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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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M -en Hartenausführen-en un»»°nZrie-Hofgärtner Mitteilungen für -ie Zachgruppe Harten, park un- Zrie-Hof j» -er Unterabteilung Harten im Neichsnährstan- Reichsfachbearbeiter Karl Weinhaufen Nummer IS Juli 1-ZH OM 2. ^v// ^o//^o§ssn Reichsverband der Gartenausführenden und Friedhofgärtner gestellt: Jahresbeitrag Aufgaben und Ziele des neuen Reichsverbandes 1. Regierung. Erinnert sei an die S 2. von 3. 6. worden, die g fehlen. Ihre 4. 5. Ml Di 1. 2. 3. 4. 5. — 900 Tage, - 480 Tage, 20.— 40.— 60.— 80.- 120.— öeilage zu „die Hartendauwirtschait" rzeuger von Pflanzen in irgendwelchem nennenswerten Umfange nicht in Frage kommen, die keine eige nen Grundstücke bewirtschaften, deren Einheits wert als Grundlage für die Bemessung des Beitrages gelten könnte. Seit der Eingliede- der Rechnungsprüfung, die Beschlußfassung über die Entlastung des Vorsitzenden und des Geschäftsführers, die Wahl der Rechnungsprüfer für das nächste Jahr, die Entgegennahme des Voranschlages, die Beschlußfassung über Aenderungen der Satzung, die Beschlußfassung über die Auflösung des Reichsverbandes. im Frühjahr für die Dauer von 90 Tagen 10 Arbeitskräfte be schäftigt werden im Sommer für die Dauer von 120 Tagen 4 Arbeitskräfte im Herbst bis zum Winter für die Dauer von 90 Tagen wieder um 10 Arbeitskräfte so ergeben sich keine fremde Arbeitskraft bis 2 fremde Arbeitskräfte bis 6 fremde Arbeitskräfte bis 12 fremde Arbeitskräfte über 12 fremde Arbeitskräfte den Gartenausführenden und Friedhofgärtnern sind aber eine große Anzahl, die als G In seiner Begrüßungsrede an die zahlreich Erschienenen wies Landesbeirat Rühl, Frankfurt (Main), auf die Bedeutung und Wichtigkeit der weiteren Schulung und Ausbildung des Friedhofgärtners hin. Dar auf hielt Garten-Oberinspektor Pereira, der Leiter des Frankfurter Haupt friedhofes, einen Vortrag mit Lichtbildern über „Neuzeitliche Grabgeftaltung". Die Aus führungen folgen an anderer Stelle im Auszug. Der Vortrag wurde mit reichem Beifall und Dank aufgenommen. Fachbearbeiter Dermer von der Landes bauernschaft sprach anschließend über die „Weiterführung der fachlichen Schulung der Friedhofgärtner." Er stellte zunächst die im letzten Jahre durchgeführte Schulungs arbeit, namentlich in Frankfurt (Main), liegen: die Entgegennahme des Jahresberichtes, der Rechnungslegung und des Berichtes so daß gemittelt 9 Arbeitskräfte beschäftigt wurden. Der Inhaber dieses Betriebes wüi.oe also nach der vorstehenden Staffelung nach Stufe 4 bis zu 12 fremden Arbeitskräften Mk 80.— zu entrichten haben. Berücksichtigt man, daß bei dieser Staffelung der Umsatz an Pflanzen und sonstigem Material unberücksich tigt bleibt, so muß wohl allseitig anerkannt werden, daß eine tragbare Lösung der Bei tragsfrage gefunden worden ist. Die vorstehenden Veröffentlichungen be zwecken, alle Kreise, die es angeht, von der Tatsache der Gründung des Reichsverbandes der Gartenausführenden und Friedhofgärtner in Kenntnis zu setzen über die Aufgaben und Ziele des Reichsverbandes sowie über die Or ganisation in großen Zügen zu unterrichten. Weitere Veröffentlichungen werden folgen, so bald die erforderlichen Formalitäten erledigt sind. Anläßlich des Reichsgartenbautages Ende August d. I. wird der Reichsverband der Gartenausführenden und Friedhofgärtner in Dresden erstmalig mit einer großen Tagung am 24. August an die Oeffentlichkeit treten. Bis dahin soll der Aufbau des Reichsverban des geschaffen sein, so daß mit der praktischen Arbeit, insbesondere mit der Förderung der Gartenausführenden und Friedhofgärtner in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht begon nen werden kann. In ständiger Zusammen arbeit mit dem Reichsnährstand wird der Reichsverband der Gartenausführenden und Friedhofgärtner alle Kräfte einsetzen, um durch Schulung seiner Mitglieder mit den Zuständen aufzuräumen, über die heute mit Recht viel fach geklagt wird. Schon deshalb seien alle Gartenausführenden und Friedhofgärtner zu reger Mitarbeit aufgerufen. mit den führenden Männern in dem neuen Reichsverband herbeigeführt wird. Zum Vor sitzenden des Reichsverbandes der G. u. F. ist der Reichsbeirat Gartenausführende Pg. H. Aldinger-Stuttgart und zu seinem Stellver treter der Reichsbeirat Friedhofgärtner Pg. A. Gericke-Breslau in Vorschlag gebracht worden. Die Ernennung erfolgt durch das Verwal tungsamt des Reichbauernführers. Im gleichen Sinne wird in den Landesbauernschasten Ver fahren werden. Die Gründung des Reichsverbandes ist er folgt, seine Eintragung in das Vereinsregister steht bevor. Sobald diese Formalitäten erledigt sind, wird die praktische Organisationsarbeit beginnen, die zum Ziel hat, alle Berufskame raden zu erfassen, die sich auf dem Gebiet der Gartenausführung und Friedhofgärtnerei be tätigen. Bestimmungen, die es ermöglichen, auch die Berufskameraden, die nur ungern als Vorbild hin für alle übrigen Bezirks gartenbaugruppen. Im besonderen bezeich nete er die Besichtigung der Friedhöfe unter sachverständiger Führung als wichtigstes Mittel der fachlichen Schulung.' Das praktische Bei spiel überzeuge leichter und schneller, als dies im Vortragssaale geschehen könne. Außerdem müßten die Bepflanzung und Pflege der Gräber und ähnliche Fragen besprochen werden. Die Besichtigungsfahrt im Frankfurter Bezirk hätte selbst den Frankfurter Friedhofsgärtnern viel Anregungen gegeben. Beispielsweise seien auf einzelnen Friedhöfen bestimmte Sorten von Fuchsien auf den Gräbern gezeigt auf anderen Friedhöfen völlig fc Verwendung sei jedoch ohne weiteres möglich und zweckmäßig. Eine größere Abwechselung in der Bepflanzung selbst ließe sich damit er reichen. Wichtig sei hierbei die engste Zu? — 900 Tage, 2280 Tage, werden kann, sollen fünf Beitragsstufen gebil det werden, und zwar gestaffelt nach der An zahl gelernter Arbeitskräfte, die gemittelt im Jahr beschäftigt werden. Am 10. Februar d. Js. fand in Goslar eine Versammlung der Landesbeiräte Gartenausführende und Fried hofgärtner statt, in der eingehend über die Or ganisation des Reichsverbandes der Garten ausführenden und Friedhofgärtner gesprochen wurde. Die Zusammenfassung der Gartenaus führenden und Friedhofgärtner zu einem Reichsverband wurde allseitig lebhaft begrüßt und dringend gewünscht. Die Satzung und die Beitragsstaffelung wurde eingehend beraten. Es wurden folgende fünf Beitragsstufen auf- in fronkfurk s^ckain) Fachgruppe Friedhofgärtner rung des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. B. in den Reichsnährstand sind daher viele Gartenausführende und Friedhof gärtner bisher zu Beiträgen für den Reichs nährstand nicht herangezogen worden. Da es nicht angängig ist, daß die Förderung der Ar beiten auf dem Gebiet Gartenausführung und Friedhofgärtnerei dauernd von dem übrigen Teil des Gartenbaues getragen wird, war es unbedingt erforderlich, eine Regelung zu tref fen, durch die es den GarteNausführendew und Friedhofgärtnern möglich gemacht wird, ihre Aufgaben aus eigener Kraft vorwärtszutreiben. Die besonderen Eigenarten dieses Berufsstandes Gartenausführende und Friedhofgärtner nehmen im Gartenbau insofern eine Sonder stellung ein, als ihre Betriebe unter gewissen Voraussetzungen gewerbesteuerpflichtig sind. Auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht werden diese beiden Berufsgruppen abweichend von dem übrigen Gartenbau behandelt. Doch nicht allein diese Tatsache kennzeichnet die Eigenart der Gartenausführung und Friedhofgärtnerei, son dern auch die gesamte Betriebsführung unter scheidet sich nicht unerheblich von der Erzeuger gruppe im Gartenbau. Andererseits kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die Gartenaus führung und Friedhofgärtnerei aufs engste mit den übrigen Teilen des Gartenbaues verbun den bleiben muß. Allein die Tatsache, daß kein Gärtner in der Lage ist, schon zur Zeit seiner Ausbildung zu entscheiden, ob er einmal über wiegend Erzeuger oder Verarbeiter der Er zeugnisse sein wird, macht es ganz unmöglich, Gartenausführende und Friedhofgärtner von den übrigen Teilen des Gartenbaues zu tren nen. Das Ziel des Reichsverbandes der Garten ausführenden und Friedhofgärtner wird daher sein müssen, die vom Reichsnährstand RHA. H O 9 für die Gartenausführenden und Fried hofgärtner begonnenen Arbeiten in ständiger Zusammenarbeit mit dem Reichsnährstand zu fördern. Um all den Forderungen, die sich aus der Eigenart der beiden genannten Berufsgruppen ergeben, gerecht zu werden, mußte eine beson dere Organisationsform gefunden werden. Der Reichsverband der Gartenausführenden und Friedhofgärtner wird eine in sich geschlos sene Organisation, die dem Reichsnährstand nicht eingegliedert, sondern angegliedert wird. Dadurch soll dieser Organisation die Möglich keit gegeben werden, den Angehörigen dieser Berufsgruppen weitgehender zu dienen, als dies sonst im Rahmen des gesamten Garten baues durchführbar ist. Um von vornherein keine Zweifel über die Stellung des neugegründeten Reichsverbandes der Gartenausführenden und Friedhofgärtner zum Reichsnährstand aufkommen zu lassen, sei betont, daß der Reichsverband immer im eng sten Einvernehmen mit dem Reichsnährstand arbeiten wird. Diese Zusammenarbeit ist in der Satzung des Reichsverbandes verankert und wird auch darin zum Ausdruck kommen, daß hinsichtlich der ehrenamtlichen Mitarbeiter des Reichsnährstandes der Fachgruppe Garten ausführende und Friedhofgärtner, die natür lich bestehen bleibt, weitgehende Personalunion Es ist ganz selbstverständlich, daß der Reichs verband keine Interessenvertretung in dem Sinne sein kein, wie dies viele Verbände vor der nationalen Erhebung waren. Das Aufkom men an Beitrügen durch die Mitglieder des Reichsverbandes wird restlos zur Förderung dieser Berufsgruppen Verwendung finden, aber nicht im früher üblichen liberalistischen Sinne, in dem eine Wirtschaftsgruppe auf den Schul tern der anderen emporzusteigen versuchte, son dern in dem Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Die Förderung der Garten ausführenden und Friedhofgärtner soll also nicht zum Nachteil anderer Volkskreise oder anderer Berufsgruppen des Gartenbaues er folgen, sondern in gegenseitiger Zusammen arbeit mildem Ziel, dem VÄKganzen zu die nen. Es würde in dieser ersten Veröffentlichung über den neugegründeten Reichsverband der Gartenausführenoen und Friedhofgärtner zu weit führen, sein ganzes Aufgabengebiet zu schildern. Nur einige wichtige Punkte sollen deshalb hervorgehoben werden. Das Dritte Reich hat auch den Gartenausführenden und Friedhofgärtnern neue Arbeitsgebiete erschlos sen. Zum Teil sind die Arbeitsmöglichkeiten ent standen durch die großzügigen Maßnahmen der ihren Pflichten gegenüber der Gesamtheit ihrer Berufsgruppe nachkommen, zur Beitragszah lung und Mitarbeit in dem neugegründeten Reichsverband heranzuziehen, werden binnen kurzer Zeit wirksam werden. Dem Ziel, alle Gartenausführenden und Friedhofgärtner zu nutzbringender Gemeinschaftsarbeit zusammen zufassen, werden unter anderem folgende in Aussicht genommene Bestimmungen dienen. Der Berufsausweis wird bei der Vergebung aller öffentlichen Arbeiten eine Praktische Bedeutung erlangen. Wer sich weigert, Mitglied des Reichsverbandes d. G. u. F. zu werden, erhält keinen Berufsausweis durch den Reichsnähr stand. Auch bei Entscheidung der Frage, wer aus der Gruppe der Gartenausführenden und Friedhofgärtner als Wiederverkäufer im Sinne der Preisregelung für Baumschulerzeugnisse gelten kann, wird die Zugehörigkeit zum Reichs verband berücksichtigt. Autostraßen und die Anlage von Flugplätzen, wobei viele Gartenausführende Arbeit fanden. In dem jetzigen Umfange werden die Aufgaben zeitlich begrenzt sein. Äs ist deshalb dringend nötig, daß alle verfügbaren Kräfte eingesetzt werden, um den beiden Berufsgruppen neue Arbeitsmöglichkeiten zu erschließen. Ueberaus zahlreich sind die Möglichkeiten, die Garten ausführenden und Friedhofgärtner zu Auf gaben heranzuziehen, die heute in den Fach kreisen noch wenig bekannt sind. Erinnert sei nur an die Aufgaben, die gemeinsam mit dem dem Amt für Schönheit am Arbeitsplatz zu leisten sind. Auch auf dem Gebiet der Fried- hofbepflanzunq und -Pflege harren unserer noch wichtige Aufgaben. Fast ganz vernachläs sigt ist zurzeit noch die Pflege der Dorffried höfe. Möse und andere Aufgaben setzen eine weitgehende Schulung der Gartenausfuhrenden und Friedhofgärtner voraus und hierin wird zweifellos von dem neuen Reichsverband viel Arbeit zu leisten sein. Ein erheblicher Teil der Mittel, die durch die Beiträge der Mitglieder des Reichsverbandes aufgebracht werden, soll dazu dienen, durch planmäßige Schulungs arbeit die Angehörigen der beiden Berufsgrup pen für die künftig stärker zu berücksichtigenden Aufgaben planmäßig vorzubereiten, damit neue Arbeitsgebiete zu erschließen und andererseits den Bestrebungen des Reichsnährstandes zu dienen. Der organisatorische Aufbau Ueber den organisatorischen Aufbau des Reichsverbandes der Gartenausführenden und Friedhofgärtner sei in großen Zügen zunächst folgendes mitgeteilt: Der Reichsverband wird geleitet von dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, unterstützt von dem Geschäftsführer und durch vier wei tere Beiratsmuglieder, die der Vorsitzende be ruft, sowie einem Vertreter des Reichsnähr standes. Der Beirat kann für bestimmte Ge legenheiten aus den Reihen seiner Mitglieder Ausschüsse bilden, die an seiner Stelle tätig werden. Dem Beirat obliegt, abgesehen von den sonstigen ihm in der Satzung zugewiesenen Befugnissen: 1. die Durchberatung und Befchließung des Voranschlages, Am 2. Juli 1936 ist mit Genehmigung des Verwaltungsamtsführers im Reichsnährstand die Gründung des Reichsverbandes der Gar tenausführenden und Friedhofgärtner vollzogen worden. Damit wurde der erste entscheidende Schritt zu einer Organisation getan, auf die wohl alle ehrenamtlichen Mitarbeiter der Fach gruppen Gartenausführende und Friedhof gärtner und darüber hinaus der Personenkreis, dem die Förderung dieser Berufsgruppen am Herzen liegt, seit geraumer Zeit hofften. Neben denen, die die organisatorische Ent wicklung im Gartenbau ständig verfolgt haben, gibt es natürlich auch viele, die von der Grün dung dieses Reichsverbandes überrascht sein werden. Es scheint mir deshalb nötig, hier zu erläutern, warum neben der Erfassung der Gartenausführenden und Friedhofgärtner im Reichsnährstand RHA. II L 9 die Gründung eines besonderen Reichsverbandes erforderlich war. Der Reichsnährstand erhebt seine Bei träge auf Grund des Einheitswertes. Unter Die Vertreterversammlung ist mindestens einmal im Jahr mit einer Tagesordnung, die die vorstehenden Ziffern I—4 enthält, einzu berufen, im übrigen ist sie einzuberufen, wenn das Interesse des Reichsverbandes es erfordert, oder wenn 9 Vertreter unter Angabe der Gründe schriftlich die Einberufung fordern, oder wenn der Reichsnährstand es verlangt. Diese und weitergehende Bestimmungen sind in der Satzung festgelegt, die allen Mitgliedern bekanntgegeben wird. Die Beitragsfrage wird in einer Weise ge regelt, die den wirtschaftlichen Verhältnissen der einzelnen Berufsangehörigen in weitest gehendem Maße Rechnung trägt. Da nicht wie beim übrigen Gartenbau und wie bei der Land wirtschaft von dem Einheitswert ausgegangen 2. die Festsetzung der Beiträge, 3. die Prüfung der Jahresrechnung, 4. die Ausstellung einer Geschäftsordnung, 5. die Beratung des Vorsitzenden in allen Fragen, die ihm der Vorsitzende vorlegt. Der Beirat muß mindestens einmal im Jahr, im übrigen nach Bedarf einberufen werden. Der Reichsverband gliedert sich in Landes gruppen, für den Bezirk jeder Landesbauern schaft und in Kreisgruppen, für den Bezirk einer oder mehrerer Kreisbauernschaften. Ihre Aufgabe ist es, der Führung des Reichsver bandes die Erreichung des Satzungszweckes und die Durchführung der satzungsmäßigen Maß nahmen zu erleichtern. Die Gruppen erhalten Lie zur Durchführung ihrer Aufgaben notwen- di'gen Geldmittel vom Reichsverband -zügestne- sen: An der Spitze der Landes- und Kreis bauernschaften stehen Landes- bzw. Kreis gruppenleiter. Ihnen stehen zwei Beiräte zur Seite. Die Beiratsmitglieder, die Landesgrup penleiter sowie deren Beiräte bilden die Ver treterversammlung, der folgende Aufgaben ob- Da die Beschäftigung der Arbeitskräfte keine durchgehende ist, sondern von der Jahreszeit und von den vorliegenden Aufträgen abhängt, wird errechnet, wieviel Arbeitskräfte im letzten Jahre gemittelt beschäftigt wurden. Wenn bei einem Gartenausführenden z. B,
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