhalb der von der Gesellschaft bestimmten Zahlungsfrist pünktlich nachzukommen. Ein Versäumnis kann sich bitter rächen und Ihren wirtschaftlichen Ruin nach sich ziehen. In den in jüngster Zeit von den Spitzenorgani sationen der Wirtschaft mehrfach erlassenen Auf rufen gegen die Mißstände im Zahlungswesen wird vor schlechten Zahlungsgewohnheiten eindringlich gewarnt und betont, daß in allen Kreisen der Wirtschaft der Grundsatz unbedingter Vertrags erfüllung wieder Geltung erhalten neuste. Diese Forderung ist auch für das Versicherungs gewerbe und besonders für unsere berufseigene Ge fahrengemeinschaft zu stellen. Es erhellt ohne wei teres, daß Schadenauszahlungen nur Zug um Zug mit den eingehenden Beiträgen erfolgen können. Es trifft auch für die Beitragszahlung im Wer tragenen Sinne das Wort zu, daß doppelt gibt, wer schnell gibt; denn pünktliche Beitragszahlung ermöglicht uns schnelle Schadenregulierung. Von dem beruflichen Gemeinschaftsgefühl und der Vertragstreue der Mitglieder ist zu erwarten, daß sie ihren Beitrag — soweit noch rückständig — nunmehr unverzüglich zahlen. ?raatr. Schädigung der körperlichen oder geistigen Gesund heit eines Versicherten erfolgt ist, in der Gewäh rung einer Rente. Voraussetzung ist, daß die Er werbsfähigkeit über die 13. Woche hinaus um min destens LÖ A> beeinträchtigt ist. Bei völliger Er werbsunfähigkeit beträgt die Vollrente 66?/» yö, wobei als Grundlage für die Berechnung das Arbeitseinkommen zugrunde gelegt wird, das der Versicherte im letzten Jahre vor dem Unfall be zogen hat. Von Bedeutung ist hierbei, daß die Rente auch dann gewährt wird, wenn der Verletzte keinen Verdienstausfall erleidet. Ist dagegen ein Verletzter nicht in der Lage, mit Rente und Ver dienst zusammen das frühere Arbeitseinkommen zu erzielen, so hat er trotzdem keinen weiteren Ersatz anspruch an die Berufsgenossenschaft. Betriebs unfälle werden auch dann entschädigt, wenn der Verletzte den Unfall selbst verschuldet hat, ferner auch, wenn er den in Gärtnereien geltenden Unfall verhütungsvorschriften zuwiderhandelt. Die berufs- genossenschastliche Haftung kommt also immer nur dem Versicherten zugute, tritt jedoch niemals für einen dem Gärtnereibesitzer als Folge eines Be triebsunfalles entstandenen Schadens ein. Den Inhabern von Gärtnereien steht die Möglichkeit der Selbstversicherung bei ihrer zuständigen Berufs- genostcnschaft offen. Auch sie genießen dann in den vorbezeichneten Fällen den berufsgenossenschaftlichen Schutz. L. schulden des Versicherten mitgewtrkt hat. Nur wenn die Arbeitsstätte Ziel oder Ausgangspunkt des Weges ist, liegt ein entschädigungspflichtiger Unfall vor, da nur dann der Weg mit der Beschäftigung im Betrieb zusammenhängt. Besorgt ein versicher tes Gefolgschaftsmitglied auf dem Nachhausewege eigen« Angelegenheiten und es ereignet sich hierbei ein Unfall, so Haftel die Berufsgenossenschaft nicht. Durch den Besuch einer Gastwirtschaft wird nor malerweise ebenfalls der Zusammenhang mit der Betriebsstätte als gelöst angesehen, es sei denn, es handelt sich um eine gerechtfertigte Ruhepause bei langem Wege. Wenn sich der Versicherte auf dem Wege von oder zu der ihn beschäftigenden Gärt nerei eigenmächtig Gefahren aussetzt, z. B. mit einem Fahrrad an ein Kraftfahrzeug hängt und dabei verunglückt, so tritt eine Haftung der Berufs genostenschaft nicht ein. Betont werden muß auch, daß Unfälle, die Jugendlichen auf dem Wege von und zu Schulen zustoßen, nicht als vcrsicherungs- pflichtig angesehen werden, da Schulbesuch nach der Rechtsprechung nicht als Betriebstätigkeit gilt. Ein Betriebsunfall liegt auch dann nicht vor, wenn bet einem Unfall weder eine mittelbare noch unmittel bare Einwirkung des betreffenden Betriebes statt- gesunden hat, sondern der Unfall z. B. an Gerät schaften verletzt oder vielleicht infolge einer Ohn macht von einer Leiter stürzt, dann ist die beruss- genossenschaftliche Haftung gegeben. Diese besteht ferner während der Arbeitspausen, allerdings mit der Einschränkung, daß Unfälle, die z. B. durch den Genuß mitgebrachter Speisen, Getränke, und der gleichen hervorgerufen werden, nicht der berufs- genossenschaftlichen Entschädigung unterliegen. Wird ein Gärtnerlehrling »der Gehilfe zu häuslichen oder persönlichen Diensten während der Arbeitszeit her angezogen, so haftet bei Unfällen ebenfalls die Be- rufsgenostcnschaft, es sei denn, es handelt sich um Familienmitglieder des betreffenden Gärtnereibe sitzers, die für derartige Arbeiten einen Versiche rungsschutz nicht genießen. Den eigentlichen Bs- triehsunfällen gleichgestellt sind bestimmte Berufs krankheiten, auf die Moch in diesem Zusammen hang nicht näher eingegangen werden kann. Die Haftung der Berussaenossenschaft erstreckt sich auf den Ersatz des durch Körperverletzung oder Tötung entstandenen Schadens. Die berufsgenossen- schaftlichen Leistungen bestehen in der Gewährung von ärztlicher Behandlung, Arzneien und sonstigen Hilfsmitteln, von Körperersatzstücken und einer der Wiederherstellufng dienenden Pflege, in Berufsfür- Es muß immer wieder beobachtet werden, daß in Gärtnerlreisen nicht nur große Unklarheit darüber herrscht, wann der Inhaber einer Gärtnerei ver sicherungspflichtig ist, sondern daß auch die tat« füchlich versicherten Inhaber von Gärtnereien, die unter dem Schutz ihrer Berussgenossenschaft stehen und ihren Verpflichtungen nachkommen, vielfach nicht wissen, in welchen Fällen die berufsgenosseu- schaftliche Haftung Platz greift und deshalh entweder überhaupt die Meldung von Betriebsunfällen unter laßen oder aber übertriebene Erwartungen an die berufsgenossenschaftlichen Ersatzleistungen stellen. Die für die Gärtnerei zuständige Berufsgenossen schast haftet grundsätzlich für alle Betriebsunfälle, die Versicherten in versicherungspflichtigen Gärt nereibetrieben zustoßen. Nach Gesetz und Recht sprechung versteht man unter einem Betriebsunfall ein plötzliches, nur einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum umfassendes Ereignis, das einen körper lichen Schaden bewirkt. Ein Betriebsunfall wird auch dann angenommen, wenn ein gesundheits schädigendes Ereignis nicht ganz plötzlich, sondern durch -die dauernde Einwirkung eines bestimmten Vorganges auch im Zeitraum von einigen Stunden hervora'ernfen wird. Wichtig ist für die Annahme eines Betriebsunfalles, daß ein ursächlicher Zusam menhang zwischen der erfolgten Körperschädigung mit 'dem dafür verantwortlich gemachten Unfall ereignis besteht. Ein Betriebsunfall ist also ge geben, wenn sich jemand eine anscheinend leichte Verletzung zuzieht, die später eine Blutvergiftung zur Folge hat. Ein Betriebsunfall liegt dagegen nicht vor, wenn ein längere Zeit bestehendes Leiden anläßlich einer besonderen Arbeitsleistung plötzlich zum Durchbruch kommt. Immer jedoch ist zur An nahme eines Betriebsunfalles erforderlich, daß der innere Zusammenhang mit der Beschäftigung im versicherten Betrieb steht. Die berufsgenossenschaft- liche Haftung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Unfälle dieser Art. Sie umfaßt nicht nur Unfälle, die sich aus der besonderen Natur des Gärtner berufes ergeben, z. B. Verletzen mit Arbeitsgeräten, Verletzen bei schwierigen Arbeitsvorgängen und der gleichen mehr, sondern schließt auch die Unfälle des täglichen Lebens ein. Demgemäß ist z. B. auch Ausrutschen auf ebener Erde und dergleichen ein versicherungspslichtiger Unfall. Ueberhaupt nimmt das Reichsversicherungsamt einen Betriebsunfall dann als gegeben an, wenn ein solcher Unfall im Zusammenhang mit der Beschäftigung in einer Gärtnerei erfolgt, d. h. praktisch, wenn sich ein Unfall entweder in der Gärtnerei oder auch auf Wegen von und zu der betreffenden Gärtnerei er eignet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, daß nach neuerer Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes Unfälle, die sich bei Ge meinschaftsveranstaltungen, bei Betriebsfeiern, bei Kameradschaftsabenden, bei Betriebsausflügen usw. ereignen, dann versicherungspflichtig sind, wenn es sich nm eine von »er Betriehsführung oder einer Parteistelle veranlaßte Veranstaltung handelt.. Von hesonderer Bedeutung ist immer wieder die Frag«, inwieweit Wegeunfälle unter die berufsgenosten- schaftliche Haftung fallen. Grundsätzlich ist festzu stellen, daß der Weg von und nach der Arbeits stätte als Beschäftigung im Sinne der reichsgesetz lichen Unfallversicherung anzusehen ist. Demnach tritt die herufsgenossenschaftliche Haftung ein, als ob es sich um einen eigentlichen Betriebsunfall han deln würde. Allerdings kann der Schadensersatz ganz oder teilweise versagt werden, wenn bei der Entstehung des Unfalles auf dem Wege ein Ver Grenzen der berufsgenoffenschaftlichen Haftung m Gärtnereien Nummer r». 1«. lull 1»«. > - Bessere Ausbildung der Gärtner auch in Italien Anläßlich der III. Biennale des italienischen Blumenbaues in San Re-mo haben sich die Tagun gen in weit höherem Maße als früher mit der Be rufsausbildung beschäftigt; denn man hat einge sehen, daß Blumen, Klima und Böden alles h'er- zugeben bereit sind, wenn nur die Gärtner die ge gebenen Möglichkeiten und Auswertungen recht zeitig und sachgemäß ausznnntzen imstande sind. Allerdings ist die bessere Ausbildung der Gärtner vornehmlich eine finanzielle Frage, die von den einzelnen Gärtnern nicht aus eigener Kraft gelöst werden kann. Vornehmlich sollen die größeren Züch ter endlich Gärtnerpersonal erhalten, das zur Arbeit wirklich geeignet ist. Blumenzwiebel-Anbau im Banat Me Anzucht von Tulpen-, Narzissen-, Crocus- und Hyazinthen-Zwiebeln macht im Banat, von den Einfuhvschwierigkeiten begünstigt, erfreuliche Fortschritte. Besonders in der Umgegend von Arad, wo leichte schlammige Böden mit hohem Grundwasterstand zur Verfügung stehen, haben ein zelne Betriebe bereits den Selbswersorgnngsstand erreicht und dürften im nächsten Jahr kleinere Men gen zum Versand bringen. Englische Medaille für deutsche Züchtung Die Königlich« Englische Gartenbaugesellschaft hat für das Jahr 1936 eine große Anzahl von Aus zeichnungen vergeben. Die Sander-Medaille für die beste Gewächshauspflanze, die während des Jahres 1935 auf den Ausstellungen der R. H. S- gezeigt wurde, fiel an die Firma Clarence Elliot Ltd., und zwar für Kalänckoe Ziobulikeru var. LIoLskelckiana. Schwedens Gartenbau führt in der Landwirtschaft Während der Wert des Getreidebaues in Schweden im Jahre 1934 nur 160 Millionen Kronen erreichte, der Wert der Milcherzeugung nur 180 Millionen betrug, stellte sich der Wert der Gartenbauerzeugung des Landes auf 183 Millionen Kronen. Der schwedische Gartenbau vermag aber — wie „Göteborgs Handels — och Sjöfarts — Tidning" feststellt — den Bedarf des Landes an Obst und Gemüse nicht zu decken, so daß im Jahre 1935 noch eine Einfuhr an Gartenerzeugnissen im Werte von fast 62,5 Millionen Kronen stattfand. Welche Bedeutung der Gartenbau für Schweden hat, erhellt aus der Tatsache, daß sich seine Er zeugung gegen das letzte Vorkriegsjahr nahezu ver fünffacht hat — die entsprechende Einfuhr übrigens auch —, während die Milchwirtschaft nur eine Verdoppelung, der Getreidebau keine wesentliche Vergrößerung auszuweisen hat. ll. p. Bulgarien: Abschluß der Rosenernle Nach den Angaben der staatlichen Landwirt schafts- und Genossenschaftsbank, die den größten Teil der Rosenernte des Landes destillieren läßt, unb auch die Ausfuhr von Rosenöl überwacht, stellt sich der Ertrag an Rosenöl aus der nunmehr ab- qeschlostenen Ernte auf 2100 KZ gegen 2700 kx im Vorjahre, 3200 Ic? im Jahre 1933 und 3000 st? im Jahre 1932. Der starke Rückgang ist, wie er klärt wird, zum geringen Teil auf di« vom Staate unterstützten Ausrodungen von Duftrosenkulturen zurückzuführen, zum größten Teil jedoch auf die zahlreichen Regengüsse, die die Blüten nicht zur Entfaltung kommen ließen. Auf der anderen Seite war die Witterung der Destillation sehr günstig, so daß das gewonnene Rosenöl von ausgezeichneter Qualität sein soll. Der Ausfuhrpreis ist seit einiger Zeit unverändert geblieben: rd. 5000 fr. frcs. je stg. Die Ausfuhr hat sich in den letzten Wochen und Monaten zufriedenstellend entwickelt. 38 Millionen Liter Süßmost Von Or. bl- ?olrer ZdR. Süßmost ist in den letzten Jahren zum begehrten und weitverbreiteten Getränk geworden. Die gewerbliche Herstellung und der Verbrauch hat sich bei uns von 214 Millionen Liter im Jahre 1926 auf über 8 Millionen im Jahre 1929, 16 Mil lionen im Jahre 1933, mehr als 30 Millionen Liter im Jahre 1934, endlich etwa 38 Millionen Liter in dem schlechten Obstjahr 1935 gehoben. Diese Herstellung von 38 Millionen Liter ent spricht einem Verkaufswert von rund 28 Millionen Reichsmark und einer Rohwarenmenge von etwa 600 000 Doppelzentnern. Davon waren 44 Million Doppelzentner Aepfel, d. h. rund 20 v. H. der im Vorjahre verfügbaren Menge von Wirtschafts- äpfeln; ferner werden etwa 4 v. H. unserer vor jährigen Traubenernte zu Süßmost verarbeitet. Nicht eingerechnet sind die Millionen von Litern, die von den sogenannten Lohnsüßmostereien für bäuerliche und städtische Haushaltungen oder in diesen selbst hergestellt wurden. Für den Bauer und den Gärtner besonders er freulich ist es, daß gerade die kleineren Lagen herbes . Obst und herbe Trauben, die besten Süßmoste er geben. Süßmost ist der auf kaltem Weg« gepreßte, auf natürliche Weise haltbar gemachte Frischsaft Voll reifen Obstes. Er enthält fast alle die hohen Gesund heitswerte des Frischobstes, vor allem besten reichen Gehalt an nährendem Fruchtzucker, reinigenden Fruchtsäuren und das Leben anregenden „Nähr salzen". Die eigentlichen Volkssüßmoste, aus Aepfeln und aus Trauben, auch die Birnensäfte enthalten keinerlei Zusätze, auch nicht von Zucker oder Wasser. Die Süßmoste aus Kirschen oder aus Beeren sind, nm sie zum Ausgleich für die scharfe Säure und den schwächeren Zuckergehalt angenehm trinkbar zu machen, mit geringen Mengen von Wasser und Zucker versetzt. Die Verwendung chemischer Konser vierungsmittel ist für die gewerbliche Süßmosther- stellung verboten. Weitaus am meisten verbreitet ist der Süßmost oder Saft aus Aepfeln, der harmonischsten und auf die Dauer zuträglichsten unserer Obstarten. Süß und voll mundend, bei Herkunft aus dem Obst paradies Württemberg, frisch-säuerlich aus den mitteldeutschen Gebirgen, der norddeutschen Ebene oder von der Wasserkante. Er ist vor allem der Trank der Jugend und wegen seiner nachhaltig erfrischenden und entspannenden Wirkung hoch ge schätzt als Genuß zwischen den Mahlzeiten sür viele Tausende. Bekanntlich geht der frischgepreßte Natursaft des Obstes rasch in Gärung über. Seine Haltbar machung, d. h. die Vernichtung oder die Aus scheidung der Gär- und Schimmelkeime erfolgt ent weder durch blitzschnelle Erwärmung unter Luft- und Lichtabschluß oder auf kaltem Wege durch Ent keimung mittels feinsporiger Bakterienfilter. Die für beide Verfahren von Deutschen ersonnenen und gebauten Apparate haben sich bereits die Welt er obert. Jedes hat seine besonderen Vorzüge, gibt dem Süßmost eine heslimmte geschmackliche Eigenart. Die entkeimten Süßmoste sind voller, reicher im Duft, die kaltentkeimten herzhafter, mehr weinähn lich und zeigen, wenn schonend behandelt, eine feine Blume. Geschmack, Zuträglichkeit und Adel eines Süßmostes hängen aber viel weniger von dem ge wählten Verfahren ab, als man glaubt. Es kommt weit mehr an auf richtige Wahl des Obstes, auf Sorgfalt, Können und Liebe des Herstellers. Süßmost wird heute bereits in 1850 deut schen Betrieben hergestellt. Weit über wiegend sind dies Mittel- und Kleinbetriebe, die Mehrzahl der letzten Lohnsüßmostereien, in denen besonders der Bauer und der Kleingärtner ihr Obst für den eigenen Hausbedarf zu Süßmost ver arbeiten lasten. Gering ist die Zahl der Groß betriebe. Auch sie haben sich durch Tüchtigkeit und ehrliche Leistung aus kleinen Anfängen empor gekämpft. Im Süßmostgcwerbe sind gute al^e Neberliefcrungen lebendig. Leitstern der weitaus meisten Betriebe war und ist die Naturreinheit ganz im Sinne der vom Gewerbe unabhängigen, seit einem Jahrzehnt nationalsozialistisch geführten Süßmostbewegung. Programm für beide ist, unserem Volke ein wahres flüssiges Obst zu verschaffen, den naturreinen, möglichst unveränderten Saft gesunder deutscher Früchte. Die hauptsächliche Ausbildungs stätte für Betriebsleiter ist die — auf der ganzen Erde hisher einzige — Spezialanstalt für'Liefen aufstrebenden Verwertungszwcig: die staatlich an erkannte Lehr- und Versuchsanstalt für gärungslose Früchteverwertung, Obererlenbach i. H. Es gibt freilich auch in diesem Gewerbe allerlei Pfuscher. Die Hauptvereinigung der deutschen Gar ten- und Weinbauwirtschaft hat eine strenge Wert überwachung der Erzeugnisse eingerichtet und ver folgt somit alle schlechte »der gar gefälschte Ware. Es ist aber durchaus willkommen, wenn Freunde und Verbraucher von Süßmost an der Entlarvung solcher Schädling« mithelfen. Wir geben darum hier die Hauptke nnzeichenvon ge fälschten oder schlechten Süßmosten: Süßmoste, welche im warmen Zimmer in offener Flasche nach 3 Tagen, in kühlem Keller nach 6 bis 8 Tagen noch nicht zu gären beginnen, sind höchst wahrscheinlich chemisch konserviert; Süßmoste, die stark kratzigen Geschmack im Halse hinterlassen, sind in der Regel gefälscht; Süßmoste, die ausgesprochen bitteren Nachgeschmack zeigen, sind mindestens un sauber und unsachgemäß hergestellt. Der Reichsnährstand und die Hauptvereinigung erkennen voll die Bedeutung der Süßmoste und fördern bewußt, was hier gesund und verheißungs voll heranwächst. Dient es doch nicht nur unserer Volkswirtschaft, sondern auch einer hesseren Volks gesundheit und besseren Volksernährung. Einige Wahrheiten, die jedem nützen, seien zum Schluß noch gesagt: Täglich Obst essen erhält gesund. Erde und Sonne schenken jedem Volke das Obst, das es zu seiner Gesundheit braucht. Obst kann man nicht nur esten, man kann es auch trin ken. Naturreine Obst- und Traubensüßmoste sind unverdünnt hochwertige Nahrung und Labung, ver dünnt die beste Erfrischung. Wer Süßmost trinkt, hilft dem Bauern und nützt sich selbst. Für alles Jungvolk ist Süßmost neben der Milch das beste Getränk. Pflichtlehrqang fürSüßmoster Erst 1 Süßmost aus den Kops der Bevölkerung An der Gärtnerischen Werkschule in Grünberg (Schlesiens fand in der vergangenen Woche ein zwölftägiger Ausbildungslehrgang für Süßmoster, der von Dipl.-Obst- und Weinbauinspektor Holzer geleitet wurde, seinen Abschluß. Nach den Verord nungen der Hauptvereinigung der Deutschen Gar- tenbauwirtfchaft im Reichsnährstand wird die Ein richtung neuer Lohnmostereien und gewerblicher Betriebe u. a. vom erfolgreichen Besuch eines sol chen Lehrganges abhängig gemacht. Die Teilnehmer ans Niederschlesien, Oberschle sien, Brandenburg und Provinz Sachsen hatten durch praktische Mitarbeit im Süßmostlehrbetriebe der Gärtnerischen Werkschule Gelegenheit, mit den vielseitigen Verfahren der Süßmostgewinnung ver traut zu werden. Verarbeitet wurden Rhabarber und Erdbeeren als derzeitiges Rohmaterial. Die Abfüllung und Herstellung von Mischmosten wurde mit vorjährig eingelagerten Johannisbeer- und Apfelsästen durchgeführt. Auch die gesundheitliche Bedeutung des Süßmostes wurde eingehend be sprochen. Der Siegeszug des Süßmostes ist in Deutschland noch lange nicht am Ende; denn alles, was lebens- und gesundheitsfördernd ist, wird durch die Regierungsstellen weitestgehend unterstützt. Trotz einer gewaltigen Herstellungssteigerung auf jährlich 35 000 000 Liter entfällt auf den Kopf der Bevölkerung pro Jahr erst ein reichliches halbes Liter Süßmost, während die benachbarte Schweiz schon die achtfache Menge verbraucht. Der gesund heitliche Wert der Obstnahrung beruht weniger aus den Gehalt an Vitaminen, wie dies von Lacen immer wieder fälschlich behauptet wird, sondern auf seinem Gehalt an basischen Mineralsalzen. Da die tierischen Nahrungsmittel, unsere für das Leben notwendigen Eiweißspender, im Blut einen Säure überschuß zurücklassen, braucht der Mensch als Ausgleichsnahrung die reinigenden gesundheit lichen Werte von Obst und Gemüse. Die Lehrgangsteilnehmer hatten Gelegenheit, mit dem Leben der Kleinlebewesen, die dem Süßmost Gefahr bringen können, durch mikroskopische Unter suchungen vertraut zu werden. Betriebsbesichtigungen in Grünberg und in Schles.-Nettkow ergänzten und vertieften das Prak tische Können und theoretische Misten.
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