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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Gefolgschaft Mitteilungen -er Zachschaft En-r ia S°r Abteilung,h°f- uaS Sttriebsgesolgschast- X R-Ichssachb-arbelt« S-un» Krooss Seilage zu »Vie Gartenbauwirtfchaft" 18. Juni 1YZH Nummer 2S — - Zur Sommersonnenwende flchse rollt, so dreht sich alles im Leben um die Tat wie das Rad um die Die Sonne hat im Jahreslauf den höchsten Stand erreicht. Auf allen Bergen lodern die Feuer und erinnern an die Schöpfung und Er- Arltung des Lebens. Nach der Sage ist das Feuer ein Geschenk der Götter. Es ist die not wendige Grundlage aller Kultur, die Feuerbe reitung steht am Anfang aller Kultur. So ist die Sonnenwende ein Fest des Nachdenkens über den Sinn des Lebens. Wie die Sonne emporsteigt, so will der brennende Holzstoß den Menschen mahnen, den Blick nicht stier auf den Alltag zu richten, sondern ihn zu der Ausgabe zu lenken, die dem einzelnen im Leben ge stellt ist. Aenderunq der Sinngebung und Zielsetzung geführt. Älles Tun ist ausgenchtet nach den Notwendigkeiten der Gemeinschaft. Wurde früher das einzige Ziel der Arbeit in der mehr oder minder gefüllten Lohntüte gesehen, so trägt die Arbeit heute einen Sinn in sich, der aus dem Gedanken und der Erkenntnis ge wachsen ist, daß alle Arbeit durch die Gemein schaft ihren sittlichen Wert erhält, und erst dann schöpferisch ist, wenn sie sich m eine größere Ausgabe einfügt. Die Leistung des einzelnen ist für das Ganze entscheidend; denn nicht der Umsturz des Alten, des zeitlich Ueberholten ist die Hauptsache, sondern der Aufbau der Nation. Deutschland braucht die Faust und die Stirn jedes Men schen. Darum wollen wir nicht soviel von deut schen Menschen reden, sondern jeder bei sich anfangen, ihn in sich selbst zu gestalten. Ein kluger Mann verlangt alles von sich selbst, nur ein Tor verlangt alles von anderen. » Nicht Worte, sondern Leistung! ist das Ge löbnis der Sonnenwende. Flammen leuchten auf allen Bergen. „Segne Flamme unsere Taten, Laß sie alle recht geraten." L—n. Urteile -es Arbeitsgerichts Gewiß ist da, wo viel Licht ist, auch Schatten, das bestreitet niemand. Sorgen begleiten des Menschen Lebensweg. Aber wir wissen, daß die Natur das Leben nicht reibungslos will. Schritt für Schritt muß sich der einzelne er kämpfen und erwerben. Und was für den ein zelnen gilt, gilt noch mehr für die Gemein schaft, für das Volk. Eine gute Zeit fällt nicht vom Himmel, wir müssen sie uns schaffen. Kein Gott und kein Zufall schenkten uns etwas. Alles wird nur so, wie wir es mit unserem Glauben, mit Kraft und zähem Willen erzwingen. Die Erde ist kein Paradies, in dem uns alle Wünsche mühelos befriedigt werden. Wo Höhen sind, klaffen auch Schluchten. In Freude mischt sich oft Mißvergnügen. Aber wie man die Bäume an ihren reifen Früchten und nicht an dem Fallobst erkennt, so werden auch Welt anschauungen an ihren Taten erkannt und nicht an ihren Plänen und Reden. Ist deshalb eine Geiiw schlecht, weil mal eine Saite springt? Nein, wer leben will, muß auch das Fieber riskieren. Der Willen beugt die Schwie rigkeiten und schreitet über sie hinweg. Jeder einzelne muß von dem Willen zur Tat und zum Leben erfüllt sein. Tat ist die Bedingung der Welt. Tat ist die Bedingung des Volkes. Wie das Rad um die Achse rollt, so dreht sich alles im Leben um die Tat. Es genügt nicht, eine Weltanschauung zu haben, oder sich ein Weltbild zu machen, son dern man muß zur Tat übergehen und die Weltordnung gestalten Helsen. Der Nationalsozialismus hat den Weg zur Tat geöffnet und das Blickfeld zu dem wahren Gesicht aller Dinge freigelegt. Er macht nicht die Erde zum Himmel und will nicht den Men schen etwas vormachen oder ihn von Sorgen befreien. Er lehrt, daß allein treues Wirken für die Gemeinschaft, für Volk und Rasse Sinn und Inhalt des Lebens ist. Wir leben in einer Zeit, die harte Anforderungen stellt und männ lichen Einsatz fordert. Auf allen Gebieten hat der Nationalsozialismus zu einer völligen Unkenntnis des Betriebsführers kein Schuh vor Schadenersatzpflicht In einem vom Präsidenten des Landes arbeitsamtes Rheinland mitgeteilten Falle hatte ein Betriebsführer eine noch nicht 25jährige Kontoristin mit einmonatiger Kün digungsfrist angestellt, ohne vorher die Zu stimmung des Arbeitsamtes einzuholen. Diese ist aber nach der Anordnung über die Vertei lung von Arbeitskräften vom 28. August 1934 erforderlich. Zuwiderhandlungen sind nicht nur strafbar, sondern verpflichten nach der von ge nannter Stelle mitgeteilten Entscheidung eines Landesarbeitsgerichtes den Betricbsführer außerdem zum Schadenersatz gegen über dem Jugendlichen. Mit seinem Einwand, er habe die Bestimmung nicht ge kannt, wurde der Betriebsführer nicht gehört. Er wurde mit Recht dahin belehrt, daß er diese Bestimmung unbedingt habe kennen müssen und daß es nicht Sache der Angestellten sei, den Unternehmer hierauf aufmerksam zu machen oder sich zu erkundigen, ob die Voraussetzung dieser Bestimmung vorliege. Aus diesem Grunde mußte der Unternehmer den Schaden ersetzen, den sie im Vertrauen auf die Gültig keit des Vertrages erlitten hatte. Er wurde demgemäß zur Zahlung des für die Kündi gungsfrist fälligen Monatsgehaltes verurteilt. Dieses Urteil zeigt, daß nach einem bekannten Wort Unkenntnis nicht vor Strafe, sondern auch nicht vor Schadensersatz schützt. Es liegt daher im wohlverstandenen Interesse der Un ternehmer, sich über das Wirtschafts- und Ar beitsrecht in den einschlägigen Zeitschriften und Zeitungen einigermaßen vertraut zu machen. Wer ist Angestellter? Diese Frage, die wirtschaftlich und arbeits rechtlich für viele Gefolgsleute von Bedeutung ist, ist bisher immer noch nicht in der Recht sprechung einheitlich beantwortet gewesen. Das Reichsarbeitsaericht hat in einer kürzlich ver öffentlichten Entscheidung die Frage dahin be antwortet: Angestellter ist der in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehende Dienstverpflichtete, der überwiegend mit Kopf arbeit beschäftigt ist und der deshalb jetzt der Gefolgschaft einer Betriebsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes zur Ordnung der natio nalen Arbeit angehört. (RAG. 239/35 — 15.1. 1936). Diese klare Definition dürfte geeignet sein, zur Klärung manchmal auftretender Zweifel beizutragen. Arbeitsunfähigkeit nach vorzeitiger Entlassung Voraussetzung des Weiterentlohnungsanspruches des Gefolgschaftsangehörigen in der Zeit zwischen der vorzeitigen Entlassung und dem Ablauf der Kündigungsfrist ist die Bereitwilligkeit und Fähig keit des vorzeitig entlassenen Gefolgschastsangehöri- gen zur weiteren Dienstleistung. Dementsprechend fällt der Entlohnungsanspruch in der Regel trotz Fehlens eines wichtigen, die vorzeitig« Entlassung rechtfertigenden Kündigungsgrundes weg, wenn der Gefolgschaftsangehörige in der Zeit zwischen der vorzeitigen Entlassung und dem Ablauf der Kün digungsfrist dauernd und völlig arbeitsunfähig war, und wenn ihm nicht nach einer besonderen Ver trags-, Betriebs- oder Tarifordnungsbestimmung oder nach den 88 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches, 63 des Handelsgesetzbuches oder 133e der Reichs gewerbeordnung Gehalts- oder Lohnfortzahlung trotz der Arbeitsunfähigkeit zusteht. Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom 9. 1. 1935 Nr. RAG. 202/34. IM! mm IM mmmmmmmmm mm MIMMMMIMM MMIMMM MIM Das schöne Sachsenlanö OüL Lke/nuarü «EL aer me/eu mr/m U/e /reicft^arte/rLc^a» -eLK/K/Ft SeLuczen merUe/r' Verletzung -er Prüfungspflichk vor Kündigungen Eine Kündigung kann deshalb einspruchsfähig sein, weil der Betriebsführer es unterlassen hat, vor Aus spruch der Kündigung zu Prüfen, ob die gegen den Gefolgschastsangehörigen erhobenen Vorwürfe sach lich begründet sind. Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 14. 5. 1935 Nr. 1 AH. 496/34. Nichtbefolgung von Treuhänderanordnungen Es stellt einen groben, ehrengerichtlich strafbaren Verstoß gegen das Arbeitsordnungsgesetz dar, wenn ein Betriebsführer wiederholt oder gar hartnäckig gegen Treuhänderanordnungen verstößt. Entscheidung des sozialen Ehrengerichts Südwest deutschland vom 18. 3. 1935 Nr. 10/35. Gesundheitsschädlgung durch Ueberarbeit Hat der Betriebssichrer eine Gesundheitsschädigung durch übermäßige Forderung von Ueberarbeit verur sacht, so kann der geschädigte Gefolgschastsangehö- rige, soweit ihn nicht selbst ein überwiegendes Mit- verschulden trifft, Ersatz des entstandenen Vermögens schadens, also bei vorzeitigem Eintritt der Berufs unfähigkeit Zahlung der Differenz zwischen dem entgangenen Arbeitsverdienst und den Renten zahlungen der Sozialversicherungsträger bean spruchen. Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom 20. 2. 1935 Nr. RAG. 188/34. Gültigkeit einer unwirksamen fristlosen Kündigung als befristete Kündigung Leitsatz: Eine fristlos ausgesprochene Kündigung, die als solche unwirksam ist, weil ein wichtiger Kündi gungsgrund fehlte und der Gekündigte der fristlosen Nachstehende Fachschaftswarte der Fachschaft „Gärtnereigefolgschaft" sind in der Landes- bauernfchaft Westfalen vom Landesbauern führer bestätigt worden: Landesfachschaftswart: Fritz Schwa n, Bielefeld, Ehlentruper Weg 50. Kreissachschastswarte: K.-Bsch. Ahaus: Bernhard Nienhus, Ahaus (Wests.). K.-Bsch. Altena: Erich Lutterbey, Halver (Wests.), Frankfurter Straße 36. K.-Bsch. Arnsberg: Ernst Röhrig, Arnsberg, Hallefelderstraße. K.-Bsch. Beckum: Georg Rottmann, Beckum, Wilhelmstraße 18. K.-Bsch. Bielefeld: Kehrmann, Gar tenbaumeister, Bielefeld, Detmolder Straße, bei Drosselt. K.-Bsch. Bochum: Wilh. Kleffmann, Bochum, Taubhofstraße 63. K.-Bsch. Borken: Albert Thoma, Garten meister, Borken, Weseler Straße. K.-Bsch. Brilon: Wilhelm Kill ich, Gar tenmeister, Bigge (Ruhr). K.-Bsch. Büren: Wilhelm Krambrock, Salzkotten. K.-Bsch. Coesfeld: Kurt Förster, Coes feld, Meinerstraße 23. K.-Bsch. Ennepe-Ruhr: Alfred Kotten- h o ff, Gevelsberg, Straße d. SA. 179. K.-Bsch. Halle: August Wagemann, Halle, Gartenstraße 19. K.-Bsch. Herford: Walter Stortz, Her ford, Zimmcrstraße 15. K.-Bsch. Höxter: Wilhelm Dölke, Wehr den (Weser). K.-Bsch. Iserlohn: Karl Becker, Iser lohn, Teichstraße 48. K.-Bsch. Lippe: Wilhelm Hagemann, Lemgo, Detmolder Weg 240. K.-Bsch. Lippstadt: Hans Klinger, Lippstadt, Am Friedhof 1, Friedhofsverw. K.-Bsch. Lübbecke: Heinrich Bohnen kamp, Rahden Nr. 1. K.-Bsch. Lüdinghausen: Willi Entrup, Selm bei Lüdinghausen. K.-Bsch. Minden: Hans Nolte, Bad Oeynhausen, Lübbebusch 1. K.-Bsch. Münster: Albert Schäfer, Wol beck, Adolf-Hitler-Straße 244. K.-Bsch. Olpe: Ferd. Harnischmacher, Olpe, Hindenburgstraße 83. K.-Bsch. Paderborn: Heinrich Strieve, Paderborn, Neuhäuserstraße 138. K^-Bsch. Recklinghausen: Hermann Schramme, Recklinghausen, Heiner Straße 43. K.-Bsch. Siegen: Reinhold Bramme, Siegen, Johanneshütte 17. K.-Bsch. Soest: E. deVries, Soest, Nieder bergheimer Straße 24. K.-Bsch. Steinfurt: Böhme, Garten meister, Ochtrup. K.-Bsch. Tecklenburg: Schwabe, Len gerich, Kreis Tecklenburg. K.-Bsch. Unna: Heinrich Güthenke, Unna, Hindenburgallee 50. K.-Bsch. Warburg: H. Herfs, Wormeln, Kreis Warburg. K.-Bsch. Warendorf: Oskar Hart mann, Gartenbauinspektor, Warendorf, Springbornbaum 60. K.-Bsch. Wiedenbrück: Kurt Späte, Gütersloh, Verler Straße 122. K.-Bsch. Wittgenstein: G. Kohlstaedt, Laasphe (Westfalen). Lösung des Dienstverhältnisses rechtzeitig wider sprochen hat, gilt in der Regel als befristete Kün digung zum nächstzulässigen Endtermin. Urteil des Neichsarbeitsgerichts vom 11. 4 1934 Nr. RAG. 14/34. braucken Sie D lopfpflanzenankanger »Deutsch es Erzeugnis» Sie erhalten diese zum Preise von K/k 2.50 für 1000 Stück zuzügl. Kit 0.40 Porto (Portosatz reicht auch für Zusen dung von 2000 Stück). Die Bestellung kann auf dem Zahlkartcnabschnitt nieder geschrieben werden. — Sie erhalten auch alle anderen benötigten Kennzeichnungs mittel, wie Sack- und Spankorbanhänger, Preisschilder, Kistenkleber usw. von der Gärtnerische Verlagsgesellschaft M.b.Ä. Berlin SW 61, Vorckistr.71 Postscheckkonto Berlin 6703.
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