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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 53.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19360000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 53.1936
-
- Ausgabe Nummer 1, 3. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 2, 9. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 3, 16. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 4, 23. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 5, 30. Januar 1936 -
- Ausgabe Nummer 6, 6. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 7, 13. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 8, 20. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 9, 27. Februar 1936 -
- Ausgabe Nummer 10, 5. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 11, 12. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 12, 19. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 13, 26. März 1936 -
- Ausgabe Nummer 14, 2. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 15, 9. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 16, 16. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 17, 24. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 18, 30. April 1936 -
- Ausgabe Nummer 19, 7. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 20, 14. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 21, 22. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 22, 28. Mai 1936 -
- Ausgabe Nummer 23, 4. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 24, 11. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 25, 18. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 26, 25. Juni 1936 -
- Ausgabe Nummer 27, 2. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 28, 9. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 29, 16. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 30, 23. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 31, 30. Juli 1936 -
- Ausgabe Nummer 32, 6. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 33, 13. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 34, 20. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 35, 27. August 1936 -
- Ausgabe Nummer 36, 3. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 37, 10. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 38, 17. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 39, 24. September 1936 -
- Ausgabe Nummer 40, 1. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 41, 8. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 42, 15. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 43, 22. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 44, 29. Oktober 1936 -
- Ausgabe Nummer 45, 5. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 46, 12. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 47, 19. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 48, 26. November 1936 -
- Ausgabe Nummer 49, 3. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 50, 10. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 51, 17. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 52, 24. Dezember 1936 -
- Ausgabe Nummer 53, 31. Dezember 1936 -
-
Band
Band 53.1936
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Saumfthule Mitteilungen -er Zachgruppe Saumschulen -er Unterabteilung Garten -es Reichsnährftan-es Reichssachbearbeiter Ruüolf Tetzner Nummer ö öetlage zu „Vie Hartenbauwirtschaft" itz. ^lpril 1-ZH Os5 ösIr/ff c/s»- ^1c>^snf6/i/g^s/k fü/ii-t c/v5c^g56/fsnc/sn ös^s/n/gvng c/s§ Laomsc^v/v^sLsns Zur Einführung des Marken-Etiketts Die Erhebungen in der Fachgruppe Baum schulen weisen gegen 3000 Baumschulen im Reiche nach, davon sind zur Zeit, Ende Ja nuar 1936, als markenfähig anerkannt 1450 Baumschulen; Markenetiketten wurden seit Herbst 1933 bis 5. 2. 1936 bezogen 14 968 81b Stück. Zu den eigentlichen Verwaltungsangelegen heiten ist folgendes vorzutragen: Zuständigkeit der An- und Aberkennung der Markcnsähigkeit Die Anerkennungen und die Aberkennungen bzw. der Entzug der Markenfähigkeit erfolgt durch die RHA. II L 9, weil sie allein dieses Recht von der Markenschutzstelle des RNST. übertragen erhalten hat. Die einschlägigen Be richte der LBsch. sind als Anträge über die Anerkennung oder Aberkennung bzw. den Ent zug an die RHA. II L 9 abzufassen. Die Abgrenzung der markenfähigen Baum schulen Es ist notwendig, eine Grenze festzulegen, die eine Baumschule im Hinblick auf ihre er- zeugunasmäßige Leistung noch als marken- fühige Baumschule zuläßt. Diese Grenze ist außerordentlich schwierigzu finden. Aus wüchsen, die lediglich die Erlangung des äußersten Nachlasses für Erzeuger-Schein- Baumschulen begründen, ist entgegenzutreten. Während der berufskameradschaft liche Erzeugnisaustausch zu gegen seitig gewährten Vorzugspreisen, der vielfach ein reiner Warenaustausch ist, einwandfrei ist und als unentbehrlich und nützlich anerkannt werden muß, handelte es sich in den vorbezeich neten Fällen um einen Händlertrick, dem ent gegenzutreten ist. Hinsichtlich der Größe des Betriebes ist beachtlich, daß viele Hunderte klei ner Baumfchulen bestehen, die in ihrer Ge samtheit erhebliche Massen von Erzeugnissen auf den Markt werfen, so daß es schädlich wäre, diese vielen kleinen Betriebe unkontrolliert zu lassen. Bei jungen Betriebsunternehmungsn von Fachleuten kann heutigentags auch keine größere Betriebsfläche vorausgesetzt werden, weil es vermögende Anfänger kaum noch gibt. Eine bestimmte Lieserungsfähigkeit, mengen- oder wertmäßig festgelegt, weist dieselben Schwierigkeiten auf wie die flächenmäßige Festlegung; selbst das Verhältnis von Handels ware zum Gesamtumsatz gibt keinesfalls in allen Fällen einen brauchbaren Maßstab. Grundsätzlich muß gelten, daß reine Aufschu lungen von verkaufsfertiger Handelsware keine Baumschule begründen, im Sinne einerbaum schulmäßigen Erzeugungsstätte. Es wird haupt sächlich Wert auf Feststellungen zu legen sein, die eine fortlaufende Vermehrung und Anzucht zu verkaüfsfertigen Baumschulpflanzenbestän den erweisen. Lausende Uebcrwachung der Markensähigkeit Die Landesbauernschaften sind nicht nur be rechtigt, sondern verpflichtet, in allen Fällen von Verstößen gegen die „Bestimmungen" in Sachen Markensähigkeit sofort einzugreifcn. Das Rundschreiben II L 3/170/35 vom 24. Ja nuar 193.5, mit dem die Eingliederung der Markenfähigkeit der Baumschulen in den Be reich der Markcnschutzstelle des Reichsnähr standes angezeigt wurde, gilt auch als Ueber- tragung der laufenden Ueberwnchung des Ver bandszeichens (Markenetikett) an die Landes bauernschaften. Die RHA. II L 9 hat sich zwar als allein dafür beauftragter Stelle die An- bzw. Aberkennungen der Markenfähigkeit Vor behalten, jedoch kann und will sie die laufende Ueberwnchung des Vcrbandszeichens durch die Landesbauernschaften keinesfalls entbehren. Daß eine Unterrichtung der RHA. II O 9 aus allen wichtigeren Vorfällen auf diesem Gebiete notwendig ist, bedarf wohl keiner besonderen Betonung. Ordnungsstrafen, Entzug, Beschwerden Es ist anscheinend nicht genügend bekannt, daß gegenüber Widersetzlichkeiten und Ver stößen gegen die Bestimmungen über die Mar kenfähigkeit der RHA. II L 9 ein Ord - n u n g s st r a f r e ch t verfügbar ist. Die RHA. II L 9 kann dasselbe in Fällen von Ord nungsstrafen bis zu RM. 500,— auch auf die Landesbauernschasten übertragen. Es ist also irrig, zu glauben, daß allein auf dem Gebiete der Preisüberwachung ein Ordnungsstrafrecht bestände. Das Höchstmaß einer Bestrafung ist schon nach der kurzen Einlaufzeit der Marken sähigkeit, die Nichtanerkennung bzw. der Ent zug, weil es sich bereits herausgestellt hat, daß infolge des damit verbundenen Verlustes der amtlichen Empfehlung und zweifellos auch aus psychologischen Gründen der Nichtbesih der Markensähigkeit existenzbedrohend ist. Dieser Tatbestand ist sehr wichtig, auch sehr erwünscht, derselbe war auch als Ziel aufgestellt und über raschend ist allem, daß dieses Ziel so schnell erreicht wurde. Infolgedessen muß allerdings auch die Nichtanerkennung bzw. der Entzug der Markensähigkeit nur mit außerordent lichem Verantwortungsbewußtsein und als letz tes Mittel angewendet werden. Aus diesem Grunde sind auch alle derartigen Anträge ein gehend zu begründen. Bisher war in vielen Fällen die Begründung nicht genügend. Die Betriebsprüfer müssen eine eingehende Schulung erhalten, bevor sie die nunmehr beginnenden regelmäßigen Betriebsbesichtigun gen aller Baumschulen vornehmen. Hierzu diene als oberster Leitsatz, daß wir uns als Förderer und Erzieher, nicht als Richter des deutschen Baumschulwesens fühlen müssen. Der ortskundige Führer des Prüfungsausschusses soll bei der Betriebsbesichtigung am Orte nicht urteilsbildend mitwirken, weil in solchen Fäl len gewöhnlich der Ortsangehörige als Wett bewerber am Platze als befangen betrachtet wird. Prüfer, die mit der betr. Baumschule in Streitigkeiten liegen, sollen von sich aus in derartigen Fällen nicht mitwirken. Den Besich tigungen ist genügende Zeit zu widmen, und es ist darauf zu achten, daß alle Grundstücke besichtigt werden. Geheime Betriebsnummer Es ist verschiedentlich gewünscht worden, die Betriebsnmpmer dem Verzeichnis der marken fähigen Baumschulen beizufügen oder den Landesbauernschaften für das Reichsgebiet zur Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf das notwendigerweise zu schützende Geschäfts geheimnis kann diesem Wunsche nicht Rech nung getragen werden. Die Sortenliste zum Markcnetikett muß den Bedürfnissen der Praxis immer an- gepaßt sein. Es ist hierzu die Mitarbeit der Landesbauernschaften erwünscht. Soweit also Vorschläge über eine Erweiterung oder Be schränkung der in ihr enthaltenen Sorten von Obst, Berenobst, Rosen und Rhododendron ge macht werden können, werden solche erbeten. Der Umfang dieser Sortenverzeichnisse hat mit der Vergrößerung der anbauwürdigen Sorti mente gar nichts zu tun. Hier handelt es sich allein um die Verbilligung des Bezugs der Etiketten. Wertvolle Lokalsorten z. B., die in größe ren Mengen angezogen und von der Landes ¬ bauernschaft empfohlen sind, könnten der Sor tenliste angefügt werden. Bestellungen des Markenetiketts Aus Gründen der Uebersicht über die Ver wendung des Markenetiketts und der gerechten Verteilung auf die Herstellerfirmen werden die Bestellungen von Mnrkenetiketten grundsätzlich über die RHA. II L 9 geleitet. Sehr viele fehlerhafte und fehlgeleitete Bestellungen be weisen, daß es an der diesbezüglichen Aufklä rung mangelt. Die häufigsten Fehler in den Be stellungen sind folgende: Mangelhafte Ausfüllung des Vordrucks Hin sichtlich des Baumschulnamens, Angabe einer Mindestmenge von 50 zu 50 Stück je Sorte, Bestellungen nur überReichsnähr- stand, RHA. II L 9, nicht an die Drucke reien, Bestellungen ohne Sorteneindruck sind bei den Erzeugnisgruppen der Sortenliste zwecklos, nicht vorhandene Sorten dieser Gruppe kön nen eingedruckt geliefert werden, die einzelnen Etikettengruppcn sind nicht auf Seite 4 der Sortenliste aufgerechnet, die Bestellung ist nicht unterschrieben, es fehlen'Angaben betr. Heftzange, Klam mern, der Baumschulname auf dem Etikette darf außer der Hinzufügung eingetragener Waren zeichen keine weiteren Zusätze enthalten, die Bestellungen sind unausführbar, sofern der unterschriebene Verpflichtungsschein nicht abgegeben worden ist. Die Propaganda für Markenware darf nicht lauten: „Kauft nur in Markenbaum schulen!", sondern sie muß auf die M a r k e n - Ware abgestellt sein, Pressenotizen über die Propaganda für das Markenetikett oder für Markenware müssen den Landes bauernschaften zur Prüfung vorgelegt werden, damit beispielsweise einseitige Zusammen stellungen von Baumschulen unterbleiben. Zusammenfassend kann mit großer Befriedi gung festgestellt werden, daß der Begriff der Markenfähigkeit zu einer durchgreifenden Be reinigung des deutschen Baumschulwesens und Befreiung desselben von allen ungeeigneten und unlauteren Elementen dienen wird und daß die gesamte Einrichtung ein in der Aus wirkung nicht zu übertreffender Verbraucher schutz ist. Zuckolk letrner. k/n sirsntrü>k/gs»' c/is sr/cran/cksn 0/msn DieHolländischeLinde Nachdem die Ulme oder Rüster durch die immer mehr Raum gewinnende Seuche des Ulmensterbens (Orapkium ulmii) vorläufig aus der Reihe der Straßenbäume ausgeschieden ist, deren zahlreichster Vertreter sie einst war, verbleiben für die Straßen- und Alchenpflan- zung nur noch einige Arten des Ahorns, der Weißesche, Platane, Pappel und Linde. Auch diese genügen nicht alle restlos den Ansprüchen, die Klima, Lage und Boden und ortgebundene Verhältnisse an einen vollkom menen Straßenbaum stellen. Hoffentlich wird die Ulmenkrankheit in ab sehbarer Zeit erlöschen, so daß die Rüster wieder ihren alten Ehrenplatz als schönster Alleebaum einnehmen kann. Vorläufig müssen wir uns nach einem ebenbürtigen Ersatz um sehen. Hierfür ist der in jeder Hinsicht ideale Straßenbaum, die echte Holländische Linde, zu nennen, eine Kreuzung aus Mlia aranckikolia mit parvikolig. Leider ist in der botanischen Benennung ein heilloser Namenwirrwarr zu verzeichnen, wie überhaupt die Lindenarten sämtlich Doppel- und Mehrfachbezeichnungen erfahren haben. Die Holländische Linde wird unter Ilim vulgchrw Uezme, Ü. intermeckia I). L., D. co- rintkmca öogc (K. Koch), U. rubra O. L. 8ub- 8pec. corintkiuLU, 1. europueu U. k. inter- meckia kort, in Fachbüchern, Katalogen und botanischer Literatur geführt. Dieses Durch einander muß selbstverständlich Irrtümer Her vorrufen, Falschbestellungen und Falschliese- rung sind die Folgen. Da seitens der Straßenbauämter und Pro vinzialverwaltungen großer Wert aus die echte Holländische Linde gelegt wird, sollten die Baumschulbetricbe auf Beschaffung der richti gen Sorte unter eindeutiger Benennung be dacht sein. Da Dika kollänckica ein Bastard ist, kommt nur vegetative Vermehrung in Frage, und zwar am besten das Ablegerverfahren. Die Kronenpflege der gepflanzen Alleebäume be schränkt sich in den ersten zwei bis vier Jahren auf das Aussichten zu dicht stehender Aeste und mäßigen Rückschnitt des Leittriebes und der Seitentriebe, letztere möglichst auf ein kräftiges nach unten wachsendes Äuge. Der Hochstamm der Holländischen Linde bildet eine pyramidale, hochgebaute Krone; das Blatt ist groß 7,5 x 9 cm, schief-herzförmig und dunkelgrün. Die Rinde des älteren Stammes wird rauh und rissig, die einjährigen Triebe sind olivgrün mit rostbraunen Spitzen. Die Blüte ist ansehnlich, erscheint im Juni und gibt gute Bienenweide. Der Laubfall setzt im Oktober ein. Während die anderen Lindenarten mehr Feuchtigkeit verlangen, die Sommerlinde (D. Mt)?pkMo8) in trockner Lage und warmem Standort schon im Juli vergilbt und voll „Roter Spinne" sitzt, gedeiht die Holländische Linde noch in sandigem Boden bei geringer Feuchtigkeit, bleibt gesund und grün bis in die letzte Oktoberwoche. Lenack. Noch einmal weiße Myrobalane! Der Artikel des Herrn Plock in der Nr. 5 der „Gartenbauwirtschaft", betitelt „Unterlagen für Pflaumenhochstämme", veranlaßt mich, meine Be rufskameraden vor einem allgemeinen Anbau der in dem Artikel so gelobten weißen Myrobalane zu warnen. Nichtig ist, daß sich diese Unterlage sehr leicht durch Steckholz vermehren läßt und ganz vorzüg liche Wurzeln und einen guten Trieb macht. Das sind aber auch die einzigen guten Eigenschaften, die ich an ihr kennengelernt habe. Herr Plock sagt selbst, und darin bin ich einer Ansicht mit ihm, daß eine ganze Anzahl Sorten von dieser Unter lage teils gar nicht, teils sehr schlecht angenom men werden. Den größten Nachteil erblicke ich aber in ihrer geringen Widerstandsfähigkeit gegen Frost. Meine Erfahrungen, die sich durch einige Jahre hinziehen, erstrecken sich aüf das Elbtal im Dres dener Gebiet. Im Winter 1932 sind hier die wei ßen Myrobalanen bis aus die Erde herunter ge froren. In klimatisch ganz bevorzugten Gegenden, wie die Pfalz und ähnliche Gebiete, mag diese Unterlage zu verwerten sein, aber für den größten Teil unseres Vaterlandes kommt sie nicht in Frage, und daher ist eine Verbreitung nicht zu empfehlen. Sind wir denn nun tatsächlich mit den uns zur Verfügung stehenden Pflaumenunterlagen so schlecht bestellt? Herr Plock sagt wörtlich: Es ist heute noch be dauerlich, daß man bei uns immer noch auf die sogenannte St. Julienpflaume versessen ist, die man nirgends mehr sortenecht bekommen kann. Sollte Herrn Plock denn nicht bekannt sein, daß unsere rationell wirtschaftenden Anzuchtbaumschulen schon seit Jahren keine St. Julien mehr benutzen aus dem Grunde, den er selbst anführt, sondern nur noch St. Julien Damaszener, weiß oder schwarz, oder St. Julien Orleans, und daß es bessere Unter lagen für Pflaumen als diese drei gar nicht geben kann, ^da sie neben allen anderen guten Eigenschaf ten in der Veredlung alle bekannten Sorten willig annehmen. Solange die deutschen Baumschulen solche Pflaumenunterlagen bekommen können, brauchen sie keine Versuche mit weißen Myrobala nen zu machen. Wir sind zur Zeit damit beschäftigt, Ordnung in alle unsere Obstunterlaaen zu bringen und alles das auszubooten, was entbehrlich ist, und dazu rechne ich auch die weiße Myrobalane. Reichsfachwart Baumschulen. Otto Ltepkaa. Sind Walnuß- Sämlinge markenfähig? Gutachten des Sachgebiets Baumschulen Vorgang: Ein Abnehmer hatte bean standet, daß sonst einwandfreie Walnuß-Säm linge unter Markcnetikett als „Markensähige Wildlinge" verkauft worden waren. Der Ver braucher war der Ansicht, daß nur Walnuß- Hochstämme markenfähige Erzeugnisse spln können. Gutachten: Die Auffassung des Ver brauchers ist irrig. Der Begriff der Marken sähigkeit hat unbedingt bereits bei den Jung pflanzen der deutschen Baumschulen zu be ginnen. Walnuß-Sämlinge in jungen Altersklassen sind zweifellos als markenfähige Baumschul erzeugnisse anzusprechen, sofern sie den allge meinen und speziellen Vorschriften der Güte klassen der Fachgruppe Baumschulen entspre chen. Da bei der Erzeugnisgruppenbezeich nung „Wildlinge" fachlich junge Baumschul pflanzen verstanden werden, die in der Baum schule veredelt werden sollen, empfehle ich, die jungen Altersklassen von einwandfreien Wal nuß-Sämlingen als „Markenfähige Jung pflanzen" zu bezeichnen. Wenn die Wildlinge gesund, wüchsig und gut bewurzelt sind und darüber hinaus jede nur mögliche Sorgfalt bei der Auswahl des Saatgutes getroffen wor den ist, bestehen keine Bedenken, derartige Jungpflanzen als markensähige Erzeugnisse anzuerkennen. Detrner. ?2. /d/ackiknag Als markenfähiq an erkannte Banmschnlen 1. Neuausnahmen: Banneck, Karl, Böel über Süderbrarup-Angeln (Holst.), Banzer, Georg, Unterschüpf (Baden), Baumann, Karl, Husby (Holstein), Genter, Fritz, Wehr (Baden), Großer, Paul, Klein-Bielau, Post Zobten, Breslau-Land, Gutwasser, H., Neuenkirchen 74, Post Horne burg (Hann.), Hinner, Stephan, Weilheim Ob., über Haarsee (Bayern), Kampfer, Wilhelm, Kirchohsen-Emmerthal, Kilb, Karl, Kriftel Ts. Schlegel, Otto, Wesermünde, Schmid, Michael, Memmingen (Bayern), Schneede, Wilhelm, Junten (Holstein), Schröder, Eilert, Elisabethfehn i. Oldbg., Sturm, Walter, Herschbach, über Mentabeur (Oberwesterwald), Wichmann, Heinrich, Marxheim/Ts., Hof- Heimer Straße 34. « 2. Streichungen: Driever, W., Capellen , Laurentius L Co., Krefeld, Stcrnstraße 46/52, Zartingen, H., Süchteln (Rhld.).
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