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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Saumschule Mitteilungen üer Zachgruppe Saumschulen üer Unterabteilung Garten ües Reichsnährstandes Relchssachbearbeiter Rudolf Tetzner Nummer 10 Settage zu „Vie Gartenbauwirtschaft" y. Juli 1YZH Die Markenfähigkeit von Baumschulen In Auswertung aller bisher mit dem Mar kenfähigkeitsbegriff gemachten Erfahrungen und ständiger Fortentwicklung desselben sind einige Aenderungen der maßgebenden Bestimmungen eingetreten. Da diese Aenderungen das Grund sätzliche der Sache nicht berühren, konnte von der Herausgabe neuer Drucksachen über die Markenfähigkeit aus Ersparnisgründen bei allen Baumschulern abgesehen werden, denen bisher die Markenfähigkeit anerkannt worden war. Die in den Händen dieser Baumschuler befindlichen Drucksachen über die Markenfähig keit werden zweckmäßig übereinstimmend mit den nachfolgenden Aenderungen berichtigt: 1. Betreffend „B e st i m m u n g e n über das Ber- bandszeichen für Deutsche lairdwirtschaftliche Mar kenware: Die Kennzeichnung dieser Bestimmungen kautet nunmehr: „Allgemeine Bestimmungen. . ." Die für unsere Baumschulen wichtigen Aende rungen hieraus sind die Festlegung einer B eschw erd esr i st und die Herabsetzung des unteren Maßes für Ordnungs strafen von RM. 500,— auf nunmehr RM. 200—. Wortlaut: „Z 4 Abs. (2.) Ueber Beschwer den gegen Maßnahmen der Ziffer 4, mögen sie vom Verbandszeichenausschuß oder in dessen Auf trage von anderen Stellen erfolgt fein, entscheidet der Beschwevdeausschuß. Die Beschwerde muß schriftlich begründet innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Entziehung oder Ordnungs strafe beim Reichsnährstand, Ver-waltungsamt des Reichsbauernführers, Berlin SW. 11, Dessauer Straße 26, eingelegt werden. Gegen Ordnungs strafen bis zu RM. 200,— findet eine Beschwerde nicht statt" Beide Aenderungen stellen Verbesserungen des Verfahrens dar; erstere veranlaßt und ermöglicht eine tunlichst schleunige Nachprüfung im Betriebe des Beschwerdeprüfers, letztere erweitert den Kreis der Befchwerdemöglichkeit ganz erheblich. Dar über hinaus wurde zugunsten der Betroffenen das Beschwerderecht auch für die Fälle befristeter oder dauernder Entziehung der Berechtigung zur Füh rung des Markenzeichens eingeräumt. 2. Betreffend „Ei n h e i t s b e st i m m u n g e n für deutsche landwirtschaftliche Markenware oei Ba u msch ulerzeugn issen": Die Kennzeichnung dieser Spezialregel für unsere Baumschulerzeugnisse lautet nunmehr: „Besondere Bestimmungen..." Die neuen Kennzeichnungen zu 1) und 2) er leichtern die Verständigungsmöglichkeit und verhin dern Irrtümer. Die „Allgemeinen Bestimmun gen ..." stellen die Grundregel über das Berbands- zeichen für Deutsche landwirtschaftliche Marken ware dar, die „Besonderen Bestimmungen...die Spezialregel für Baumschulerzeugnisie. Alle in den „Besonderen Bestimmungen" auf- tauchenden Anschriften beziehen sich nunmehr ein heitlich auf die nachstehende Anschrift, die für jeden Schriftverkehr in Sachen der Markenfähigkeit bei Baumschulerzeugnissen gilt: Reichsnährstand, Ver waltungsamt des ReichSbauernführers, Berlin SW. 11, Dessauer Straße 26. Zu den Merkmalen der Markenfähigkeit (Z 2) tritt hinzu: „Innehaltung genügender Pflanzweite n". Von besonderer Bedeutung ist die neueingeführte Anerkennung markenfähiger Bestände, die in die „Besonderen Bestimmungen" als § 4a eingesügt wurde und folgenden Wortlaut hat: 8 4a. „Anerkennung von markenfähi- genBeständen: (1.) Um Banmschulerzeugnissen, die den Be stimmungen über Markenware entsprechen, aber aus Anzuchten entstammen, die nicht als marken fähige Baumschule im Sinne dieses Begriffes an zusprechen sind, die Möglichkeit der Anerkennung als Markenware zu verschaffen, ist auch die An erkennung von Beständen zugelassen. Diese Aus nahme ist für die Fälle wichtig, in denen die Anzucht von Baumschulpflanzen nebenberuflich oder als Nebenbetrieb stattfindet und -deren Größe für sich allein keine Existenzgrundlage für eine Baumschule darstellt, oder die Existenzgrundlage überwiegend aus anderweitigem als baumschul- mäßigem Erwerb besteht. (2.) In diesen Fällen ist der markenfähige Baumschulpflanzenbestand einer Jahresernte, d er d en Gütebestimmun gen für 1. Güteklasse (Markenware) entsprechen muß, das entscheidende Merkmal. Das Verfahren der Bestandsaner kennung regelt sich grundsätzlich nach den „Be sonderen Bestimmungen für Deutsche landwirt- wirtschaftliche Markenware bei Baumschulerzeug- nissen" mit folgenden Abwandlungen: Die Prüfer ermitteln die voraussichtliche Menge anfallender Markenware und beantragen für diese die Aner kennung. Die Bestellung, Lieferung und Anbrin gung von Markenetiketten erfolgt grundsätzlich nur über bzw. durch die zuständige Landesbanernschaft; Ausnahmen hinsichtlich der Selbstanbringung durch vertrauenswürdige Erzeuger können gestattet wer den. Die anerkannten Bestände von Markenware werden im Anhang an das Verzeichnis der vom Reichsnährstand als markensähig anerkannten Baumschulen mit veröffentlicht und haben ebenfalls den Anspruch auf die amtliche Empfehlung. Auf die Gewährung des Erzeugernachlasies haben die Erzeuger von anerkannten Beständen nur irn Falle und im Umfange des gegenseitigen Warenaus tausches Anspruch." (3.) Betreffend Verpflichtungsschein: Da es notwendig war, der mißbräuchlichen Verwendung des Verbandszeichens im Falle der Entziehung der Markenfähigkeit entgegenzutreten, wurde die Ablieferungspflicht für alle -das Ver bandszeichen enthaltenden oder den Hinweis auf die Anerkennung der Markenfähigkeit tragenden Geschäftsdrucksachen angeordnet. Demzufolge hat Ziffer 3) des letzten Absatzes des Verpflichtungs scheines nunmehr folgenden Wortlaut: „Ich (wir) verpflichte(n) mich (uns), die vorgenannten Be stimmungen einzuhalten, insbesondere ... 3. falls mir (uns) das Recht zur Führung des Marken- et-ikettes entzogen wird, alles in meinem (unserem) Besitz -befindliche Kennzeichnungsmaterial für das Vevbandszeichen sowie alle Geschäftspapiere, die einen Hinweis auf die Berechtigung zur Führung des Verbandszeichens tragen, abzuliefern oder zu vernichten, fernere kein Etikett und keine Marke zu verwenden, die durch Material, Form, Farbe, Auf druck und Befestigung.art mit dem Markeneti-kett der Fachgruppe Baumschulen im Reichsnährstand verwechselt werden können." Allen Baumschulern ist eindringlich zu emp fehlen, die Markenfähigkeit zu erwerben, bzw. denen, die sie hatten, bemüht zu sein, die fort laufende Anerkennung bestätigt zu erhalten. Es wird mit allen geeigneten Mitteln die Propa ganda für Markenware betrieben werden, und als Erfolg derselben wird es sich immer mehr erweisen, daß alle Verbrauchergruppen von Baumschulerzeugnisfen fragen werden: „Sind Sie eine markenfähige Baumschule?", oder: „Führen Sie Markenware von Baumschul erzeugnissen?" Verschiedene Erfahrungen haben in den Jahren der Einlaufzeit des Marken fähigkeitsbegriffes erwiesen, daß leider nicht alle Baumschulen die Schärfe der derzeitigen Güte anforderungen für Markenware begriffen haben. Es genügt auch nicht, auf alten Lorbeeren und auf Ausstellungen erworbenen Auszeichnungen auszuruhen, sondern der Betrieb muß jederzeit einer Betriebsprüfung im Sinne der Marken fähigkeit standhalten. Die Beurteilungspunlte, die die Betriebsprüfer als Merkmale der Mar kenfähigkeit beachten, sind folgende: Ord nung, Sauberkeit, Sortenechtheit, fachmännisch richtige Erziehungs weise, Gesundheit in'den Kulturen, ordentlichen Pflanzenschutz, natürliche Wüchsig- keit, Maßnahmen für die Sicherung der Sortenechtheit, Innehaltung genügender Pflanzweiten und ein einwand freies Geschäftsgebaren. Darüber hinaus ist es für alle Baumschulen mit Obst baumanzucht von besonderer Wichtigkeit, daß sie hinsichtlich der zur Vermehrung gelangenden Sorten die Empfehlungen der Landesbauern schaft über dieHauptanbausortendes Gebiets unbedingt berücksichtigen und deren Bestrebungen zur Beschränkung der Sortenzahl und die Bevorzugung der 'anbauwürdigsten Sorten des Gebiets wirksam unterstützen. Diese Bestimmungen sind zwar in den „Besonderen Bestimmungen" nicht ausgenommen, weil be kanntlich größere Baumschulen naturgemäß ein Sortiment führen müssen, das auch auf die Anbausorten anderer Landesbauernschaftsge biete, ja zum Teil sogar auf den Auslandsmarkt Rücksicht nehmen muß. Es ist aber selbstver ständliche Pflicht aller Baumschulen, daß sie den Empfehlungen der Landesbauernschaften bezüg lich der Haupt-Obstanbausorten in deutlich er kennbarer Weise folgen. Möchten die Betriebs besichtigungen dieses Sommers dazu beitragen, daß durch die Maßnahme der Markenfähigkeit ein vorbildlicher Leistungsstand unserer deut schen Baumschulen erreicht wird. Tetraer. Die weiße Myrobalane Der Reichsfachwart für Baumschulen, Otto Stephan, bringt in Nr. 6 der „Gartenbauwirt schaft", betitelt „Noch einmal weiße Myrobalane", Ansichten über dieselbe in die Fachöffentlichkeit, die sich mit hiesigen Er fahrungen nicht decken. Den Gegenbeweis hier für trete ich auf Grund einer mehr als 70jähri- gen Praxis heraus weiter unten an. Ich vermute als Grund für die die weiße Myrobalane verurteilenden Aeußerungen des Herrn Stephan über diese Pflaumenunterlage, daß er die echte weiße Myrobalane nicht in seiner Beobachtung hat. Wahrscheinlich hat Herr Stephan die „?rünu8 clomestica m^ro- bälana" erwischt, die sich leicht aus Stockaus schlägen (Abrissen etc.) vermehren läßt. Dieser Unglücksrabe (Prunus ckomestica m^robälana) ist ebenfalls eine Unterlage, die bis zu einem gewissen Grade leicht entbehrlich ist, weil sie schon viele Enttäuschungen an gewissen Plätzen gebracht hat. Wenn Stephan die Winterfestig keit bzw. Frostwiderstandsfähigkeit der weißen Myrobalane angreift, so sollen ihm nachstehende Gegenbeweise dienen. Den Winter 1879/80 hat die Unterlage — weiße Myrobalane — und der obere Aufbau, ohne Schaden zu nehmen, in jeder Bodenart glatt überstanden, während Tausende von Bäu men, auf der gewöhnlichen Myrobalane ver edelt, restlos vernichtet worden sind. Den Polarwinter 1928/29 haben bei uns sämtliche alten und jungen auf weißer Myrobalane stehenden Bäume ebenso gut durchgehalten. Dagegen sind alle auf ?rünus ckome8tica myro- bälana veredelten Bäume eingegangen, sobald der Grundwasserstand zu hoch war. Ein un- trügbares Zeichen dafür, daß Stephan ein irr tümliches Urteil abgegeben hat, ist in seiner eigenen Niederschrift durch obige Beweise ein wandfrei festzustellen, wenn er in seinem Artikel schreibt, daß er den größten Nachteil dieser Unterlage in ihrer geringen Widerstandsfähig keit gegen Frost erblickt. Genau das Gegenteil ist der Fall. Schon seit 50 Jahren — seit meiner Lehr zeit — führe ich Tagebuch über alle Dinge, so auch über die Witterungsverhältnisse. Die Kältewiderstandsfähigkeit der Weißen Myro balane war mit dem Grönlandswinter 1879/80 einwandfrei erwiesen. Wo hätten wir heute die vielen Tausende von Stecklingen her, wenn die Mutterpflanzen, weil zu frostempfindlich, im Polarwinter 1928/29 erfroren wären? Wenn bei Stephan die weißen Myrobalanen in dem ziemlich gelinden Winter 1932 bis auf die Erde heruntergefroren sind, dann hat er eben noch keine echten weißen Myrobalanen gehabt. Un sere Erfahrungen gehen /O Jahre zurück. Vater, Groß- und Urgroßvater haben schon an diesem Problem gearbeitet. Laut meiner Tagebuchein tragungen halten wir im Januar und Februar 1929 eine ununterbrochen andauernde Kälte von I9 bis 25 Grad Celsius. Der grö^- Tief stand in der sonnigen Pfalz betrug damals 29 Grad Celsius, sämtliche Bäche, sogar der Rhein waren vollständig zugefroren; alte Pla tanen sind von oben bis unten klaffend auf gesprungen. Abertausende von Weinstöcken er litten den Kältetod. Der Wein gefror im Faß in den Kellern der Bauern, aber die weiße Myrobalane ist nicht erfroren. Am 8. März 1929 begann es über Tag zu tauen, der Boden war über 1 m stark gefroren, mittags war 10 bis 15 cm tief alles ein Brei, über Nacht wieder um war alles zugefroren. Diese Zerreißprobe haben nicht alle Unterlagen, aber die weiße Myrobalane glatt überstanden. Am 12. März 1929 hatten wir noch 85 cm tief und naß ein gefrorenen Boden — unmöglich, irgendetwas zu tun —, und die weiße Myrobalane lebte immer noch und kam lückenlos, obwohl das Schneewasser noch bei 85 cm stahlharter Ge friertiefe nur oberflächlich abziehen ronute und während der Nacht sich die so gefährlichen Eis kragen immer wieder bildeten. Auf Grund die ser Tatsachen wird bei uns das hochstämmige Pflanzenmaterial nur noch ausdrücklich aus weißer Myrobalane veredelt verlangt und ab genommen. Wir kennen nur zu genau den Charakter und die Eigenschaften der ?rünu8 ckome8tica, der Damaszenerpflaume, weiß und schwarz. Sie ist nichts weiter als unsere gewöhnliche hei mische Bauernpflaume, welche sich bei der An nahme der Okulate von vielen Sachen sehr artig, beim Austrieb aber sehr unartig ver hält, wobei oft 1 oder 2 Jahre die Augen ge sund stecken bleiben, ohne auszutreiben, genau wie bei den heute gelieferten St. Julien- unterlagen. Eine führende Wildlingsbaumschule in Angers in Frankreich schreibt in ihrem Kata loge über die weiße Myrobalane wörtlich: „Die Pflaumenunterlage „?rünu8 m^robälans alba" aus Stecklingen gezogen, ist von einem regel mäßigeren Wachstum als der Sämling, die Be wurzelung ist besser, und die Annahme der Ver edelungen hervorragender." Wir haben 30jährige Standbäume von ech ten, schon lange im Ertrage stehenden St. Ju lien, welche damals zu Tausenden als Wild linge von Orleans bezogen worden sind. Wir machen alljährlich Aussaaten von diesen, aber dennoch wählen wir für Hochstämme nur ?rünu8 myrodälana alba. Ist das nicht merk würdig? Wir haben in drei Generationen daran ge arbeitet, durch eigene Anzuchten das Geld für Wildlinge im Lande zu lassen, warum wollen wir weiterhin Pflanzenmaterial aus dem Aus lande beziehen, wenn wir besseres, leider noch unerkanntes Pflanzenmaterial aus heimischen Kulturen zur Hand haben? Wir rechnen uns als Verdienst an, wenn wir Praktiker durch unsere selbstbezahlten Versuche herausbrachten, welche Zwetschen- und Pflau mensorten auf der weißen Myrobalane gehen und welche nicht. Liegt dieser Fall bei der Quitte als Birnen unterlage vielleicht etwa anders? Wir haben lange Jahre dazu gebraucht, bis wir heraus fanden, welche Birnensorten aus Quitte gar nicht oder nur schlecht gedeihen. Ebensowenig wie die Quitte dieser Untugend wegen aus gebootet werden wird, ebensowenig wird dies mit der weißen Myrobalane geschehen. stleinnck Äpp, Baumschulen, Speyersdorf (Rheinpfalz); strieckrick Na^r, Baumschulen, Landau; Kerckinanci Kern, Baumschulen, Lan dau; bl. Klock, Kreis-Obstbau-Jnspektor, Karls ruhe i. B. Anmerkung zu vorstehender Erwiderung Von der Geeignetheit der weißen Myro balane für bestimmte Verhältnisse bin auch ich überzeugt. Es gilt meines Erach tens über folgende Fragen erschöpfende Fest stellungen zu treffen und der Allgemeinheit nutzbar zu machen: 1. Welches sind die Ansprüche der weißen Myrobalane (lediglich ungeschlechtlicher Vermehrung) an Boden, Standort und Klima, bzw. für welche Verhältnisse ist sie nicht geeignet? 2. Für welche Obstsorten ist die weiße Myro balane ungeeignet? 3. Besteht die Möglichkeit, daß verschiedene Rassen (Typen) in Vermehrung sind, wor aus sich eine verschiedentliche Beurteilung dieser Unterlage erklären könnte? Die Mitteilung von eigenen Erfahrungen kann diese Fragen klären helfen, und ich bitte, hierzu beizutragen. Wenn Unterlagen hinsicht lich ihres Wertes umstritten sind, so ergibt sich hieraus gewöhnlich, daß jeder für sein Teil Recht hat, und es gilt also, die besonderen Ansprüche genau festzustellen und somit die Verwendungs möglichkeit zu umgrenzen. Daß die Beurteilung nicht lediglich das Verbalten in der Baum schule, sondern auch das im Obstbau ein schließen muß, ist eine Selbstverständlichkeit. Weil die weiße Myrobalane auf ungeschlecht liche Weise vermehrbar ist, wir also bei sorg fältiger Mutterpflanzenauswahl in der Nach- zucbt Klone vor uns haben, deren Eigenschaften uns bekannt sind, verdient diese Unterlage alle Mühe um die Feststellung ihres Wertes, sei es auch nur für ganz bestimmte Anbau bedingungen. letrner. Preist fürMaulbecrpflanzen Die Reichsfachgruppe Seidenbauer hat beim Reichsnährstand darüber geklagt, daß Preis überforderungen bei weißen Maulbeerpflanzen Vorkommen. Die Preisüberforderungen sollen mit dem Hinweis auf die Mindestpreisliste für Baumschulerzeugnisse, veröffentlicht in „Die Gartenbauwirtschaft", begründet worden sein. Es ist klarzustellen, daß es sich um zwei grund verschiedene Dinge handelt; die verein barten Richtpreise gelten für Maul- beerjungpflanzen, die in „Gartenbau wirtschaft" enthaltenen M i n d e stp re i s e für Maulbeersträuchcr gelten für Ziersträu cher I. Güteklasse. Ueber letztere besagen die maßgebenden Güteklassenbestimmungen folgen des: „Die Ziersträucher müssen verpflanzt und aus weitem Stand, d. h. aus weiter Verschu lung, geliefert werden. Sie sollen kräftig ge wachsen und gut entwickelt sein, das Alter ist anzugeben. Eine Höhe läßt sich nicht festlegen; dieselbe richtet sich nach der Art des Strauches und seiner Verwendung als Vor-, Zier- oder Deckstrauch . . ." Allein die Eingruppierung von st1örv8 älba unter Ziersträucher Gruppe I in dem vorbe zeichneten Mindestpreisverzeichnis erweist ein deutig, daß es sich hierbei um eine ganz andere Baumschulpflanze handelt als um Gehölzjung pflanzen, 1jährige Sämlinge oder 1mal ver schulte Jungpflanzen von Weißen Maulbeeren. Lieferer von Maulbeerjungpflanzen wollen sich demnach darüber klar werden, daß der Reichs nährstand eine Verquickung von Jungpflanzen- und Ziersträucherpreisen weder deckt noch dul den wird.
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