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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nationalsozialismus der Volksgemein- K.-Bsch. K.-B! sever. Theodor, Gärtner, Tartarren, bei Tarpuschen; K.-B! Mollenhauer, rich, städt« K.-Bsch Fries K.-Bsch Older Gärtner h schäft —, die nur durch Betriebsgemeinschaft zu erreichen ist, näherzukommen. Heick lAakrkolr, Halle (Saale)« Landesbauernschafk Ostpreußen: Als Landessachschastsleiter Gartenbau: L.-Bsch. O st Preußen: Neidthardt, Ober gärtner, Prassen, Kreis Rastenburg. Als Kreissachschaftsleiter Gartenbau: K.-Bsch. Allenstein: Dornbusch, Friedrich, Gutsgärtner, Daumen, P. Gr. Bartelsdorf, Oldenburg' K.-Bsch Vechta bei Landwirt Funk; K.-Bsch. Treuburg: Uschkamp, Karl, Gutsgärtner, Legahof, Kreis Treuburg: K.-Bsch. Heilsberg: Nieswandt, Erich, Gärtner, Heilsberg, Langgasse 4; K.-Bsch. Darkehmen: Oelber halb alle Arbeiten, die viel Zeit beanspruchen, stets dem hauptamtlich in der Kreisbauern- schast tätigen Kreisgefolgschaftswart übergeben. Atle Berichte über die Tätigkeit und über be sondere Wünsche der Gefolgschaft müssen stets über die Kreisbauernschaft geleitet werden. Die Kreis- bzw. Ortsfachschaftswarte haben ihre Gefolgschaft mindestens zweimal im Mo nat zusammenzuziehen. Für die jüngeren Ge hilfen zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr soll eine zusätzliche Berufsschulung durchgeführt werden. Lehrlinge und ältere Gefolgschastsmit- glieder sowie Betriebsführer können jederzeit an dieser Schulung teilnchmen. Diese zusätzliche Berufsschulung darf nicht zu einem nüchternen und trockenen Unterricht werden. Die aktive Mitarbeit sämtlicher Mitglieder ist Voraus setzung. Ein frischer, kameradschaftlicher Geist muß herrschen, so daß alle gern an diesen Abenden teilnehmen. Musik, Gesang und auch Sport können zur Ausgestaltung des Abends beitragen. Neben dem einhalbstündigen Kurz vortrag eines Mitgliedes sollen von berufenen Leuten auch weltanschauliche Vorträge gehal ten werden. Der Fachlehrer oder Obergärtner greift zuerst nach Beendigung des Kurzvortra ges ein, ergänzt und berichtigt diesen und faßt nochmals das Wesentliche zusammen. Im Som mer wird einmal im Monat an Stelle der Schulung ein Lehrausflug durchgeführt. ki-rks bsi Vsr/skrvngsn Gärtner, schützt Euch vor Unfällen Folgende Fachschaftsleiter Gartenbau wurden vom Landesbauernführer bestätigt: Landesbauernschaft Oldenburg: Als Landessachschastsleiter Gartenbau: L.-Bsch. Oldenburg: Majefsky, Wil helm, Gärtner, Oldenburg - Osternbnrg, Schützenhofstraße. Als Kreissachschastsleiter Gartenbau: K.-Bsch. Ammerland: Rudke, Hermann, Obergehilfe, Bad Zwifchenahn; ner, Vechta; K.-Bsch. Wesermarsch: Meyerdierks, Heinz, Brake, Breite Straße 53. Hoffentlich erkennt die Gartenbaugefolgschaft, was ihr durch diesen Zusammenschluß und durch die zusätzliche Berufsschulung geboten wird. Es liegt jetzt in ihrer Hand, durch rege Mitarbeit, neben der Erweiterung der fach lichen und weltanschaulichen Kenntnisse, auch ihre soziale Lage zu verbessern. Schlechte soziale Verhältnisse, die dem Gefolgschaftswart zu melden sind, werden durch den Reichsnährstand abgestellt. Die Gartenbaugefolgschaft bildet so mit eine große fachliche Gemeinschaft. Sie darf jedoch nicht zu einer Trennung von den ande ren Gefolgschaften des Reichsnährstandes führen. Bei dieser Schulung des Gärtnernachwuchses werden sich die Tüchtigsten als die späteren Führer herausschälen. Es muß hier jedoch aus drücklich betont werden, daß die kommenden Führer des Berufes unbedingt durch die Schule der HI., SA. und SS. gehen müßen. Der ganze Berufsstand wird später darunter leiden, wenn Lehrlinge und Gehilfen, wie es vielfach heißt, wegen Zeitmangels nicht am Dienst der HI., SA. oder SS. teilnehmen können und der Staatsjugend dadurch vollkommen fremd gegenüberstehen. Jeder Gärtner muß an die Zukunft seines Berufes und seines Volkes denken. Landesfachschaftswart ?eter8ckork, Kiel. Friedhofsgärtner, Lyck, Kaiser-Wilhelm- Stvaße 83b; K.-Bsch- Elbing: Koch, Fritz, Gartenmeister, Cadinen; K.-Bsch. Osterode:W!llyRaffeI, Guts« gärtner, Döhringen; K.-Bsch. Pr. Holland: Maroß, Guisgärt« ner, Spunden; K.-Bsch. Rosenberg: Schepull, Otto, Kreisgärtner, Rosenberg; K.-Bsch. Tilsit: Rosenberg, Albert, Gärt- K.-Bsch- Segeberg: Günther, Paul, Guts« gärtner, Pronstorf; K.-Bsch. Steinburd:Rave, Albert, Garten« meister, Itzehoe, Wilhelmstraße 22; K.-Bsch. Lauenburq: Sammann, Fritz, Mölln (Lbg.) bei Echarrenweber; K.-Bsch. Südländern: Junge, Hans, Lech bei Ehr. Hansen; K.-Bsch. Stormarn: Wien, Ernst, Ober- gärtner, Wandsbek, Blumenstraße 2, bei C. Stoldt. K.-Bsch. Schleswig: Heckt, Stadtgärtner, Schleswig, Baumhofsgana 9; K.-Bsch. Süderd ithm.: Niemann, Karl, Obergärtner, Meldorf, bei Offenhauer; K.-Bsch. Hamburg: Streube, Hans Hein rich, Eidelstedt, Furtweg 2; K.-Bsch. Oldenburg: Gramkau, Werner, Gutsgärtner, Siggen, Post Heringsdorf. nbu r g: Majefsky, Wilhelm, ^zugleich LandesfachschaftÄeiter), -Osternburg, Schützenhofstraße. Walter, Ernst, Obergärt- Die soziale Ehrengerichtsordnung Bremen: Horstmann, Heinrich, Lilienthal a. d. Warf bei Bremen; isch Cloppenburg: Jackla, Ernst, Cloppenburg, bei Fa. Eiben; Eine Statistik über die Unfälle zeigt, daß auch im Gartenbau durch Nachlässigkeit und Unauf merksamkeit manch schlimmer Schaden entsteht, der nie wieder gutzumachen ist. Die Sicherung der Betriebe gegen Unfälle ist eine unbedingt erforderliche soziale Maßnahme. Sie ist un endlich viel wichtiger als die nachträgliche Zah lung von Renten, die niemals einen Ersatz für die erlittene Gesundheitsschädigung bilden Kleine Verletzungen werden oft nicht ge nügend beachtet und können doch ganz schlimme Folgen haben. Z. B. werden kleine Risse oder Splitterverletzungen häufig nachlässig behan delt. Solche Verletzungen führen dann oft zu Vereiterungen, diese können eine Versteifung des Fingergelenkes, den Verlust von Hand oder Arm oder gar den Tod zur Folge haben. So meldet die Gartenbauberufsgenossenschast, daß vor einiger Zeit ein Gärtner bei dem Ab schneiden von Dahlienkraut sich durch die hier bei benutzte Schere eine geringfügige Verletzung an der Hand zuzog. Nach fünf Tagen stellte sich eine sehr heftige Entzündung des Hand rückens und des Unterarmes ein. Der behan delnde Arzt ordnete sofort die Ueberführung in ein Krankenhaus an. Bereits am achten Tage nach der Verletzung trat hier der Tod iu- solge allgemeiner Blutvergiftung ein. K.-Bsch. Raste: Gärtner, Weitzdorf; K.-Bsch. Rößel: Sch imanski, Karl, Guts« gärtner, Kattreinen.. , Die Wunde darf nicht berührt und ausge waschen werden. Auch die schmutzigste Wunde soll man nicht mit essigsaurer Tonerde oder Wundwässern auswaschen, ebenfalls kein Heft pflaster, altes Leinen, Watte oder das Taschen tuch darauf legen. Abgequetschte Teile und Hautfetzen sind nicht selbst abzuschneiden und auch das Blutgerinsel ist nicht abzuwischen. Besonders gefährlich sind alte Methoden, die immer noch angewandt werden, aber den Tod herbeiführen können, wie z. B. frische Wunden in Seifenwasser zu baden, oder Lehm, Kuhmist, Zwiebeln oder gekautes Brot auf die Wunde zu legen. Ganz oberflächliche Wunden werden mit Jod betupft (bprozentige alkohol. Jodlösung), mit einem keimfreien Verbandstoff bedeckt und daun mit einem Heftpflaster, Lederfingerling oder kleiner Binde befestigt. Bei größeren Wunden soll man die Wunoränder mit Jod lösuna bestreichen und dadurch das Eindringen von Eitererregern verhüten. Dann wird die Wunde mit keimfreiem Verbandstoff verbun den. Bei größeren Verletzungen geht man so fort zum Arzt, bei anfangs unscheinbaren, wenn der Schmerz in der Wunde ooer im ver letzten Körperteil statt schwächer stärker wird. IT ?etersclork, Kiel ner, Tilsit, Magazinstr. 18; K.-Bsch. Königsberg (Pr.): Kuria- nowski, Wilhelm, Gärtner, Friedrichstein bei Löwenhagen; K.-Bsch. Pr. Eylau: Tiedtke, Friedrich, Gärtner, Gartenbaubetrieb Denstorfs; Schulz, Rudolf, Der Reichsnährstand hat bereits durch reichs einheitliche Richtlinien über die Ausbildung der Gärtuerlehrlinge einen wichtigen Schritt zur Hebung des Berufsstandes getan. Hiernach können keine geistig und körperlich schwachen Menschen, die für andere Berufe ungeeignet sind, den Gärtnerberuf mehr belasten. Ein ge wisser Schulabschluß und Vorlegung eines ärzt lichen Zeugnisses werden vor der Einstellung vom Gärtnerlehrling verlangt. In Zukunft darf für die Lehrausbildung kein Lehr- oder Kostgeld mehr erhoben werden. Der Lehrling erhält vielmehr ein seiner Leistung entsprechen des Entgelt. Auch die Lehrlingszüchterei ist unterbunden; denn die Lehrlingszahl soll sel ten drei überschreiten und darf die Ausbildung überhaupt nur noch in anerkannten Garten baubetrieben stattfinden. Für die Wohnungen sind Mindestforderungen aufgestellt, so daß die auf diesem Gebiet noch immer vorkommenden Mißstände endgültig beseitigt werden. Auf die Auswahl der Lehrmeister wird jetzt wesentlich größerer Wert gelegt als früher. Sie müssen persönlich und sachlich einwandfrei sein, um ihre Lehrlinge charakterlich und fachlich bilden zu können. Ein Lehrmeister soll einen geord neten Haushalt und ein vorbildliches Fami lienleben führen. Er muß auch weltanschaulich auf dem Boden des Nationalsozialismus stehen. Auf diese Weise hat der Reichsnährstand weit gehend für eine gute Ausbildung der Gärtner lehrlinge gesorgt und überprüft unangemeldet, ob die Bestimmungen eingehalten werden. Der Reichsnährstand beweist somit, daß er im Gegensatz zu den Landwirtschaftskammern der vornationalsozialistischen Zeit größtes Ge wicht auf seelische, körperliche und soziale Be treuung seiner Mitglieder legt. Der Kampf um die deutsche Zukunft und um das Schicksal un seres Volkes wird nicht nur auf wirtschaftlichem Gebiet entschieden, sondern auch auf weltan schaulichem. Alle Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen nutzlos bleiben, wenn wir den Menschen nicht vorher von der Notwendigkeit überzeugt haben. Der Reichsnährstand setzt bei der Schulung der Gärtner hauptsächlich beim Nachwuchs ein, um dem Berufsstand in Zu kunft ein einheitliches nationalsozialistisches Ge präge zu geben. Einheitliche Betreuung Bisher waren die Gehilfen sich selbst über lassen. Es gab wohl Gärtnervereine und die Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner, die Erfreuliches für die Weiterbildung und Unter haltung der Gehilfen leisteten. Sie erfaßten je doch nur Bruchteile des Nachwuchses. Jetzt ist durch den Reichsnährstand weitgehend für ihre einheitliche Betreuung gesorgt. Es ist dabei außerordentlich vorteilhaft, daß die Gärtner, wie alle mit der Urproduktion Beschäftigen, dem Reichsnährstand gesetzlich angehören. Vie len ist leider bisher noch immer nicht klar ge worden, was dies für sie und für die weitere Entwicklung des Berufes bedeutet. Die Organisation In jeder Kreisbauernschaft arbeitet haupt amtlich ein Gefolgschaftswart für die Angehö rigen des Reichsnährstandes in seinem Bezirk. Zu seiner Unterstützung ist in jedem Kreis ein ehrenamtlicher Fachschaftswart „Gärtner" vom Landesbauernführer ernannt worden. Der Kreisfachschaftswart ist selbst ein Gefolgschafts mitglied und kann deshalb am besten die Wün sche der Gefolgschaft vertreten; er hält die Ge folgschaft zusammen und ist ihr Führer. Im Einvernehmen mit der Kreisbauernschaft schlägt er für seinen Bezirk die Ortsfachschafts warte für die Untergruppen vor. Der Kreis fachschaftswart ist beruflich tätig und wird des- frendig seine Pflicht tun, wenn er sieht, daß sich sein Betriebsführer uni ihn bekümmert und ihn nicht als einen Menschen behandelt, der ge wissermaßen zweitklassig ist oder sogar die Ar beitskraft böswillig ausnutzen will. Selbstverständlich hat der Gefolgschafts mann auch die Pflicht, nachdem er sozial zu friedengestellt ist, seinem Betriebsführer die Treue zu halten und ihn nach besten Kräften zu unterstützen. Es darf nicht vorkommen, daß er um Kleinigkeiten die Flinte ins Korn wirft, wenn er z. B. an einem heißen Tage infolge vermehrter Bewässerungsarbeiten einmal eine Viertelstunde länger als gewöhnlich arbeiten muß. Da ist es dann besser, dieser „Gärtner" scheidet aus dem Betriebe, oder, besser gesagt, aus dem Berufe aus und ergreift einen ande ren Beruf, bei dem es üblich ist, den Besen pünktlich in die Ecke zu stellen. Die soziale Ehrenordnung setzt, wenn es zur Bestrafung kommen soll, einen böswilligen Verstoß gegen die Ehre der Betriebsangehöri gen voraus. Wie weit Böswilligkeit anzuneh men ist, kann nur im Einzelfall beurteilt wer- Der nationalsozialistische Staat hat einen Begriff wieder in den Vordergrund gestellt, der einem großen Teil des deutschen Volkes in den Jahren vor der Machtübernahme fremd geworden war — den Begriff der Ehre —. Ausgehend von dem Gedanken, daß nicht nur für das politische Leben, sondern auch für das Wirtschaftsleben der Nation ein Erwecken des Ehrbegriffes notwendig sei, schuf das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit den Be griff der — sozialen Ehre —. Wenn man von einzelnen bestehenden Berufsehrengerichten absieht, so stellt die soziale Ehrengerichtsord nung etwas völlig Neues dar, weil sie das ge samte Arbeitsleben in der Nation einer besön« deren Ordnung unterstellte. Der sozialen Ehrengerichtsordnnng unter steht nicht etwa eine besondere Gruppe im Wirtschaftsleben, sondern alle schaffenden Deutschen, ganz gleich, ob sie Führer eines Be triebes oder Gefolgschaftsangehörige des Be triebes sind. Sie ist ein Mittel, um diejenigen, die sich nicht freiwillig zu dem nationalsozia listischen Gedanken der Betriebsgemeinschaft bekennen können, durch Anwendung von be sonderen Mitteln dazu zu bringen. Sie will richtunggebend dafür sein, wie'sich der Be triebsangehörige in der Betriebsgemeinschaft zu verhalten hat; denn jeder Angehörige der Betriebsgemeinschaft hat dieser gegenüber Pflichten', die gewissenhaft erfüllt werden müssen, wenn der Gedanke der Betriebs- gemeinschaft nicht eine leere Phrase sein soll. Diese Pflichten wachsen mit den Rechten, die der Betriebsangehörige kraft seiner Stellung im Betriebe hat. So kommt es, daß der Betriebsführer, der im Betriebe die meisten Rechte hat, auch die meisten Pflichten haben muß. Seine vor nehmste Pflicht ist es, für das Wohl seiner Ge- folgschastsmänner zu sorgen; denn nur ein Ge- folgschastsmann, der sozial zufriedengestellt ist, ist ein voll brauchbarer Arbeiter. Er wird K- 56M SMS Ihr werdet durch Arbeitskameraden beraten 1. Gartenausführende auf der Schulbank Die Landesbauernschaft Sachsen (Freistaat) und die Höhere Staatslehranstalt für Gartenbau zu Pillnitz ermöglichten diesen 1. Lehrgang für Obstbau. Der Zweck dieser Sonderlehrgänge ist, dazu bei zutragen, daß auch in den Hausgärten der Obstbau im ganzen Lande nach einheitlichen und neuzeit lichen Gesichtspunkten durchqeführt wird. Auf die, sem Gebiete muß noch viel Arbeit geleistet werden, zum Nutzen unseres deutschen Volkes. Es wandert noch immer zu viel Geld für Obst ins Ausland, trotzdem das deutsche Obst dem ausländischen im Werte gleichsteht, ja an Gute das fremde Obst viel fach übertrifft. Mit Freuden fanden sich sofort eine AnzHl von Gartenausführenden, ältere und jüngere Berufs kameraden, ein. Da gab es keinen Konkurrenzneid, sondern nur ein freudiges Zusammenarbeiten. Der 1. Sonderlehrgang wurde in drei Abschnit ten: März — Mai — Oktober, so durchgeführt, wie es die Hauptarbeiten im Obstbau erfordern, und schloß mit einer Prüfung Mitte Dezember. Die Lehrerschaft der Höheren Staatslehranstalt für Gartenbau in Pillnitz, jeder für sein Fach, hat uns in dieser kurzen Zeit sehr Wertvolles im Prak tischen wie im Theoretischen mit aus den Weg ge geben. Wir älteren Landschafter sind in unseren früheren Arbeiten bestärkt worden und haben, ebenso wie die jüngeren, noch viel Nützliches dazu gelernt. Alle haben mit großem Eifer mttgearbei- tet. Ich spreche an dieser Stelle im Namen meiner Berufskameraden gern der Lehrerschaft der Staats lehranstalt unseren aufrichtigen, herzlichen Dank aus. Den Berufskameraden im Lande aber rufe ich zu: Auf nach Pillnitz zum Obstbaulehrgang! Je eher, um so besser. Scheuen Sie keine Opfer. Es ist es wert, ob alt oder jung, es gilt dem Beruf und dient der Erzeugungsschlacht. Obstbauliche Ar beiten im Hausgarten dürfen nur von solchen Gartenausführenden ausgeführt werden, die eine gärtnerische Lehrzeit absolviert und die folgende' Zeit weiter im Beruf gearbeitet haben bis zu ihrer Selbständigkeit. Auch den Gartenbesitzern ist damit gedient, daß wir ihnen eine Bescheinigung der Landesbauernschast und der Staatslehranstalt darüber vorlegen können, daß wir uns bemüht haben, uns im Obstbau weiter auszubilden. den. So kann ein fortgesetztes Beschimpfen der Gefolgschaftsmitglieder, nachdem der Betriebs sichrer auf die Üngehörigkeit seines Tuns von seiner Berufsvertretung oder vom Treuhänder der Arbeit aufmerksam gemacht ist, als Bös willigkeit angesehen werden und zum Versah« ren vor dem sozialen Ehrengericht führen« Andernfalls kann eine Störung des Arbeits friedens im Betriebe durch einen Gefolgschafts angehörigen, sofern sie fortgesetzt erfolgt, eine ehrengerichtliche Bestrafung des betreffenden Gefolgschaftsmitgliedes nach sich ziehen. So hat im heutigen Staat jeder Angehörige des Betriebes auf seinem Posten auszuharren und sein möglichstes zu tun, um dem Ziele des Landesbauernschafk Schleswig-Holstein: Als Landessachschastsleiter Gartenbau: L.-Bsch. Schleswig-Holstein: Peters dorf, Dipl.-Gartenbauinspeltor, von der Hauptabteilung I. Als Kreissachschastsleiter Gartenbau: K.-Bsch. Eckernförde: Kohlmorgen, Hugo, Gehilfe, Haby; K.-Bsch. Flensburg:Schacht, Otto, Flens burg, Glücksburger Straße 8b; K.-Bsch. Husum: Pieper, Paul, Stadtgärt ner, Husum; K.-Bsch. Lübeck: Paege, Bruno, Privatgärt ner, Malente-Gremsmühlen; K.-Bsch. Plön:Kähler, Otto, GutSgärtner, Nantzau über Plon; K.-Bsch- Norderdithm.:Pockrand, Gärt ner, Schülp über Wesselburen, bei H. Diener Sohn; K.-Bsch. Pinneberg: Sell, Joh., Ober gärtner, Rellingen, bei Konrad Maaß; K.-Bsch. Rendsburg: Brix, Bruno, Ober gärtner, Rendsburg, Neuwerker Gärten 12;
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